Vorwort... V Danksagung... VI Begrüßungsworte Bernhard Eccher... VII

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1 Vorwort V Danksagung VI Begrüßungsworte Bernhard Eccher VII Der Veranstalter als öffentlicher Auftraggeber Auftragsvergabe bei Sportveranstaltungen am Beispiel der Olympischen Jugend-Winterspiele Arno Kahl 1 I. Einleitung, vorgegebener Rahmen II. Organisatorische Aspekte der Vergabe und Durchführung der YOG in Innsbruck III. Zielsetzungen des Vergaberechts IV. Zum Anwendungsbereich des Vergaberechts A. Sachlicher Anwendungsbereich B. Persönlicher Anwendungsbereich V. Die Vergabe der Spiele an die Stadt Innsbruck durch das IOC VI. als vergaberechtsfreier Akt Die Winterspiele-GmbH als Einrichtung des öffentlichen Rechts isd BVergG A. Zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind Besonderer Gründungszweck Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe Aufgaben nicht-gewerblicher Art B. Teilrechtsfähigkeit C. Finanzierung oder Kontrolle durch die öffentliche Hand VII. Beispiele für durchgeführte Vergabeverfahren VIII. Die Gründung der GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der YOG und ihre Betrauung mit der Leistungserbringung IX. Schlussbemerkungen IX

2 Trittbrettfahren bei Sportveranstaltungen: Ambush Marketing Manfred Büchele I. Einführung A. Exklusivität der Sponsoren B. Begriff des Ambush Marketing C. Durch Ambush Marketing ausgelöste Gefahren D. Gegenmeinung II. Annäherung an Kennzeichen und Symbole III. Sonstiger thematischer Bezug IV. Abwehrmaßnahmen und deren Reichweite A. Marken und ihre Unterscheidungskraft B. Hausrecht und andere Werbebeschränkungen vor Ort C. Urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und sondergesetzlicher Schutz V. Zusammenfassung Meca-Medina, Murphy & Co. der Veranstalter im Visier der Wettbewerbsregeln Florian Schuhmacher I. Einleitung II. Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln A. Sportveranstaltungen als wirtschaftliche Tätigkeit B. Wirtschaftliche Tätigkeit der Vereine C. Wirtschaftliche Tätigkeit des Veranstalters III. Beurteilung veranstalterischer Regeln im Sportbereich A. Regelung der Veranstaltung selbst Drei-Stufen-Test (Meca-Medina) Kritik und dogmatische Einordnung B. Regelung der Zulassung von Veranstaltungen und Veranstaltern 34 C. Beurteilung veranstalterischer Regeln in der Vermarktung IV. Ergebnisse Von Dopingtätern und Dopingbetrügern Andreas Venier I. Strafbares Doping nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz A. Entstehungsgeschichte, Schutzzweck, Grenzen der Strafbarkeit 39 B. Systematik und Tatbestände des 22a ADBG Die Tatbestände des Abs 1 Z 1 (verbotene Wirkstoffe) Der Tatbestand des Abs 1 Z 2 (verbotene Methoden) Exkurs: Das Nichtverhindern von Doping durch Funktionäre Der Tatbestand des Abs 2 (besonders gefährliche Wirkstoffe). 46 X

3 5. Qualifikationen Subsidiaritätsklausel und Konkurrenzen II. Strafbarer Dopingbetrug nach dem StGB Mitwirkung des Veranstalters an der Anti-Doping-Arbeit am Beispiel der 1st Winter Youth Olympic Games in Innsbruck 2012 David Müller I. Anti-Doping-Arbeit als Teil des modernen Sportsystems II. Grundlagen der Anti-Doping-Arbeit A. Welt-Anti-Doping-Code B. Anti-Doping-Bundesgesetz C. Vorgaben der operativen Partner III. Repressive Maßnahmen bei Großereignissen A. Ausschluss gesperrter Personen B. Verstärkte Kontrollen im Vorfeld C. Intelligente Zielkontrollen D. Pre-Competition Tests E. Wettkampfkontrollen F. Nachträgliche Analysen IV. Verantwortungsteilung für die Anti-Doping-Arbeit A. Verantwortlichkeiten des Veranstalters B. Verantwortlichkeiten der Anti-Doping-Organisation V. Angebote und Möglichkeiten der Dopingprävention A. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung B. Präventionsmaßnahmen bei Großereignissen Schiedsgerichtsbarkeit an Sportveranstaltungen Stephan Netzle I. Warum werden Schiedsgerichte an Sportsveranstaltungen eingerichtet? II. Typische Fälle vor Ad-hoc-Schiedsgerichten A. Klagen auf Zulassung zu den Wettkämpfen B. Anfechtung von Spielentscheidungen C. Disziplinarfälle, insbesondere Doping III. Wie funktionieren Ad-hoc-Schiedsgerichte? IV. Rechtliche Fragen A. Akzeptiert das Veranstalterland fremde Richter? B. Welches Schiedsgerichtsrecht ist anwendbar? C. Wer unterliegt der Schiedsvereinbarung? D. Wer sind die Parteien? E. Welche Schiedsordnung gilt? F. Wer wählt die Schiedsrichter aus? XI

4 G. Wer kann vorsorgliche Maßnahmen erlassen? H. Ist das rechtliche Gehör ausreichend gewahrt? I. Kann gegen den Schiedsspruch Berufung erhoben werden? V. Die Vorteile von Schiedsgerichten an Sportveranstaltungen VI. Der Preis der Schiedsgerichtsbarkeit an Sportveranstaltungen VII. Typische Fallbeispiele an den Olympischen Spielen in Beijing A. Die aserbaidschanischen Hockeyfälle B. Der Fall der dänischen Segler C. Der 200 m Sprintfinal D. Die norwegischen Springreiter VIII. Schlussfolgerungen Haftungsaspekte des Jugend- und Behindertensports Michael Ganner I. Einleitung A. Begriffsklärung B. Gemeinsamkeiten von Jugendlichen und Personen mit Behinderung? C. Spezifische Gesetzgebung für Jugend- und Behindertensport?.. 80 II. Wer entscheidet über die Sportausübung? A. Überblick B. Zustimmung bei Jugendlichen C. Zustimmung bei Personen mit Behinderung D. Verbot gefährlicher Sportarten? E. Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz III. Aufsichtspflicht A. Überblick B. Jugendliche C. Volljährige Personen mit Behinderung IV. Behindertensport V. Schlussbemerkungen Volunteers bei Sportveranstaltungen ihre Rechtsposition und das Risiko der Freiwilligkeit Dominik Kocholl I. Konkrete Sportevents und freiwilliges Engagement A. Der Wandel der Freiwilligenarbeit im Sport B. Immaterielle Motive freiwilliger Tätigkeit im Sport C. Ökonomische Bewertungsfragen und bisherige Erfahrungen bei den Olympischen Spielen D. Winteruniversiade 2005 in Innsbruck/Seefeld E. Innsbruck 2012 Winter Youth Olympic Games XII

5 F. London Olympic Games 2012 Games Maker II. Rechtsposition der Volunteers A. Zwingendes Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verbraucherrecht, Zivilverfahrensrecht B. Europarechtliche Vorgaben und das nationale Wertungsumfeld 103 C. Vereinsrechtliche Besonderheiten D. Wertungen im Zusammenhang mit der Unentgeltlichkeit E. Vereinbarungen ohne Rechtsfolgewillen F. Kein Auftrag gem 1002 ff ABGB G. Keine Geschäftsführung ohne Auftrag III. Sportrechtliche Vorgaben A. Bindung des Sportveranstalters an Sportregeln B. Die Olympische Bewegung und der Host-City-Contract des IOC C. Wirkt zwingendes Recht vor internationalen Schiedsgerichten weiter? IV. Sportrechtliche Gentlemen s Agreements als Zwischenergebnis V. Risiko für Sportler/den Sport VI. Haftungsrisiko des Veranstalters A. Haftung des Veranstalters für eigenes Fehlverhalten B. Gehilfenhaftung bei Fehlverhalten eines Volunteers VII. Haftungsrisiko des Volunteers VIII. Weitere Lösungsansätze A. Rechtsunsicherheit an der Grenze des Rechts B. Analoge Anwendung von arbeits- und sozialrechtlichen Normen trotz Umgehung? C. Eigen- und Selbstverantwortung des Volunteers D. Sportrecht springt ein und regelt Volunteerverhältnisse E. Das Gentlemen s Agreement im Zusammenspiel mit dem staatlichen Recht F. Schaden- und Aufwandsersatz gegen Veranstalter trotz Gentlemen s Agreement Haftung ex contractu trotz Gentlemen s Agreement? ABGB Vertragsähnliche bzw vertragsnahe Rechtsbeziehungen und Schutzpflichten G. Haftungsprivilegien infolge Unentgeltlichkeit? H ABGB bei Gefälligkeitsverhältnissen? I. Leistungsabnahmerecht und Nebenverträge J. Möglichkeiten einer Haftungsfreizeichnung K. Risikoübernahme durch Versicherungen L. Volunteer schädigt Volunteer IX. Ausblick XIII

6 Risikomanagement bei Sportgroßveranstaltungen am Beispiel der Olympischen Jugendspiele Innsbruck 2012 Martin Schnitzer und Peter Bayer I. Risikomanagement und Sportgroßveranstaltungen II. Sportgroßveranstaltungen III. Risiko Risikomanagement IV. Risikomanagement-Prozess V. Angewandtes Risikomanagement im Kontext von Sportgroßveranstaltungen VI. Risikomanagement Beispiele aus der Fachliteratur VII. Beispiele Sion 2006 und Innsbruck/Seefeld VIII. Innsbruck 2012 erstmalige Austragung der Olympischen Winterjungendspiele IX. Die Rolle des Risikomanagements bei Innsbruck A. Schritt 1 Risikoanalyse B. Schritt 2 Risikobewertung C. Schritt 3 Risikohandhabung X. Rückblickende Betrachtung Innsbruck XI. Fazit Risikomanagement kein Nice-to-Have Verrechtlichung im Sport ein notwendiges Übel? Peter Mennel XIV

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