Verhaltenskodex der BaWaG P.s.k. GruPPe 2013

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1 Verhaltenskodex der BAWAG P.S.K. Gruppe 2013

2 INHALT Vorwort des Vorstandes 3 Einleitung 3 Verhalten gegenüber Kunden 4 Respekt gegenüber Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Mitbewerbern 5 Vermeidung von Interessenskonflikten 5 Integrität 7 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 9 Umweltschutz 9 Einhaltung 9

3 verhaltenskodex VORWORT DES VORSTANDES Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die BAWAG P.S.K.-Gruppe ( BAWAG P.S.K. ) betrachtet es als ihren unternehmerischen Auftrag, für Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aktionäre und die Gesellschaft nachhaltigen Mehrwert zu schaffen. Gemeinsame Grundlage dieses Anspruchs ist unsere Unternehmenskultur. Sie zeichnet sich durch Kundenund Leistungsorientiertheit, gegenseitigen Respekt und Engagement für den Menschen sowie Streben nach betrieblichem Erfolg aus. Unser geschäftliches Verhalten wird durch Kompetenz, Korrektheit, Vertrauens würdigkeit und Seriosität gekennzeichnet. Das deutliche Bekenntnis zu dieser Haltung ist uns besonders gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber unseren Kunden wichtig. Die BAWAG P.S.K. hat aus diesem Grund Verhaltensgrundsätze verfasst, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sofern anwendbar als Richtlinie für die Stärkung des Vertrauens in die Unternehmenspolitik dienen sollen. Diese Verhaltengrundsätze ergänzen einschlägige gesetzliche Bestimmungen, wie das Bankwesengesetz und Datenschutz-Vorschriften sowie eine Reihe von detaillierten internen Richtlinien. Dieser Code of Conduct legt Wohlverhaltensstandards für die BAWAG P.S.K. und der für sie handelnden Personen innerhalb der gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Der vorliegende Code of Conduct erhebt keinen Anspruch darauf, das richtige Verhalten für jede einzelne Situation vorzugeben. Die BAWAG P.S.K. vertraut darauf, dass jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter durchdachte und wohlüberlegte Entscheidungen trifft, welche Maßnahmen in der jeweiligen Situation richtig und angemessen sind. Der Vorstand der BAWAG P.S.K. 1. EINLEITUNG Unser geschäftliches Verhalten basiert auf folgenden Wertvorstellungen: Kundenfokus 4Der Kunde steht im Mittelpunkt aller unserer Aktivitäten. Wir orientieren uns an seinen Zielen und Wünschen/Bedürfnissen. Leistung 4bestimmt unser Handeln. Innovation 4Wir stellen bestehende Ansätze in Frage und entwickeln neue Lösungen zum Nutzen unserer Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Respekt 4wird den Kunden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern, aber auch unseren Mitbewerbern entgegengebracht. Teamwork 4In der Zusammenarbeit macht uns die Vielfalt hinsichtlich Begabung, Wissen und Persönlichkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedensten Geschäftsfeldern erfolgreich. Vertrauen 4Unser Handeln ist von Verlässlichkeit, Fairness, Transparenz und Ehrlichkeit geprägt. 3

4 Verhaltenskodex 2. VERHALTEN GEGENÜBER KUNDEN Kundenbetreuung Für die BAWAG P.S.K. stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Kompetente, freundliche und seriöse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfragen die wirtschaftlichen Hintergründe und Bedürfnisse unserer Kunden, um ihnen die jeweils passenden Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Das bedeutet, dass wir Produkte oder Dienstleistungen nur anbieten, wenn diese unseren Markenkernwerten verständlich, fair, emotional ansprechend, immer und überall entsprechen; alles daran setzen, Dienstleistungen bestmöglich im Interesse unserer Kunden zu erbringen und die Kunden angemessen über Risiken aufklären; bestrebt sind, mögliche Interessenskonflikte zwischen der BAWAG P.S.K. und ihren Kunden zu vermeiden. Know Your Customer Für die Ausübung unserer Dienstleistungen benötigen wir Informationen über unsere Kunden, um bestmöglichen Service sicherzustellen, aber auch, um Vorsicht bei der Auswahl unserer Kunden walten zu lassen. Die BAWAG P.S.K. setzt alles daran, nicht für illegale oder unseriöse Geschäftspraktiken (z.b. Geldwäscherei, Terrorfinanzierung, wirtschaftskriminelle Handlungen) missbraucht zu werden. Wir müssen daher sicherstellen, dass die Identität des Kunden auf Basis gesetzlich festgelegter/amtlicher Unterlagen eindeutig festgestellt ist; wir ausreichend Informationen über unsere Kunden erhalten, um uns über deren Bonität und Geschäfts-/ Tätigkeitsfeld ein umfassendes Bild zu machen und um ihnen Produkte und adäquate Lösungsvorschläge unterbreiten zu können, die ihren Bedürfnissen und Zielen entsprechen. Verschwiegenheit Auf Grund des Bankgeheimnisses gemäß 38 Bankwesengesetz (BWG) geben wir Informationen bezüglich unserer Kunden nicht weiter, außer es liegt ein gesetzlich definierter Ausnahmetatbestand ( 38 Abs. 2 BWG) vor, der die Informationsweitergabe erlaubt, insbesondere gegenüber Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für Informationen betreffend die Kundenbeziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und BAWAG P.S.K. Weiters ist die Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß 15 Datenschutzgesetz (DSG) wichtig. 4

5 verhaltenskodex 3. RESPEKT GEGENÜBER KUNDEN, MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN, GESCHÄFTSPARTNERN UND MITBEWERBERN Die BAWAG P.S.K. bekennt sich zu den Menschenrechten. In der BAWAG P.S.K. respektieren wir alle Menschen ungeachtet ihres Alters und Geschlechts, ihrer Konstitution, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion und sexuellen Ausrichtung. Wir achten ihre Würde, ihre Rechte und ihre Privatsphäre und begegnen ihnen mit Wertschätzung. Wir dulden keine Diskriminierung, keine verdeckten Diskussionen über Unzulänglichkeiten oder Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen und stellen uns auch entschieden gegen jede Erscheinungsform von Mobbing, sexueller Belästigung und Gewalt. Begründete Verdachtsmomente müssen dem Bereich Personal gemeldet werden. Respekt der Vorgesetzten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein erklärtes Ziel und integraler Bestandteil unserer modernen Führungskräfteausbildung. In der BAWAG P.S.K. fordern wir einen offenen und fairen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die BAWAG P.S.K. erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie Kunden, Geschäftspartner und Mitbewerber respektvoll behandeln und nicht diskriminieren. Die gleiche respektvolle Behandlung erwarten wir umgekehrt im Umgang mit unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und tolerieren keine Diskriminierung, Belästigung oder Bedrohung. 4. VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. müssen sicherstellen, dass ihre eigenen Interessen nicht in Konflikt mit ihren Verpflichtungen gegenüber der BAWAG P.S.K. stehen oder Verpflichtungen der BAWAG P.S.K. gegenüber ihren Kunden zuwider laufen. Die BAWAG P.S.K. verfügt über eine umfassende Interessenskonfliktrichtlinie, wonach potenzielle Interessenskonflikte unverzüglich an die in dieser Richtlinie definierten Stellen gemeldet werden müssen. Diese entscheiden, ob tatsächlich ein Interessenskonflikt vorliegt und über notwendige Maßnahmen. Als potentielle Interessenskonflikte gelten das Einbringen persönlicher Interessen in Transaktionen, die im Zusammenhang mit der BAWAG P.S.K. stehen; Verhandlungen oder Vertragsabschlüsse für die BAWAG P.S.K. mit Drittparteien, aus denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter selbst, Verwandte oder andere nahe stehende Personen, mögliche Vorteile ziehen; die Annahme von Arbeitsverhältnissen (v.a. Nebenbeschäftigungen), Beraterpositionen, Geschäftsführer- positionen, Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder Joint Venture Beteiligungen oder ähnliche Mitwirkung außerhalb der BAWAG P.S.K. 35

6 Verhaltenskodex Mitarbeitergeschäfte Auf die Richtlinien für Geschäfte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kreditinstituten, den Standard Compliance Code, das interne Compliance-Handbuch und die Interessenskonfliktrichtlinie sowie die Betriebsvereinbarung bezüglich Geschäfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern wird hingewiesen. Gemäß 4 Abs. 1 der Betriebsvereinbarung dürfen Mitarbeitergeschäfte nicht mit den Interessen der Kunden oder gegebenenfalls den Interessen der BAWAG P.S.K. kollidieren. Ist dabei ein Interessenskonflikt dennoch unvermeidbar, haben die Belange der Kunden und die Interessen der BAWAG P.S.K. Vorrang. Potenzielle Interessenskonflikte sind dem Compliance-Office zu melden. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter die konkrete Aufgabe zu entziehen und einer anderen Person zu übertragen. Nebenbeschäftigung bzw. (ehrenamtliche) Funktion außerhalb der BAWAG P.S.K. Gemäß 23 Abs. 6 des Bankenkollektivvertrages ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter verpflichtet, die beabsichtigte Ausübung einer Nebenbeschäftigung, unabhängig davon, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, dem Bereich Personal umgehend zu melden. Der Bereich Personal wird die Ausübung von Nebenbeschäftigungen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat dann untersagen bzw. die erteilte Genehmigung dann widerrufen, wenn diese Beschäftigung bzw. geschäft liche Erwerbstätigkeit den Interessen der BAWAG P.S.K. entgegensteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der zuständige Vorstand. Im Falle der Ausübung von ehrenamtlichen Funktionen bei Vereinen, gemeinnützigen Institutionen oder Organisationen, die dem Parteiengesetz unterliegen, ist die Ausübung gestattet, sofern nicht wesentliche Interessen der BAWAG P.S.K. entgegenstehen. Zeichnungsberechtigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Konten und Depots sowie Bevollmächtigungen aus Safemietverträgen Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß 11 der BAWAG P.S.K. Betriebsvereinbarung vom nicht gestattet, bei Kundenkonten und -depots, die von der BAWAG P.S.K. geführt werden, als Einzel- oder Kollektivzeichnungsberechtigte zu fungieren. Weiters ist nicht gestattet, Aufträge jeglicher Art zum eigenen Konto (Giro- und Sparkonto, Wertpapierdepot, usw.) bzw. Konten von Familienangehörigen selbst zu bearbeiten. Aus Safemietverträgen dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. nicht bevollmächtigt sein. Ausgenommen hiervon sind Zeichnungsberechtigungen auf Konten und Depots bzw. Vollmachten bei Safes von Ehe-/ Lebenspartnern und Verwandten (Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister). Auch Gemeinschaftssafes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den genannten Angehörigen sind zulässig. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter haben das Compliance-Office hiervon schriftlich zu informieren. Im Falle der Ausübung ehrenamtlicher Funktionen bei Vereinen, gemeinnützigen Institutionen oder Organi sationen, die dem Parteiengesetz unterliegen, ist die Ausübung der Kollektivzeichnungsberechtigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestattet, sofern diese Befugnis dem Compliance-Office rechtzeitig mitgeteilt worden ist und seitens der BAWAG P.S.K. kein Einwand besteht. In einzelnen begründeten Ausnahmefällen können durch das Compliance-Office im Einvernehmen mit dem Bereich Personal weitergehende Sonderregelungen getroffen werden. Behandlung von Geschenken und Einladungen Die Annahme von Geschenken und Einladungen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des vom Vorstand beschlossenen Rahmens und Prozederes ist nach dem Angestelltengesetz ohne Einwilligung 6

7 verhaltenskodex des Dienstgebers unzulässig und ist ein Entlassungsgrund. Vor allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzdienstleistungsgewerbe, die mit der Verwaltung von Kundengeldern betraut sind, ist die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen von außerordentlicher Bedeutung. Dies wird durch den Banken-Kollektivvertrag verstärkt: Die Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen, die den Dienstnehmern (oder ihren Angehörigen) mit Rücksicht auf ihre Dienstleistung oder Dienststellung mittelbar oder unmittelbar angeboten werden, ist unstatthaft. ( 23 Abs. 7). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen daher lediglich den jeweiligen Umständen entsprechende Einladungen in angemessenem Umfang anbieten und auch annehmen, wenn diese weder ungesetzlich sind noch aus dem Rahmen der internen Geschenke- und Einladungsrichtlinie fallen. 5. INTEGRITÄT Die BAWAG P.S.K. stellt sich gegen jedwede Form wirtschaftskriminellen Handelns und wird Verstöße ohne Ansehen der Person konsequent untersuchen und entsprechend handeln. Wir führen unser Unternehmen auf gesetzlicher Basis, korrekt und effizient und arbeiten permanent an erforderlichen Veränderungen und Verbesserung der Geschäftsabläufe. Wir treten Korruptionsversuchen in allen Geschäftsbereichen und in allen Ländern, in denen wir geschäftlich aktiv sind, entgegen. Da die Einführung eines Hinweisgebersystems als Standard im Bankensektor gilt (und in Österreich ab gesetzlich vorgeschrieben wird), hat auch die BAWAG P.S.K. ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Möglichkeit angeboten, begründete Hinweise über auffällige Umstände auf Wunsch anonym und vertraulich abzugeben, obwohl die Bank weiterhin offene Dialoge fördert. Details sind der Betriebsvereinbarung betreffend des Einsatzes eines Hinweisgeber- (Whistleblowing) Systems zu entnehmen. Die BAWAG P.S.K. ist korporatives Mitglied des Austrian Chapters von Transparency International e.v. Die Vergütungspolitik der BAWAG P.S.K. entspricht internationalen Standards und geht mit der Strategie der Bank, ihren Zielen, Werten und langfristigen Interessen konform. Verbot von Korruption Unter Beachtung der Bestimmungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 dürfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weder direkt noch indirekt verbotene Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren. Jeglicher Versuch von Bestechung bzw. unrechtmäßigen Zuwendungen muss durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewiesen und der Sachverhalt unverzüglich dem Vorgesetzten und dem ComplianceOffice angezeigt werden. Wir beteiligen uns nicht an Geschäften, bei denen wir den begründeten Verdacht haben, dass Bestechung vorliegt. Die BAWAG P.S.K. duldet keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv in solche Vorgänge verwickelt sind, oder wenn diese passiv involviert sind nicht aktiv an der Dokumentation und Aufdeckung derartiger Vorgänge mitarbeiten. 7

8 Verhaltenskodex Die gleiche Anforderung stellen wir auch an unsere Kunden, Lieferanten, strategische Partner und Kooperationspartner. Sollten wir den Verdacht haben, dass einer unserer Geschäftspartner nicht nach diesen Prinzipien agiert, werden wir ihm gegenüber unsere Missbilligung ausdrücklich adressieren und uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung zu beenden und gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen ergreifen. Im Umgang mit Vertretern von Regierungen und öffentlichen Stellen bzw. Behörden ist es selbstverständlich, dass wir alle Handlungen unterlassen, die deren Entscheidungen unrechtmäßig beeinflussen könnten. Vorteile an Amtsträger zu gewähren ist ausschließlich im gesetzlich erlaubten Rahmen zulässig. Spendenpraxis Die BAWAG P.S.K. ist politisch neutral und leistet keine Spenden für politische Zwecke, d.h. an politische Parteien oder deren Vorfeldorganisationen; auch nicht in Form einer Bereitstellung von Ressourcen. Da die BAWAG P.S.K. traditionell die Hauptbankverbindung zahlreicher Spendenorganisationen und gemeinnütziger Einrichtungen in Österreich ist, nimmt die Unterstützung dieser Einrichtungen im Rahmen der Sponsoringaktivitäten der BAWAG P.S.K. eine besondere Stellung ein. Die BAWAG P.S.K. vergibt Spenden nur an ordnungsgemäß geführte gemeinnützige Einrichtungen und ausschließlich für wohltätige Zwecke. Spenden für wohltätige Zwecke dürfen keinesfalls als Bedingung oder zur Einflussnahme auf einen Amtsträger oder auf eine behördliche Maßnahme oder Entscheidung eingesetzt werden. Geldwäsche Unter dem Begriff Geldwäsche sind alle Vorgänge zu verstehen, die dazu dienen, die Herkunft illegaler Gelder zu verschleiern und sie als aus rechtmäßiger Quelle stammend darzustellen. Diese Vorgänge untergraben die Integrität der Banken, schädigen deren Ruf und führen zu weitreichenden (strafrechtlichen) Sanktionen. Die BAWAG P.S.K. unterstützt den internationalen Kampf gegen derartige Verbrechen sowie die Behörden bei der Vorbeugung von Geldwäsche mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. In den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, haben wir die Verpflichtung, verdächtige Transaktionen zu melden. Zu diesem Zweck wurden detaillierte Anweisungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle Geschäftsbereiche ausgegeben. Diese enthalten unter anderem die folgenden Punkte: Die Identität jedes neuen Kunden ist auf Grund verlässlicher amtlicher Dokumente festzustellen und zu dokumentieren. Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vermuten, dass Gelder aus illegalen Aktivitäten stammen, ist dies an das Compliance-Office zu melden, welches über weitere Schritte entscheidet. Kunden dürfen nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Informationen über sie an zuständige Behörden weitergegeben werden. Marktmissbrauch Marktmissbrauch umfasst Insiderhandel und Marktmanipulation. Unter Insiderhandel wird die unlautere Verwendung nicht öffentlich bekannter Informationen, um sich selbst oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen, verstanden. Derartige Vorgangsweisen sind inakzeptabel und in vielen Ländern, wie auch in Österreich, 8

9 verhaltenskodex verboten. Ein derartiges Verhalten zieht schwere Konsequenzen für die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach sich. Die BAWAG P.S.K. verfügt über interne Richtlinien und Kontrollprozesse, die Marktmißbrauch verhindern bzw. aufdecken sollen. 6. KOMMUNIKATION UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die BAWAG P.S.K. anerkennt die Pressefreiheit als hohes Gut. Die öffentliche Reputation der BAWAG P.S.K. hängt auch davon ab, dass wir über entsprechende Informationskanäle verfügen, um präzise, zeitnah, konsistent und kontinuierlich informieren zu können. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der BAWAG P.S.K. dürfen nur in Rücksprache mit der Pressestelle der BAWAG P.S.K. den Medien Auskünfte erteilen bzw. Interviews geben. Grundsätzlich ist vor jeder Kontaktaufnahme mit Medien die Pressestelle zu informieren. Die Weitergabe interner Informationen an außenstehende Personen hat aus gesetzlichen Gründen und unter Bedachtnahme auf ein etwaiges Reputationsrisiko zu unterbleiben. 7. UMWELTSCHUTZ Die BAWAG P.S.K. bekennt sich zum umsichtigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und unterstützt aktiv die Maßnahmen zum Schutz unserer Natur und Umwelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, sich aktiv am Umweltschutz zu beteiligen und schonend mit den Ressourcen umzugehen. 8. EINHALTUNG Dieser Code of Conduct ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und, sofern anwendbar, von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der BAWAG P.S.K Gruppe einzuhalten. Die BAWAG P.S.K. gewährleistet mit ihren internen Einrichtungen dazu gehören unter anderen das Compliance-Office, die Bereiche Personal und Recht die Einhaltung dieser Normen. In Ländern außerhalb Österreichs, in denen die Bank tätig ist, sind dieser Code of Conduct als auch etwaige zusätzliche lokale Erfordernisse oder Bestimmungen einzuhalten. 9

10 Impressum BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft 1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2 FN: x DVR: UID: ATU Telefon: +43 (0) ge@bawagpsk.com Internet: Redaktion: Tamara Kapeller (BAWAG P.S.K., Generalsekretariat) Layout und Produktion: Gottfried Neubauer, Gisela Lesslhumer (BAWAG P.S.K., Marketing Kommunikation) Stand: Oktober 2013

11

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