PRÜFUNGSTRAINING. Prüfungsfragen und Fälle in Steuerrecht Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz

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1 Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Steuerrecht bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 31. PRÜFUNGSTRAINING Prüfungsfragen und Fälle in Steuerrecht Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz Aufgabe 1 In einer Tageszeitung war zu lesen, dass der Bundeshaushalt ausweist, dass der Staat stark verschuldet ist. Die Ausgaben im Jahr 2005 betrugen 254,3 Mrd. Nennen Sie stichwortartig drei Positionen, die in der Ausgabenliste des Haushalts der Nation zu finden sind! Aufgabe 4 Wovon hängt die Höhe des Steueraufkommens ab? Aufgabe 5 Aufgabe 2 Karl Fröhlich ist mit Freunden von Wiesbaden aus nach München gefahren, um dort zum ersten Mal das Oktoberfest zu besuchen. Im Zug bemerkt sein Freund Eddy, dass das Fest dazu beiträgt, die Steuereinnahmen durch den Bierkonsum zu erhöhen, nicht nur durch die Mehrwertsteuer. Wie ist diese Aussage zu verstehen? Aufgabe 3 Welche der beiden folgenden Steuern sind Verbrauchssteuern? (A) Körperschaftssteuer (B) Umsatzsteuer (C) Biersteuer (D) Erbschaftssteuer (E) Einkommensteuer (F) Mineralölsteuer (G) Grundsteuer Aufgabe 6 Nennen Sie eine Einnahme des Staates gemäß EStG, die nicht Steuer genannt wird (Stichwort genügt)! Nennen Sie eine Ausgabe, die das Land Hessen monatlich durch Steuereinnahmen finanzieren muss! Stichwort genügt. Aufgabe 7 Kreuzen Sie an, ob es sich im jeweiligen Fall um eine Gemeinde-, Länder- oder Bundessteuer handelt! 27

2 Gemeinde- Länder- Bundessteuer steuer steuer Gewerbesteuer Zölle Grundsteuer Kraftfahrzeugsteuer Hundesteuer Aufgabe 10 Die Erhebung der vom Gehalt eines nehmers abzuziehenden Steuer erfolgt in einem besonderen steuerrechtlichen Verfahren. Nennen und erläutern Sie dieses! Aufgabe 8 Die 28-jährige Nikola Maria Balladini arbeitet als Angestellte in der Casa Rasa GmbH. Sie ist mit ihrem 38-jährigen Mann Andreas seit fünf Jahren verheiratet. Das Ehepaar ist kinderlos. Welche beiden Aussagen zu den Steuerklassen sind richtig? Bitte in die Kästchen eintragen! (A) Wenn beide ledig und kinderlos wären, würden sie in die Steuerklasse I gehören. (B) Da sie verheiratet sind, sind sie in die Steuerklasse II einzureihen. (C) Wenn beide etwa einen gleich hohen slohn beziehen, können sie in die Steuerklasse II eingereiht sein. (D) Wenn Andreas ein erheblich höheres Gehalt als Nikola Maria bezieht, so kann er in die Steuerklasse III und Nikola Maria in die Steuerklasse V eingereiht sein. (E) Beide sind in die Steuerklasse VI einzureihen. (F) Andreas ist aufgrund seine Alters der Klasse II und Nikola Maria des Geschlechts wegen in der Steuerklasse VI. (G) Wenn beide Personen nicht verheiratet wären, würden sie als nehmer keiner Steuerklasse zuzuordnen sein. Aufgabe 9 Viele einzelne Steuerarten sind in Einzelgesetzen geregelt, wobei die Bezeichnung der Gesetze sich nach der im einzelnen zu zahlenden Steuer richtet. a) Nennen Sie zwei Beispiele für Gesetze, die nach einer Steuerart benannt sind! b) Ist die Lohnsteuer eine Steuer eigener Art? Begründung! Aufgabe 11 Durch welche per Gesetz vorgegebenen Regeln erfolgt die Ermittlung der Lohnsteuer im festgelegten Besteuerungsverfahren? Aufgabe 12 geber mit maschineller Lohnsteuerabrechnung sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. a) In welcher Rechtsgrundlage findet man diese gesetzliche Regelung? b) Bis zu welchem Zeitpunkt hat diese Übertragung an das Betriebsstättenfinanzamt zu erfolgen? c) Welche Begriffe verbergen sich hinter den Abkürzungen im Begriff ELSTER-Verfahren? 28

3 Aufgabe 13 Wie erhalten steuerpflichtige nehmer eine etin? Aufgabe 14 Jeder einkommensteuerrechtliche Vorgang kann einer Einkunftsart zugeordnet werden, die sich aus dem Einkommensteuergesetz ableiten lässt. a) Schauen Sie wenn möglich in das Einkommensteuergesetz und kreuzen Sie bei den Vorgängen 1 bis 10 die jeweilige Einkunftsart an! b) Tragen Sie in der letzten Spalte die jeweiligen Paragrafen ein, die aus dem Einkommensteuergesetz abgeleitet werden! 2 Einkommensteuergesetz Einkünfte aus 1. Land- u. Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. selbstständiger 4. nichtselbstständiger 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung u. Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte 13 bis 22 EStG Vorgang gemäß EStG EStG EStG EStG EStG EStG EStG Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG Verpachtung von Gebäuden Sterbegelder Dividenden (= Gewinnanteile einer Aktiengesellschaft) Einkünfte eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts Einkünfte aus Jagd i.v.m. einem Landwirtschaftsbetrieb Gehalt eines Chefarztes im Krankenhaus Einkünfte für die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer AG Einkünfte eines Betriebes durch Torfgewinnung Einkünfte eines freiberuflichen Journalisten 29

4 Aufgabe 15 Petra Sonnenschein ist 38 Jahre alt. Sie ist nicht verheiratet und kinderlos. Seit 12 Jahren arbeitet sie in der Pepe Jesus & Juan Atlantico Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Sie erzielt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von und erhält jährlich zusätzlich ein 13. Monatsgehalt. Nach Ablauf des letzten Kalenderjahres entnimmt sie ihren persönlichen Unterlagen, dass im Veranlagungsjahr 2005 Werbungskosten in Höhe von und Sonderausgaben in Höhe von geltend gemacht werden können. Während des Veranlagungsjahres hat sie außerdem Zinseinkünfte in Höhe von erzielt. a) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen! = b) Wie nennt man die Zone, in der das zu versteuernde Einkommen von Frau Sonnenschein einzuordnen ist! c) Stellen Sie den Einkommensteuertarif in einer Grafik dar! Aufgabe 16 Jutta Fröhlich stellt am 31. März 2006 für das Veranlagungsjahr 2005 Belege für das Wohnsitzfinanzamt zusammen und stellt fest, dass von mehreren Geldinstituten, bei denen sie Konten über Spareinlagen unterhält, Zinsen und Dividenden ausgewiesen sind. Konkret: Sparkasse Bummerang Zinsen: 680 Postbank Düsseldorf Zinsen: 718 Sparkasse Köln Zinsen: 536 Bausparkasse Hoppendickeldoof Zinsen: 856 Volksbank Hirnlos Dividenden: 720 Durch eine Fahrt nach Frankfurt/Main zu der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann sie durch Fahrtkosten und Hotel 510 als Werbungskosten geltend machen. a) Um welche Einkunftsart handelt es sich im konkreten Beispiel gemäß 2 EStG? b) Was sind Dividenden? c) Wie hoch ist der Betrag der einkommensteuerpflichtig ist (vgl. dazu den Gesetzesauszug)? Auszug aus dem Einkommensteuergesetz 3 Steuerfrei sind die Hälfte a) d) der Bezüge im Sinne des 20 Abs. 1 Nr. 2, 3 c Anteilige Abzüge (2)...Werbungskosten, dürfen..., bei der Ermittlung der Einkünfte nur zur Hälfte abgezogen werden. 9 a Pauschbeträge für Werbungskosten Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: von den Einnahmen aus Kapitalvermögen: ein Pauschbetrag von 51 Euro; bei Ehegatten, die nach 26, 26 b zusammen veranlagt werden, erhöht sich dieser Pauschbetrag auf insgesamt 102 Euro. 20 Absatz (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. Gewinnanteile (Dividenden) 9. Einnahmen aus Leistungen..., die Gewinnausschüttungen im Sinne der Nummer 1 wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen im Sinne der Nummer 1 gehören;... (4) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von Euro abzuziehen (Sparer-Freibetrag). Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von Euro gewährt

5 Lösungen Aufgabe 1 Gesundheit und Soziales, Bundesschuld, Wirtschaft und, Verkehr und Bau, Bildung und Forschung, Familie und Jugend, Inneres, Finanzen, Entwicklungshilfe, Bundeskanzleramt, Aufgabe 2 Die Biersteuer ist gemäß Art. 106 GG eine Steuer, die den Ländern zusteht. Aufgabe 3 Lehrer, Landesbeamte, Landesangestellte, Miete Aufgabe 4 Von der gesamtwirtschaftlichen Lage (z. B. Anzahl der slosen, der Konjuktur) und dem geltenden Steuerrecht (z. B. Höhe des Umsatzsteuersatzes). Aufgabe 5 Biersteuer und Mineralölsteuer Aufgabe 6 Zölle und Solidaritätszuschlag Aufgabe 7 Gewerbesteuer Zölle Grundsteuer Kraftfahrzeugsteuer Hundesteuer Aufgabe 8 Gemeinde- Länder- Bundessteuer steuer steuer (A) Wenn beide ledig und kinderlos wären, würden sie in die Steuerklasse I gehören. (D) Wenn Andreas ein erheblich höheres Gehalt als Nikola Maria bezieht, so kann er in die Steuerklasse III und Nikola Maria in die Steuerklasse V eingereiht sein. Aufgabe 9 a) Gewerbesteuer: Gewerbesteuergesetz Körperschaftssteuer: Körperschaftssteuergesetz b) Im Falle von Einkünften aus nichtselbstständiger wird die Einkommensteuer durch Abzug vom slohn erhoben. Das Gesetz bezeichnet also allgemein das sentgelt eines nehmers als slohn. Da die Steuer vom slohn zu erheben ist, nennt man sie Lohnsteuer. Sie ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art ( 38 Abs. 1 EStG). Aufgabe 10 Gemäß Einkommensteuergesetz ist der nehmer der Schuldner der Lohnsteuer. Der geber hat aber die Lohnsteuer für Rechnung des nehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Dies geschieht, indem der geber die Lohnsteuer (den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer) vom slohn abzieht. Aus diesem Grunde spricht man vom sog. Abzugsverfahren ( 38 EStG). Aufgabe 11 Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden die Besteuerungsgrundlagen des Einzelfalls durch die Einreihung der nehmer in Steuerklassen ( 38 b EStG), Ausstellung von entsprechenden Lohnsteuerkarten ( 39 EStG) sowie Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen ( 39 a EStG) berücksichtigt ( 38 a EStG). Aufgabe 12 a) Gesetzlich ist die maschinelle Lohnabrechnung mittels Datenfernübertragung in 41b EStG geregelt. b) geber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die amtlich bestimmte Stelle zu übermitteln. c) Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine sog. elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Das Verfahren selbst wird in Kurzform ELSTER- 31

6 Verfahren genannt. ELSTER ist die Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung. Aufgabe 13 Für die Datenfernübertragung hat der geber aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des nehmers ein Ordnungsmerkmal nach amtlich festgelegter Regel für den nehmer zu bilden und zu verwenden. Die Finanzverwaltung stellt die zur Bildung dieses lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (sog. etin) notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Abkürzung etin bedeutet electronic Taxpayer Identification Number. Dieses lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (sog. etin) ist in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Zuständig ist gemäß Abgabenordnung das Bundesamt für Finanzen. Es teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben ist. Aufgabe 14 2 Einkommensteuergesetz Einkünfte aus 1. Land- u. Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. selbstständiger 4. nichtselbstständiger 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung u. Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte 13 bis 22 EStG Vorgang gemäß Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG Verpachtung von Gebäuden Sterbegelder Dividenden (= Gewinnanteile einer Aktiengesellschaft) Einkünfte eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts Einkünfte aus Jagd i.v.m. einem Landwirtschaftsbetrieb Gehalt eines Chefarztes im Krankenhaus Einkünfte für die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer AG Einkünfte eines Betriebes durch Torfgewinnung Einkünfte eines freiberuflichen Journalisten EStG EStG EStG EStG EStG EStG EStG 15(1), 2 21(1), 1 22(4) 20(1), 1 18(1), 1 13(1), 3 19(1), 1 18(1), 3 15(1), 1 18(1), 1 32

7 Aufgabe 15 c) Einkommensteuern in % I II III IV Progressionszonen Eingangssteuersatz 15 % unter 42 % Proportionalzone 42 % Spitzensteuersatz 42 % 0% Grundfreibetrag zu versteuerndes Einkommen in Euro von: a, 52 EStG a) 13 Monatsgehälter Werbungskosten Sonderausgaben Zinseinkünfte Sparer-Freibetrag ( 20 Abs. 4 EStG = zu versteuerndes Einkommen Da die Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, sind auch die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten nur zur Hälfte abzugsfähig (= sog. Halbeinkünfteverfahren) Sparer-Freibetrag = zu versteuern b) Die Zone nennt man Progressionszone. Aufgabe 16 a) Einkünfte aus Kapitalvermögen b) Dividenden sind Anteile am Gewinn einer AG c) = (= die Hälfte von 720 ) = Einkünfte aus Kapitalvermögen (gemäß 20 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 3 Nr. 40d EStG) (= die Hälfte von 510 ) Werbungskosten = (gemäß 3c Nr. 2 EStG) 33

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