Schulsozialarbeit Auswertung der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

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1 Schulsozialarbeit Auswertung der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE 1. Umfang der Sozialpädagogischen Arbeit an den Schulen Schulsozialarbeit wird derzeit im Rahmen des ESF-Programms Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs (Schulerfolg sichern!) gefördert, darüber hinaus werden weitere Vorhaben der Schulsozialarbeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt, u.a. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Programm Schulerfolg sichern: Im Schuljahr 2009 / 2010 waren 178 Schulen einbezogen, in den Schuljahren 2010 / 2011 und 2011 / Nach Schulformen gegliedert, sind das folgende Beteiligungsraten: Schulform Schuljahr 2009 / 2010 () Absolute Zahl der beteiligten Schulen Berufsbildende Schulen 53 % (17) 62,5 % (20) Förderschulen 26 % (32) 34,5 % (41) Grundschulen 1,3 % (7) 2,5 % (14) Gymnasien 3,75 % (3) 5 % (4) Integrierte Gesamtschulen 50 % (3) 50 % (4) Kooperative 100 % (3) 100 % (3) Gesamtschulen Sekundarschulen 63 % (112) 72 % (125) Schuljahre 2010 / 2011 und 2011 / 2012 () Absolute Zahl der beteiligten Schulen Weitere Projekte außerhalb des EFS-Programms im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Rückmeldung der Landkreise und kreisfreien Städte: Schulform Projekte Berufsbildende Schulen 6 Förderschulen 21 Grundschulen 44 Gymnasien 2 Integrierte Gesamtschulen - Kooperative - Gesamtschulen Sekundarschulen 26 Schulformübergreifend 5 Verbund Sekundarschule / 1 Gymnasium (Landschulheim Grovesmühle) Summe 105

2 An einigen Schulen arbeiten Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter aus dem ESF- Programm und solche aus anderen Programmen gemeinsam: Landkreis / Kreisfreie Stadt Schulen mit Schulsozialarbeit aus mehreren Programmen Altmarkkreis Salzwedel 1 Berufsbildende Schule Anhalt Bitterfeld 1 Förderschule, 5 Sek.Schulen, 1 freie Schule Jerichower Land 3 Grundschulen, 1 Förderschule, 1 Sek.Schule, 1 Berufsbildende Schule Saalekreis 1 Sek.Schule Landkreis Stendal 1 Förderschule, 2 Sek.Schulen, 1 Berufsbildende Schule Wittenberg 1 Sek.Schule Halle 2 Förderschulen, 1 Sek.Schule, 1 Berufsbildende Schule (Stand 2012 nach Rückmeldung durch die Landkreise und kreisfreie Städte) Im Zentrum des ESF-Programms Schulerfolg sichern! stehen die Sekundarschulen. Im Schuljahr 2009 / 2010 wurden 67,3 % der Schülerinnen und Schüler von Sekundarschulen mit diesem Programm erreicht, die Zahl stieg im Schuljahr 2010 / 2011 auf 73,2 % und blieb 2011 / 2012 stabil (73,1 %) (Differenzen zur Tabelle entstehen offenbar aus leichten Veränderungen bei der Gesamt-Schulzahl). Die meisten Schülerinnen und Schüler werden im Landkreis Wittenberg (100 %) und im Altmarkkreis Satzwedel (90,1 %) erreicht, die wenigsten in Anhalt Bitterfeld (29,1 %) und Magdeburg (32,5 %). Mit Projekten der Schulsozialarbeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung also außerhalb des ESF-Programms - werden u.a. im Altmarkkreis Salzwedel, im Landkreis Stendal und im Landkreis Anhalt Bitterfeld alle Schülerinnen und Schüler an den Berufsbildenden Schulen erreicht, im Saalekreis jede dritte Grundschülerin bzw. jeder dritte Grundschüler, in Mansfeld Südharz ca. 50 % der Sekundarschülerinnen und schüler und über 30 % der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. Die Unterschiede zwischen den Landkreisen in beiden Säulen der Schulsozialarbeit (ESF-Programm Schulerfolg sichern! einerseits und weitere Programme andererseits) sind erheblich und in diesen Größenordnungen nicht allein durch unterschiedliche Bedarfslagen zu erklären. Offenbar ist es gelungen, neben den unmittelbaren Projektträgern der Schulsozialarbeitsprojekte eine große Zahl weiterer Kooperationspartner aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Bereiche einzubeziehen. Die Schulbehörden erfassen diese Kooperationen nicht. Sie liegen in der Verantwortung der Schulen. Nach Rückfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde eine Liste zusammengestellt, die der Antwort der Landesregierung beigefügt ist (Fachämter der Landratsämter, Volkshochschulen, Theater, Jugendklubs, Polizei, Wirtschaft, Arbeitsagenturen, Sport, Beratungsstellen, )

3 2. Ergebnisse der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen Ziel Entsprechend der Förderrichtlinie für den Einsatz der Europäischen Sozialfondsmittel steht die Senkung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss der Sekundarstufe I erreichen, im Zentrum des Programms Schulerfolg sichern!. Die in Sachsen-Anhalt durchgeführten Projekte der Schulsozialarbeit sind aber inhaltlich erheblich breiter aufgestellt. Eine Bewertung der Programmergebnisse allein an der Quote der sogenannten Schulversagerinnen und versager ist nicht zielführend. So nennt die Landesregierung daneben auch Verbesserung des Schul- und Klassenklimas, die Förderung von Sozialkompetenzen, die Initiierung von Schulentwicklung, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Partnern. Es ist aber dennoch unbefriedigend, wenn in der bisherigen Laufzeit des Programms die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Sekundarstufen I Abschluss sogar noch zugenommen hat und der Zielwert verfehlt wird: Sekundarschulen 6,0 % 6,3 % 6,6 % Gesamtschulen 5,0 % 4,4 % 5,1 % Förderschulen 75,9 % 80,4 % 78,4 % Im Bereich der Sekundarschulen gibt es nur im Landkreis Stendal über die drei Jahre eine positive Entwicklung. Schwerpunkt ist die Landeshauptstadt Magdeburg mit % der Schülerinnen und Schüler an Sekundarschulen, die keinen Abschluss erreichen, bei deutlich steigender Tendenz. Halle verharrt auf relativ hohem Niveau (ca. 10 %), problematisch ebenfalls das Jerichower Land. Die besten Werte erreicht der Landkreis Harz. Die Ausbildungen im Berufsvorbereitungsjahr und in der Einjährigen Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglichen soll, haben nach wie vor eine sehr hohe Misserfolgsquote: Teilnehmerzahl Quote ohne Hauptschulabschlu ss 81,2 % 84,8 % 74,8 % Insgesamt muss die Hauptursache in dem immer noch sehr hohen Anteil von Förderschülerinnen und schülern gesehen werden, die überwiegend keinen Hauptschulabschluss erreichen. Hinzu tritt, dass die Bildungsanschlüsse nach Beendigung der Fö.-Schule Lernen nicht optimal gestaltet sind (das ist der größte Förderschulbereich).

4 Nach zahlreichen Arbeitsbesuchen sehen wir einen wichtigen Erfolg des Programms darin, dass der Stellenwert sozialpädagogischer Arbeit an den Schulen besser erkannt wird und Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Aufgaben sensibilisiert wurden, sich Kompetenzen herausbilden, neue Perspektiven für die pädagogische Arbeit eröffnet werden und sich eine konstruktive Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Fachkräften der Sozialpädagogik entwickelt. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben mit ihrer engagierten Arbeit daran hohen Anteil. Wo sie eingesetzt sind, ist ihre Tätigkeit zum unverzichtbaren Bestandteil der schulischen Arbeit geworden. Die Landesregierung kommt zu ähnlichen Einschätzungen. Die Bewertungen der Landesregierung werden nicht nach Schulformen differenziert, das sehen wir als Mangel. In der Antwort verzichtet die Landesregierung auch darauf, diese Aussagen durch Studien, Erhebungen u.ä. zu untermauern. Einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Schulerfolgs sehen wir in der Einbeziehung der Elternhäuser. Die Landesregierung bescheinigt hier den Projekten und der Tätigkeit der Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter gute Erfolge. Projekte, die auf die Zusammenarbeit mit Eltern gerichtet sind, sollen besonders gefördert werden. Im Schuljahr 2010 / 2011 nahm Elternarbeit und Elterntraining durchschnittlich 7,3 % der Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter ein (Bandbreite 0 bis 22 %). Unterschiede zwischen den Schulformen seien nicht signifikant. Insgesamt wurden im Schuljahr 2010 / Mütter und Väter erreicht. Der Anteil der ausdrücklich auf Elternarbeit gerichteten Projekte ( bildungsbezogene Angebote ) ist in diesem Schuljahr (2012 / 2013) deutlich gestiegen (7,2%). Die Zentrale Koordinierungsstelle hat auf die Bedeutung ganzheitlicher Ansätze bei der Projektkonzipierung nach Anregung des MK hingewiesen. 3. Fortbildung Insgesamt haben die Fortbildungsveranstaltungen eine beachtliche und steigende Zahl von Lehrerinnen und Lehrern erreicht. Es ist aber offenbar davon auszugehen, dass die Mehrheit der Lehrkräfte weder an den auswärtigen noch an den vor Ort in den Schulen stattfindenden Veranstaltungen teilnimmt. Die Antwort der Landesregierung enthält eine Themenübersicht der sozialpädagogisch orientierten Angebote des LISA im Rahmen der Haushaltsmittel des Landes und des ESF. Inwieweit das Angebot ausgewogen ist, muss noch mit Praktikerinnen und Praktikern analysiert werden. Bemerkenswert ist, welche Veranstaltungen mangels Teilnamemeldungen ausfallen mussten: Sucht und Drogen (Ziel bbsch), ein ganzes Angebotsbündel für Fö-Sch (Drogen, Sucht, selbstbestimmtes und selbständiges Leben, Rechtsextremismus-Strategien, Rechtsextremismus-Symbole, Familienplanung) sowie für Sek-Sch (Sekten und Mobbing), weiterhin die Kurse zum Aufbau von Schlichtergruppen. (Die Anlagen 11 und 12 hierzu doppeln sich offenbar weitgehend, beim Vergleichen stößt man auf den netten Schreibfehler: Sekundarschulenten in unserer Schule statt Sekten in unserer Schule.)

5 Bei den Veranstaltungen vor Ort wechseln die Hits bei den Lehrerinnen und Lehrern Meistbesuchte Veranstaltungen () Teilnehmerinnen und Teilnehmer / Zahl der Veranstaltungen 2009 / / / 2012 Amok (523/14) Stress (665/36) Verhaltensschulun Gewalt (486/18) Verhaltensschulun g (1133/48) Verhaltensschulun g (616/35) Stress (392/17) g (361/18) Gewalt (224/13) Gewalt (295/12) Fortbildungen, die sich an Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit gemeinsam richten, wurden offenbar ausschließlich bei der Zentralen Koordinierungsstelle erfasst (Zahlen regionaler Angebote fehlen hier, gewisse Hinweise gibt es in den ergänzenden Kleinen Anfragen) / / / 2012 Veranstaltungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Netzwerkstellen in den Landkreisen haben im Gesamtförderkonzept des ESF- Programms keine Fortbildungsaufgaben im Zusammenwirken mit dem LISA bzw. dem Landesverwaltungsamt. Diese Aufgabe fällt der Zentralen Koordinierungsstelle zu. Dennoch bieten die Netzwerkstellen zum Teil regionale Fortbildungen an. Die meisten Angebote unterbreiteten in den vergangenen drei Schuljahren die Netzwerkstellen in Wittenberg (24), Anhalt Bitterfeld (18) und Magdeburg (18). Die derzeit 22 in Sachsen-Anhalt tätigen Beratungslehrkräfte (BLK) (vollständig abgeordnet an das Referat 12 des Landesschulamtes) können an den Fortbildungen der Zentralen Koordinierungsstelle (DKJS) und der Netzwerkstellen teilnehmen. An den Veranstaltungen der DKJS gibt es eine rege Teilnahme der BLK; in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Teilnahme zum Teil nicht genau erfasst, aber fast alle weisen aus, dass BLK teilnehmen. Im Jerichower Land und in Wittenberg wird vermerkt, dass in letzter Zeit (2001 und 2012) BLK an keiner Veranstaltung mehr teilnehmen. Von Seiten der Landesregierung wird mit den BLK die Erwartung verbunden, dass sie ebenfalls zur Sicherung des Schulerfolgs beitragen und mit der Jugendhilfe, weiteren Partnern und insbesondere mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit im Rahmen des Projekts Schulerfolg sichern! kooperieren. 4. Anträge und Bewilligungsverfahren A. Anträge zu Projekten der Schulsozialarbeit - gemäß Ziffer 4. der Förderrichtlinie umfasst das:

6 - sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten, etwa auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen, z. B. bei Lern- und Verhaltensstörungen, sozialen Auffälligkeiten oder massiver Gefährdung des Schulerfolgs durch Einzelfallarbeit, Hilfen bei beruflicher Orientierung, Sozialpädagogische Kleingruppenarbeit, Einzelberatungen in besonderen Problemlagen; - offene sozialpädagogisch orientierte Angebote für alle Schülerinnen und Schüler, und zwar Arbeit mit Gruppen in der außerunterrichtlichen Zeit, Mitwirkung an Schulprojekten, Projekttagen, Organisation von außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Arbeit mit sozialpädagogischem Anspruch in Klassengemeinschaften, Einrichtung spezifischer freizeitpädagogischer Angebote; - ergänzende und begleitende Aktivitäten durch Elternarbeit, Anbahnung und Pflege von Kontakten mit Behörden, Beratungseinrichtungen, gewünschte sozialpädagogische Beratung von Institutionen und Einzelpersonen, Gemeinwesenarbeit, Gewinnung von Fremdkräften für Veranstaltungen und Angebote an der Schule, Schaffung schulischer Kommunikationsorte. Eine Erfassung nach den Schwerpunkten 1 bis 3 und eine Erfassung der Zahl der nichtbewilligten Anträge erfolgt nicht. Die Zahlen in den Antworten IV. 1. und IV. 2 sowie 5. Stimmen nicht exakt überein Anzahl der Anträge 2009 / / 2011 und 2011 / / 2013 und 2013 / 2014 Anträge/Projekte Laufzeiten In den Schuljahren 2009 / 2010 bis 2011 / 2012 hatten 6 Projekte eine Laufzeit von unter zwei Jahren 17 Projekte eine Laufzeit von 2 Jahren 178 Projekte haben eine Anschlussbewilligung, so dass sie länger als zwei Jahre laufen. Bewertung einzelner Schwerpunkte in den Anträgen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten von Mädchen und Jungen in den Projektkonzepten: Fast alle Konzepte berücksichtigen das, lediglich im Bördekreis 2 Konzeptionen für die Arbeit in den Schuljahrgängen 2010 / 2011 und 2011 / 2012 nicht. Berücksichtigung der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Der Landesregierung ist keine Aussage möglich. Berücksichtigung der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderung Der Landesregierung ist keine Aussage möglich.

7 Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit den Eltern Alle eingereichten Konzeptionen berücksichtigen das. Einige Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bemängelten zu unseren Arbeitsbesuchen, dass sie bei den Anträgen allein gelassen sind oder auf eingereichte Materialien keine Reaktion erfolge. Deshalb bliebe unklar, warum Anträge abgelehnt wurden, die Ursachen hätten nicht beseitigt werden können, auch eine Berücksichtigung von möglichen Ablehnungsgründen bei Folgeanträgen fiele schwer. In der Antwort der Landesregierung wird darauf verwiesen, dass auch Kultusministerium und Zentrale Koordinierungsstelle nach den ersten beiden Antragrunden Handlungsbedarf sehen. Im September 2011 fand eine prozessorientierte Werkstatt mit 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Schule und Jugendhilfe statt. Eine Handreichung wurde über das Schulverwaltungsblatt und die Homepage der Zentralen Koordinierungsstelle zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gab es vier Beratungen in den Regionen Jerichower Land, Saalekreis, Wittenberg und Halle. Ca. 100 Beratungen führte die Zentrale Koordinierungsstelle zur Antragstellung auf telefonischem oder schriftlichem Wege durch. In der dritten Förderperiode waren von den 219 Anträgen für bedarfsorientierte Schulsozialarbeit 63 verbesserungsbedürftig, 22 davon wiesen wesentliche Mängel auf. B. Anträge zur Förderung von bildungsbezogenen Angeboten - gemäß Ziffer 5. der Förderrichtlinie umfasst das: a) individuelle Förderung von Schülern, z. B. geschlechtsspezifische Fördermaßnahmen, Förderkurse für versetzungsgefährdete Schüler sowie Fördermaßnahmen für ausländische Schüler, Kurse in der unterrichtsfreien Zeit, b) bedarfsorientierter Einsatz zusätzlichen Personals für die Diagnostik an Schulen und für notwendige Clearingverfahren, c) bedarfsorientierte Fortbildungen für Lehrkräfte z. B. zum Thema Frühzeitiges Erkennen von Schulversagen, Möglichkeiten der Prävention und der individuellen Förderung, Berücksichtigung der Heterogenität der Lernenden, Tandem-Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter, d) Erarbeitung und Vorstellung von Arbeitsmaterialien für Lehrkräfte, z. B. best practice - Erläuterungen, Handreichungen zur Thematik, e) Umsetzung von Konzepten zur Veränderung der Lehr- und Lernkultur. Eine Untergliederung nach Maßnahmen, die innerhalb der Schule und solchen, die außerhalb von Schulen stattfinden, erfolgt nicht. Für die Schuljahre 2009 / 2010 und 2010 / 2011 wurden auch keine Schwerpunkte (s.o.) gesondert erfasst. Ab 2011 / 2012 liegt eine differenzierte Übersicht vor: Die Gesamtzahl der Anträge wächst.

8 Die übergroße Mehrheit richtet sich auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (Buchstabe a)), mit Abstand folgt aber mit zunehmender Tendenz die bedarfsorientierte Fortbildung für Lehrkräfte (Buchstabe c)), danach Konzepte zur Lehr- und Lernkultur sowie Erarbeitung von Arbeitsmaterialien für Lehrkräfte (beides mit deutlich steigender Tendenz). Vorhaben nach Buchstaben b) spielen kaum eine Rolle. Die meisten Projekte finden an Sekundarschulen statt, eine hohe Beteiligung weisen auch berufsbildende Schulen und Gesamtschulen sowie Förderschulen auf. Schulübergreifende Projekte gibt es nur wenige: 2011 / , 2012 / Im Schuljahr 2009 / 2010 wurden in diesem Förderkomplex insgesamt 274 Projekte, 2010 / und 2011 / Projekte bearbeitet. Die Bildungsbezogenen Angebote verteilen sich nach Landkreisen / kreisfreien Städten: Landkreis Schuljahr 2009 / 2010, 1. Halbjahr Fördergebiet Nord Anhalt Bitterfeld Schuljahr 2009 / 2010, 2. Halbjahr Schuljahr 2010 / Landkreis Börde Dessau Harzkreis Jerichower Land Magdeburg Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Stendal Salzlandkreis Wittenberg Fördergebiet Süd Halle Saalekreis Schuljahr 2011 / 2012 Burgenlandkrei s Mansfeld Südharz (Achtung: die Zahlen in den Anlagen stimmen nicht exakt überein mit den summarischen Angaben der Landesregierung im Text) Auch hier wird eine regional sehr unterschiedliche Nutzung dieser Projekte deutlich.

9 Schulübergreifende Projekte, die in der Förderrichtlinie ausdrücklich vorgesehen sind, wurden wenig durchgeführt. Die starke Schwankung in der Zahl führt die Landesregierung auf eine Änderung der Förderrichtlinie zurück (die Projektlaufzeit wurde auf ein Schuljahr erhöht und die Fördersumme angepasst, durch weniger Anträge sollte der Verwaltungsaufwand gesenkt werden). Die Erteilung der Bewilligungsbescheide lag 2009 zum Teil weit nach dem Schuljahresbeginn. Erst im Oktober, November, zum Teil Dezember wurden im Schuljahr 2009 / 2010 im Fördergebiet Nord 20 von insgesamt 42 und im Fördergebiet Süd 8 von insgesamt 12 Bescheiden erteilt. Für die Jahre 2010 und 2011 werden keine Angaben über die Zeitpunkte der Erteilung der Förderbescheide gemacht, so dass der Effekt der Verwaltungsvereinfachung auf der Grundlage der Antwort der Landesregierung nicht bewertet werden kann. Ungeachtet dessen zeigen sich auch in diesem Jahr wieder erhebliche Probleme bei der Bewilligung von Anträgen. Bewertung einzelner Schwerpunkte in den Anträgen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten von Mädchen und Jungen in den Projektkonzepten Der Landesregierung ist keine Aussage möglich. Berücksichtigung der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Der Landesregierung ist keine Aussage möglich. Berücksichtigung der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderung Der Landesregierung ist keine Aussage möglich. Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit den Eltern Der Landesregierung ist keine Aussage möglich. Die Landesregierung stellt lediglich eine Übersicht zur Verfügung, wo Eltern als Zielgruppe genannt werden (z.b. Elternstammtische). Hierbei handelt es sich um eine relativ kleine Zahl von Projekten, die aber wächst: 2012 / 2013 werden je 4 solche Angebote an bbsch, Fö-Sch und Gesamt-Sch gefördert, 9 an Sek-Schulen und 1 an Grund-Sch (an Gym 0). Die meisten davon in Anhalt Bitterfeld und Halle. Auch zu den Projekten dieses Förderkomplexes führten einige Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu unseren Arbeitsbesuchen ähnliche Kritiken wie zur bedarfsorientierten Schulsozialarbeit an. In der Antwort der Landesregierung wird darauf verwiesen, dass die Beantragung der Projekte zu bildungsbezogenen Angeboten zunächst nur sehr schleppend in Gang kam. Daraufhin haben Bewilligungsbehörde, Zentrale Koordinierungsstelle sowie die beiden Fachministerien Beratungen zur Konzepterstellung und Überarbeitung

10 angeboten. Die Angebote würden bis heute rege angenommen. Darüber hinaus hat das MK ein Hinweismaterial im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. 5. Personalausstattung Die Landesregierung verweist darauf, dass Aussagen nur zu jenen Fachkräften möglich sind, die im Rahmen des ESF-Programms gefördert werden. Die weiteren Fachkräfte, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt werden (z.b. mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket), werden nicht erfasst. Die Übersichten über die Personalsituation weisen auf einige Probleme hin: Teilzeitbeschäftigung / unbesetzte Stellen: Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter Schuljahr 2009 / 2010 Schuljahr 2010 / 2011 Schuljahr 2011 / 2012 Gesamt Vollzeitstellen Unbesetzte Stellen (nach Anlage 16, Achtung: hinsichtlich des Beschäftigungsumfangs weisen die Anlagen 16 und 18 Differenzen auf) Die Mehrheit der Beschäftigten ist in Vollzeit (40 Wochenstunden) eingesetzt. Dennoch arbeitet ein beachtlicher Teil der Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter in Teilzeit bis zu 1 Wochenstunde (0,025 VbE). Den großen Anteil von Teilzeitbeschäftigung halten wir sowohl aus sozialen als auch aus inhaltlichen Gründen für problematisch. Teilzeitbeschäftigung Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren Haushaltsjahr 2010 Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Gesamt Teilzeitstellen Landkreise / kreisfreie Städte mit Netzwerkstellen mit Teilzeitkoordinatorinn en/-koordinatoren Jerichower Land Magdeburg Altmarkkreis Salzwedel Burgenlandkreis Halle Saalekreis Anhalt Bitterfeld Jerichower Land Magdeburg Altmarkkreis Salzwedel Burgenlandkreis Halle Saalekreis Anhalt Bitterfeld Jerichower Land Magdeburg Altmarkkreis Salzwedel Burgenlandkreis Halle Saalekreis (die genauen Zahlen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegen vor) In den Netzwerkstellen der Landeshauptstadt Magdeburg gab es 2011 und 2012 häufigere Wechsel bei den Koordinatorinnen und Koordinatoren.

11 Alle Verwaltungskräfte werden in Teilzeit beschäftigt. Alle Fachkräfte in den regionalen Netzwerkstellen sind ausschließlich für diese Tätigkeit eingesetzt mit Ausnahme vom Altmarkkreis Salzwedel in den Schuljahren 2009 / 2010 und 2011 / 2012, wo die Fachkraft auch als Schulsozialarbeiterin eingesetzt war (Schulsozialarbeiterin mit 0,075 VbE bzw. 0,8 VbE / Netzwerkkoordinatorin mit 0,125 VbE bzw. 0,2 VbE). Qualifikation Die Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter verfügen ganz überwiegend über einen Hochschulabschluss die Qualifikationsbezeichnungen sind nicht immer eindeutig. Eine Untergliederung nach den Kategorien der Förderrichtlinie, wie sie in der Frage benutzt wurde, hat die Landesregierung in ihrer Antwort nicht vorgenommen. Für das Schuljahr 2009 / 2010 sind 7 Schulsozialarbeiterinnen und für die Schuljahre 2010 / 2011 sowie 2011 / 2012 sind 8 Schulsozialarbeiterinnen ohne Hochschulabschluss ausgewiesen. Über eine staatliche Anerkennung für Sozialberufe verfügen nicht alle (das Verfahren ist deutschlandweit auch nicht einheitlich geregelt). Eingruppierung / Entlohnung Die Eingruppierung der in der Sozialarbeit tätigen Fachkräfte ist gegenüber den Lehrkräften an Schulen und in Schulbehörden niedrig. Darin sieht DIE LINKE ein ernstes Problem, das verstärkt zu thematisieren ist. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Netzwerkstellen sind auf der Grundlage der Förderrichtlinie in den Entgeltgruppen 9 und 10 eingruppiert (2011 / Fachkräfte E 9 TV-L (15 w. 2 m.), 15 Fachkräfte E 10 TV-L (14 w. 1 m.)). Achtung: hier handelt es sich lediglich um die Stellenbewertung, tatsächlich bezahlt werden diese Kolleginnen und Kollegen nur dann nach dieser Entgeltgruppe, wenn sie bei einem Träger angestellt sind, der Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L abgeschlossen hat, oder wenn sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Das Land kontrolliert das nicht, nur eine Besserstellung zum Öffentlichen Dienst darf nicht erfolgen, das wird geprüft. In der Antwort auf eine ergänzende Kleine Anfrage nennt die Landesregierung neun Träger von Netzwerkstellen, die die Fachkräfte nach trägerinternen Tarifen bezahlen (Bördekreis, Dessau, Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis). Die Landesregierung hat für die Antwort auf die Kleine Anfrage die trägerinternen Tarife von acht Trägern regionaler Netzwerkstellen mit dem TV-L verglichen und Abweichungen von -0,5 % bis 19,0 % festgestellt. Die Vergütung der in den Schulen tätigen sozialpädagogischen Fachkräfte erfassen die Landesbehörden nicht elektronisch, solche Daten stehen nicht zur Verfügung. Auch hier verweist die Landesregierung in der oben erwähnten Antwort auf eine Kleine Anfrage darauf, dass das Landesverwaltungsamt lediglich prüft, dass keine Besserstellung zum öffentlichen Dienst erfolgt. Über die tatsächlich gezahlten Tarife gibt es keine Auskunft. Auch die Umsetzung der Regelungen zum Erreichen höherer tariflicher Erfahrungsstufen wird vom Landesverwaltungsamt nicht erfasst.

12 Tätigkeitsdauer Eine wichtige Frage ist für uns, wie lange die Fachkräfte der Sozialarbeit an den Schulen zum Einsatz kommen. Wo ein häufiger Wechsel eintritt, gibt es nicht selten Kritik oder die Arbeit ist nicht so erfolgreich wie bei mehrjährig tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die diesbezügliche Frage hat die Landesregierung nicht beantwortet sondern lediglich auf die Laufzeit der Projekte verwiesen. Auch eine Nachfrage, wie mit mehrfach verlängerten Arbeitsverträgen umgegangen wird (Entfristung), bleibt unbeantwortet. Das Landesverwaltungsamt prüfe zwar die Rechtmäßigkeit der Arbeitsverträge, nicht aber das Erfordernis der Entfristung. Außerdem stellt die Landesregierung fest: Eine Befristung mit Projektgrund und eine Verlängerung der Befristung mit neuem Projektgrund stehen nicht prinzipiell im Widerspruch zu arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Doppeltbesetzung Die Übersicht über den Einsatz von zwei sozialpädagogischen Fachkräften an einer Schule (mehr als 500 Schülerinnen und Schüler) und die Wahrung der Geschlechterparität in diesen Fällen ist wenig aussagefähig. Zwei Fachkräfte sind offenbar nur an einer Minderheit der Schulen tätig, die Geschlechterparität kann wegen Mangel an männlichem Personal nicht überall durchgesetzt werden. 6. Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger Die Aufgabe wird von MS, MK, Landesverwaltungsamt und Zentraler Koordinierungsstelle (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung) wahrgenommen. Die Zentrale Koordinierungsstelle übernimmt das Projektmanagement: - Motivation und Beratung aller Mitwirkenden, - Praxis-Theorie-Praxis-Transfer, - Programmentwicklung, - Beratungs-, Qualifizierungs-, Vernetzungs- und Managementangebot, - Unterstützung der Schulentwicklung. Die Zentrale Koordinierungsstelle erhielt bis für diese Aufgaben Euro ,64 (Euro ,39 Landesmittel, Euro ,25 ESF). Die Landesregierung bescheinigt der Zentralen Koordinierungsstelle eine gute Arbeit (informative Web-Auftritte, Fachkonferenzen, fachliche Beratung). Das Programm hat ein erkennbares Profil erhalten, die Akteure werden einbezogen. Die Programmphilosophie wird weiterentwickelt. Die Zentrale Koordinierungsstelle unterstützt die regionalen Netzwerkstellen: - Regelmäßige Fachtreffen, - Individuelle Beratungsgespräche, - Bildung thematischer Arbeitskreise (Dokumentation, Nachhaltigkeit und Öffentlichkeitsarbeit).

13 Die Zentrale Koordinierungsstelle hilft den Akteuren vor Ort und bietet überregionale Fortbildungsangebote. Das schließt auch die Beratung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe ein. Zur besseren Vernetzung der Angebote der Jugendhilfe und weiterer Partner wird die Zentrale Koordinierungsstelle gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendring regionale Fachbörsen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule gestalten (unter Einbeziehung der Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter und der regionalen Netzwerkstellen). Künftig sollen im Zentrum der Fachtage: - Stärkeorientierung, - Leistungsmotivation, - Arbeit mit Entwicklungsberichten, Portfolios und Lernverträgen, - gelingende Übergänge zwischen den Schulformen und - Elternarbeit stehen. 7. Schlussteil Zunächst haben wir die Frage aufgeworfen, ob die Landesregierung die Schulsozialarbeit für eine ureigene Aufgabe aller Schulen hält. DIE LINKE schlägt vor, den Bildungs- und Erziehungssauftrag der Schulen im 1 des Schulgesetzes diesbezüglich zu ergänzen. Dem schließt sich die Landesregierung nicht an. Sie geht davon aus, dass der derzeitig im Schulgesetz formulierte Bildungs- und Erziehungsauftrag sozialpädagogische Arbeit bereits umfasst. Mit Verweis auf das Recht jeder Schule, sich ein Schulprogramm zu geben, wäre ausreichend Spielraum, auch solche Wege zu beschreiten, wenn es für sinnvoll gehalten wird. Die Landesregierung fördere auf der Grundlage des Schulgesetzes die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Partnern (einschließlich der Träger der Schulsozialarbeit). Sie werden als wertvolle Ergänzung gesehen. Seit 2009 wird das Programm Schulerfolg sichern! wissenschaftlich begleitet. Am 31. Oktober 2012 wurde der Abschlussbericht vorgelegt. Nach seiner Prüfung wird das MK einen schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Bildung und Kultur übermitteln. Schlussfolgerungen für das Programmmanagement / Verwaltungsaufwand: - Anzahl der Antragsverfahren für bildungsbezogene Angebote halbiert (Änderung Förderrichtlinie) - Einführung von Pauschalen für indirekte Kosten und Sachkosten Die Landesregierung verweist darauf, dass alle Organisations- und Beantragungsaufgaben sowie die Konzepterstellung und Nachweisführung Trägeraufgaben sind, und nicht den Schulsozialarbeiterinnen und arbeitern übertragen werden dürfen.

14 Ausblick Die Landesregierung beabsichtigt auch in der nächsten Förderperiode (2014 bis 2020) ein Förderprogramm zur Schulsozialarbeit im Rahmen des EFS aufzulegen, verweist aber darauf, dass die Programmierung der EU-Strukturfonds noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem sind in der letzten Zeit Unwägbarkeiten zum künftigen Umfang der EU- Förderung erneut deutlich geworden. Um den Übergang in die nächste Förderperiode fachkräfteseitig zu sichern, ist eine Fortführung der derzeitigen Projekte bis zum Ende des Schuljahres 2014 / 2015 erforderlich. Die Landesregierung prüft dazu eine Umverteilung nichtgebundener ESF-Mittel und eine entsprechende 25%ige Kofinanzierung durch das Land. Überlegungen der Landesregierung für ein neues Schulsozialarbeitsprogramm: - Jugendsozialarbeit zur Förderung hochwertiger schulischer Ausbildung, Übergänge zwischen den Schulformen, Sicherung von Schulabschlüssen, ununterbrochene Bildungsbiografien bis zur Berufstätigkeit; - Vernetzung der Akteure der Jugendsozialarbeit, Gestaltung regionaler Bildungslandschaften, Netzwerkstellen zu regionalen Bildungsbüros entwickeln; - Schulsozialarbeit auf Prävention und Intervention zur Vermeidung von Schulabbruch und Schulverweigerung, Beratung und Einzelfallhilfe, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Vernetzung, Gemeinwesenarbeit, Schulentwicklung und Innovation, Elternarbeit, Übergangsbegleitung; - Ca. 250 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an allen Schulformen, Schwerpunkte: Grund-, Sek.-, Gesamt- und berufsbildende Schulen; - Qualitätssicherung, Fortbildung, Beratung vor Ort; - Wissenschaftliche Begleitung. Verwaltung/ Fördermanagement: - Bewilligungszeiträume von zwei auf drei Jahre verlängern, - Arbeit mit Pauschalen auf das Personal ausdehnen, - Finanzierung mit ESF-Mitteln mit nationaler Kofinanzierung

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