Soziale Sicherung??? Hallo Jan! Ich bekam gerade meine Ausbildungsstelle. Hallo Eva! Wieso strahlst du so? Bankkaufrau.

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1 Hallo Eva! Wieso strahlst du so? Hallo Jan! Ich bekam gerade meine Ausbildungsstelle als Bankkaufrau. Das heißt, ich verdiene demnächst 1100! Davon werde ich mir gleich mal einen neuen Laptop kaufen! HiHiHi einen neuen Laptop! HiHiHi... Du träumst wohl. Niemals erscheinen auf deinem Bankkonto Es wird noch eine Menge für unsere Soziale Sicherung abgezogen! Soziale Sicherung???

2 Info-Blatt Arbeitslosenversicherung (AV) Gruppe 4 Aufgrund der großen Wirtschaftskrise Ende der 20er Jahre herrschte hohe Arbeitslosigkeit. Um dieser entgegenzuwirken wurde 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in einem beruflichen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Finanziert wird die Arbeitslosenversicherung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wovon jeder die Hälfte zu zahlen hat. Der derzeitige Beitragssatz beträgt 6,5 % des Bruttoeinkommens. Da diese Gelder weitestgehend nicht ausreichen, stehen der Bundesagentur für Arbeit, als Träger der Arbeitslosenversicherung, auch Mittel des Bundes zur Verfügung, um die Leistungen der Versicherung finanzieren zu können. Finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld I und II erhalten nur schuldlos arbeitslos gewordene Personen, die in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben und dadurch selbst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom Einkommen der letzten Beschäftigung und wie lange man gearbeitet hat. Arbeitslose mit Kind erhalten 67 % (ohne Kind 60 %) des während der letzten 6 Monate bezogene Nettodurchschnittslohns. Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können das Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate beziehen. Personen, die älter sind, erhalten das Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten. Kein Arbeitslosengeld erhalten diejenigen, die zumutbare Arbeit ablehnen oder sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Neben diesen Geldleistungen werden auch noch weitere Leistungen angeboten. So hat die Arbeitslosenversicherung auch die Aufgabe der Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten des Einzelnen am Arbeitsmarkt. Des Weiteren wird versucht durch Förderung der Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung die Betroffenen an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Eine Hauptaufgabe der Arbeitslosenversicherung ist es die Arbeitslosen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Hierzu melden die Unternehmen, die zu besetzende Stelle der Agentur für Arbeit, welche versucht unter den registrierten Arbeitslosen einen geeigneten Bewerber zu finden. Problem der Arbeitslosenversicherung: Das Problem ist offensichtlich. Durch hohe Arbeitslosigkeit, müssen immer mehr Menschen in das soziale Netz aufgenommen werden, was das System der Finanzierung von zwei Seiten untergräbt. Zum einen nehmen immer mehr Menschen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch, zum anderen sinkt mit steigender Arbeitslosigkeit die Zahl der Beitragszahler. Zuschüsse vom Staat, welcher selbst hoch verschuldet ist, können nicht die Lösung sein. Durch die hohen Leistungen der Arbeitslosenversicherung lohnt sich die Arbeit immer noch nicht mehr als Arbeitslosigkeit. So bemühen sich manche arbeitsfähige junge und gesunde Arbeitslose nicht mehr um einen Job und leben auf Kosten der Allgemeinheit.

3 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Wann wurde die Versicherung gegründet? 2. Wer ist der Versicherungsträger? 3. Welchen Zweck erfüllt die Versicherung? 4. Wie finanziert sich die Versicherung und welche Beitragssätze müssen geleistet werden? 5. Wer kommt in den Genuss der Leistungen? 6. Welche Probleme ergeben sich bei der Arbeitslosenversicherung?

4 Info-Blatt Kindergeld Gruppe 7 Das Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und dient zur Förderung von Familien mit Kindern. Eingeführt wurde es im Januar Das Kindergeld beträgt in Deutschland für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich. Ab 2009 ist eine Erhöhung um 10 Euro für das erste und zweite Kind und um 16 Euro ab dem dritten Kind vorgesehen. Kindergeld kann in der Regel nur bei dem zuständigen Träger, der Familienkasse, beantragt werden. Das Vorhandensein der Kinder ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen, wie beispielsweise die Geburtsurkunde. Diese muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt werden. Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. In Einzelfällen wird über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Kind während der Schul- oder Berufsausbildung oder des Studiums den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat. Ist ein Kind aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahr festgestellt worden ist derart eingeschränkt, dass es sich nicht selbst unterhalten kann, wird auch über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus ohne Altersbegrenzung Kindergeld bezahlt. Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen. Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes jährlich Euro. Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit prüft in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt wird. Deutschland ist europaweit das einzige Land, das Kindergeld in erster Linie zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gewährt. Dieses Existenzminimum darf von Verfassung wegen nicht besteuert werden.

5 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Wann und warum wurde das Kindergeld eingeführt? 2. Wer ist der Träger des Kindergeldes? 3. Wie hoch ist der Betrag des Kindergeldes? 4. Für welchen Zeitraum wird Kindergeld gewährt? 5. Wer erhält Kindergeld?

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7 Info-Blatt Krankenversicherung (KV) Gruppe 1 Die Industrialisierung löste eine soziale Umwälzung aus, die das Eingreifen des Staates notwendig machte. Den Anfang machte das Krankenversicherungsgesetz Die Krankenversicherung beruht wie alle anderen Sozialversicherungszweige auf dem Ziel der sozialen Sicherheit und dem Prinzip der Solidarität, das heißt, im Krankheitsfall bekommen alle Mitglieder die gleichen erforderlichen Leistungen, ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen und die Beiträge des Einzelnen sind. In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt eine bestimmte Höchstgrenze (2003: ) nicht überschreitet, Auszubildende, Arbeitslose, Wehrdienstleistende und Rentner. Darüber hinaus gibt es auch freiwillig Versicherte, wie z.b. Selbstständige. Beitragsfrei familienversichert sind die Kinder von Mitgliedern. Der Träger der Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Die Versicherten können frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern lassen. Allgemein finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung weitestgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Höhe des Beitrages hängt dabei vom finanziellen Leistungsvermögen des Mitglieds ab. In Deutschland gibt es keinen einheitlichen Beitragssatz, im Durchschnitt liegt der aber bei ca. 14 %. Der versicherte Arbeitnehmer zahlt aber nur die Hälft des Betrages, der Rest wird vom Arbeitgeber übernommen. Zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Ausserdem unterstützen die Krankenkassen bei der Aufklärung und Beratung zum Thema Gesundheit. Beim Eintreten einer Krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Behandlung und des Krankenhausaufenthaltes, sowie in besonderen Fällen auch finanzielle Unterstützung in Form von Krankengeld. Je nach Krankenkasse, übernimmt diese auch Zuzahlungen bei Arzneimittelkäufen. Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung: Ein Problem für das Gesundheitswesen ist das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Entwicklung der deutschen Bevölkerung verzeichnet einen Geburtenrückgang und zugleich höhere Lebenserwartungen. Dies bedeutet, dass die beitragszahlende Bevölkerung immer geringer und die Leistungsempfänger immer mehr werden. Auch das stärkere Gesundheitsbewusstsein und höherwertige Gesundheitsprodukte führen zu steigenden Beitragssätzen für die gesetzliche Krankenversicherung. Da die Hälfte der Beiträge der Arbeitgeber übernehmen muss, stellen die erhöhten Beiträge höhere Lohnnebenkosten dar, wodurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehemmt wird.

8 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Welches Ziel verfolgt das Sozialversicherungssystem? 2. Wann wurde die Versicherung gegründet? 3. Wer ist der Versicherungsträger? 4. Welchen Zweck erfüllt die Versicherung? 5. Wie finanziert sich die Versicherung und welche Beitragssätze müssen geleistet werden? 6. Wer kommt in den Genuss der Leistungen? 7. Welche Probleme ergeben sich bei der Krankenversicherung?

9 Info-Blatt Pflegeversicherung (PV) Gruppe 5 Die Pflegeversicherung ist die jüngste Säule der Sozialversicherung mit dem Ziel der sozialen Sicherheit und der gerechteren Verteilung des Wohlstands. Sie wurde erst 1995 eingeführt. In Deutschland sind rund 2 Mio. Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglich des Lebens nicht mehr selbstständig meistern könne. Für sie ist die Pflegeversicherung da. Sie wird finanziert durch Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei jeder die Hälfte zu zahlen hat. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 1,7 % des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer mit einem Monatgehalt unter einer bestimmten Grenze werden pflichtversichert, Arbeitnehmer darüber sind freiwillig versichert. Seit dem 1. Januar 2005 zahlen Kinderlose 0,25 % mehr. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützender Hilfeleistung dar, die die Eigenleistung der Versicherten nicht entbehrlich macht. Pflegeleistungen erhalten pflegebedürftige Versicherte, die dauerhaft, d.h. voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei der Verrichtung des täglichen Lebens brauchen. Zusätzlich müssen sie eine Vorversicherungszeit von mindestens 5 Jahren nachweisen und einen Antrag gesellt haben. Die Krankenkasse als Träger der Pflegeversicherung prüft, welche Leistungen für die Versicherten in Betracht kommen, um die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit, wobei der Gesetzgeber 3 Pflegestufen unterscheidet. Es werden vor allem folgende Leistungen zur Verfügung gestellt: Pflegekurse für Angehörige; Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen; Tages- und Nachtpflege; Pflegehilfsmittel und technische Hilfen; Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfeldes Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung wird wie die Rentenversicherung über das Umlageverfahren finanziert, d.h. dass die Beiträge der arbeitenden Gesellschaft umgehend an die Pflegebedürftigen ausbezahlt werden. Diese Art der Finanzierung wird auch als Generationenvertrag bezeichnet, welcher durch die Bevölkerungsentwicklung gefährdet ist. Durch den Geburtenrückgang schrumpft die Gesellschaft und durch die verbesserten medizinischen Leistungen werden die Menschen immer älter. In Zukunft werden deshalb weniger Erwerbstätige für mehr Pflegebedürftige aufkommen müssen, da die Beitragszahler immer weniger werden.

10 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Welche Ziele hat das Sozialversicherungssystem? 2. Wann wurde die Versicherung gegründet? 3. Wer ist der Versicherungsträger? 4. Welchen Zweck erfüllt die Versicherung? 5. Wie finanziert sich die Versicherung und welche Beitragssätze müssen geleistet werden? 6. Wer kann die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen? 7. Welche Probleme ergeben sich bei der Pflegeversicherung?

11 Info-Blatt Rentenversicherung (RV) Gruppe 3 Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist in Deutschland mittlerweile mehr als 100 Jahre alt. Nach kontinuierlicher Einführung mehrerer Sozialgesetze, folgte 1911 die Etablierung der Rentenversicherung. In der Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen Beschäftigungsverhältnis stehen, oder sich in der Berufsausbildung befinden versicherungspflichtig. Sie erfahren durch die Rentenversicherung einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Voraussetzung ist ein bestimmtes Jahresmindesteinkommen, das Berufsanfänger jedoch unterschreiten können. Die gesetzliche Rente folgt dem Ziel der sozialen Sicherheit und gerechteren Verteilung des Wohlstands. Sie wird hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Träger sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Dabei orientiert man sich zu einer bestimmten Höhe am Einkommen des Versicherten. Der Beitragssatz liegt zurzeit bei 19,5 % des Bruttoeinkommens. Die Besonderheit bei der Finanzierung ist das Unlageverfahren. Dabei werden die Beträge der arbeitenden Gesellschaft umgehend als Rente ausbezahlt. Die Rente hat die Funktion eines Lohnersatzes und soll den Versicherten eine ausreichende Lebensgrundlage bieten. Jährlich wird sie an die wirtschaftliche Entwicklung der Löhne und Gehälter angeglichen. Sie ist in ihrem Leistungsumfang, anders als bei den anderen Sozialversicherungen, abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge, der Dauer der Berufstätigkeit und dem Alter, in welchem man in Rente geht. Somit hat jeder Versicherte durch die Altersrente die Möglichkeit, sich bei Erreichen eines bestimmten Alters vom aktiven Berufsleben zurückzuziehen und eine angemessene Rente zu erhalten. Die Regelaltersgrenze beträgt momentan 65 Jahre. Rente wird auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt, sowie bei Todesfall, um die Angehörigen finanziell zu unterstützen. Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Rentenzahlungen für die jetzigen Rentner werden aus den Beiträgen der heutigen Berufstätigen finanziert. Die heutigen Beitragszahler verlassen sich darauf, dass ihre Rente später durch die Beiträge der nachfolgenden Generation bezahlt wird. Diese Art der Finanzierung wird auch als Umlageverfahren oder als Generationenvertrag bezeichnet. Der Generationenvertrag ist durch die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland gefährdet. Durch den Geburtenrückgang schrumpft die Bevölkerung und beginnt zu überaltern. In Zukunft werden deshalb weniger Erwerbstätige für mehr Rentner aufkommen müssen. Damit wäre die Rente, so wie wir sie heute kennen, kaum noch finanzierbar

12 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Welches Ziel hat das Sozialversicherungssystem? 2. Wann wurde die Versicherung gegründet? 3. Wer ist der Versicherungsträger? 4. Welchen Zweck erfüllt die Versicherung? 5. Wie finanziert sich die Versicherung und welche Beitragssätze müssen geleistet werden? 6. Wer kommt in den Genuss der Leistungen? 7. Welche Probleme ergeben sich bei der Rentenversicherung?

13 Info-Blatt Sozialhilfe Gruppe 6 Die Sozialhilfe in Deutschland ist eine Sozialleistung, die im System der sozialen Sicherheit die Funktion hat, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Seit dem 1.Januar 2005 teilt sich die Sozialhilfe neben dem Arbeitslosengeld II die Funktion der Sicherung des Existenzminimums für jeweils unterschiedliche Personenkreise. Die Sozialhilfe kann als Geld-, Sach- oder auch als Dienstleistung erbracht werden. Der Regelfall ist die Geldleistung. Alle Leistungen werden nur nach dem Maßstab der Bedürftigkeit erbracht. Für den alltäglichen Lebensbedarf wird ein so genannter Regelsatz zugrunde gelegt. Die Höhe dieses Regelsatzes wird alle fünf Jahre festgelegt. Er beträgt seit dem 1. Juli 2008 in ganz Deutschland 351. Träger der Sozialhilfe sind für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte. Sozialhilfe (mit Ausnahme der Grundsicherung) setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Dieses Bekannt werden kann z. B. durch einen Telefonanruf durch den Betroffenen oder durch dritte Personen, z. B. Nachbarn, beim Sozialamt geschehen. Diese Regelung ist eine Besonderheit der Sozialhilfe und ermöglicht den Bürgern einen vereinfachten Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Die Sozialhilfe erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heißt, dass sie erst gewährt wird, wenn alle anderen Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Zur Sozialhilfe berechtigt sind Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder. Sie umfasst folgende Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleidung Unterkunft ), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Obdachlosigkeit), sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung. Problem der Sozialhilfe: Immer mehr Menschen fallen in das soziale Netz, wodurch zunehmende Bürokratie entsteht und dadurch der unrechtmäßige Bezug von staatlichen Leistungen (Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe) begünstigt wird. Somit ist das Problem, dass viele Menschen ohne Recht Sozialhilfe beziehen und auf Kosten der Allgemeinheit leben. Die Beitragszahler, welche die Sozialhilfeempfänger durch Steuerabgaben finanzieren, laufen Gefahr ausgebeutet zu werden.

14 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Wer ist der Träger der Sozialhilfe? 2. Welchen Zweck erfüllt die Sozialhilfe? 3. Welche Leistungen bietet die Sozialhilfe? 4. Wie hoch ist der Regelsatz der Sozialhilfe? 5. Wer bekommt Sozialhilfe?

15 Info-Blatt Unfallversicherung (UV) Gruppe 2 Viele Berufe haben erhebliches Unfallrisiko, beispielsweise im Handwerk, auf dem Bau oder in der metallverarbeitenden Industrie. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz nach Arbeitsunfällen. Darunter sind Unfälle zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung eintreten, wie Unfälle während der Arbeit, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeit ereignen. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch besonders schädigende Einflüsse am Arbeitsplatz (z.b. Lärm, Schadstoffe) verursacht wurden. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 eingeführt und sichert alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und Studenten ab. Im Gegensatz zu anderen Säulen der Sozialversicherung ist die Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Unfallverhütung, Rehabilitation und Entschädigung tragen die Arbeitgeber. Jeder Betrieb in Deutschland ist Mitglied in der für seinen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft, den Träger der Unfallversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Gefahrenklasse des Betriebs und nach den bezahlten Löhnen und Gehältern. Durchschnittlich sind das etwa 1,5 % der Lohn- und Gehaltssumme. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt alles aus einer Hand. Das bedeutet, wenn ein Unfall eintritt kümmert sie sich um Krankenbehandlung, spätere Reha- Behandlungen, wenn nötig Umschulungen, Ausbildung oder Rente bei Arbeitsunfähigkeit. Bei Todesfällen unterstützt sie die Hinterbliebenen finanziell. Die Unfallversicherung hat vom Gesetzgeber einen Präventionsauftrag. Dieser sieht vor, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit geeigneten Mitteln zu verhüten. Die Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit steht im Mittelpunkt. Dazu gehört es, Informationen und Hilfe für Arbeitgeber und Versicherte zur Verfügung zu stellen. Problem der gesetzlichen Unfallversicherung: Betrachtet man die Bauwirtschaft, so hat diese viele Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass die Beiträge zur Unfallversicherung stetig erhöht werden, um die Leistungen erbringen zu können. Durch den dadurch hohen Arbeitgeberanteil steigen die Lohnkosten, die wie eine Bremse für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze wirken. Die Berufsgenossenschaften sind zudem durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit belastet. Naturgemäß werden für Schwarzarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Dennoch sind die Berufsgenossenschaften gesetzlich verpflichtet, auch in Fällen von Schwarzarbeit die Behandlungskosten zu tragen. Die Betriebe, die ordnungsgemäß ihre Beiträge zahlen, sind dadurch im Wettbewerb gegenüber der illegalen Konkurrenz benachteiligt.

16 Arbeitsauftrag: Lese den Text in Stillarbeit genau durch und erarbeite anschließend mit deiner Gruppe folgende Fragen: 1. Wann wurde die Versicherung gegründet? 2. Wer ist der Versicherungsträger? 3. Welchen Zweck erfüllt die Versicherung? 4. Wie finanziert sich die Versicherung und welche Beitragssätze müssen geleistet werden? 5. Wer kommt in den Genuss der Leistungen? 6. Welche Probleme ergeben sich bei der Unfallversicherung?

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