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1 ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN ZU DEN ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BACHELORSTUDIENGÄNGE BETRIEBSÖKONOMIE, TOURISMUS, WIRTSCHAFTSINFORMATIK, INFORMATION UND DOKUMENTATION, WIRTSCHAFTSRECHT UND INTERNATIONAL BUSINESS MANAGEMENT DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN Dieses Dokument stützt sich auf die folgenden Gesetzes- und Verordnungstexte: Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom 6. Oktober 1995 Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005 Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO vom 18. September 2008 Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen vom 16. September In der nachstehenden Tabelle sind die häufigsten Zugangswege 1 festgelegt. Das Hauptziel dieses Dokuments besteht darin, sicherzustellen, dass die Bewerber/innen über die richtige Ausrichtung und die entsprechende Befähigung verfügen, um die gewählte Ausbildung mit Erfolg absolvieren zu können. Ausser gegenteiliger Angaben unter gelten diese Zulassungsbedingungen für das erste Studiensemester. 1 Sonderfälle werden von der Zulassungskommission der Hochschulen nach Stellungnahme des Bereichsrats Wirtschaft & Dienstleistungen geregelt. Seite 1/8

2 A. Abschlüsse in der Schweiz Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung AWE 3 1. Kaufmännische Berufsmaturität mit EFZ in einem dem Bereich verwandten Beruf (siehe Liste unter 2a., 2b. und 2c.) Für den Studiengang Information und Dokumentation wird ein 2- bis 4-wöchiges Praktikum im Bereich Information und Dokumentation empfohlen. 2a. Für die Studiengänge Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsrecht und International Business Management Andere Berufsmaturität mit: - EFZ Kaufmann/Kauffrau - EFZ Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau - EFZ Detailhandelsangestellte/r - EFZ Mediamatiker/in 2 Für den Studiengang Tourismus sind in der nachstehenden Tabelle die Möglichkeiten aufgeführt, das Auswahlverfahren zu absolvieren. 3 Die Bewerber/innen müssen eine Arbeitswelterfahrung (AWE) von mind. 1 Jahr nachweisen. Für die Studiengänge Betriebsökonomie, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht und International Business Management muss die Beruferfahrung in einem Tätigkeitsbereich erworben worden sein, der sich auf die Wirtschaft, die Verwaltung oder die Informatik bezieht; für den Studiengang Tourismus wird auch eine Tätigkeit im Bereich Tourismusmanagement berücksichtigt; für den Studiengang Information und Dokumentation wird auch eine Tätigkeit berücksichtigt, die sich auf die Arbeitswirklichkeit eines Dokumentations- und Informationsdienstes bezieht. Es wird in jedem Fall ein Arbeitszeugnis verlangt (in dem insbesondere die Art und die Dauer der Arbeitsverhältnisse sowie der Beschäftigungsgrad vermerkt sind). Es kann ein Pflichtenheft verlangt werden. Seite 2/8

3 2b. 2c Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Andere Berufsmaturität mit: - EFZ Kaufmann/Kauffrau - EFZ Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau - EFZ Detailhandelsangestellte/r - EFZ Informatiker/in - EFZ Mediamatiker/in - EFZ Elektroniker/in - EFZ Multimediaelektroniker/in - EFZ Automatiker/in - EFZ Telematiker/in Für den Studiengang Information und Dokumentation Andere Berufsmaturität mit: - EFZ Informations- und Dokumentationsassistent/in - EFZ Buchhändler/in - EFZ Verlagsbuchhändler/in - EFZ Mediamatiker/in - EFZ Kaufmann/Kauffrau Andere Berufsmaturität mit einem anderen EFZ Fachmittelschulausweis 4 + EFZ gemäss Liste Punkt 2 Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung AWE 3 Ja Für Inhaber/innen eines EFZ Kaufmann/Kauffrau wird ein 2- bis 4-wöchiges Praktikum im Bereich Information und Dokumentation empfohlen. 4 oder DMS Seite 3/8

4 5a. Fachmaturität mit Ausrichtung Kommunikation - Information Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung AWE 3 Dieser Punkt betrifft nur die Studiengänge Information und Dokumentation, Tourismus und Wirtschaftsinformatik. Es muss keine Berufspraxis erworben werden, wenn der/die Bewerber/in eine Arbeitswelterfahrung gemäss den Anforderungen der Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005, Art. 5 Abs. 1 nachweisen kann. 5b. Fachmaturität mit Ausrichtung Kommunikation - Information Ja Dieser Punkt betrifft nur die Studiengänge Betriebsökonomie, International Business Management, Wirtschaftsrecht. 5c. Andere Fachmaturität Ja 6. Eidg. anerkannte Gymnasialmaturität Ja 7. Eidg. anerkannte Gymnasialmaturität + EFZ gemäss Liste Punkt 2 8. HF-Diplom: gemäss beiliegender Liste Für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik, Betriebsökonomie, Wirtschaftsrecht und International Business Management werden die Passerelle-Ausbildungen, die in Zusammenarbeit mit der HEG Genève, der HE-Arc und der HES-SO Valais-Wallis angeboten werden, als gleichwertig mit der Berufspraxis betrachtet. Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität, die an einer Universität von einem entsprechenden Studium definitiv ausgeschlossen wurden, werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität nicht zugelassen. Inhaber/innen einer gymnasialen Maturität, die an einer Universität von einem entsprechenden Studium definitiv ausgeschlossen wurden, werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität nicht zugelassen. Zulassung ohne/mit Anerkennung von Bildungsleistungen gemäss dem beiliegenden Dokument. Die Anerkennungsprinzipien werden vom Bereichsrat definiert. Seite 4/8

5 9. Erwerb von mindestens 60 Credits im Rahmen eines Bachelorstudienprogramms für Wirtschaftswissenschaften (nach einem definitiven Ausschluss keine Zulassung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität). Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik: universitäre Hochschule (Universitäten + ETH) in Verbindung mit dem Fachbereich und Erwerb von 60 Credits (nach einem definitiven Ausschluss keine Zulassung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität 5 ). Für den Studiengang Wirtschaftsrecht: mind. 60 erworbene Credits in einem Bachelorstudiengang Recht (nach einem definitiven Ausschluss keine Zulassung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach der Exmatrikulation von der Universität). Zulassung 2 mit Aufnahmeprüfung AWE 3 Ja Zulassung zum 3. Semester 10. Anderer FH-Studiengang + Erwerb von mindestens 60 Credits Ja/ Eidg. Fachausweise Zulassung mit Anerkennung von höchstens 60 Credits. Die Anerkennung von Ausbildungsleistungen erfolgt nach Stellungnahme des Bereichsrats. Der/die Bewerber/in wird zugelassen, wenn er/sie einen der in der beiliegenden Liste aufgeführten Fachausweise besitzt. Informatikern und Informatikerinnen mit eidg. Fachausweis werden für den Studiengang Wirtschaftsinformatik 60 Credits angerechnet. 5 Dieser Punkt betrifft den Studiengang Information und Dokumentation nicht. 6 Anhand der Evaluation der Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung. Seite 5/8

6 B. Abschlüsse in Frankreich 12. Baccalauréat: anhand der Liste der CRUS/Swiss ENIC (gemäss den Gepflogenheiten an den Westschweizer Universitäten) Zulassung mit Aufnahmeprüfung VBE Ja Baccalauréat : anhand der Liste der CRUS 7 /Swiss ENIC (gemäss den Gepflogenheiten an den Westschweizer Universitäten). Baccalauréat général, série L, ohne Mathematik, mit einem Durchschnitt von 12/20 oder höher: Bewerber/innen ohne Universitätsabschluss (mind. 3 Jahre) müssen die Aufnahmeprüfung in Mathematik bestehen. 13a. BTS mit Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung Anerkennung von 60 Credits. 13b. BTS mit Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang, ohne eine mindestens einjährige Berufserfahrung Zulassung zum 1. Studienjahr ohne die zusätzliche Anforderung einer Berufspraxis. 14. BTS ohne Spezialisierung in dem entsprechenden Studiengang Ja 7 Seite 6/8

7 C. Sonstige Abschlüsse 15. Andere ausländische Abschlüsse, die den Zugang zu schweizerischen Universitäten ermöglichen Zulassung mit Aufnahmeprüfung 8 VBE s. Ja Es wird eine Aufnahmeprüfung gemäss der Referenzliste der CRUS 9 /Swiss ENIC verlangt. 16. Andere ausländische Berufsabschlüsse s. Ja Der Bereichsrat nimmt Stellung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sowie den Anforderungen einer eventuellen Prüfung und erstellt ein Register, das er den Schulen zur Verfügung stellt. Über alle Gesuche von Bewerbern und Bewerberinnen aus einem Land, das nicht in diesem Register enthalten ist, entscheidet der Bereichsrat. 8 Studiengänge Betriebsökonomie, Tourismus und Wirtschaftsrecht: Aufnahmeprüfung in den Fächern Finanzwesen und Betriebsökonomie, Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, 2. Landessprache, Englisch. Studiengang Wirtschaftsinformatik: Aufnahmeprüfung in den Fächern Finanzwesen und Betriebsökonomie, Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, Englisch. Studiengang Information und Dokumentation: Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik, 1. Sprache (Deutsch/Französisch) und Kommunikation, 2. Landessprache, Englisch. Studiengang International Business Management: Aufnahmeprüfung in den Fächern Finanzwesen und Betriebsökonomie, Mathematik, 1. Sprache (Englisch), 2. Landessprache (Französisch). Inhaber/innen eines anerkannten Fremdsprachendiploms des Niveaus B2 gemäss dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Europarat 2001), das innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs erworben wurde, können von den Prüfungen in dem entsprechenden Fach befreit werden. Für den Studiengang International Business Management muss das Diplom dem Niveau C1 entsprechen, um von der Prüfung der 1. Sprache (Englisch) befreit zu werden. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der/die Bewerber/in alle nachstehenden Bedingungen für die Fächer, in denen er/sie eine Prüfung ablegen muss, erfüllt: a) Gesamtdurchschnitt von 4.0 oder höher b) Keine Gesamtnote unter 3.0 c) Nicht mehr als eine Note unter 4.0 Wenn die Prüfungssession nicht bestanden wird, gelten nur die Prüfungen mit einer Note von 4.0 oder höher als bestanden. Die Aufnahmeprüfung kann nur ein einziges Mal wiederholt werden. Dieser Punkt entspricht den Bedingungen für die eidg. Berufsmaturitätsprüfungen. Bei einem zweiten Nichtbestehen kann die Aufnahmeprüfung erst nach 5 Jahren erneut absolviert werden. 9 Seite 7/8

8 17. Gemäss Art. 11 des Reglements über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO können die betroffenen Studiengänge Bewerber/innen sur Dossier zulassen. Der Bereichsrat nimmt zu allen Zulassungen sur Dossier Stellung. Zulassung mit Aufnahmeprüfung 8 VBE Schlussbestimmungen Die vorliegenden Anwendungsbestimmungen wurden durch Beschluss Nr. 2013/20/78 vom Rektorat der HES- SO an seiner Sitzung vom 20. August 2013 verabschiedet. Sie treten am 16. September 2013 in Kraft. Sie heben die Zulassungsbedingungen für die Bachelorstudiengänge Betriebsökonomie Tourismus Wirtschaftsinformatik Information und Dokumentation des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen vom 12. Januar 2011 auf. Anhänge: Liste der eidg. Fähigkeitsausweise, die den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, ermöglichen Liste der HF-Abschlüsse, die den Zugang zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen ermöglichen Seite 8/8

9 Annexe aux dispositions d application permettant l accès aux filières Economie d entreprise, Tourisme, Informatique de gestion, Information documentaire, Droit économique et International Business Management du domaine Economie et Services [Conditions d admission en formation Bachelor] Liste des brevets fédéraux admissibles dans les filières Economie d entreprise, Tourisme, Informatique de gestion, Information documentaire, Droit économique et International Business Management du domaine Economie et Services Référence : liste des formations professionnelles supérieures : examens professionnels (EP) 1 1. Agent-e de processus avec brevet fédéral 2. Agent-e fiduciaire avec brevet fédéral 3. Agent-e technico-commercial-e avec brevet fédéral 4. Assistant-e de direction avec brevet fédéral 5. Assistant-e en tourisme avec brevet fédéral 6. Chef-fe d accueil et d administration hôtelière avec brevet fédéral 7. Conseiller financier et conseillère financière avec brevet fédéral 8. Courtier et courtière en immeubles avec brevet fédéral 9. Expert-e en estimations immobilières avec brevet fédéral 10. Expert-e en matière de droit des poursuites pour dettes et de la faillite avec brevet fédéral 11. Gérant-e d immeubles avec brevet fédéral 12. Informaticien-ne avec brevet fédéral 13. Promoteur immobilier et promotrice immobilière avec brevet fédéral 14. Spécialiste de la gestion et du développement des organisations syndicales avec brevet fédéral 15. Spécialiste de la prévoyance en faveur du personnel avec brevet fédéral 16. Spécialiste de management en tourisme avec brevet fédéral 17. Spécialiste de vente avec brevet fédéral 18. Spécialiste du commerce de détail avec brevet fédéral 19. Spécialiste en assurance avec brevet fédéral 20. Spécialiste en assurance-maladie avec brevet fédéral 21. Spécialiste en assurances sociales avec brevet fédéral 22. Spécialiste de la conduite d un groupe avec brevet fédéral 23. Spécialiste en finance et comptabilité avec brevet fédéral 24. Spécialiste en gestion hospitalière avec brevet fédéral 25. Spécialiste en marketing avec brevet fédéral 26. Spécialiste en relations publiques avec brevet fédéral 27. Spécialiste en ressources humaines avec brevet fédéral Delémont, le 20 août 2013 / CHI 1 Source :

10 Annexe aux dispositions d application permettant l accès aux filières Economie d entreprise, Tourisme, Informatique de gestion, Information documentaire, Droit économique et International Business Management du domaine Economie et Services [Conditions d admission en formation Bachelor] Liste des titres ES permettant l accès aux filières Economie d entreprise, Tourisme, Informatique de gestion, Information documentaire, Droit économique et International Business Management du domaine Economie et Services Titre d accès Diplôme ES en Informatique de gestion Diplôme ES en Informatique Diplôme ES en Tourisme Diplôme ES en Hôtellerie Diplôme ES en Economie d'entreprise Diplôme ES Techniker/in für Medienwirtschaft und Medienmanagement Diplôme ES Economiste bancaire Economie d entreprise HES Admissible - 72 Admissible - 72 Admissible - 90 Informatique de gestion HES Tourisme HES Admissible - 90 Admissible 0 Information documentaire HES Droit économique HES International Business Management HES Admissible - 72 Admissible - 72 Admissible - 90 Delémont, le 20 août 2013 / CHI

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