WILLKOMMEN IN INNSBRUCK! INHALT. Regionalbüro Innsbruck

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1 Regionalbüro Innsbruck WILLKOMMEN IN INNSBRUCK! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich besser am Studienort Innsbruck zurechtzufinden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das OeAD-Regionalbüro Innsbruck. INHALT 1. OeAD ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG MELDEPFLICHT EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL OeAD - UNTERKUNFT PRIVATE UNTERKUNFT KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG STUDIENINFORMATION ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS DEUTSCHKURSE COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM BIBLIOTHEKEN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL ERMÄßIGUNGEN FÜR STUDIERENDE ALLGEMEINE INFORMATIONEN WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN... 15

2 1. OeAD Österreichische Austauschdienst - GmbH ZENTRALE BÜROS Geschäftsleitung Alser Straße 4/1/3/8, 1090 Wien Tel: /28101 Fax: / office@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität (ICM) Alser Straße 4/1/14/1, 1090 Wien Tel: /28188 Fax: / icm@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr REGIONALE BÜROS OeAD-Regionalbüro Innsbruck Innrain 36, Tel: /2495 oder 2497 Fax: / renate.rendl@uibk.ac.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Innrain 36, Tel: /2470 Fax: / oead-housing@uibk.ac.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr 1

3 2. ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM Sie erhalten ein All-inclusive-Stipendium. Aus diesem Stipendium müssen Sie alle anfallenden Kosten (Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Deutschkurse etc.) selbst bezahlen. Mieten (und Verwaltungskosten) für vom OeAD zur Verfügung gestellte Wohnungen werden monatlich vom Stipendium abgezogen. Bei einigen vom OeAD vermittelten Studentenheimen muss die Miete jedoch direkt an die Heimverwaltung bezahlt werden. In diesem Fall werden nur die Verwaltungskosten vom monatlichen Stipendium abgezogen. Auch die Prämien für eine vom OeAD abgeschlossene Kranken- und Unfallversicherung werden automatisch vom monatlichen Stipendium abgezogen. 3. ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG Die erste Stipendienrate wird nach Ihrer Ankunft in Innsbruck vom OeAD-Regionalbüro Innsbruck mittels Scheck an Sie ausbezahlt. (Sollten Sie nach dem 16. des ersten Stipendienmonats angereist sein, so erhalten Sie für diesen Monat nur die halbe Stipendienrate). Die laufenden Stipendienraten werden auf Ihr österreichisches Konto überwiesen und langen dort zwischen dem 01. und dem 10. des jeweiligen Monats ein. Es ist daher notwendig, an einer österreichischen Bank ein Konto zu eröffnen. Bitte teilen Sie dem OeAD-Regionalbüro Innsbruck Ihre Kontonummer mit, sobald sie diese von Ihrer Bank erhalten haben. Da die Anwesenheit am Studienort Voraussetzung zur Überweisung des Stipendiums ist, müssen Sie jeweils zwischen dem 10. und dem 25. des Vormonats persönlich das OeAD-Regionalbüro Innsbruck besuchen, um die Auszahlung des Stipendiums für das Folgemonat zu erwirken! Die letzte Stipendienrate wird ab dem 16. des letzten Monats gegen Vorlage Ihres Stipendienberichtes (vom wissenschaftlichen Betreuer unterschrieben) an Sie mittels Scheck ausbezahlt. (Sollten Sie vor dem 16. des letzten Monats abreisen, so erhalten Sie nur die halbe Stipendienrate gegen Vorlage des Stipendienberichtes). 2

4 4. MELDEPFLICHT Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in Österreich bzw. nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Meldebehörde zu registrieren. Folgende Fristen gelten: Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats Die zuständige Meldebehörde für die Anmeldung in Innsbruck ist die Behörde für Melde- und Einwohnerwesen: Behörde für Melde- und Einwohnerwesen, Rathaus Adresse: Maria-Theresien-Straße 18,, Eingang Fallmerayerstraße Telefon: 5360/ meldewesen@magibk.at Öffnungszeiten: Mo bis Do: ; Fr: Zur Anmeldung benötigen Sie ihren Reisepass und einen ausgefüllten Meldezettel. (Aus dem Reisepass müssen folgende Identitätsdaten ersichtlich sein: Familien- und Vornamen, frühere Familiennamen (Familienname vor der 1. Eheschließung), Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischer Grad. Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH, ansonsten in der zuständigen Meldebehörde und im Internet: Der Meldezettel muss sowohl vom/von der Unterkunftsgeber/in als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein. Nach Vorlage des Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie von der Meldebehörde eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR). Für die Abmeldung füllen Sie den Meldezettel im Kasten Abmeldung aus und legen diesen gemeinsam mit Ihrem Reisepass an der Meldebehörde vor. Bei Änderungen legen Sie den Reisepass, den alten und den neuen Meldezettel bei der Behörde für Melde- und Einwohnerwesen vor. Bitte geben Sie diese Änderungen auch dem OeAD-Regionalbüro Innsbruck bekannt! 3

5 5. EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL Allgemeines Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich studieren oder forschen, benötigen zum Aufenthalt in Österreich ein gültiges Reisedokument sowie gegebenenfalls einen zusätzlichen Einreise- bzw. Aufenthaltstitel. (Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisedokument für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.) Stipendiat/innen aus Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz genießen Sichtvermerksfreiheit und benötigen zum Aufenthalt in Österreich nur ein gültiges Reisedokument (Personalausweis genügt - das Reisedokument ist während des Aufenthalts zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer mitzuführen) Bei Aufenthalten in Österreich von länger als 3 Monaten müssen sich Stipendiat/innen binnen 4 Monaten nach der Einreise zusätzlich bei der zuständigen Fremdenbehörde (Amt für Aufenthaltsangelegenheiten) anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung. (Kosten derzeit: 15,00 Euro). Für diese Anmeldung benötigen sie folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis der ausreichenden Krankenversicherung Bestätigung über das Stipendium bei Studierenden: Zulassungsnachweis der Hochschule Stipendiat/innen aus allen anderen Staaten benötigen neben dem gültigen Reisedokument je nach Aufenthaltsdauer 1) bis maximal 6 Monate Aufenthalt in Österreich ein Aufenthaltsvisum D (Dieses Visum ist in Ihrem Reisedokument angebracht und ist nicht verlängerbar!) 2) über 6 Monate Aufenthalt in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Forscher. Nach der Einreise mit dem Aufenthaltsvisum D müssen Sie die endgültige Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte mit Lichtbild, die EUR 110,- kostet, individuell können zusätzlich Gebühren anfallen) in Österreich beim Amt für Aufenthaltsangelegenheiten binnen 6 Monaten nach der Verständigung, jedenfalls aber in der Gültigkeitsdauer des Visums, abholen. Die Aufenthaltsbewilligung wird im Regelfall für die Dauer des Stipendiums, jedoch höchstens für jeweils ein Jahr erteilt. Sollten Sie (zulässigerweise) sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist sein und länger als 6 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie unverzüglich eine Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Aufenthaltsangelegenheiten beantragen. 4

6 Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Falls die Laufzeit Ihres Stipendiums über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung hinausläuft, haben Sie vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Aufenthaltsangelegenheiten um Verlängerung anzusuchen: Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt: ausgefülltes Antragsformular aktuelles Lichtbild Kopie vom Reisepass Meldezettel Stipendienzuerkennung OeAD-Bestätigung (Nachweis der finanziellen Mittel, Krankenversicherung Unterkunftsbestätigung (Mietvertrag bei privaten Unterkünften) Ärztliches Attest (Lungenröntgen/TBC) Versicherungskarte (Visa sämtlicher Arten - Visum A, B, C, D oder D+C - können in Österreich nicht verlängert werden!) Hinweis: Das Aufenthaltsvisum D berechtigt zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um nach Österreich zu gelangen. Es berechtigt jedoch nicht zum darüber hinausgehenden Aufenthalt in anderen Schengenstaaten und auch nicht zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um ins Heimatland zurückzukehren. In diesen Fällen sind zusätzliche Visa erforderlich! Nachweis der Aufenthaltsberechtigung Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte) ist während des Aufenthalts in Österreich zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung immer mitzuführen (empfohlen!) oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz des Aufenthalts verwahrt wird (d.h. z.b. innerhalb der Stadt, wo Sie sich gerade aufhalten), oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 218,- geahndet werden. Tipp: Fertigen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses samt Visum/Aufenthaltsbewilligung an und heben Sie diese Kopie in Ihrer Unterkunft auf. Falls Sie den Reisepass verlieren, ist diese Kopie sehr hilfreich, um einen neuen Reisepass und ein neues Visum/eine neue Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. 5

7 6. OeAD - UNTERKUNFT Allgemeine Informationen: OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Innrain 36, Tel: /2470 Fax: / oead-housing@uibk.ac.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Sollte Ihnen vom OeAD ein Heimplatz zur Verfügung gestellt worden sein, so bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Der Heimplatz steht Ihnen für die Stipendienlaufzeit zur Verfügung. Eine vorzeitige Rückgabe des Heimplatzes ist nur bei Einhaltung einer mindestens 2-monatigen Kündigungsfrist möglich (persönliche Absprache mit Frau Rendl-Nagele ist erforderlich!) Für die Monate Mai und Juni ist eine Kündigung ausgeschlossen. Die Wiederaufnahme in das Heim bzw. die Weitergabe des Heimplatzes kann nur über den OeAD erfolgen. Sie sind verpflichtet, sich an die Heimordnung zu halten; schwerwiegende Verstöße haben die fristlose Kündigung zur Folge. Für evtl. verursachte Schäden oder Verunreinigungen des Zimmers haften Sie selbst. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es Ihnen nicht gestattet ist, Gäste (Verwandte, Freunde) in den vom OeAD zur Verfügung gestellten Zimmern einzuquartieren. Die monatliche Miete für Ihre Unterkunft ist aus dem Stipendium zu bezahlen. Die monatliche Verwaltungsgebühr in der Höhe von 15,-- für Ihren Heimplatz wird Ihnen vom Stipendium abgezogen. Die Bezahlung der Heimmiete muss mittels Abbuchungsauftrag erfolgen hierfür ist die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank notwendig. Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt jeweils am Monatsanfang bzw. am Ende des Vormonats. Sie müssen als Sicherstellung eine Kaution an Ihren Vermieter bezahlen. Sobald Sie aus der Unterkunft ausziehen, bekommen Sie die Kaution zurück 6

8 7. PRIVATE UNTERKUNFT Bitte legen Sie Ihre Meldebestätigung dem OeAD-Regionalbüro Innsbruck vor, und geben Sie jede Adressänderung dem OeAD-Regionalbüro Innsbruck bekannt! 8. KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG Sie sind verpflichtet, für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studienaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Nachstehend finden Sie mögliche Versicherungsmodelle. In jedem Fall haben Sie die von Ihnen gewählte Versicherung dem OeAD-Regionalbüro Innsbruck nachzuweisen: SELBSTVERSICHERUNG aus dem Heimatland Europäische Krankenversicherungskarte für Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz, provisorische Ersatzbescheinigung, Versicherungspolizzen diverser Versicherungsgesellschaften etc. Für folgende Staaten gibt es Versicherungsabkommen mit Österreich: Belgien, Bosnien u. Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. STUDENTENVERSICHERUNG durch die Tiroler-Gebietskrankenkasse Ordentliche Studierende haben die Möglichkeit, bei der Tiroler-Gebietskrankenkasse eine studentische Selbstversicherung abzuschließen: Tiroler-Gebietskrankenkasse Klara-Pölt-Weg 2, Tel: Öffnungszeiten: Montag Freitag: Uhr Dazu sind folgende Unterlagen nötig: Anmeldeformular (in der Tiroler-Gebietskrankenkasse erhältlich) Studienbestätigung (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Studienblatt (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Meldebestätigung Stipendienzuerkennung (im OeAD-Regionalbüro Innsbruck erhältlich) 7

9 Der Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach der Antragstellung. Behandlungskosten für Krankheiten, welche vor Beginn der Versicherung aufgetreten sind, werden nicht abgedeckt. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung als eingetreten, d.h. erfolgt die Anmeldung zur Selbstversicherung erst nach diesem Termin, werden die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Entbindung nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Prämie beträgt derzeit 23,84 pro Monat. Bitte bezahlen Sie den monatlichen Beitrag rechtzeitig und regelmäßig, da sonst der Versicherungsschutz erlischt, und Sie für alle Arzt- und Spitalskosten selbst aufkommen müssen. Ein neuer Antrag auf Selbstversicherung kann erst wieder nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden. Für diese Zeit müsste der OeAD für Sie eine private Versicherung auf Ihre Kosten abschließen! Ehepartner und Kinder können mitversichert werden. Nach Abschluss der studentischen Selbstversicherung wird Ihnen automatisch und kostenlos die e- card (Chip-Karte, die als Krankenversicherungskarte in Österreich, allen EU/EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz gilt) per Post zugesandt. Die e-card muss bei einem Arztbesuch vorgelegt werden. Sollten Sie Familienmitglieder mitversichert haben, erhält jedes Familienmitglied eine eigene e-card. Einen Monat vor Ende des Studienaufenthaltes in Österreich muss die Versicherung gekündigt werden. Die Abmeldung hat mittels Abmeldungsformular der Tiroler-Gebietskrankenkasse zu erfolgen. UNIQA Versicherung durch den OeAD StipendiatInnen, die keine gültige Kranken- und Unfallversicherung besitzen, werden vom OeAD- Regionalbüro Innsbruck bei der UNIQA Versicherung kranken- und unfallversichert. Die monatliche Versicherungsprämie in der Höhe von derzeit 50,58 wird vom Stipendium abgezogen und vom OeAD direkt an die UNIQA Versicherung bezahlt. Arztrechnungen (genaue Angaben zu: Patient/in, Diagnose, Behandlung, Arzthonorar, Medikation, etc.) sowie Apothekenrechnungen müssen von Ihnen zuerst selbst bezahlt, danach dem OeAD- Regionalbüro Innsbruck zur Refundierung vorgelegt werden. Die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte verrechnen die Krankenhäuser direkt mit der UNIQA-Versicherung, wobei nur die Kosten der Allgemeinen Gebührenklasse ersetzt werden. Die UNIQA Versicherung gilt in Österreich und in der Europäischen Union (jedoch nicht im Heimatland); für alle anderen Länder ist eine Reiseversicherung abzuschließen. Nähere Informationen über die Versicherungsleistungen und Leistungsbeschränkungen der UNIQA Versicherung erteilt das OeAD-Regionalbüro Innsbruck. Bitte beachten Sie, dass Schwangerschaften, welche bereits zum Zeitpunkt der Versicherungsanmeldung vorliegen, nicht gedeckt werden. Im Notfall: Ärztenotdienst Tel: 141 Rettung Tel: 144 Apothekenbereitschaftsdienst: Tel: 1550 Ärzte Apotheken 8

10 9. STUDIENINFORMATION Universität Innsbruck: Uni-Wegweiser: Studium an der Universität Innsbruck und Leben in Innsbruck: ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS Die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums sind in der Studienabteilung Ihrer Universität vorzunehmen: Für die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums benötigen Sie folgende Unterlagen: Antrag auf Erlass des Studienbeitrages Meldungsblatt Stipendienzuerkennung Bitte füllen Sie die Formulare aus und legen sie der Studienabteilung vor. Schalterzeiten: Montag Mittwoch: Uhr Montag, Dienstag: Uhr Nach Vorlage der oben erwähnten Unterlagen erhalten Sie einen Zahlschein über 16,86 (ÖH-Beitrag und Versicherung). Bitte zahlen Sie den Betrag mittels Bankomatkarte oder Studentenausweis in der Zulassungsfrist ein. Nach Bezahlung des ÖH-Beitrages sind Sie zur Fortsetzung des Studiums gemeldet. Die Zulassung zum Studium erlischt automatisch, wenn der ÖH-Beitrag nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt wurde. Als StipendiatIn sind Sie vom Studienbeitrag befreit, und haben daher nur den ÖH-Beitrag in der Höhe von derzeit 16,86 / Semester zu bezahlen. Die ÖH ( Österreichische Hochschülerschaft - ) ist die öffentlich-rechtliche Vertretung aller StudentInnen und HochschülerInnen in Österreich. Jede/r in- und ausländische Student/in wird durch die Bezahlung des ÖH-Beitrages Mitglied der ÖH. An diese Organisation können Sie sich mit Studienproblemen jeder Art wenden (z.b. Ausländerreferat). Weitere Informationen finden Sie unter: 9

11 11. DEUTSCHKURSE StipendiatInnen des OeAD können Deutschkurse - je nach Sipendienleistung durch OeAD- Finanzierung oder auf eigene Kosten - besuchen. Über die Bedingungen, Termine und Kosten informieren die Veranstalter selbst: Internationales Sprachenzentrum (ISI) Innrain 52f, Bruno-Sander-Haus, 1. Stock (Zimmernr.: 60119) A- Tel.: bzw Fax: isi@uibk.ac.at Wirtschaftsförderungsinstitut Egger-Lienz-Straße 116 Tel.: Fax: info@wktirol.at 12. COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Universitätsinstitut bzw. in Ihrem Studentenheim nach der Möglichkeit, einen Computerzugang zu erhalten. Erteilung der Benutzungsbewilligung: Studierende erhalten die Benutzungsbewilligung für die Dienste des ZID gemeinsam mit den Zulassungsdaten. Der Benutzungsbewilligung sind die Benutzungserkennung (=Username), das Anfangspasswort, der Kontext sowie der zugewiesene Mailserver und die Offizielle Mailadresse (Vorname.Nachname@student.uibk.ac.at) zu entnehmen. Diese Daten sind auf dem ZID-Folder, den Sie bei der Zulassung erhalten, aufgedruckt. Hinweis: Sollten sie keine Benutzungsbewilligung bei der Zulassung erhalten haben, können Sie diese online beantragen. Da dies nur in Ausnahmefällen vorkommt, prüfen Sie bitte zuerst die Zulassungsunterlagen. Internet Café International Telephone discount Südtirolerplatz 1 Tel.: 0662/ office@telephone-discount.com 10

12 13. REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM Die ReferentInnen für das Ausländerstudium sind ProfessorInnen, DozentInnen und AssistentInnen, die ausländische StudentInnen in spezifischen universitären Angelegenheiten beraten: Universität Innsbruck Rechtswissenschaftliche Fakultät: Univ. Prof. Dr. Bernhard KOCH, Institut für Römisches Recht; Innrain 52,2. Stock/ Zi. 2112, Tel: 507/ Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Ass.-Prof. Dr. Herbert STOCKER, Institut für Wirtschaftstheorie, -geschichte und -politik; Universitätsstraße 15, 3. Stock/West/Zi 3.26, Tel: 507/ Medizinische Fakultät: Univ. Prof. Dr. Walter KOFLER, Institut für Sozialmedizin; Sonnenburgstraße 16; Tel: 9003/ Geisteswissenschaftliche Fakultät: Univ. Prof. Dr. Johann HOLZNER, Brennerarchiv, Josef-Hirn-Straße 5, 10. Stock, Tel: 507/ Naturwissenschaftliche Fakultät: Univ. Prof. Dr. Bernd-Michael RODE, Institut für Anorganische und Analytische und Theoretische Chemie; Innrain 52a, I. Stock; Tel: 507/ Baufakultät Architektur und Bauingenieurwesen: Univ. Prof. Dr. Klaus HANKE, Institut für Geodäsie; Technikerstraße 13; Tel: 507/

13 14. BIBLIOTHEKEN Hauptbibliothek der Universität Innsbruck Innrain 52 f, Hauptbibliothek / Neubau Innrain 52 f, Tel.: , Fax: DW ub-hb@uibk.ac.at Weitere Bibliothenken in Innsbruck: ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Innsbruck zählen die Straßenbahn und Busse. Alle Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind mit der Tafel gekennzeichnet, die den Buchstaben H (Haltestelle), die Bezeichnung der Linie und die Fahrtroute mit Zeittafel enthält. Fahrscheine: Rund um die Uhr können Sie an den Ticketautomaten Tickets für alle IVB-Linien und VVT-Linien kaufen oder bei den öffentlichen Vorverkaufsstellen: IVB-Kundencenter Stainerstraße 2 Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Tel / , office@ivb.at Weitere Informationen finden Sie unter: ERMÄßIGUNGEN FÜR STUDIERENDE Bei diversen Stellen sind spezielle Ermäßigungen für Studenten möglich. Dazu ist die Vorlage des Studentenausweises notwendig. Vor Kauf des Tickets an der Kassa nachfragen. Museen Kino/Theater Bergbahnen Bibliotheken Schwimmbäder Alpenzoo, ect. 12

14 17. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Informationen über Innsbruck: Informationen über Österreich: Informationen für AusländerInnen: Informationen für ForscherInnen: Gesetzliche Feiertage in Österreich: Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 13. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 21. Mai: Christi Himmelfahrt 01. Juni: Pfingstmontag 11. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 05. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 13. Mai: Christi Himmelfahrt 24. Mai: Pfingstmontag 03. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag 13

15 Reisebüros Österr. Verkehrsbüro AG Wilhlem-Greil-Str. 14 Tel.: Kuoni Reisebüro Gesmbh Meinhardstraße 11 Tel.: Tiroler Landesreisebüro Bozner Platz 7 Tel.: Postämter Banken Bank Austria Maria-Theresien-Straße 38 Hypo Tirol Bank AG Innrain 47a Tiroler Raiffeisenbanken Universitätsstraße 15a Sport Universitätssportinstitut (USI) Mensen 14

16 18. WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN Feuerwehr Tel: 122 Polizei Tel: 133 Rettung Tel: 144 Ärztenotdienst Tel: 141 Apothekenbereitschaftsdienst Tel: 1550 Arztsuche im amtlichen Telefonbuch unter Ärzte Krankenhäuser Universitäten Universität Wien: Universität Graz: Universität Innsbruck: Universität Klagenfurg: Universität Leoben: Universität Linz: Universität Salzburg: Botschaften und Konsulate Unter finden Sie Informationen zu Österreichischen Vertretungen im Ausland sowie ausländischen Vertretungen in Österreich. 15

17 Psychologische Studenteneratungsstelle Psychologische Studentenberatungsstelle Innsbruck Schöpfstraße 3, hinterer, westseitiger Eingang Tel.: Fax: Montag und Dienstag: Uhr Donnerstag und Freitag: Uhr Wir hoffen, dass Ihnen die erteilten Informationen nützlich sein werden, und versichern Ihnen nochmals unsere Bereitschaft, Sie in allen Belangen zu unterstützen und zu beraten. Wir wünschen Ihnen alles Gute für einen erfolgreichen und angenehmen Studienaufenthalt in Innsbruck! 16

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