Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt

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1 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt Beratungsfolge: Datum Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Bezirksamt Drucks. Nr: 0527/XVIII a) Aufstellung des B-Plans 7-29 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße und der Grundstücke Torgauer Straße 11 A, 16-21, Tempelhofer Weg 8, 63 und Sachsendamm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg b) Änderung des Geltungsbereichs der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XI-231 a und XI-231 b im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg Begründung Abstimmungsergebnis: 1. Anlass und Erforderlichkeit Auf dem ehemaligen GASAG-Gelände Schöneberg ist die Ansiedlung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Energie geplant (Europäische Energie Forum). Ein Projektentwickler hat das Gelände für diesen Zweck im Februar 2007 erworben. Neben dem Ausbau des Gasometers und der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes sind ergänzende Neubauten vorgesehen, so dass von einer erheblichen Nutzungsintensivierung und völligen Umstrukturierung des teilweise brachliegenden Geländes ausgegangen wird. Außerdem soll die Nordspitze des GASAG-Areals als öffentliche Grünfläche gesichert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür ist ein Bebauungsplan erforderlich. 2. Plangebiet Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 7,1 ha. Im Süden und Westen wird das Plangebiet durch die Bahntrassen der Ring- und Wannseebahn begrenzt. Nach Norden verjüngt sich das Plangebiet stark. Die östliche Begrenzung bildet der Cheruskerpark mit dem daran anschließenden Wohngebiet Schöneberger Insel. Außerdem ist die Trasse einer geplanten Erschließungsstraße zwischen Kenntnis genommen: überwiesen:

2 Torgauer Straße und Sachsendamm in den Geltungsbereich einbezogen worden. Das Plangebiet weist eine geringe Bebauung und eine überwiegende Nutzung durch Gewerbe auf. Die ausgedehnten Freiflächen werden als Lagerfläche bzw. als Parkplätze genutzt. Stadtbildprägend bildet die bestehende Stahlkonstruktion des 1995 stillgelegten Gasometers einen weithin sichtbaren Orientierungspunkt. Zur Zeit wird das Gelände über die Torgauer Straße erschlossen. Das Gebiet ist gut an den ÖPNV angeschlossen. Es liegt in unmittelbarer Nähe zum S- Bahnhof Schöneberg. Ferner halten am Sachsendamm diverse Buslinien. Das Gaswerk Schöneberg mit Niederdruckgasbehälter, Retortenhaus, Kesselhaus mit Wasserturm, Reglerhaus, Magazin, Schmiede, Werkstatt und Lager steht unter Denkmalschutz (Denkmalbereich). 3. Planerische Ausgangssituation Baunutzungsplan: Der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (Abl. 1961, S. 742) weist Teilflächen des Geltungsbereiches als reines Arbeitsgebiet aus. Bestehende und im Verfahren befindliche Bebauungspläne: Das Plangebiet ist zudem durch mehrere festgesetzte Bebauungspläne überplant: Die Bebauungspläne 7-10 und Bebauungsplan 7-11, festgesetzt am bzw , heben die Westtangentenpläne XI-150 und XI-151 auf. Der Bebauungsplan XI-113, festgesetzt am , setzt im Bereich des Plangebiets öffentliche Straße (Westtangente) und nicht überbaubare Grundstücksfläche fest. Flächennutzungsplan: Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 08. November 2007 (ABl. S. 3096) ist gemischte Baufläche M2 mit einer östlich anschließenden Grünverbindung dargestellt. Bereichsentwicklungsplanung Schöneberg-Ost: Das Nutzungskonzept der BEP stellt für das Plangebiet ein Gebiet mit Mischnutzungscharakter und eine Grünfläche mit einer Fuß- und Radwegverbindung dar. 4. Wesentlicher Planinhalt Auf dem ehemaligen GASAG-Standort sollen unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes Büros, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen (Privatuniversität) und Versammlungsstätten für die Ansiedlung europäischer Energiekonzerne und -firmen entstehen, die durch Hotel- und Gastronomienutzungen ergänzt werden. Das Konzept geht von m² Geschossfläche und unterirdischen Stellplätzen aus. Das Baugebiet soll als Kerngebiet ausgewiesen werden. Außerdem verfolgt die Planung das Ziel, die GASAG-Nordspitze wie im FNP dargestellt und in der Bereichsentwicklungsplanung vorgesehen als öffentliche Grünfläche mit einer Fuß- und Fahrradverbindung planungsrechtlich zu sichern. Seite: 4/2

3 Zur besseren Erschließung des Areals ist eine neue Straßenverbindung als Verlängerung der Autobahnausfahrt Sachsendamm vorgesehen. Nach einem Durchstich wird die geplante Straße nördlich des Bahndammes direkt auf das Gelände führen. Für diese Erschließungsstraße muss der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231a geteilt und der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231b geringfügig reduziert werden. Des Weiteren kommt es im Bereich der GASAG-Nordspitze zu einer kleinteiligen Geltungsbereichsüberschneidung mit dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 7-14, der zur Aufhebung des Westtangenten-Bebauungsplanes XI-152 aufgestellt wurde (siehe Übersichtsplan). Angesichts der besonderen Situation, dass mit dem Aufhebungsplan ohne neue Inhalte lediglich der Rechtschein des Bebauungsplans XI-152 beseitigt werden soll, kann auf die geringfügige Reduzierung des Geltungsbereichs an dieser Stelle verzichtet werden. Nach der erforderlichen Teilung umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XI-231 aa westlich der geplanten Erschließungsstraße künftig die Grundstücke Tempelhofer Weg 65-70, Sachsendamm (teilweise) und Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes östlich der geplanten Erschließungsstraße mit der Bezeichnung XI-231 ab umfasst künftig das Gelände zwischen Naumannstraße, Tempelhofer Weg, Gotenstraße, Sachsendamm und der geplanten Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm einschließlich des nördlich anschließenden Bahngeländes. (siehe Übersichtsplan) Der reduzierte Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XI-231 b umfasst künftig die Grundstücke Torgauer Straße 11 A, (teilweise) und Teilflächen des Grundstücks nördlich der Berliner Stadt- und Ringbahn zwischen Julius-Leber-Brücke und Torgauer Straße (siehe Übersichtsplan). Von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg sind keine Einwände gegen die Aufstellung bzw. gegen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Geltungsbereichsänderungen erhoben worden. 6. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819). Seite: 4/3

4 Berlin, den Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Krömer, Bernd Seite: 4/4

5 Übersichtsplan

6 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-29 I C. o -s6 al = C. o, -e (J ät ca mz M 1: JFUt't' platz M - ünd l{ilheln A8 ' r6rs2\ ll damm b %

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