Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden"

Transkript

1 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Haushaltssatzung und Haushaltsplan 215 und 216 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden VerbandsgemeJmJeverwaltung Kirchheimbolanden Kirchheimbolanden

2 INHALTSVERZEICHNIS A. Haushaltssatzung grau I - IV Seite B. Vorbericht gelb V - XX C. Haushaltsplan 1. Produktorientierte Buchungsstellenübersicht weiß Gesamtplan / Ergebnis- und Finanzhaushalt rosa Teilergebnis- und Finanzpläne grau Personalaufwand blau Stellenplan blau D. Anlagen zum Haushaltsplan 1. Berechnung der Verbandsgemeindeumlage lachs Schuldenübersicht und Schuldenentwicklung lachs Übersicht / Stand der Verbindlichkeiten lachs Übersicht / Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit lachs Übersicht / Entwicklung der Jahresergebnisse lachs Übersicht / Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und-fehlbeträge lachs Übersicht / Entwicklung des Eigenkapitals lachs Bilanz lachs 132 Wirtschaftsplan - Bäder Wirtschaftsplan - Abwasserbeseitigung grün lachs

3 Seite Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden für die Jahre 215 und 216 vom Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom Az.: 33/29/ hiermit bekanntgemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4 Seite II die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf Davon entfallen auf den a) Finanzhaushalt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden b) Vermögensplan der Abwasserbeseitigung c) Vermögensplan der Bäder * *= davon dienen 56. zur Zwischenfinanzierung 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Davon entfallen auf den a) Haushalt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden b) Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung c) Wirtschaftsplan der Bäder

5 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Seite i Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. 5 Umlage Gem. 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 3. November 1999 (GVBI. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. S. 57), erhebt die Vergandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 38 v.h. 38 v.h. 6 Altersteilzeit Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird festgesetzt auf Stellenplan Es gilt der vom Verbandsgemeinderat am beschlossene Stellenplan. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt 8 Eigen kapital , , , , , , ,75

6 Seite IV 9 Weitere Bestimmungen Die Buchungsstellen Unterhaltung / Rathaus ( ), Unterhaltung / Feuerwehrgerätehäuser ( ), Unterhaltung / GS Dannenfels ( ) und Aufwendungen für Jugendarbeit ( ) werden für übertragbar erklärt. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden -gez. Haas- (Haas) Bürgermeister Bestätigung: 1. Die Haushaltssatzung mit -plan für die Haushaltsjahre 215 / 216 wurde vom Verbandsgemeinderat am beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 215 / 216 wurde am vom Bürgermeister ausgefertigt. 3. Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt Nr. 11 vom öffentlich bekanntgemacht. 4. Der Haushaltsplan liegt im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Zimmer 116) in der Zeit vom bis während der Dienstzeiten öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung -Finanzabteilung- Im Auftrag: -gez. Billenstein- (Billenstein)

7 Seite V Vorbericht zum doppischen Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Kirchheimboianden für die Haushaltsjahre 215 und Allgemeine Erläuterungen Unter dem Stichwort Neues Steuerungsmodell" haben die Kommunen Anfang der 9er Jahre einen umfangreichen Modemisierungsprozess in den Verwaltungen eingeleitet. Mit diesem Prozess sollte die Steuerung der Verwaltung von der bisherigen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Input-Steuerung) auf eine Steuerung mit vereinbarten Zielvorgaben für die kommunalen Dienstleistungen (Output - Steuerung) umgestellt werden. Hierfür stellt das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen die erforderlichen Informationen über Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch für eine neue Ausrichtung der Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft nicht ausreichend zur Verfügung. Zur Erfüllung der gewünschten neuen Zielsetzung bedurfte es daher einer grundlegenden Reform des Haushaltswesens. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich entsprechend den Empfehlungen der drei rheinlandpfälzischen Spitzenverbände dazu entschieden, die Kommunale Doppik als führendes Haushalts- und Rechnungswesen einzuführen. Die Kommunen werden ab (oder durch Beschluss des Rates wahlweise auch ab 28 oder 29) ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kommunalen Doppik führen. Das sog. Drei- Komponenten-System löst das bisher zahlungsorientierte kamerale System ab. Es besteht aus dem Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung dem Finanzplan / die Finanzrechnung die Vermögensrechnung/die Bilanz. Drei-Komponenten-System Das neue Haushaltsrecht ist spätestens ab anzuwenden.

8 Seite VI Veränderungen im Rechnungssvstem Die entscheidende Neuerung gegenüber der bisherigen kameralen Haushaltsführung ist der Schritt vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept. Die bisher praktizierte Kameralistik war eine reine Einnahme- und Ausgaberechnung und stellte daher lediglich die Geldmittelzuflüsse (Einnahmen) und Geldmittelabflüsse (Ausgaben) im Haushaltsjahr dar. Damit wurden nur die Erhöhungen und Verminderungen im Geldvermögen dargestellt Weitergehende Geschäftsvorfälle (wie z. B. der Werteverzehr des Vermögens) und damit der Ressourcenverbrauch wurden nicht dokumentiert. Mit Einführung der Doppik wurde die Grundsatzentscheidung für das kaufmännische Rechnungswesen getroffen. Die zukünftige Haushaltswirtschaft ist in enger Anlehnung an das Handelsgesetzbuch und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung kommunalspezifischer Anforderungen abzuwickeln. Ergebnisplan Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsrechts. Der Ergebnisplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode und ersetzt den bisherigen Verwaltungshaushalt. Der Ergebnishaushalt gibt einen Überblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung. Aus dem ausgewiesenen Ergebnis ist erkennbar, ob sich das Eigenkapital voraussichtlich erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag). Der neue Ergebnisplan bildet in der Regel 6 Haushaltsjahre ab: Rechnungsergebnis des Vorjahres Planansätze laufendes Haushaltsjahr Planansätze neues Haushaltsjahr Planung für die drei auf das Planjahr folgenden Jahre Da keine direkte Überleitung der bisherigen Haushaltsstellen" auf die neuen Buchungsstellen" möglich war, wurde auf die Abbildung der Rechnungsergebnisse 28 verzichtet (vgl. auch Art. 8, 17 KomDoppikLG). Die errechneten Planwerte der Folgejahre wurden grob geschätzt und beruhen in erster Linie auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Ihre Fortschreibung erfolgte ohne wesentliche Steigerungsraten. Durch die Darstellung der zwei auf die Haushaltsjahre 215 und 216 folgenden Planungsjahre wird die mittelfristige Finanzplanung in die konkrete Haushaltsplanung integriert und damit deutlich aufgewertet Die Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entfällt ebenso wie die bisher praktizierte Veranschlagung nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der kommunalen Haushaltspläne. Gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssystematik vom

9 Seite VI l 23. November 26 wird der zukünftige Haushaltsplan nach dem neuen verbindlichen Produktrahmenplan gegliedert. Darüber hinaus wird die bisherige Gruppierung durch einen neuen Kontenrahmenplan ersetzt: bisherige Gliederung neue Gliederung bisherige Gruppierung neue Gruppierung Einzelpläne (1) Abschnitte Unterabschnitte Haupt-Produktbereiche (S) Produktbereiche Produktgruppen Produkte Leistungen Hauptgruppen (1) Gruppen Untergruppen Kontenklassen (1) Kontengruppen Kontenarten Konten Unterkonten Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden hat von dem Wahlrecht nach 4 Abs. 2 GemHVO Gebrauch gemacht und den neuen Haushaltsplan entsprechend ihrer örtlichen Organisation institutioneil gestaltet. Dies bedeutet, dass die zukünftigen Haushalte nicht in 6 Haupt-Produktbereiche, sondern nur in 4 Teilhaushalte gegliedert werden. Eine Übersicht über die neue Struktur des Verbandsgemeindehaushait.es ist als Anlage diesem Vorbericht beigefugt. Finanzplan Neben der Ergebnisplanung stellt der Finanzplan einen weiteren wesentlichen Haushaltsplanbestandteil dar. Der neue Finanzplan hat mit der bisherigen kommunalen Finanzplanung nichts gemeinsam. Der Finanzplan beinhaltet alle geplanten Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Periode und stellt die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Weiterhin werden Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung abgebildet (früher kameraler Vermögenshaushalt). Anders als beim Ergebnishaushalt erfolgt jedoch hinsichtlich der Zahlungsverursachung keine Periodenabgrenzung, sondern es sind alle voraussichtlichen Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen nach dem von der Kameralistik bekannten Kassenwirksamkeitsprinzip" zu erfassen. Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage der Verbandsgemeinde. Er stellt insbesondere dar, inwieweit sich der Finanzmittelbedarf aus laufender Tätigkeit oder aus Investitionstätigkeit ergibt und wie ein Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit gedeckt werden soll (z. B. durch Kreditaufnahme). Eröffnungsbilanz Jede Kommune hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals das neue doppische Haushaltsrecht anwendet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Hierfür sind erhebliche und sehr zeitaufwendige Ersterfassungs- und -bewertungsarbeiten notwendig, die durch das eigene Personal in einem mehrjährigen Prozess durchgeführt wurden. Die Eröffnungsbilanz für 29 wurde im Juni 212 vom VG-Rat beschlossen (s. a. lfd. Nummer 6 auf Seite XV des Vorberichts / Entwicklung des Eigenkapitals).

10 Seite VIII Vorbemerkungen Nach den Bestimmungen der GemHVO ist dem Haushaltsplan u. a. auch ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll gem. 6 GemHVO einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Teile des Haushaltsplanes, wie der Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan sowie die Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte sind von der eigenen Datenverarbeitungsanlage vollautomatisch geschrieben. Die Einzelprogramme sind inhaltlich und in der Form auf die verbindlichen Muster abgestimmt und entsprechen somit dem geltenden Haushaltsrecht. Zur besseren Übersicht wird das DIN A4 Querformat angewandt. Zur einheitlichen Gestaltung des Haushaltsplanes haben auch alle Anlagen dieses Format Die Erläuterungen sind, soweit erforderlich, maschinell hinter den Haushaltsstellentexten in verkürzter Form eingefügt. Weitere Erläuterungen befinden sich vor den Personalaufwendungen und dem Stellenplan. Die Veranschlagung des Kanalwerkes und der Schwimmbäder erfolgt außerhalb des Verbandsgemeindehaushaftes in Form von Wirtschaftsplänen. Durch die Ausgliederung der Wasserversorgung ab dem Haushaltsjahr 22 in die damalige Stadtwerke GmbH entfallen der gesamte Wirtschaftsplan und alle Festsetzungen in der HaushaHssafzung. Die Gebühren und Beiträge für den Bereich Abwasser werden über ein besonderes Preisblatt beschlossen und bekannt gegeben. 2. Oberblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2.1 Ablauf des Haushaltsjahres 213 Die Haushaltssituation 213 stellt sich wie folgt dar: HPL einschl. NT: Erträge / Einzahlungen Aufwendungen/Auszahlungen Saldo Für das Jahr 213 liegt noch kein Abschluss vor.

11 Seite IX 2.2 Rückblick auf das Haushaltsjahr 214 HPL einschl. NT: Erträge / Einzahlungen Aufwendungen/Auszahlungen Saldo Ausblick auf die Haushaltsjahre 215 und 216 / Allgemeine Vorbemerkungen (Quelle: Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom ) Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften / Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom Herbst 214 (sogenanntes Herbstgutachten), veröffentlicht am 9. Oktober 214, prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 v. H. für das laufende Jahr und von 1,2 v. H. für 215. Vor einem halben Jahr wurde von den Instituten noch 1,9 v. H. Wachstum für 214 und 2, v. H. Wachstum für 215 prognostiziert. Nach Einschätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute befinde sich die deutsche Wirtschaft in einem - wenn auch nicht allzu ausgeprägten - Abschwung. Sowohl die Binnennachfrage als auch die Auslandsnachfrage stagnierten derzeit. Belastend wirkten das mäßige Expansionstempo der Weltwirtschaft und die auch im Prognosezeitraum niedrige Dynamik im Euroraum. Darüber hinaus seien die Risiken für die Weltkonjunktur aufgrund internationaler Krisen wie des weiter schwelenden russisch-ukrainischen Konflikts und der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak erheblich. Die Bundesregierung orientiert sich in ihren Konjunkturprognosen in aller Regel an den Einschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute, sodass die Werte der Frühjahrsprojektion nun entsprechend angepasst wurden. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Herbstprojektion für das laufende Jahr, veröffentlicht am 14. Oktober 214, ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,2 v. H., für das kommende Jahr wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 v. H. prognostiziert. Als Gründe für die Korrektur der wirtschaftlichen Einschätzung wurde das "außenwirtschaftlich schwierige Fahrwasser", in dem sich die deutsche Wirtschaft derzeit befinde, genannt. Geopolitische Krisen führten auch in Deutschland zu einer Erhöhung der Verunsicherung und die nur moderate weltwirtschaftliche Entwicklung belaste die Konjunktur; die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte seien jedoch intakt. Die Herbstprojektion ist Grundlage für die neue Steuerschätzung, die Anfang November diesen Jahres veröffentlicht wird.

12 Seite X Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz Die Kredite zur Liquiditätssicherung der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im vergangenen Jahr auf über 6,2 Mrd. Euro an, bis Mitte dieses Jahres haben sie einen weiteren Aufwuchs um rund 2 Mio. Euro erfahren. Besonders ausgeprägt ist die Liquiditätskreditverschuldung bei den kreisfreien Städten, die mit 58 v. H. weiterhin den überwiegenden Anteil aller Gebietskörperschaftsgruppen aufweisen. Insofern kann die Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz als unterschiedlich bezeichnet werden, insbesondere auch, weil 77 von 234 hauptamtlich geführten Kommunen zum 3. Juni 214 keine Liquiditätskredite hatten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung der Finanzierungssalden. Das Finanzierungsdefizit der rheinland-pfälzischen Kommunen besteht nunmehr seit 24 Jahren, die Finanzierungslücke belief sich im vergangenen Jahr insgesamt auf 36 Mio. Euro bzw. 75 Euro je Einwohner. Zumindest fiel die Finanzierungslücke bereits im vierten Jahr hintereinander geringer aus als im Vorjahr und konnte bei allen Gebietskörperschaftsgruppen verringert werden. Die nach Wirtschafts- und Finanzkrise in den vergangenen Jahren positive Entwicklung bei den Erträgen und Einzahlungen, insbesondere bei den Steuern, führte gleichwohl nicht zu ausgeglichenen Haushalten. Die derzeit niedrigen Kreditzinsen bergen zudem ein Risiko, sofern das momentan sehr günstige Kreditzinsniveau ansteigen sollte. Auch deshalb ist eine Reduzierung der bestehenden Schulden, insbesondere der Liquiditätskredite, unumgänglich Kommunale Haushaltskonsolidierunq Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Dies gilt sowohl für den Haushalt des Landes als auch für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung und unter Beachtung des Prinzips der Generationengerechtigkeit muss es oberstes Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Kredite zur Liquiditätssicherung auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Die Kommunalberichte des Rechnungshofs zeigen regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der Haushalts- und Finanzsituation der Kommunen führen können. Gegebenenfalls müssen kommunale Leistungen in größerem Umfang reduziert werden. Auch im Pflichtigen Aufgabenbereich müssen selbstgesetzte Standaids auf ihre Berechtigung überprüft und alle Möglichkeiten zur Einsparung genutzt werden. Die Landesregierung hält es daher für unabdingbar, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und vor allem zur Reduzierung des vielerorts unverändert hohen Ausgabeniveaus zu folgen. Die Entwicklung der Ausgaben ist deutlich unterhalb des Maßes der zur Verfügung stehenden Einnahmen zu halten. Gerade im Bereich der Hebesätze der Realsteuem zeigt der diesjährige Kommunalbericht abermals das unterdurchschnittliche Hebesatzniveau, das daraus resultierende nicht ausgeschöpfte Einnahmepotential und bestehende Handlungsmöglichkeiten auf. Insbesondere bei den kreisfreien Städten sind die Unterschiede im Aufkommen der Realsteuem im bundesweiten Vergleich vielfach hebesatzbedingt. Im kreisangehörigen Bereich verbleiben sämtliche Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Hebesätze oberhalb des Nivellierungssatzes vollständig der Gemeinde; diese Mehreinnahmen sind weder kreis- noch verbandsgemeindeurnlagepflichtig.

13 Seite XI Sofern eine Gemeinde einen unausgeglichenen Haushalt und Kredite zur Liquiditätssichemnq aufweist, ist sie gefordert, eine Anpassung auch ihrer Hebesätze vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Kommunalbericht 214 hat der Landtag Rheinland-Pfalz folgenden Beschluss gefasst: Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Kommunalaufsicht sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Kommunen die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, zur Ausgabenbegrenzung sowie zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung umsetzen." Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung wird auf 18 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO hingewiesen ( die Gemeinde hat nachzuweisen, wie innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch Jahresüberschüsse erreicht werden soll"). Die Kommunalaufsichten werden angehalten, auf die Einhaltung des entsprechenden Nachweises zu achten. In den Nachweisen sind verbindliche Festlegungen mit einer detaillierten Beschreibung der vorgesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unter Angabe des Zeitraums des angestrebten Haushaltsausgleichs zu treffen. Die Erreichung des Haushaltsausgleichs wird für viele Kommunen lediglich ein Zwischenschritt sein, der gleichzeitig mit der dringend gebotenen Rückführung der Kredite zur Liquiditätssicherung einhergehen muss. Sozialetat Im Zuge der Sozialreform ( Hartz IV") wurden ab dem Haushaltsjahr 25 die bisher veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für die Sozialhilfe und der Grundsicherung (frühere UA 41 und 485) aus den Ortsgemeindehaushalten entnommen und nun auf der Ebene der Verbandsgemeinde bzw. durch die neu gegründete ARGE (Arbeitsgemeinschaft zwischen Sozialverwaltung und Agentur für Arbeit Rheinland-Pfalz) geleistet. Für 215 wird mit einer geringen Reduzierung des Defizits im Produktbereich 3.1 (Soziale Hilfen) gerechnet Insgesamt gesehen vermindert sich die Unterdeckung um Euro auf Euro. Das sind rd. 1,86 v. H. des VG-Umlagesatzes. Im Haushaltsjahr 216 wird mit einem Defizit in Höhe von Euro gerechnet VG-Umlaqesatz Der VG-Umlagesatz wird aufgrund der zurzeit vorherrschenden sehr guten Steuerkraft im Verbandsgemeindebereich um 3 Prozentpunkte von 41, v. H. auf 38, v. H. gesenkt. Diese Vorgehensweise wurde in der Ortsbürgermeisterbesprechung am 11. Dezember 214 ausführlich besprochen und einhellig akzeptiert Wie bereits erwähnt, dienen hiervon 1,86 v. H. für Leistungen der Sozialen Hilfe (Produktbereich 3.1), sodass der bereinigte Umlagesatz 36,14 v. H. beträgt. Die Höhe der Verbandsgemeindeumlage und die von den Ortsgemeinden zu zahlenden Beträge sind der Übersicht auf den Seiten 123 und 124 der Haushaltsanlagen zu entnehmen. Durch die bereits in den letzten Jahren enorm gestiegene Steuerkraft der Ortsgemeinden (insbesondere bei der Stadt Kirchheimbolanden) konnte in diesem Jahr und in den nächsten Jahren wieder ein klassischer Haushaltsausgleich erreicht werden. Die Steuerkraft für 215 beträgt insgesamt Euro (Vorjahr: Euro). Die Steuerkraft für 216 wurde defensiv geschätzt und mit Euro als Berechnungsgrundlage angesetzt. Ein Umlagepunkt beträgt Euro; Euro. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Schuldentilgungen in Höhe von Euro verbleiben in diesem Jahr noch Euro, die als Zunahme der liquiden Mittel eingeplant sind (s. Seite 83 der produktorientierten Buchungsstellenübersicht). Im Haushaltsjahr 216 verbleiben noch 7.33 Euro, die ebenfalls den liquiden Mitteln zugeführt werden sollen.

14 SeiteXII a) Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt enthält alle ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Insgesamt sind veranschlagt: Erträge Aufwendungen Jahresüberschuss Haushaltsjahr Euro Euro Euro Haushaltsjahr Euro Euro Euro Die hier ausgewiesenen Überschüsse sind allerdings nicht mit dem kameralen Überschuss des früheren Verwaltungshaushaltes identisch. Der Ergebnishaushalt beinhattet Aufwendungen für die Abschreibungen, die Zuführungen zu den Rückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus empfangenen Investitionszuwendungen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, die der Verwaltungshaushalt bisher nicht kannte. Demgegenüber sind die Tilgungen für Investitionskredite, die bisher über die Pflichtzuführungen den Verwaltungshaushalt belasteten, im neuen Ergebnishaushalt nicht enthalten. Der relativ hohe Überschuss im Haushaltsjahr 216 beinhattet eine einmalige Ausgleichszahlung des Landkreises für die Übernahme der Realschule plus in Höhe von 1.3. Euro. Setzt man diesen Betrag ab, so verbleibt noch ein Jahresüberschuss von Euro. Erträge im Ergebnishaushalt: Planzahlen 215 Planzahlen 216 Vergleich 214 Vergnügungssteuer Zuwendungen, allgemeine Urnlagen, sonstige Transferleistungen Erträge der sozialen Sicherung Öffentlich- und privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige laufende und Finanzerträge 2. Euro Euro Euro Euro Euro Euro 25. Euro Euro Euro Euro Euro 27.9 Euro 2. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen im Erqebnishaushalt: Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen auf das Vermögen Zuwendungen, Umlagen und sonst. Transferaufwendungen Aufwendungen der sozialen Sicherung Sonstige laufende Aufwendungen Zins- und sonstige Finanzaufwendungen Euro Euro Euro Euro Euro Euro 2X49.89 Euro Euro Euro Euro 261. Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

15 Seite XIH b) Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres sowie die Investitionen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Er gibt einen Überblick über die aktuelle Finanzlage und ist ein Unterkonto des Umlaufvermögens Liquide Mittel". Insgesamt sind im Finanzhaushalt veranschlagt: ordentliche Einzahlungen ordentliche Auszahlungen Es besteht somit ein Jahresüberschuss in Höhe von An Investitionen sind veranschlagt: Investitionseinzahlungen Investitionsauszahlungen Finanzierungsdefizit Haushaltsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Haushaltsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Das Finanzierungsdefizit aus Investitionen wird in voller Höhe mit Krediten gegenfinanziert (Buchungsstelle / auf Seite 83). Durch den o. a. Überschuss bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von Euro in 215 und Euro in 216 wird die komplette ordentliche Schuldentilgung abgedeckt ( Euro in 215 und Euro in 216). Wie bereits erwähnt, werden die dann noch verbleibenden Euro in 215 bzw Euro in 216 als Zunahme der liquiden Mittel eingesetzt - Buchungsstelle / auf Seite Schulden und Rücklagen Nach dem Einzelnachweis der Kredite (Seite 125 der Anlagen zum Haushaltsplan) beträgt der tatsächliche Schuldenstand zum Jahresende ,93 Euro. An Schuldendienstleistungen sind ,2 Euro Zinsen und ,72 Euro Tilgungen aufzubringen. Unter Berücksichtigung der noch nicht aufgenommenen Kredite aus 214 (voraussichtliche Ermächtigung 1. Euro), der neu eingeplanten Kreditaufnahme in 215 (6.64 Euro) sowie der ordentlichen Schuldentilgungen ( ,72 Euro) wird sich die Gesamtverschuldung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden 215 voraussichtlich um ,72 Euro auf ,21 Euro reduzieren. Bis zum Jahresende 216 vermindert sich der Schuldenstand voraussichtlich um weitere Euro auf 4.453,467,21 Euro. Hierin sind 1,3 Mio. Euro außerordentliche Schuldentilgungen enthalten, die als Ausgleichszahlung des Donnersbergkreises für die Übernahme der Realschule plus 216 erwartet werden (s. a. Buchungsstelle auf Seite 48 der Buchungsstellenübersicht). Die Schuldenentwicklung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden ist der Tabelle und der grafischen Darstellung auf den Seiten 125 und 126 zu entnehmen. Bei Einwohnern (Stand ) beträgt die Pro-Kopf- Verschuldung zu Beginn des Haushaltsjahres 215 noch 331,9 Euro, am Jahresende 215 voraussichtlich 31,9 Euro und Ende 216 lediglich noch 231,43 Euro. Der Landesdurchschnitt für vergleichbare Verbandsgemeinden beträgt zurzeit 334 Euro.

16 Seite XIV Mit Schreiben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis vom wurde von der Aufsichtsbehörde eine 2 %ige Reduzierung der langfristigen Verschuldung gefordert. Ausgehend von ,93 Euro (= Schuldenstand am einschließlich des bereits am von der Kommunalaufsicht in Rahmen der Nachtragserstellung genehmigten Kreditbetrages - hieraus ergibt sich die geplante Ermächtigung i. H. v. 1. Euro) müssten demnach ,18 Euro mehr getilgt als neue Darlehen aufgenommen werden. Die Entwicklung der Schuldentilgungen stellt sich für die nächsten Jahre wie folgt dar: Schuldenstand Kreditaufnahme abzügl. Tilgung Differenz: Darlehensrückführung in% 1,47% 23,14% 1,1% 11,32% 4. Personalaufwand und Stellenplan Die Erläuterungen zum Personalaufwand 215 und 216 sowie die produktbezogene Zuordnung befinden sich auf den Seiten 15 bis 19. Der Stellenplan der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden mit dazugehörenden Erläuterungen ist ab Seite 11 abgebildet Für die nächsten beiden Haushaltsjahre ist eine Stellenminderung von insgesamt 11,76 Stellen eingeplant, die hauptsächlich auf den Wechsel der SchuKrägerschaft bei der Realschule plus zurückzuführen ist 5. Entwicklung der Kassenlaqe und Inanspruchnahme von Kassenkrediten Mit unseren Hausbanken wurden Überziehungskreditverträge abgeschlossen, welche gegenüber dem Kassenkredit trotz eines höheren Zinssalzes den Vorteil haben, dass nur für den überzogenen Betrag Zinsen zu zahlen sind. Sollte über einen längeren Zeitraum ein Kassenkredit benötigt werden, wird die günstigere Variante gewählt. Im abgelaufenen Jahr wurden die Rücklagenbestände der Ortsgemeinden während des ganzen Jahres zur Kassenverstärkung in Anspruch genommen. Dies wird auch in den Haushaltsjahren 215 und 216 voraussichtlich wieder der Fall sein. Durch den enormen Anstieg der Fehlbeträge in den Ortsgemeinden musste bereits in den letzten Jahren der Kassenkreditrahmen um 1, Mio. Euro angehoben werden. Zusammen mit den beiden Eigenbetrieben beträgt der Kassenkreditrahmen 31.. Euro.

17 Seite XV 6. Entwicklung des Eiqenkapitals Die Eröffnungsbilanz zum wurde am vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden am beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 / 212 vom Die Bilanzsumme beträgt ,53 Euro. Bei einem Eigenkapital von ,13 Euro errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 36,78 %. Für die Jahre 21 und 211 liegt bereits ein geprüfter Jahresabschluss vor; für das Jahr 212 ein vorläufiger Jahresabschluss. Aus der Übersicht auf Seite 131 kann die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals bis 218 entnommen werden. 7. Schlussbemerkungen Der Verbandsgemeindehaushalt ist ein Umlagehaushalt, d. h. die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben werden von den verbandsangehörigen Gemeinden durch die Verbandsgemeindeumlage aufgebracht. Grundlage hierfür ist 72 GemO i. V. m. 26 FAG. Die Planansätze wurden soweit als möglich genau berechnet oder geschätzt. Da noch keine verbindlichen Zahlen vom Statistischen Landesamt vorliegen, wurden die Steuerkraftzahlen aufgrund der vierteljährlichen Meldungen ermittelt und für die Umlageberechnung zugrundegelegt

18 Seite XVI Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden - Haushaltsplan 215 / 216 Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Teilhaushalt 3 Teilhaushalt 4 Zentralverwaltung Ordnungs- und Schulverwaltung Bauverwaltung Finanzverwaltung 12 Produkte 32 Produkte 8 Produkte 5 Produkte Verwaltungssteuerung, Organisation Öffentlichkeitsarbeit Gemeindeorgane Personalvertretung Personal -Allgemein Personal der Zentralverwaltung Verwaltungsgebäude, -räume Elektronische Datenverarbeitung Sonstige zentrale Dienste Statistik und Wahlen Heimat- und sonstige Kulturpflege Tourismus, Fremdenverkehr bis Personal der Ordnungs- und Schulverwaltung Sicherheit und Ordnung Standesamt Einwohnermeldeamt, Passamt Verkehrsangelegenheiten Brandschutz Allgemeine Schulverwaltung Grundschule Bolanden Grundschule Dannenfels Grundschule Kirchheimbolanden Grundschule Kriegsfeld Grundschule Marnheim Grundschule Stetten Realschule plus Kirchheimbolanden Lernmittelfreiheit - Schulbuchausleihe (6 Produkte) Theater Musikpflege Volkshochschulen Seniorenbetreuung, Ortsverschönerung Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen Grundsicherung für Arbeitssuchende Hilfen für Asylbewerber Personal der Bauverwaltung Unbebaute Grundstücke Orts- und Regionalplanung Bauverwaltung Elektrizitätsversorgung Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen, Gewässerschutz Personal der Finanzverwaltung Finanzen Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Beteiligungen Jugendarbeit Förderung des Sports Bäder 57 Produkte

19 Übersicht Seite XVII über geplante Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt 215 Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR / Investitionszuwendungen zu Regenwasser- 5. nutzungsanlagen / Auszahlungen für BGA / Rathaus / Auszahlungen für BGA / EDV / Auszahlungen für Software, Lizenzen und 2. andere Schutzrechte / Auszahlungen für BGA / Sonst. Zentr. Dienste / Investitionszuwend. v. Land f. Feuerw.fahrz / Investitionszuwend. v. Land f. Feuerwehr / Auszahlungen für BGA / Feuerwehr / Umbau / Verlegung Atemschutzwerkstatt 3. FWGH Kibho / Neubau FWGH Bennhausen / Auszahlungen für BGA / GS Bolanden / Auszahlungen für BGA / GS Dannenfels / Auszahlungen für BGA / GS Kibo / Baumaßnahmen / GS Kibo / Auszahlungen für Software, Lizenzen und 2. andere Schutzrechte / GS Kibo / Auszahlungen für Fahrzeuge etc. / GS Kibo / Geräte und Mobiliar Küche / GS Kibo 1. Übertrag: Übertrag: 188.5

20 Seite XVIII Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR Übertrag: Übertrag: / Auszahlungen für BGA / GS Kriegsfeld / Auszahlungen für BGA / GS Marnheim / Auszahlungen für BGA / GS Stellen / Verkauf ehem. Hausmeistergebäude / Auszahlungen für BGA / Realschule plus / Ford, der Jugendarbeil in den Gemeinden / Grunderwerb für nalurnahe Gewässerunler- 5. hallung / Investitonszuwendung vom Land / Umsetzung WRRL-Abschnilt Pfrimm / Radweg zwischen Dannenfels und Marienthal 16. (Appeltalradweg) / Investitionsschlüsselzuweisungen vom Land / Kredite für Inveslilionen

21 Übersicht Seite XIX über geplante Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt 216 Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR / Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen / Auszahlungen für BGA / Rathaus / / Auszahlungen für BGA / EDV Auszahlungen für Software, Lizenzen und andere Schutzrechte / Verkaufserlöse / Dienstfahrzeuge / / Auszahl, für BGA / Sonstige zentrale Dienste Erwerb eines Dienstfahrzeuges / Investitionszuwend. v. Land f. Feuerw.fahrz / Investitionszuwend. v. Land f. Feuerwehr / / / Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen Auszahlungen für BGA / Feuerwehr Neubau FWGH Bennhausen / Auszahlungen für BGA / GS Bolanden / Auszahlungen für BGA / GS Dannenfels / / / Auszahlungen für BGA / GS Kibo Auszahlungen für Fahrzeuge etc. / GS Kibo Geräte und Mobiliar Küche / GS Kibo / Auszahlungen für BGA / GS Marnheim / Ford, der Jugendarbeit in den Gemeinden 1. Übertrag: Übertrag: 453.5

22 Seite XX Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR Übertrag: Übertrag: / Grunderwerb für naturnahe Gewässerunter- 5. haltung / Landeszuweisung für Radweg zwischen / Radweg zwischen Dannenfels und Marienthal 21. Dannenfels und Marienthal (Appeltalradweg) / Investitionsschlüsselzuweisungen vom Land / Kredite für Investitionen

23 ÖD C O CQ d CD CD O O CD CD 3

24 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Verwaltungssteuerung, Organisation Beschreibung Organisation der Verbandsgemeindeverwaltung Auftrag Gesetze, Beschlüsse, Dienstanweisungen Ziele Organisation und Steuerung der Verbandsgemeindeverwaltung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge Zuweisungen für Lokale Agenda Erträge aus der Auflösung von Sopo aus Zuwendungen Kostenerstattungen von Privatpersonen und Vereinen 2 Alle Aufwendungen Aufwendungen für Lokale Agenda Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen für BGA Aufwendungen für Fortbildung / Führungskräfte Stellenausschreibungen 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Einwohner, Besucher, Mitarbeiter Vorvorjahr Vorjahr HHJ 21 5 HHJ , Planung Planung Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit / Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen / Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen an Privatpersonen / Investitionszuschüsse an Ortsgemeinden / DSL-Versorgung / Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr Vorjahr 214 ~---^ 5. o ^~"""~* HHJ 215 HHJ , Planung Planung Gemeinde: 17 VG Kirchheimbolanden Seite: 1

25 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung Repräsentation und Darstellung der Verbandsgemeinde nach Außen Auftrag Satzungen, Beschlüsse Ziele Information und Förderung der Kommunikation zwischen Verbandsgemeinde und Dritten Teilergebnisplan -Alte- VG Kib 1 Alle Erträge Spenden und sonst. Zuschüsse / Partnerschaften Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen Verwaltungsgebühren / Schiedsmann Verkaufserlöse Versicherungserstattungen Sonstige lfd. Erträge (Multimedia-Station) 2 Alle Aufwendungen GWG, sonstige Gebrauchsgegenstände (41 bis 1 netto) Abschreibungen für BGA Zuschüsse für laufende Zwecke Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten Öffentliche Bekanntmachungen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit Bürgerservice (Elektronische Formulare) Reservierung Domain-Adressen Repräsentationsmittel Aufwendungen für Partnerschaften Ehrengaben / Altersjubilare 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Einwohner, Besucher, Presse Vorvorjahr Vorjahr *= zuzügl. Kosten für Gleichstellungsbeauftragte HHJ 21 5 HHJ ^^^,1. -~-""~*^ o * Planung Planung Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit / Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ 216 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 2

26 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1. 1 Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Gemeindeorgane Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung der erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebmsplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge Alle Aufwendungen Kostenerstattungen von Zweckverbänden (GStB etc.) Kostenerstattungen von Privatpersonen und Vereinen Sonstige laufende Erträge (Kostenbeitrag BVO etc.) Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückst. (aktive Ehrenbeamte) Aufwandsentschädigung / Beigeordnete Aufwandsentschädigung / Ratsmitglieder Aufwandsentschädigung / Sonstige (Sitzungsdienst) Dienstbezüge / Beamte Beiträge Versorgungskassen / Beamte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beamte Personalnebenaufwendungen / Beamte Pensionsrückstellungen / Beamte Beihilferückstellungen / Beamte Ehrensoldrückstellungen (aktive Ehrenbeamte) Beiträge Versorgungskassen / Versorgungsempfänger Ehrensold / Beigeordnete Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Versorgungsempfänger Ehrensoldrückstellungen (VE) Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Abschreibungen für BGA Sonstige Abschreibungen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Aufwendungen für Dienstreisen / Gemeindeorgane Sonstige Personalnebenaufwendungen Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte Vorjahr HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 217 Planung 218 Vorvorjahr , 8.3 / ' , ' Gemeinde: 17 VG Kirchheimbolanden Seite: 3

27 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Zentrale Verwaltung Produktbereich 1.1 Innere Verwaltung Produktgruppe Verwaltungssteuerung Produkt Gemeindeorgane Teilersebnisplan -Alle- VG Kib Verfügungsmittel 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Vorvorjahr Vorjahr HHJ 215 HHJ 21 6 Planung Planung Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit / Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ 21 6 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 4

28 Doppischer Produktplan 21 5 Hauptproduktbereich Produktbereich Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Personalvertretung Beschreibung Vertretung der Arbeitnehmer der Verbandsgemeinde, Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen Auftrag Zielgruppe Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen Beschäftigte, Dienststelle Ziele Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber Teilergebnisplan -Alte- VG Kib Vorjahr Vorvorjahr Alle Erträge 2 Alle Aufwendungen Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Abschreibungen für BGA Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Aufwendungen für Dienstreisen Fachliteratur und Zeitschriften Unfallversicherung für Betriebssportgemeinschaft 3 Differenz Erträge/Aufwendungen HHJ 215 HHJ Planung Planung Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit / Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ ' Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 5

29 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbersich 1.1 Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Personal Personal -Allgemein Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften (Allgemein) Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung des erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen (Beamte) Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen (Arbeitnehmer) Ertrage aus der Auflösung von Urlaubsrückstellungen (Beamte) Erträge aus der Auflösung von Urlaubsrückstellungen (Arbeitnehmer) Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (aktive Beamte) Erträge «us der Auflösung von Beihilferückstellungen (aktive Beamte) 2 Alle Aufwendungen Zuschreibung zu Pensionsrückstellungen (aktive Beamte) Zuschreibung zu Beihilferückstellungen (aktive Beamte) Zuschreibung zu Altersteilzeitrückstellungen (Beamte) Zuschreibung zu Urlaubsrückstellungen (Beamte) Zuschreibung zu Altersteilzeitrückstellungen (Arbeitnehmer) Zuschreibung zu Urlaubsrückstellungen (Arbeitnehmer) Zuschreibung zu Pensionsrückstellungen (VE) Zuschreibung zu Beihilferückstellungen (VE) 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte Vorvorjahr Vorjahr HHJ 21 5 HHJ ^ % -> o , Planung Planung Teitfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 6

30 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich Produktbereich Produktgruppe Produkt 1 Zentrale Verwaltung 1. 1 Innere Verwaltung Personal Personal -Allgemein- Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit / Auszahlungen für künftige Pensionszahlungen nach BBesG (aktive Beamte) / Auszahlungen für künftige Pensionszahlungen nach BBesG (VE) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr Vorjahr HHJ 215 HHJ Planung Planung Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 7

31 Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe Produkt Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Personal Personal der Zentralverwaltung Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung des erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge Alle Aufwendungen Personalkostenzuweisung vom Land Beschäftigungszuschuss ARGE Verwaltungskostenbeitrag / VG-Werke Kostenerstattungen vom Bund (ATZ) Verwaltungskostenbeitrag / Kreis (Verkauf Müllsäcke) Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Verwaltungskostenbeitrag / Abwasserzweckverband / GStB Kostenerstattungen / Krankenkasse Kostenbeitrag nach BVO / Zentralverwaltung Dienstbezüge / Beamte Dienstbezüge / Beschäftigte Leistungszulagen Beschäftigte Hilfskonto / PPA Beiträge Versorgungskassen / Beamte Beiträge Versorgungskassen / Beschäftigte Beiträge ges. Soz.vers. / Beamte (u.a. Nachversicherung) Beiträge ges. Soz.vers. / Beschäftigte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beamte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beschäftigte Personalnebenaufwendungen / Beamte Personalnebenaufwendungen / Beschäftigte Pauschalierte Lohnsteuer Beiträge Versorgungskassen / Versorgungsempfänger Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Versorgungsempfänger Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Sonstige Abschreibungen Umlage an ZVS und FHöV Mayen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte *= Integrationsamt **= Seminargebühren etc. Vorjahr HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 217 Planung 218 Vorvorjahr * ** Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 8

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Haushaltssatzung und Haushaltsplan 213 und 214 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Yerba rtdsgemei ndeverwaltung Kirchheimbolanden 67292 Kirchheimbolanden INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010 Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Hauptamt. Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung. Zuständiger Fachausschuss:

Hauptamt. Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung. Zuständiger Fachausschuss: Hauptamt Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung Zuständiger Fachausschuss: Hauptausschuss Seite 20 Stadt Norderstedt Haushaltsplan

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Amt Siek. Jahresabschluss. zum

Amt Siek. Jahresabschluss. zum Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7 Inhalt

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Hochstadt für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Doppischer Produktplan 2014 Rechnung

Doppischer Produktplan 2014 Rechnung Doppischer plan 2014 Rechnung 1 Zentrale Verwaltung intern 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 41 18.669,00 17.50 15.126,49-2.373,51 17.500 4 + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 43 35.194,01 30.50

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Der Verbandsgemeinderat hat am 09.12.2009 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Bezeichnung Inhaltsverzeichnis weiß Seite Produktplan weiß 1 rechnung rot 12 Finanzrechnung blau 14 Teilergebnisrechnung weiß 124 Teilfinanzrechnung

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086. Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden 2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 214 T Finanzverwaltung Verbandsgemeindeverwalfung Kirchheimbolanden Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Jahresabschluss zum 31.12.2013 Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss 31.12.2013 Seite I. rechnung 1 II. Finanzrechnung 2-4 III. Teilrechnungen 5-199 Produktoberbereich 1 Zentrale

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015 Vorbericht der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015 Vorbericht Nachtrag Jürgenshagen 2015 Stand 11.02.2015.doc17.02.2015 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen....Seite 3 Erhebliche

Mehr

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche,

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs

Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs 1 Ergebnishaushalt 12.000.000,00 11.000.000,00 10.000.000,00 9.000.000,00

Mehr

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Agenda 1. Grundsätzliche Änderungen durch das NKHR 1.1. Von Einnahmen und Ausgaben zu Erträgen und Aufwendungen 1.2. Das Drei-Komponenten-Modell 1.3. Abgrenzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014 08.04. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Vorl. Ergebnishaushalt 1 2 3 4 5 6 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 24.073.485,77 24.690.000 25.595.900 25.595.900 25.595.900 25.595.900

Mehr

Gemeinderatssitzung am 03. März 2015. TOP 2 Einbringung des Haushalts 2015 der Stadt Sindelfingen

Gemeinderatssitzung am 03. März 2015. TOP 2 Einbringung des Haushalts 2015 der Stadt Sindelfingen Gemeinderatssitzung am 03. März 2015 TOP 2 Einbringung des Haushalts 2015 der Stadt Sindelfingen Erster Bürgermeister Christian Gangl Sindelfingen, 03. März 2015 Gliederung 1. Voraussichtliches Ergebnis

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr