2014 Ausgegeben in Meppen am Nr. 14

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1 2014 Ausgegeben in Meppen am Nr. 14 Inhalt Seite Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 196 Sitzung des Betriebsausschusses 147 des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland 197 Sitzung des Ausschusses für Kreis- 147 entwicklung 198 Sitzung des Ausschusses für Jugend- 147 hilfe und Sport 199 Sitzung des Ausschusses für Umwelt 147 und Natur 200 Jahresabschluss der Emsländischen 148 Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr Jahresabschluss der Emsländischen 148 Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr Jahresabschluss der IT-Dienstleis- 149 tungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr Jahresabschluss der Entwicklungs- 150 gesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh für das Geschäftsjahr Jahresabschluss der Meilenstein 151 Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr Jahresabschluss der Technologie- 151 park Meppen GmbH für das Geschäftsjahr Bekanntmachung des Ergebnisses 152 der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Otten-Schulte GbR, Meppen B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 207 Bekanntmachung der Ersten Eröff- 152 nungsbilanzen der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen zum Haushaltssatzung und Bekannt- 152 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dohren für das Haushaltsjahr 2014 vom Bauleitplanung der Gemeinde 153 Emsbüren, Landkreis Emsland; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen) 210 Bauleitplanung der Gemeinde 154 Emsbüren, Landkreis Emsland; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen süd-westl. des Heimathofes) 211 Bekanntmachung von Bebau- 154 ungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße, mit örtlichen Bauvorschriften 212 Bekanntmachung von Bebau- 155 ungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südw. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO 213 Haushaltssatzung und Bekannt- 155 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Herzlake für das Haushaltsjahr 2014 vom

2 146 Inhalt Seite Inhalt Seite 214 Haushaltssatzung und Bekannt- 156 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lahn für das Haushaltsjahr 2014 vom Bekanntmachung von Bebauungs- 157 plänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 2, Ortsteil Baccum mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: Gewerbe- und Technologiepark Osnabrücker Straße 216 Bekanntmachung von Bebauungs- 157 plänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 200 D, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Freiraum 217 Haushaltssatzung und Bekannt- 158 machung der Haushaltssatzung der Stadt Lingen (Ems) für die Haushaltsjahre 2014 und Bekanntmachung; Bauleitplanung 163 der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) 226 Haushaltssatzung und Bekannt- 163 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Twist für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung und Bekannt- 164 machung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Werlte für das Haushaltsjahr 2014 C. Sonstige Bekanntmachungen 218 Satzung der Gemeinde Lorup über 159 eine individuelle Veränderungssperre zum Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 30 Hassmoor Roten Steine 219 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 160 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 220 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 160 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 221 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 161 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet 222 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 161 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet 223 Haushaltssatzung und Bekannt- 162 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rhede (Ems) für das Haushaltsjahr Bekanntmachung; Bauleitplanung 162 der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB)

3 147 A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 196 Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland Am Dienstag, dem , findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland im Kreishaus I, Sitzungszimmer 1, Ordeniederung 1, Meppen, statt. I. Öffentliche Sitzung T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland vom Feststellung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreises Emsland für das Wirtschaftsjahr Abfallbilanz Bericht über wichtige Angelegenheiten 8. Anfragen und Anregungen 9. Schließung der öffentlichen Sitzung II. Winter Landrat Nichtöffentliche Sitzung Meppen, Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung Am Mittwoch, dem , findet um 16:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung im Klimacenter Werlte, Kompaniestraße 1, Werlte, statt. T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung vom Nahverkehrsplan für den Landkreis Emsland; 2. Fortschreibung 6. Aktion Stromspar-Check PLUS 7. Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 8. Bericht über wichtige Angelegenheiten 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der Sitzung Im Vorfeld der Sitzung findet um 14:30 Uhr eine Besichtigung der Audi-e-Gas-Anlage auf dem Gelände der EWE-Biogasanlage in Werlte, Loruper Straße 80, statt. 198 Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport Am Dienstag, dem , findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport in der Marien- Kindertagesstätte, Marienstr. 43, Haren-Erika, statt. Vor Beginn der Sitzung erfolgt ab 14:30 Uhr eine Vorstellung der Einrichtung. T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport vom Kindertagesstätten im Emsland; Darstellung der Finanzierung der emsländischen Kindertagesstätten 6. Investitionen Kindertagesstätten a) Sanierung der Kath. Kindertagesstätte St. Maria zum Frieden Meppen b) Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Jakobus Sögel c) Neubau der Kath. Kindertagesstätte Don Bosco Lingen (Ems) d) Kath. Kindertagesstätte St. Marien Lingen (Ems) Erweiterung um zwei Kinderkrippen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand Anschaffung einer Kücheneinrichtung e) Komm. Kindertagesstätte Lahre Erweiterung um eine Kinderkrippe Erweiterung um einen Bewegungsraum und eine Cafeteria 7. Investitionen Sport a) SV Bawinkel 1956 e. V. Umbau und Erweiterung des Sport- und Vereinsgebäudes b) SV Neubörger e. V. Sanierung des Umkleidebereichs im Erdgeschoss des Vereinsgebäudes c) SV Bokeloh e.v. Anbau an die Tribüne zur Schaffung eines Lagerraumes und von sanitären Anlagen 8. Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Lingen Umgestaltung des Jugendkellers Bonikeller zu einem Innenstadttreff für Jugendliche, junge Erwachsene und Studenten 9. Bericht über wichtige Angelegenheiten 10. Anfragen und Anregungen 11. Schließung der Sitzung Winter Landrat Meppen, Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur Am Mittwoch, dem , findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur im Kreishaus I, Sitzungszimmer 1, Ordeniederung 1, Meppen, statt. I. Öffentliche Sitzung T a g e s o r d n u n g Winter Landrat Meppen, Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vom Altlasten im Landkreis Emsland

4 Grundwasserbelastung Chemieunfall auf der Wehrtechnischen Dienstelle in Meppen; Anfrage des Abg. Wilde vom Verordnung zur Änderung der Verordnung vom über das Naturschutzgebiet "Esterweger Dose" Änderung des Grenzverlaufs 8. Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Waldgebiete auf dem Hümmling" in den Samtgemeinden Nordhümmling, Sögel, Werlte, Lathen und Herzlake sowie den Städten Haren und Meppen 9. Auswirkungen der künftigen Erdölförderungen im Emsland auf die Umwelt; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Sachstand Gifte in Biogasanlagen; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Bericht über wichtige Angelegenheiten 12. Anfragen und Anregungen 13. Schließung der Sitzung Winter Landrat Meppen, Jahresabschluss der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, Jahresabschluss der Emsländischen Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Emsländischen Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang und den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung der Service- und Beschäftigungs- Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird.

5 149 Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und über den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, Jahresabschluss der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 Abs.1 Satz 2 EigBetrVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

6 150 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, Jahresabschluss der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle- Venhaus mbh für das Geschäftsjahr 2012 Die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh hat am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2012 auf das Jahr 2013 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Räkers GmbH in Rheine hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch 29 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Bestimmungen der Satzung und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsleitung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können an folgenden Stellen eingesehen werden: Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329, Samtgemeinde Spelle, Hauptstraße 43, Spelle, Zimmer 23, Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, Salzbergen, Zimmer 25. Der Landrat Meppen, SAMTGEMEINDE SPELLE Der Samtgemeindebürgermeister GEMEINDE SALZBERGEN

7 Jahresabschluss der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 Satz 2 EigBetrVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Entsprechend 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigen wir: Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, Jahresabschluss der Technologiepark Meppen GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Technologiepark Meppen GmbH hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung GmbH in Meppen hat mit Datum vom folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Technologiepark Meppen GmbH für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Durch 158 NKomVG i. V. m. 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und nach 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird.

8 152 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 270) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand von Kennzahlen beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, Meppen, Zimmer 329 sowie bei der Stadt Meppen, Markt 43, Meppen, Zimmer 102, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (siehe 3a Satz 3 UVPG). Der Landrat Meppen, B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 207 Bekanntmachung der Ersten Eröffnungsbilanzen der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen zum Der Rat der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen haben die Erste Eröffnungsbilanz zum nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen gemäß Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) beschlossen. Die Eröffnungsbilanzen nebst Anhängen und Anlagen zu den Anhängen sowie die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Emsland liegen gemäß 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom bis im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Zimmer 306, Hauptstr. 25, Dörpen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. SAMTGEMEINDE DÖRPEN Der Samtgemeindebürgermeister Dörpen, Winter Landrat Meppen, STADT MEPPEN Bohling Bürgermeister 208 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dohren für das Haushaltsjahr 2014 vom Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Otten- Schulte GbR, Meppen Die Otten-Schulte GbR, Nordkamp 1, Meppen, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Sauenstalles m. Abluftwäscher (240 NT-Plätze, 2 Eberplätze, 85 Abferkelplätze, 50 Jungsauenplätze) als Ersatzbau für einen Sauenstall (160 Plätze) und einen Jungsauenstall (30 Plätze), Aufstellung von 4 Futtermittelsilos (2 x 20 m³, 1 x 10 m³, 1 x 3,5 m³), Anbau eines Ferkelstalles mit Abluftwäscher (600 Plätze), Gesamtkapazität der Anlage: 327 Sauen, 80 Jungsauen, Ferkel, 880 Mastschweine) auf dem Grundstück Flur 157, Flurstück 54/1 der Gemarkung Emslage in Meppen. 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dohren in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf ,00 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro Gemäß 3c Satz 1 und 2 UVPG ist eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

9 im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 8.500,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG mit seinen Anlagen in der Zeit vom bis einschließlich zum während der Dienststunden im Samtgemeindebüro Herzlake, Zimmer 19, Neuer Markt 4, Herzlake, öffentlich aus. GEMEINDE DOHREN Der Gemeindedirektor Herzlake, Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen) Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom (Az.: /33) die vom Rat der Gemeinde Emsbüren am beschlossene 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen), nebst Begründung einschl. Umweltbericht, gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 Euro festgesetzt. Der Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan mit einer schwarz gestrichelten Umrandung dargestellt: 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Dieker Bürgermeister GEMEINDE DOHREN 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Herzlake, Pleus Gemeindedirektor 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2.2 Die nach 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am unter dem Aktenzeichen /10 erteilt worden. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerung Deutsche Grundkarte M 1: ; vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Katasteramt Meppen. Mit dieser Bekanntmachung nach 6 Abs. 5 BauGB wird die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die genehmigte 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung einschl. Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung kann gem. 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung auch Auskunft verlangen.

10 154 Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen südwestl. des Heimathofes) Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom (Az.: /36) die vom Rat der Gemeinde Emsbüren am beschlossene 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen süd-westl. des Heimathofes), nebst Begründung einschl. Umweltbericht, gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan mit einer schwarz gestrichelten Umrandung dargestellt: Die genehmigte 36. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung einschl. Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung kann gem. 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung auch Auskunft verlangen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße, mit örtlichen Bauvorschriften Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße mit örtlichen Bauvorschriften, einschl. der Begründung mit Umweltbericht gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt: Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerung Deutsche Grundkarte M 1: ; vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Katasteramt Meppen. Mit dieser Bekanntmachung nach 6 Abs. 5 BauGB wird die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerte Deutsche Grundkarte M: 1: , vervielfältigt mit Erlaubnis der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Katasteramt Lingen (Ems). Der Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

11 155 Der Bebauungsplan Nr. 125 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Emsbüren, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB tritt der o. a. Bebauungsplan in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südw. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südwestl. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO, einschl. der Begründung mit Umweltbericht gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerte Deutsche Grundkarte M: 1: , vervielfältigt mit Erlaubnis der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Katasteramt Lingen (Ems). Der Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 126 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Emsbüren, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB tritt der o. a. Bebauungsplan in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Herzlake für das Haushaltsjahr 2014 vom Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Herzlake in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf ,00 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

12 im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG mit seinen Anlagen in der Zeit vom bis einschließlich zum während der Dienststunden im Samtgemeindebüro Herzlake, Zimmer 19, Neuer Markt 4, Herzlake, öffentlich aus. GEMEINDE HERZLAKE Der Gemeindedirektor Herzlake, der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2 0,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 305 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 305 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. Bösken Bürgermeister GEMEINDE HERZLAKE 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Herzlake, Pleus Gemeindedirektor 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2.2 Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. 214 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lahn für das Haushaltsjahr 2014 vom Aufgrund des 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lahn in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Saldo 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag die Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Gesamtsaldo Euro Euro Euro Euro Euro Euro 0 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

13 157 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG unerheblich, wenn sie im Haushaltsjahr pro Buchungsstelle den Betrag von EUR nicht übersteigen. Als unerheblich gelten in jedem Fall Aufwendungen und Auszahlungen, denen eine volle Kostenerstattung gegenübersteht. Lahn, Thesing Bürgermeister GEMEINDE LAHN Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom im Büro der Gemeinde Lahn und im Rathaus der Samtgemeinde Werlte, Zimmer 24, öffentlich aus. GEMEINDE LAHN Lahn, Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 BauGB tritt der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 215 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 2, Ortsteil Baccum mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: Gewerbeund Technologiepark Osnabrücker Straße STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat Lingen (Ems), Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen Katasteramt Lingen 216 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 200 D, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Freiraum Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

14 158 Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen Katasteramt Lingen 217 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lingen (Ems) für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lingen (Ems) in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf Euro Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf Euro Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf Euro Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf Euro Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro Euro Euro Euro Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat Lingen (Ems), Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro und für das Haushaltsjahr 2015 auf Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2014 auf Euro und für das Haushaltsjahr 2015 auf Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 335 v. H. 335 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. 395 v. H.

15 159 6 Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gelten jeweils getrennt: Als erheblich im Sinne des 115 II Nr. 1 NKomVG (Verpflichtung zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung) gilt ein Fehlbetrag, wenn er 3 von Hundert des Gesamtvolumens der ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Mehraufwand / Mehrauszahlung im Sinne von 115 II Nr. 2 NKomVG gelten als erheblich, sofern sie 3 von Hundert der ordentlichen Aufwendungen / Auszahlungen übersteigen. Maßstab ist dabei das jeweilige Sachkonto in den einzelnen Teilhaushalten. Eine Nachtragssatzung ist aber nur dann erforderlich, wenn außerdem der für die jeweilige Haushaltsposition in Betracht kommende Aufwands- bzw. Auszahlungsbetrag so hoch ist, dass er sich aus der Masse der übrigen Ansätze heraushebt und für die finanzpolitischen Entwicklungen der Kommune ein gewisses Gewicht hat. Als unerheblich im Sinne von 117 I S. 2 bzw. 119 V NKomVG gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zu einer Wertgrenze von Ferner sind als nicht erhebliche Beträge (unbegrenzt) anzusehen, die auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen. die sich auf innere Verrechnungen / Leistungsverrechnungen beziehen. wenn Versicherungserstattungen in mindestens gleicher Höhe eingegangen sind. Spenden in mindestens gleicher Höhe für diesen Zweck eingegangen sind. Im budgetierten Bereich wird die Wertgrenze auf festgelegt. 7 Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gelten jeweils getrennt: Rechtsfolge bei Stellen mit einem kw- bzw. ku-vermerk: kw-vermerk: Die Stelle kommt bei dem Ausscheiden des Stelleninhabers in Fortfall. ku-vermerk: Die Stelle ist nach Ausscheiden des Stelleninhabers umzuwandeln. Krone Oberbürgermeister STADT LINGEN (EMS) Bekanntmachung der Haushaltssatzung Lingen (Ems), Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die nach den 119 Abs. 4, 120 Abs. 2, 122 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie 130 Abs. 3 NKomVG i. V. m 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Ministerium für Inneres und Sport am unter dem Aktenzeichen / (2014/2015) erteilt worden. Der Haushaltsplan 2014/2015 liegt nach 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland an 7 Werktage lang (außer sonnabends) im Nebengebäude des Rathauses (OLB-Gebäude), Zimmer 24, zur Einsichtnahme öffentlich aus. STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister Lingen (Ems), Satzung der Gemeinde Lorup über eine individuelle Veränderungssperre zum Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 30 Hassmoor Roten Steine Auf Grund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit den 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom (NGVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lorup in seiner Sitzung am folgende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen: 1 Sicherungszweck und räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre (1) Die Satzung über die Veränderungssperre dient der Sicherung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Hassmoor Roten Steine. (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das sich im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 Hassmoor Roten Steine befindliche Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in der Karte im Anhang dargestellt. 2 Verbote Auf dem von der Veränderungssperre betroffenen Grundstück dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Ausnahmen Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Lorup Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt nach 1 Jahr außer Kraft. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Helmer Bürgermeister GEMEINDE LORUP Bekanntmachung der Veränderungssperre Lorup, Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Lorup, Rastdorfer Straße 1, Lorup, eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

16 160 Mit dieser Bekanntmachung wird die Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 bzw. 10 BauGB rechtskräftig. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. GEMEINDE LORUP Lorup, Abgrenzung des Geltungsbereiches (gelb markierte Fläche): Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 219 Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße Die 10. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße, ist vom Rat der Stadt Meppen am als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die 11. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße, ist vom Rat der Stadt Meppen am als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen.

17 161 Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet Die 27. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet, ist vom Rat der Stadt Meppen am als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Die 26. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet, ist vom Rat der Stadt Meppen am als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. Meppen, STADT MEPPEN 223 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rhede (Ems) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 112 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Rhede (Ems) in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

18 162 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist vom Landkreis Emsland am Az: /10 erteilt worden. Der Haushaltsplan der Gemeinde Rhede (Ems) liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis im Rathaus der Gemeinde Rhede (Ems), Gerhardyweg 1, Zimmer 25, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro GEMEINDE RHEDE (EMS) Rhede (Ems), Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung mit Begründung sowie dem Umweltbericht im beschleunigten Verfahren nach 13a i. V. m. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Sassenberg ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt auf: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Conens Bürgermeister GEMEINDE RHEDE (EMS) Rhede (Ems), Der Bebauungsplan Nr. 8 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Sögel, Ludmillenhof, Fachbereich Bauwesen, Flur I. OG, Sögel, während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

19 163 Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 8 gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. GEMEINDE SÖGEL Der Gemeindedirektor Sögel, Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung mit Begründung sowie dem Umweltbericht im beschleunigten Verfahren nach 13a i. V. m. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Torffehnsweg ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 18 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Sögel, Ludmillenhof, Fachbereich Bauwesen, Flur I. OG, Sögel, während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 18 gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. GEMEINDE SÖGEL Der Gemeindedirektor Sögel, Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Twist für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Twist in der Sitzung am 27. März 2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt.

20 164 Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haushaltsjahr 2014 durch eine besondere Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H. b) für die Grundstücke 350 v. H. (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Schmitz Bürgermeister GEMEINDE TWIST 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Twist, Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß 122 Absatz 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 05. Juni 2014 unter dem Aktenzeichen /10 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Absatz 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom 16. Juni bis 24. Juni 2014 im Rathaus der Gemeinde Twist in Zimmer 17 zu den Öffnungszeiten (Mo. Mi.: Uhr und Uhr, Do Uhr und Uhr sowie Fr Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. GEMEINDE TWIST Twist, Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Werlte für das Haushaltsjahr Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Saldo 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag die Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Gesamtsaldo Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen (Kreditermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Der Umlagesatz für die Samtgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 26 % von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Aufgrund des 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Werlte in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen:

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