Vollzeitschulische Bildungsgänge
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- Minna Kalb
- vor 8 Jahren
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1 Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg Essen (LVR-Förderschule) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Vollzeitschulische Bildungsgänge
2 Überblick Allgemeine Informationen Ausbildungsvorbereitung Vollzeitform Ausbildungsvorbereitung Teilzeitform Qualifizierungslehrgang Berufsfachschule 1 Berufsfachschule 2 Inklusion - Beratung und Begleitung durch das RWB Internat Anreise Ansprechpartner/innen und Kontakt 2
3 Allgemeine Informationen Das Rheinisch - Westfälische Berufskolleg Essen (kurz: RWB Essen) besteht seit September 1978 in Essen. Es wird von ca. 900 Schülern und Schülerinnen aus dem gesamten Bundesgebiet besucht, die von 170 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet werden. Die Schule besitzt modern ausgestattete Werkstätten, Fachräume und Labors, wie sie für eine praxisgerechte Ausbildungsvorbereitung erforderlich sind. Sie verfügt über eine sehr gute EDV-Ausstattung. Die Schule ist komplett vernetzt, von jedem Raum aus besteht die Möglichkeit des Internetzugriffs. Die Klassenstärke liegt zwischen 4-9 Schülern/innen. Das vorrangige Kommunikationsmittel ist die Lautsprache. Lautsprachbegleitende Gebärden werden unterstützend eingesetzt. Ein besonderes Merkmal der Schule ist ihre offene Gestaltung der schulischen Laufbahnen. Es soll und darf für Schülerinnen und Schüler keine Sackgassen geben. Für jede Schülerin und für jeden Schüler müssen je nach Neigung und Begabungsprofil Schullaufbahnen offen stehen, die individuelle Berufsperspektiven ermöglichen. Alle Abschlüsse der Sekundarstufe II können erworben werden. Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Grundsätzlich orientieren sich alle Abschlüsse (Berufsabschlussprüfungen und schulische Abschlussprüfungen) an denen des Regelschulsystems und sind damit vergleichbar. Sie sind in ganz Deutschland gültig. Zentrale Abschlussprüfungen gibt es für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Jährlich führt ein Berater der Agentur für Arbeit gegen Ende des Kalenderjahres eine Berufsberatung für Schüler/innen in vollzeitschulischen Bildungsgängen in Anwesenheit der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers und der Sozialarbeiterin bzw. des Sozialarbeiters im Hause durch. Die Ergebnisprotokolle werden den jeweiligen Agenturen für Arbeit am Heimatort zugeleitet. Gegen Ende eines jeden Schuljahres werden die Klassen 8 aus den Förderschulen der Sekundarstufe I in NW eingeladen, an 2 Vormittagen am Theorie- und Praxisunterricht teilzunehmen. Die Schüler und Schülerinnen werden von ihren Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen begleitet. Übernachtungen im Internat sind möglich. Dieses Orientierungspraktikum dient der Vorbereitung auf den Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II. Hospitationen sind nach Absprache möglich. Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr. Es gilt die Schulferienordnung NW. Sprechtage finden zweimal im Jahr, jeweils an einem Samstag statt, um möglichst vielen Eltern die Teilnahme zu ermöglichen. Selbstverständlich können Einzelgespräche jederzeit terminlich vereinbart werden. 3
4 Die vollzeitschulischen Bildungsgänge werden in den folgenden Berufsfeldern angeboten: Agrarwirtschaft Bau und Holztechnik Drucktechnik Elektrotechnik Ernährungs- und Versorgungsmanagement Farbtechnik und Raumgestaltung Metalltechnik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule) Als Schule der Sekundarstufe II bietet das Berufskolleg neben den Fachklassen des dualen Systems der Berufsschule folgende Bildungsgänge an: Ausbildungsvorbereitung Vollzeitform Ausbildungsvorbereitung Teilzeitform (Qualifizierungslehrgang) Grundbildende, einjährige Vollzeitmaßnahme Berufsfachschule 1 Berufsfachschule 2 Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen (Gymnasiale Oberstufe & FHR) Bildungsgänge, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen (Gymnasiale Oberstufe) Virtuelle Fachschule für Wirtschaft (Weiterbildung) Virtuelle Fachschule für Technik (Weiterbildung) 4
5 Folgende Schulabschlüsse können je nach Eingangsvoraussetzung und erbrachter Leistung erreicht werden: Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss Fachoberschulreife mit bzw. ohne Qualifikation (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) Fachhochschulreife (Fachabitur), Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für den Erwerb der Fachoberschulreife sind Englischkenntnisse die Voraussetzung. Qualifikation bedeutet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Sie ist z.b. erreicht, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in drei weiteren Fächern jeweils mindestens befriedigende Noten erlangt werden. Ausgleichsregelungen sind möglich. Der Qualifikationsvermerk ist die Voraussetzung für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Informationen über die Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife führen, entnehmen Sie bitte der Informationsschrift Gymnasiale Oberstufe. Für Jugendliche, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, wird der berufsbegleitende Blockunterricht in mehr als 100 anerkannten Ausbildungsberufen angeboten. Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift Die Berufsschule ( 5
6 Ausbildungsvorbereitung Vollzeitform (Ausbildungsvorbereitung für Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss) Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss nachholen und sich auf eine Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeit vorbereiten wollen. Vorrangiges Ziel ist, auf eine selbstständige Lebensführung vorzubereiten. Der Schüler/die Schülerin soll befähigt werden, sich auf dem freien Arbeitsmarkt zu behaupten. Der Bildungsgang kann als letztes Jahr der Vollzeitschulpflicht besucht werden. Die Ausbildungsvorbereitung Vollzeit ermöglicht eine berufliche Orientierung. Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst einem Berufsfeld ihrer Wahl zugeordnet und können ein weiteres Berufsfeld kennen lernen. Folgende Berufsfelder werden angeboten: Agrarwirtschaft Bau und Holztechnik Drucktechnik Ernährungs- und Versorgungsmanagement Farbtechnik und Raumgestaltung Textiltechnik und Bekleidung Die Klassenbildung richtet sich nach dem Stand der Anmeldung. Die Hälfte des berufsbezogenen Unterrichts ist Praxisunterricht, d.h. die Schüler/innen arbeiten in den Werkstätten der Schule. Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als eine arbeitsmarktorientierte Qualifikation werden vermittelt. Betriebsbesichtigungen und begleitete Praktika werden durchgeführt. Es findet auch eine Informationsfahrt zum Berufsbildungswerk Bigge/Olsberg statt. Englischunterricht wird erteilt. Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich. Die Klassenstärke liegt zwischen 4 und 8 Schülern und Schülerinnen. Sie werden in der Regel entsprechend ihrer Hörschädigung den Klassen zugeordnet. Im Januar finden Beratungen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Essen, den Klassen- und Fachpraxislehrern/innen, der Sozialarbeiterin bzw. dem Sozialarbeiter der Schule statt. Die Protokolle werden den jeweiligen Agenturen für Arbeit am Heimatort zugestellt. Nach dem Besuch der Ausbildungsvorbereitung beginnen die Schüler/innen in der Regel ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis (Qualifizierungslehrgang 1), verbunden mit dem Besuch des Blockunterrichts am Berufskolleg. Das Bildungszentrum für hörgeschädigte Menschen ggmbh stellt den Schülern diese Maßnahme vor. Einige Schüler/innen wechseln in ein Berufsbildungswerk oder sie schließen einen Ausbildungsvertrag ab. Schüler/innen, die einen weiteren Schulabschluss anstreben, besuchen die Berufsfachschule I. Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse werden in Förderklassen beschult mit einem hohen Anteil Sprachunterricht. 6
7 Ausbildungsvorbereitung Teilzeitform (Qualifizierungslehrgang) Diese Maßnahme hat zum Ziel, schwerhörige und gehörlose Jugendliche betrieblich zu integrieren. Der hörgeschädigte Jugendliche lernt in einem Betrieb in Wohnortnähe und besucht den Blockunterricht in Essen. Der Lehrgang dauert 11 Monate. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich. Maßnahmeträger ist das Bildungszentrum für hörgeschädigte Menschen, gemeinnützige GmbH. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für die Durchführung der Bildungsmaßnahme die erforderlichen Kosten des Maßnahmeträgers. Aufgenommen werden Hörgeschädigte, die in der Regel die Ausbildungsvorbereitung Vollzeit oder eine andere Vollzeitmaßnahme besucht haben, und die sich auf dem freien Arbeitsmarkt bewähren können. Ein Schulbesuch vor dem Lehrgang wird dringend empfohlen. Während des Besuchs der Vollzeitmaßnahme bemüht sich das Bildungszentrum in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, einen Betrieb im Einzugsbereich des Jugendlichen zu finden. Während des Qualifizierungslehrganges betreuen gebärdensprachkundige Sozialarbeiter/innen des Bildungszentrums die Teilnehmer/innen durch regelmäßige Betriebsbesuche. Lehrgangsbegleitenden Seminaren zu Fragen der betrieblichen Praxis und persönlichen Fortentwicklung werden durchgeführt. Die Anmeldung für den Lehrgang erfolgt bei der Berufsberatung der jeweiligen Agentur für Arbeit am Heimatort. Die Maßnahme dient der Erlangung arbeitsmarktorientierter Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse, die aus Teilgebieten geregelter beruflicher Bildungsgänge stammen und in der betrieblichen Praxis vermittelt und gefestigt werden. Der Betrieb und die Schule stellen einen Plan auf, der die Qualifizierungsmerkmale festlegt. Die Pläne orientieren sich inhaltlich am Ausbildungsrahmenplan des ersten Ausbildungsjahres im jeweiligen Berufsfeld. Das Ziel ist jedoch nicht nur, berufliche, sondern auch personale und soziale Kompetenz zu entwickeln. Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. Angestrebt wird in erster Linie eine Übernahme der Hörgeschädigten nach Beendigung des Lehrganges durch den Betrieb in ein Arbeitsverhältnis. Möglich ist jedoch auch der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags. Der Lehrgang beginnt jeweils nach den Sommerferien. Ein späterer Einstieg ist nach Absprache möglich. Die Teilnehmer/innen erhalten 2,5 Tage pro Monat Urlaub. Die wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 40 Stunden entspricht der betriebsüblichen Arbeitszeit. Während der Teilnahme a m Lehrgang kann der Hörgeschädigte grundsätzlich Ausbildungs- oder Übergangsgeld erhalten. Ein Antrag muss bei der Agentur für Arbeit am Heimatort gestellt werden. Auch dem Betrieb kann auf schriftlichen Antrag beim Bildungszentrum eine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt werden. quali@bzh-essen.de 7
8 Berufsfachschule Die Berufsfachschule 1 vergibt nach dem erfolgreichen Besuch einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss und vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mit dem Besuch ist die Schulpflicht der Sekundarstufe II erfüllt, sofern keine Berufsausbildung begonnen wird. Eine Prüfung für den Erwerb des Schulabschlusses findet nicht statt. Die Berufsfachschule 1 dauert 1 Jahr. Aufgenommen wird: wer einen Hauptschulabschluss erworben hat wer noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat Folgende Berufsfelder werden angeboten: Agrarwirtschaft Bau und Holztechnik Drucktechnik Elektrotechnik Ernährungs- und Versorgungsmanagement Farbtechnik und Raumgestaltung Metalltechnik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule) Eine Klasse wird eingerichtet, wenn genügend Anmeldungen eingehen. Im Anschluss ist der Besuch der Berufsfachschule 2 möglich, um die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) zu erwerben. Ein Wechsel des Berufsfeldes ist dabei möglich. Eine Berufsausbildung kann sich ebenfalls anschließen. 8
9 Die Berufsfachschule 2 ermöglicht den Erwerb der Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mit dem Besuch ist die Schulpflicht der Sekundarstufe II erfüllt, sofern keine Berufsausbildung begonnen wird. Die BFS 2 dauert 1 Jahr. Aufgenommen wird: wer einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder gleichwertigen Abschluss erworben hat wer nach Klasse 9 des Gymnasiums die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat wer die Berufsfachschule 1 erfolgreich besucht hat wer noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat Folgende Berufsfelder werden angeboten: Agrarwirtschaft Bau und Holztechnik Drucktechnik Elektrotechnik Ernährungs- und Versorgungsmanagement Farbtechnik und Raumgestaltung Metalltechnik Textiltechnik und Bekleidung Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule) Eine Klasse wird eingerichtet, wenn genügend Anmeldungen eingehen. Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen Schüler/innen nach dem Besuch der BFS 2, wenn sie besondere Leistungen aufweisen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Eine Prüfung für den Erwerb der Fachoberschulreife findet nicht statt. Im Anschluss erfolgt i.d.r. eine Berufsausbildung. Schüler/innen, die weitere Schulabschlüsse anstreben, können in die Bildungsgänge eintreten, die zur Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife führen.(ð Berufliches Gymnasium) Unterrichtsfächer in der BFS 1 und in der BFS 2 sind: Berufsbezogener Lernbereich Berufsübergreifender Lernbereich Differenzierungsbereich Fächer des Fachbereichs Mathematik Englisch Wirtschafts- und Betriebslehre Deutsch/Kommunikation Politik/Gesellschaftslehre Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung je nach Bedarf 9
10 Inklusion - Beratung und Begleitung durch das RWB Essen Das RWB unterstützt Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation während ihrer Schullaufbahn an Regelschulen. Das RWB ist auch Ansprechpartner für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in Schulen der Sekundarstufe II. Umfang und Form der Unterstützung sind ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen und umfassen z. B. folgende Angebote: Information und Aufklärung über die jeweils vorliegende Hörschädigung in der Schule bzw. im Ausbildungsbetrieb Informationen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung im Unterricht Beratung bezüglich der räumlich-technischen Ausstattung Fortlaufender Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Ausbildern und Ausbilderinnen an den besuchten Schulen Beratung zur Umsetzung des Nachteilsausgleiches Bildung von Netzwerken für mitwirkende Institutionen Grenzen der Beratungstätigkeit: Es erfolgt z. B keine Unterstützung während des Unterrichts, es wird kein Nachhilfeunterricht erteilt, es wird kein Hörtraining durchgeführt. 10
11 Internate Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler lebt wegen der weiten Entfernungen nicht zu Hause bei den Eltern, sondern in einem der Internate. Ein Anspruch auf einen Internatsplatz besteht dann, wenn die Dauer je Fahrt länger als 90 Minuten ist. Die Kosten übernimmt bei vollzeitschulischen Bildungsgängen der überörtliche Sozialhilfeträger, in NRW also die Landschaftsverbände. Der Antrag ist immer bei dem Sozialamt am Wohnort des Schülers / der Schülerin zu stellen. Die Antragsformulare für die Kostenübernahme werden nach erfolgter Anmeldung zugeschickt. Ein Antrag auf BAföG ist beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Die Internate sind nicht Teil der Schule, sondern werden vom Diakoniewerk Essen getragen. Ein Internat befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft in der Curtiusstraße. Dieses Haus hat ca. 230 Plätze. Weitere Internat befinden sich etwas weiter entfernt von der Schule, sind aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Eine intensive ganztägige Betreuung der Schülerinnen und Schüler ist in allen Häusern durch ausgebildetes Personal gewährleistet. Die Internate organisieren auch ein entsprechendes Freizeit- und Kulturangebot. Die Anschriften der Internate: Internat für Hörgeschädigte Curtiusstr Essen Tel.: Fax: Ansprechpartner: Herr Brosch, Frau Decker Fritz-von-Waldthausen Internat Wittenbergstr Essen Tel.: Fax: Ansprechpartner: Herr Schuster 11
12 Anreise EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Anreise mit der Bahn: Ankunft Essen Hbf: Vom Gleis 7 fahren Züge bis S- Bahnhof Essen-West (eine Station). Sie können die S- Bahnlinien S1, S3 oder S9 wählen oder die Straßenbahnlinien 106 und 109. Sie gehen geradeaus durch die Dahnstraße, dann rechts in die Kerckhoffstraße. Für Besucher aus Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen oder Bottrop: Sie können direkt bis zum Bahnhof Essen-West fahren (eine Station vor dem Essener Hauptbahnhof). 12
13 Ansprechpartner/innen und Kontakt Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg Essen (Förderschule) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Kerckhoffstr Essen Schulleiterin Frau Kleinöder Tel Oberstudiendirektorin Beratung Frau Wirtz Berufsschule Tel.: Schulberatung und Schüleraufnahme Herr Saueracker Gymnasiale Oberstufe Tel.: Herr Zopp Virtuelle Fachschule Schulsekretariat Herr Rosenkranz Frau Seubert Frau Wenzel Tel.: Fax: Mail: WWW: Bitte melden Sie Ihren Besuch im Sekretariat der Schule an. Das Büro nimmt Ihre Terminwünsche entgegen und vermittelt den gewünschten Gesprächspartner. Das Büro der Schule ist montags bis donnerstags von 7.30 bis Uhr besetzt, freitags bis Uhr. Sozialarbeiter/in Frau Kahlfuß Herr Lewandowski Tel.: Mail: Tel.: Mail: Wirtz
14 Notizen 14
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