50 Jahre Europäische Sozialcharta. K. Lörcher Rhein-Main-Runde Frankfurt

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1 50 Jahre Europäische Sozialcharta K. Lörcher Rhein-Main-Runde Frankfurt

2 Gesamtüberblick I. Entstehung II. Inhalt III. Bedeutung für die Bundesrepublik IV. Bedeutung für Europa V. Ausblick in Krisenzeiten K. Lörcher 2

3 I. ENTSTEHUNG Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta in Turin, (Logo und Fotos ohne nähere Kennzeichnung stammen i.d.r. vom Europarat) K. Lörcher 3

4 Entwicklung des Menschenrechtsschutzes Internat. Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1966 Europäische Menschenrechtskonvention, 1950 Internat. Pakt ü. wirtschaftliche, soziale u. kulturelle Rechte 1966 Europäische Sozialcharta, 1961 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, K. Lörcher 4

5 II. INHALT K. Lörcher 5

6 Überblick Europäische Sozialcharta 1961 Die Rechte (individuelle, kollektive, Gruppensoziale Rechte) Das Überprüfungsverfahren 1. Zusatzprotokoll 1988 Neuer Anstoß in den 90-er Jahren Verfahren (einschließlich Kollektivbeschwerden) Revidierte Europäische Sozialcharta, 1996 Stand der Ratifizierung K. Lörcher 6

7 Individuelle Rechte Artikel 1: Recht auf Arbeit Artikel 2: Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen Artikel 3: Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Artikel 4: Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt (Abs. 1) das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern K. Lörcher 7

8 Kollektive Rechte Artikel 5: Vereinigungsrecht Artikel 6: Recht auf Kollektivverhandlungen Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Kollektivverhandlungen zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien: und anerkennen: (4) das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten, vorbehaltlich etwaiger Verpflichtungen aus geltenden Gesamtarbeitsverträgen K. Lörcher 8

9 Spezielle Rechte (vor allem besonderer Gruppen) Artikel 7: Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz Artikel 8: Recht der Arbeitnehmerinnen auf Schutz Artikel 15: [Rechte von Menschen mit Behinderung] Artikel 19: Recht der Wanderarbeitnehmer Artikel 9: Recht auf Berufsberatung Artikel 10: Recht auf berufliche Ausbildung K. Lörcher 9

10 Allgemeine soziale Rechte Artikel 11: Recht auf Schutz der Gesundheit Artikel 12: Recht auf Soziale Sicherheit Artikel 13: Recht auf Fürsorge Artikel 14: Recht auf Inanspruchnahme sozialer Dienste Artikel 16: Recht der Familien auf Schutz Artikel 17: Recht der Mütter und Kinder auf Schutz K. Lörcher 10

11 Überprüfungsverfahren Ministerkomitee kann ggf. individuelle Empfehlung aussprechen Regierungssozialausschuss berät die Ergebnisse und schlägt dem Ministerkomitee ggf. Empfehlungen vor Europäischer Ausschuss für Soziale Rechte überprüft; er verabschiedet Conclusions (Schlussfolgerungen) (Bundes)Regierung erstattet Bericht Gewerkschaften (DGB) und Arbeitgeberverbände (BDA) können Stellung nehmen K. Lörcher 11

12 Weiterentwicklung durch Rechte aus dem (1.) Zusatzprotokoll, 1988 Artikel 1: Recht auf Chancengleichheit aufgrund des Geschlechts Artikel 2: Recht auf Unterrichtung und Anhörung Artikel 3: Recht auf Beteiligung an der Festlegung der Arbeitsumwelt Artikel 4: Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz K. Lörcher 12

13 Der neue Anstoß in den 90-er Jahren Das Turiner Änderungsprotokoll, 1991, stärkt die Rechte des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte ist aber noch nicht förmlich in Kraft getreten. Das Protokoll über Kollektivbeschwerden, 1995, eröffnet neue Möglichkeiten insbes. für Gewerkschaften; ist aber nur von 14 Staaten (nicht von der Bundesrepublik) ratifiziert. Die Revidierte Europäische Sozialcharta, 1996: K. Lörcher 13

14 Revidierte Europäische Sozialcharta Die Revidierte Europäische Sozialcharta besteht aus: Artikel 1-19 Artikel Artikel Europäische Sozialcharta Artikel ZP Art K. Lörcher 14

15 Revidierte Europäische Sozialcharta neue Rechte (Arbeitsrecht) Artikel 24: Recht auf Schutz bei Kündigung Artikel 25: Recht auf Schutz bei [Insolvenz] Artikel 26: Recht auf Würde am Arbeitsplatz Artikel 27: Recht der Arbeitnehmer mit Familienpflichten auf Chancengleichheit Artikel 28: Recht der Arbeitnehmervertreter auf Schutz Artikel 29: Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei Massenentlassungen K. Lörcher 15

16 Revidierte Europäische Sozialcharta neue (soziale) Rechte Artikel 30: Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung Artikel 31: Recht auf Wohnung K. Lörcher 16

17 Welche Staaten haben die (R)ESC ratifiziert? K. Lörcher 17

18 III. BEDEUTUNG FÜR DIE BUNDESREPUBLIK K. Lörcher 18

19 Überblick Die rechtlichen Rahmenbedingungen Die politischen Rahmenbedingungen Die zuletzt durch den Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte gerügten Verstöße K. Lörcher 19

20 1. Was gilt? Die rechtlichen Rahmenbedingungen Alle Bestimmungen außer 5 (u.a. Kündigungsfristen) 2. Wie verbindlich ist die ESC? Grundsätzlich: Teil des innerstaatlichen Rechts Unmittelbare Anwendbarkeit wird bestritten Sondersituation Streikrecht? Völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes und der einfachen Gesetze K. Lörcher 20

21 Die politischen Rahmenbedingungen Faktische Haltung der Bundesregierung keine neuen internationalen Verpflichtungen übernehmen mit der ESC gibt es schon genug Probleme, v.a. auch zum Streikrecht (jahrzehntelange Kritik) Positive Ansatzpunkte? Eine Änderung im Arbeitsplatzschutzgesetz Unterzeichnung der Revidierten Europäischen Sozialcharta Was ist die Realität? bisher keine weiteren Ratifizierungen; wenn überhaupt, dann nur sehr stark eingeschränkte Anerkennung von Kritik durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte K. Lörcher 21

22 Europ. Ausschuss f. Soziale Rechte Verstöße Deutschlands gegen ESC Schlussfolgerungen XIX-3, 2010 (siehe ausführlich Arbeit und Recht 2011, S. 107 ff.) angemessenes Arbeitsentgelt (Art. 4 Abs. 1 ) Entgelt des niedrigsten Lohnes offensichtlich unfair Streikrecht (Art. 6 Abs. 4): Beschränkung auf: tariflich regelbare Ziele; gewerkschaftlich getragene Streiks K. Lörcher 22

23 IV. BEDEUTUNG FÜR EUROPA K. Lörcher 23

24 Die Auswirkungen auf EU-Ebene Die Verträge der Europäischen Union (EUV, AEUV) Charta der Grundrechte der Europäischen Union Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, 1989 (Europ. Sozialcharta) Artikel 1-19 Art Artikel Revidierte Europäische Sozialcharta K. Lörcher 24

25 Die weiteren Auswirkungen Die Verträge der Europäischen Union (EUV, AEUV) Charta der Grundrechte der Europäischen Union Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Europ. Sozialcharta) Artikel 1-19 Art Artikel Revidierte Europäische Sozialcharta K. Lörcher 25

26 EGMR ( Demir und Baykara ) EMRK Völkerrechtsfreundliche Auslegung K. Lörcher 26

27 V. Ausblick in Krisenzeiten K. Lörcher 27

28 Was lässt sich dagegen setzen? Sicherung von sozialen Rechten Überblick Stärkung der Europäischen Sozialcharta (aus Anlass des 50. Jahrestags): Erklärung des Ministerkomitees des Europarats Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) Sicherung von sozialen Rechten in der EU: Forderung nach Sozialen Fortschrittsprotokoll (EGB) Forderung nach Sozialer Schutzklausel (DGB) K. Lörcher 28

29 Erklärung des Ministerkomitees aus Anlass des 50. Jahrestags der ESC Das Ministerkomitee des Europarats bekräftigt feierlich die herausragende Rolle der Charta für die Gewährleistung und Förderung sozialer Recht auf unserem Kontinent; begrüßt die große Anzahl von Ratifizierungen seit dem Zweiten Gipfel der Staats- und Regierungschefs, die beschlossen hatten, die Charta zu fördern und sie umfassend einzusetzen; es fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die die Revidierte Sozialcharta noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun; anerkennt den Beitrag des Systems der Kollektivbeschwerden zur besseren Umsetzung von sozialen Rechten und fordert diejenigen Staaten, die das noch nicht getan haben, die Anerkennung des Systems der Kollektivbeschwerden zu erwägen; drückt seine Entschlossenheit aus, die Wirksamkeit der Sozialcharta durch ein angemessenes sowie effektives Berichtssystem und, soweit angemessen, das kollektive Beschwerdeverfahren sicherzustellen; begrüßt die zahlreichen Beispiele der von Vertragsstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung und Beachtung der Charta und fordert die Regierungen auf, in angemessener Weise alle verschiedenen Bemerkungen zu berücksichtigen, die der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte in seinen Schlussfolgerungen und der Regierungsausschuss in seinen Berichten gemacht haben; bestätigt seine Entschlossenheit, die Vertragsstaaten darin zu unterstützen, ihre innerstaatliche Lage in Übereinstimmung mit der Charta zu bringen und die Erfahrung und die Unabhängigkeit des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte sicherzustellen; ersucht die Mitgliedstaaten und die zuständigen Gremien des Europarats, ihre Anstrengungen für eine bessere Bekanntheit der Charta auf nationaler Ebene bei den Rechtspraktikern, Akademikern und Sozialpartnern zu verstärken und die die allgemeine Öffentlichkeit über ihre Rechte zu informieren. (angenommen am ; Hervorhebungen nicht im Original; eigene Übersetzung) K. Lörcher l) 29

30 Erklärung des Exekutivausschusses des EGB zum 50. Jahrestag der ESC Der EGB, aus Anlass des 50. Jahrestags der Charta, erinnert an die Bedeutung der Charta und ihrer weiteren Entwicklungen für die Erreichung eines sozialeres Europa; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre aus diesen sozialen Standards resultierenden Verpflichtungen sowie die Spruchpraxis des Europäischen Ausschusses für Soziale Recht vollständig einzuhalten; fordert alle Mitgliedstaaten auf, den Anlass des 50. Jahrestags zu nutzen, um allen Instrumenten, die im Rahmen der Charta entwickelt wurden, insbesondere die RESC [Revidierte Europäische Sozialcharta] und das Protokoll zum kollektiven Beschwerdeverfahren, umfassend beizutreten; unterstreicht die Bedeutung, dass die EU diese Rechte beachtet und konkrete Schritte unternimmt, den einschlägigen Instrumenten beizutreten; fordert den Europarat und all seine Organe sowie die Mitgliedstaaten auf, die wirksame Umsetzung der in der Charta enthaltenen sozialen Rechte zu verbessern. (angenommen am ; Auszug; Hervorhebungen nicht im Original, eigene Übersetzung) K. Lörcher 30

31 EGB-Forderung nach einem Sozialen Fortschrittsprotokoll Die wichtigsten Punkte: Wirtschaft sollte dem Allgemeinwohl dienen Verbesserungsgebot Rückschrittsverbot Günstigkeitsprinzip im Verhältnis bei besseren nationalen Regelungen Vorrang von sozialen Grundrechten vor wirtschaftlichen Freiheiten K. Lörcher 31

32 Zum EU-Gipfel: Michael Sommer fordert Europäische Sozialklausel Wir fordern deshalb die Aufnahme einer sozialen Schutzklausel in den Beschluss des Europäischen Rates, die sicherstellt, dass die Bedingungen für die EFSF-Inanspruchnahme zwingend so ausgestaltet werden, dass die Europäische Grundrechtecharta gewahrt und das Sozialstaatsgebot und die Tarifautonomie nicht angetastet werden. ( ) K. Lörcher 32

33 Es hängt von uns allen ab, ob wir - gerade auch Krisenzeiten - soziale Grundrechte stärken können. VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! K. Lörcher 33

34 Links zum Europarat (Europäische Sozialcharta) Zur homepage des Europarats Englisch: Für deutsche (gekürzte) Version; rechts oben DE anklicken Zur Europäischen Sozialcharta allgemein: Zu 50 Jahre Europäische Sozialcharta: K. Lörcher 34

35 Links zum Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) Zur homepage des EGB (englisch) Erklärungen des Exekutivausschusses v : Zu 50 Jahre Europäische Sozialcharta (englisch) Zur aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation (englisch) Zur Forderung eines Sozialen Fortschrittsprotokolls K. Lörcher 35

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