Die Abfertigung nach dem BMSVG Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Abfertigung nach dem BMSVG Stand 31.3.2008"

Transkript

1 Die Abfertigung nach dem BMSVG Stand Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz wurde 2007 in Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) umbenannt. Mit dem ab gültigen Gesetz wurden auch Selbständige in die so genannte Abfertigung Neu miteinbezogen. Das BMSVG gilt verpflichtend für ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und Selbständige im GSVG. Freiberufler und Bauern/Bäuerinnen können freiwillig einzahlen. Die Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) werden nun Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) genannt. Abfertigung Jeder Arbeitgeber zahlt für die ArbeiterInnen, Angestellten und freien DienstnehmerInnen für die Dauer eines Dienstverhältnisses ab dem 2. Monat einen monatlichen Beitrag von 1,53 % des Entgelts an eine Betriebliche Vorsorgekasse. Beitragspflichtig ist das gesamte Entgelt, ohne Begrenzung durch die Geringfügigkeits- oder Höchstbeitragsgrundlage. Die Höhe der Abfertigung hängt von der Höhe der Beitragszahlungen (also vom Einkommen), von der Dauer der Beschäftigung, dem Verdienstverlauf und der Verzinsung des Kapitals ab. Die Höhe der Abfertigung ist nicht davon abhängig, wie oft man bei gegebener Lebensarbeitszeit und Einkommen den Arbeitgeber gewechselt hat, da der Anspruch auch bei Selbstkündigung erhalten bleibt. Anspruch auf Abfertigung / Anspruch auf Auszahlung Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht - bei Arbeitgeberkündigung, - einvernehmlicher Lösung, - unverschuldeter Entlassung und - berechtigtem vorzeitigem Austritt. Vor einer Auszahlung müssen zumindest drei Jahre an Beitragszahlung, seit Beginn der Erwerbstätigkeit oder der letzten Auszahlung, liegen. Diese 3 Jahre können auch durch Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Dienstgebern erreicht werden. Durch die 3-Jahres Regel soll verhindert werden, dass sehr kleine Beträge ausgezahlt werden und der Verwaltungsaufwand in die Höhe schnellt. Bei Selbstkündigung, unberechtigtem vorzeitigen Austritt oder begründeter fristloser Entlassung bleiben die Ansprüche erhalten, es erfolgt jedoch keine Auszahlung. Das Geld bleibt in der MV-Kasse und wird dort weiter veranlagt. Als großer Fortschritt verfallen in diesen Fällen die Ansprüche nicht mehr ( Rucksackprinzip ). Auch eine Übertragung des Abfertigungsbetrages in die BV- Kasse eines neuen Arbeitgebers ist möglich, allerdings erst nach drei Jahren. Spätestens mit Erreichen des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension (wird für Frauen und Männer getrennt schrittweise angehoben) oder der Korridorpension (62 Jahre) kann die Auszahlung verlangt werden. GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 1

2 Für Selbständige gilt folgende Regelung: Auszahlungsanspruch bzw. Verfügungsmöglichkeit über die einbezahlten Beträge besteht, wenn mindestens drei Jahre in die BVK einbezahlt wurde und wenn für mindestens zwei Jahre: - das Gewerbe ruhend gelegt wurde/die Berechtigung erloschen ist, oder die betriebliche Tätigkeit beendet wurde (z.b. durch Ruhestand) - Des Weiteren besteht eine Verfügungsmöglichkeit bei Pensionsantritt oder nach 5-jähriger Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit. Verfügungsmöglichkeiten im Detail 1. Barauszahlung aus der Vorsorgekasse. Man kann sich den Anspruch auszahlen lassen. 2. Das Geld bleibt in der BVK Die BVKs veranlagen eher konservativ, gehen wenig Risiko ein und sind durch eine gesetzliche Kapitalgarantie abgesichert. Der Anspruch ist zumindest in Höhe der eingezahlten Beiträge garantiert. Theoretisch kann der Anspruch allerdings sinken, wenn es nach Jahren von Gewinnen auch Verluste gibt. Allerdings kann der Anspruch wegen der Kapitalgarantie nicht unter die eingezahlten Beiträge fallen. Die Veranlagungserträge unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer von 25 %. Realistischer Weise kann man heute mit einer Verzinsung von 3 % bis 4 % rechnen. 3. Pensionszusatzversicherung Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung. Bei diesen werden die Leistungen ausschließlich in Rentenform (also nicht als Einmalzahlung sondern als monatliche Pension) ausbezahlt. Die Zusatzversicherung muss nicht bei jener Versicherung abgeschlossen werden, die von der BVK angeboten wird. Bei der prämienbegünstigten Pensionszusatzversicherung gibt es steuerliche Förderungen: bei laufender Einzahlung von bis zu EUR 1.000,- jährlich eine Prämie von 9,5 % (2008) in der Ansparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an die Pension wird steuerfrei ausbezahlt 4. Übertragung in eine Pensionskasse Wer über den Arbeitgeber in eine Pensionskasse eingebunden ist, kann seine/ihre Abfertigung in diese Pensionskasse übertragen lassen. Bei der Pensionskasse des alten Arbeitgebers ist dies nur möglich, wenn man weiter seine Ansprüche in der Kasse belässt. Liegen die Ansprüche unter EUR ,- (ab ), kann man von der Pensionskasse abgefunden werden. Vorteil der Pensionskassen-Option: Pensionskassen können langfristiger veranlagen als BVKs und erzielen dadurch deutlich höhere Erträge als BVKs. Die Kapitalertragssteuer fällt auch bei den Pensionskassen weg. GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 2

3 5. Übertragung in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) Seit 2005 kann betriebliche Altersvorsorge auch über eine Lebensversicherung durchgeführt werden (=BKV). Ist man in eine solche eingebunden kann die Abfertigung übertragen werden. Die BKV zahlt dann ab Erreichen des Pensionsalters eine lebenslange Rente. Nachteil: Die Verzinsung der Gelder liegt nicht viel höher als in einer BVK. Allerdings sind die Erträge sicherer, weil ein garantierter Zinssatz von 2,25 % gutgeschrieben werden muss. 6. Übertragung in die Mitarbeitervorsorgekasse des neuen Arbeitgebers Diese Option ist dann sinnvoll, wenn die Veranlagung der BVK des neuen Arbeitgebers höhere Erträge bringt als in der Kasse des alten Arbeitgebers. Allerdings bedeuten höhere Erträge in der Vergangenheit nicht unbedingt höhere Erträge in der Zukunft Gültigkeit der Regelung Ab unterliegen auch freie DienstnehmerInnen, Selbständige und Bauern/Bäuerinnen der Abfertigung-Neu. Freie DienstnehmerInnen und Selbständige zahlen denselben Beitragssatz wie die ArbeitnehmerInnen: 1,53 %. Viele freie DienstnehmerInnen haben kein klassisches Monatsentgelt, sondern bekommen eine Entlohnung für längere Zeiträume als einen Monat. Für längere Zeiträume gebührende Zahlungen sind in einen monatlichen Durchschnittsverdienst umzurechnen. Für FreiberuflerInnen und Bauern/Bäuerinnen ist die Pensionsbeitragsgrundlage die Basis für die Berechnung. Für RechtsanwältInnen ist das steuerliche Einkommen maßgebend, für ZiviltechnikerInnen gibt es eine Sonderregel. Beitragszeiten Die Beitragszahlung erfolgt ab dem zweiten Monat bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses, der erste Monat (oft ein Probemonat) bleibt ausgenommen. Für Zeiten eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ohne Entgeltanspruch hat der/die ArbeitnehmerIn bei Präsenz- bzw. Zivildienst Anspruch auf Beitragsleistungen durch den Arbeitgeber auf Basis der fiktiven Bemessungsgrundlage des Kinderbetreuungsgeldes. Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld gibt es Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), ebenfalls auf Basis der fiktiven Bemessungsgrundlage des Kinderbetreuungsgeldes. Voraussetzung für diese Beiträge ist lediglich, dass Kinderbetreuungsgeld bezogen wird und bei Beginn des Bezuges ein (für Männer fiktiver) Anspruch auf Wochengeld ( 162 ASVG) bestanden hat (hätte). Ein Arbeitsverhältnis ist hier also nicht Voraussetzung. Diese Zahlung steht nun auch ArbeitnehmerInnen zu, die in keinem Dienstverhältnis mehr stehen, wenn zwischen Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezuges und dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses nicht mehr als drei Jahre liegen Auch während der Zeit von Familienhospizkarenz leistet der FLAF Beiträge auf Basis des Kinderbetreuungsgeldes. Bei Bildungskarenz erfolgt eine Beitragsleistung zu Lasten des AMS von 1,53 % des bezogenen Weiterbildungsgeldes (ab 2008 fiktives Arbeitslosengeld, mindestens Kinderbetreuungsgeld). GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 3

4 Bei Bezug von Krankengeld gegenüber der zuständigen Krankenkasse (also nach Ende des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts) leistet der Arbeitgeber Beiträge an die MV-Kasse auf Basis der Bemessungsgrundlage des halben Monatsentgelts im Kalendermonat vor Erschöpfen des vollen Entgeltfortzahlungsanspruches. Gibt es Anspruch auf Fortzahlung nur des halben (bzw. eines Viertels) Entgelts, so muss der Arbeitgeber jedenfalls den regelmäßigen entgeltabhängigen Beitrag entrichten. Bei Bezug von Wochengeld ist die Bemessungsgrundlage das volle Monatsentgelt im Kalendermonat vor Beginn des Beschäftigungsverbots. Diese beiden Ansprüche gibt es nur, solange das Arbeitsverhältnis besteht. (Sie entfallen also etwa bei Wochengeldbezug im Anschluss an ein verlängertes Arbeitsverhältnis gemäß 10a MSchG). Auswahl der Kasse Die Abfertigung Neu wird von der MV-Kasse ausbezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Die Auswahl der MV-Kasse erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat wird die Kasse vom Arbeitgeber ausgewählt. Es besteht ein qualifiziertes Einspruchsrecht der ArbeitnehmerInnen, und der Arbeitgeber muss dann eine neue BV-Kasse vorschlagen. Auf Verlagen der ArbeitnehmerInnen kann die freiwillige kollektivvertragliche Interessenvertretung (der ÖGB) zu den weiteren Beratungen beigezogen werden. Kann weiterhin keine Einigung erzielt werden, wird die Schlichtungsstelle nach Arbeitsverfassungsgesetz angerufen. Hat der Arbeitgeber 6 Monate nach Diensteintritt eines/einer Dienstnehmers/-in (bzw. 14 Tage nach Zugang des Beschlusses der eventuell angerufenen Schlichtungsstelle) noch keine Kasse ausgewählt, bekommt er automatisch vom zuständigen Krankenversicherungsträger eine schriftliche Aufforderung. Lässt er auch diese verstreichen, kommt ein Zuweisungsverfahren unter Einbeziehung aller konzessionierten BVKs zur Anwendung, in dem eine Kasse (zwangs-)zugewiesen wird. Übertritt vom alten in das neue Recht Grundsätzlich gilt die Abfertigung-Neu für jene Dienstverhältnisse, die nach dem eingegangen wurden. Für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben und noch andauern, besteht die Möglichkeit des Übertritts vom alten ins neue System. Dieser erfolgt auf Basis einer freiwilligen schriftlichen Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn. Kein Vertragspartner kann zum Übertritt gezwungen werden. Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor: a) Übertragung Man kann sich mit dem Arbeitgeber darauf einigen, dass er eine - individuell zu vereinbarende (!) - Summe an die Abfertigungskasse überweist. Damit gilt ab einem vereinbarten Stichtag das neue Leistungsrecht, und die zur Überweisung vereinbarten Beträge können nicht mehr verfallen. Zur Übertragung hat der Arbeitgeber 5 Jahre Zeit. Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, eine freiwillige Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der Rahmenbedingungen für die Übertragung festgelegt werden. Die Überweisung des vereinbarten Übertragungsbetrages an die Kasse hat binnen längstens fünf Jahren zu erfolgen. Es muss jährlich zumindest ein Fünftel zuzüglich eines Rechnungszinssatzes von 6 % überwiesen werden. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit Anspruch auf Auszahlung muss der/die DienstgeberIn den noch fehlenden Betrag vorzeitig an die MV-Kasse überweisen. In Fällen, die kein Recht auf Auszahlung begründen kann er weiterhin die 5-Jahres-Frist ausschöpfen. Übertragungen sind nur bis zum zulässig. GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 4

5 b) Einfrieren DienstgeberIn und DienstnehmerIn einigen sich darauf, dass ab einem Stichtag Beiträge in die Kasse nach neuem Recht bezahlt werden, und der bis zum Stichtag erworbene Anspruch weiter nach altem Leistungsrecht als Forderung gegenüber dem/der ArbeitgeberIn bestehen bleibt. Das heißt, bei Selbstkündigung verfällt der Abfertigungs-Teil aus den alten Ansprüchen, es stehen lediglich die ab dem Übertrittsstichtag bezahlten laufenden Beiträge zu. Im Falle einer Dienstgeberkündigung (und den anderen Fällen eines Anspruches auf Abfertigung Alt) bekommt man den alten Abfertigungsteil, berechnet auf Basis des Entgelts zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses und jenes zum Zeitpunkt der Einfrierung. Eingefroren wird also die Anzahl an Monatsentgelten und nicht ein bestimmter Geldbetrag. Nachteil: Wenn man schon einen relativ hohen Abfertigungsanspruch erreicht hat, kombiniert man mit dem Einfrieren die Nachteile der alten und der neuen Abfertigung. Zum einen erhöht sich kaum die Mobilität. Denn bei Selbstkündigung verfällt der eingefrorene Altanspruch. Zum anderen verzichtet man auf die künftigen Abfertigungssprünge. Die Abfertigung-Alt steigt um bis zu 3 Monatsentgelte pro Stufe. In diesen Fällen verliert man durch das Einfrieren sicher mehr Geld, als man durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers gewinnt. Besteht auch ein kollektivvertraglicher Abfertigungsanspruch, so soll dieser in einer Übertrittsvereinbarung mit Einfrieren nicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Wird er beim Einfrieren ausdrücklich erwähnt, so verzichtet man auf ein mögliches weiteres Ansteigen desselben, ohne dadurch etwas zu gewinnen. Eine solche Erwähnung sollte daher unterlassen werden. Damit kann der KV- Anspruch auch nach dem Übertrittsstichtag weiter anwachsen. Steuerliche Behandlung der kollektivvertraglichen und freiwilligen Abfertigungen Abfertigungszahlungen aus BV-Kassen werden mit 6 % Lohnsteuer begünstigt besteuert. Lässt man die Abfertigung als Rente auszahlen, so ist diese nach derzeitigem Recht steuerfrei. Die Beitragszahlungen in die BV-Kassen sind im Ausmaß des gesetzlichen Beitrags von 1,53 % des Entgelts nicht mit Lohnsteuer und Sozialversicherung belastet. Würde der Arbeitgeber einen höheren Beitragssatz zahlen, würden alle Zahlungen über 1,53 % als Vorteil aus dem Dienstverhältnis besteuert und wären sozialversicherungspflichtig. Organisationsform Vorsorgekassen und Veranlagungskriterien Die BV-Kassen sind gewinnorientierte Unternehmen, als Rechtsformen sind die AG oder GmbH möglich. Die meisten BV-Kassen gehören (ähnlich wie die Pensionskassen) Banken und Versicherungen. Der Aufsichtsrat der BV-Kasse setzt sich aus 4 gewählten VertreterInnen des Nennkapitals (der gründenden Unternehmen) sowie 2 ArbeitnehmervertreterInnen, die vom ÖGB entsandt werden zuzüglich eines/er Vertreters/in des Betriebsrats der MV-Kasse (falls konstituiert) zusammen. Die Kassen dürfen bis zu 3,5 % der Beitragszahlungen an laufenden Verwaltungskosten verrechnen. Die Gebietskrankenkassen erhalten für ihre Dienste 0,3 % der laufenden Beitragszahlungen. Das Gesetz sieht aber eine zwingende Kapitalgarantie vor, d.h. dass die in MV-Kassen eingebrachten Beiträge (in der Höhe von 1,53 %) nicht mehr verfallen können. Hinsichtlich der Veranlagungspolitik sind Grenzen für riskante Veranlagungen vorgesehen, so ist der Aktienanteil auf 40 % beschränkt. Alle Anwartschaftsberechtigten werden einmal im Jahr über den Kontostand, die geleisteten Beiträge und die Erträge informiert. GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 5

6 Auch die Verwaltungskosten werden gesetzlich limitiert. Sie dürfen seit ,8 % des angesparten Vermögens betragen. Allerdings sind die diesbezüglichen Grenzen hoch, sodass die Brutto- und die Nettorendite, also die Erträge vor bzw. nach Kosten, erheblich voneinander abweichen können. Sinnvoll wären abschmelzende Verwaltungskosten, die mit längerer Veranlagungsdauer einen immer geringeren Prozentsatz des veranlagten Vermögens ausmachen. 0,8 % pro Jahr sind sehr hoch, bei einem hohen Kapitalstock nach langer Ansparzeit kann ein solcher Prozentsatz die ganzen Beitragszahlungen eines Jahres auffressen. Ein gewerkschaftliches Ziel bei der Abfertigung-Neu ist es, dass bei der Veranlagung der Beiträge ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ArbeitnehmerInnengelder in beträchtlichem Ausmaß zu Lasten der Rechte und sozialen Bedingungen von anderen ArbeitnehmerInnen oder in nicht nachhaltige Produktionen veranlagt werden. Um ethische Veranlagungskriterien zu kontrollieren, wird von der GPA-DJP ein obligatorischer Veranlagungsbeirat empfohlen. Fazit: Mit der neuerlichen Reform der Abfertigung im Jahr 2007 wurden neben ArbeitnehmerInnen auch freie DienstnehmerInnen und Selbständige in die Abfertigungen-Neu einbezogen. Bei Pensionsantritt kann man sich noch für die Einmalzahlung entscheiden, oder die Zusatzpension wählen. Ein Schwachpunkt der Abfertigungsregelung bleibt der relativ niedrige Beitragssatz. Die GPA-DJP setzt sich daher dafür ein, dass höhere Beitragszahlungen oder kollektivvertragliche bzw. freiwillige Abfertigungen, die direkt vom/von der ArbeitgeberIn bezahlt werden, nicht durch eine volle Steuerpflicht unattraktiv werden. Damit könnte man erreichen, dass alle ArbeitnehmerInnen von der Abfertigung profitieren, ohne dass ein kleinerer Kuchen auf eine viel größere Zahl von ArbeitnehmerInnen verteilt wird. Anfragen bitte an die Grundlagenabteilung der GPA-DJP: david.mum@gpa-djp.at; martin.bolkovac@gpa-djp.at GPA-DJP Grundlagenabteilung Seite 6

Fragen und Antworten. Vertragsabschluß, was ist zu tun? Wie hoch ist der Beitrag?

Fragen und Antworten. Vertragsabschluß, was ist zu tun? Wie hoch ist der Beitrag? Seit wann gibt des die neue Selbständigenvorsorge? Die neue Selbständigenvorsorge tritt mit 1.1.2008 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

www.arbeiterkammer.com PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN

www.arbeiterkammer.com PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN www.arbeiterkammer.com Pensionsrecht PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN PENSIONSRECHT DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN Für Frauen und Männer, die

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge 25. Oktober 2005 Peter Reisinger Überblick Mitarbeitervorsorgekasse d.h. unsere ÖVK Österreichische Vorsorgekasse AG, per 1.1.2003 für alle neuen Dienstnehmer verpflichtend (BMVG 1.7.2002) Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben

Mehr

AktivRENTE und AktivLEBEN

AktivRENTE und AktivLEBEN Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Kurzinformation Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse AG für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen

Kurzinformation Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse AG für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen Kurzinformation Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse AG für Bundesbedienstete und LandeslehrerInnen Kurzinformation über Pensionskassenvorsorge bei der Bundespensionskasse Folie 1 Zusammenspiel

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen zu parallelen Pensionslösungen EINLEITUNG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die

Mehr

GARANTIEN FÜR DIE ZUKUNFT. WIR SCHAFFEN DAS. Zukunftspension plus Die Pensionsvorsorge, die der Staat Jahr für Jahr fördert. k NV Zukunftspension plus

GARANTIEN FÜR DIE ZUKUNFT. WIR SCHAFFEN DAS. Zukunftspension plus Die Pensionsvorsorge, die der Staat Jahr für Jahr fördert. k NV Zukunftspension plus GARANTIEN FÜR DIE ZUKUNFT. WIR SCHAFFEN DAS. Zukunftspension plus Die Pensionsvorsorge, die der Staat Jahr für Jahr fördert k Als Kapitalauszahlung oder als lebenslange Pension k Mit 100%iger Kapitalgarantie

Mehr

Der aktuelle Fall (19) Pensionskasse vs betriebliche Kollektivversicherung oder: Jedem das Seine

Der aktuelle Fall (19) Pensionskasse vs betriebliche Kollektivversicherung oder: Jedem das Seine Pensionskasse vs betriebliche Kollektivversicherung oder: Jedem das Seine Ein Motiv 2 Durchführungswege: Ein klassisches Vorsorgemodell für meist kollektive betriebliche Vorsorgen war/ist die Pensionskasse

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

Gesetz über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz W-MVG)

Gesetz über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz W-MVG) Gesetz über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien (Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz W-MVG) Fundstellen der Rechtsvorschrift Datum Publ.Blatt Fundstelle 13.10.2004 LGBl 2004/45

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Das Mackenroth-Theorem

Das Mackenroth-Theorem Das Mackenroth-Theorem Kai Ruhsert, 11/2007 1 Das Prinzip der umlagefinanzierten Rentenversicherung (I) Rentenbeiträge GRV Renten Die GRV (Gesetzliche Renten- Versicherung) zieht die Beiträge von den sozialversichert

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht

Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Höchstbeitragsgrundlage

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Individuelle Zeitwertkonten Ein wertvolles Instrument neben der betrieblichen Altersvorsorge

Individuelle Zeitwertkonten Ein wertvolles Instrument neben der betrieblichen Altersvorsorge Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster Tel.: +49 (0)4321 99 95-86 Fax: +49 (0)4321 99 95-89 post@deutsche-zeitwert.de www.deutsche-zeitwert.de

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkassen Graz, 2. September 2014 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum 2014

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl.

Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Betriebliche Altersversorgung Wenn der Chef sich engagiert ein gutes Gefühl. Arbeitnehmerinformation Nutzen Sie Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Informationsblatt für Gesellschafter-Geschäftsführer von RA-GmbHs 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Folgen des

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld Zusammenfassung: Durch das Gesetz Nr. 92/2012 (sog. Riforma Fornero ) wurde, mit Wirkung ab 1. Januar 2013, das neue Arbeitslosengeld

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Lebensvorsorge Classic. Der Vorsorgeklassiker mit Garantieverzinsung und Sofortschutz. Weil Sicherheit wichtig ist.

Lebensvorsorge Classic. Der Vorsorgeklassiker mit Garantieverzinsung und Sofortschutz. Weil Sicherheit wichtig ist. Lebensvorsorge Classic Der Vorsorgeklassiker mit Garantieverzinsung und Sofortschutz. Weil Sicherheit wichtig ist. Lebensvorsorge Classic: Die Vorsorge fürs Leben. Sie haben eine Familie gegründet und

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene

Mehr

Sicher veranlagen und versichert sein: Active Capital Classic.

Sicher veranlagen und versichert sein: Active Capital Classic. Active Capital Classic der ERGO Versicherung AG, Seite 1 von 5 Sicher veranlagen und versichert sein: Active Capital Classic. Ein Produkt der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft. 1 Sie möchten einen Betrag

Mehr

Pensionskasse. Medizinische Universität Wien. 25. Juni 2013 Dr. Tatjana Schrefl

Pensionskasse. Medizinische Universität Wien. 25. Juni 2013 Dr. Tatjana Schrefl Betriebsvereinbarung Pensionskasse Medizinische Universität Wien 25. Juni 2013 Dr. Tatjana Schrefl Betriebliche Zukunftsvorsorge MedUni Wien Betriebliche Vorsorgekasse BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG Abfertigung-neu

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Herzlich Willkommen. zur. Präsentation unseres Programms. Existenzgründung mit Start-Unterstützung. EPC Euro Personal Consulting Ltd.

Herzlich Willkommen. zur. Präsentation unseres Programms. Existenzgründung mit Start-Unterstützung. EPC Euro Personal Consulting Ltd. Euro Personal Consulting Ltd. Herzlich Willkommen zur Präsentation unseres Programms Existenzgründung mit Start-Unterstützung EPC Euro Personal Consulting Ltd. Existenzgründung mit Start-Unterstützung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011

MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011 re intern MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG 2/2011 30. Mai 2011 BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 BGBl. I Nr. 111/2010, ausgegeben am 30. Dezember 2010 Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden zahlreiche Bundesgesetze

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Willkommen bei. bei Industriens Pension,

Willkommen bei. bei Industriens Pension, Willkommen bei Industriens Pension Durch Ihr Beschäftigungsverhältnis sind Sie Mitglied bei uns geworden. Die Mitgliedschaft ist Bestandteil des für Ihr Beschäftigungsverhältnis geltenden Tarifvertrags.

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Persönlicher Altersvorsorgevergleich

Persönlicher Altersvorsorgevergleich Persönlicher Altersvorsorgevergleich für: Herrn Maximilian Muster Mustergasse 1 Musterhausen Die Prüfung wurde erstellt von: Nettotarife-24 GmbH u. Co. KG Bergweg 3 56179 Vallendar i.v. Michael Müller

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Skandia Sweet Life: Einmalig anlegen, viele Jahre profitieren.

Skandia Sweet Life: Einmalig anlegen, viele Jahre profitieren. PENSIONSVORSORGE KAPITALANLAGE INVESTMENTFONDS Skandia Sweet Life: Einmalig anlegen, viele Jahre profitieren. Es ist nie zu spät um vorzusorgen. Skandia Sweet Life. Nach der Einzahlung beginnen die Auszahlungen.

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Mut? »Kindern in schwierigen Situationen Halt bieten.« Helvetia CleVesto Allcase Leichtes Spiel bei Ihrer Kindervorsorge. Ihre Schweizer Versicherung.

Mut? »Kindern in schwierigen Situationen Halt bieten.« Helvetia CleVesto Allcase Leichtes Spiel bei Ihrer Kindervorsorge. Ihre Schweizer Versicherung. Mut?»Kindern in schwierigen Situationen Halt bieten.«helvetia CleVesto Allcase Leichtes Spiel bei Ihrer Kindervorsorge. Ihre Schweizer Versicherung. Heute klein anfangen, später groß herauskommen. Regelmäßige

Mehr

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Die wichtigsten Fragen zur Abfertigung-Neu

Die wichtigsten Fragen zur Abfertigung-Neu Die wichtigsten Fragen zur Abfertigung-Neu Erarbeitet von der Grundlagenabteilung der GPA Im Folgenden finden sich die Antworten zu den wichtigsten Fragen, die im Rahmen der Abfertigung Neu immer wieder

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr