Bernd Eckhardt - Ludwig-Feuerbach-Str Nürnberg info@sozialpaedagogische-beratung.de. SGB II-Seminar 2015
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- Petra Kopp
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1 SGB II-Seminar 2015 Kosten der Unterkunft (SGB II/SGB XII) Termine, Kosten, Anmeldung: 24. Juni 2015 (I. Teil laufende Unterkunftskosten) und 25. Juni 2015 (II. Teil Teilnahmegebühr: pro Tag 100 Euro, beide Tage 190 Euro (incl. Getränke) Tagungsort: Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Straße Juli 2015 (I. Teil laufende Unterkunftskosten) und 8. Juli 2015 (II. Teil Teilnahmegebühr: pro Tag 100 Euro, beide Tage 190 Euro (incl. Getränke) Tagungszentrum Estragon (Aidshilfe), Entengasse 2 ( 15. Juli 2015 (I. Teil laufende Unterkunftskosten) und 16. Juli 2015 (II. Teil Teilnahmegebühr: pro Tag 120 Euro, beide Tage 230 Euro, incl. 3-Gänge- Menü in der Cafeteria und Getränke Im Konferenzraum 2, Caritasverband Frankfurt e. V., Alte Mainzer Gasse 10 Das Seminar besteht aus zwei eintägigen Teilen ( Uhr). Da beide Teile thematisch scharf abgegrenzt sind, ist es möglich, auch nur einen Seminartag zu besuchen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich im Seminar nur Fragen zu den jeweils am Seminartag vorgesehenen Themen beantworten kann. Anmeldungen: Gerne formlos per (info@sozialpaedagogische-beratung.de) mit Name, Rechnungsadresse und Träger/Einrichtung, wenn die Einrichtung/Träger die Kosten übernimmt, oder per Post (bitte angeben) an obenstehende Anschrift. Bitte genau angeben, welche(r) Tag(e) gebucht wird. Sie können auch das mitgeschickte Anmeldeformular (Seite 5) verwenden. Jede Anmeldung wird per bestätigt! Fällig werden die Teilnahmegebühren 2 Wochen nach Rechnungsstellung. Die AGBs finden sich unter: Das Seminar in München findet - wie schon seit vielen Jahren - mit Unterstützung des Münchner Arbeitslosenzentrums MALZ statt (Seidlstr. 4, München). Seminarausschreibung: Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (München, Nürnberg, Frankfurt/M.) Seite 1 von 4
2 Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII Seminaraufbau und Inhalt Mein komplett neues Seminar zur Übernahme von Kosten der Unterkunft ist als SGB II-Seminar konzipiert. Da die SGB II-Regelungen bezüglich der Unterkunftskosten in vielen Teilen den Regelungen der Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung (4. Kapitel des SGB XII) entsprechen, erschien es mir sinnvoll, das SGB XII mit einzubeziehen. Ich werde jeweils am Ende der einzelnen Themenblöcke auf Abweichungen im SGB XII eingehen, wenn sie vorhanden sind. Auf die spezielle Unterkunftskostenproblematik bei weiteren Leistungen des SGB XII (8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; 10. Kapitel: Hilfe in Einrichtungen) kann ich im Rahmen des Seminars aus Zeitgründen nicht eingehen. Teil 1 Die Übernahme laufender Unterkunftskosten im SGB II/SGB XIII Im ersten Teil geht es darum, was alles Kosten der Unterkunft sein können. Ausführlich wird die Frage nach der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung) behandelt. Insbesondere wird hier auf Abweichungen in Einzelfällen eingegangen und die entsprechende Rechtsprechung dargestellt. Das sogenannte Kostensenkungsverfahren bei unangemessenen Unterkunftskosten stellt die Beratung vor Herausforderungen (z.b.: Dokumentationen der Kostensenkungsbemühungen und Darlegung der Unzumutbarkeit eines Umzugs). Die im ersten Teil behandelten Themen im Einzelnen sind: 1. Zum Einstieg: Das Antragsformular KdU und KdU im Weiterbewilligungsantrag 2. Was Unterkunftskosten alles beinhalten können Bestandteile der Unterkunftskosten (Mietverhältnis): Grundmiete, kalte Nebenkosten (strittige Nebenkosten), Heizung (Warmwasser) Das Kriterium: mietvertraglich geschuldet (SGB II und Mietrecht) Das Kriterium: tatsächlich als Unterkunft genutzt Sonderfälle: - Pauschalierte Komplettmieten in Pensionen (SGB II und SGB XII) - Untermietverträge - Möbeleinlagerungskosten - Garage / Stellplatz als Bestandteil der Kosten der Unterkunft - Selbstbewohnte Immobilie: Zinsen, Tilgung, Reparaturen 3. Verteilung der Unterkunftskosten auf die Bedarfsgemeinschaft: das sogenannte Kopfteilprinzip und seine Ausnahmen bei Sanktionen, Ortsabwesenheit, Inhaftierung 4. Die Bedeutung des Monatsprinzips beim Bedarf für die Unterkunft: z.b. bei Nebenkostennachzahlungen, Heizmaterialbeschaffung,etc. oder bei selbstbewohnten Immobilien: Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungen Seminarausschreibung: Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (München, Nürnberg, Frankfurt/M.) Seite 2 von 5
3 5. Praxistipp: Möglichkeit der Geltendmachung von Unterkunftskosten für vergangene Bewilligungszeiträume 6. Der Streit um angemessene Unterkunftskosten: - Die Bedeutung von Mietobergrenzen ( abstrakte Angemessenheit) und der schwere Weg des rechtlichen Schutzes gegen falsche Werte von Jobcentern - Besonderheiten bei Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften, wenn keine Bedarfsgemeinschaft besteht - Von der Rechtsprechung anerkannte Gründe für Abweichungen von den sogenannten Mietobergrenzen im Einzelfall 7. Kostensenkungsaufforderung bei unangemessenen Unterkunftskosten (Miete / Heizung) Das Verfahren der Kostensenkungsaufforderung, die Länge der Schonfrist, Verlängerungsmöglichkeiten, rechtskonforme Handhabung bei Leistungsunterbrechungen, Zumutbarkeit eines Umzugs 8. Angemessene Heizkosten: die Bedeutung des Heizkostenspiegels, Abweichungen 9. Das besondere Kostensenkungsverfahren bei unangemessenen Heizkosten (in der Jobcenter- Praxis fast immer rechtswidrig verkürzt) 10. Zentrale Warmwasserkosten: Angemessenheit und auch hier mögliche Abweichungen 11. Deckelung der Unterkunftskosten auf die bisherigen Kosten bei nicht erforderlichem Umzug in eine teurere Wohnung Teil 2 Außerplanmäßige Unterkunftskosten und ihre Übernahme im SGB II/SGB XII: Umzüge, Nachzahlungen, Mietschulden etc. Der Teil 2 des zweitägigen Seminars legt gewissermaßen seinen Schwerpunkt auf außerplanmäßige Kosten der Unterkunft. Nachzahlungsforderungen (oder seltener Guthaben) bei Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen, Mietschulden und Energieschulden. Andere außerplanmäßige Kosten entstehen bei einem Umzug, bzw. der Neuanmietung einer Wohnung. Das sogenannte Zusicherungserfordernis bei der Anmietung wird ausführlich erläutert und gezeigt, was zu tun ist, wenn hier Schwierigkeiten auftreten. Auf die besonderen Vorschriften bei unter 25-Jährigen wird ebenfalls eingegangen. Die Sonderleistung Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden wird dargestellt. Oftmals ist es wichtig für die Sozialberatung auch die wohngeldrechtlichen Regelungen zu kennen. Ein kurzer Blick auf das ab 2016 reformierte Wohngeld rundet dann das Seminar ab (die Stadt München rechnet z.b. mit einer Verdopplung der Anspruchsberechtigten). Die Themen im Einzelnen sind: 12. Aktuelle Unterkunftskosten versus Unterkunftsschulden (Miete / Heizkosten) ein wichtiger Unterschied im SGB II 13. Mietschuldenübernahme bei SGB II-Leistungsberechtigten - Voraussetzungen der Mietschuldenübernahme - Mietrecht und Mietschuldenübernahme - Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit Seminarausschreibung: Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (München, Nürnberg, Frankfurt/M.) Seite 3 von 5
4 - Sonderfall: Mietschulden aufgrund von Sanktionen - Atypische Fälle: Mietschuldenübernahme als Zuschuss - Atypische Fälle: Erlass oder Teilerlass des Darlehens zur Begleichung von Mietschulden - Darlehensempfänger und Rückzahlungsmodus bei Mietschuldendarlehen 14. Mietschuldenübernahme bei NichtleistungsempfängerInnen 15. Nachzahlungsforderungen und Guthaben bei Nebenkosten und Heizkosten 16. Erforderlichkeit eines Umzugs 17. Zusicherungserfordernis beim Umzug - Zeitpunkt des Antrags auf Zusicherung - Voraussetzungen der Zusicherung - Folgen fehlender Zusicherung / Möglichkeiten der Selbsthilfe: Umzugskosten, Kaution, Verzahnungsmiete - Sonderfälle: Rechtsanspruch auf nachträgliche Zusicherung; treuwidrige Verzögerung. Besonderheiten bei U-25 und Auszubildenden: 18. Zusicherungserfordernis beim Auszug von unter 25-Jährigen: Anspruch und Rechtsweg 19. Folgen fehlender Zusicherung bei unter 25-Jährigen: - Keine Leistungen für die Unterkunft - Praxistipp: Wohngeldanspruch (selten bekannt und realisiert) - Strittig: Ist in solchen Fällen ein Mietschuldendarlehen vom SGB XII-Träger möglich? 20. Zuschuss für die ungedeckten Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden: - Wer kann die Leistung erhalten? - Wie werden die Leistungen berechnet? - In welchen Fällen ist die Alternative Wohngeld möglich und besserstellend? 21. Wohngeldreform 2015/2016: kurze Hinweise für die Bedeutung der Reform in der Praxis Als Lektüre empfehle ich für beide Seminartage: Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.), Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II ein Leitfaden, FfM 2015: Dieses vom Fachhochschulverlag Frankfurt herausgegebene Buch gibt einen umfangreichen Überblick zum Seminarthema. Auf 368 Seiten wird das Thema intensiv bearbeitet und die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Die dritte Auflage des Buchs wird April/Mai 2015 erscheinen und berücksichtigt die Rechtsprechung bis Ende Das Buch wird um die 20 Euro kosten und gehört in jede Beratungsstelle. Seminarausschreibung: Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (München, Nürnberg, Frankfurt/M.) Seite 4 von 5
5 Anmeldungsformular: Kosten der Unterkunft (SGB II/SGB XII) Formlose Anmeldung auch per möglich! Bitte ankreuzen: Das zweitägige Seminar komplett: 24./25. Juni 2015 (Teilnahmegebühr 190 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke) 7./8. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 190 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke, Tagungsort ist 15./16. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 230 Euro, incl. 3-Gänge-Menü in der Cafeteria und Warm- und Kaltgetränke, Tagungsort ist barrierefrei) Nur Teil 1 Die Übernahme laufender Unterkunftskosten im SGB II/SGB XIII: 24. Juni 2015 (Teilnahmegebühr 100 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke) 7. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 100 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke, Tagungsort ist 15. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 120 Euro, incl. 3-Gänge-Menü in der Cafeteria und Warmund Kaltgetränke im Seminarraum) Nur Teil 2 Außerplanmäßige Unterkunftskosten und ihre Übernahme im SGB II/SGB XII: Umzüge, Nachzahlungen, Mietschulden, etc.: 25. Juni 2015 (Teilnahmegebühr 100 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke) 8. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 100 Euro, incl. Warm- und Kaltgetränke, Tagungsort ist 16. Juli 2015 (Teilnahmegebühr 120 Euro, incl. 3-Gänge-Menü in der Cafeteria und Warmund Kaltgetränke im Seminarraum) Die Seminarpreise beinhalten 19% Umsatzsteuer Die AGBs sind mir bekannt ( TeilnehmerIn Rechnungsadresse Vorname: Organisation: Name: Straße: -Adr.: Postleitzahl: Telefon: Ort: Bitte an obenstehende Adresse schicken. Die Anmeldung wird per bestätigt. (Unterschrift) Seminarausschreibung: Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (München, Nürnberg, Frankfurt/M.) Seite 5 von 5
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