ELGA und ihr Nutzen für die Pflege. Mag. Theresa Philippi, ELGA GmbH 21. Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegekongress, Graz
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- Christin Hase
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1 ELGA und ihr Nutzen für die Pflege Mag. Theresa Philippi, ELGA GmbH 21. Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegekongress, Graz
2 Information / Kommunikation heute
3 Information / Kommunikation mit ELGA
4 Die Idee von ELGA: das öffentliche Interesse Vernetzung im Gesundheitswesen An der Behandlung und Betreuung von Patienten sind heute meist mehrere Gesundheitseinrichtungen und Berufsgruppen beteiligt Informationsfluss muss organisationsübergreifend gesichert sein Bereits vorhandenes Wissen (Vorbefunde, Medikation) stärkt die Qualität von diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen Die Belastung von Patienten durch Mehrfachuntersuchungen kann reduziert werden Patienten müssen ihre Gesundheitsinformationen nicht mehr selbst verwalten und als Informationsträger fungieren Strukturqualität und Standardisierung für Dokumente ELGA-Befunde (CDA Clinical Document Architecture) ermöglichen Einfache Handhabung Gezieltes Auffinden wesentlicher Informationen Direkte Übernahme ins eigene System (privat, Ordination, Krankenhaus) Elektronische Weiterverarbeitung von medizinischen und pflegerischen Daten, z.b. in Expertensystemen (Decision Support Systeme, Auswertungen, Zeitreihen)
5 Das ELGA-Gesetz Datenschutz und Datensicherheit bei sensiblen Gesundheitsdaten Öffentliches Interesse bei Garantien für Geheimhaltung Freiwilligkeit der Teilnahme für den Bürger (opt-out) Bedienung über das ELGA-Bürgerportal Einsichtnahme, Dokumentverwaltung, Zugriffsprotokoll Serviceline, Ombuds- und Widerspruchsstelle Speicherverpflichtung für ELGA-Gesundheitsdienste abgestuft Krankenanstalten, Vertragspartner, Apotheken Abrufen nach den Sorgfaltspflichten der Berufsgesetze Ärzte, Pflege Detailregelungen zur Strukturqualität von Befunden Standardisierung: CDA-Clinical Document Architecture Verwendungsverbot für Versicherungen, Behörden, Arbeitsmedizin, Arbeitgeber u.ä. Informationsverpflichtung für BMG, Sozialversicherung, Arzt & KH Strafbestimmungen: Verwaltungsstrafen, Strafgesetzbuch
6 ELGA entsteht (auch rechtlich) nicht auf der grünen Wiese Das ELGA-Gesetz ergänzt die Rechtslage, die Materiengesetze gelten weiter wie bisher: EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 Generelles Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit bestimmten Ausnahmen (z.b. ausdrückliche Einwilligung, gesetzliche Grundlage, Garantien) Datenschutzgesetz 2000 Z.B. Meldepflicht von Datenanwendungen, Auskunftsrecht des Betroffenen Ärztegesetz Krankenanstaltenrecht (KaKuG und Landesgesetze) ApothekerG Dokumentationspflichten (Führung der Krankengeschichte UND Vertraulichkeitsverpflichtungen) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch 1299 erhöhter Sorgfaltsmaßstab im Haftungsfall Patientencharta Artikel 19: Recht auf Einsichtnahme in die eigene Krankengeschichte Und das Gesundheitstelematikgesetz?!.
7 Bundesgesetzblatt Nr. I 111/2012 Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz (ELGA-G) Erlassen am 14. Dezember 2012, in Kraft seit Inhalte: Gesundheitstelematikgesetz 2012 Allgemeine Bestimmungen: 2 Begriffsbestimmungen Datensicherheit bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten Informationsmanagement ELGA-Gesetz (4. und 5. Abschnitt) Grundsätze der Datenverwendung Teilnahme für Bürger / Patienten und ELGA-GDA: Identität & Rolle ELGA-Komponenten Strafbestimmungen Verordnungsermächtigungen Zeitschiene für die Umsetzung von ELGA (Übergangsbestimmungen) Änderungen in anderen Gesetzen: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Gentechnikgesetz, Strafgesetzbuch
8 Das Zusammenspiel der wichtigsten Bestimmungen des ELGA-G 2 Z.9: Definition ELGA-Gesundheitsdaten 2 Z.10 Definition ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) 13 Abs.3: Welcher GDA verwendet wann welche ELGA- Gesundheitsdaten 27: Konkrete Zeitpunkte
9 e-dokumente in ELGA Entlassungsbrief Ärztlich Pflege Laborbefund Radiologiebefund (Bildgebende Diagn.) Befund Mikrobiologie-Labor Pathologie- Befund Ambulanter Pflegebericht e-medikations- Dokument Facharzt- Befund Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Weitere Befunde nach Verordnung Patient Summary
10 Die Patientin als Datenträger
11 Beispielbefund Quelle: Dr. Gerald Bachinger (Patientenanwalt), Entlassungsbrief, NÖ 2006
12 Beispiel für Medikationsübersicht Text Quelle: Dr. Gerald Bachinger (Patientenanwalt); Auf Basis des Entlassungsbriefes handgeschriebene Medikationsliste, NÖ 2006
13 Struktur und Ordnung im Entlassungsbrief Struktur Codierung
14 Pflegeeinrichtungen sind ELGA-GDAs Zu den gesetzlich festgelegten ELGA-GDAs (ELGA- Gesundheitsdiensteanbieter)gehören laut 2 Z.10 lit. e) ELGA-Gesetz auch die nach den bundes- oder landesgesetzlichen Rechtsvorschriften bewilligten oder anerkannten Einrichtungen der Pflege. In den Erläuterungen werden diese als organisatorisch-betriebliche Einheiten definiert, die stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflegeund Betreuungsleistungen älterer Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen erbringen und dafür über entsprechend qualifizierte eigene Mitarbeiter/innen verfügen. Ungeachtet der tatsächlichen Bezeichnung sind darunter insbesondere Alten- und Pflegeheime, Wohnheime für behinderte oder psychisch betreuungsbedürftige Menschen, Tageszentren oder stätten, Senioren(pflege)-heime bzw. residenzen, betreute Wohngemeinschaften, geriatrische Zentren, Pflegestationen in den genannten Einrichtungen, Palliativ- und Hospizeinrichtungen sowie Organisationen für Hauskrankenpflege zu verstehen.
15 Pflegeentlassungsbrief (Arbeitsgruppe ELGA Pflegedokumentation 2014 / 2015)
16 Pflegesituationsbericht auf Basis des Pflege- Entlassungsbriefes (2015)
17 Pflegesituationsbericht Auszug I
18 Pflegesituationsbericht Auszug II
19 ELGA Übersicht Aufbau & Ablauf (schematisch) Patientenindex GDA-Index Gemeinsam verwendete (zentrale) Komponenten Berechtigungssystem Protokollierungssystem ELGA Zugangsportal (Bürger / GDA) ELGA-Bereich Register, ev. Speicher ELGA-Bereich Register, ev. Speicher ELGA-Bereich Register, ev. Speicher Schnittstellen GDA-System, z.b. Krankenhaus, Arztpraxis GDA-System GDA-System Erstellen Speichern Für ELGA zur Verfügung stellen Aufrufen, Lesen, Download
20 IHE einheitliche Prozesse für den Datenaustausch ELGA Dokumentenregister Krankenhaus A Krankenhaus B
21 Nachvollziehbarkeit: Protokollierung P r o t o k o l l überwacht; fraud detection im Rahmen des ISMS
22 ELGA-Architektur: Strukturierung in ELGA- Bereiche Bürger Zentrale Komponenten Z-PI GDA-I BER, PROT W, OÖ STMK, NÖ KTN und weitere ELGA Bereiche Zugriffsteuerung Dokumentenregister Dokumentenspeicher ELGA GDA KIS-Systeme (Document Consumer/ Source) Dokumentenspeicher KLGFT VI
23 ELGA für Bürgerinnen und Bürger ELGA-Serviceline Verfügbar seit 1. Juli 2913 unter Tel (Mo-Fr werktags, 7.00 bis Uhr) Für allgemeine Fragen zu ELGA Beratung und Information zum Widerspruch / Widerruf des Widerspruchs Versenden des Formulars für Widerspruch / Widerruf des Widerspruchs ELGA-Widerspruchstelle Verfügbar ab Jahreswechsel 2013/2014 Eintragung von Widerspruch / Widerruf des Widerspruchs auf Basis von schriftlichen Willenserklärungen Online-Formular ausgefüllt Formular bei ELGA-Serviceline angefordert Kein Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten
24 Online-Formular 1
25 Online-Formular 2
26 ELGA-Portal ab 2014: LogIn Zugangsportal Gesundheitsinformationen ELGA-Information Login zu ELGA und Gesundheits- Anwendungen ELGA-Portal ELGA-Dokumente verwalten Widerspruch und Widerruf des Widerspruchs Berechtigungen steuern Protokoll 26
27 ELGA-Portal Prototyp: Zugriffsprotokoll Webdesign Entwurf ELGA- Bürger- Portal
28
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