Die Weichen für Sektorkopplung stellen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Weichen für Sektorkopplung stellen."

Transkript

1 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zur weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Referentenentwurf des BMWi (IIIB2) ) Die Weichen für Sektorkopplung stellen. Systemoptimierung und Klimaschutz mit Power to Gas Die Energiewende ist eine große Herausforderung für das gesamte Energiesystem. Es gilt, die energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung zu erreichen und gleichzeitig eine gesicherte und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Hierfür sind innovative technische Lösungen gefragt. Eine besonders vielversprechende Systemlösung ist Power to Gas. Die Idee von Power to Gas ist, Strom aus erneuerbaren Energien in Wasserstoff bzw. Methan umzuwandeln. Das erneuerbare Gas kann in der Gasinfrastruktur transportiert und gespeichert und anschließend in verschiedenen Anwendungsbereichen genutzt werden. Bei Bedarf wird es wieder verstromt. Ebenso ist die direkte Verwendung des Wasserstoffs beispielsweise im Mobilitätssektor, der chemischen Industrie oder in Raffinerien möglich. Mit Power to Gas können die mit steigenden Anteilen von Wind- und Sonnenenergie zunehmenden Schwankungen in der Stromerzeugung ausgeglichen und somit nicht direkt in das Stromnetz integrierbarer Strom langfristig nutzbar gemacht werden. Erneuerbarer Wasserstoff und Methan können fossile Energieträger in der Mobilität, der Industrie, der Wärmeversorgung und der Stromerzeugung ersetzen und somit einen Beitrag zur CO 2 -Reduktion in allen Sektoren leisten. Die Power-to-Gas-Technologie ist bereits verfügbar und wird in mehr als 20 Pilot- und Demonstrationsanlagen in Deutschland eingesetzt. Für die Entwicklung tragfähiger, nachhaltiger Geschäftsmodelle ist jedoch eine Anpassung des aktuellen Rechtsrahmens, u.a. des EEG, notwendig. Zielmodell des BMWi für einen Strommarkt 2.0 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte im Juli 2015 mit seinem Weißbuch Ein Strommarkt für die Energiewende den Grundstein für einen Strommarkt 2.0. Darin wird u.a. ein Zielmodell für staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte vorgeschlagen (Maßnahme 7). Das BMWi plant hierfür hinsichtlich folgender Grundsätze eine Systematik zu entwickeln: den Marktakteuren ermöglichen, flexibel auf Preissignale reagieren zu können, die notwendige Weiterentwicklung der Stromnetze ermöglichen, Begrenzung der dabei entstehenden Kosten und Stärkung der Versorgungssicherheit. Mit dem Zielmodell sollen Anreize gesetzt werden, den Stromverbrauch der Stromerzeugung anzupassen, z.b. mit Kostenvorteilen für flexible, systemdienliche Stromverbraucher und weitere Flexibilitätsoptionen, wie Speicher oder Power-to-Gas-Anlagen. Die freie und technologieoffene Entwicklung eines solchen Zielmodells sollte nicht durch neue, einschränkende Regelungen in der Gesetzgebung behindert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, auch bestehende Regelungen hinsichtlich der Konformität mit den Grundsätzen des Zielmodells zu überprüfen. Hierzu zählt u.a. die Definition von Letztverbrauchern, wie Seite 1 von 8

2 sie in 3 Nr. 33 des Referentenentwurfs zum EEG 2016 (im Folgenden RefEntw. ) geregelt ist. Die Einstufung von Technologien zur Energiespeicherung als Letztverbraucher verhindert einen kosteneffizienten Einsatz im Stromsystem und begrenzt somit die Nutzung dieser Technologien für Markt- und Netzanwendungen. Eine einheitliche Regelung für alle Energiespeicher, auch über die derzeit noch bestehenden Grenzen des Stromsystems hinaus, sollte daher bei der Entwicklung des Strommarktes 2.0 angestrebt werden. Sektorkopplung Die weitere Entwicklung des Strommarkts 2.0 wird v.a. von den Herausforderungen bestimmt werden, die mit der notwendigen Senkung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 verbunden sind. Die kontinuierlich wachsenden Anteile erneuerbarer Energien müssen sicher und kosteneffizient in das Stromversorgungssystem integriert werden. Durch Sektorkopplung kann der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, in der Mobilität und in der Industrie gesteigert werden und somit ein Beitrag zur Dekarbonisierung dieser Sektoren geleistet werden. Erklärtes Ziel des BMWi ist es, nachfrage- und marktgetriebene Investitionen in erneuerbare Energien zu unterstützen und die kostengünstige Erreichung der Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Wärme- und Verkehrssektor in Deutschland zu unterstützen. Die hierzu gestartete Diskussion muss verstärkt fortgeführt und insb. der politische Dialog angeregt werden. Schon jetzt können über das neue Strommarktgesetz bzw. das EEG 2016 geeignete Rahmenbedingungen für die Integration von Flexibilitätsoptionen wie z.b. Power to Gas geschaffen werden, damit die Vorteile dieser Optionen genutzt und die Technologien weiter entwickelt werden können Ausschreibungsmodell Mit dem im EEG 2016 verankerten Ausschreibungsmodell soll ein optimales Gesamtsystem angeregt und der Förderbedarf für erneuerbare Energien gesenkt werden. Ziel ist es, durch die Ermittlung von wettbewerbsfähigen Stromgestehungskosten die Kosten des EEG insgesamt möglichst gering zu halten. Die Strategieplattform Power to Gas unterstützt den Ansatz der Bundesregierung, die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien gering zu halten. Jedoch berücksichtigt der vorliegende Referentenentwurf des BMWi nicht die Idee der Sektorkopplung und deren besondere Rolle für die Integration der erneuerbaren Energie in den Verkehrs- und den Wärmesektor und behindert den Einsatz der entsprechenden Technologien, z.b. von Power-to-Gas-Anlagen. Netzengpässe Aus Sicht der Strategieplattform Power to Gas ist insbesondere im Falle von Netzengpässen die Nutzung von erneuerbar erzeugtem Strom für die Sektorkopplung vor der Einspeisung des erneuerbaren Stroms in das Stromnetz sinnvoll. In Zeiten hoher erneuerbarer Stromproduktion kann das Netz entlastet werden, indem Strom während auftretender Erzeugungsspitzen in räumlicher Nähe zu den Erzeugungsanlagen oder bevorzugt noch vor der Einspeisung in das Stromnetz für die Nutzung in anderen Sektoren erschlossen wird. Seite 2 von 8

3 Die im Referentenentwurf neu enthaltene Regelung des 27a RefEntw. zum Verhältnis von Vergütungsanspruch und Eigenversorgung verhindert jedoch eine solche netzdienliche und sektorenübergreifende Nutzung erneuerbaren Stroms. Denn durch diese Regelung wären Erzeuger gezwungen, den erneuerbaren Strom zum Erhalt der finanziellen Förderung zunächst vollständig in ein (möglicherweise überlastetes) Netz einzuspeisen. Eine Nutzung in anderen Sektoren würde damit allenfalls nach Einspeisung und Netznutzung möglich. Dies stünde im diametralen Widerspruch zu der gebotenen marktlichen sowie netzdienlichen Integration erneuerbarer Energien. Zudem könnte das Potential der Technologie zur Vermeidung von Anpassungen durch den Netzbetreiber im Rahmen von Systemsicherheitsmaßnahmen nicht hinreichend genutzt werden. So ließen sich z. B. Maßnahmen des Einspeisemanagements ( 14 EEG 2014), bei denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen zur Vermeidung von Netzengpässen begrenzt, verhindern, wenn der erneuerbare Stroms bereits vor dem Einspeisepunkt genutzt würde. Eine Nutzung des abgeregelten Stroms in anderen Sektoren wie Verkehr oder Wärme wäre durch den Einspeisezwang nach 27a RefEntw. nicht mehr möglich, weil die Einspeisevergütung nach dem EEG für ein ganzes Jahr wegfiele und dadurch als Geschäftskonzept unattraktiv würde. Damit würde auch ein wichtiger Anwendungsbereich der derzeit diskutierten Konzepte des Umschalten statt Abschalten wegfallen und somit weniger erneuerbarer Strom einer effizienten und sektorübergreifenden und damit ressourcenschonenden Verwendung zugeführt. 27a RefEntw. sollte daher gestrichen werden (s.u.). Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien Um die zuvor genannten Zielstellungen erreichen zu können, regen wir folgende Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien an: (1) Anpassung des Letztverbraucherbegriffs Derzeit gilt als Letztverbraucher jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht. Ein Verbrauch von Strom wird derzeit nach der Rechtsprechung auch bei der Speicherung von Strom angenommen. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Begriffsbestimmungen zu regeln, dass die Speicherung von Strom nicht als Letztverbrauch einzuordnen ist. 3 Nr. 33 RefEntw. sollte entsprechend angepasst und wie folgt formuliert werden: 3 Nr. 33 Letztverbraucher jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht. Die Stromentnahme zum Zwecke der (Zwischen-)speicherung gilt nicht als Letztverbrauch. Seite 3 von 8

4 Begründung: Die derzeitige Einordnung von Speichern als Letztverbraucher hat zur Folge, dass Power-to-Gas-Anlagen für den Strombezug Abgaben und Umlagen zahlen müssen. Dies spiegelt die Rolle und das Potenzial von Power to Gas jedoch nicht ausreichend wider und erschwert sowohl die Entwicklung neuer, als auch den wirtschaftlichen Betrieb bestehender Power-to-Gas Projekte. Strom kann durch Power to Gas in Niedriglastzeiten wirtschaftlich zwischengespeichert werden. Insbesondere kann Strom aus erneuerbaren Energien vom Erzeugungszeitpunkt entkoppelt, und damit entgegen einer engpassbedingten Abschaltung genutzt werden. Dies trägt zu einer effizienteren Nutzung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen bei. Zudem wird der Einsatzbedarf für fossile Energieträger verringert und eine zusätzliche Einsparung von Treibhausgasemissionen ermöglicht. Nach alldem sind Speicher-Technologien unerlässlich für die Integration und Bereitstellung von Strom aus einem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien und tragen zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Diese Funktion sollte sich in einer finanziellen Entlastung bzw. in der Aufhebung der nicht sachgerechten Einstufung als Letztverbraucher niederschlagen. (2) Reichweite des Ausschließlichkeitsprinzips Es wird vorgeschlagen, den 19 Abs. 3 RefEntw. wie folgt anzupassen: Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Höhe des Anspruchs pro eingespeister Kilowattstunde bestimmt sich nach der Höhe des Anspruchs, die bei einer Einspeisung ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte. Der Anspruch nach Absatz 1 besteht auch bei einer gemischten Zwischenspeicherung von erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energie für den Stromanteil, der aus erneuerbaren Energien und Speichergasen gewonnen wurde, soweit der Nachweis erbracht wird, welcher Stromanteil aus erneuerbaren Energien und Speichergasen erzeugt worden ist; hierfür müssen die Anforderungen nach 44b Absatz 5 Nr. 1 und 2 eingehalten werden, soweit das Speichergas über das Erdgasnetz transportiert wird. Begründung: Derzeit ist ausdrücklich nur vorgesehen, dass der Anspruch auf finanzielle Förderung im Rahmen des EEG (Marktprämie oder Einspeisevergütung) für den Speicherbetreiber auch bei einem gemischten Einsatz von erneuerbaren Energien und Speichergasen besteht. Rechtsunsicherheiten bezüglich der Reichweite des Ausschließlichkeitsprinzips bestehen allerdings vor allem im Rahmen von Power-to-Gas-Projekten. Hier wird der Strom zunächst im Elektrolyseur in Wasserstoff umgewandelt, dann in einem Gasspeicher zwischengespeichert (der nach der Gesetzesbegründung auch das Gasnetz sein kann) und schließlich in einer Rückverstromungsanlage wieder zu Strom umgewandelt und in das Netz eingespeist. Für jede dieser Anlagen der Zwischenspeicherung kommt bei einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eine Vermischung mit konventionellem Strom bzw. Gas in Betracht. So könnte beispielsweise der Elektrolyseur neben dem erneuerbaren Strom aus der Erneuerbare-Energien-Anlage gleichzeitig netzdienlich durch Erbringung von (negativer) Regelenergie gefahren werden. Auch bei der Nutzung der Potentiale von Speichertanks und Untertage-Gasspeichern ist ein gemischter Einsatz von Speichergasen mit konventionellen Gasen denkbar. Seite 4 von 8

5 Darüber hinaus ist nach der derzeitigen Fassung unklar, wie bei einer Zwischenspeicherung des Stroms im Gasnetz zu verfahren ist. Denn bei der Entnahme des Gases zur Rückverstromung handelt es sich um konventionelles Gas und nicht um Speichergas oder erneuerbare Energien i.s.d. 19 Abs. 3 S. 3 RefEntw. Insofern wäre eine ausdrückliche Klarstellung an die Anforderungen des entnommenen Gases wünschenswert, wie z.b. in 61a Abs. 2 RefEntw. (= 60 Abs. 3 EEG 2014), nach dem die Anforderungen von 44b Abs. 7 Nr. 1 und 2 RefEntw. (= 47 Abs. 6 Nr. 1 und 2 EEG 2014) beachtet werden und von der Gas-Erzeugung bis zur -Ausspeisung Massenbilanzsysteme verwendet werden müssen. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung und Sektorkopplung der Power-to-Gas-Technologie wird angeregt, das Ausschließlichkeitsprinzip ausdrücklich nicht auf die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Gas, welches zum Zwecke der Zwischenspeicherung aus erneuerbarer Energie erzeugt wurde, zu erstrecken. Insoweit sollte es möglich werden, für den bilanziellen Anteil an geförderter erneuerbarer Energie die finanzielle Förderung zu erhalten. (3) Eigenversorgung und Nutzung von Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe Durch 27a RefEntw. (und 52 Absatz 1 Punkt 4) wird die Eigenversorgung oder die Belieferung eines Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe für alle Anlagen ausgeschlossen, deren anzulegender Wert für die EEG- Vergütung durch Ausschreibungen ermittelt wird. Diese Betriebsweise ist während der gesamten Dauer des Anspruchs nach 19 Absatz 1 RefEntw. unzulässig. Durch diese Regelung wird eine marktliche sowie netz- und systemdienliche Sektorkopplung und Zwischenspeicherung von Energie nicht mehr wirtschaftlich realisierbar. Es wird daher vorgeschlagen, den 27a RefEntw. ersatzlos zu streichen. Begründung: Nach Ansicht des Gesetzgebers ist es für ein verzerrungsfreies Ausschreibungsergebnis erforderlich, den Eigenverbrauch von Strom aus zur Ausschreibung angemeldeten Anlagen auszuschließen. Andernfalls würden Bieter unterschiedlich hohe Eigenversorgungsanteile einkalkulieren, woraus sich verzerrte Gebote ergäben, wodurch Gebote, die einen besonders hohen Anteil an Eigenversorgung annehmen, eine erhöhte Zuschlagswahrscheinlichkeit hätten, auch wenn die entsprechende Anlage unter Umständen höhere Stromgestehungskosten aufweist. Diese Argumentation teilen wir nicht. Zum einen sind niedrige Gebote zur Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung und Förderung erneuerbarer Energien gerade wünschenswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese durch niedrige Stromgestehungskosten einer Anlage, oder eine wirtschaftlich effiziente Sektorkopplung, z. B. durch zusätzliche Erlöse u. a. im Mobilitäts- oder Regelenergiemarkt, erzielt werden. Zum anderen ist jedenfalls nicht ersichtlich, wieso die Kostensenkung durch andere als technologiebezogene Maßnahmen benachteiligt werden soll. Im Gegenteil: So wird eine Marktintegration erneuerbaren Stroms gerade vorangetrieben und werden Anreize für eine Emanzipierung von externer Förderung gesetzt. Ziel der Ausschreibungen sind ja gerade ein erhöhter Wettbewerb und die Heranführung der Betreiber an den Markt. Angesichts dessen wäre es geradezu widersinnig, mit dem Hinweis auf eine Wettbewerbsverzerrung diejenigen Anlagenbetreiber zu benachteiligen, die sich um eigene wirtschaftliche Verwertungskonzepte bemühen. Hierbei entsteht auch ein zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen, einerseits weil die Auslastung Seite 5 von 8

6 der Anlage steigt, andererseits weil nicht direkt in das Stromnetz integrierbarer Strom langfristig nutzbar gemacht wird. Aus der Kombination von finanzieller Förderung mit Eigenverbrauchs- bzw. Vorortversorgungskonzepten ergeben sich auch keine unangemessenen Vorteile der Anlagenbetreiber. Denn die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden aufgrund des Markprämienmodells versuchen, ihren Eigenverbrauch in die Zeiten niedriger Börsenpreise zu legen, also regelmäßig in Zeiten hoher Erneuerbare-Energien-Produktion, so dass hier keine zusätzlichen Vorteile durch höhere am Markt zu erwirtschaftende Strompreiserlöse gegeben sind. Darüber hinaus ist auch der Eigenverbrauch aus Neuanlagen inzwischen gemäß 61 EEG 2014 (anteilig) mit der EEG-Umlage belastet. Es ist auch nicht erkennbar, dass große Erneuerbare-Energien-Projekte, die nunmehr an den Ausschreibungen teilnehmen, in relevantem Umfang zum Eigenverbrauch eingesetzt werden. Der vorliegende Sachverhalt bei Power-to-Gas-Projekten unterscheidet sich hier sachlich deutlich vom Eigenstromverbrauch bei Solaranlagen auf Wohnhäusern. (4) Kumulative Anwendung der Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage im Rahmen des 61a Abs. 1 und 2 RefEntw. Es wird vorgeschlagen, den 61 a Abs. 1 und Abs. 2 RefEntw. jeweils wie folgt zu ergänzen: (1) Für Strom, der zum Zweck der Zwischenspeicherung an einen elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher geliefert oder geleitet wird, entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, 1. wenn dem Stromspeicher Energie ausschließlich zur Wiedereinspeisung von Strom in das Netz entnommen wird oder 2. wenn für den gesamten Strom, der dem Speicher entnommen wird, die EEG-Umlage nach 60 Absatz 1 oder 61 Absatz 1 gezahlt wird oder 3. wenn der Strom nach 61 Absatz 2 oder Absatz 3 von der EEG-Umlage befreit ist oder 4. der gesamte Strom, der dem Speicher entnommen wird entweder zur Wiedereinspeisung von Strom in das Netz verwendet wird oder für ihn, soweit er nicht in das Netz eingespeist wird, entweder die EEG-Umlage nach 60 Absatz 1 oder 61 Absatz 1 gezahlt wird oder ausschließlich für solche Strommengen nicht gezahlt wird, für die weder bei der Einspeisung noch bei der Entnahme eine EEG-Umlagepflicht besteht. (2) Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage entfällt auch für Strom, der zur Erzeugung von Speichergas eingesetzt wird, das in das Erdgasnetz eingespeist wird, wenn das Speichergas unter Berücksichtigung der Anforderungen nach 44b Absatz 7 Nummer 1 und 2 zur Stromerzeugung eingesetzt und auf den Strom die EEG-Umlage nach 60 Absatz 1 oder 61 Absatz 1 gezahlt wird oder der Strom nach 61 Absatz 2 oder Absatz 3 von der EEG-Umlage befreit ist. Ferner ist in 61 a zu regeln, den i.r.v. Systemdienstleistungen bezogenen Strom von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage freizustellen: Seite 6 von 8

7 (4) Für Strom, der zum Zwecke der Erbringung von Systemdienstleistungen (wie etwa negative Regelleistung) bezogen wird, entfällt der Anspruch auf Zahlung von EEG-Umlage. Begründung: a) Gemäß des neu formulierten 61a Abs. 1 und 2 RefE würde der von Energiespeichern (hier Stromspeichern) bezogene Strom von der EEG-Umlage befreit sein, wenn dem Stromspeicher Energie ausschließlich zur Wiedereinspeisung von Strom in das Netz entnommen wird bzw. wenn für den gesamten Strom, der dem Speicher entnommen wird, die EEG-Umlage (...) gezahlt wird. Diese Änderung der bisherigen Regelung aus 60 Abs. 3 EEG 2014 führt ggf. zu einer Nachweispflicht des Energiespeicher-Betreibers gegenüber dem Netzbetreiber, was in der Praxis nur schwer umzusetzen ist. Ferner könnte der Redispatch-Einsatz, die Lieferung von Regelenergie, der Stromexport, der Selbstverbrauch des Energiespeichers oder andere Nutzungsformen (z.b. bei "Power-to-Gas") zur EEG-Umlagepflicht auf den gesamten Speicherstrombezug führen. Das sollte vermieden werden. b) 61 a Abs. 1 und Abs. 2 dienen ausweislich der Gesetzesbegründung der Vermeidung einer Doppelbelastung mit der EEG-Umlage. Hierbei hat sich der Gesetzgeber für eine Privilegierung des Speicherbetreibers und eine Belastung des Letztverbrauchers nach der Zwischenspeicherung entschieden. Für die Zahlungspflicht der EEG-Umlage kommt es damit allein auf den Letztverbraucher nach der Zwischenspeicherung an. Die konsequente Anwendung dieser Regelung hat zur Folge, dass der Speicherbetreiber auch dann nicht mit der EEG- Umlage belastet werden kann, wenn bei der Rückverstromung ein Umlage-Befreiungstatbestand gemäß 61 Absatz 2 oder Absatz 3 greift. Die Privilegierungen des 61a stehen kumulativ neben den Befreiungstatbeständen nach 61. Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Andreas Weber Projektleiter Energiesysteme und Energiedienstleistungen Chausseestraße 128 a Berlin Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) weber@dena.de Internet: Seite 7 von 8

8 Strategieplattform Power to Gas In der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) initiierten Strategieplattform Power to Gas bündeln Partner aus Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft ihre vielfältigen Kompetenzen und Erfahrungen zum Thema Power to Gas. Ziel ist es, den wirtschaftlichen und großtechnischen Einsatz von Power to Gas zu ermöglichen und dafür gemeinsam Umsetzungsstrategien zu erarbeiten. Die Strategieplattform unterstreicht die Notwendigkeit von Sektorkopplungstechnologien und Speichern für ein zukünftiges Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien und unterstützt den Einsatz von Power to Gas zur Integration von Strom aus regenerativen Quellen in das gesamte Energiesystem. Dabei sollen alle Erzeugungs- und Nutzungspfade gleichrangig behandelt und somit die Entwicklung verschiedener Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Ausführliche Informationen zur Strategieplattform Power to Gas sind auf der Internetseite verfügbar. Seite 8 von 8

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

BHKW und Wärmepumpe von Endkunden fernsteuern

BHKW und Wärmepumpe von Endkunden fernsteuern 1 BHKW und Wärmepumpe von Endkunden fernsteuern Wind und Sonne geben zunehmende den Takt der Energieerzeugung vor. Um die erneuerbaren Energien besser in das Stromnetz integrieren zu können, koordiniert

Mehr

Die Energiespeicherung im EEG 2014

Die Energiespeicherung im EEG 2014 Forschungsstelle Umweltenergierecht 2. Pumpspeicher-Tagung des EFZN Die Energiespeicherung im EEG 2014 Frank Sailer Goslar, 20. November 2014 Gliederung Kurzvorstellung Stiftung Umweltenergierecht Speicherrecht

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

1. Netznutzungsentgelte

1. Netznutzungsentgelte Das Privileg Stromspeicher? Aktueller Rechtsrahmen und Überlegungen zur Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben J E N S V O L L P R E C H T Der Autor formuliert juristische Antworten auf die Fragen,

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen

Mehr

Regionale Grünstromkennzeichnung

Regionale Grünstromkennzeichnung Regionale Grünstromkennzeichnung Eckpunktepapier, 11. März 2016 I. Einleitung Seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs mit dem EEG 2014 kann Strom aus erneuerbaren Energien, der durch das EEG gefördert

Mehr

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung Berliner Energietage, 25.05.2012 Seite 1 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Inhalt Agenda 1. Grundlagen 2. Vergleich Marktprämie - 39 EEG 3. Beispiel

Mehr

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Mieterstrom Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Jetzt mit unseren Lösungen in die Energiezukunft starten! Klimaaktiv! www.mainova.de Die Energiezukunft

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Fachtagung Energie- und Umweltmanagement. EE im Strommarkt 2.0 - Regulatorischer Rahmen. Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin

Fachtagung Energie- und Umweltmanagement. EE im Strommarkt 2.0 - Regulatorischer Rahmen. Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin Fachtagung Energie- und Umweltmanagement EE im Strommarkt 2.0 - Regulatorischer Rahmen Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin Ziele des Strommarktes 2.0 Problem des energiepolitischen

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus. Referat von Dr. Gerhard Felten. Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und

Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus. Referat von Dr. Gerhard Felten. Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und 27. Juni 2007 RF 70602 Organische Photovoltaik: Auf dem Weg zum energieautarken Haus Referat von Dr. Gerhard Felten Geschäftsleiter Zentralbereich Forschung und Vorausentwicklung anlässlich des Starts

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Je nach Kundenwunsch überwacht unser intelligentes Steuersystem vollautomatisch

Je nach Kundenwunsch überwacht unser intelligentes Steuersystem vollautomatisch ESTEL Der ESTEL Stromspeicher kurz und knapp: Weitestgehend unabhängig von Strompreiserhöhungen bis zu 80% Ihres jährlichen Strombedarfs für den Eigenverbrauch decken Solarstrom speichern und jederzeit

Mehr

Die Wertschöpfung bleibt in der Region

Die Wertschöpfung bleibt in der Region PRESSEINFORMATION Energiewende aus regionalem Anbau: In Thüringen treibt der erste Tarif mit genossenschaftlich erzeugtem Ökostrom den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Regional, dezentral und auch

Mehr

Flensburg extra öko. Ihr Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien. Ein Wechsel, der sich auszahlt.

Flensburg extra öko. Ihr Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien. Ein Wechsel, der sich auszahlt. Flensburg extra öko Ihr Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien Ein Wechsel, der sich auszahlt. Was ist Flensburg extra öko? Grüner Strom aus regenerativer Energie Flensburg extra öko ist der umweltfreundliche

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen 1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012

Mehr

zu dürfen. Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge:

zu dürfen. Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge: Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Astrid Wirnhier Referat III B 2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 26. Januar 2016 524/617 per E-Mail: buero-iiib2@bmwi.bund.de

Mehr

Mit Pumpspeicherkraftwerken

Mit Pumpspeicherkraftwerken Die Energiewende erfolgreich gestalten: Mit Pumpspeicherkraftwerken Pressekonferenz Berlin, 2014-04-15 PSW Goldisthal, 1060 MW, 300m Fallhöhe, 8,5 GWh el Voith in Zahlen In über 50 Ländern 43.000 Mitarbeiter

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Pumpspeicherwerk? BI Kein Pumpspeicherkraftwerk im Blautal. Fragen zu Energiepolitik und -wirtschaft. Gemeindehalle Beiningen, 28.

Pumpspeicherwerk? BI Kein Pumpspeicherkraftwerk im Blautal. Fragen zu Energiepolitik und -wirtschaft. Gemeindehalle Beiningen, 28. Pumpspeicherwerk? BI Kein Pumpspeicherkraftwerk im Blautal Fragen zu Energiepolitik und -wirtschaft Gemeindehalle Beiningen, 28. November 2011 Fragen warum wird das PSW so dringend benötigt? was bedeutet

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in

Mehr

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen

Mehr

Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050.

Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Stromproduktion heute und in Zukunft. Herausforderungen für ewz. Atomausstieg, Klimaziele, Marktliberalisierung, neue Technologien: Der Elektrizitätsmarkt

Mehr

Danke. für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren.

Danke. für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren. Danke für über 10 Jahre Dachs. In Zukunft noch mehr vom Dachs profitieren. Jetzt: Staatlich gefördert 2012 Von 2000 bis 2012 haben sich die Strompreise mehr als verdoppelt. Von 2000 bis 2012 haben sich

Mehr

Zukunft der Verteilnetze

Zukunft der Verteilnetze Zukunft der Verteilnetze Pressekonferenz Fachverband Energietechnik 26. April 2016, Hannover Der Fachverband Energietechnik Der Fachverband Energietechnik vertritt Hersteller hocheffizienter Technologien

Mehr

Solarstrom Praxisbeispiele und Entwicklungspotenziale

Solarstrom Praxisbeispiele und Entwicklungspotenziale Solarstrom Praxisbeispiele und Entwicklungspotenziale Photovoltaik Standort: Uslar, Dünnschicht Leistung: 62,16 kwp Standort: Göttingen Leistung: 201,96 kwp Standort: Hann. Münden Leistung: 202,98 kwp

Mehr

DeR sonne. www.sonnenkraft.de

DeR sonne. www.sonnenkraft.de strom aus DeR sonne ihre solar-photovoltaik-anlage jetzt in bewährter sonnenkraft-qualität www.sonnenkraft.de Die ganze KRaFt DeR sonne. gratis! Seit 4,57 Milliarden Jahren geht die Sonne auf. Und jeden

Mehr

ThEGA-Forum 2014 5 Thesen zur Wärmewende

ThEGA-Forum 2014 5 Thesen zur Wärmewende ThEGA-Forum 2014 5 Thesen zur Wärmewende Prof. Dr.-Ing. Viktor Wesselak Institut für Regenerative Energietechnik (in.ret) Einführung Energiewende in Deutschland ist gekennzeichnet durch + hohes Entwicklungstempo

Mehr

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs

Contracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Der Stadtrat an den Gemeinderat Der Stadtrat an den Gemeinderat Beschluss-Nr. 194 Interpellation betreffend Solarstrom für die Erzeugung von Wasserstoff und Methangas der Gemeinderäte Michael Hefti und Stefan Geiges Beantwortung Frau

Mehr

SWP-FONDSVERMITTLUNG. AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich. Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013

SWP-FONDSVERMITTLUNG. AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich. Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013 SWP-FONDSVERMITTLUNG AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013 Frankreich-Windfonds Leonidas XI von Diskussionen über Senkung der Einspeisevergütung

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Mehr

Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt

Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt 01.09.2015 Dr. Heinrich Gartmair TenneT auf einen Blick Europas erster grenzüberschreitender ÜNB Fakten & Zahlen 2014 (in Klammern:

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Transparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben.

Transparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben. Transparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben. Die Stadtwerke Pforzheim sehen sich als regional verwurzelter Versorger in einer besonderen Verantwortung gegenüber Ihnen, unseren

Mehr

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Pressemitteilung. Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung

Pressemitteilung. Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung Pressemitteilung Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung Verwaltungssitz Neu-Isenburg Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

29.10.2013. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen

29.10.2013. Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen 29.10.2013 Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen Die bestehenden Direktvermarktungsmodelle haben Vorund Nachteile Grünstromprivileg (GSP) + EE

Mehr

Wasserkraft früher und heute!

Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft leistet heute einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in Österreich und auf der ganzen Welt. Aber war das schon immer so? Quelle: Elvina Schäfer, FOTOLIA In

Mehr

Die Energiewende braucht systemübergreifende Lösungen.

Die Energiewende braucht systemübergreifende Lösungen. Stephan Kohler Die Energiewende braucht systemübergreifende Lösungen. Impulsvortrag im Workshop B. 14. Oktober 2014, Agendakongress des Forschungsforum Energiewende, Berlin. 1 Agenda. Vorstellung der Deutschen

Mehr

Guck mal, Energiewende! Eine Ausstellung über smarte Energielösungen in der HafenCity

Guck mal, Energiewende! Eine Ausstellung über smarte Energielösungen in der HafenCity Guck mal, Energiewende! Eine Ausstellung über smarte Energielösungen in der HafenCity Willkommen in meinem smarten Zuhause. Ich bin Paul. Gemeinsam mit meinem Hund Ben lebe ich in einem Smart Home. Was

Mehr

pachten selbst erzeugen sparen

pachten selbst erzeugen sparen pachten selbst erzeugen sparen So lohnt sich Ihre eigene Energiewende Gewerblich genutzte Gebäude mit großen Dachflächen sind die ideale Basis für eine Photovoltaikanlage. Sie bieten Immobilieneigentümern

Mehr

Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft

Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Smart Grids-Gespräche für Verteilnetzbetreiber, 23. Juli 2014 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. 1 Ausgangslage Verband für

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 09. Oktober 2012, Hannover Stellungnahme des VfW VfW-Stellungnahme Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 2/5 Modernisierung

Mehr

Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen

Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 05. November 2014 www.bdew-norddeutschland.de 1.1

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung

Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt

Mehr

Unsere Energie für Sie

Unsere Energie für Sie Unsere Energie für Sie passgenaue energie für den mittelstand ihr partner in sachen energie Mit Repower rundum gut versorgt In Zeiten weltweit steigender Energiepreise rückt das Thema Energiebeschaffung

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]

Mehr

Flexibilität für die Energiewende

Flexibilität für die Energiewende Flexibilität für die Energiewende Dr. Sönke Häseler Research Fellow Institut für Recht und Ökonomik / Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität Hamburg Kommunales Infrastruktur-Management, Berlin, 21. Juni

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

Was ist die EEG-Umlage?

Was ist die EEG-Umlage? Was ist die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil Ihres Strompreises. Für das Jahr 2013 liegt sie bei 5,277 ct/kwh. Sie ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde Strom zu

Mehr

Wie weiter mit Wind in

Wie weiter mit Wind in Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung

Mehr

Stromspeicher in der Energiewende

Stromspeicher in der Energiewende e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3, 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 E-Mail: info@eundu-online.de Internet: www.eundu-online.de Elbrinxen, 26.11.2014 Michael Brieden-Segler

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Energie- und CO 2 -Bilanz für den Kreis Herzogtum Lauenburg Energie- und CO 2 -Bilanz für den Kreis Herzogtum Lauenburg Mit Hilfe der Software ECORegion smart der Firma Ecospeed wurde auf der Grundlage kreisspezifischer Daten sowie in der Software integrierter

Mehr

Energiespeicherung Schlüsseltechnologien aus technisch-wirtschaftlicher Sicht. Hanspeter Eicher VRP Dieter Többen CEO

Energiespeicherung Schlüsseltechnologien aus technisch-wirtschaftlicher Sicht. Hanspeter Eicher VRP Dieter Többen CEO Energiespeicherung Schlüsseltechnologien aus technisch-wirtschaftlicher Sicht Hanspeter Eicher VRP Dieter Többen CEO 1 Ausgangslage Die Elektrizitätsproduktion aus PV, Wind und Biomasse nimmt stark zu,

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft

Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft 6. Isnyer Energiegipfel 17.03.2013 Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft Benjamin Schott Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) Baden-Württemberg -1- Was erwartet

Mehr

Markt Ökostrom? Juni 2014

Markt Ökostrom? Juni 2014 Markt Ökostrom? Juni 2014 Autor : Michael Houben Schnitt : Ines Müller Kamera : Achim Köhler, Dirk Nolte Länge : 6:35 letzte Worte:... vom Markt verdrängt. Anmoderation: Ein Viertel des in Deutschland

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen

oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen Informations- und Preisblatt Stand Oktober 2015 oekostrom business flow flexibel die energiewende unterstützen Günstiger geht es nicht: 5,05

Mehr

oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt

oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität G ünstiger geht s nicht: 4,94 cent/kwh netto (5,93 cent/kwh

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Nutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg

Nutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Ökostrom Nutzen für Verbraucher und Umwelt Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Dominik Seebach (dominik.seebach@oeko.de) Öko-Institut e.v. Freiburg/Darmstadt/Berlin Welche

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt?

Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt? Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt? Stadtwerke-Workshop: Perspektiven für Kraftwerksinvestitionen im zukünftigen Energiemix

Mehr

Werden Sie jetzt Vorreiter!

Werden Sie jetzt Vorreiter! Werden Sie jetzt Vorreiter! Machen Sie mit beim Pilotprojekt Demand Side Management Baden-Württemberg. Erlöse erzielen Energiewende fördern. Vorbild Baden-Württemberg. Als hoch industrialisierte Region

Mehr

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Armut smart bekämpfen Smart heißt intelligent, schlau oder geschickt. Manchmal ist damit auch gemeint, dass man moderne Technik wie Handys oder Internet einsetzt. Zum

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30 Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell 1. Ist 33 Abs. 1 Satz 1 EEG2012 für PV-Installationen von mehr als 10 Kilowatt nur für den über 10 kw hinausgehenden Leistungsanteil

Mehr

Erfassung von Anlagendaten im Marktstammdatenregister

Erfassung von Anlagendaten im Marktstammdatenregister Erfassung von Anlagendaten im Marktstammdatenregister Das Marktstammdatenregister (MaStR) wird die Stammdaten der Energieerzeugungs- und Verbrauchsanlagen im Strom- und Gasbereich erfassen und für den

Mehr

Netzgekoppelte Solarstromanlage

Netzgekoppelte Solarstromanlage "Banal gesagt führt nur ein Weg zum Erfolg, nämlich mit dem zu arbeiten, was die Natur hat und was sie bietet. Dabei geht es darum, in einem positiven Kreislauf mit der Umwelt zu wirtschaften. Man nennt

Mehr

Aktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von

Aktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von "Unsere Vision ist eine friedfertige Gesellschaft, die weltweit ihre Energien zu 100 Prozent aus der Sonne gewinnt. Daran arbeiten wir offen und engagiert, wir vernetzen dazu unsere Ideen und Aktivitäten

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

regenis bioenergiepark artland Effiziente Energie mit Synergie aus Biomasse, Wind & Solar erzeugen.

regenis bioenergiepark artland Effiziente Energie mit Synergie aus Biomasse, Wind & Solar erzeugen. regenis Effiziente Energie mit Synergie aus Biomasse, Wind & Solar erzeugen. Das neue Denken und Handeln für regenerative Energieerzeugung Die Welt ist im Wandel. Die Zukunft gewinnen mutige Pioniere,

Mehr

Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik.

Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik. Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik. Photovoltaik lohnt sich sofort: Sie können den gewonnenen Strom selbst verbrauchen oder verkaufen und ganz nebenbei den Wert Ihrer Immobilie steigern. Ideal

Mehr

Wir übernehmen für Sie die Direktvermarktung Ihres Ökostroms!

Wir übernehmen für Sie die Direktvermarktung Ihres Ökostroms! EEG-Direktvermarktung für Betreiber von Ökoenergieanlagen Für Anlagen ab 500 kw elektrisch. Online-Zugang: www.oekostrom-direktvermarktung.de Wir übernehmen für Sie die Direktvermarktung Ihres Ökostroms!

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines

Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der

Mehr

Einladung. zur Inbetriebnahme am 15. Oktober 2015 Weltweit kompakteste und effizienteste Power to Gas-Anlage startet in Hamburg

Einladung. zur Inbetriebnahme am 15. Oktober 2015 Weltweit kompakteste und effizienteste Power to Gas-Anlage startet in Hamburg Einladung zur Inbetriebnahme am 15. Oktober 2015 Weltweit kompakteste und effizienteste Power to Gas-Anlage startet in Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, Strom aus Wind und Sonne ist nicht immer verfügbar

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze

Mehr