VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT

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1 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 1 VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT VERSICHERUNGSBRANCHEN UND IHRE PROBLEMBEREICHE DR. B. KOLLER VERSICHERUNGSWISSENSCHAFTLICHE ABTEILUNG VWA UNIVERSITÄT BASEL

2 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 2 LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG Besuch der vorlesung 1 vortrag, minuten Aufgaben Prüfungstermin 20. Februar 2009

3 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 3 INHALT DER VORLESUNG 01. Versicherungswirtschaft 02. Versicherungsaufsicht 03. Versicherungsvertrag 04. Sozialversicherung I: alters/erwerbsunfähigkeits-vorsorge 05. Sozialversicherung II: gesundheitsvorsorge 06. Personenversicherung I 07. Personenversicherung II 08. Sachversicherung 09. Vermögensversicherung 10. Rückversicherung I 11. Rückversicherung II 12. Alternativer risikotransfer

4 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 4 LITERATUR Mahr Werner Einführung in die versicherungswirtschaft Duncker & Humblot, Berlin 1951 Koch Peter Versicherungswirtschaft VVW Karlsruhe1991 Schmidt Reimer Versicherungsalphabet VVW Karlsruhe 1991 Erb Heinz Grundzüge des versicherungswesens Verlag Schweizer. Kaufmännischer Verb., 1986 Gruss Willi Versicherungswirtschaft Verlag Schweizer. Kaufmännischer Verb., 1991 SVV ABC der privatversicherungen Koller Bruno Folien, begleitartikel, übungen Download:

5 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S V E R S I C H E R U N G S W I R T S C H A F T Themen - Funktionen der assekuranz Literatur

6 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 6 FUNKTIONEN DER ASSEKURANZ Primär Sicherungsfunktion der ökonomischen existenz durch übernahme von finanziellen lasten im versicherungsfall. Sekundär - einzelwirtschaftlich Vorsorge, sparprozess Geringere mittelbereitstellung gegenüber individueller rücklagenbildung Erhöhung der kreditwürdigkeit Finanzielle absicherung geschädigter dritter Planungssicherheit Steuerersparnis Sekundär - gesamtwirtschaftlich Stabilisierung der wirtschaft Schaffung von arbeitsplätzen Kapitalbereitstellung Ermöglichen von investitionen Einkünfte für den staat Schadenminderung durch forschung und beratung

7 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 7 AUFGABEN 01 A) Vortrag: Sozialversicherung Stellen sie ein paar der wichtigsten zahlen und trends in der sozialversicherung zusammen. B) Vortrag: Privatversicherung Stellen sie ein paar der wichtigsten zahlen und trends in der privaten assekuranz der Schweiz zusammen

8 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S V E R S I C H E R U N G S A U F S I C H T Themen Staat und wirtschaft Versicherung als rechtsbeziehung Versicherungseinrichtungen Aufsicht Rechtsgrundlage Aufsichtsgesetze Aufsichtsbestimmungen Deregulierungsbestrebungen Aufsichtssysteme Literatur Gesetze verordnungen Privatversicherungsrecht Bernard Viret Privatversicherungsrecht Verlag Schweizer. Kaufmännischer Verb., 1991 Mächler M. Integrierte schweizerische versicherungsaufsicht im internationalen kontext, 2007

9 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 9 STAAT UND WIRTSCHAFT 'Versicherungswirtschaft' produzieren (angebot) konsumieren (nachfrage) 'Risiko und versicherung' risiko überwälzen (prämie) risiko übernehmen (versicherungsleistung) 'Versicherungsbetriebslehre' produktion von versicherung durch versicherungseinrichtung

10 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 10 AUFSICHTSSYSTEME Materielle, präventive aufsicht (a priori-kontrolle) Umfassende untersuchungs- und eingriffsbefugnisse bezüglich zulassung - konzessionszwang - kautionszwang betrieb - bestimmungen über kapitalanlagen - ausführliche rechnungslegung - tarife/vertragsbed. genehmigungspflichtig - tarif selbsttragend => lebensversicherung, krankenversicherung, obligatorische versicherungen Solvenzaufsicht (a posteriori-kontrolle) Umfassende überwachung bezüglich langfristige zahlungsfähigkeit - erhöhte rechnungslegungspflicht - quersubventionierung der tarife erlaubt faire geschäftsbeziehungen. - klare information des versicherten => alle anderen branchen

11 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 11 INTERNATIONAL TÄTIGE VERSICHERER Sitzlandaufsicht (home country control) Versicherungen unterstehen der aufsichtsbehörde des sitzlandes der gesellschaft und nicht derjenigen des tätigkeitslandes. Single licence system Ist der versicherer in einem land zugelassen, so darf er in allen ländern niederlassungen/agenturnetze errichten oder versicherungen direkt verkaufen.

12 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 12 RECHTSSYSTEM Öffentliches recht - staat <-> bürger - allgemeininteresse vor sonderinteresse - zwingender charakter Staatsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Prozessrecht Schuldbetreibungs- und konkursgesetz Kirchenrecht Völkerrecht <- VAG Privat/zivilrecht - bürger <-> bürger - zwingend oder ergänzend/dispositiv Zivilgesetzbuch (ZGB) Personenrecht Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Obligationenrecht ergänzungs- und ausführungserlasse <- VVG

13 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 13 VERSICHERUNG ALS RECHTSBEZIEHUNG Merkmale der versicherungstätigkeit entgeltlichkeit bestehen einer gefahr leistung des versicherers selbständigkeit der operation gegenseitige kompensation der risiken Grundlage gesetzlich vertraglich Basis freiwillig erzwungen Ziel schutz der sozial schwachen schutz vor gefahren Sparteneinteilung Personenversicherung (life/health ins.) Schadenversicherung (property/casualty ins.) - sachversicherung - vermögensversicherung

14 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 14 VERSICHERUNGSEINRICHTUNGEN Öffentlich-rechtliche einrichtungen geschaffen durch bund oder kantone - AHV/IV - SUVA - kantonale krankenkassen - kantonale brandversicherungsanstalten Privatrechtliche einrichtungen juristische personen nach obligationenrecht aktiengesellschaften genossenschaften - private versicherungsgesellschaften juristische personen nach zivilgesetzbuch stiftung verein - personalfürsorgestiftungen Spezialfall krankenkassen (KVV) verein stiftung genossenschaft aktiengesellschaft ohne wirtschaftlichen zweck juristische person des kantonalen öffentlichen rechts

15 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 15 AUFSICHT Zweck langfristige solvenz keine zweckentfremdung der prämien ausreichende prämien kontinuität der rechtsbeziehung ausgewogenheit der vertraglichen beziehung keine übersetzten prämien keine missbräuchlichen praktiken Umfang zulassungskontrolle betriebskontrolle produktekontrolle Geltungsbereich private versicherungseinrichtungen mit sitz in der Schweiz Rechtfertigung Einschränkung der handels- und gewerbefreiheit wegen schutz der versicherten wirtschaftliche bedeutung nicht gleichwertige partner

16 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 16 RECHTSGRUNDLAGE Privatversicherung BV ART. 98 BANKEN UND VERSICHERUNGEN 1 Der bund erlässt vorschriften über das banken- und börsenwesen; er trägt dabei der besonderen aufgabe und stellung der kantonalbanken Rechnung. 2 Er kann vorschriften erlassen über finanzdienstleistungen in anderen bereichen. 3 Er erlässt vorschriften über das privatversicherungswesen. BV ART. 122 ZIVILRECHT 1 Die gesetzgebung auf dem gebiet des zivilrechts ist sache des bundes. 2 Für die organisation der gerichte, das gerichtliche verfahren und die rechtsprechung in zivilsachen sind die kantone zuständig. 3 Rechtskräftige zivilurteile sind in der ganzen schweiz vollstreckbar. Sozialversicherung BV ART. 34BIS Der bund regelt die kanken- und unfallversicherung. BV ART. 34QUATER Der bund regelt die alters-, hinterlassenen- und invalidenversicherung. BV ART. 34NOVIES Der bund regelt die arbeitslosenversicherung.

17 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 17 VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ UND VERORDNUNGEN Versicherungsaufsichtsgesetz VAG Aufsichtsverordnung AVO Aufsichtsverordnung-BPV AVO-BPV

18 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 18 AUFGABEN 02 A) Vortrag: Police und Allgemeine Versicherungsbedingungen Präsentation und darstellung einer police und entsprechende AVB

19 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G Themen - Versicherungsvertrag - Versicherungsvertagsgesetz VVG - Versicherungsabschluss - Vertragsdokumente - Prämienzahlung - Versicherungsfall - Beginn und ende - Schadensversicherung - Personenversicherung - Vertragsbestimmungen

20 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 20 VERSICHERUNGSVERTRAG Definition Vertrag, bei dem die eine partei der anderen gegen entgelt eine vermögensleistung für den fall verspricht, dass ein gegenstand, eine person oder vermögensteile durch ein gefahrsereignis betroffen sind. Merkmale Vertragsverhältnis Rechtsverhältnis zwischen zwei parteien Entgeltlicher vertrag Leistung nur wenn gegenstand/person/vermögen von einem gefahrsereignis betroffen Vermögensleistung Selbständiges rechtsgeschäft Vertragsparteien Versicherungsnehmer Versichererungseinrichtung Beteiligte Agent Versicherter Begünstigter

21 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 21 VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ Bundesgesetz über den versicherungsvertrag VVG (1908) Zweck Regelung versicherungsvertrag bezüglich: - entstehung/beendigung des versicherungsvertrages. - rechte und pflichten der beteiligten - rahmenbedingungen bei den wichtigsten versicherungsarten. Rechtsgrundlage privat/zivilrecht obligationenrecht versicherungsvertragsgesetz Bestimmungen Dispositive bestimmungen Zwingende bestimmungen - absolut zwingende bestimmungen - relativ zwingende bestimmungen Geltungsbereich Alle versicherungsverträge mit versicherungseinrichtungen unter ordentlicher aufsicht, ohne rückversicherer.

22 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 22 VERSICHERUNGSABSCHLUSS Antrag durch versicherungsnehmer Einigung bezüglich gefahrenumfang der gefahr ausgesetzte personen/sachen/vermögen wirkung leistung prämien beginn, dauer Anzeigepflicht keine deklarationspflicht anwortpflicht ansonsten rücktrittsrecht des versicherers Annahme durch versicherer Annahmeerklärung Ausstellung vertragsdokumente Police kein wertpapier beweisurkunde AVB

23 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 23 VERTRAGSDOKUMENTE Allgemeine versicherungsbedingungen AVB Konstante bestimmungen definitionen versicherte gefahren deckungseinschränkungen örtlicher und zeitlicher geltungsbereich allgemeines über prämien/eistungen obliegenheiten allgemeines kündigungsrecht allgemeines über gewinnbeteiligung gerichtsstand Police Variable bestimmungen policennummer versicherungsnehmer begünstigter beginn und ende versicherte personen/sachen/vermögen versicherte leistungen prämie zahlungsweise besondere bedingungen (BB) AVB-ausgabe

24 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 24 PRÄMIENZAHLUNG Prämienschuldner versicherungsnehmer bringschuld (holschuld) Geschuldete prämie teilbarkeit der prämie Prämienverzug mahnung ruhen der leistungspflicht betreibung oder vertragsaufhebung

25 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 25 VERSICHERUNGSFALL Anzeigepflicht Anspruchsberechtigte muss nachweis über höhe und umfang des schadens erbringen Veränderungsverbot Anspruchsberechtigter darf die schadenermittlung nicht erschweren Rettungspflicht Anspruchsberechtigter muss für minderung des schadens sorgen Haftung des versicherers Absichtlich herbeigeführt => keine haftung Grobfahrlässig => teilweise haftung gemäss verschulden Leichtfahrlässig => volle haftung Handlung gemäss "gebot der menschlichkeit" => volle haftung

26 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 26 BEGINN UND ENDE Beginn De jure mit der bezahlung der ersten prämie De facto deckungsbeginn police Erneuerung Stillschweigende erneuerung um maximal 1 jahr Ende Ablauf Wegfall des risikos Kündigung totalschaden teilschaden Rücktritt

27 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 27 SCHADENSVERSICHERUNG Versicherungswert Wert der versicherten sache bei vertragsabschluss Ersatzwert Wert der versicherten sache zur zeit des schadeneintritts Versicherungssumme Vereinbarte maximale vertragliche haftung des versicherers Verkehrswert Marktwert der versicherten sache Unterversicherung Versicherungssumme < ersatzwert entschädigung = schaden versicherungssumme/ersatzwert Überversicherung Versicherungssumme > versicherungswert entschädigung = schaden < versicherungssumme

28 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 28 PERSONENVERSICHERUNG Versicherung auf fremdes leben Versicherungsnehmer nicht versicherte person Schriftliche zustimmung notwendig Begünstigung Auszahlung an beliebige person Keine zustimmung des begünstigten notwendig Kündigung Nach bezahlen von 1 jahresprämie Beitragsfreie versicherung Nach bezahlen von 3 jahresprämien Rückkauf Nach bezahlen von 3 jahresprämien Wenn eintritt des versicherten ereignisses gewiss Rückkaufswert

29 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 29 AUFGABEN 03 A) Vortrag: Soziales netz Übersicht sozialversicherung, artikel der Winterthur B) Vortrag: BVG Man gebe einen kurzen überblick über das BVG C) Entschädigung in der sachversicherung Ein versicherungsnehmer hat eine hausratversicherung mit einer versicherungssumme von 150'000 Franken abgeschlossen. Berechnen Sie die entschädigung, wenn: i) die wohnung von einer diebesbande vollständig ausgeräumt wird. Der schaden wird mit 200'000 beziffert. ii) die wohnung von einer diebesbande zu 2/3 ausgeräumt wird. Der schaden wird mit 80'000 beziffert. iii) die wohnung von einer diebesbande zu 2/3 ausgeräumt wird. Der schaden wird mit 120'000 beziffert. D) Missbrauch in der invalidenversicherung Man lese den artikel von Meyer

30 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S S O Z I A L V E R S I C H E R U N G : V O R S O R G E Themen - Übersicht - Das drei säulen konzept - AHV - AHV und demographische entwicklung - IV - Der invaliditäts-begriff - BVG - BVG und kapitalanlagen Literatur Gertrud E. Bollier Leitfaden schweizerische sozialversicherung Stutz Druck AG, 2001 Dieter Widmer Die sozialversicherung in der schweiz Schulthess Polygraphiser Verlag, 1998 Heinz Erb Grundzüge des versicherungswesens Verlag Schweizer. Kaufmännischer Verb., 1986 Willi Gruss Versicherungswirtschaft Verlag Schweizer. Kaufmännischer Verb., 1991

31 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 31 ÜBERSICHT Vorsorge Alters- und hinterlassenenversicherung (AHV) Invalidenversicherung (IV) Obligatorische berufliche vorsorge (BVG) Ergänzungsleistungen (EL) Gesundheit Krankenversicherung (KVG) Unfallversicherung (UVG) Weitere sozialversicherungen Militärversicherung (MVG) Erwerbsersatzordnung (EO) Arbeitslosenversicherung (ALV) Familienzulagen

32 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 32 DAS DREI SÄULEN KONZEPT 1. Säule Existenzsicherung Staatliche vorsorge - obligatorisch: AHV, IV, EL - freiwillig: AHV/IV für auslandschweizer 2. Säule Fortsetzung der gewohnten lebenshaltung Berufliche vorsorge BVG - obligatorisch: BV, UV - freiwillig: BV, UV-ergänzung 3. Säule Vorsorge entsprechend persönlichen bedürfnissen Selbstvorsorge a) gebunden: vorsorgepolice, vorsorgekonto b) frei: lebensversicherung

33 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 33 DAS SOZIALE NETZ Siehe download UNI_VWIR_04-SozialesNetz.pdf

34 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 34 DAS FINANZIERUNGSVERFAHREN DER AHV Umlageverfahren gegen kapitaldeckungsverfahren

35 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 35 DER INVALIDITÄTS-BEGRIFF Invalidenversicherung IV Als invalidität gilt die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen gesundheitsschaden verursachte erwerbsunfähigkeit bzw. die unfähigkeit, sich im bisherigen aufgabenbereich zu betätigen. Die beeinträchtigung muss bleibend sein oder längere zeit dauern. Erwerbsunfähigkeit (lebensversicherung) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der versicherte infolge medizinisch objektiv feststellbarer krankheit oder eines unfalls ausserstande ist, seinen beruf oder eine andere ihm aufgrund seiner lebensstellung, seiner kenntnisse und seiner fähigkeiten angemessenen tätigkeit auszuüben. Berufsunfähigkeit (deutschland) Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn der versicherte infolge krankheit, körperverletzung oder kräfteverfall auf nicht absehbare zeit nicht imstande ist, seinen beruf oder eine ähnliche tätigkeit auszuüben, die seiner ausbildung entspricht und gleichwertige fähigkeiten und kenntnisse voraussetzt. Arbeitsunfähigkeit Wegen krankheit/unfall zeitweilige unfähigkeit zur arbeit zu gehen.

36 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 36 INVALIDITÄTSGRAD Sozialversicherung Vergleich einkommen vor und nach versichertem erreignis Invaliditätsgrad (unfallversicherung) Der invaliditätsgrad bestimmt sich anhand der gliederskala, wobei unerheblich ist, ob und in welchem ausmass ein erwerbsausfall entstanden ist. Gliederskala, beispiel AVB In den nachstehend aufgeführten Fällen wird der Invaliditätsgrad verbindlich festgesetzt: a) bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit beider Arme oder Hände, beider Beine oder Füsse 100% eines Armes oder einer Hand und zugleich eines Beines oder Fusses 100% eines Armes im Ellbogengelenk oder oberhalb desselben 70% eines Unterarmes oder einer Hand 60% eines Daumens 22% eines Zeigefingers 14% eines anderen Fingers 8% eines Beines im Kniegelenk oder oberhalb desselben 60% eines Beines unterhalb des Kniegelenks 50% eines Fusses 40% der Sehkraft beider Augen 100% der Sehkraft eines Auges 30% der Sehkraft eines Auges, wenn diejenige des anderen Auges schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war 70% des Gehörs auf beiden Ohren 60% des Gehörs auf einem Ohr 15% des Gehörs auf einem Ohr, wenn dasjenige auf dem anderen Ohr schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war 45% b) Bei nur teilweisem Verlust oder nur teilweiser Gebrauchsunfähigkeit gilt ein entsprechend geringerer Invaliditätsgrad. c) Bei gleichzeitigem Verlust oder gleichzeitiger Gebrauchs-Unfähigkeit mehrerer Körperteile erfolgt die Ermittlung des Invaliditätsgrades durch Addition der einzelnen Prozentsätze; der Invaliditätsgrad kann jedoch nicht mehr als 100% betragen.

37 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 37 MISSBRAUCH IN DER IV Moral hazard Verminderte sorgsamkeit bei versicherten sachen. Im extremfall versicherungsbetrug d.h. vorsätzliche täuschung mit bereicherungsabsicht.

38 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 38 DIE BERUFLICHE VORSORGE BVG Beginn 1. Januar 1985 Versicherte Alle AHV-pflichtigen arbeitnehmer ab einem gewissen mindestlohn Gedeckte störungen - alter - tod - invalidität Leistungen: - altersrenten - witwenrenten - witwerrenten - waisenrenten - invalidenrenten Finanzierung: - arbeitnehmer - arbeitgeber Versicherungsträger - Stiftung - Genossenschaft Auffangeinrichtung

39 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 39 UNTERDECKUNG UND TECHNISCHER ZINS

40 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 40 AUFGABEN 04 A) Vortrag: mutterschaftsversicherung Man gebe einen kleinen überblick über die mutterschaftsversicherung B) Vortrag: Krankenversicherung Man gebe einen kleinen überblick über die obligatorische krankenversichrung C) Vortrag: Finanzierung der AHV Auswirkung der alterung der bevölkerung auf die AHV (artikel von Streit, Sommer)

41 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S S O Z I A L V E R S I C H E R U N G : G E S U N D H E I T Themen - Die unfallversicherung gemäss UVG - Die tarifstruktur - UVG-bestimmungen - Probleme der unfallversicherung:moral hazard - Die krankenversicherung gemäss KVG - Grund- und zusatzversicherung - Finanzierungsverfahren, alterungsrückstellung - Franchisen - Antiselektion Literatur Alfred Maurer Das neue krankenversicherungsrecht 1996 Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer 2001 Gesundheitswesen Schweiz 2001/

42 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 42 DIE UNFALLVERSICHERUNG GEMÄSS UVG Beginn: 1. Januar 1984 Obligatorisch versicherte: die in der Schweiz beschäftigten arbeitnehmer Gedeckte störungen: berufs-, nichtberufsunfälle, berufskrankheiten Leistungen: heilbehandlung, hauspflege, hilfsmittel taggeld, hinterbliebenen-, i-renten (in % v.l.) integritätsentschädigungen hilflosenentschädigung Finanzierung: berufsunfälle/krankheiten: arbeitgeber nichtberufsunfälle: arbeitnehmer Versicherungsträger: SUVA private versicherer unfallversicherungskassen anerkannte krankenkassen Aufsicht: BAG (eidgenössisches departement des innern)

43 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 43 DIE TARIFSTRUKTUR Berufsunfälle Einteilung der betriebe nach gefahrenklasse/gefahrenstufe Prämie in promille der lohnsumme abhängig von gefahrenklasse/gefahrenstufe Nichtberufsunfälle Einteilung der betriebe nach gefahrenklasse Prämie in promille der lohnsumme abhängig von gefahrenklasse

44 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 44 BEISPIEL ZU UVG-TARIF Berufsunfälle (BU) Gefahrenstufen und End-Prämiensätze in %o der Lohnsumme Gef'k Nichtberufsunfälle (NBU) Klassen Unterklassen Prämiensätze KL UKL %o

45 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 45 BEISPIEL ZU GEFAHRENKLASSIFIKATION Gefahrenklassifikation Risikonummer BU KL BU ST NBU NBU Betriebsart KL UKL Abwart Adressvermittlung Advokaturbüro Agentur (selbständige Versicherungsagentur) AHV-unterstellte Wettkampfsportler Alpgenossenschaft, -korporation Altersheim (Privat) Altstoffe-Detailhandel Altstoffe-Grosshandel mit Manipulation Altstoffe-Grosshandel ohne Manipulation Antiquitätenhandel Apotheke Apparate-Grosshandel mit Manipulation Apparate-Grosshandel ohne Manipulation Architekturbüro Arzneimittel-Grosshandel mit Manipulation Arzneimittel-Grosshandel ohne Manipulation Arzneimittel-Herstellung Arztbedarf-Grosshandel mit Manipulation (ohne Medikamente) Arztbedarf-Grosshandel ohne Manipulation (ohne Medikamente) Arztpraxis (ausgenommen Röntgeninstitut) Auskunftsbüro Ausstellungsorganisation Autofahrschule Automatennachfüllservice Autovermietung (ohne Unterhalts- und Servicearbeiten) Autozubehörhandel Badeanstalt (Gartenbad, Freibad) Bäckerei Ballettschule Bank Bar Baugenossenschaft Bauingenieurbüro Baumschule Bekleidungsartikel-Detailhandel Bekleidungsartikel-Grosshandel mit Manipulation Bekleidungsartikel-Grosshandel ohne Manipulation Bergführer Berufsberatung (private) Berufsbildungszentrum von Verbänden

46 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 46 UVG-BESTIMMUNGEN UVG ART. 1 VERSICHERTE Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. UVG ART. 4 VERSICHERUNGSFÄHIGE In der Schweiz wohnhafte selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern. UVG ART. 9 BERUFSKRANKHEITEN Als berufskrankheiten gelten krankheiten, die bei der beruflichen tätigkeit durch schädigende stoffe oder bestimmte arbeiten verursacht worden sind. Der bundesrat erstellt die liste dieser stoffe und arbeiten sowie der arbeitsbedingten erkrankungen. UVG ART. 58 ARTEN DER VERSICHERER Die unfallversicherung wird je nach versichertenkategorien durch die SUVA oder durch andere Versicherer durchgeführt. UVG ART. 66 TÄTIGKEITSBEREICH DER SUVA Bei der SUVA sind die arbeitnehmer folgender betriebe und verwaltungen obligatorsich versichert:... UVG ART. 91 PRÄMIENPFLICHT Die prämien für die obligatorische versicherung der berufsunfälle und berufskrankheiten trägt der arbeitgeber. Die prämien für die obligatorische versicherung der nichtberufsunfälle gehen zu lasten des arbeitnehmers. UVG ART. 92 FESTSETZUNG DER PRÄMIEN Die prämien werden von den versicherern in promillen des versicherten verdienstes festgesetzt. Sie bestehen aus einer dem risiko entsprechenden nettoprämie und aus zuschlägen... Für die bemessung der prämien in der berufsunfallversicherung werden die betriebe nach ihrer art und ihren verhältnissen in klassen des prämientarifs und innerhalb dieser in stufen eingereiht; dabei werden insbesondere unfallgefahr und stand der unfallverhütung berücksichtigt. Die arbeitnehmer eines betriebes können nach einzelnen gruppen verschiedenen klassen und stufen zugeteilt werden. Für die bemessung der prämien in der nichtberufsunfallversicherung können tarifklassen gebildet werden. Die prämien dürfen nicht nach dem geschlecht der versicherten personen abgestuft werden.

47 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 47 UNFALLBEGRIFF UND INVALIDITÄTSGRAD Unfall Die - plötzliche - nicht beabsichtigte - schädigende einwirkung - eines ungewöhnlichen - äusseren faktors auf den menschlichen körper. Invaliditätsgrad Massgebend ist der vergleich der erwerbsmöglichkeiten des versicherten ohne beeinträchtigung seiner erwerbsfähigkeit mit der nach abschluss der medizinischen behandlung und nach durchführung allfälliger wiedereingliederungsmassnahmen verbleibenden erwerbsfähigkeit.

48 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 48 ARBEITSAUFNAHME NACH UNFÄLLEN 70% ARBEITSAUFNAHME NACH WOCHENTAG RELATIVE HÄUFIGKEIT 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% MO DI MI DO FR SA SO WOCHENTAG

49 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 49 KRANKENVERSICHERUNG GEMÄSS KVG Beginn: 1996 Obligatorisch versicherte: Personen mit wohnsitz in der Schweiz Gedeckte gefahren: Unfall Krankheit Mutterschaft Versicherungsträger: Anerkannte krankenkassen Private krankenversicherer Leistungen: Ambulante und stationäre behandlungskosten Aufenthaltskosten allgem. abteilung im spital Finanzierung Umlageverfahren Aufsicht BAG (eidgenössisches departement des innern)

50 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 50 GRUND- UND ZUSATZVERSICHERUNG GRUNDVERSICHERUNG Ambulante behandlung, allgemeine abteilung im spital Obligatorisch Kassenwechsel ohne vorbehalte Umfassende deckung Prämiengleichheit in einer region Prämiensubvention für personen mit kleinen einkommen Sozialer charakter, Solidarische prämien Untersteht sozialrecht - BAG (eidg. dep. des innern) Umlageverfahren ZUSATZVERSICHERUNGEN Halbprivate und private abteilung im spital Freiwillig Es gilt das versicherungsvertragsgesetz VVG Kündigungsrecht AVB Luxus-charakter Risikogerechte prämie Untersteht privatrecht - BPV (justiz- und polizeidep.) Finanzierungsverfahren durch kassen wählbar

51 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 51 LEISTUNGEN IN ABHÄNGIGKEIT DES ALTERS

52 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 52 ALTERUNGSRÜCKSTELLUNG Spitalzusatzversicherung, privatabteilung

53 RISIKOAUSGLEICH UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 53

54 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 54 SOLIDARITÄT Junge => Alte Männer => Frauen Gesunde => Kranke Land => Stadt

55 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 55 ANTISELEKTION Risikogerechte prämie mann 500 frau 1000 KRANKENKASSE A KRANKENKASSE B Prämie mann Prämie frau Bestand männer Bestand frauen Einnahmen 1.5 Mio 1.5 Mio Ausgaben 1.5 Mio 1.5 Mio Neuzugänge 400 frauen 400 männer Einnahmen 1.8 Mio 1.7 Mio Ausgaben 1.9 Mio 1.7 Mio

56 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 56 SOZIALVERSICHERUNGS-PROBLEMATIK Lösung Abschaffung aller sozialversicherungsgesetze (AHV, IV, BVG, UVG, KVG, usw.) Abstimmung, für welchen personenkreis der staat verantwortlich ist z.b. - personen mit ständigem wohnsitz in der Schweiz Abstimmung, welche existzenz-bedürfnisse der staat zu gewährleisten hat z.b. - Wohnen - Essen - Krankenpflege Abgabe von zweckgebundenem geld (bons) für die abdeckung der existenzbedürfnisse an personen für die der staat verantwortlich ist und die nicht aus eigener kraft die grundbedürfnisse decken können. Vorteil Die soziale aufgabe des staates wird genau definiert Die soziale aufgabe des staates wird genau erfüllt Einfache, transparente umverteilung von geld Relativ geringe umverteilung Weitgehend liberale, marktwirtschaftliche lösung Nachteil Politisch momentan nicht durchsetzbar

57 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S. 57 AUFGABEN 05 A) Vortrag: Sozialstaat Man präsentiere die artikel von Tabellini, Becker, Tanzi B) Vortrag: Langlebigkeit Man präsentiere den artikel der Frankona

58 UNI BASEL VwA 2008 KOLLER: VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT S P E R S O N E N V E R S I C H E R U N G I Themen - Personenversicherung - Lebensversicherung - Risikomerkmale - Finanzierungsverfahren und zins - Bilanzrisiken - Selektion - Dynamik der sterblichkeit

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