Konsultation Konzeptionelle Grundlagen für Schulsozialarbeit im Kanton Bern

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1 Bern, 5. Juli 2007 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Sulgeneckstrasse Bern Konsultation Konzeptionelle Grundlagen für Schulsozialarbeit im Kanton Bern Sehr geehrte Frau Grossenbacher, sehr geehrter Herr Suter Sehr geehrte Damen und Herren Für die Zustellung der Unterlagen und die Möglichkeit der Stellungnahme danken wir Ihnen. Ihr Amt hat wichtige Grundlagen erarbeitet, welche den Gemeinden die Nutzung bestehender Kenntnisse und Erfahrungen erleichtern wird. Wir haben das neue Konzept mit grossem Interesse gelesen und in der Schulsozialarbeit tätige Kolleginnen und Kollegen einbezogen. Unsere Stellungnahme basiert auf den von unserem Verband erarbeiteten Rahmenempfehlungen und Qualitätsrichtlinien für die Schulsozialarbeit, auf unserem Berufskodex und den Rückmeldungen unserer Kolleginnen und Kollegen, die in der Schulsozialarbeit tätig sind. Das Konzept ist sehr ausführlich verfasst und durchdacht. Es führt viele wichtige Grundsätze und Überlegungen rund um das Thema aus. Die vorliegende Fassung ist eine wichtige Basis für ein zukünftiges Konzept. In einigen Aspekten bedarf es jedoch noch wesentlicher Ergänzungen, bzw. Anpassungen. A Vorbemerkungen Schulsozialarbeit ist ein junges Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Die bestehenden Evaluationen in anderen Kantonen sowie die Erfahrungen im Kanton Bern zeigen deutlich, dass Schulsozialarbeit einen wichtigen und wirksamen Beitrag zur Bewältigung von sozialen Probleme in Schulen leistet. Deshalb begrüssen wir es sehr, dass ein Konzept erarbeitet wird. Nicht nachvollziehen können wir hingegen, weshalb die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen nicht zugleich realisiert wird. Wenn die gesetzliche Verankerung erst mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes 2012 realisiert wird, werden einige der jetzt laufenden Projekte möglicherweise nicht weitergeführt werden können. Im Interesse einer koordinierten Entwicklung und kontinuierlichen Finanzierung der wichtigen Angebote der Schulsozialarbeit bitten wir Sie, eine frühere Förderung durch den Kanton prioritär zu unterstützen.

2 2 B Grundsätzliche Anmerkungen zum Konzept Das Modell A ist ganz klar keine Form von Schulsozialarbeit, insbesondere auch keine Grundform von Schulsozialarbeit. Es beschreibt eine Form von Zusammenarbeit, die eigentlich als selbstverständlich zu erwarten wäre. Diese Zusammenarbeit kann in der Einführung erwähnt werden analog zum Abschnitt zur geleiteten Schule. Aus allen übrigen Ausführungen und Tabellen ist deshalb die normale Zusammenarbeit zwischen Schule und der Jugendhilfe 1 ersatzlos zu streichen. Die evaluierte Wirkung von Schulsozialarbeit sollte explizit mit eigenem Abschnitt in der Einleitung aufgeführt werden, mit Beispielen und klaren Quellenverweisen. Dies würde eine sachlich fundierte politische Diskussion um Nutzen und Wirkung von Schulsozialarbeit fördern. Schulsozialarbeit ist als ergänzendes Angebot zu den bestehenden Angeboten in einer Gemeinde zu verstehen. Dies sollte an den entsprechenden Stellen expliziter formuliert sein. Sie nimmt eine zentrale Koordinationsfunktion wahr zwischen verschiedenen Akteuren in einer Gemeinde. Die Konzeption von Schulsozialarbeit ist auf die effektive Situation in einer Gemeinde abzustimmen. Dabei sind insbesondere die kurzfristig verfügbaren Kapazitäten der Angebote der Sozialen Arbeit zu berücksichtigen. Wir erachten den Begriff Jugendhilfe als deutlich zutreffender als den Begriff Sozialdienste für die Bezeichnung der Angebote der Sozialen Arbeit im Bereich der freiwilligen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angebote für Kinder und Jugendliche. Soziale Arbeit ist der zutreffende Begriff als Überbegriff für die Gesamtheit der Angebote in der Sozialen Arbeit. Im vorliegenden Konzept ist der Begriff Schulsozialpädagogik leider unerwähnt. Im Kanton Bern ist inzwischen die Bezeichnung Schulsozialarbeit gebräuchlich. Eine Verortung der Schulsozialpädagogik wäre im Rahmen dieses Konzepts wünschenswert. Wir weisen darauf hin, dass in der Schweiz eine Weiterbildung in Schulsozialpädagogik existiert, vgl. unsere Anmerkungen zu 4.2. C Anmerkungen und Vorschläge zum Konzept im Detail 1 Die Schule auf dem Weg zu Schulsozialarbeit Der Titel des Kapitels wirkt unpassend, denn die Schule an sich wandelt sich nicht hin zu Schulsozialarbeit. Inhaltlich geht es um die Ausgangslage und den aktuellen Handlungsbedarf. Das einleitende Kapitel ist einerseits sehr ausführlich in Bezug auf die Aufgaben und den Auftrag der Schule. Auf der anderen Seite fehlen wichtige Inhalte wie insbesondere der gesellschaftliche Auftrag der Jugendhilfe. Der Auftrag der Jugendhilfe sollte in einem eigenen Abschnitt kurz beschrieben werden. Die positive Wirkung von Schulsozialarbeit soll deutlich und explizit erwähnt werden. Sie sollte in einem eigenen Abschnitt beschrieben werden, mit einzelnen Beispielen und Quellenverweisen. Die positiven Erfahrungen mit Schulsozialarbeit werden nur ganz kurz erwähnt, aber nicht genügend hervorgehoben. Dabei gibt es gesamtschweizerisch schon eine ganze Reihe von Evaluationen, welche die positive Wirkung der Schulsozialarbeit deutlich dokumentieren. Seite 4, Abschnitt 4, 2. Satz: der Ausdruck kostengünstig verleitet zu Billiglösungen. Die Kosten sind den Anforderungen und den Minimalstandards anzupassen. Der Ausdruck ist zu streichen oder zu ersetzen z.b. mit ergänzende. (vgl. Kapitel B zu diesem Thema). 1 Fussnote: Sozialdienst ist nicht der treffendste Ausdruck für die zentralen Kooperationspartner: nur polyvalente Sozialdienste nehmen Aufgaben der gesetzlichen Jugendhilfe wahr, sonst sind in erster Linie die Vormundschaftsbehörden oder Jugendämter zuständig. Ergänzend bestehen je nach Gemeinde unterschiedliche freiwillige, spezialisierte Beratungsangebote der Sozialen Arbeit oder Angebote der offenen Jugendarbeit, die auch als Partner zu berücksichtigen sind. Wir verwenden in unserer Stellungnahme deshalb den Begriff Jugendhilfe anstelle von Sozialdienst.

3 Die Ausführungen zu sogenannten Schulsozialarbeit in einem weiteren Sinn sind als (normale) Zusammenarbeit zwischen Schule und der Jugendhilfe zu bezeichnen und die wesentlichsten Anregungen sind aus den übrigen Kapiteln in einem Abschnitt in der Einführung zusammenzufassen. Die Ausführungen zur geleiteten Schule erachten wir als wichtige Inhalte. 3 2 Grundlagen zur Schulsozialarbeit Definition Die Definition von Schulsozialarbeit gemäss Drilling entspricht unserem Verständnis von Schulsozialarbeit. Drilling bezeichnet in der zitierten Definition drei Ziele von Schulsozialarbeit. Nicht nachvollziehbar ist für uns die darauffolgende Ausführung zu Ziele und Verständnis von Schulsozialarbeit, welche ein anderes Verständnis von Schulsozialarbeit skizziert. Dies führt unnötig zu Verwirrungen und Unklarheiten. Wenn Ziele von Schulsozialarbeit ausführlicher formuliert sein sollen, schlagen wir untenstehende Formulierung vor. Die konkreten Leistungen von Schulsozialarbeit werden im Leistungskatalog auf S. 31 aufgeführt. Deshalb beschränken wir uns in unserem Vorschlag auf die Ziele. Verzichten würden wir auf eine doppelte Aufführung des Verständnisses, das in der Definition von Drilling unseres Erachtens genügend ausgeführt ist. Die wichtigsten Ziele 2 von Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeit unterstützt in Kooperation mit Lehrpersonen, Eltern und Fachstellen Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens und fördert ihre Befähigung, eine für sie und ihre Umwelt zufriedenstellende Lebensgestaltung zu erreichen. Schulsozialarbeit setzt sich für Bedingungen ein, welche eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen und trägt mit gezielten Massnahmen dazu bei, persönliche und/oder soziale Kompetenzen zu stärken. Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-) Alltags und fördert die Integration der Schülerinnen und Schüler in die Schule. Sie fördert die Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen und trägt mit gezielten Massnahmen dazu bei, die persönlichen und/oder sozialen Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Schulsozialarbeit leistet einen Beitrag an ein positives Schulklima im Sinne der Gesundheitsförderung. Schulsozialarbeit fördert die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie Fachstellen und Behörden Formen Abschnitt A ist ersatzlos zu streichen, bzw. in Kapitel 1 zu integrieren. Aus der Tabelle Formen von Schulsozialarbeit ist die Spalte A ersatzlos zu streichen. In der Zeile Auftrag soll auf eine hier unvollständige Aufzählung von Dienstleistungen der Schulsozialarbeit verzichtet werden. Ein Verweis auf den Leistungskatalog auf S. 31 wäre dienlicher. Anstelle des Satzes Versorgung der Schulen mit Dienstleistungen der Schulsozialarbeit soll formuliert werden: Die kommunalen Aufträge sollen die konkreten Dienstleistungen unter Berücksichtigung bestehender Kapazitäten von Schule und Jugendhilfe festlegen und in Abstimmung darauf die notwendigen finanziellen Ressourcen definieren. 2 Grundlagen: Definition von Drilling 2005, Rahmenempfehlungen Schulsozialarbeit 2006 von AvenirSocial und Qualitätsrichtlinien für die Schulsozialarbeit 2006 von AvenirSocial.

4 Vergleich und Empfehlungen Aus der Tabelle Vergleich und Empfehlungen ist die Spalte A ersatzlos zu streichen. Zeile Minimalstandards: Hier sind zuerst die Kriterien festzuhalten, welche bei der Bemessung der benötigten Stellenprozente relevant sind. Davon abgeleitet sind die Stellenprozente zu definieren. a) relevante Kriterien zur Bemessung der Stellenprozente: Kapazität, kurzfristige Verfügbarkeit und Art der übrigen sozialen Angebote in der Gemeinde Sozialstruktur der Gemeinde Anzahl Schulstandorte: je mehr Standorte zu bedienen sind, desto höher ist der Zeitbedarf (Koordination, Reisezeiten). Auftragsumfang der Schulsozialarbeit Anzahl Kleinklassen Anzahl Schülerinnen und Schüler: AvenirSocial empfiehlt pro 80% Jahresarbeitsstelle max. 300 Schülerinnen und Schüler. Die Gemeinde Köniz empfiehlt pro 80% Jahresarbeitsstelle 250 Schülerinnen und Schüler Unterstellung der Schulsozialarbeit Die fachliche und personelle Leitung ist durch Fachpersonen der Sozialen Arbeit wahrzunehmen, wie dies im Konzept so festgehalten ist. Die Doppelunterstellung im Bereich der operativen Führungsaufgaben ist nicht unproblematisch. Sie kann zu Schwerfälligkeiten führen und viele Ressourcen absorbieren. Die notwendigen Ressourcen für die strategische und operative Führung sind zusätzlich zu bestehenden Aufgaben bereitzustellen. Dies sollte nicht beiläufig auf S. 14, sondern explizit auf S. 13 erwähnt werden. Strategische Führungsaufgaben, S.13, ergänzen mit einem dritten Punkt: - Planung externer Evaluation und Realisierung öffentlicher Kommunikation von Nutzen und Wirkung Operative Führungsaufgaben, S.14: - 1. Abschnitt ersatzlos streichen Tabelle Schnittstellen zwischen Schule und Sozialer Arbeit Titelzeile: Begriff Sozialdienst präzisieren: polyvalente Sozialdienste, bzw. Sozialdienste, Jugendamt und Vormundschaftsamt. Zeile Angebote, leere Zelle Offene Kinder- und Jugendarbeit: Die Angebote sind im kantonalen Steuerungskonzept festgehalten und sind aufzulisten: Soziokulturelle Animation und Begleitung Information und Beratung Entwicklung und Fachberatung Zeile Zugang: Zelle Kindesschutz und Vormundschaft: das aufgeführte Angebot entspricht nicht dem Zugang. Der Zugang ist einerseits auf Wunsch der Betroffenen, aber auch aufgrund von Meldungen durch Privatpersonen, Schulen, Fachstellen oder Behörden. Zeile Schnittstelle mit Schulsozialarbeit, Zelle offene Kinder- und Jugendarbeit: ist auf der Grundlage des Steuerungskonzept des Kantons neu zu formulieren. Insbesondere Präventionsarbeiten und Projektarbeiten fehlen.

5 5 3 Planungsschritte 3.2 Bedarfsanalyse Ist-Zustand, Einschätzung der externen Ressourcen: die effektiven, insbesondere kurzfristig verfügbaren Kapazitäten, bzw. Wartezeiten sind genau abzuklären. Wenn externe Fachstellen oder Behörden zu wenig freie Kapazitäten haben, ist der Bedarf entsprechend zu bewerten. Dies betrifft sowohl wie S. 20: unklar ist uns, wer die externe Bedarfsanalyse durch das Schulumfeld realisieren sollte. 3.3 Konzept und Finanzierung von expliziter Schulsozialarbeit S. 21: Pilotprojekte gibt es inzwischen schon genügend. Die notwendigen grundlegenden Erfahrungen sind vorhanden. Deshalb sind weitere Pilotprojekte zur Klärung grundsätzlicher Fragen nicht mehr notwendig. Eine regelmässige Evaluation der Schulsozialarbeit ist hingegen nach wie vor wichtig. Aufgrund der Ergebnisse sollen die Angebote oder Ressourcen überprüft und dem Bedarf angepasst werden. 4 Umsetzung und Betrieb von expliziter Schulsozialarbeit 4.1 Vorbereitung der Einführung Die Stichworte sind zu ergänzen mit: 2. Konzept erarbeiten 3. Anstellung vorbereiten: Stellenbeschrieb, Berufliche Anforderungen an die Schulsozialarbeiter/-innen Die Minimalvoraussetzungen sind in der Formulierung und Darstellung von wünschenswerten Zusatzqualifikationen klar zu trennen. Zur Minimalvoraussetzung gehört ein Diplom in Sozialer Arbeit. Soziale Arbeit umfasst drei Berufsgruppen: die Soziokulturelle Animation gehört neben Sozialarbeit und Sozialpädagogik auch dazu. In der Fussnote ist die Soziokulturelle Animation zu ergänzen. Die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen werden in der Personalauswahl in der Praxis eine wesentliche Rolle spielen, sind jedoch der Kategorie der erwünschten Erfahrungen zuzuordnen. Diplomierte in Sozialer Arbeit verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über die aufgezählten Kenntnisse. Die Nachdiplomstudien oder Zusatzqualifikationen sind explizit als wünschenswerte Zusatzqualifikationen aufzuführen, welche in der Folge auch mit einem höheren Lohn zu honorieren sind. Die Zusatzqualifikation Schulsozialpädagogik sollte explizit aufgeführt werden. 4.6 Qualitätsvoraussetzungen Punkt 3: zu ergänzen sind: Pflege des fachlichen Austauschs sowie der Intervision, Gewährung von Supervision und fachlicher Fortbildung. Punkt 4: siehe unsere Anmerkungen unter zu den Kriterien zur Bemessung der Stellenprozente. Anhang 2: Checkliste Konzept Schulsozialarbeit Abschnitt Einbezug von Schulleitungen und Lehrpersonen : Die Formulierung von Punkt 2 ist missverständlich. Besser: Weiterbildung zum Thema Schulsozialarbeit.

6 6 Abschnitt Einführung, Angebotssteuerung und entwicklung : Punkt 3 unmissverständlicher formulieren: Weiterbildung der Schulleitungen und Lehrpersonen zum Thema Schulsozialarbeit. Punkt 7 neu aufführen: Wirkung und Nutzen von Schulsozialarbeit dokumentieren Anhang 3: Muster Leistungskatalog Schulsozialarbeit 1. Prävention und Früherkennung In diesem Abschnitt fehlen wichtige Angebote der Schulsozialarbeit. Daher schlagen wir folgende Neuformulierung vor: Konzeption und Durchführung von Klassen-, Gruppen- und Schulprojekten betreffend sozialen Fragestellungen sowie zur Förderung sozialer Kompetenzen Mitwirkung in der Früherkennungskommission Aufgreifen von Themen, wo sozialer Handlungsbedarf besteht und Anregungen einbringen zum Umgang damit Konzeption und Durchführung von Präventionsprojekten Beratung und spezifische Mitarbeit bei Schulkonferenzen und Weiterbildungsanlässen Da Schulsozialarbeit grundsätzlich in bedarfsgerecht und Kooperation mit Schule und Lehrerschaft stattfindet, haben wir hier darauf verzichtet, diesen Aspekt in jeder Leistung zu erwähnen. 2. Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern Ergänzen: Niederschwellige freiwillige Beratung 3. Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Schulleitungen Ergänzen: Mitwirkung in der Schulentwicklung betreffend sozialen Fragestellungen Mitwirkung bei Elterngesprächen und Elternabenden Förderung einer positiven Schulhauskultur Beratung, Unterstützung und Intervention in sozialen Krisensituationen in Klassen 5. Informations- und Kooperationsleistungen Die Vernetzung gehört zu einer der Kernleistungen der Schulsozialarbeit. Deshalb ist sie an erster Stelle zu erwähnen. Der Punkt ist noch zu ergänzen. Nicht die Angebote, sondern die Leistungen sind zu dokumentieren und zu kommunizieren: Aufbau und Pflege eines Kooperationsnetzes mit Fachstellen, Einrichtungen, Unterstützungsangeboten und Behörden Information und Dokumentation der Leistungen der Schulsozialarbeit Anhang 4 Musterbudget Betriebskosten: Die Weiterbildungskosten bezeichnen vermutlich die laufende fachliche Fortbildung im Bereich Schulsozialarbeit. Im Gegensatz haben Weiterbildungen eine zusätzliche Qualifikation zum Ziel haben und sind deutlich teurer. Daher würden wird den Budgetposten als Fortbildung bezeichnen.

7 7 Die Kosten für Supervision (ca. 1500) sowie die Kosten für Lizenzen für Software sind zu ergänzen (Betrag abhängig von bestehenden Infrastruktur in der Gemeinde). Die Lizenzkosten können jährlich wiederkehrend anfallen. Investitionskosten: Die Kosten für die Erstanschaffung fachspezifischer Software sind mit dem Betrag von Fr nicht abgedeckt. Sofern die Evaluationskosten nicht über ein anderes Budget der Gemeinde finanziert werden, sollten sie als eigener Budgetposten aufgeführt werden. Anhang 6: Muster Stellenbeschreibung Genereller Auftrag: Die vorgeschlagene Formulierung erachten wir als unzutreffend und unbefriedigend. Insbesondere der Punkt 1 ist unangemessen formuliert. Er sollte sich auf die unter Kapitel formulierten Ziele stützen. Ein wesentlicher Abschnitt fehlt: die Kompetenzen. Sie sind zu ergänzen. Zu ergänzen unter einen separaten Abschnitt Berufsethische Grundlage : Der Berufskodex von AvenirSocial. Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und bitten um Zustellung der Ergebnisse der Konsultation. Freundliche Grüsse AvenirSocial Sektion Bern Geschäftsleiterin Sign. Jutta Gubler lic. phil./dipl. Sozialarbeiterin Kopien: GEF Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit diverse Organisationen im Sozialbereich

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