Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg

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1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen (Punkt 5 der Förderungsrichtlinie) Die Begegnung junger Menschen unterschiedlicher Nationen trägt zum gegenseitigen kennen lernen und zum Abbau von Vorurteilen bei. Dadurch ist sie ein wichtiger Beitrag zur internationalen Verständigung. Der Landkreis fördert Begegnungsprogramme zwischen Jugendgruppen unterschiedlicher Nationen, die eine Dauer von mindestens 4 Tagen vor Ort haben. An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gezählt. Für Begegnungsprogramme im Ausland wird ein Zuschuss in Höhe von 2,60 pro Tag und Person aus dem Landkreis gewährt. Für Begegnungsprogramme im Inland erhält der hiesige Veranstalter den gleichen Zuschuss pro Tag und ausländischem Jugendlichen. Für Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA wird ein Zuschuss von 3,00 gewährt. Für behinderte oder arbeitslose Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen ein erhöhter Zuschuss von 3,00 pro Tag gewährt. Der Grad der Behinderung muss hierbei mindestens 50% betragen. Für jeweils drei behinderte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer kann eine zusätzliche Betreuungsperson gefördert werden. An der Veranstaltung müssen mindestens 7 Personen teilnehmen, wobei der Anteil der ausländischen Jugendlichen in etwa der Zahl der deutschen Jugendlichen entsprechen soll. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 10 Jahre. Das Mindestalter für Betreuungskräfte beträgt 18 Jahre. Für jeweils 10 Teilnehmende kann eine Betreuungskraft über 27 Jahre bezuschusst werden. Bei der Durchführung des gemeinsamen Begegnungsprogramms ist es wichtig, dass es während der Gesamtdauer zu ständigen Kontakten mit der Partnergruppe kommt, wobei die Unterbringung in Gastfamilien anzustreben ist. Internationale Schulbegegnungen werden nur im Rahmen von anerkannten Schulpartnerschaften gefördert, die eine Dauer von mindestens 4 Tagen vor Ort haben. Für Begegnungsprogramme im Rahmen der Partnerschaft mit dem polnischen Landkreis Puck kann über die vorstehende Förderung hinaus im Einzelfall eine zusätzliche Förderung gewährt werden. Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt vorbehaltlich der jährlich im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Jugendpflegemittel. Formulare zur Beantragung der Zuschüsse sind im Internet über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhältlich. Hinweis: Es werden nur Veranstaltungen gefördert. Anlage: Teilnehmerliste Kosten- und Finanzierungsplan Programm

2 Veranstalter Anschrift, den Empfangsberechtigter Veranstalter/Verein (Name d. Kontoinhabers) Bankverbindung: (Bank/Sparkasse) BLZ: Konto: Kreisverwaltung Trier-Saarburg Jugendamt / Jugendpflege Willy-Brandt-Platz Trier Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln Art der Veranstaltung: Internat. Jugendbegegnung / Internat. Schulbegegnung Ort der Veranstaltung: Dauer der Veranstaltung: vom Uhrzeit: bis Uhrzeit: BETREUUNGSKRÄFTE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift

3 TEILNEHMENDE KINDER UND JUGENDLICHE: lfd. Nr. 1. Vor- und Zuname Wohnort Geb.- Jahr Veranst. Tage Unterschrift

4

5 Bei der umstehend näher bezeichneten Veranstaltung handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Jugendpflege. Die Veranstaltung wurde in der Zeit vom bis mit Teilnehmenden durchgeführt. Diesem Antrag sind beigefügt: a) Zusammenstellung der Einnahmen und Bestätigung durch die Leitung der Ausgaben Freizeitstätte oder den Bürgermeister/ b) Veranstaltungsprogramm: die Bürgermeisterin des Aufenthaltsortes Für die Richtigkeit:, den, den (Unterschrift des Leiters/der Leiterin der Veranstaltung) (Unterschrift) (Stempel) Nur vom Jugendamt auszufüllen! Trier, den 1.) In der vorstehenden Liste wurden Teilnehmende aufgeführt. Davon werden anerkannt: Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte, insgesamt: Teilnehmende. Die Veranstaltung dauerte Tage. Der zu gewährende Kreiszuschuss beträgt: Teilnehmende x Tage x =. 2.) Eingangsrechnung über diesen Betrag ist bei der Buchungsstelle mit Sammeleingangsrechnung über erteilt. 3.) Vorgangsnr.: 4.) Der Empfänger wurde benachrichtigt. 5.) Zum Vorgang. Im Auftrag: 5

6 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses aus Jugendpflegemitteln für außerschulische Freizeitmaßnahmen und Ferienspaßprogramme Internationale Jugendbegegnungen Jugendgruppenleitungsschulungen und Seminare Internationale Schulbegegnungen vom: bis: in Ausgaben: Unterkunft Verpflegung Fahrtkosten Honorare und Fahrtkosten für Referenten oder andere Mitwirkende Mieten und Nebenkosten Versicherungen Arbeitsmaterialien sonstige Kosten... Summe: Einnahmen: Bundes-/Landeszuschuss... Kreiszuschuss... Zuschuss der Verbands-/ Ortsgemeinde... Zuschüsse Anderer... Spenden... Sonstige Eigenmittel... Teilnahmebeiträge... Summe: 6

7 Programm 7

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