DIE RADIODOKTOR-INFOMAPPE

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1 INHALTSVERZEICHNIS DIE RADIODOKTOR-INFOMAPPE Ein Service von: ORF A-1040 Wien, Argentinierstraße 30a Tel.: (01) 50101/18381 Fax: (01) 50101/18806 Homepage: Österreichische Apothekerkammer A-1091 Wien, Spitalgasse 31 Tel.: (01) Fax: (01) Homepage: Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit A-1030 Wien, Radetzkystr. 2 Tel.: (01) Fax: (01) Homepage:

2 INHALTSVERZEICHNIS RADIODOKTOR MEDIZIN UND GESUNDHEIT Die Sendung Die Sendereihe Der Radiodoktor ist seit 1990 das Flaggschiff der Gesundheitsberichterstattung von Ö1. Jeden Montag von bis Uhr werden interessante medizinische Themen in klarer informativer Form aufgearbeitet und Ö1-Hörerinnen und -Hörer haben die Möglichkeit, telefonisch Fragen an das hochrangige Expertenteam im Studio zu stellen. Wir über uns Seit September 2004 moderieren Univ.-Prof. Dr. Manfred Götz, Univ.-Prof. Dr. Karin Gutiérrez-Lobos, Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger und Dr. Christoph Leprich die Sendung. Das Redaktionsteam besteht aus Mag. Mark Hammer, Mag. Nora Kirchschlager, Dipl. Ing. Eva Obermüller, Dr. Doris Simhofer, Dr. Michaela Steiner, Dr. Ronny Tekal-Teutscher und Dr. Christoph Leprich. Das Service Seit dem 3. Oktober 1994 gibt es das, die Sendereihe flankierende, Hörerservice, das auf größtes Interesse gestoßen ist. Die zu jeder Sendung gestaltete Infomappe mit ausführlichen Hintergrundinformationen, Buchtipps und Anlaufstellen wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ist bereits am Sendungstag auf der Ö1-Homepage zu finden. Diese Unterlagen stellen in der Fülle der behandelten Themen ein Medizin- Lexikon für den Laien dar. Die Partner Ermöglicht wird die Radiodoktor-Serviceleiste durch unsere Partner: die Österreichische Apothekerkammer und das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit. An dieser Stelle wollen wir uns ganz herzlich bei unseren Partnern für die Zusammenarbeit bedanken! Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Infomappe zumeist auf die weiblichen Endungen, wie z.b. PatientInnen, ÄrztInnen etc. verzichtet haben.

3 INHALTSVERZEICHNIS AUFREGER ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSAKTE ELGA MEHR SICHERHEIT ODER GLÄSERNER PATIENT? Mit Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger 13. Februar 2012, Uhr, Ö1 Redaktion und Infomappe: Dr. Michaela Steiner und Dr. Christoph Leprich

4 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS AUFREGER ELGA MEHR SICHERHEIT ODER GLÄSERNER PATIENT? 5 e-health die Geschichte 6 e-card 6 e-medikation 7 Was will die Bevölkerung? 8 Oekonsult-Gesundheitsumfrage 8 ELGA 9 Wer betreibt ELGA? 10 Wer hat Zugriff auf die Patientendaten? 10 Welche Daten werden gespeichert? 10 Ist die Teilnahme an ELGA verpflichtend? 11 Wie lange kann auf Befunde zugegriffen werden? 11 Wie sicher sind die Daten bei ELGA? 11 Wer finanziert ELGA? 12 Wie sieht der geplante zeitliche Ablauf aus? 12 Wem nützt ELGA? 12 Vorteile für Patientinnen und Patienten 13 Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen 13 Ärzte gegen ELGA 13 Ärztliche Verschwiegenheit und Datenschutz 14 Medizinischen Nutzen belegen 14 Kostenwahrheit schaffen 14 Klärung haftungsrechtlicher Fragen 14 maxidoc die Alternative zu ELGA? 15 ANLAUFSTELLEN 16 BUCHTIPPS 17 INFOLINKS 18 SENDUNGSGÄSTE 20

5 AUFREGER ELGA MEHR SICHERHEIT ODER GLÄSERNER PATIENT? Elektronische Datenspeicherung ist heutzutage gang und gäbe. Das geht so weit, dass elektronische Hilfestellungen aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Oder könnten Sie sich heute noch eine Sekretärin oder einen Journalisten ohne Computer vorstellen? Diese Entwicklung macht selbstverständlich auch vor den Daten im Gesundheitssystem nicht halt. Elektronische Datenspeicherung in Ordinationen, in Krankenhäusern und in Apotheken ist weit verbreitet und viele Befunde werden heute schon elektronisch übermittelt bzw. ausgetauscht. Interessanterweise waren Patientinnen und Patienten bis jetzt von solchen Systemen weitgehend ausgenommen. Das heißt, Rezepte in Apotheken tragen, Überweisungen in Labors oder diagnostische Institute bringen und fertige Befunde abholen gehörten bis jetzt zum medizinischen Alltag von Betroffenen. Doch ironischerweise war es trotz der Funktion als lebender Datenträger bisher mitunter sehr schwierig, seine eigenen Befunde auch wirklich für seine eigene Archivierung in die Hand zu bekommen. Gelegentlich ging das so weit, dass man sich als Bittsteller vorkam und es mit gehörigen Schwierigkeiten verbunden war, wenn man sich etwa an einer Krankenhausabteilung seine eigenen Befunde aushändigen lassen wollte. All dies sollte in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Der Bund plant in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Sozialversicherungen die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte, kurz ELGA. Dennoch ist ELGA jetzt bereits ein Dauerbrenner in den österreichischen Medien. Dies ist hauptsächlich auf die andauernden Unstimmigkeiten zwischen der Ärzteschaft und dem Gesundheitsministerium dieses Thema betreffend zurückzuführen. ELGA ist allerdings nur Teilbereich eines übergeordneten Systems, nämlich der E- Health (übersetzt E-Gesundheit ). Wir wollen Ihnen in den folgenden Kapiteln diese Systeme und deren Bedeutung für die Bevölkerung näherbringen.

6 E-HEALTH DIE GESCHICHTE Der Begriff E-Health ein Kunstwort tauchte erstmals Ende der 1990er-Jahre auf. Und zwar nicht wie eigentlich zu erwarten im Gesundheitssektor sondern im Bereich der Ökonomie. E-Health wurde als logische Fortsetzung von Begriffen wie e-commerce, e- business oder e-solutions gesehen und sollte die Prinzipien des elektronischen Handels in den Bereich der Gesundheitsversorgung überführen. Allerdings gab es die Nutzung des Internets für Patienten bereits seit der Mitte der 1970er-Jahre nur eben nicht unter dem Namen E-Health, Mittlerweile ist klar, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs E-Health gibt. Von der elektronischen Übermittlung von Befunden bis zur Teleüberwachung von Patienten oder dem Einholen von medizinischen Informationen über das Internet ist alles inbegriffen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält 2005 fest, dass E-Health den kostengünstigen und sicheren Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnologien beschreibt, um die allgemeine Gesundheit zu fördern. Auf der Webseite des Österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit ist zu lesen, dass der Begriff E-Health Anwendungen elektronischer Medien im Rahmen der medizinischen Versorgung und anderer Gesundheitsdienstleistungen bezeichnet. In Österreich laufen diese Arbeiten unter dem Namen ELGA. ELGA befindet sich derzeit noch im Stadium der Planung, Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger merkt dazu anhand seiner Beschwerdefälle an, dass das zeitgerechte Zur-Verfügung-Stellen vollständiger und gut aufbereiteter Information mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem besseren Behandlungserfolg führt. Daneben diente die Nutzung neuer elektronischer Medien auch dazu, den Patientinnen und Patienten eine gleichberechtigtere Situation als bisher zu verschaffen. Eine wichtige Voraussetzung für ELGA war die Einführung der e-card. Als weiteres Projekt im Rahmen der E-Health wurde im Jahr 2011 in Teilen Österreichs ein Pilotprojekt zur e-medikation durchgeführt. e-card Die e-card ist die Sozialversicherungskarte (Chipkarte), auf der Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Betreffenden gespeichert sind Daten, die bei Bedarf abgerufen werden können. Sie wurde 2005 in Österreich eingeführt.

7 Die e-card dient als Ersatz zum früher verwendeten Krankenschein. Vertragsärztinnen und ärzte verfügen über ein elektronisches System, das bei Einstecken der e-card die Daten identifiziert und den Arztbesuch registriert. Sie gilt außerdem innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, der EWR-Staaten und der Schweiz als Auslandskrankenschein. Auf der e-card sind darüber hinaus verschiedene Signaturfunktionen gespeichert. Nach Erwerb eines entsprechenden Zertifikats kann die e-card auch als Bürgerkarte (E-Signatur) verwendet werden. Die Bürgerkarte kommt einem elektronischen Ausweis gleich. Mit ihr können diverse Amtswege elektronisch erledigt werden. Die Bürgerkarte wird auch erforderlich sein, um seine in ELGA gespeicherten Daten abrufen zu können (s.u.). Interessant erscheint dennoch die Tatsache, dass obwohl die Einführung der e-card bereits sieben Jahre zurückliegt laut einer Umfrage 85 Prozent der Bevölkerung glauben, dass auf der e-card medizinische Daten gespeichert sind (s.u.). e-medikation Eine Radiodoktor-Sendung im Juni 2011 hat sich ausführlich mit dem Thema e- Medikation beschäftigt. Verschiedene Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken in Österreich haben an einem Pilotprojekt teilgenommen, das zwischen April und Dezember 2011 gelaufen ist. e-medikation bedeutet, dass sämtliche von einer Person eingenommenen Medikamente elektronisch in einer zentralen Datenbank gespeichert werden und von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern abgerufen werden können natürlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person. Das Ziel liegt nicht nur in der Erfassung der Medikamente, sondern vor allem in der Erkennung von Wechselwirkungen, Doppelverschreibungen oder von Kontraindikationen. Quellen: Interview Dr. Gerald Bachinger G. Eysenbach. J Med Internet Res 2001;3(2):e20

8 WAS WILL DIE BEVÖLKERUNG? Die Bestrebungen von Bund, Ländern und Sozialversicherungen zur Einführung von ELGA werden nicht von allen unterstützt. Vor allem die Ärztekammer (in ihrer Eigenschaft als Sprecherin der Ärzteschaft) wehrte sich von Anfang an gegen E- Health. Dies zeigte sich bereits im Zuge der Einführung der e-card, die unter heftigsten Protesten der Ärzteschaft von statten ging. Mittlerweile funktioniert das System offenbar recht gut, die Proteste sind großteils verstummt. Ebenso regte sich Widerstand vonseiten der Ärzteschaft gegen das Pilotprojekt zur e-medikation. Doch wie ist eigentlich die Meinung der Menschen in Österreich bzw. der Patientinnen und Patienten, die von E-Health profitieren sollen? Oekonsult-Gesundheitsumfrage Das Forschungs- und Beratungsinstitut Oekonsult hat im November 2011 Österreichweit eine repräsentative Umfrage bei über Personen ab 15 Jahren durchgeführt. Die Studie wurde als Eigenforschung geführt, die Befragung der Menschen erfolgte persönlich (face-to-face). Den Befragten wurden Aussagen vorgelegt, die sie zumeist anhand einer sechsstufigen Antwortskala von trifft voll und ganz zu bis trifft überhaupt nicht zu bewerten sollten. Hier sind die wichtigsten Aussagen im Detail aufgelistet: Neun von zehn Patientinnen und Patienten gehen ohne vollständige Medikamentenliste (der verschreibunspflichtigen) zum Arzt. Von den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wird hier noch gar nicht geredet. Drei Viertel der Befragten sagen, dass Doppelbefundungen keine Seltenheit darstellen. 21 Prozent meinen sogar, dass Doppelbefundungen bei uns eine mit Sicherheit gängige Praxis wären. 82 Prozent der Befragten halten es für wichtig und notwendig, bei jeder Medikamentenverschreibung und auch bei den in der Apotheke frei zu erwerbenden Medikamenten zu prüfen, ob Medikamenten- Wechselwirkungen (Interaktionen) auftreten könnten. 85 Prozent der Befragten meinen, dass es ihnen nicht möglich sei, eine vollständige Evidenz über alle über die Jahre erhobenen Befunde zu haben. Häufig verbleiben Befunde bei den Stellen, an denen sie erhoben wurden. Würde es die E-Health in Österreich schon geben, wäre es 69 Prozent der Befragten ein Anliegen, jederzeit und ohne großen Aufwand selbst den Überblick zu behalten, wer auf die Gesundheitsdaten zugegriffen hat.

9 Für 60 Prozent der Befragten ist es allerdings auch wichtig, wer wo welche Gesundheitsdaten speichert. 86 Prozent der Befragten fordern von den politischen Entscheidungsträgern, dass die seit Jahren versprochenen Gesundheitsreformen jetzt auch umgesetzt werden. 89 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Einsparungen im Gesundheitsbereich (z.b. durch Bürokratieabbau, durch Abschaffung von Doppelgleisigkeiten oder von Parallelstrukturen im Spitalswesen) ohne Leistungseinbußen für die Bevölkerung möglich sind. 94 Prozent fordern besonders im Gesundheitswesen Budgetmittel mit größter Sorgfalt und größter Effizienz einzusetzen. Während sich 45 Prozent der Befragten den Beteuerungen der ärztlichen Standesvertretung anschließen, dass es ihr zentral um den Schutz von Gesundheitsdaten von Patienten gehe, argwöhnen 55 Prozent, dass der wahre Hintergrund, gegen E-Health, ELGA und e-medikation zu kampagnisieren, die berechtigte Annahme sei, dass bessere Informationssysteme im Gesundheitssystem das ärztlichen Tun sehr viel transparenter und damit einer Kontrolle zugänglich machen würden. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass niemand an einer Teilnahme an E-Health, ELGA oder e-medikation gezwungen werden dürfe. Nur 15 Prozent der Befragten wussten, dass auf der e-card keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Knappe zehn Prozent glaubten, dass alle persönlichen Gesundheitsdaten auf der e-card gespeichert werden. 42 Prozent glauben, dass die wichtigsten Gesundheitsdaten gespeichert sind, 34 Prozent, glauben, nur einige wenige. 70 Prozent der Befragten geben an, sie hätten wenig oder keine Angst, ein gläserner Patient zu sein. Sollte E-Health in Österreich eingeführt werden, wollen knapp 41 Prozent sich das Ganze einmal anschauen und erst später beurteilen, 48 Prozent wollen die erzielbaren Vorteile umfassend nutzen. Sofort abmelden wollen sich fünf Prozent. Quelle: ELGA Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das sich der neuen elektronischen Medien bedient, um Gesundheitsinformationen zu vernetzen

10 und sie in Behandlungssituationen orts- und zeitungebunden den Anbietern von Gesundheitsdiensten zur Verfügung zu stellen. Den Zugriff auf die individuellen Daten werden auch die Patientin bzw. der Patient selbst haben. Im Grunde stellt die elektronische Speicherung von Patientendaten und auch deren Vernetzung jedoch keine Neuerung dar. So gibt es jetzt schon in einigen österreichischen Bundesländern regionale Projekte mit Datenaustausch zwischen Krankenhäusern der Landes-Holdings. Und auch verschiedene Ordensspitäler haben sich bereits elektronisch vernetzt, wie etwa in egor ( Elektronische Gesundheitsplattform der Ordenseinrichtungen ). Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte von ELGA, wie sie derzeit geplant ist, kurz dargestellt. Wer betreibt ELGA? ELGA ist ein gemeinsames Projekt von Bund, den neun Bundesländern und der Sozialversicherung. Diese haben sich 2005 zur Errichtung von ELGA bekannt. Die Arge ELGA wurde Anfang September 2006 gegründet. Ihre Aufgaben umfassten u.a. die Ausarbeitung von Detailkonzepten und die Umsetzung von Projekten zur Einführung von ELGA sowie die Einforderung notwendiger gesetzlicher Rahmenbedingungen, des Weiteren die Evaluierung von Projektergebnissen. Anfang 2010 wurde die Arge ELGA in die ELGA GmbH übergeführt, deren Geschäftsführerin Dr. Susanne Herbek ist. Wer hat Zugriff auf die Patientendaten? Grundsätzlich haben die Betroffenen selbst Zugriff auf ihre Daten. Derzeit ist deren Aufruf über das Gesundheitsportal im Internet vorgesehen und erfordert eine Bürgercard. Allerdings werden Menschen, die keinen Internetzugang besitzen, über Ombuds- oder Widerspruchsstellen Zugang zu ihren Daten bekommen. Des Weiteren haben Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken Zugriff auf die Gesundheitsdaten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn eine aktuelle Behandlungssituation besteht und die bzw. der Betreffende seine unmittelbare Zustimmung z.b. durch Stecken der e-card gibt. Welche Daten werden gespeichert? Im derzeitigen Planungsstadium ist die Speicherung von vier Arten von Daten vorgesehen: Ärztliche und pflegerische Entlassungsbefunde aus dem Krankenhaus, Laborbefunde und radiologische Befunde (inkl. Bilder). Die Daten werden strukturiert gespeichert. Zum einen inhaltlich, z.b. stehen Medikamente immer am Ende eines Befundes, aber auch technisch. Das heißt, es können Einzelparameter aus einem Befund herausgeholt werden, z.b. nur Blutzuckerwerte.

11 Dies soll einen rascheren und gezielteren Überblick über Befunde ermöglichen. Ist die Teilnahme an ELGA verpflichtend? Die Teilnahme ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtend. Das System sieht die sogenannte Opt-out -Möglichkeit vor. Das bedeutet, dass zunächst einmal alle Sozialversicherten automatisch in dem System aufgenommen sind, jedoch entweder zur Gänze oder teilweise (z.b. jemand möchte nur bei der e- Medikation teilnehmen) austreten können. Dies kann elektronisch oder schriftlich (bei sogenannten Widerspruchsstellen) erfolgen. Dieses Opting-out ist derzeit Thema heißer Diskussionen (s.u.). Befürworter von ELGA verweisen diesbezüglich auf die Widerspruchsregel bei der Organentnahme, die einem Opt-out entspricht. Die Widerspruchsregel die im Gegensatz etwa zu Deutschland in Österreich Gültigkeit besitzt besagt, dass Toten Organe entnommen werden können, wenn sie sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben. Die Alternative dazu ist das Opt-in, was bedeutet, dass sich die oder der Einzelne gezielt für die Nutzung von ELGA anmelden müsste. Der Verfassungsjurist Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer hat dazu kürzlich ein Gutachten erstellt, in dem er die Opt-out -Möglichkeit für Patientinnen und Patienten als verfassungswidrig bewertet. Wie lange kann auf Befunde zugegriffen werden? Befunde können grundsätzlich vier Wochen lange eingesehen werden. Allerdings kann die bzw. der Betroffene diesen Zeitraum beliebig verkürzen (z.b. unmittelbar nach einem Arztbesuch sperren) oder aber auch bis zu einem Jahr verlängern (z.b. beim Arzt seines Vertrauens). Es können auch einzelne Befunde für die Einsichtnahme gesperrt werden. Die Speicherung von Befunden insgesamt muss nach heutiger Gesetzeslage im Krankenhausbereich 30 Jahre erfolgen, im niedergelassenen Bereich zehn Jahre. In ELGA ist eine Speicherung für zehn Jahre vorgesehen. Wie sicher sind die Daten bei ELGA? Derzeit fehlt in Österreich eine umfassende und seriöse Information zu ELGA. Umfragen zeigen dementsprechend, dass das Wissen in der Bevölkerung über ELGA sehr gering ist. Vor allem Gerüchte und Halbwahrheiten sind im Umlauf, wie etwa, dass sämtliche Gesundheitsdaten lebenslang zentral gespeichert werden oder dass Privatversicherungen und Arbeitgeber Zugriff auf die Gesundheitsdaten hätten.

12 Der Datenschutz hat jedoch laut Susanne Herbek bei den ELGA-Betreibern einen zentralen Stellenwert. Die Daten in ELGA seien verschlüsselt und würden nur im Anlassfall herausgeholt. Es gebe keine Massendaten-Streamings. Wie bereits erwähnt können Daten nur von Berechtigten abgerufen werden, und nur im Zusammenhang mit einer aktuellen Behandlungssituation. Darüber hinaus erfolgt automatisch eine Protokollierung der Zugriffe. Das heißt, die Patientin bzw. der Patient kann jederzeit einsehen und damit nachvollziehen, wer auf seine bzw. ihre Daten zugegriffen hat. Sämtliche Zugriffe auf das System werden überdies von einer Betrugserkennungs- Software überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von ELGA drohen hohe Strafen. Diese standardisierten Vorgaben lassen keine Verminderung des bestehenden Datenschutzes erwarten, sondern eine Verbesserung des datenschutzrechtlichen Niveaus. Wer finanziert ELGA? Die Finanzierung von ELGA ist bis 2013 mit je einem Drittel von Bund, Ländern und Sozialversicherungen gesichert. Danach erfolgt ein (in diesem gesetzlichen Rahmen vorgesehenen üblichen) Neubeschluss. Die Patientinnen und Patienten müssen für ELGA nicht extra bezahlen. Wie sieht der geplante zeitliche Ablauf aus? Derzeit ist laut Dr. Susanne Herbek das Berechtigungssystem in Bearbeitung. Theoretisch könne ab 2013 den Bürgern eine Willenskundgebung zu ELGA ermöglicht werden. Dann würden sukzessive Krankenhäuser etc. an das System angeschlossen werden, das dann ab 2015 flächendeckend sein könnte. Quellen: Interview Dr. Susanne Herbek Interview Dr. Gerald Bachinger WEM NÜTZT ELGA? Wenn es nach den Entwicklern geht, bringt ELGA allen Beteiligten Vorteile. Im Folgenden eine Zusammenfassung (unter anderem eines Papiers der Bundesgesundheitskommission BGK vom November 2011):

13 Vorteile für Patientinnen und Patienten Patientenanwalt Bachinger betont, dass der Großteil der Beschwerdefälle, die bei ihm landen, darauf zurückzuführen sei, dass Informationssysteme nicht lückenlos und vollständig funktionierten. Als Beispiel führt er die Verordnungsqualität an, die förmlich nach elektronischer Unterstützung schreit. Der Löwenvorteil von ELGA für die Bevölkerung liegt aber laut Bachinger in einem Gewinn an Autonomie, an vermehrtem Selbstbestimmungsrecht. Die Betreffenden würden mittels ELGA zu gleichberechtigten Playern werden. Die Medikationsliste unterstützt Patientinnen und Patienten bei der vollständigen und richtigen Einnahme der aktuell verordneten Medikamente. Durch die Befundeinsicht werden Mehrfachuntersuchungen vermieden. Die Betreffenden können selbst bestimmen, wer zu welcher Zeit auf welche ihrer Gesundheitsdaten Zugriff haben soll. Und sie können sich jederzeit darüber informieren, wer tatsächlich auf ihre Daten zugegriffen hat. Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen Bei Nutzung von ELGA fallen aufwändige Recherche-Arbeiten in den Gesundheitseinrichtungen weg. Handschriftliche Rezepte werden durch ELGA abgelöst. Fehler in der Medikamentenabgabe können dadurch vermieden und die Patientensicherheit erhöht werden. Wesentliche Informationen über Patientinnen und Patienten können gezielt und rasch gefunden werden. Die strukturierte Dokumentation und die Hervorhebung wichtiger Befunde ermöglicht ein rasches Erkennen wichtiger Informationen wie zum Beispiel einer Allergie. Dies führt zu einer Verbesserung des Behandlungsverlaufs und damit der Behandlungsqualität. Patientinnen und Patienten können über das ELGA Portal valide und seriöse allgemeine Gesundheitsinformationen abrufen, was wiederum die Patientenautonomie stärkt. Quellen: Interview Dr. Susanne Herbek Interview Dr. Gerald Bachinger Nutzen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. BGK, ÄRZTE GEGEN ELGA Seit Beginn der Diskussion um ELGA macht sich besonders die Ärztekammer in Wien gegen ELGA stark. In einem Sonderheft des Organs der Wiener

14 Ärztekammer, des Doktor in Wien, sind die Bedenken der Ärzte gegen ELGA zusammengefasst. Und auf der Webseite der Österreichischen Ärztekammer der Österreichischen Ärztekammer wird ein Überblick über die Wünsche der Ärzte gegeben. Freiwillige Teilnahme Ärztinnen und Ärzte wollen, dass sie und auch Patientinnen und Patienten freiwillig an ELGA teilnehmen können, und zwar im Zuge eines Opt-in - Verfahrens. Während Patientinnen und Patienten sich gegen die Teilnahme an ELGA entscheiden können, sind Ärztinnen und Ärzte (in einem ersten Schritt nur solche mit Kassenverträgen) zur Teilnahme verpflichtet. Ärztliche Verschwiegenheit und Datenschutz Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass Schutz sensibler Patientendaten und die ärztliche Verschwiegenheitspflicht weder technisch noch legistisch ausreichend gesichert sind. Ein Vertrauensverlust vonseiten der Patientinnen und Patienten wird befürchtet. Medizinischen Nutzen belegen Nach Meinung der Ärztinnen und Ärzte ist der medizinische Nutzen, den ELGA den Menschen bringen soll, wissenschaftlich umstritten. Zudem würde der derzeitige ELGA-Gesetzesentwurf eine Flut von neuen Arbeitsschritten bringen. Dies bedeute nach ersten Berechnungen einen zusätzlichen Zeitaufwand von 27 Minuten pro Arbeitstag. Diese Zeit würde in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten fehlen. Kostenwahrheit schaffen Ärztinnen und Ärzte kritisieren, dass bis dato keine ausreichende Kosten-Nutzen- Analyse vorliege. Die präsentierten Einsparungspotenziale seien nicht nachvollziehbar und nicht gesichert. Der Nutzen etwa durch vermeidbare Krankenhausaufenthalte könne nur dann realisiert werden, wenn Spitäler geschlossen und Personal entlassen würde. Klärung haftungsrechtlicher Fragen Im derzeitigen ELGA-Gesetzesentwurf sei z.b. nicht eindeutig geklärt, welche Folgen Behandlungsfehler haben, die passieren, weil dem Arzt Daten fehlten, die der Patient gesperrt hat.

15 maxidoc die Alternative zu ELGA? Der Österreichische Hausärzteverband wird in Kürze eine Offline-Alternative zu ELGA vorstellen maxidoc. Dabei sollen Patientendaten auf einem Stick gespeichert werden, den die Patienten bei sich tragen. Ausgelesen können die Daten nur von jenen Personen werden, denen die Betroffenen ihr Passwort geben. Ausgenommen davon sind Notfalldaten, die jederzeit für Ersthelfer zugänglich sein sollen. Eine Verbindung mit dem Internet ist dabei nicht vorgesehen. Quellen: Interview Dr. Johannes Steinhart Doktor in Wien, Sondernummer der Ärztekammer für Wien 1a/2012

16 ANLAUFSTELLEN ANLAUFSTELLEN NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Rennbahnstrasse 29 Tor zum Landhaus A-3109 St. Pölten Tel.: +43/(0)2742/ oder +43/(0)2742/ Homepage: ELGA GmbH Treustrasse 35-43/Stg. 4/1. Stock A-1200 Wien Tel.: +43/(0)1/ BürgerInnenservice des Bundesministeriums für Gesundheit Tel.: +43/0810/ (Mo. bis Fr ) Arge Datenschutz ARGEDATEN&s=15904tpb

17 BUCH- UND BROSCHÜRENTIPPS BUCHTIPPS Ira Drozdzynski Nutzen der elektronischen Gesundheits- und Patientenakte im Gesundheitswesen: Zentrale Anwendungsbereiche der elektronischen Gesundheitskarte Grin Verlag 2009 Peter Haas Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten Springer Berlin Heidelberg 2004 Sonja Lütkehaus Der Patient und seine Akte: Elektronische Patientenakten und das Selbstbestimmungsrecht Diplomica Verlag 2010 Peter Haas Gesundheitstelematik: Grundlagen, Anwendungen, Potenziale Springer Berlin Heidelberg 2006 Karl Jähn, Eckhard Nagel e-health: Telemedizin, Health Cards, Teleconsulting, Telemonitoring, e- Patientenakte, Gesundheitsinformationen, Disease Management, Public e-health,... Hospital, Online Communities, Ethik und Recht Springer Berlin Heidelberg 2003 Peter Haas, Andreas Meier, Heinz Sauerburger ehealth Dpunkt Verlag 2006

18 INFOLINKS INFOLINKS Bundesministerium für Gesundheit sakte/ ELGA GmbH ÖÄK Initiative ELGA OEKONSULT gmbh ARGE ELGA Ärztezeitung Ärztekammer für Wien Doktor in Wien Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs Die Presse

19 INFOLINKS

20 SENDUNGSGÄSTE SENDUNGSGÄSTE In der Sendung Radiodoktor Medizin und Gesundheit vom 13. Februar 2012 waren zu Gast: Dr. Gerald Bachinger Sprecher der österreichischen Patientenanwälte NÖ Patientenanwalt A-3109 St. Pölten Rennbahnstrasse 29 Tor zum Landhaus Tel.: +43(0)2742/ Dr. Susanne Herbek Ärztin für Allgemeinmedizin Geschäftsführerin der ELGA GmbH Treustraße A-1200 Wien Tel.: +43(0)1/ Dr. Johannes Steinhart FA f. Urologie Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Kurienobmann der Kurie Niedergelassene Ärzte Wien Ärztekammer für Wien A-1010 Wien, Weihburggasse Tel.: +43(0)1/

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