Staatshaushaltsplan. für Einzelplan 09 Sozialministerium FINANZMINISTERIUM

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1 Staatshaushaltsplan für 2004 Einzelplan 09 Sozialministerium FINANZMINISTERIUM

2 Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort... 3 Kapitel 0901 Ministerium Kapitel 0902 Allgemeine Bewilligungen Kapitel 0903 Arbeitsförderung und Berufsbildung Kapitel 0904 Gesetzliche Unfallversicherung im Landesbereich Kapitel 0905 Hilfen für Behinderte Kapitel 0906 Arbeitsgerichtsbarkeit Kapitel 0911 Landesversorgungsamt Kapitel 0912 Versorgungsämter Kapitel 0915 Versorgungskuranstalten Kapitel 0917 Wohlfahrtspflege Kapitel 0918 Jugendhilfe Kapitel 0919 Familienhilfe Kapitel 0920 Altenhilfe Kapitel 0921 Frauenförderung Kapitel 0922 Gesundheitspflege Kapitel 0923 Landesgesundheitsamt und Gesundheitsämter Kapitel 0930 Zentren für Psychiatrie Zusammenstellung der Haushaltsansätze Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen Zusammenstellung der Vorbelastungen aus Verpflichtungsermächtigungen Zusammenstellung der Personalstellen

3 Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Der Aufgabenbereich des Sozialministeriums ist in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom (GBI. S. 590) wie folgt geregelt: 1. Arbeitsrecht, insbesondere Betriebs- und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, betriebliche Altersversorgung; 2. Arbeitsgerichtsbarkeit; 3. Arbeitsmarkt, Berufsbildung Behinderter, Berufsbildung in der Hauswirtschaft, Heimarbeit; 4. Ausländische Arbeitnehmer; 5. Sozialer Arbeitsschutz einschließlich der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmedizin und betriebsärztlicher Dienst, gesundheitliche Fragen des Arbeitsschutzes, Röntgenverordnung, Medizinprodukte; 6. Sozialstruktur und Sozialplanung, gesellschaftlicher Wandel; 7. Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht; 8. Sozialversicherung einschließlich der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Alterssicherung der Selbständigen, Aufsicht über Einrichtungen und Träger der Sozialversicherung, berufliche Bildung in der Sozialversicherung, Sozialmedizin, Rehabilitation Behinderter; 9. Gesundheitswesen und Krankenhausfinanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens; 10. Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendfürsorge und Jugendschutz, Politik für die ältere Generation, Soziale Berufe, Unterhaltssicherung, Sammlungswesen; 11. Frauen- und Familienpolitik. II. Zum Geschäftsbereich des Sozialministeriums gehören: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart sowie die Arbeitsgerichte Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm. III. Dem Sozialministerium sind unterstellt: 1. Das Landesversorgungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart mit 8 Versorgungsämtern (Freiburg mit Außenstelle Radolfzell, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart und Ulm); 2 Versorgungskuranstalten (Bad Mergentheim und Bad Wildbad); 2. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Stuttgart (Landesbetrieb nach 26 LHO); 3. Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg i.br. und Tübingen hinsichtlich der Abteilung II Referat 23 bezüglich des Ladenschlusses und des Pflegesatzwesens, Referat 24 bezüglich der Krankenhausfinanzierung, Referat 25 bezüglich ärztlicher und pharmazeutischer Angelegenheiten sowie der Leitstelle Arzneimittelüberwachung beim Regierungspräsidium Tübingen Referat 25 (Fachaufsicht), Abteilung IV/Ref. 45 bezüglich der Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter, der Abteilung II und der Abteilung V Referat 55 bezüglich des Aufgabenbereichs Nr. I. 5 ; 4. 9 Gewerbeaufsichtsämter (Freiburg, Göppingen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Villingen-Schwenningen; Fachaufsicht für den Aufgabenbereich von Nr. I. 5.; bezüglich der Dienstaufsicht Ministerium für Umwelt und Verkehr im Einvernehmen mit dem Sozialministerium); 5. Das Referat 26 (Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen) des Regierungspräsidiums Stuttgart (Fachaufsicht); 3

4 Vom Sozialministerium unmittelbar beaufsichtigte Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts: Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg, Hauptsitz Karlsruhe, Sitz Stuttgart, IKK Baden-Württemberg, Ludwigsburg, 17 Betriebskrankenkassen, AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, 20 Pflegekassen Landesverband der Betriebskrankenkassen Baden-Württemberg, Kornwestheim, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, Lahr, Unfallkasse Baden-Württemberg, Hauptsitz Stuttgart, Sitz Karlsruhe, 2 Berufsgenossenschaften, 1 Landwirtschaftliche Alterskasse, 1 Landwirtschaftliche Krankenkasse, 4 Kassenärztliche Vereinigungen, 4 Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, Stuttgart (Fachaufsicht), Landeswohlfahrtsverband Baden, Karlsruhe (Fachaufsicht), Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Stuttgart Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, 9 Zentren für Psychiatrie in Weinsberg, Winnenden, Wiesloch, Calw, Emmendingen, Reichenau, Bad Schussenried, Weißenau und Zwiefalten (Rechtsaufsicht; Fachaufsicht im Maßregelvollzug). Außerdem führt das Sozialministerium die Aufsicht über die Führung der Geschäfte von 4 Zulassungsausschüssen für Ärzte, 4 Zulassungsausschüssen für Zahnärzte, 4 Berufungsausschüssen für Ärzte, 4 Berufungsausschüssen für Zahnärzte, 1 Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung Baden-Württemberg, 1 Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung Baden-Württemberg, 1 Landesschiedsamt Zahntechniker Baden-Württemberg, 1 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen 1 Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Den Regierungspräsidien sind im Bereich des Sozialministeriums fachaufsichtlich unterstellt: 38 Gesundheitsämter (untere Gesundheitsbehörden). Die Gesundheitsämter sind aufgrund des Sonderbehörden-Eingliederungsgesetzes vom (GBI. S. 653) mit Wirkung vom 1. Juli 1995 Teil der unteren Verwaltungsbehörden bei den Landratsämtern und den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn. 4

5 B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Durch Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Unfallkasse Baden-Württemberg vom 8. April 2003 (GBl. S. 171) sind der Badische Gemeindeunfallversicherungsverband, der Württembergische Gemeindeunfallversicherungsverband, die Badische Unfallkasse und die Württembergische Unfallkasse mit Wirkung vom in die neu errichtete Unfallkasse Baden-Württemberg eingegliedert worden. C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben NT Tsd. EUR Tsd. EUR Verwaltungseinnahmen , ,8 Übrige Einnahmen , ,3 Gesamteinnahmen , ,1 Personalausgaben , ,9 Anmerkung: Ab dem Haushaltsjahr 2004 werden Versorgungsausgaben und Beihilfen für Versorgungsempfänger in den Einzelplänen etatisiert. Sächliche Verwaltungsausgaben , ,1 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,7 Ausgaben für Investitionen , ,9 Besondere Finanzierungsausgaben , ,0 Gesamtausgaben , ,6 Zuschuss , ,5 D. Personalsoll NT Tit Planmäßige Beamte , ,5 (39 kw) (58,5 kw) Tit Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst u. dgl ,0 8,0 Tit Angestellte ,5 914,0 (39 kw) (46,5 kw) Tit Arbeiter ,0 76,0 (1 kw) (1 kw) zus , ,5 (79 kw) (106 kw) Nachrichtlich NT Beamte ,0 48,0 (4 kw) (4 kw) Angestellte.. 96,5 96,5 (2 kw) (2 kw) Arbeiter 11,0 11,0 Auszubildende, Anlernlinge, Praktikanten. deren Gehälter, Vergütungen, Löhne usw. nicht bei den Gruppen 422, 425 und 426, sondern auf dem entsprechenden Konto der Kaufmännischen Buchführung gebucht werden (Kap Tit ). 5

6 E. Zusammenstellung der wichtigsten Sachausgaben Bereich Zuweisungen und Ausgaben für Zusammen Zuschüsse (ohne Investitionen Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro NT NT NT Maßnahmen zur Umsetzung des Ziel 3 des Europäischen Sozialfonds (Kap. 0903) 26,3 24, ,3 24,2 Soziale Maßnahmen zur Eingliederung von Zuwanderern (Kap. 0903) 3,1 3, ,1 3,1 Aufwand des Landes für die gesetzliche Unfallversicherung nach 150 ff. SGB VII (Kap. 0904) 25,8 27, ,8 27,5 Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht (Kap. 0905) 2,2 2, ,2 2,0 Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr einschließlich der Erstattung an den Bund (Kap. 0905) 32,3 37, ,3 37,1 Förderung von Einrichtungen für die Behinderten (Kap. 0905) 6,1 6,1 6,1 6,1 Versorgung der Impfgeschädigten (Kap. 0905) 12,0 13, ,0 13,6 Versorgung der Opfer von Gewalttaten (Kap. 0905) 10,0 10, ,0 10,2 Zuschüsse für Familienentlastungsdienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (Kap. 0905) 2,6 2, ,6 2,6 Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. 89 d SGB VIII (Kap. 0911) 12,2 11, ,2 11,2 Leistungen an gesetzliche Krankenkassen nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Kap. 0911) 4,8 4, ,8 4,7 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus den Zuweisungen des Bundes gemäß Art. 13 Altersvermögensgesetz (Kap. 0917) - 30, ,9 Förderung von Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung ehrenamtlicher Helfer, der Hospizarbeit, Familienpflege, Dorfhilfe (Kap. 0917) 1,9 2,1 Förderung der freien Wohlfahrtspflege (Kap. 0917) 3,6 3, ,6 3,6 Zuschüsse zu den Kosten der Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige (Kap. 0918) 99,8 113, ,8 113,7 Zuschüsse an Schulen zur Ausbildung für Sozialberufe (Kap. 0918) 23,0 24, ,0 24,6 Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugend-Enquete- Kommission (Kap. 0918) 2,4 2, ,4 2,2 Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG einschl. der Erstattungen an den Bund (Kap. 0919) 59,3 44, ,3 44,3 Landeserziehungsgeld (Kap. 0919) 82,5 85, ,5 85,0 Förderung von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (Kap. 0919) 8,2 8, ,2 8,2 Programm Mutter und Kind (Kap. 0919) 5,3 4, ,3 4,8 Förderung der Kleinkinderbetreuung (Kap. 0919) 7,1 7, ,1 7,1 Förderung von Altenhilfeeinrichtungen (Kap. 0920) 50,0 51,5 50,0 51,5 Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (Kap. 0922) 2,1 2, ,1 2,1 Zuschüsse an Schulen für Berufe des Gesundheitswesens (Kap. 0922) 10,6 11, ,6 11,1 Förderung der gemeinnützigen Rettungsdienstorganisationen und des Rettungsdienstes (Kap. 0922) 1,5 1,4 1,7 1,7 3,2 3,1 Förderung von Maßnahmen der Suchthilfe und Prävention (Kap. 0922) 8,7 8,2 0,9 0,9 9,6 9,1 Krankenhausfinanzierung (Kap. 0922) 5,7 5,7 325,9 316,5 331,6 322,2 Zuführung an das Landesgesundheitsamt (Kap. 0923) 9,4 9, ,4 9,5 Zuschüsse und Erstattungen an die Zentren für Psychiatrie (Kap. 0930) 57,8 69,4 26,8 30,1 84,6 99,5 6

7 F. Verpflichtungsermächtigungen NT Mio. Euro Mio. Euro Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen ,0 285,2 G. Einsparpotential aufgrund von EDV-Projekten Das EDV-Projekt EDV-Vollausstattung in der Versorgungsverwaltung im Geschäftsbereich des Sozialministeriums führt zu Einsparungen beim Personal und bei den Sachmitteln. Die erzielten Einsparpotentiale ergeben sich aus den jeweiligen Erläuterungen bei Kapitel

8 0901 Ministerium Vorbemerkung: Soweit in den Personal- und Sachausgaben der beim Ministerium anfallende Aufwand im Zusammenhang mit dem Prüfdienst in der Krankenversicherung enthalten ist, wird dieser von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden erstattet (vgl. Erläuterung zu Tit.Gr. 70). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Sonstige Gebühren und Entgelte 71,6 a) 73,7 76,8 b) 72,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen Rechtsvorschriften Einnahmen aus Veröffentlichungen 1,0 a) 1,0 0,0 b) 0,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Einnahmen aus der Abgabe von Broschüren u. dgl Vermischte Einnahmen 3,0 a) 3,0 1,7 b) 0,4 c) Erlöse aus der Veräußerung von Maschinen und 2,6 a) 2,6 sonstigen beweglichen Sachen 0,0 b) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 78,2 a) 80,3 Übrige Einnahmen Erstattung der Kosten des Landeswahlausschusses 0,5 a) 3,5 für die Sozialversicherung 0,0 b) Erläuterung: Ersatz der Kosten des Landeswahlausschusses (Beschwerdewahlausschuss) für die Wahlen zu den Organen der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger gemäß 87 Abs. 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung SVWO vom 28. Juli 1997 BGBl. I S durch die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (vgl. Tit ). Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,5 a) 3,5 8

9 0901 Ministerium Titelgruppen 70 Einnahmen für die Prüfungen im Bereich der Krankenversicherung Umlagen und Erstattungen für das Prüfwesen 1.816,8 a) 1.900,0 nach 274 SGB V 1.456,5 b) 1.263,2 c) Erläuterung: Alle im Zusammenhang mit den Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung nach 88 Abs. 3 SGB IV, 274, 281 Abs. 3 SGB V, 46 Abs. 6 SGB XI und 15a Risikostruktur-Ausgleichsverordnung entstehenden Kosten sind dem Land von den landesunmittelbaren Krankenkassen, den Pflegekassen, den Landesverbänden der Krankenkassen, den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, der Landwirtschaftlichen Alterskasse, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu erstatten. Hierzu zählen die im Zusammenhang mit der Prüfung beim Ministerium anfallenden Personal- und Sachkosten, der beim Landesamt für Besoldung und Versorgung sowie bei der Landesoberkasse entstehende Aufwand, die bei Kap anfallenden anteiligen Ausgaben für Miete und Hausbewirtschaftung und der Versorgungsaufwand für Beamte. Außerdem werden hier die Erstattungen von Prüfdiensten des Bundes und der Länder aus Umlagen für die Entwicklung und Schulung von DV-Verfahren der Prüfdienste vereinnahmt. Veranschlagt sind die 2004 voraussichtlich anfallenden Erstattungen. Von einer Weiterleitung der hier vereinnahmten anteiligen Miet- und Hausbewirtschaftungskosten sowie der Verwaltungskostenanteile des Landesamts für Besoldung und Versorgung und der Landesoberkasse an die Kap. 1209, 0611 bzw wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung abgesehen. Vgl. Tit.Gr. 70. Summe Titelgruppe ,8 a) 1.900,0 Gesamteinnahmen 1.895,5 a) 1.983,8 Ausgaben Personalausgaben Kosten der Tätigkeit des Landeswahlbeauftragten 0,5 a) 3,5 für die Durchführung der Wahlen zu den Organen 0,0 b) der Sozialversicherungsträger Erläuterung: 45 Abs. 1 SGB IV sieht allgemeine Wahlen und Wahlen in besonderen Fällen zu den Organen der Sozialversicherungsträger vor, für deren Durchführung die obersten Verwaltungsbehörden der Länder gem. 53 Abs. 2 a. a. O. einen Landeswahlbeauftragten und dessen Stellvertreter zu bestellen haben. Nach 82 Abs. 2 SVWO tragen die Länder die durch die Tätigkeit der Landeswahlbeauftragten entstehenden Kosten. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden voraussichtlich im Jahre 2005 statt. 9

10 0901 Ministerium Bezüge des Ministers und der Staatssekretärin 250,0 a) 261,4 261,4 b) 254,4 c) Erläuterung: Amtsghalt 2004 B 11 1 Minister 85 v.h. des Grundgehalts der Bes.Gr. B 11 1 Staatssekretärin Die Übersicht ist verbindlich ( 17 LHO). zus. 2 In dem Haushaltsansatz sind enthalten: 2004 Tsd. EUR Aufwandsentschädigungen des Ministers und der Staatssekretärin ( 10 Abs. 2 Ministergesetz) 9, Bezüge und Nebenleistungen der Beamten ,5 a) , ,6 b) ,6 c) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit Übertragen nach Kap Tit und nach Kap. 0201, Tit ,1 Tsd. EUR 14,1 Tsd. EUR 3,0 Tsd. EUR Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 2004 Tsd. EUR 1. Planmäßige Beamte ,0 3. Abgeordnete Beamte 50,0 zus , Vergütungen der Angestellten 3.737,0 a) 3.575, ,3 b) Dienstwohnungsinhaber ,3 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,0 Tsd. EUR Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund 2004 von Tarifverträgen Tsd. EUR 4. Abgeordnete Angestellte (Gesamtbezüge) 106,0 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 6,5 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom an bis zu 6 / 6 / Angestellte im Schreibdienst 7,0 zus. 119,5 Dienstwohnungsinhaber BAT Verg.Gr. VIb/Vc

11 0901 Ministerium Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,5 a) 270,7 270,7 b) 222,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 2004 Tsd. EUR 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 20, Sonstige Beschäftigungsentgelte 20,5 a) 20,5 22,3 b) 16,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 40,9 a) 23,8 15,1 b) 11,8 c) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,1 Tsd. EUR. Veranschlagt sind Trennungsgelder, Fahrkostenbeiträge, Fahrkosten- und Verpflegungszuschüsse, Abfindungsbeiträge zur Wohnraumbeschaffung und Umzugskostenvergütungen Vermischte Personalausgaben 0,5 a) 0,5 0,0 b) 0,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Geldpreise für Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen und dgl. Zwischensumme Personalausgaben ,4 a) ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 279,5 a) 282,3 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 256,9 b) stände 60,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Geschäftsbedarf usw. einschl. Unterhaltung und Instandsetzung. 11

12 0901 Ministerium Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 34,6 a) 39,0 34,7 b) 30,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Treib- und Schmierstoffe, Unterhaltung und Instandsetzung: 2004 Tsd. EUR 1. Haltung von Dienstfahrzeugen 39,0 zus. 39,0 Bestand an Dienstfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Pkw davon geleast Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk usw Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Dienst- und Schutzkleidung 2,1 a) 2,1 1,2 b) Erläuterung: Dienstkleidung erhalten 3 Kraftfahrer Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 14,5 a) 14,6 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 16,7 b) 1 Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z.b. Putzmittel) Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge und 13,6 a) 17,6 Geräte 13,6 b) 10,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Leasingkosten für drei Pkw bis 3,7 l, 180 kw (BWL 11 1, 11 2, 11 3) Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 18,2 a) 18,4 5,8 b) 12,9 c) Tit und sind gegenseitig deckungsfähig Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und 11,7 a) 11,8 ähnlichen Ausschüssen 3,4 b) 3,9 c) Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für Entschädigungen an Mitglieder der beim Sozialministerium eingerichteten Gremien (ohne Prüfungsausschüsse). 12

13 0901 Ministerium Kosten des Landeswahlausschusses für die 0,5 a) 3,5 Sozialversicherung 0,0 b) Erläuterung: Das Sozialministerium führt die Geschäfte des Landeswahlausschusses für die Wahlen zu den Organen der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Der Aufwand wird auf die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger umgelegt (vgl. Tit ). Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden voraussichtlich im Jahre 2005 statt Dienstreisen 125,6 a) 117,9 96,4 b) 114,7 c) Ersätze Dritter fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit ,0 Tsd. EUR Vgl. Tit , , und Kap Veranschlagt sind: 2004 Tsd. EUR 1. Reisekostenvergütungen 117,9 2. Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge 0,0 zus. 117,9 Zugelassene Fahrzeuge 2004 Pkw Zur Verfügung des Ministers für Aufwand aus 17,9 a) 18,1 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 16,0 b) 14,1 c) Erläuterungen: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Zur Verfügung der Staatssekretärin für Aufwand 5,1 a) 5,2 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen 2,6 b) Fällen 4,6 c) Erläuterungen: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentation 25,0 a) 25,3 24,6 b) 18,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Tit und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Weitere Mittel für Veröffentlichungen sind bei Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , , , und veranschlagt. 13

14 0901 Ministerium Ideen- und Beschwerdemanagement der 5,0 a) 5,1 Landesverwaltung 0,0 b) Erläuterung: Der Ministerrat hat am beschlossen, das Konzept der Landesregierung Ideen- und Beschwerdemanagement zu erproben. Veranschlagt sind die Kosten für Auszeichnungsaktionen, Öffentlichkeitsarbeit und ein Identifikations- und Kommunikationsprogramm Dienstleistungen Dritter u. dgl. 5,3 a) 5,4 1,4 b) 3,5 c) Erläuterung: Für Werkverträge u.ä Vermischte Verwaltungsausgaben 24,2 a) 24,4 14,5 b) 9,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen und sonstige vermischte Ausgaben. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 582,8 a) 590,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, Gesell- 2,5 a) 2,5 schaften, Organisationen u. dgl. 2,1 b) 2,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Beiträge an: 2004 Tsd. EUR 1. den Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V., Köln 0,3 2. den Deutschen Sozialrechtsverband e. V., Essen 0,3 3. die Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e. V., Bonn 1,4 4. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitskammern e.v., München 0,3 5. verschiedene kleinere Verbände 0,2 zus. 2,5 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2,5 a) 2,5 14

15 0901 Ministerium Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 13,4 a) 122,8 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 2,6 b) 20,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Neubeschaffungen und Ergänzungsausstattungen. Mehr wegen Instandsetzung und Ergänzung der Sicherheitssysteme in den Dienstgebäuden. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 13,4 a) 122,8 Titelgruppen 68 Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung der Bediensteten Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Für die Teilnahme der Bediensteten an Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung Allgemeiner Sachaufwand 49,8 a) 50,3 40,6 b) 4,8 c) Reisekosten 27,7 a) 28,0 10,5 b) 12,8 c) Summe Titelgruppe 68 77,5 a) 78,3 69 Aufwand für Informationstechnik Die Mittel sind übertragbar A 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 183,0 a) 230,0 und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 334,7 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 Tsd. EUR 1. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 138,8 2. Unterhaltung und Instandsetzung 91,2 zus. 230,0 15

16 0901 Ministerium B 011 Fernmeldegebühren u. dgl. 83,5 a) 80,0 30,2 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 Tsd. EUR 1. Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldegebühren 51,0 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 5,0 3. Rundfunk- (und Fernseh-)gebühren 4,0 4. Sonstiges (Poilzeinotrufanlagen) 20,0 zus. 80,0 Das Sozialministerium ist an die Fernsprechzentrale Willi-Bleicher-Str. 19 in Stuttgart angeschlossen. Die Fernmeldegebühren sind bei Kap ohne Ersatz veranschlagt. Anzahl der in den Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: Verbrauchsmittel 33,9 a) 40,0 34,0 b) Erläuterung: Kosten für Spezialpapier und Verbrauchsmaterialien für Datenverarbeitungsgeräte Maschinen- und Gerätemieten 203,0 a) 190,0 183,7 b) 180,3 c) Erläuterung: Für Miet-/Leasingverträge für Kopiergeräte und DV-Geräte Aus- und Fortbildung 146,5 a) 90,0 8,5 b) 20,9 c) Erläuterung: Kosten (auch Reisekosten) für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Zusammenhang mit der EDV Kosten für Sachverständige 32,0 a) 30,0 0,0 b) Erläuterung: Für die Inanspruchnahme von Leistungen sachverständiger Dritter. 16

17 0901 Ministerium Dienstleistungen Dritter u. dgl. 166,9 a) 180,0 149,1 b) 240,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind u. a. die Kosten für den Erwerb von Software, von Lizenzen und für einen dpa-anschluss Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 41,3 a) 40,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 33,7 b) 14,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 Tsd. EUR 1. Neubeschaffungen: Leistungsanpassung des Bürokommunikationssystems 18,0 2. Ersatzbeschaffung: 1 Kopiergerät 6,0 Erweiterung der Telefonanlage 10,0 Präsentationstechnik 6,0 zus. 40,0 Summe Titelgruppe ,1 a) 880,0 70 Aufwand für die Prüfungen im Bereich der Krankenversicherung Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: In dieser Titelgruppe sind die sächlichen Ausgaben für die Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung veranschlagt. Vgl. Erläuterung zu Tit Reisekosten 70,5 a) 71,2 70,2 b) 64,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die im Rahmen des Prüfdienstes anfallenden Reisekosten: Zugelassene Fahrzeuge Pkw Dienstleistungen Dritter u. dgl. 34,4 a) 34,7 0,0 b) 21,3 c) Erstattung von Entwicklungskosten für die 69,5 a) 69,5 DV-Verfahren der Prüfdienste des Bundes und 0,0 b) der Länder 23,2 c) 17

18 0901 Ministerium Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 2,8 b) 0,9 c) Erstattung anteiliger Verwaltungskosten an 333,0 a) 300,0 Kap ,0 b) 234,7 c) Erläuterung: Der für den Prüfdienst anfallende Versorgungsaufwand für Beamte ist an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (Kap Tit ) zu erstatten. Summe Titelgruppe ,4 a) 475,4 Gesamtausgaben ,1 a) ,3 Abschluss Kapitel 0901 Verwaltungseinnahmen 78,2 a) 80,3 Übrige Einnahmen 1.817,3 a) 1.903,5 Gesamteinnahmen 1.895,5 a) 1.983,8 Personalausgaben ,4 a) ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.614,0 a) 1.614,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 72,0 a) 72,0 Ausgaben für Investitionen 54,7 a) 162,8 Besondere Finanzierungsausgaben 333,0 a) 300,0 Gesamtausgaben ,1 a) ,3 Kapitel 0901 Zuschuss ,6 a) ,5 18

19 0902 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 92,0 a) 90,0 108,1 b) 58,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Zinsen aus zurückgezahlten Zuwendungen Rückflüsse aus Darlehen an ehemalige deutsche 1,0 a) 0,1 Kriegsgefangene und politische Häftlinge 0,1 b) 0,2 c) Die mit der Verwaltung der Darlehen zusammenhängenden Kosten dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 93,0 a) 90,1 Übrige Einnahmen Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem 59,4 a) 59,4 SGB III zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur 21,7 b) Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit Veranschlagt sind Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem SGB III für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Zuweisungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Die Zuweisungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei Tit vereinnahmt Zuweisungen und Zuschüsse für die Einstellung und 0,0 a) 0,0 Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihnen 0,0 b) gleichgestellte Menschen bei Landesbehörden Erläuterung: Leertitel, da nicht feststeht, in welcher Höhe Förderleistungen der Bundesanstalt für Arbeit oder anderer Stellen, z. B. der Rentenversicherungsträger gewährt werden. Die Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden bei Tit vereinnahmt Zuweisungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 0,0 a) 0,0 zur besonderen Förderung der Beschäftigung 0,0 b) schwerbehinderter Menschen Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit Leertitel, da nicht feststeht, in welcher Höhe Zuweisungen gewährt werden. Zwischensumme Übrige Einnahmen 59,4 a) 59,4 19

20 0902 Allgemeine Bewilligungen Titelgruppen 71 Förderung der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements N 236 Kostenbeiträge und Zuschüsse Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit. Gr Ausgaben. Leertitel für mögliche Zuschüsse Dritter zur Förderung der Selbsthilfe und des Bürgerschaftlichen Engagements. Summe Titelgruppe 71 0,0 a) 0,0 73 Projekt der Landesstiftung Baden-Württemberg Botschafter für das Bürgerland und Werbung für das Bürgerengagement N 236 Zuwendungen der Landesstiftung Baden-Württemberg 0,0 a) 0,0 für das Projekt Botschafter für das Bürgerland 0,0 b) und Werbung für das Bürgerengagement Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit. Gr Ausgaben -. Leertitel für Zuwendungen der Landesstiftung Baden-Württemberg für das Projekt Botschafter für das Bürgerland und Werbung für das Bürgerengagement. Summe Titelgruppe 73 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 152,4 a) 149,5 Ausgaben Personalausgaben Versicherungsbeiträge für ausscheidende Beamte 199,4 a) 199,4 und Richter 71,1 b) 305,0 c) Erläuterungen: Die Haushaltsmittel sind für den gesamten Geschäftsbereich des Sozialministeriums bestimmt Persönliche Prüfungskosten 45,0 a) 45,0 37,7 b) 39,9 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Prüfungsvergütungen und Honorare, Kosten der Prüfungsaufsicht und Vergütungen für vorübergehend beschäftigte Schreibhilfen für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtungen Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie Unfallversicherung und Altershilfe für Landwirte und Fachangestellter für Bürokommunikation sowie von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse für in einem Arbeitsverhältnis zum öffentlichen Dienst stehende Ausbilder. 20

21 0902 Allgemeine Bewilligungen N 011 Sonstige Beschäftigungsentgelte 0,0 a) 148,3 0,0 b) Tit und Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwendungen für die vorübergehende Beschäftigung von Aushilfskräften für die Geschäftsführung der Jugendministerkonferenz sowie der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und 116,6 a) 116,6 zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 45,0 b) nach dem SGB III 44,3 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Leistungen nach dem SGB III zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und zur Förderung der Arbeitsaufnahme von nicht schwerbehinderten Menschen mit Ausnahme der Maßnahmen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vgl. Tit Die Zuweisungen der Bundesanstalt für Arbeit sind bei Tit veranschlagt Beschäftigungsentgelte für entlastende Personal- 0,0 a) 0,0 maßnahmen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für 0,0 b) schwerbehinderte Menschen Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Die Integrationsämter der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg Hohenzollern sowie die Bundesanstalt für Arbeit können nach dem SGB III und dem SGB IX aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Zuschüsse an öffentliche und private Arbeitgeber zur Förderung der Beschäftigung bzw. Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewähren. Diese Förderinstrumentarien dienen mit dazu, Arbeitgeber zu motivieren, vermehrt schwerbehinderte Menschen einzustellen und zu beschäftigen. Da nicht abzusehen ist, inwieweit entsprechende Maßnahmen im Landesbereich durchgeführt werden, sind Leertitel vorgesehen (vgl. Tit ) Beschäftigungsentgelte zur Erleichterung der 13,8 a) 13,8 Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihnen 0,0 b) gleichgestellte Menschen bei Landesbehörden Erläuterung: Zur Erleichterung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen können zu Lasten dieser Mittel schwerbehinderte Menschen bis zu drei Monate vor Freiwerden einer Stelle in den Landesdienst übernommen werden N 018 Versorgungsbezüge der Beamten und ihrer 0,0 a) ,0 Hinterbliebenen 0,0 b) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit Voraussichtliche Zahl der Versorgungsempfänger: Beihilfen aufgrund der Beihilfeverordnung u. dgl ,0 a) 2.416,8 (ohne Versorgungsempfänger) 2.429,1 b) 2.379,9 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Die Haushaltsmittel sind für den gesamten Geschäftsbereich des Sozialministeriums bestimmt. Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap Tit

22 0902 Allgemeine Bewilligungen Fürsorgemaßnahmen 15,3 a) 15,3 5,4 b) 4,0 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Unfallfürsorgeleistungen nach 32 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes BeamtVG (bei Richtern i. V. m. 71a des Deutschen Richtergesetzes i.d.f. von 95 Nr. 2 BeamtVG), die Unfallausgleichsleistungen nach 35 BeamtVG und 82 BeamtVG i.v.m. 228 Abs. 2 LBG jedoch nur, soweit sie neben Bezügen im Sinne des Besoldungsrechts gezahlt werden. Näheres vgl. Allgemeine Erläuterungen zur Veranschlagung der Planmittel zu Tit (im Vorheft) Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrund- 0,5 a) 0,5 sätze 0,0 b) N 018 Beihilfen auf Grund der Beihilfeverordnung u.dgl. 0,0 a) 5.800,0 (Versorgungsempfänger) 0,0 b) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Übertragen von Kap Tit Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap Tit N 018 Beihilfen zu den Kosten der Pflege auf Grund 0,0 a) 1.059,9 der Beihilfeverordnung u.dgl. 0,0 b) (Versorgungsempfänger) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Übertragen von Kap Tit Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. Vgl. Haushaltsvermerk bei Kap Tit Ersatz von Sachschäden an Beamte und Richter, so- 2,6 a) 2,6 weit die Leistungen nicht i. R. der Unfallfürsorge 2,9 b) gewährt werden, sowie an Angestellte und Arbeiter 0,7 c) Aus diesen Mitteln dürfen auch Billigkeitsleistungen gewährt werden (vgl. Erläuterungen). Erläuterung: Leistungen nach 102 des Landesbeamtengesetzes (bei Richtern i.v. mit 8 des Landesrichtergesetzes, bei ehrenamtlichen Richtern nach 14 des Landesrichtergesetzes) sowie Ausgaben für den Ersatz von Sachschäden an Angestellte und Arbeiter nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. der für die Beamten geltenden Bestimmungen Globale Minderausgabe für Personalausgaben ,0 a) -120,0 0,0 b) Erläuterung: Globale Minderausgabe für die gem. 2 StHG 2004 im Epl. 09 zu streichenden Stellen. Vgl. auch globale Minderausgaben bei Tit und Kap Tit Zwischensumme Personalausgaben -264,8 a) ,2 22

23 0902 Allgemeine Bewilligungen Sächliche Verwaltungsausgaben Fremdsprachliche Aus- und Fortbildung der Landes- 0,0 a) 0,0 bediensteten 0,0 b) Für Aufwendungen im Rahmen der überregionalen 164,5 a) 175,0 Zusammenarbeit 37,2 b) Die Mittel sind übertragbar. Tit und Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Rückeinnahmen und Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind Sachkosten für länderübergreifende, europäische und außereuropäische Konferenzen, Veranstaltungen und Zusammenarbeit. Mehr wegen Vorsitz in der 81. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK), verbunden mit der Geschäftsstelle und der Ausrichtung von drei zweitägigen Konferenzrunden, sowie wegen der nunmehr im Frühjahr 2004 stattfindenden 9. Sozialkonferenz der Vier Motoren für Europa in Baden-Württemberg Für Aufwendungen bei Amtseinführungen und Verab- 0,6 a) 0,0 schiedungen von Behördenleitern 1,5 b) 0,6 c) Erläuterung: Für die Amtseinführung und Verabschiedung von Behördenleitern im Geschäftsbereich des Sozialministeriums. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Sonstige Öffentlichkeitsarbeit 20,0 a) 20,0 14,0 b) 33,6 c) Tit und Kap Tit sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwendungen für Regional- und Kreisbereisungen, Pressefahrten und für sonstige Öffentlichkeitsarbeit Sächliche Prüfungskosten 31,5 a) 31,8 36,4 b) 35,5 c) Die Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Sachaufwand für abgehaltene Prüfungen und Lehrgänge. Vgl. Erl. zu Tit Dienstleistungen Dritter u. dgl. 150,0 a) 35,0 83,4 b) Erläuterung: Die für die Abwicklung der Förderprogramme innerhalb des Epl. 09 zu leistenden Verwaltungskostenbeiträge an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (mit Ausnahme der Verwaltungskosten für das Bundesund Landeserziehungsgeld vgl. Kap Tit , Maßnahmen zur Umsetzung des Ziel 3 des Europäischen Sozialfonds vgl. Kap Tit.Gr. 73 und für Maßnahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL vgl. Kap Tit.Gr. 74 ) sind hier zentral veranschlagt. Weniger aufgrund Kürzung der Fördermittel bei den Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser (Kap Tit. Gr. 71). 23

24 0902 Allgemeine Bewilligungen Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes 70,0 a) 70,7 31,4 b) 45,9 c) Erläuterung: Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes und der dazugehörigen Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.6. Enthalten sind die Kosten für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten einschließlich der Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Vermischte Verwaltungsausgaben 1,5 a) 1,5 0,0 b) Hieraus dürfen auch Billigkeitsleistungen gewährt werden. Erläuterung: Veranschlagt sind Unfallrenten usw. und Entschädigungen an Dritte Kosten für ärztliche Untersuchungen nach dem 1.471,5 a) 1.392,0 Jugendarbeitsschutzgesetz 1.263,0 b) 1.352,5 c) Erläuterung: Nach dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBI. I S. 1965), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBI. I S. 164), darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Ferner muss der Jugendliche frühestens nach neun, spätestens nach zwölf Monaten erstmalig nachuntersucht werden. Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung kann sich der Jugendliche erneut nachuntersuchen lassen. Die Kosten der Untersuchungen trägt nach 44 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land. Im Rahmen dieser Maßnahme der gesundheitlichen Betreuung ist mit folgenden Untersuchungen zu rechnen: a) Erstuntersuchungen ( 32 Abs. 1 JArbSchG) rd b) Nachuntersuchungen ( 33 Abs. 1, 34 und 35 Abs. 1 JArbSchG) rd c) Ergänzungsuntersuchungen ( 38 JArbSchG) rd Für die Durchführung dieser Maßnahmen sind veranschlagt: Tsd. EUR 1. Für ärztliche Untersuchungen (Arzthonorare) 1.336,0 2. Verwaltungskosten 56,0 Die Kosten zu 2. trägt ebenfalls das Land. zus , Humanitäre Hilfemaßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 b) 204,5 c) Erläuterung: Leertitel für evtl. Hilfemaßnahmen des Landes Baden-Württemberg. Die erforderlichen Ausgaben werden von der Landesregierung beschlossen N 989 Globale Minderausgabe für sächliche Verwaltungs- 0,0 a) -450,0 ausgaben 0,0 b) Erläuterung: Einsparung von sächlichen Verwaltungsausgaben zur Deckung von Steuermindereinnahmen. Im Falle eines unabweisbaren Bedürfnisses ( 37 Abs. 1 LHO) kann die globale Minderausgabe innerhalb des Einzelplans bei den anderen Sachausgaben (Hauptgruppe 6 bis 8) erwirtschaftet werden. Vgl. auch globale Minderausgaben bei Tit und Kap Tit Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 1.909,6 a) 1.276,0 24

25 0902 Allgemeine Bewilligungen Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattung von Verwaltungskosten für gemeinsame 172,7 a) 194,0 Verwaltungseinrichtungen der Länder u. dgl. 174,1 b) 136,9 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind Erstattungen von Verwaltungskosten für folgende gemeinsame Verwaltungseinrichtungen der Länder u. dgl. nach dem Königsteiner Schlüssel: 2004 Tsd. EUR 1. Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) 60,0 2. Länderübergreifende Stelle zur Durchführung der Jugendschutzbestimmungen nach dem Mediendienste Staatsvertrag 32,0 3. Landesanteil für den ständigen Vertreter der Länder bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft 36,0 4. Kinderkrebsregister beim Institut für medizinische Statistik und Dokumentation des Klinikums der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz 20,0 5. Substitutionsregister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 30,0 6. Landesanteil für den ständigen Vertreter der Länder bei der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) 16,0 zus. 194, Erstattung von Verwaltungskosten an die Landwirt- 190,0 a) 190,0 schaftlichen Alterskassen 122,3 b) 151,6 c) Erläuterung: Bei der Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21. Februar 1989 (BGBI. I S. 223) entstehen den landwirtschaftlichen Alterskassen Baden und Württemberg Verwaltungskosten, die nach 19 Abs. 2 FELEG vom Land zu tragen sind Zuschuss an die Heimkehrerstiftung 1,0 a) 0,1 0,1 b) Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Erläuterung: Ebenso wie der Bund und die übrigen Länder stellt das Land die ihm zukommenden Rückflüsse (Zins- und Tilgungsbeträge) abzüglich Verwaltungskosten aus den nach Abschnitt ll KgfEG (alter Fassung) gewährten Darlehen der Heimkehrerstiftung für Zwecke der Finanzierung von Leistungen gem. 46b KgfEG zur Verfügung. Die Rückflüsse (abzüglich Verwaltungskosten) werden bei Tit vereinnahmt und bei Tit als Zuschuss an die Heimkehrerstiftung verausgabt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 363,7 a) 384,1 25

26 0902 Allgemeine Bewilligungen Besondere Finanzierungsausgaben Globale Minderausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 b) Globale Minderausgabe für den Einzelplan ,0 a) ,0 0,0 b) Erläuterung: Die globale Minderausgabe ist bei den Mitteln der Hauptgruppen 5 8 zu erwirtschaften. Vgl. auch globale Minderausgaben bei Tit und Kap Tit Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben ,0 a) ,0 Titelgruppen 61 Abfindungen und Übergangsgelder Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Haushaltsmittel sind für den gesamten Geschäftsbereich des Sozialministeriums bestimmt Abfindungen und Übergangsgelder für Angestellte 50,0 a) 50,0 2,8 b) 2,7 c) Abfindungen und Übergangsgelder für Arbeiter 5,0 a) 5,0 0,0 b) Summe Titelgruppe 61 55,0 a) 55,0 62 Jubiläumsgaben und -zuwendungen Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Haushaltsmittel sind für den gesamten Geschäftsbereich des Sozialministeriums bestimmt. Veranschlagt sind Jubiläumsgaben und -zuwendungen für 25-, 40- und 50jährige Dienstjubiläen auf Grund von 103 des Landesbeamtengesetzes (LBG), 39 des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und 45 des Manteltarifvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) Jubiläumsgaben für Beamte und Richter 22,1 a) 23,9 20,8 b) 11,1 c) 26

27 0902 Allgemeine Bewilligungen Jubiläumszuwendungen für Angestellte 17,5 a) 18,6 11,2 b) 7,5 c) Jubiläumszuwendungen für Arbeiter 1,9 a) 0,6 1,5 b) 0,9 c) Summe Titelgruppe 62 41,5 a) 43,1 67 Kosten des Hauptpersonalrats (und der Bezirkspersonalräte) sowie der Haupt- (und Bezirks-) vertrauensleute der Schwerbehinderten Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für den Hauptpersonalrat beim Sozialministerium, für die Haupt-(und Bezirks-)Vertrauensleute der Schwerbehinderten und für die Bezirkspersonalräte beim Landesarbeitsgericht und Landesversorgungsamt Personalaufwand 17,9 a) 19,3 18,7 b) 18,2 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Personalaufwand für eine teilzeitbeschäftigte Angestellte der Vergütungsgruppe IXb VII mit Zulage (Schreibdienst) Reisekosten 21,9 a) 22,1 14,1 b) 15,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. Zugelassene Fahrzeuge Pkw Sonstiger Sachaufwand 1,8 a) 1,8 1,1 b) 1,7 c) Summe Titelgruppe 67 41,6 a) 43,2 27

28 0902 Allgemeine Bewilligungen 69 Aufwand für Informationstechnik Bauliche Aufwendungen in bestehenden Gebäuden zur 35,4 a) 35,4 Einführung der Informations- und Kommunikations- 3,8 b) technik Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind bauliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung der IuK-Technik für Dienststellen, die in das IGB einbezogen sind. Hierunter fallen alle baulichen Aufwendungen für die keine sonstigen Instandsetzungs-, Umbau- und Erweiterungsbauten durchgeführt werden. Summe Titelgruppe 69 35,4 a) 35,4 70 Für Forschungen, Untersuchungen und Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheitsund Sozialwesens Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Ersätze fließen den Mitteln zu. Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit kann auch bei den übrigen Gruppentiteln in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Kap Tit Die Mittel dienen der Durchführung von Forschungsvorhaben und Untersuchungen auf den Gebieten des Arbeits-, Gesundheits- und Sozialwesens einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse und der Förderung entsprechender Publikationen. Weitere Mittel für Untersuchungen und Forschungsvorhaben sind bei Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit , Kap Tit.Gr. 71 und 72 sowie bei Tit und Kap Tit , A II/ 4.2 des Wirtschaftsplans veranschlagt Kosten für Veröffentlichungen 24,3 a) 24,3 0,0 b) 11,9 c) Erläuterung: Für Veröffentlichungen in Form von Broschüren und sonstigen Druckschriften Dienstleistungen Dritter 302,4 a) 250,0 126,0 b) 121,4 c) Erläuterung: Für Werkverträge u.ä Sonstige sächliche Ausgaben 124,4 a) 124,4 0,1 b) 1,4 c) Erläuterung: Für die Durchführung von Symposien u. Ähnlichem sowie für Reisekosten, Honorare und sonstigen Sachaufwand. 28

29 0902 Allgemeine Bewilligungen Zuweisungen an Sozialversicherungsträger 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Leertitel für mögliche Zuschüsse an Sozialversicherungsträger Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder 15,3 a) 15,3 ähnliche Einrichtungen 78,1 b) 38,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Durchführung von Forschungsvorhaben und Untersuchungen insbesondere durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche 0,0 a) 0,0 Einrichtungen 0,0 b) 46,0 c) Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 54,8 a) 54,8 0,0 b) 2004 Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung 51,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 17,0 Haushaltsjahr bis zu 17,0 Haushaltsjahr bis zu 17,0 Erläuterung: Für die Durchführung von Forschungen und Untersuchungen durch Verbände, Institutionen und Forschungseinrichtungen. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln Haushaltsplan ,0 25,0 25, ,0-17,0 17,0 17,0 - zus. 101,0 25,0 42,0 17,0 17, Zuschüsse für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Leertitel für möglicherweise anfallende Investitionen im Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungen und Untersuchungen Leistungen an Einrichtungen des Landes 0,0 a) 0,0 236,7 b) 121,4 c) Erläuterung: Zur Förderung von Vorhaben, soweit sie von Universitäten, Fachhochschulen und anderen Einrichtungen des Landes durchgeführt werden. Summe Titelgruppe ,2 a) 468,8 29

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c) Soll a) Betrag Betrag Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften. 119 49 011

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