Schwerbehinderten Mitteilungen

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1 Schwerbehinderten Mitteilungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und Betroffenen bei der Deutschen Bahn AG Ausgabe 3 Juli 2007 Helmut Bourguignon Hauptschwerbehindertenvertrauensperson beim Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens

2 DB AG Informationen BEV INHALT Bahn aktuell 3 Schwerbehindertenvertrauenspersonen 4 in den Kommissionen des KBR Behindertenrecht 5 Helmut Bourguignon (HVSchwer) 6 beim BEV Die Vertrauenspersonen der 7 schwerbehinderten Menschen beim BEV Barrierefreies Arbeiten bei der DB AG 8 Arbeitskreis Behinderte Menschen Aufhebungsverträge - beliebt bei 9 Arbeitgebern, dazu ein Urteil Im Gespräch mit Persönlichkeiten Prof. Dr. Alfred Gomolka, MdEP - Kassenlandschaft wird umgekrempelt 14 - Tarifdickicht der Krankenkassen 14/15 - Rente 16 - Integration von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt Rechtsprechung 17 Hinweise 18 Aktuelles 19 Zehn Millionen sind riskante Trinker 20 Dogen- und Suchtbericht - Regionalisierungsmittel f. d. ÖPNV 21 - Nichtraucherschutzgesetz Versehrtensportfest der ÖBB 22/23 Gleichstellung von Frauen 24 und Männern in der Arbeitswelt IMPRESSUM Herausgeber: Konzernschwerbehindertenvertretung Potsdamer Platz 2, Berlin Gerhard Schimm (KSVP) (verantwortlich für den Inhalt) Tel. 030/ intern: Fax: 030/ intern: Mobil: Gerhard.Schimm@bahn.de Redaktion und Layout: Hilde Weigel Markgraf-Alexander-Straße Cadolzburg Tel.: Fax: Hilde.Weigel@bahn.de Die Redaktion ist besetzt Montag-Donnerstag Uhr Nächste Ausgabe: Oktober 2007 Redaktionsschluss: Nur für den internen Gebrauch Nachweis Titelbild: Foto privat Schwerbehinderten Mitteilungen im Bahn-net: DB-Mitarbeiter/Im Konzern/Interessenvertretungen/Betriebsräte der DB AG/ Schwerbehindertenvertr./KSVP/Mitteilungen Druck und Versand DB Services Technische Dienste GmbH, Frankfurt/M Mai 2007 Schwerbehinderte Mitarbeiter im aktiven und erweiterten Personalbestand der System-Gesellschaften Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter Schwer- Gleich- Gesamt Anteil behinderte gestellte in % DB Fernverkehr AG ,29 DB Autozug GmbH ,88 DB Dialog GmbH ,70 DB Regio AG ,86 DB Regio NRW GmbH ,81 DB RegioNetz Verkehrs GmbH ,38 S-Bahn Hamburg GmbH ,27 DB Stadtverkehr GmbH 2 2 2,94 DB Vertrieb GmbH ,54 Summe VR Personenverkehr ,65 Stinnes AG ,26 Railion Deutschland AG ,49 Summe VR Transport und Logistik ,43 DB Netz AG ,57 DB Station&Service AG ,72 DB RegioNetz Infrastruktur GmbH ,68 Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbh ,95 DB Services Technische Dienste GmbH ,61 DB Dienstleistungen GmbH 1 1 1,43 Regionale Servicegesellschaften ,92 DB Sicherheit GmbH ,90 DB Energie GmbH ,07 DB Systems GmbH ,67 DB Telematik GmbH ,86 Fuhrpark Gruppe ,29 DB Projektbau GmbH ,85 DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ,47 Summe VR Infrastruktur und Dienstleistungen ,18 DB Bahnbau GmbH ,46 DB Gastronomie GmbH ,70 DB AG Holding ,54 DB Services Immobilien GmbH ,06 DB JobService GmbH ,59 DB Zeitarbeit GmbH ,39 DB Magnetbahn GmbH 0 0,00 DB Akademie GmbH 0 0,00 Summe Beteiligungen und Sonstige ,42 Summe System-Gesellschaften ,74 Kurzauswertung/Kommentar: Nach 71 SGB IX besteht für die DB AG die Verpflichtung, wenigstens 5 Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Anrechenbar sind hierbei auch die Beschäftigten des erweiterten Personalbestandes. Bei Unterschreitung beträgt die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe je Monat und unbesetztem Pflichtplatz: 105 bei einer Quote ab 3% bis unter 5%, 180 bei a b 2% bis unter 3% und 260 bei unter 2%. APS Quelle: MIP ,18% 3,36% 3,50% 3,67% 3,85% 4,18% 4,45% 4,72% 4,74% Seite 2 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

3 Bahn aktuell Ein autoritärer Typ wird der Aufgabe nicht gerecht Chef sein ist schwer Immer wichtiger ist die Fähigkeit zur Kommunikation Die Bahn engagiert Korruptionsjäger Foto: Hilde Weigel Neuer oberster Korruptionsbekämpfer der Deutschen Bahn wird der profilierte Frankfurter Staatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner. Der 58-Jährige übernimmt die Funktion als Chief Compliance Officer" am 15. Juli. Damit sollten Bekämpfung und Vorbeugung illegaler Praktiken angesichts der zunehmend internationalen Geschäftsaktivitäten verstärkt werden. Schaupensteiner ist seit 1993 Korruptionsbeauftragter der Staatsanwaltschaft Frankfurt und gilt als der Kompetenteste seines Fachs. Er sieht seinen neuen Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, bei der Korruptionsbekämpfung schon länger auf einem guten Weg. Das Unternehmen spiele seit Jahren in Deutschland eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Korruption. Mit ihren jährlichen Milliardeninvestitionen sei die Bahn aber auch eines der am meisten gefährdeten Unternehmen. Als Chief Compliance Officer" ist Schaupensteiner dem Bahn-Chef Mehdorn direkt zugeordnet. Mitarbeiterfluktuation in Deutschland bei über 13 % In jedem Unternehmen wird die Belegschaft rein rechnerisch alle sieben Jahre einmal durchgewechselt. Kleine Unternehmen müssen jedes Jahr bis zu 19% ihrer Mitarbeiter ersetzen. In Großbetrieben mit über 500 Mitarbeitern liegt die Quote nur bei 9%. Der Höchstwert wird derzeit mit 30% von der Informationsund Kommunikationsbranche erreicht. Der Fluktuationskalkulator zeigt, dass die Kosten für einen ungeplanten Austritt eines Leistungsträgers bei bis zu 120% des entsprechenden Gehaltes liegen. Die Geschäftsleitungen müssen sich stärker mit dem Phänomen der Mitarbeiterfluktuation beschäftigen, um die richtigen Personen im Unternehmen zu behalten. Eine niedrige Mitarbeiterfluktuation wird auch von den Banken im Hinblick auf Basel II als positiv bewertet. Wer wenig Humankapital verliert gilt als leistungsstark und kreditwürdiger. Chefs haben es nicht leicht, wenn sie sich für einen Führungsstil entscheiden müssen. Karrieretyp mit Ellenbogen oder kumpelhafter Mr. Niceguy" - was wird von ihnen heute erwartet? Sollen sie straff führen, die Mitarbeiter zu mehr Leistung anspornen oder einfach nur gute Bilanzen vorlegen? Die Anforderungen sind auf jeden Fall komplexer geworden: Führungskräfte haben heute einen noch verantwortungsvolleren Job", sagt Rainer Schmidt-Rudloff von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin. Eine der wichtigsten Qualifikationen ist Kommunikationsfähigkeit. Das war schon immer so und gilt heute noch mehr." Führung ist Kommunikation", sagt auch Jürgen Goldfuss, Unternehmensberater und Trainer für Führungskräfte aus Spaichingen (Baden- Württemberg). Dieser Punkt werde in Deutschland oft unterschätzt: Wir haben fast nur Fachführungskräfte", beklagt Goldfuss. Der Schraubendreher wird irgendwann Oberschraubendreher. Häufig zu verkrampft Dabei sei neben dem Fachwissen heute mindestens ebenso wichtig, dass der Chef in der Lage ist, die Gesprächskultur positiv zu beeinflussen. Gerade neue Führungskräfte sind dabei allerdings häufig verkrampft. Dabei bestimmen sie das Betriebsklima. Der Chef hat aber auch die Aufgabe, Diskussionen zu lenken und nicht ausufern zu lassen. Nichts ist so schlimm wie endlose Meetings, bei denen am Schluss keiner mehr weiß, worum es ging. Sache des Chefs ist es auch, Mitarbeiter im Zweifelsfall aufzufor- dern, nicht nur Probleme zu referieren, sondern Lösungsvorschläge einzufordern. Vor allem neue Chefs stehen unter erheblichem Druck. Schon durch die Praxis, nach 100 Tagen erste sichtbare Ergebnisse präsentieren zu müssen, würden neue Vorgesetzte mit einer enormen Erwartungshaltung konfrontiert. Der Druck sei in den vergangenen Jahren noch größer geworden. So setze sich der Trend fort, dass einzelne Abteilungen Profitcenter" werden: Auch auf den unteren Managementebenen müssen Vorgesetzte daher immer mehr Finanzverantwortung übernehmen. Die Fähigkeit, mit Mitarbeitern zu kommunizieren, ist außerdem in ganz neuem Rahmen gefragt: Es reicht heute nicht mehr, nur deutsche Kollegen zu führen. Führungskräfte müssen in einer globalen Geschäftswelt multikulturelle Teams leiten und mit ausländischen Geschäftspartnern verhandeln. Was die Führungskultur angeht, gibt es deutliche Veränderungen: Den knallhart-autoritären Typ findet man heute kaum noch.auch in einer Wirtschaftsflaute haben Chefs, die auf Befehl und Gehorsam setzen allenfalls vordergründig mehr Chancen. Führungskräfte müssen aber in jedem Fall klar definieren, was ihre Erwartungen und Ziele sind. Sie dürfen auch nicht konfliktscheu sein. Kuschelgruppenmentalität ist völlig falsch. Permanent Druck auszuüben, sei allerdings der weniger effiziente Führungsstil: Man kann gerade hoch qualifizierte Mitarbeiter nur über einen begrenzten Zeitraum zu etwas zwingen, was sie nicht wollen. Die Bahn schafft die letzten Raucherabteile ab Die Bahn macht ernst mit dem Nichtraucherschutz in Regionalzügen: In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vor- Pommern werden die letzten Wagen umgerüstet. In den anderen Bundesländern gibt es bereits keine Raucherabteile mehr. Ab 1. September werden sie auch in den Fernzügen abgeschafft. Die Kunden hätten die Umstellung bisher "problemlos" akzeptiert, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DB Regio AG, Ulrich Homburg. In den Fernzügen wurden die Raucherbereiche seit den 70er Jahren kontinuierlich verkleinert. Derzeit sind in den Fernverkehrszügen zwischen 8 und 27 Prozent der Plätze für Raucher vorgesehen, in den 70er Jahren war es noch etwa jeder zweite. Seit 1991 sind die rund 200 Bordrestaurants der ICEund IC/EC-Züge rauchfrei. 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4 Schwerbehindertenvertrauenspersonen (KSVP und GSVP) in den Kommissionen des Konzernbetriebsrates Die hier aufgeführten Kommissionen, Ausschüsse, Arbeitsgruppen ect. umfassen nicht nur die des KBR, sondern auch die paritätisch besetzten nach 28 (2) BetrVG für die der Arbeitgeber einlädt. Konzernbetriebsrat Büro Betriebsausschuss (KBA) G. Schimm, Th. Gerke Wirtschaftsausschuss (KWA) G. Schimm, Th. Gerke Kommission Personal und Sozialpolitik G. Schimm, Th. Gerke Ausschuss Bildung Th. Gerke, A. Sommer Ausschuss Datenschutz und neue Technologien St. Pietsch, R. Ditte BeSiTV R. Schuster, St. Pietsch Paritätische Kommission Soziales R. Ditte, U. Bernekow Bildungsrat Th. Gerke, A. Sommer Konzerndatenausschuss St. Pietsch, R. Ditte Beirat Kornzernweiter Arbeitsmarkt (KWA) St. Pietsch, R. Schuster Paritätische Kommission gegen Fremdenfeindlichkeit G. Große-Segerath, St. Pietsch Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung U. Bernekow, R. Ditte Ausschuss Ideenmanagement H. Prautzsch, U. Barnekow Ausschuss Traktion und Technik R. Ditte, H. Prautzsch Ausschuss betr. Regelwerke und Verbundproduktion R. Schuster, H. Prautzsch Paritätische Kommission Führungsgespräche Beirat DB Gesundheitsservice Th. Gerke, A. Sommer U. Barnekow, R. Ditte Stand: März 2007 Seite 4 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

5 Behindertenrecht Fragen von Vertrauenspersonen Einander verstehen miteinander leben Ich bin Schwerbehindertenvertrauensfrau in einem Betrieb in M. In unserem Betrieb ist der Arbeitnehmer Herr L. als Büroangestellter beschäftigt. Herr L. ist anerkannter Schwerbehinderter mit einem GdB von 100 wegen an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Herr L. strebt eine Qualifizierung zum staatlich geprüften Betriebswirt in einem Berufskolleg für Hörgeschädigte an. Diese Maßnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 1/2 Jahren und wird ca Euro kosten. Herr L. ist nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen und möchte wissen, ob er beim Integrationsamt die Übernahme der Kosten beantragen kann. Wenn ja, wird das Integrationsamt die Kosten in voller Höhe übernehmen! Es handelt sich hier um eine Maßnahme der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Nach 102 Abs. 3 Satz 1 SGB IX kann das Integrationsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen, insbesondere an schwerbehinderte Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (Nr. 1 e). Ergänzende Regelungen hierzu enthält die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). So können gemäß 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 f., 24 SchwbAV Leistungen für diesen Zweck erbracht werden. Voraussetzung ist nach 18 Abs. 2 Nr. 2 SchwbAV, dass es den schwerbehinderten Menschen wegen des behinderungsbedingten Bedarfs nicht zuzumuten ist, die erforderlichen Mittel selbst aufzubringen. Herr L. gehört wegen seiner Schwerbehinderung zu dem Personenkreis, der grundsätzlich Leistungen der beantragten Art erhalten kann. Die geplante Fortbildungsmaßnahme ist auch dem Grunde nach förde- rungsfähig i. S. d. 24 SchwbAV. Die Mittel, die das Integrationsamt zur Verfügung stellt, werden aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe finanziert. Wie sich aus dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften ergibt, besteht auf diese Mittel kein Rechtsanspruch, die Erbringung der Leistung ist vielmehr in das pflichtgemäß auszuübende Ermessen der Behörde gestellt. Bei seiner Entscheidung über die Übernahme der Kosten entscheidet das Integrationsamt zwischen behinderungsbedingten und nicht behinderungsbedingten Bedarfspositionen. Da dem Integrationsamt die Mittel aus der Ausgleichsabgabe nur begrenzt zur Verfügung stehen, wird es nur die behinderungsbedingt entstehenden Kosten übernehmen. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelungen über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe in diesem Bereich. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nämlich dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten voll verwerten und weiter entwickeln sowie durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten. Gerade der letztgenannte Aspekt, die Teilnahme am Wettbewerb mit anderen, kann aber bei der Bewilligung von Leistungen durch das Integrationsamt immer nur so umgesetzt werden, dass nach Möglichkeit eine Gleichstellung des betreffenden behinderten Menschen mit den nicht behinderten Menschen angestrebt wird, nicht jedoch eine Besserstellung. Die Bewilligung von Fortbildungskosten in vollem Umfang würde indessen zu einer solchen zu vermeidenden Besserstellung führen, zumal jeder andere Bewerber seine Fortbildung ebenfalls selbst finanzieren muss. Quelle: Behindertenrecht DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 5

6 Hauptschwerbehindertenvertretung beim Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens Helmut Bourguignon (HVSchwer) Hauptverwaltung des BEV in Bonn Fotos: privat... Helmut Bourguignon Hauptschwerbehindertenvertretung beim Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens Hauptverwaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn Telefon: 0228/ Telefax: 0228/ Mobil: helmut.bourguignon@bev.bund.de Die Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) - Neuntes Buch (IX) geregelt. Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen mit einem Hauptpersonalrat ist bei obersten Dienstbehörden von deren Schwerbehindertenvertretungen eine Hauptschwerbehindertenvertretung zu wählen ( 97Abs. 3 u. 5 SGB IX). Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen insgesamt oder mehrerer Dienststellen des Dienstherrn betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der Dienststellen der mehrstufigen Verwaltungen nicht geregelt werden können. Ferner ist sie auch in persönlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, über die eine oberste Dienstbehörde als übergeordnete Dienststelle entscheidet, zuständig. Die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bundeseisenbahnvermögen ist zuständig für die Beschäftigten im Kernbereich des BEV einschließlich der Dienststellen, Ärztlicher Dienst, KVB, Bahnlandwirtschaft, Beschäftigte im Dienstleistungsüberlassungsbereich Bus, Reinigung, Oberbau, Fährschiffe usw. Sie vertritt die Interessen von rund 400 schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten beim BEV sowie von rund 450 Beschäftigten mit Behinderung oder Einsatzbeschränkung. Die Quote der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten beim BEV liegt derzeit bei 9 %. Helmut Bourguignon Die Stellvertreter der Hauptschwerbehindertenvertrauensperson Detlef Plewe BEV-Dst West Gerhard Seifert BEV-Dst Mitte Marc Giesen Hauptverwaltung BEV Michael Haller BEV-Dst Mitte 1. Vertreter Telefon: 0221/ PC-Fax: 0221/ Handy: Vertreter Telefon: 069/ PC-Fax:069/ Handy: Vertreter Telefon: 0228/ PC-Fax: 0228/ Vertreter Telefon: 069/ PC-Fax: 069/ detlef.plewe@bev.bund.de gerhard.seifert@bev.bund.de marc.giesen@bev.bund.de michael.haller@bev.bund.de Seite 6 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

7 Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen beim BEV v. l. sitzend: Peter Schulz, HVSchwer Helmut Bourguignon, v. l. stehend: Detlev Plewe, Sylvio Richter, Reinhold Meny, Michael Walkemeyer, Gerhard Seifert Fotos: Hilde Weigel Fotos v. l. Sylvio Richter Mechthild Liepe BEV-Dienststelle Ost, Steglitzer Damm 117, Berlin SVP: Sylvio Richter 1. Vertr.: Mechthild Liepe Telefon: 0385/ / Fax: 030/ / Handy: Michael Walkemeyer Vera Westenfelder Hermann Meendermann Peter Schulz Gerhard Seifert Antonio Ulano Helmut Muth Detlev Plewe Reinhold Meny Arthur Link BEV-Dienststelle Südwest, Südendstraße 44, Karlsruhe SVP: Michael Walkemeyer 1. Vertr.: Vera Westenfelder Telefon: 0721/ / Fax: 0721/ / Handy: BEV-Dienststelle Nord, Herschelstraße 3, Hannover SVP: Peter Schulz 1. Vertr.: Hermann Meendermann Telefon: 0511/ / PC-Fax: 0511/ / Handy: BEV-Dienststelle Mitte, Untermainkai 23-25, Frankfurt/Main SVP: Gerhard Seifert 1. Vertr.: Antonio Ulano Telefon: 069/ / PC-Fax: 069/ / Handy: BEV-Dienststelle West, Werkstattstraße 102, Köln SVP: Detlef Plewe 1. Vertr.: Helmut Muth Telefon: 0221/ / PC-Fax: 0221/ / Handy: BEV-Dienststelle Süd, Arnulfstr. 23, München SVP: Reinhold Meny 1. Vertr.: Arthur Link Telefon: 089/ / Fax: 089/ / Handy: DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 7

8 Barrierefreies Arbeiten bei der Deutschen Bahn AG Tagung des Arbeitskreises Behinderte Menschen der Verkehrsgewerkschaft GDBA am 13. Juni 2007 in Dresden Der Arbeitskreis Behinderte Menschen beim geschäftsführenden Bundesvorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft TRANSNET nach Dresden geladen, um die fünfte Öffentlichkeitsveranstaltung mit Arbeitgeber-, Schwerbehinderten- und Gewerkschaftsvertretern sowie Vertretern von Ämtern und Behörden mit dem Motto Barrierefreies Arbeiten bei der Deutschen Bahn AG durchzuführen. Diese Veranstaltung war Teil einer Schulung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen von Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET aus den unterschiedlichsten Bereichen des Bahnkonzerns. Diese kamen bereits am Vortag zusammen, um sich über ihre Erfahrungen und Probleme auszutauschen sowie Anregungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX im Hinblick auf die Barrierefreiheit und der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern mitzunehmen. Ziel war es, den Schwerbehindertenvertrauenspersonen aus dem Bahnkonzern, aber auch den geladenen Gästen Fakteninformationen durch Fachreferenten zu liefern, die über plakative Schlagwörter hinausreichen, sowie zu einem regen Gedanken- und Meinungsaustausch zu kommen. Schließlich sollten alle Beteiligten Anregungen erhalten, wie barrierefreies Arbeiten bei der Deutschen Bahn AG vorangetrieben und optimiert werden kann. Werner Willmann, Sprecher des Arbeitskreises Behinderte Menschen, eröffnete die Veranstaltung mit der individuellen Begrüßung der Gäste. Die Arbeitgeberseite wurde repräsentiert von Kay Uwe Arnecke, Leiter Personal Personenverkehr, Beschäftigungsbedingungen Konzern DB AG, Dr. Helmut Pust, Regionalbereichsleiter Ost DB Fernverkehr, Uwe Billerbeck, Ressort Personal, Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik, Uwe Bäsler, Gerit Knabe, Dagmar Richter sowie Gesine Wald von DB Fernverkehr Dresden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wurde vertreten vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Verkehrsgewerkschaft GDBA Peter Tröge, vom Referenten für Angelegenheiten behinderter Menschen Thomas Schupp sowie von Bernd Handt, Geschäftsführer der GDBA-Geschäftsstelle Berlin in der Region Nord-Ost. Die Konzernschwerbehindertenvertrauensperson Gerhard Schimm sowie einige Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen waren ebenfalls anwesend. Die Bundesagentur für Arbeit, das Integrationsamt Sachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. sowie die Dresden-Werbung und Tourismus GmbH hatten Referenten entsandt. Der Einladung waren auch gefolgt: Hauptschwerbehindertenvertreter sowie der besondere Hauptschwerbehindertenvertreter des BEV Helmut Bourguignon und Josef Haug, Andreas Lietz vom Hauptpersonalrat des BEV, Sabine Richter und Oliver Herberger von der Knappschaft Bahn See sowie die Bahnärztin Dr. Astrid Lamprecht. Arbeitskreis-Mitglied Josef Senft stellte die vergangenen aktuellen Aktivitäten des Arbeitskreises vor. Vor allem die zahlreichen Anfragen von Schwerbehindertenvertrauenspersonen aber auch von behinderten Beschäftigten zeigten, dass die Aktivitäten des Arbeitskreises wahrgenommen und auch honoriert werden. Kay Uwe Arnecke beschrieb in seinem Vortrag die aktuelle Situation behinderter Beschäftigter im Konzern. Er hob auch die konstruktive Zusammenarbeit der gewählten Schwerbehindertenvertretungen mit den Führungskräften der Bahn hervor und erwähnte, dass das gelungene Behinderten-Sportfest im Jahr 2006 im nächsten Jahr seine Fortsetzung erfahren wird. In seinem Grundsatzreferat ging der stellvertretende GDBA-Bundesvorsitzende Peter Tröge auch auf den demographischen Wandel und seine Auswirkung auf die Arbeitswelt ein. Viele Führungskräfte seien in ihrem Denken noch in den Zeiten des Personalabbaus. Doch durch die Alterung der Gesellschaft sei es nötig, nun präventiv die Fachkräfte zu sichern, die in den nächsten Jahren dringend von den Unternehmen gebraucht würden. Das bedeute zum einen eine erheblich verstärkte Qualifizierung der Beschäftigten und eine deutlich erhöhte Anzahl von Auszubildenden. Zum anderen müsste verstärkt darauf geachtet werden, dass die alternde Belegschaft ihren gesundheitlichen Gegebenheiten entsprechend eingesetzt wird. Konkret müsse eine neue alters- und behindertengerechte Arbeitsorganisation installiert werden. Dr. Helmut Pust und GSVP Michael Lipski hatten Gelegenheit, das Unternehmen DB Fernverkehr und die Niederlassung Ost vorzustellen. Insbesondere die gelungenen Beispiele der Integration behinderter Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze durch Unfälle bzw. Krankheiten bedroht waren zeigen auf, dass viel für die behinderten Menschen getan werden kann. Für Konzernschwerbehindertenvertrauensperson Gerhard Schimm gehört zur Barrierefreiheit auch die zielorientierte Zusammenarbeit mit Gewerkschaftsvertretern und den zahlreichen landes-/bundespolitischen Institutionen. Zusammen mit seinen Stellvertretern beackert er das breite Feld der Barrierefreiheit und der Integration behinderter Beschäftigter im Bahnkonzern. Viele Erfolge konnten schon errungen werden. Zum Beispiel: Der Anstieg der Quote behinderter Beschäftigter sowie die gestiegene Anzahl neu eingestellter behinderter Bahn-Azubis auf heute fast zwanzig. Uwe Billerbeck erläuterte die Erfahrungen mit dem neuen Zentrum für behinderte Azubi-Bewerber. Die Bahn hat ein Kompetenzzentrum in Berlin installiert, das die Bewerber kontaktiert und Beratung für die Jugendlichen über die Geschäftsfelder der Bahn sowie die angebotenen Berufsausbildungen anbietet. Wichtig sei hier die pragmatische Zusammenarbeit mit der Konzernschwerbehindertenvertretung, den Berufsbildungswerken und das Prinzip Unternehmen kommt zum Bewerber. Allen Beteiligten gebührt ein großes Dankeschön für die gelungene Veranstaltung und den freimütigen Gedanken- und Informationsaustausch. Klar ist allen Teilnehmern: Zum Weg des barrierefreien Lebens und Arbeitens gibt es keine Alternative! Insofern ist dieser Weg in der alltäglichen Arbeit aber auch mit Veranstaltungen wie dieser weiterzugehen. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA mit ihrem Arbeitskreis Behinderte Menschen will und wird ihren Teil dazu beitragen, dass die behinderten Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Bericht und Foto: Thomas Schupp Seite 8 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

9 Aufhebungsverträge - beliebt bei Arbeitgebern Aufhebungsverträge sind ein beliebtes Mittel bei Arbeitgebern zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Durch die vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer kann das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu einem gewünschten zukünftigen Zeitpunkt beendet werden. Wichtig: das geht nur schriftlich, also beide Seiten müssen den gesamten Vertragstext unterzeichnen, sonst ist die Vereinbarung unwirksam ( 623, 126 BGB). Der große Vorteil für den Arbeitgeber: er muss keine Kündigung aussprechen und sich damit nicht an Kündigungsfristen halten oder Rücksicht auf Kündigungsschutzbestimmungen nehmen. Insbesondere greift im Falle eines Aufhebungsvertrages auch kein besonderer Kündigungsschutz. So bedarf es bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages anders als bei einer Kündigung nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes nach 85 SGB IX. Zudem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht beteiligen, denn auch die Anhörungspflicht aus 102 BetrVG gilt nur bei Kündigungen. Die Schwerbehindertenvertretung dagegen hat auch beim Aufhebungsvertrag ein Beteiligungsrecht, wenn schwerbehinderte oder gleichgestellte Kollegen betroffen sind. Sie muss der Arbeitgeber vor Abschluss der Vereinbarung rechtzeitig informieren und vor allem anhören ( 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Aufhebungsverträge kein Zuckerschlecken für Arbeitnehmer Steht bei einem Arbeitnehmer die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages an, so sollte er nicht übereilt handeln und sich gegebenenfalls Bedenkzeit beim Arbeitgeber ausbedingen. Denn neben dem fehlenden Kündigungsschutz birgt ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer vor allem den Nachteil, dass er eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes auslösen kann. Das führt zum einen regelmäßig zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für zwölf Wochen, in denen dieser nicht geltend gemacht werden kann ( 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Zum anderen verkürzt sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes, die dem Betroffenen an sich nach der Arbeitsaufgabe normalerweise zustehen würde, grundsätzlich um mindestens ein Viertel dieser Zeit ( 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Um sich nachträglich wieder von dem abgeschlossenen Vertrag zu lösen, kommen zwei Varianten in Betracht: Widerruf und Anfechtung. Widerrufen kann der Betroffene, wenn er mit dem Arbeitgeber ein Widerrufsrecht vereinbart hat bzw. ein solches kraft Tarifvertrag besteht und die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Eine Anfechtung kommt beispielsweise wegen arglistiger Täuschung in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewusst falsch über den Wegfall des Arbeitsplatzes wegen angeblicher Vergabe der Tätigkeit des Arbeitnehmers an ein Fremdunternehmen informiert hat und der Arbeitnehmer sich daraufhin auf einen Aufhebungsvertrag einließ. Wegen widerrechtlicher Drohung kann der Aufhebungsvertrag zum Beispiel angefochten werden, wenn der Arbeitgeber ankündigt, dem Arbeitnehmer zu kündigen, falls dieser das Vertragsangebot nicht annimmt, obwohl der Arbeitgeber bei verständiger Würdigung eine Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. In der Praxis bestehen für eine Anfechtung allerdings oft erhebliche Beweisschwierigkeiten, da die Gespräche meist unter vier Augen stattfinden. Dazu nachstehendes Urteil. Vertrag ist weiter gültig Drohung kann eine Aufhebung unwirksam machen Kommt ein Aufhebungsvertrag unter Drohungen des Arbeitgebers zustande, kann er angefochten werden. Urteil So lautet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 11 Sa 24/06). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einem seiner Auszubildenden unter Androhung einer fristlosen Kündigung eine Frist gesetzt, um gewisse Dinge in Ordnung zu bringen. Als dies nicht geschah, verlangte er vom Lehrling die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages. Die Richter befanden jedoch, dass es keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gegeben hat. Außerdem sei eine Drohung immer ein Grund, den Aufhebungsvertrag anzufechten. Daher entschied das Gericht, dass der Lehrling seine Ausbildung in dem Unternehmen zu Ende bringen durfte. KOPF UND HERZ Die Menschen im Westen haben einen zu großen Kopf und ein viel zu kleines Herz Sunderlal Bahuguna aus Indien Ausgezeichnet mit dem Alternativen Nobelpreis für seinen Einsatz zum Erhalt, Erholung und ökologisch sinnvolle Nutzung der natürlichen Ressourcen Indiens. DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 9

10 Im Gespräch mit Persönlichkeiten 2. Folge Heute mit Prof. Dr. Alfred Gomolka (CDU) Europaabgeordneter Aus Anlass des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge, der Geburtstunde der Europäischen Union, suchen Bundesregierung, Europäische Kommission und Europäisches Parlament das direkte Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die deutschlandweite Informationstour Europa wird 50 führt durch über 50 Städte in Deutschland. Dabei ist u.a. auch Bergen auf Rügen. Dort traf sich Prof. Gomolka mit Eike Bunge GSVP-V. Railion DeutschlandAG (Foto). Im Hintergrund das Rathaus der Stadt Bergen. Foto: Rüdiger Zeige... Der Europaabgeordnete, Prof. Dr. Alfred Gomolka, ist CDU Mitglied. Er hat sich dort der EVP-ED Fraktion angeschlossen, der Name steht für "Europäische Volkspartei - European Democrats" und ist in verschiedenen Ausschüssen und Delegationen tätig. Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel ist sein Arbeitsplatz, hier befindet sich sein parlamentarisches Büro, der Ausgangspunkt seiner Arbeit in den Ausschüssen. Das Parlament tagt auch im 350 km entfernten Straßburg in Frankreich. Die Sitzungen finden dort an 12 Wochen im Jahr statt und die Debatten werden in mehr als 11 Sprachen (mit der Erweiterung mehr als 15) übersetzt. Der Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) werden auf 5 Jahre direkt gewählt: die nächste Wahl ist Die Zahl der Abgeordneten aus jedem Mitgliedstaat ist vertraglich genau festgelegt. Mit der Erweiterung der Union ist das EP auf 732Abgeordnete angewachsen. Die Abgeordneten schließen sich derzeit in 8 übernationalen Fraktionen zusammen, in denen mehr als 100 nationale Parteien vertreten sind. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten daher nicht nach ihren Herkunftsländern, sondern nach ihrer Fraktionszugehörigkeit vereint. Die Abgeordneten spezialisieren sich in 17 Ausschüsse um Themen fachkundig zu behandeln. Die Ausschüsse und Fraktionen selbst tagen zwischen den Sitzungen des Parlaments in Brüssel, um den Kontakt zur Kommission und Rat zu halten. Das Parlament wählt aus seiner Mitte ein Präsidium für 30 Monate. Das entspricht einer halben Legislaturperiode. Das Präsidium setzt sich zusammen aus einer Präsidentin bzw. einem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Prof. Dr. Alfred Gomolka, seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments stand der Fach-Broschüre Schwerbehinderten Mitteilungen Rede undantwort. Herr Prof. Gomolka, seit 1994 vertreten Sie Ihre Region im Europäischen Parlament. Was hat sich Ihrer Meinung nach in diesem Zeitraum in Europa verändert? Seit 1994 hat sich die Anzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mehr als verdoppelt, ihre Zahl stieg von 12 auf jetzt 27! Solche tiefgehenden und weit reichenden Veränderungen hat es in dieser Intensität weder in der Geschichte Europas noch der EU gegeben. Besonders wichtig war diese Neuordnung für die Staaten, die sich von kommunistischen Diktaturen befreien konnten. Eine Mitgliedschaft in der EU bedeutete für sie, eine klare politische Perspektive zu gewinnen. Seite 10 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

11 In der Vergangenheit waren tief greifende politische Veränderungen in der Regel nur mit Gewalt und Kriegen durchsetzbar. In Europa ist es gelungen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Die neue politische Landkarte unseres Kontinents wurde durch Verhandlungen und Verträge gestaltet. Nur so konnte die Stabilität Europas erhalten bleiben. Ich bin dankbar, dass ich diesen historisch bislang einmaligen Prozess ein klein wenig mitgestalten durfte. In Deutschland führen wir eine Debatte um Niedriglöhne. Im April hat sich EU- Kommissar Günter Verheugen zu Wort gemeldet und fordert Deutschland auf, einheitliche Standards für alle Bereiche zu schaffen. Wie sieht das die Europäische Volkspartei (EVP), brauchen wir Mindestlöhne? Zu diesem Thema existieren sehr unterschiedliche Positionen auch innerhalb der EVP - das ist u.a. abhängig von der jeweiligen ökonomischen Situation und Entwicklung. Nach meiner Auffassung ist die Bestimmung der Lohnhöhe Sache der Tarifpartner und sollte es auch bleiben. Um gegen Dumpinglöhne vorzugehen, sollten zunächst die bestehenden Regelungen voll ausgenutzt werden, ehe nach neuen oder verstärkten Gesetzen gerufen wird. Beim Vergleich des Lohnniveaus zwischen alten und neuen Mitgliedsländern sollten verstärkt die langfristigen Trends beachtet werden, die in den meisten Fällen auf eine Angleichung hinauslaufen und damit die Unterschiede verringern bzw. minimieren. Der Lokführer der deutschen Bahn AG muss also keine Befürchtungen haben, auf das Lohnniveau eines polnischen Lokführers abgesenkt zu werden? So wie der Lokführer der Deutschen Bahn AG wohl keine Befürchtungen haben muss, dass sein Lohnniveau gesenkt wird, wünsche ich dem polnischen Lokführer eine möglichst rasche Angleichung an das deutsche Niveau - selbstverständlich bei entsprechend vergleichbarer Leistung. Eine europaweite Regelung der Arbeitszeiten der Lokführer wird übrigens nach meiner Kenntnis in dem vor wenigen Jahren beschlossenen ersten europäischen Tarifvertrag geregelt. Arbeitnehmerrechte müssen in der EU gestärkt werden. Gesetze wie das Betriebsverfassungsgesetz oder das 9. Sozialgesetzbuch, die in Deutschland zur Anwendung kommen gibt es in vielen Ländern nicht annähernd. Müssen die deutschen Arbeitnehmer Angst um ihre Rechte haben? Im sozialpolitischen Bereich hat die EU soziale Mindeststandards, Grundrechte und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eingeführt und hat dadurch die Rahmenbedingungen für die Schaffung gleicher Voraussetzungen für Unternehmen ermöglicht. Der EG-Vertrag sieht vier Gesetzgebungsbereiche vor: Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der Beschäftigung, Antidiskriminierung, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und ein viertes, sehr breites Feld, das den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, das Arbeitsrecht und die Arbeitsbedingungen sowie die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer umfasst. In den letzten Jahrzehnten wurden in diesen Bereichen solide gesetzliche Grundlagen geschaffen. Allerdings werden im sozialpolitischen Bereich von der EU nur die Rahmenbedingungen festgelegt. Auf Grund des geltenden Subsidiaritätsprinzips überlässt die Union die Umsetzung der Richtlinien den Mitgliedsstaaten. Die Arbeitnehmer werden in Deutschland von starken Tarifpartnern vertreten, so dass irgendwelche Ängste um ihre Rechte unbegründet sind. Es gibt in der innerbetrieblichen Interessenvertretung Europäische Betriebsräte, jedoch keine Schwerbehinderten- Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Sehen Sie hier Handlungsbedarf? Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt europäische Vereinigungen, die die Interessen von Jugendlichen (European Youth Forum) und Behinderten (European Disability Forum - EDF) vertreten. Sie arbeiten eng mit den europäischen Institutionen zusammen und tragen dafür Sorge, dass die Rechte dieser Gruppen auf europäischer Ebene durchgesetzt werden. Das EDF wird größtenteils von der Europäischen Kommission finanziert (Förderprogramm PROGRESS). Auch die Interessen von älteren Menschen, Frauen oder geistig Behinderten werden auf europäischer Ebene vertreten. Alle diese Organisationen sind eng miteinander verknüpft und kooperieren auf allen Ebenen. So besteht beispielsweise ein Kooperationsabkommen zwischen Europäisches Parlament in Straßburg... dem European Youth Forum und dem EDF, um zu gewährleisten, dass in beiden Organisationen die behinderten Jugendlichen berücksichtigt werden. Es mangelt also nicht an Einrichtungen auf europäischer Ebene, die benachteiligte Gruppen der Bevölkerung vertreten. Wurden bis vor kurzem in Unternehmen vor allem Frauen und ethnische Minderheiten von Gleichstellungsbeauftragten vertreten, so werden inzwischen die Rechte von Menschen mit Behinderungen vermehrt berücksichtigt. Die Konzernschwerbehindertenvertretung der Bertelsmann AG ist dafür ein Paradebeispiel. In Frankreich wurde 1985 die Vereinigung behinderter Eisenbahner (HandiRail) gegründet, mit dem Ziel eines verbesserten Zugangs zumarbeitsmarkt sowie eine Steigerung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Häufig wird der Deutschen Bahn AG vorgeworfen, nicht diskriminierungsfrei mit seinem Schienennetz umzugehen. Kann das ein EU-Abgeordneter wie Sie, der ständig mit der Bahn unterwegs ist, so bestätigen und wie ist die Diskriminierung der Eisenbahnschienennetze in anderen Ländern? Die Deutsche Bahn ist bei der Nutzung der Schienennetze in Deutschland an das geltende Europäische und Deutsche Recht gebunden. Hier ist vorgesehen, dass die "Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (kurz: Bundesnetzagentur) diskriminierungsfrei "Slots" für die Trassen vergibt. In Deutschland sind ca. 274 verschiedene Eisenbahnunternehmen aktiv, während es in Frankreich lediglich 5 sind, von anderen Ländern wie Finnland und Slowenien ganz zu schweigen, wo das staatliche Monopol noch gar keine Wettbewerber kennt. DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 11

12 Die Railion Deutschland AG, die Güterverkehrstochter der Bahn, baut ihre Kontakte und Beziehungen auf hohen Niveau im internationalen Verkehr aus. Wie wird das unter den Verkehrsexperten der anderen EU-Länder bewertet? Einerseits ist Railion an Unternehmen in Österreich, der Schweiz, in Italien und Dänemark beteiligt, andererseits gibt es Allianzen von Railion mit anderen Europäischen Eisenbahnunternehmen. Dies ist begrüßenswert, denn unser Ziel ist und bleibt die Verlagerung von Frachttransporten von der umweltschädlichen Straße auf die umweltfreundliche Schiene, dem so genannten "Modal Split". Die Unternehmen in Deutschland haben eine festgeschriebene Pflichtquote von 5 % schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter. Wie halten es andere EU-Länder mit Beschäftigungspflichtquoten? Die Quoten sind von Land zu Land unterschiedlich. Außerdem spielen die Größe und Branche des Unternehmens sowie der Grad der Behinderung eine Rolle. Es gibt kein EU-weites einheitliches Quotensystem, einige Mitgliedstaaten (z. B. Dänemark, Belgien) haben gar keine Beschäftigungspflichtquoten. In der Slowakei beträgt die Quote 3 %, in Griechenland 3-4 %, in Österreich und der tschechischen Republik sind es 4 % und in Frankreich 6 %. In Spanien beträgt die Quote 2 % für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, in Italien gilt die 7 %- Quote im öffentlichen Sektor für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern. Es gibt Unternehmen, die es vorziehen, die auferlegten Bußgelder zu zahlen, statt Behinderte einzustellen. Diesem unakzeptablen Zustand muss mit sehr viel höheren Geldstrafen entgegen gesteuert werden. Außerdem wäre es sinnvoll, das Quotensystem mit finanziellen Anreizen zu untermauern. Wichtig ist auf jeden Fall, dass sich die Gesetzgeber aller EU-Statten verstärkt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Unternehmen einsetzen. So könnte ein Umdenken in der Beschäftigungspolitik stattfinden. Es war bei uns umstritten und dennoch ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Was meinen Sie, hilft das Gesetz wirklich, die Rechte von schwerbehinderten Menschen zu stärken? Wichtiger als das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dürfte in Deutschland das Sozialgesetzbuch IX (mit dem eingearbeiteten Schwerbehindertengesetz) sein. Den einzigen Vorteil, den eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie mit sich brächte, wäre gegebenenfalls die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Auf welche neuen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien müssen wir uns demnächst aus Brüssel einstellen, die den sozialen Bereich betreffen? Beispielsweise ist eine Revision der Entsende-Richtlinie in Arbeit. Bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen soll dank der Richtlinie ein innereuropäisches Sozialdumping" verhindert werden. Die Richtlinie trat bereits 1999 in Kraft. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland im Grundsatz die gleichen Bedingungen einzuräumen, wie den heimischen Arbeitern. Anders als in anderen EU-Staaten gilt die Entsenderichtlinie in Deutschland zurzeit jedoch nur für einige Branchen, u.a. für das Baugewerbe, für Maler, Lackierer, Dachdecker und Seeleute. Außerdem ist vorgesehen, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten. Die geltende Richtlinie enthält Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung: sie regelt u.a. die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Wichtig ist auch die Diskussion um die EUweite Anerkennung von Schwerbehinderten. In Deutschland ist es vergleichsweise schwierig, als schwerbehindert eingestuft zu werden. Diese ungleiche Behandlung bringt viele Nachteile mit sich, so wird beispielsweise die Mobilität von Arbeitnehmern mit Behinderungen ganz erheblich beeinträchtigt. Das European Disability Forum setzt sich daher gegenwärtig verstärkt dafür ein, dass die Rechte der 50 Millionen EU-Bürger mit Behinderungen in einer einheitlichen und umfassenden EU- Richtlinie Berücksichtigung finden. Sie kommen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die DB AG ist hier nicht nur der größte Arbeitgeber, sondern auch einer der größten Investoren, wenn es um den Umbau von Bahnhöfen sowie die Sanierung von Strecken geht. Wie zufrieden sind Sie persönlich mit den Investitionen der Bahn insgesamt? Die Veränderungen der Bahn AG in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehe ich mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist es beeindruckend, in welchem Umfang und mit welcher Intensität technische Neuerungen durchgesetzt wurden. Es überrascht auch nicht, dass ein so umfangreiches Modernisierungsprogramm auf die wichtigsten Strecken und Bahnhöfe konzentriert wird, wenn Aufwand und Ergebnis in einem akzeptablen Verhältnis stehen sollen. Anderseits bieten leider viele kleinere Bahnhöfe und Nebengebäude besonders in Dörfern und Kleinstädten ein trauriges Bild. Hier hat es scheinbar an einem komplexen und phantasievollen Marketingkonzept gefehlt. Einige Beispiele kreativer Privatisierung zeigen, dass eine Nutzung als Wohnung oder Ferienwohnung, als Pension, Café oder Restaurant, als Stützpunkt für Rad- oder Fußwanderer oder als Draisinenstation möglich gewesen wäre; durch Preisnachlässe und die gezielte Werbung unter Interessenten hätte so der Verfall wenigstens zum Teil abgewendet werden können. Europa wird 50. Auf einer Tour durch die Städte waren Sie u. a. in Bergen auf Rügen dabei. Auf der Insel liegt der Fährhafen Mukran. Im EU-Parlament setzen Sie stark auf den Ausbau der Beziehungen zu Litauen, Lettland, der Ukraine und Russland. Ist Mukran für Sie ein Standort mit Zukunft? Glauben Sie hier an eine Perspektive der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner? Der Auf- und Ausbau des Fährhafens Mukran war wesentlich von politischen Motiven bestimmt - er sollte eine direkte und möglichst störungsfreie Verbindung zwischen der damaligen DDR und der Sowjet Union (SU) sichern. Wenn man statt SU nun Russland sagt und statt DDR Deutschland oder Europäische Union ist ganz offensichtlich, dass Mukran eine viel versprechende Zukunft haben kann - in dem Maße, wie es gelingt, die Kooperation und den Handel mit Russland zu befördern. Wir sollten uns dabei von aktuellen Vorbehalten oder überzogenen Reaktionen Russlands nicht irritieren lassen. Die EU dürfte der wichtigste strategische Partner für Russland sein. Unsere Interessen ergänzen sich nahezu ideal. Über mögliche Komplikationen, die sich aus dem noch unzureichenden Landanschluss Mukrans über Schiene und Straße ergeben können, möchte ich nicht spekulieren. Hier gab es m. E. in der Vergangenheit Verzögerungen und Versäumnisse, die die Wettbewerbsfähigkeit Mukrans einschränken. Prof. Dr. Gomolka, zu Hause in Ihrer Heimat zählen Sie mit Abstand zu den beliebtesten Politikern. Sie waren der erste freie demokratisch gewählte Ministerpräsident von M-V nach der Wende. Heute, 15 Jahre später, würden Sie gerne noch einmal Ministerpräsident sein wollen? Wer möchte nicht an Entscheidungen im Interesse der Bürger mitwirken? Für ein solches Amt sind aber Mehrheiten innerhalb der Partei und bei den Bürgerinnen und Bürgern erforderlich. Diese Feststellung trifft sich mit einer wichtigen Erfahrung, die ich während meiner Amtszeit machen musste: In der Politik sind die Mehrheiten meist wichtiger, als die Wahrheiten. Wesentlich ist mir, dass ich rückblickend feststellen kann, dass mir keine entscheidenden Fehler unterlaufen sind und dass die notwendigen Entscheidungen zügig und konsequent getroffen wurden. Journalisten kolportierten meine Amtsführung mit der Überschrift: "Arm aber schnell". Das habe ich immer als Kompliment empfunden. Im Übrigen freue ich mich, bald mehr Zeit mit meinen Enkeln verbringen zu können! Das Interview führte Eike Bunge Seite 12 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

13 Prof. Dr. Alfred Gomolka Das Parlament in Brüssel Den politischen Rahmen für die Entscheidungen über die Zukunft Europas bildet das Europäische Parlament (EP).... Den Wissenschaftler Prof. Dr. Gomolka zog es mit der Wende in die Politik. Bevor die Karriere als Politiker begann war Gomolka nach erfolgreichem Abitur- und Universitätsabschluss als Geograf tätig. Sechs Jahre nach dem Diplom promovierte er, damit erlangte Gomolka die Doktorwürde und erhielt 16 Jahre später die Habilitation und war somit berechtigt, an Hochschulen und Universitäten zu lehren. Die See faszinierte ihn schon immer und so widmete er seine wissenschaftliche Arbeit vor allem der Küste und ihren Veränderungen. Im August 1990 nominierte die CDU Gomolka zu ihrem Spitzenkandidaten für die erste freie demokratische Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Nach der erfolgreichen Wahl musste der Politiker wichtige landespolitische Entscheidungen treffen. So musste der Rundfunkvertrag für M-V ausgehandelt werden oder die Privatisierung vieler ehemaliger "volkseigener Betriebe" (VEB) vorangebracht werden. Besonders in Erinnerung bleibt die so genannte Werftenkrise. Wenn ich an die Werften denke, dann ist es manchmal traurig, wenn man Recht behält. Denn ich Zur Person Prof. Dr. Alfred Gomolka MdEP (CDU) hatte erhebliche Vorbehalte an der Dominanz der Bremer Vulkan-Gruppe. Die damalige Auffassung von Gomolka wurde von vielen Politikern, Gewerkschaftern und Arbeitern nicht geteilt, aber die Entwicklung der Werften in M-V hat klar gezeigt, dass Gomolka vorausschauend gedacht hat und mit seinen Befürchtungen Recht hatte. Doch trotz vieler komplizierter, auch persönlicher Bedingungen, versichert er heute Am liebsten war ich Ministerpräsident. Die landesweiten Entwicklungsprobleme sind ihm im Europäischen Parlament genauso wichtig, wie damals. Der Politiker Alfred Gomolka ist wie kaum ein anderer EU-Politiker in M-V so beliebt und möchte die Menschen beim Lösen von Problemen helfen. Einmal im Monat so sein guter Vorsatz will er einen Sprechtag nicht nur in der CDU- Kreisgeschäftsstelle in Greifswald einrichten, sondern auch in Schwerin. Verbunden ist Gomolka auch mit den Eisenbahnern. Gespräche mit Betriebsräten und TRANSNET-Mitgliedern führte er in Mukran und Rostock-Seehafen. In Mainz nahm er an einer Tagung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen bei der damaligen DB CargoAG teil. geboren am 21. Juli 1942 in Breslau katholisch, verheiratet, vier Kinder 1960 Abitur in Eisenach Studium der Geografie und Germanistik an der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1971 Promotion Lehrtätigkeiten an der Uni Greifswald 1990 Wahl in die letzte Volkskammer der DDR 1990 Wahl in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und Spitzenkandidat der CDU Am 27. Oktober 1990 übernimmt Alfred Gomolka mit nur einer Stimme Mehrheit der CDU/FDP- Koalition das Ruder in M-V. Er ist der erste Ministerpräsident, später Bundesratspräsident, der neuen Bundesländer Am 15. März 1992 gibt Prof. Dr. Gomolka in einer Pressekonferenz seinen Entschluss bekannt, seine Familie und sich dem ausgeübten Druck nicht länger auszusetzen. Mit Wirkung vom 19. März 1992 tritt er deshalb vom Amt des Ministerpräsidenten zurück Bis 1994 bleibt er Landtagsabgeordneter Seit Juni 1994 vertritt Prof. Dr. Gomolka das Land M-V als Abgeordneter im Europäischen Parlament und ist Mitglied der EVP-ED: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Mitglied im CDU-Landesvorstand von Mecklenburg-Vorpommern Mitglied im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten Mitglied im Fischereiausschuss Mitglied der Delegation für die Beziehungen zu Belarus Mitglied der Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Moldau DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 13

14 Kassenlandschaft wird völlig umgekrempelt Tarifdickicht der Krankenkassen Genau informieren: Neues Angebot der Krankenkassen lohnt sich nicht für jeden Neuer Spitzenverband ersetzt sieben Organisationen Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihren neuen Spitzenverband auf den Weg gebracht und damit eine Vorgabe der Gesundheitsreform umgesetzt. Rund 500 Versicherten- und Arbeitgebervertreter aller 241 Kassen wählten die 41 Mitglieder des Verwaltungsrates. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die die neue Organisation gegen den heftigen Widerstand der Kassen durchgesetzt hatte, sprach von einem guten Tag für die gesetzliche Krankenversicherung und die Versicherten. Mit der neuen Organisation würden überholte Strukturen modernisiert. Das Resultat seien mehr Effizienz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Die sieben alten Spitzenverbände sind ein Anachronismus aus Zeiten, als wir noch unüberschaubar viele Krankenkassen hatten", sagte Schmidt. Mit dem neuen Spitzenverband Bund erhielten die Kassen eine starke einheitliche Vertretung, etwa gegenüber Ärzteund Pharmaverbänden. Allzu oft hätten sich die bisherigen Kassenverbände gegenseitig blockiert und Entscheidungen hinausgezögert. In Verbindung mit dem ab 2009 vorgesehenen Gesundheitsfonds werde der Verband zur Stabilisierung der Einnahmen beitragen. Wichtiger Vertragspartner Kassenfunktionäre kündigten eine konstruktive Umsetzung der Vorgaben an, betonten aber, das plurale Kassenartensystem müsse auch künftig erkennbar sein. Der neue Verband soll ab Juli 2008 Verhandlungspartner für alle kollektivvertraglichen Entscheidungen auf Bundesebene sein. Nach der Wahl des Verwaltungsrates wird dieser seine Vorsitzenden wählen und die Satzung beschließen. Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am1. April setzen die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt auf Elemente der Privatversicherung. Ihre Mitglieder haben die Möglichkeit, sich individuell für Wahltarife zu entscheiden - mit denen man derzeit bis zu 600 Euro pro Jahr sparen kann. So unterschiedlich die neuen Angebote der gesetzlichen Kassen auch sind, insgesamt gilt: Nur wer gesund ist, profitiert von einer Finanzspritze, deren Höhe vom Einkommen abhängt. Mit dem Start der Gesundheitsreform hat das Gros der Kassen als Erstes den Selbstbehalttarif eingeführt. Wie bei einer Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung erklärt sich das Kassenmitglied bereit, im Krankheitsfall einen bestimmten Betrag (= Selbstbehalt) mitzutragen. Als Belohnung winkt ihm eine Gutschrift. Ihre Höhe sowie der Betrag, den der Versicherte zahlt, variiert je nach Einkommen. Sparen mit Tücken Tarifsparer können auch weiterhin den Arzt aufsuchen und Vorsorgeuntersuchungen nutzen, ohne ihren Bonus zu gefährden. Allerdings dürfen sie sich keine Rezepte auf Kassenkosten ausstellen lassen und keine weitergehenden Kosten verursachen, sonst reduziert sich die Ersparnis. Diese wird in der Regel nach zwölf Monaten abgerechnet, das Mitglied bindet sich allerdings für drei Jahre an den Tarif - und an die Versicherung. Ein Sonderkündigungsrecht beschränkt sich auf wenige Härtefälle. Im Detail unterscheiden sich die Selbstbehalttarife von Kasse zu Kasse. Die AOK Bayern mit einem Beitragssatz von derzeit 14,5 Prozent bietet bislang fünf Wahltarifarten an darunter den Selbstbehalttarif. Einem Besserverdiener schreibt die AOK als eine Art Startka- pital" eine Prämie in Höhe von 500 Euro gut, der Selbstbehalt beträgt 575 Euro. Dieser Grundbonus verringert sich nur, wenn das Mitglied ein Kassenrezept für Arznei- und Heilmittel einlöst oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. In der Praxis bedeutet dies: Wenn man beispielsweise vier Rezepte pro Jahr einlöst oder zwei Mal ins Krankenhaus muss, ist der Bonus verbraucht. Bei weiteren Leistungen zahlt man drauf, allerdings maximal jene 75 Euro. Eine überschaubare Summe", kommentiert Walter Vetter, Leiter der AOK Nürnberg. Dazu drei Beispiele: Die Verschreibung eines Antibiotikums kostet den Versicherten ein Viertel des Bonus. Die Behandlung einer Schnittwunde sowie das Anfertigen einer Plombe wirken nicht auf die Prämie", sagt Vetter und ergänzt: Das Verhalten von Mitversicherten wie Kindern oder Partnern spielen keine Rolle." Die Techniker Krankenkasse in Bayern mit einem aktuellen Beitragssatz von 13,5 Prozent bietet vier Individualtarife an. Bei ihrem Selbstbehalttarif erhält ein gesunder Besserverdiener eine Gutschrift von 600 Euro, wenn er bereit ist, ein Risiko von 360 Euro (Selbstbehalt = 960 Euro) zu tragen. Die jeweiligen Abzüge hängen von den Kosten der ärztlichen Behandlung ab. Wir ziehen jede Arztrechnung von der Prämie ab, auf die eine weitere Verordnung folgt, beispielsweise Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel", erläutert TK-Sprecherin Kathrin Heydebreck. Der Bonus verringert sich nicht, wenn man Prävention, Früherkennung, Vorsorge und Schutzimpfungen in Anspruch nimmt. Um bei den Beispielen zu bleiben: Ein rezeptpflichtiges Antibiotikum schmälert die Gutschrift um rund 30. Die Behandlung einer Schnittwunde und das Anfertigen einer Plombe schlägt nicht zu Buche. Weniger Leistungen für Kranke Neuer Spitzenverband der Kasse ist der wirklich Spitze? Die sieben Spitzenverbände der Krankenkassen werden de facto abgeschafft und durch einen neuen Spitzenverband Bund ersetzt. Das klingt nach Entbürokratisierung: Endlich eine Reform nach dem Geschmack der Beitragszahler? Die begreifen schon nicht, warum wir uns 241 Krankenkassen mit 241 hoch dotierten Vorständen leisten. Erst recht unverständlich ist, warum die Innungskrankenkassen sich von einem anderen Spitzenverband vertreten lassen als die AOK oder die Betriebskrankenkassen. Schon wahr, etwas Diät tut dem System gut. Doch Schmidt hat ihm eine Radikalkur verordnet, unter dem nicht nur die Kassenbürokratie, sondern auch die Patienten leiden werden. Kommentar Der geschaffene Spitzenverband wird rund 80 Prozent aller Verträge zwischen den Kassen auf der einen Seite, Ärzten, Kliniken und vielen weiteren Leistungsanbietern auf der anderen Seite aushandeln: Also Verträge werden in Zukunft zentral in Berlin ausgehandelt und sind für alle Kassen bindend. Wo aber bleibt da der Wettbewerb? In der Wirtschaft hätte das Kartellamt sofort die Notbremse gezogen, die Gesundheitspolitik feiert diese Ballung von Marktmacht als Erfolg. Schlimmer noch: Der Vorstand des Spitzenverbandes wird vom Gesundheitsministerium überwacht. Schmidts Haus gibt ab 2009 auch den neuen bundeseinheitlichen Kassenbeitrag vor - sollte der die Kosten nicht decken, genügt ein Anruf beim Spitzenverband, und bei den nächsten Vertragsverhandlungen werden Leistungen gestrichen. Seite 14 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

15 Zu beachten ist, dass sich hier sowie beim Beitragsrückerstattungstarif auch das Verhalten der Mitversicherten prämienschädlich auswirken kann - mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren. Nur Gesunde bekommen Geld Beim Beitragsrückerstattungstarif bekommt das TK-Mitglied bis zu einen Monatsbeitrag erstattet, wenn es ein Jahr lang keine Leistungen zu Lasten der Kasse in Anspruch genommen hat - abgesehen von Impfungen und Gesundheitsprophylaxe. Der Kunde wird hier nicht zur Kasse gebeten, deswegen fällt im Vergleich zum Selbstbehalt der Bonus geringer aus. Der besser verdienende Arbeitnehmer erhält höchstens 273 Euro. Bei der DAK gibt es maximal 540 Euro zurück, bei der Barmer 200 Euro. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform schreibt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen vor, Tarife für besondere Versorgungsformen anzubieten. Beim Hausarzttarif müssen die Patienten stets zuerst ihren Hausarzt aufsuchen, der sie an den jeweiligen Facharzt überweist. Die Praxisgebühr von höchstens 40 Euro pro Jahr entfällt. Auch zählen Chronikerprogramme sowie Angebote zur so genannten integrierten Versorgung zum Pflichtprogramm. Derzeit schießen die Wahltarife förmlich aus dem Boden und warten auf die Absegnung der Aufsichtsbehörden. Plant die AOK für dieses Jahr keine Neuerungen, kündigt sie gleichwohl für 2008 die Einführung eines Kostenerstattungstarifs an. Ferner seien laut Vetter mittelfristig Zuwahltarife für bestimmte Arzneimittel geplant. Bei ihnen übernimmt die Kasse die Kosten für beispielsweise homöopathische Medikamente, die vom Gesetzgeber aus dem Leistungskatalog ausge- Selbstbehalttarif: Der gesunde Versicherte profitiert von einer Prämie, kann aber im Krankheitsfall auch bis zu einem bestimmten Betrag zur Kasse gebeten werden. Beitragsrückerstattungstarif: Die Kasse erstattet maximal ein Zwölftel des Jahresbeitrags, wenn ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ausnahme: Impfungen und Gesundheitsprophylaxe. Kostenerstattungstarif: Der Versicherte kommt in den Genuss von Privilegien eines Privatpatienten. Er zahlt zunächst die Arztrechnung und bekommt später einen bestimmten Betrag von der Kasse erstattet. Selbstbehalt & Co. Die gängigen Wahltarife im Überblick: schlossen wurden. Die gleichen Pläne verfolgt die TK, allerdings noch im Laufe dieses Jahres. Beim Kostenerstattungstarif genießt der Versicherte viele Privilegien eines Privatpatienten und übernimmt zunächst die Arztkosten. Erst im Nachhinein erstattet die Kasse festgelegte Höchstbeträge, die auch niedriger als die Arztrechnung ausfallen können. Zu wenig Transparenz", kritisiert die Unabhängige Patientenberatung in Nürnberg und rät dringend ab. Sie bezeichnet die Wahltarife insgesamt als Entwicklungsmodell" und verweist auf krankenkasseninterne Studien. Diese belegen, dass sich die Auszahlung der Prämien auf Dauer nicht kostendeckend für die Kassen gestaltet und eine Anhebung der Beitragssätze unvermeidbar sei. Und wie sollen sich die Kassenmitglieder nun verhalten? Die Verbraucherzentrale rät abzuwarten und genau zu überlegen, was man abschließt. Die Lage sei unübersichtlich und weitere Tarife drängen auf den Markt. Bevor man sich für einen Wahltarif entscheidet, sollte man sich genau informieren und die Angebote der Krankenkassen vergleichen. Hausarzttarif: Man muss zuerst den Hausarzt aufsuchen, der einen an den jeweiligen Facharzt überweist. Ersparnis: maximal 40 Euro Praxisgebühr. Die Chronikerprogramme sollen den Patienten den Umgang mit der Krankheit erleichtern. In der Regel werden sie für folgende Erkrankungen angeboten: Diabetes Typ 1 oder 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit, Asthma oder chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen (COPD). Die Integrierte Versorgung bietet eine Vernetzung zwischen niedergelassenen Haus- oder Fachärzten mit stationären Einrichtungen. Kommentar Neues Tarifsystem? Alles andere als gesund Krankheit unerwünscht: Angebot der Kassen gefährdet Solidaritätsprinzip Willkommen im Dschungel der Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen! Wer bislang glaubte, die Qual der Wahl beim Autokauf sei eine besondere Herausforderung, wird mit dem Start der Gesundheitsreform eines Besseren belehrt. Otto Normalverbraucher ist bei der Fülle der Angebote und den Unterschieden von Kasse zu Kasse schlicht überfordert. Ein stärkeres Bemühen um Einheitlichkeit und Transparenz hätte der Gesundheitsreform keinesfalls geschadet. Die Wahltarife sind noch kein großes Thema bei uns", verkündet die Unabhängige Patientenberatung in Nürnberg. Wen wundert's? Die Kassenmitglieder harren verunsichert der Dinge. Wie viele Tarife wird es künftig geben? Kann man sie kombinieren? Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine Antwort gibt. Dabei binden sich Tarifnutzer für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse; bislang war ein Wechsel bereits nach 18 Monaten möglich. Die Gesundheitsreform ermöglicht den gesetzlichen Kassen eine gewisse Konkurrenz zu den privaten Anbietern. Versuchten sie ehedem ihre Kunden mit Bonusangeboten für die Teilnahme an speziellen Modellprojekten oder Präventionskursen zu binden, starten sie jetzt ihre Wahltarif-Kampagnen und werfen aktuell Prämien bis zu 600 Euro unters Volk. Wenn man sich vorher umfassend informiert, das Kleingedruckte aufmerksam studiert, vergleicht, die Kundenberatung nutzt und vor allem gesund ist, liegt der Selbstbehalttarif vielleicht gar nicht so fern. Und: Die Einführung der Tarife für besondere Versorgungsformen bergen für Versicherte zusätzliche Leistungen. Allerdings gefährden die neuen Individualtarife das Solidaritätsprinzip, nach dem die Gesunden für die Kranken und die Jungen für diealten zahlen. Ob sich das Konzept trägt, und die Rechnung für die gesetzlichen Krankenkassen aufgeht, bleibt abzuwarten. Ebenfalls, ob die Patienten aus missverstandener Geiz ist geil "- Mentalität im Ringen um den Bonus dem Arzt fernbleiben und möglicherweise Krankheiten verschleppen. In diesem Sinne: Hals- und Beinbruch! DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 15

16 Gefahr für die Betriebsrenten: Arbeitnehmer, die Teile ihres Bruttogehalts in eine solche freiwillige Altersvorsorge zahlen, müssen auf diese Rentenabgabe künftig Sozialversicherungsbeiträge entrichten - bis zu 523 Euro im Jahr. Der Vorstand der Volksfürsorge-Versicherungen, Hans Melchiors, befürchtet, dass gerade Geringverdiener auf Grund der Mehrbelastungen von der Betriebsrente abspringen könnten. Die Versicherer sehen es als herben Schlag für die Betriebsrente. Das Bundessozialministerium hält dagegen: Die durch die beitragsfreie Entgeltumwandlung jährlich fehlenden zwei Milliarden Euro drücken das gesetzliche Rentenniveau, heißt es. Das belaste insbesondere Geringverdiener. Bundessozialminister Franz Müntefering sieht die Betriebsrente keineswegs gefährdet. Geringe Kosten durch weniger Verwaltungsaufwand und damit ein gutes Preis-Leistungsverhältnis machen die betriebliche Altersversorgung prinzipiell auch nach 2008 noch attraktiv, sagte er jüngst auf einer Expertentagung. Für die Sozialpolitik-Expertin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v., Gabriele Hoffmann, wäre die Sozialversicherungspflicht ein dramatischer Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge "Melchiors fasst seine Bedenken in Zahlen: Ich glaube, dass mit dem Wegfall der Förderung mindestens 30 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Prüfstand stehen werden. Auch die Gewerkschaften arbeiten an einer Stellungnahme zur Zukunft der Betriebsrente. Klar ist, dass der DGB Attacke auf die Rente Betriebliche Vorsorge soll ebenfalls besteuert werden auch künftig die betriebliche Altersvorsorge stärken will", sagt eine Sprecherin des DGB. Dass die gesetzliche Rente bald nicht mehr für den Lebensabend reichen wird, ist mittlerweile weitläufig bekannt. Private und betriebliche Alterssicherung müssen daher nach Aussage von Politik und Versicherungsexperten die gesetzliche Rente zunehmend ergänzen. 15,7 Millionen Bürger betroffen Laut Bundessozialministerium lag der Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit einer Anwartschaft auf Betriebsrente im Juni 2004 bei 46 Prozent. Zusammen mit den Beschäftigten, die bei Trägern des öffentlichen Dienstes versichert sind, hatten Mitte 2004 rund 15,7 Millionen Beschäftigte - 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - Anspruch auf eine Betriebsrente. Sollten viele Arbeitnehmer tatsächlich von ihrer Betriebsrente abspringen, befürchtet Melchiors Versorgungslücken im Alter, Eine Hoffnung bleibt den Versicherern und Gewerkschaften aber noch: Ihrer Ansicht nach ist die Sozialversicherungspflicht der Betriebsrentenbeiträge verfassungswidrig. Wenn die Entgeltumwandlung 2009 sozialversicherungspflichtig wird, bedeutet das für pflichtversicherte Arbeitnehmer in der Kranken-und Pflegeversicherung die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - und zwar einmal in der Ansparphase und später noch einmal in der Rentenphase", sagt Hoffmann. Die Doppelbesteuerung könnte das Bundesverfassungsgericht kippen. Rente wird angerechnet Eine gesetzliche Rente wird auf eine gesetzliche Unfallrente angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Und zwar auch dann, wenn man als Selbstständiger in beide Kassen Beiträge eingezahlt hat. Minus bei gesetzlichen Renten Die gesetzliche Rente wird für immer mehr Versicherte zum Minus-Geschäft! Vor allem Jüngere werden weit weniger aus der Rentenkasse herausbekommen, als sie eingezahlt haben. Im Unterschied zu Älteren: Wer beispielweise als Mann 1940 geboren wurde, erhält statistisch für 100 Euro eingezahlte Rentenbeiträge 152 Euro Rente zurück (siehe Tabelle). Für 100 Euro Rentenbeitrag gibt es... Euro Rente zurück Jahrgang Mann Frau Quelle: Institut für Wirtschaft und Gesellschaft, Bonn Integration von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern - Gute Entwicklung kommt nicht bei behinderten Menschen an Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen durch die Bundesagentur für Arbeit erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Die Arbeitslosenzahlen entwickeln sich allgemein positiv, die Wirtschaft läuft gut. Bei schwerbehinderten Menschen kommt die gute Konjunktur bisher aber nicht ausreichend an. So verringerte sich in den 370 von der Statistik der Bundes- Agentur erfassten Bezirken die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser im April gegenüber dem Vormonat lediglich um etwas mehr als ein Prozent. Der Gesamtbestand der Arbeitslosen nahm hingegen um mehr als drei Prozent ab. Diese unterschiedliche Entwicklung ist schon seit Monaten zu beobachten. Für die betroffenen schwerbehinderten Menschen ist diese Situation sehr schwierig. Jetzt muss umgehend gehandelt werden. Es muss zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmerschaft überlegt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Beschäftigungschancen zu verbessern. Hierbei müssen auch die sinkenden Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe thematisiert werden, denn die Integration von schwerbehinderten Arbeitslosen kann von Seiten der Integrationsämter nicht mehr in dem Umfang unterstützt werden, wie dies noch vor Jahren der Fall war. Seite 16 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

17 Rechtsprechung Schützt Reha-Maßnahme vor krankheitsbedingter Kündigung? Hat ein Arbeitnehmer an einer länger andauernden gesundheitlichen Rehabilitations-Maßnahme teilgenommen, so darf ihm nicht mit der Begründung gekündigt werden, dass er in der Vergangenheit über lange Zeit arbeitsunfähig krank war. Die chronisch kranke Klägerin ist seit 1979 bei der beklagten Arbeitgeberin als Reinigungskraft tätig. Sie fehlte seit dem Jahr 1984 häufig durchgängig an mehr als 50 bis 100 Arbeitstagen im Jahr. Auf Anraten ihrer Ärzte nahm sie daher im November und Dezember des Jahres 2005 an einer ambulanten Rehabilitations-Maßnahme teil. Das konnte ihre Arbeitgeberin jedoch auch nicht mehr überzeugen. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis im Februar 2006 wegen der erheblichen Fehlzeiten. Hiergegen wehrte sich die Reinigungskraft mit einer Klage. Vor Gericht machte sie geltend, dass sich ihr Gesundheitszustand seit der Teilnahme an der Reha so stark gebessert habe, dass künftig mit keinen überdurchschnittlichen Fehlzeiten mehr zu rechnen sei. Dies sei schon daran zu erkennen, dass sie seit nunmehr neun Monaten mit Ausnahme einer kurzzeitigen Erkrankung wegen eines grippalen Infekts nicht mehr arbeitsunfähig krank gewesen sei. Das entschied das Gericht: Die Reinigungskraft erhielt vor Gericht Recht. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt immer eine negative Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Gesundheitszustandes eines Mitarbeiters voraus. Grundsätzlich seien die ungewöhnlich hohen Fehlzeiten der Klägerin schon dazu geeignet gewesen, eine negative Prognose hinsichtlich ihrer weiteren gesundheitlichen Entwicklung zu stellen, so die Richter. Die Arbeitgeberin hatte jedoch etwas zu schnell zum Stift gegriffen, um die Kündigung zu schreiben. Da die Arbeitnehmerin kurz vor der Kündigung mit großem Erfolg an einer Reha- Maßnahme teilgenommen hatte, hätte die Arbeitgeberin zunächst die weitere Entwicklung abwarten müssen, ehe sie sich zu einer Kündigung entschloss. Nach den beträchtlichen gesundheitlichen Fortschritten, die die Reinigungskraft in der Reha nachweislich gemacht hatte, bestand nach Überzeugung der Richter eine berechtigte Hoffnung auf die Besserung ihres Gesundheitszustandes. Die Arbeitgeberin wurde daher dazu verurteilt, die Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen. Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom Sa 1245/06 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 3. April 2007 in einem Urteil Klarheit zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Einstellungsverfahren geschaffen. Bemerkenswert ist, dass der zu entscheidende Fall vor Inkrafttreten des AGG liegt und dass es sich nicht um einen schwerbehinderten Menschen, sondern um einen Bewerber mit einem Grad der Behinderung von unter 50 handelte. Diskriminierungsverbot wegen Behinderung vor Inkrafttreten des AGG Das in 81 Abs. 2 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung enthaltene Diskriminierungsverbot schützt nur Schwerbehinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, ( 2 Abs. 2, 68 Abs. 1 SGB IX) sowie Gleichgestellte ( 2 Abs. 3, 68 Abs. 1 SGB IX). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erfasst der Begriff Behinderung" isd. Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf dagegen jede Einschränkung, die auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein länger andauerndes Hindernis für die Teilhabe am Berufsleben bildet. 81 Abs. 2 SGB IX war bis zum Inkraftttreten des AGG daher europarechtskonform anzuwenden. In dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit hatte die Klägerin eine Umschulung zur Industriekauffrau absolviert. Das Versorgungsamt stellte Anfang 1994 wegen der bei ihr bestehenden Neurodermitis einen Grad der Behinderung von 40 fest. Einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen hat die Klägerin nicht gestellt. In den Jahren 1995 bis 2003 stand sie in einem Arbeitsverhältnis. In dieser Zeit war sie wegen Neurodermitis nicht arbeitsunfähig erkrankt. Im Oktober 2003 bewarb sich die Klägerin beim beklagten Land als Angestellte für den Bereich der Parkraumbewirtschaftung. An den Anstellungsprüfungen nahm sie mit Erfolg teil. Bei der sich anschließenden ärztlichen Untersuchung legte sie den Bescheid des Versorgungsamtes vor. Darauf teilte das beklagte Land ihr mit, dass sie wegen Neurodermitis für die Tätigkeit nicht geeignet und ihre Bewerbung deshalb erfolglos sei. Mit ihrer Klage hat die Klägerin eine Entschädigung auf Grund der Benachteiligung wegen ihrer Behinderung verlangt. Das Arbeitsgericht hat das beklagte Land zu einer Entschädigung in Höhe von Euro verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht geht der Senat davon aus, dass die Richtlinie im Hinblick auf das Merkmal Behinderung" bis zum 18. August 2006 nicht umgesetzt war. Das Landesarbeitsgericht wird zu entscheiden haben, ob das beklagte Land darlegen und beweisen kann, dass eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende Anforderung für die Tätigkeit der Klägerin im Bereich der Parkraumbewirtschaftung ist und dass diese Voraussetzungen bei der Klägerin nicht vorliegen. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 3. April AZR 823/06 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin Urteil vom 9. März Sa 1794/05 - DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 17

18 Hinweise Stressfrei im Zug Gepäck bringt der Kurier Bahnreisende, die mit viel Gepäck in den Urlaub fahren, können ihre Koffer und Taschen per Kurierservice im Inland an ihren Zielort schicken lassen. So kann man mehr mitnehmen, als man tragen kann. Bei der Deutschen Bahn kosten zum Beispiel zwei Koffer rund 32 Euro. Für zwei weitere Gepäckstücke bis 30 Kilogramm werden jeweils rund zehn Euro verlangt. Wer sich Koffer oder Taschen an den Urlaubsort bringen lassen möchte, kann das Kuriergepäck-Ticket zusammen mit seiner Fahrkarte kaufen. Die Stücke werden dann gewöhnlich ein oder zwei Tage vor der Abreise vom Kurierdienst zu Hause abgeholt und zum Zielort transportiert. Das ist vor allem für ältere Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit viel Gepäck eine bequeme, Kraft und Nerven sparende Sache. Reisepässe künftig mit Fingerabdruck Bundesrat billigt Gesetz Ab dem 1. November werden in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Das soll den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter machen. Der Bundesrat billigte ohne Aussprache das vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Gesetz. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: Im technologischen Wettlauf gegen organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus haben wir uns damit einen wichtigen Vorsprung verschafft. Reisepässe mit Chip gibt es bereits seit dem 1. November Bisher wird aber nur ein digitales Lichtbild gespeichert. Als zweites biometrisches Erkennungsmerkmal sollen nun die beiden Zeigefinger eingescannt werden. Alle bisher ausgegebenen Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Im Ausland weniger zahlen EU beschloss endgültig günstigere Handy-Tarife Jetzt ist es beschlossen: Handytelefonate im europäischen Ausland werden noch diesen Sommer drastisch billiger. Nach langem Streit haben die EU-Telekomminister ein Gesetz beschlossen, das die Mobilfunkkonzerne mittels Obergrenzen zu einer Absenkung überteuerter Roaming"- Gebühren zwingt. Schon diesen Sommer können Kunden in den Genuss des neuen Tarifs kommen, sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. Das Roaming"-Gesetz tritt Ende Juni in Kraft. Die Gebühren sinken auf zunächst höchstens 49 Cent je Minute für abgehende und 24 Cent für angenommene Gespräche. Nach einem weiteren Jahr sollen die Obergrenzen auf 46 Cent, im dritten Jahr auf 43 Cent sinken. Die Deckelung für angenommene Anrufe soll bei 22 und dann 19 Cent liegen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer. Drei Monate nach Inkrafttreten muss der Euro-Tarif" in der Praxis angeboten werden. Da die Unternehmen aber bereits binnen des ersten Monats ihre Kunden per Brief informieren müssen, kann für diejenigen, die schnell antworten, schon im August der neue Schutztarif gelten. Kein Unfallschutz bei zweiter Police Versicherung muss nicht zahlen Wer mehrere Unfallpolicen besitzt und dies im Schadensfall verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor. Nach Auffassung des Gerichts hat eine Versicherung ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob ein Kunde möglicherweise überversichert ist, weil dies den Verdacht manipulierter Unfälle nahe legen könne. Dabei sei es unerheblich, ob im Schadensfall von mehreren Versicherungen Geld kassiert wurde. Vorsicht beim Zahlen im Urlaub Beleg immer genau studieren Urlauber sollten im Ausland vor dem Bezahlen mit Kreditkarte beim Betrag genau auf die Kommastelle schauen. Es sei ein beliebter Trick, das Komma um eine oder zwei Stellen nach rechts zu versetzen und dadurch höhere Summen abzubuchen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. So sei Urlaubern aus Dresden für ein Pastagericht auf Madeira statt 12,50 der hundertfache Betrag von 1250,00 abgebucht worden. Wer den Beleg erst einmal unterschrieben hat, hat schlechte Karten für eine Erstattung. Denn die überhöhten Preise stünden in der Regel tatsächlich auf dem Beleg. Mit der Unterschrift erteile der Karteninhaber dem Kreditkartenunternehmen die Weisung, die Forderung zu begleichen. Der Vorgang sei folglich nicht widerrufbar. Vielmehr sei vor dem Leisten der Unterschrift Vorsicht geboten: Oft werde der Gast in solchen Fällen vom Personal kurz abgelenkt. Auch beim Zahlen nach ein paar Bierchen in der Bar sei besondere Aufmerksamkeit angesagt. Urlaub trotz Krankschreibung Genehmigung der Kasse nötig? Möchten krankgeschriebene Patienten in Urlaub fahren, sollten sie vorher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen. Andernfalls könne für die Zeit der Abwesenheit das Krankengeld gestrichen werden, warnt die Technikerkasse. Eine laufende Behandlung sollte nicht unterbrochen werden. Damit sich der Chef nicht hintergangen fühlt sei es ratsam, ihn über den Urlaub zu informieren. Da bei Krankengeldbezug kein Gehalt gezahlt wird, ist der Arbeitnehmer nach Angaben der TK aber nicht verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen. Sie sollten mal Urlaub machen, rät der Arzt dem Direktor. Der Laden wird auch ohne sie laufen. - Eben - und das soll keiner merken! Seite 18 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

19 Aktuelles - kurz berichtet Ausnahmen verwässern neuen Schutz für Versicherte Strenge Richtlinien für Policen-Vermittler Verbraucherschützer warnen: Niemals auf Dokumente verzichten Für Vermittler von Policen gelten ab Mai 2007 strengere Richtlinien bei der Beratung und der beruflichen Qualifikation. Mit dem neuen Versicherungsvermittlerrecht müssen Berater generell eine Berufserlaubnis erwerben und dafür eine Eignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Darüber hinaus muss der Vermittler jedes Beratungsgespräch künftig dokumentieren und außerdem eine eigene Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Das neue Gesetz, mit dem eine EU- Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird, soll Vermittlern einerseits europaweit einheitliche Grundsätze bieten. Andererseits sollen Kunden mehr Rechtssicherheit erhalten. Verbraucherschützer begrüßen die neuen Regelungen, sehen aber einzelne Punkte des Gesetzes kritisch: Es gibt nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) zu viele Ausnahmen. So wird sich längst nicht jeder aktive Vertreter künftig prüfen lassen. Ein noch größeres Problem gebe es auch bei der Dokumentationspflicht. Denn auch hier gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Kunde auf die Dokumentation verzichtet. Genauso wie der BdV raten die Verbraucherzentralen von so einem Gefährliche Mietautos Viele Leihwagen im Ausland sind mangelhaft Wer im Ausland ein Auto für den Urlaub mietet, muss besonders vorsichtig sein. DerADAC hat 61Anbieter aus sechs Ländern geprüft und nur etwa die Hälfte für gut oder sehr gut befunden. Jedes vierte Auto habe erhebliche Mängel gehabt. Auch wurde beanstandet, das die Verträge oft nur in der Landessprache verfasst seien und auch nicht verrieten, ob der Wagen versichert ist. Schritt dringend ab. Der Mainzer Verbraucherzentrale liegen nach eigenen Angaben bereits entsprechende vorgedruckte Verzichtserklärungen eines großen Versicherers vor. Wer eine Versicherung abschließen will, sollte unbedingt auf einer Beratung und vor allem einer korrekten Protokollierung bestehen rät Versicherungsexperte Michael Wortberg. Kritisch prüfen Ansonsten gebe es im Konfliktfall - wie bisher - kaum eine Handhabe um sich etwa gegen eine Falschberatung zu wehren. Bislang stand meist Aussage gegen Aussage", erklärt Rudnik. So sei die Haftung des Versicherers kaum durchsetzbar gewesen. Gerade bei der Absicherung existenzbedrohender Risiken wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge empfiehlt die Verbraucherzentrale neben der Beratung und dem Protokoll des Gesprächs auch eine kritische Prüfung der Ratschläge des Vermittlers. Erst danach sollte man seine Unterschrift unter den Versicherungsvertrag setzen. Seit Mai ist auch ein neues Register freigeschaltet. Darin können sich Kunden informieren, ob ein Vermittler zugelassen ist. Allerdings müssen sich Vertreter, die schon vor Januar 2007 als Vermittler tätig waren, erst bis 2009 registrieren lassen. Verurteilt wegen Alters-Diskriminierung Erstmals ist in Frankreich ein Arbeitgeber wegen Diskriminierung verurteilt worden, weil er eine Beschäftigung mit Altersbeschränkung angeboten hatte. Der Jobvermittler hatte eine Stelle für einen Bewerber "zwischen 28 und 35 Jahren" ausgeschrieben. Dagegen klagte ein 45- jähriger früherer Personalchef, der seit sechs Jahren eine neue Stelle suchte. Das Berufungsgericht von Lyon verurteilte am 13. Februar 2007 den Arbeitsvermittler zu 500 Euro Bußgeld auf Bewährung plus Entschädigung. Die Strafe fiel milde aus, weil der Beklagte sich für schuldig erklärte. Dagegen soll eine Beraterin, die ebenfalls eine Stelle mit Altersbeschränkung ausgewiesen hatte, sich demnächst in einem Strafprozess verantworten, weil sie keine Schuld und kein Bußgeld akzeptieren wollte. Wissenswert BEM - Konzerninternes Regelwerk - Zusatztarifvertrag zum BeSiTV Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Gravert und Herrn Wachendorf am anlässlich der KBR-Sitzung, möchte ich noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Konzernrichtlinie 171, die Konzernintegrationsvereinbarung und die freiwillige Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung zur beruflichen Integration behinderter Menschen in der jetzigen Form weiterhin Gültigkeit haben. Sollte es bei den Personalreferenten vorort weiterhin vereinzelt Unstimmigkeiten geben, wird um diese zu verhindern, von Dr. Gravert eine Hotline eingerichtet. Sobald die Ruf-Nummer bekannt ist, wird sie hier veröffentlich. G. Schimm Ausgezeichnete Arbeit Für das Jahr 2006 hat das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) erstmalig Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vergeben. Insgesamt wurden sieben Arbeitgeber gemäß 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung prämiert. Die Fordwerke erhielten beispielsweise Euro für ihr Konzept des Disability-Managements. Künftig wird das Integrationsamt des LVR einmal jährlich Konzepte zum BEM prämieren und drei Prämien à Euro vergeben. Bewerbungen von Firmen und Verwaltungen aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sind bis zum eines jeden Jahres formlos möglich. Arbeitgeber sollten ihr Integrationsamt fragen, ob dort auch bereits die Möglichkeiten einer Prämie zur BEM-Einführung genutzt werden. Wenn die EC-Karte weg ist Bei Verlust oder Diebstahl der EC- Karte ist Eile geboten. Die Karte sollte sofort telefonisch gesperrt werden unter den zentralen Sperrnummern oder Ein Notfallpass mit allen wichtigen Sperrnummern steht im Internet unter der Adresse DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007 Seite 19

20 Zehn Millionen sind riskante Trinker Besondere Gefährdung durch Alltagsdrogen Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, stellte am den Drogen- und Suchtbericht vor.... ALKOHOL: Bundesweit sind etwa 1,6 Millionen Menschen von Alkohol abhängig. "In Deutschland trinken zu viele Menschen zu viel und zu regelmäßig Alkohol", heißt es in dem Bericht. Der Verbrauch von 10 Litern pro Kopf im Jahr gilt im internationalen Vergleich als hoch. Danach starben im vergangenen Jahr 1296 Menschen durch den Konsum illegaler Drogen, 30 weniger als im Jahr Wegen der häufigen Alkoholexzesse unter Jugendlichen warnte Bätzing aber eindringlich vor einer Verharmlosung von Alltagsdrogen. Auch wenn der Alkoholkonsum unter Jugendlichen insgesamt rückläufig sei, beginne ein Teil von ihnen in immer früheren Lebensjahren exzessiv zu trinken. So greife von den Zwölf- bis 25-Jährigen jeder Fünfte regelmäßig zur Flasche. Von einem Verbot so genannter Flatrate- Partys, bei denen Alkohol zum Pauschalpreis ausgeschenkt wird, hält sie jedoch nichts. Alkohol ist das Hauptproblem Wer das Wort Drogenbeauftragte" hört, der denkt häufig immer noch an illegale Rauschmittel wie Heroin oder Kokain. Doch diese Gifte spielen eine immer geringere Rolle. So konnte Sabine Bätzing bei der Vorstellung ihres Jahresberichts verkünden, dass 2006 so wenige Menschen wie seit 1989 nicht mehr an harten Drogen gestorben sind. Es waren zwar immer noch 1296 Frauen und Männer - und damit eine erschreckend große Zahl -, aber das Hauptproblem der Deutschen sind die Alltagsdrogen. Starkes Trinken schädigt Millionen Bundesbürger Lebenswandel rächt sich Die nackten Zahlen beweisen das: Über 26 Millionen Bundesbürger rauchen Zigaretten, Zigarren oder Pfeife, und über zehn Millionen Bundesbürger konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form", wie es Sabine Bätzing formuliert. All diese Menschen müssen damit rechnen, dass sich ihr Körper irgendwann einmal für diese Art von Lebenswandel rächt. Beim Thema Rauchen hat die Drogenbeauftragte in den zurückliegenden Monaten etliche Erfolge errungen. Sehr zur Freude der Bundestagsabgeordneten entschlossen sich Bund und Länder zu Schutzgesetzen für Nichtraucher in öffentlichen Räumen. Konsequent und effektiv" nennt sie es, dass in den Zügen der Bahn bald gar nicht mehr geraucht werden darf. Und auch die Altersüberprüfling an Zigarettenautomaten, etwa durch EC-Karte, hält sie für richtig. Trotz allem gibt es in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich immer noch sehr viele Raucher. Das wird nach Bätzings Meinung auch nicht auf die Schnelle zu ändern sein, sondern nur mit Beharrlichkeit. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 12 und 17 sind allerdings jetzt schon Erfolge sichtbar: Griffen im Jahr 2000 noch 28 Prozent von ihnen zur Zigarette, so sind es jetzt nur noch 20 Prozent. Medikamentenmissbrauch Die stillste" Drogensucht, weil öffentlich kaum ein Thema, ist der Medikamentenmissbrauch. Mindestens 1,5 Millionen Menschen gelten als abhängig. Hier werden auch die Unterschiede deutlich: Während bei Alkohol häufig junge Männer die Opfer sind, handelt es sich bei den Tablettensüchtigen meistens um Frauen in der zweiten Lebenshälfte. Kommentar Der Suchtbericht blendet soziale Zusammenhänge aus. Einerseits: Es sind rundum erfreuliche Trends, die die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing in ihrem Bericht über Jugendliche vorlegt. Sie trinken und rauchen weniger; das zeigt, dass Aufklärung und Appelle an die Selbstverantwortung oft wirken. Verbote, das hat auch Bätzing eingesehen, müssen überwacht werden. Ehe neue erlassen werden, müssen erst einmal die bestehenden durchgesetzt werden - also kein Schnaps für Jugendliche und kein Alkohol mehr für angetrunkene Gäste in einer Kneipe oder Disco. Andererseits: Bätzings Bericht drückt sich aber vor einigen entscheidenden Fragen. Denn es gibt trotz des generell positiven Trends unter den Jugendlichen Gruppen, in denen verstärkt geraucht und bis zum Exzess getrunken wird. Aber woran das liegt und aus welchen Milieus diese Heranwachsenden stammen - dazu schweigt sich die immerhin 88 Seiten lange Darstellung aus. Die Antworten wären vermutlich reichlich unangenehm ausgefallen. Denn es ist kein Geheimnis, dass die Anfälligkeit für Sucht dort stark steigt, wo die soziale Perspektive fehlt - in diesem Fall also bei Kindern, die aus kaputten Elternhäusern stammen, die in der Schule zu wenig gefördert werden oder die keine Chance auf eine Lehrstelle haben. Mit anderen Worten: bei all jenen, die das Versagen von Politik verkörpern. Denn sie ist letztlich für die unzureichenden Angebote zur Betreuung verantwortlich. Eine solche Analyse hat übrigens nichts mit Sozialromantik zu tun. Natürlich müssten die Eltern solcher Jugendlicher Vorbild sein und sie besser stützen und führen. Aber wenn das nicht passiert, dann darf eine Gesellschaft - auch im eigenen finanziellen Interesse - nicht tatenlos zusehen. Sucht ist sicher, wie Sabine Bätzing das sagt, ein gesamtgesellschaftliches Problem: Sie findet sich in allen Schichten. Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass manche Lebensbedingungen die Anfälligkeit mehr fördern - und andere weniger. Präventionsprogramme sind deshalb nur ein Ansatz; die gerade angelaufenen Reformen im Familien- und Bildungsbereich sind ebenso wichtig. Seite 20 DB Konzern Schwerbehinderten Mitteilungen 3/2007

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