Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa. - Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa -

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1 Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa - Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012

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3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 1 B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2 C. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4 1. Vorjahresabschluss 4 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4 3. Jahresabschluss 5 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 6 D. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 7 E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 10 Anlagen Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2012 Blatt Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Rechtliche Verhältnisse 1 Fragenkatalog zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin 4 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten

4 Abkürzungsverzeichnis AVR-KW BGB HGB IDW KStG PS VR Arbeitsvertragslinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck Bürgerliches Gesetzbuch Handelsgesetzbuch Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf Körperschaftsteuergesetz Prüfungsstandard des IDW Vereinsregister

5 A. Prüfungsauftrag Der Vorstand des Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa, im Folgenden auch Verein genannt, beauftragte uns mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 des - Spendenbereichs, Schwalmstadt-Treysa -, unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich ausschließlich an das Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa. Über Gegenstand, Art und Umfang der von uns entsprechend 317 ff. HGB durchgeführten Jahresabschlussprüfung erstatten wir den vorliegenden Bericht. Darüber hinaus wurden wir mit der Prüfung der Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, beauftragt. Unsere Berichterstattung erfolgt nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, festgelegten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 26. Juli 2012 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar

6 B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Zusätzlich haben wir auftragsgemäß die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, durchgeführt. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins. Ebenso sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend den Vorschriften der 317 ff. HGB durchgeführt. Die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen wurden von uns beachtet. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung mit der Zielsetzung angelegt, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung mit hinreichender Sicherheit zu erkennen, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses wesentlich auswirken

7 Auf der Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie entwickelt. Diese basiert auf einer Einschätzung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds sowie der Lage des Spendenbereichs, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken sowie auf den Auskünften der gesetzlichen Vertreter. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität des Spendenbereichs und der Wirksamkeit seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise und der rechnungslegungsbezogenen Aussagen im Jahresabschluss berücksichtigt. Des Weiteren sind unsere Feststellungen aus den vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen mit in die Prüfungsstrategie eingeflossen. Darauf aufbauend wurde ein Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm werden Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Systemprüfungen, analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Ausgehend von einer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens, in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Wir haben die Prüfung im April 2013 in den Verwaltungsräumen des Vereins in Schwalmstadt- Treysa durchgeführt. Die abschließenden Arbeiten wurden in unserem Hause erledigt. Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns von den gesetzlichen Vertretern des Vereins und den uns benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss erteilt

8 C. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Abschluss des Spendenbereichs wurde im Rahmen der Verabschiedung des Jahresabschlusses des Vereins am 28. Juni 2012 vom Aufsichtsrat festgestellt. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurde von der Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Organisation der Buchführung Die Buchführung des Spendenbereichs ist in die des Vereins integriert. Der Verein erfüllt seine Verpflichtung zur Rechnungslegung im Rahmen der Vorschriften des BGB und der Abgabenordnung durch Anwendung der 238 ff. HGB. Das Rechnungswesen des Vereins ist unverändert nach dem System der kaufmännischen Buchführung eingerichtet und wird über eine EDV-Anlage geführt. Ein angemessenes, der Größe des Vereins entsprechendes rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem ist eingerichtet. Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle

9 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Eröffnungsbilanzwerte sind ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen worden. Die aus den Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. 3. Jahresabschluss Im Jahresabschluss wurden die gesetzlichen und rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss schließt an den von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften beachtet

10 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer auftragsgemäßen Prüfung stellen wir fest, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Spendenbereichs in dem vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 erfolgte gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Wesentliche Jahresabschlussposten wurden wie folgt bewertet: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital enthält die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Spenden. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt

11 D. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Wir wurden zusätzlich mit der Prüfung der Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, beauftragt. Entsprechend Punkt III. Nr. 3 der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, (Stand: 5. Mai 2010) ist der Spendenbereich mit Einnahmen in Höhe von 0,57 % der Gesamtumsätze von untergeordneter Bedeutung für den Verein. Die Grundsätze finden daher nur Anwendung auf den abgegrenzten Spendenbereich. Einzelfeststellungen sind dem als Anlage beigefügten Fragenkatalog zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, zu entnehmen. Unsere Prüfung hat keine Einwendungen ergeben. Bei der Prüfung zu berücksichtigende Vorjahresbeanstandungen lagen nicht vor

12 Die Entwicklung und Zusammensetzung der unter den Rücklagen ausgewiesenen, noch nicht verwendeten Spenden stellt sich wie folgt dar: Art der Zweckbindung Stand am Zu- Ver- Spenden gang zinsung aufwand Freie, allgemeine zweckgebundene Geld- und Sachspenden 0, , , ,65 Zweckspenden 0, , ,18 0,00 Rumänienhilfe 0, ,00 111,87 0,00 Neubau Feuerwache ,50 0, ,60 0,00 Epilepsieberatungsstelle 0, ,00 702, ,45 Ausstattung Sporthalle für alle und Sportmaßnahmen ,81 0,00 727,19 0,00 Verbesserung Wohn- und Lebensraum Herzberghaus ,13 0, ,47 0,00 Verwaltungsgebäude Elisabeth Seitz-Straße Dezentralisierung ,17 0,00 751,43 0,00 Wohnhaus Borken Dezentralisierung , , , ,05 Berufshilfe Hauswirtschaft 0, , , ,28 Biometzger Alsfeld Modernisierung und Sanierung 0, , , ,94 Wohnpflegeheim Breitenbach 0, , , , , , , ,78 Die Zugänge enthalten im Berichtsjahr erhaltene Bar- und Sachspenden sowie Bußgelder. Der Spenden- bzw. Verwaltungsaufwand in Höhe von ,78 entspricht 15,76 % der erhaltenen Barspenden und Bußgelder. Dem Spendenbereich sind 1,67 Vollkräfte des Vereins zugeordnet. Es werden die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR-KW) angewendet

13 Verwendung Verwendung Stand am nachrichtlich: Zugang Rücklage Einstellungen des Jahres ,14 0,00 0,00 0, ,18 0,00 0,00 0, ,87 0,00 0,00 0, , ,50 0,00 0, ,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 727,19 0,00 0, , ,47 751, ,17 0,00 0,00 0,00 0, , , ,25 0, , , ,58 0, , ,74 0,00 0, , , , , , ,

14 E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 des Spendenbereichs, Schwalmstadt-Treysa, mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An das Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung des Spendenbereichs, Schwalmstadt-Treysa, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Der Jahresabschluss ist Teil des Jahresabschlusses des Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa, der ebenfalls von uns geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Spendenbereichs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt

15 Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften." Schlussbemerkung Den vorstehenden Prüfungsbericht, einschließlich der Wiedergabe des Bestätigungsvermerks, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Prüfungsstandard zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Auf 328 HGB wird verwiesen. Darmstadt, am 26. April 2013 CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Darmstadt Schlickum Wirtschaftsprüfer Stahl Wirtschaftsprüfer

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17 Anlagen Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2012 Blatt Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Rechtliche Verhältnisse 1 Fragenkatalog zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin 4 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

18 Jahresabschluss Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa - Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa - Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V S E I T E A. Anlagevermögen Einrichtungen und Ausstattungen 218,00 425,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10,00 0,00 2. Forderungen gegenüber anderen Bereichen , ,47 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , ,84

19 P A S S I V S E I T E A. Eigenkapital Rücklagen , ,87 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 7.064, ,44 C. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.856, , , ,84

20 Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa - Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa - Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember Erträge Erträge aus Spenden , ,09 Erträge Bußgelder , , , ,09 Spendenverwendung Verwendung Spendenzugang , ,61 Verwendung Spendenrücklagen , , , ,12 Spendenaufwand Löhne und Gehälter , ,12 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung , ,07 Abschreibungen 172,08 742,45 Werbe- u. Verwaltungsaufwand , ,55 Materialaufwand 806, ,66 Instandhaltung und Wartung 1.021,22 274,73 Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.270, , , ,62 Zinsertrag Zinsertrag Spenden und Bußgelder , ,02 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ( ) , ,63 Entnahme Rücklagen Spenden , ,51 Einstellung Rücklagen Spenden , ,88 Bilanzgewinn 0,00 0,00 Schwalmstadt-Treysa, am 26. April 2013 Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V. Der Vorstand Barbara Eschen Peter Göbel-Braun Klaus D. Horchem

21 Rechtliche Verhältnisse Allgemeine rechtliche Verhältnisse Name: Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa Der Spendenbereich ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Vereins Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V. Sitz: Schwalmstadt-Treysa Satzung: Die Satzung gilt in der von der Mitgliederversammlung am 8. November 2010 mit Nachtrag vom 3. März 2011 beschlossenen Fassung. Vereinsregister: Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Marburg unter der Nr. VR 3926 eingetragen. Die letzte Eintragung erfolgte am 10. Juni Vereinszweck: Satzungsmäßige Aufgaben des Vereins sind: diakonische Einrichtungen zu betreiben, insbesondere der Hilfe für Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen, der Jugendhilfe, der Krankenpflege und der Altenhilfe Diakoninnen, Diakone und andere Mitarbeiter für den Dienst in Kirche, Diakonie und Wohlfahrtspflege aus-, fort- und weiterzubilden die Diakonische Gemeinschaft Hephata zu fördern. Organe: Mitgliederversammlung der Aufsichtsrat der Vorstand Anlage Blatt 1

22 Dem Aufsichtsrat gehören an: Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Obrock, Kassel, Vorsitzender, Diplom-Ökonom Eberhard Lindig, Baunatal, stellvertretender Vorsitzender, Diplom-Betriebswirt Reinhard Bauer, Schwalmstadt, Diakonin Felicitas Becker-Kasper, Kassel, Diplom-Sozialpädagogin Anne Bertelt, Willingshausen, Diplom-Sozialpädagogin Ute Kaisinger-Carli, Schwalmstadt, Diakon Björn Keding, Schwalmstadt (ab 28. Juni 2012), Pröpstin Sabine Kropf-Brandau, Bad Hersfeld, Diakon Gerhard Mauch, Schwalmstadt (bis 21. März 2012), Landespfarrer Horst Rühl, Kassel (ab 28. Juni 2012), Dr. med. Christian Schmidt-Hestermann, Cölbe, Landespfarrer Dr. Eberhard Schwarz, Kassel (bis 21. März 2012), Verwaltungsjurist Stephan Wachsmuth, Kassel. Mitglieder des Vorstands sind: Direktorin Pfarrerin Barbara Eschen, Direktor Pfarrer Diplom-Pädagoge Peter Göbel-Braun, Direktor Diplom-Volkswirt Klaus D. Horchem, sämtlich wohnhaft in Schwalmstadt-Treysa. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung beratend teil. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Dritten gegenüber erfolgt die gesetzliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Vertreter. Sonstige rechtserhebliche Tatbestände von wesentlicher Bedeutung Wesentliche Verträge: Wesentliche Verträge, die wegen ihres Gegenstands, ihrer Dauer, möglicher Vertragsstrafen oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Spendenbereichs von Bedeutung sind oder werden können, wurden nach Angaben der Verwaltung nicht abgeschlossen. Versicherungen: Die Prüfung des Versicherungsschutzes lag nicht im Rahmen unseres Auftrags. Der Verein wird in Versicherungsangelegenheiten von dem Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Detmold, betreut. Anlage Blatt

23 Steuerliche Verhältnisse Der Verein wird unter der Steuernummer beim Finanzamt Schwalm-Eder geführt. In der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 2009 vom 22. Juli 2011 bescheinigte das Finanzamt Schwalm-Eder, dass sich die Steuerpflicht ausschließlich auf den vom Verein unterhaltenen (einheitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erstreckt. Im Übrigen ist der Verein nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient und mildtätige sowie allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke, nämlich öffentliches Gesundheitswesen und -pflege, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Wohlfahrtswesen, sowie Hilfe für politisch und andere Verfolgte, fördert. Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen Anlage Blatt 3

24 Fragenkatalog zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin I. Fragenkreis Präambel Ja Nein Wurde die Erklärung zu den Grundsätzen des Deutschen Spendenrates e. V., Berlin, abgegeben und wurden die entsprechenden Anlagen eingereicht? X II. Fragenkreis Ethik 1. Gibt es keine unverhältnismäßige Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen und Gewähren von sonstigen Vorteilen? X 2. Erfolgen in engen Grenzen und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit a) Provisionszahlungen? X b) Sind sie im Geschäftsbericht anzugeben? X 3. Werden die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet? X 4. Verkauf, Vermietung oder Tausch von Mitglieder- und/oder Spenderadressen erfolgen nicht? X Anlage Blatt

25 Ja Nein III. Fragenkreis Strukturen 1. Es besteht keine Zwangsverknüpfung der Mitgliedschaft mit nicht satzungsgemäßen Nebenleistungen Dritter? X 2. Ist ausgeschlossen, dass hauptamtliche Führungspersonen und Mitglieder des Leitungsgremiums, welche gleichzeitig Mitglieder der gemeinnützigen Organisationen sind, ein Stimmrecht in der Mitglieder-/Delegiertenversammlung haben? X 3. Ist eine Personalunion zwischen Mitgliedern des Leitungsgremiums und des Aufsichtsgremiums ausgeschlossen? X IV. Fragenkreis Information, Berichtswesen 1. Sind wesentliche Informationen zur Organisation aktuell im Internet einsehbar? X 2. Erfolgt eine zeitgerechte Veröffentlichung des Geschäftsberichts (30. September des Folgejahres; bei vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr erfolgt die Veröffentlichung spätestens neun Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres)? X Anlage Blatt 5

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Hephata Hessisches Diakoniezentrum e. V., Schwalmstadt-Treysa - Spendenbereich, Schwalmstadt-Treysa -

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