Wer nicht glauben. sondern wissen will, informiert sich. Wer sich informiert, bildet sich.

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1 Wer nicht glauben sondern wissen will, informiert sich. Wer sich informiert, bildet sich. Franz-Josef Ellers Ohmweg Münster 0251 / (AB) info-ellers@muenster.de 29. März Copyright fje

2 Franz-Josef Ellers Ohmweg Münster 0251 / (AB) info-ellers@muenster.de 29. März Copyright fje Hinweis: Vor dem Ausdrucken sollten Sie die Seiteneinstellung für Ihren Drucker ändern: Ränder links + rechts sowie Kopf- und Fußzeilen = jeweils 1 cm. 1 BAföG: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht ein Rechtsanspruch für eine Ausbildung entsprechend der Neigung, Eignung & Leistung nach Maßgabe des BAföGs, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen. Wissenskredite bei diesem Skript handelt es sich um mein persönliches und somit weder um ein offizielles noch um ein amtliches Info. Diese Zusammenfassung ist garantiert nicht vollständig und das ist auch so gewollt. Aktuell = Frühjahr Nicht nur für Studierende gilt: Hilfe durch Selbsthilfe! Sie sollten damit rechtzeitig vor einem Studium oder Berufsausbildung beginnen. Diese Zusammenfassung mit dem Schwerpunkt: Studium an einer Hochschule, dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung weder bei einem Amt für Ausbildungsförderung noch einem KfW- Vertriebspartner. Soweit Informationen Themen behandeln, welche die gesetzliche Beratungsbefugnis übersteigen, haben diese Themen rein informellen Charakter. Für Fehler und Aktualität übernehme ich keine Haftung. Unter finden (fast) alle erforderlichen Hinweise und Tipps für ein Studium. So z. B. den BAföG-Rechner, die Antragsformulare, die Anschriften der Ämter für Ausbildungsförderung (auch die der Auslandsämter) und der Hochschulen. Die vollständigen Gesetzestexte zum BAföG können Sie bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung sowie unter einsehen. 2

3 Ein Studium kostet mindestens so viel wie ein Neuwagen der gehobenen Klasse! Es hat jedoch einen viel größeren Wert. Man rechnet mit rund im Monat = im Jahr; ohne Studiengebühren und zusätzliche Lern- und Arbeitsmittel! FH / Uni Diplom oder Staatsexamen z. B. Jura, Biologie 7 9 Sem. = Bachelor / Master 5 Jahre = Zahnmedizin 11 Semester = Humanmedizin 12 1/2 Semester = Überlegung Wie schnell wird beim Kauf eines Neu/Gebrauchtwagens den Verlockungen des besonders günstigen Finanzierungsangebotes des Händlers gefolgt? Man/frau findet schnell die vielfältigsten Gründe für die Anschaffung mit der Fremdfinanzierung des (überhaupt erforderlichen?) Wagen. Und, wie lange wird über die Finanzierung der Studienkosten nachgedacht und zeigt sich dabei teilweise entsetzt, dass ein Teil der Studienkosten zurückzuzahlen ist. Der Autokauf: Das Geld wird sofort benötigt. Bei einer Vollfinanzierung fallen hohe Zinsen und Unterhaltskosten an. Tilgungszeit = 60 Monate. Erforderliches Kapital von zzgl. Zinsen. Kein Gewinn, dafür eine rasante Wertminderung. Das Studium: Keine Vorfinanzierung, dafür überschaubare Zahlungen über rd. 60 Monate (10 Semester). Gleichzeitig einen enormen Wertzuwachs durch eine lohnenswerte Investition mit einer optimalen Zukunftsperspektive. Ergebnis und zugleich eine Feststellung: Damit die Menschen mehr in Bildung investieren, muss sich der Aufwand lohnen. Wer eine Ausbildung absolviert, verzichtet in dieser Zeit auf Einkommen. Später jedoch verdient ein gut qualifizierter Arbeitnehmer in der Regel mehr als ein Mensch mit einer geringeren Bildung. Doch das entgangene Geld bekommen die Studenten wieder in Form eines höheren Einkommens als Akademiker. Würde der Akademiker die geringeren Einnahmen während der Ausbildung durch einen Kredit ausgleichen und die spätere Lohndifferenz für Tilgung und Ersparnis verwenden, so hätte er bei einem Zinssatz von 4 Prozent am Ende seines Erwerbslebens Euro mehr auf dem Konto als eine Person ohne abgeschlossene Ausbildung. Doch die besten Renditeaussichten nutzen wenig, wenn die Abiturienten zu klamm bei Kasse sind, um überhaupt ein Studium zu beginnen. Hier kann ihnen der Staat mit Krediten, Bafög und Stipendien helfen. Nachzulesen u. a. auf den Seiten des IWD-Köln 3

4 Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit der Eltern werden die positiven Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid (auch Renten und Lohnersatzleistungen) gewertet. Schulden und geschäftliche Verluste oder finanzielle Verpflichtungen werden nicht berücksichtigt. Zum mtl. Durchschnitts - Netto sind anteilig eventuelle Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien und Steuererstattungen hinzuzurechnen. Diese Berechnungsbeispiele können von der Realität, also bei der Berechnung mit dem Steuerbescheid, stark abweichen. Es sind nur kleine und unverbindliche Anhaltspunkte. Die Freibeträge der Kinder/Geschwister variieren entsprechend deren derzeitigen Ausbildung bzw. Schulart. Eventueller Unterstützungsbetrag der Eltern BAföG - Antragsteller, keine weiteren Geschwister Kind besucht das Gymnasium, den Kindergarten oder sonst. 0 insg. 2 Kinder studieren BAföG - Antragsteller, keine weiteren Geschwister Kind besucht das Gymnasium oder sonst Kinder besuchen das Gymnasium 2 insg. 2 Kinder studieren 237 e insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium BAföG - Antragsteller, keine weiteren Geschwister Kind besucht das Gymnasium Kinder besuchen das Gymnasium 122 insg. 2 Kinder studieren 312 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium BAföG Antragsteller + 1 Kind besucht das Gymnasium Kinder besuchen das Gymnasium 202 insg. 2 Kinder studieren 362 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 220 insg. 2 Kinder studieren + 2 Kinder besuchen das Gymnasium BAföG Antragsteller + 1 Kind besucht das Gymnasium Kinder besuchen das Gymnasium 322 insg. 2 Kinder studieren, keine weiteren Geschwister 437 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 287 insg. 2 Kinder studieren + 2 Kinder besuchen das Gymnasium BAföG Antragsteller + 1 Kind besucht das Gymnasium Kinder besuchen das Gymnasium 402 insg. 2 Kinder studieren, keine weiteren Geschwister 487 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 332 insg. 2 Kinder im Studium + 2 Kinder besuchen das Gymnasium BAföG Antragsteller + 2 Kinder besuchen das Gymnasium 602 insg. 2 Kinder studieren, keine weiteren Geschwister 611 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 445 insg. 2 Kinder studieren + 2 Kinder besuchen das Gymnasium BAföG - Antragsteller + 1 weiteres Kind studiert 737 insg. 2 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 557 insg. 2 Kinder studieren + 2 Kinder besuchen das Gymnasium 401 insg. 2 Kinder studieren + 3 Kinder besuchen das Gymnasium 269 insg. 3 Kinder studieren 491 insg. 3 Kinder studieren + 1 Kind besucht das Gymnasium 372 4

5 Monatliche Einnahmen / Quelle Einnahmen Jobs (Jahreseinkommen auf monatliche Beträge umgerechnet) Förderung durch die Eltern Förderung nach dem BAföG Stipendium (auch Büchergeld u.ä.) Sonstiges (z.b. Zinseinkünfte, Renten u.ä.) Monatliche Einnahmen: Monatliche Ausgaben / Verwendungszweck Kosten Lebenshaltungskosten Mietkosten inkl. Nebenkosten Verpflegung Kleidung Telekommunikation (Telefon, Handy, Internet, ) Mobilität (Auto u. ä., öffentliche Verkehrsmittel, sonst. Reisekosten) Sonstiges (Geschenke, Urlaub, Sparsummen, CDs, Kino, ) Summe Lebenshaltungskosten: Studienkosten Bücher und Kopien PC-Ausstattung Sonstiges (Recherchen, Materialien, Exkursionen, ) Summe Studienkosten: Gebühren und Beiträge Semesterticket Rückmelde-/Verwaltungsgebühren Studentenwerksbeitrag Laborgebühren Studienbeiträge/-gebühren GEZ/Mitgliedsbeiträge in Vereinen etc. Versicherungen Summe Gebühren und Beiträge: Sonstiges bestehende Schulden und Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen weitere und hier nicht erfasste Verbindlichkeiten Summe Sonstiges: Monatliche Ausgaben: Abschätzung der Finanzierungslücke monatliche Einnahmen - monatliche Ausgaben = Rechnerische monatliche Finanzierungslücke: Ist diese Finanzierungslücke dauerhaft und nicht nur eine begrenzte Durststrecke? nicht (zumindest zum Teil) durch Einsparungen zu schließen? nicht durch andere Finanzquellen ohne oder mit geringerer Rückzahlungsverpflichtung (BAföG, Job, Stipendium, Studienabschlusskredit) zu schließen? Ja Nein Ja Nein Ja Nein 5

6 Was kostet Geld und wie wären die Wissenskredite zurückzuzahlen? BAföG - Förderung 50 % Zuschuss, 50 % als Darlehen zinslos KfW Studienkredit, Stand 01/2010, nominal p. a. 3,62 % NRW-Darlehenskasse der STW Die letzten 2 Semester im Endstudium können gefördert werden. Es sind zwei Bürgen erforderlich. Es gibt keine Begrenzung beim Alter oder bei der Staatangehörigkeit. 5 % Einmalige Bearbeitungsgebühr vom Gesamtdarlehen. Rückzahlungsbeginn nach 12 Monate. Studienförderungskredite versch. Banken, z. B. DB oder Dresdner Bank Studienbeitragsdarlehen Niedersachsen, Bayern und Saarland, Tw. einkommensabhängige Rückzahlung. In NRW für bedürftige Studierende rückzahlungsfrei, ansonsten, (siehe: Studienbeitragsdarlehen + Kappungsgrenze) Stipendien Als Zuschuss, besonderes Bewerbungsverfahren, deshalb sollten Sie sich frühzeitig informieren: BAföG Bankdarlehen (nur für BAföG berechtige Studierende, z. B. für eine Zeit nach dem Überschreiten der Regelstudienzeit) 5,8-9 % 2,5-6,8 % 4,3 % 2,75 % Bildungskredit 2,75 % Der Bildungskredit sollte nicht für das ganze Studium eingeplant werden. Maximale Laufzeit sind 2 Jahre; und zwar nur im Hauptstudium. Zahlbeträge 100, 200, 300 mtl., = insgesamt. Einmalig weitere für außergewöhnliche Studienkosten. Im Bachelor - Studiengang ab dem 3. Fachsemester, wenn die üblichen Leistungen des erreichten Semesters vorliegen. Bildungsfonds Diese finanzieren sich über private Geldgeber bzw. institutionelle Anleger und verhelfen ausgewählten Studierenden durch finanzielle Unterstützung. Einkommensabhängige und teilweise hohe Rückzahlungsraten. AFBG Meister-Bafög, nicht für Schüler und Studierende 3,4 % Die hier beispielhaft aufgeführten Zinssätze ändern sich ständig und sind deshalb in diesem Skript nicht verbindlich. Albernheiten im rechten Moment sind etwas Köstliches. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen. 6

7 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Ein wichtiger Hinweis zu Anfang Man kann BAföG nicht ansparen. Das bedeutet, Sie können nicht für einen Teil des Studiums (oder gar für ein erstes Studium) auf das BAföG verzichten, um später länger, z. B. über die Förderungshöchstdauer hinaus oder für ein Zweitstudium, gefördert zu werden. Also, gleich den BAföG-Antrag stellen, sobald studiert wird! Wussten Sie schon: Heute glauben viele Menschen, dass man durch gekonnten Umgang mit der Technik die Bildung umgehen kann. Das BAföG ist für Schüler ein 100%-iger Zuschuss. Es ist also nichts zurückzuzahlen. Für Studierende beträgt der Zuschuss immerhin 50%. Der Rest ist ein unverzinsliches Darlehen. In bestimmten Fällen wird Ausbildungsförderung jedoch nur als verzinsliches Bankdarlehen gewährt, so z. B. die Hilfe zum Studienabschluss, für weitere Ausbildungen oder wenn durch einen Fachrichtungswechsel die für die zunächst begonnene Ausbildung festgesetzte Förderungshöchstdauer überschritten wird. In diesem Skript handelt es sich ausschließlich um Fördermöglichkeiten für Studierende. Förderungsanspruch für Studierende Grundsatz: Der Anspruch richtet sich danach, ob Sie während des Studiums bei Ihren Eltern oder nicht bei Ihren Eltern wohnen. Von diesem Bedarf wird der errechnete Unterhaltsanteil abgezogen. Hinweis: Im BAföG-Grundbedarf von 512 für die nicht bei den Eltern wohnenden Studierenden ist bereits ein Mietanteil von 146 enthalten. Übersteigt die zu zahlende Miete diesen Grundbetrag, werden die höheren Mietkosten bis maximal 72 hinzugerechnet (Bedarf max. 72 = 584 ). Höhere Mietzahlungen und/oder Mietnebenkosten werden nicht berücksichtigt. Sie wohnen während des Studiums bei den Eltern bzw. der bewohnte Raum steht im Eigentum Ihrer Eltern (kein Mietzuschlag) 414 Ein möglicher Mietvertrag mit den Eltern wird hierbei nicht gewürdigt. Sie wohnen während des Studiums nicht bei den Eltern und das Zimmer bzw. Appartement gehört nicht Ihren Eltern (Bedarf 512 incl. 146 Mietkosten, zzgl. max. 72 für eine höhere Miete) 584 Zahlen Sie für sich oder Ihre Eltern für Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, werden diese lt. Nachweis bis max. 64 zum Bedarf hinzugerechnet). Kinderbetreuungszuschlag Für Auszubildende, die mit mind. einem eigenen Kind, welches das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um einen Zuschuss von mtl. 113 für das erste und 85 für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. 7

8 Wer ist überhaupt BAföG berechtigt? Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Unterstützung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechender Ausbildung nach Maßgabe des BAföG, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das Gesetz enthält jedoch einige Einschränkungen, z. B. in Bezug auf die Altergrenze, der Staatsangehörigkeit, bei Zweitausbildungen, nach einem Studienabbruch und einem damit vollzogenen Fachrichtungswechsel, die eine Förderung nur noch unter Anwendung von Ausnahmevorschriften zulassen. Informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung individuell über Ihre Förderungsmöglichkeiten. Warum sollten Sie auf eine eventuelle Förderung verzichten? Stellen Sie grundsätzlich einen Antrag auf Ausbildungsförderung. Die Mitarbeiter der Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend über Ihren individuellen Förderungsanspruch. Wann und wie viel der Ausbildungsförderung ist zurückzuzahlen? Für die Rückzahlung des Darlehensanteils ist ausschließlich der Darlehensnehmer (Stud.) zuständig. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig und beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit; nicht nach dem Ende des Studiums. Die Höhe der mtl. Raten liegt in der Regel bei 105. Geringverdiener können von der Rückzahlung freigestellt werden. Die Einkünfte des Ehegatten sowie der Eltern bleiben unberücksichtigt. Das Bundesverwaltungsamt ( ist für die Einziehung des Darlehens zuständig. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht wird Ihnen von dort die Höhe der Darlehenssumme mitgeteilt. Es gibt unterschiedliche Darlehenserlasse, z. B. für ein besonders schnelles, erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger Rückzahlung, ähnlich bei Kindererziehung. Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt maximal Wie und wo erhalten Sie die Ausbildungsförderung? BAföG - Inland Die Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Studentenwerken (in Rheinland- Pfalz bei den Hochschulen) errichtet sind, richtet sich nach dem Hochschulort. Ausbildungsförderung wird auf schriftlichen Antrag vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung tatsächlich aufgenommen wird; das ist in der Regel beim Studium der Beginn der Vorlesungen. Frühestens wird Ausbildungsförderung jedoch vom Beginn des Antragsmonats geleistet; es gibt also keine Rückwirkung. Wer seinen Antrag zu spät stellt, verliert daher Geld. Antragsformulare sowie die Anschriften der zuständigen BAföG-Ämter (auch für ein Auslandstudium) erhalten Sie u. a. hier: Über die Höhe und Dauer der Förderung erhalten Sie vom BAföG-Amt einen schriftlichen Bescheid. Der Bewilligungszeitraum umfasst i. d. Regel zwei Semester. Danach ist ein Wiederholungsantrag zu stellen. BAföG - Ausland Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Stellen Sie den Antrag auf Auslands-BAföG sehr frühzeitig, also rd. 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt und reichen Sie die Immatrikulationsbescheinigung als Letztes ein. Seit dem ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung nach einer einjährigen Startphase im Inland zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG- Förderungshöchstdauer mit. 8

9 Zuständig sind z. B. für die Ausbildungsländer: Großbritannien + Irland: Bezirksregierung Köln, Auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de Italien: Bezirksamt Charlottenburg von Berlin, bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf Belgien, Niederlande und Luxemburg: Schulamt Hannover, bafoeg@region-hannover.de Frankreich: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, kreisverwaltung@mainz-bingen.de Liechtenstein und Schweiz: Studentenwerk Augsburg, bafoeg@stw.uni-augsburg.de Norwegen: Studentenwerk Schleswig-Holstein in Kiel, Studentenwerk.s-h@t-online.de Polen: Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, auslands.bafoeg@swcz.tu-chemnitz.de Portugal: Universität des Saarlandes, bafoeg-amt@stw.uni-sb.de USA: Studierendenwerk Hamburg, bafoeg@studierendenwerk.hamburg.de; Außerhalb der EU kann die Ausbildung nach einer einjährigen Startphase im Inland zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern, gefördert werden. In der Regel zählt dann max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit. Doch einfach die BAföG- Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Es ist grundsätzlich ein erneuter Antrag zu stellen. Waisenrente und das Waisengeld Von der Waisenrente bzw. dem Waisengeld bleiben mtl. 120 unberücksichtigt. Wie hoch darf der Zusatzverdienst eines Studenten sein? Sind Sie ledig und kinderlos, so dürfen Sie im Bewilligungszeitraum (BWZ von 12 Monaten) monatlich 400, also max , zzgl. die zu zahlenden Studiengebühren, hinzuverdienen. Bei einem höheren Einkommen wird die Ausbildungsförderung anteilmäßig gekürzt. Ist der BWZ kürzer, ist diese Hinzuverdienstgrenze entsprechend niedriger. Dieser Betrag kann sich bei Veränderungen im Steuerrecht ändern. Wie wird das Vermögen des Studierenden angerechnet? Zum Vermögen zählt, was Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen. Dazu zählen z. B. Sparund Bausparguthaben, Aktien, Immobilien. Erklären Sie Ihr Vermögen im Grundantrag sorgfältig und richtig. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben erfolgen automatische Abgleichungen mit den vom Bundesamt für Finanzen gesammelten Daten mit den Daten der BAföG-Ämter. Das heißt: Den BAföG-Ämtern werden regelmäßig Informationen dazu übermittelt, ob BAföG-Empfänger/innen Freistellungsaufträge in Anspruch nehmen und Zinserträge aus Kapitalvermögen erzielen. Freistellungsaufträge dienen zur steuerlichen Freistellung von Zinsgewinnen aus Kapitalvermögen im Rahmen gesetzlicher Höchstgrenzen. Es kommt nicht darauf an, wer z. B. das Vermögen angespart hat, sondern allein darauf, auf wessen Namen das jeweilige Konto geführt wird (Freistellungsauftrag bei der Bank). Es wird ein Freibetrag in Höhe von für das gesamte Vermögen berücksichtigt. Die Höhe des Vermögens und der nachgewiesenen Schulden hat der Auszubildende bei der Antragstellung nachzuweisen. 1. Die Kreditinstitute melden jährlich dem Bundesamt für Finanzen die Höhe der in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge (Zinsen). 2. Die persönlichen Daten der BAföG-Empfänger werden mit den Betrag der erhaltenen Zinsen abgeglichen. 3. Das BAföG-Amt schließt von der Höhe der Zinseinkünfte auf die Höhe des Vermögens und verlangt Nachweise, falls dieser Betrag nicht den Angaben im Grundantrag entspricht. 4. Zu Unrecht bezogene Förderungsbeträge sind sofort zurückzuzahlen (keine Ratenzahlung möglich) und im Einzelfall wird die Staatsanwaltschaft informiert. 9

10 Der Fachrichtungswechsel Sie beabsichtigen Ihren Studiengang zu wechseln, also einen so genannten Fachrichtungswechsel vorzunehmen, dann lassen Sie sich zuvor über die förderungsrechtlichen Konsequenzen von Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin bei Ihrem Studentenwerk beraten, falls Sie auf BAföG- Leistungen angewiesen sind. Gefährden Sie nicht Ihre Förderung nach dem Fachrichtungswechsel! Denn, nach einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch wird Ausbildungsförderung für die andere Ausbildung nur noch dann geleistet, wenn ein wichtiger" oder ein unabweisbarer Grund" vorliegt. Als wichtige Gründe gelten z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Erfolgt der Wechsel/Abbruch erstmalig und bis zum Ende des 3. Semesters, wird von einem wichtigen Grund ausgegangen. Beim späteren Wechsel muss von Ihnen ein unabweisbarer Grund glaubhaft gemacht werden. Außerdem kommt es auf die Unverzüglichkeit des Wechsels an. Würden Ihnen jedoch aus dem alten Studiengang einzelne Fachsemester auf den neuen Studiengang angerechnet, werden Ihnen diese bei der Prüfung der Anzahl der bisher studierten Semester angerechnet (z. B.: 5 Semester BWL an der Uni, dann Wechsel zur FH, dort Anrechnung von 3 Semester = Weiterförderung möglich, weil nur zwei Semester verloren gingen. Man sollte keine Dummheit zweimal begehen... die Auswahl ist schließlich groß genug... Die Förderungszeiten und ein mögliches Ende Die BAföG-Förderung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung und dem offiziellen Vorlesungsbeginn. Man kann BAföG nicht ansparen, d.h., in den ersten Semestern darauf verzichten, damit man später länger welches bekommt. Also, gleich beantragen, sobald studiert wird! 1. Der Antrag auf BAföG gilt i. d. Regel für zwei Semester. Danach wäre erneuter ein Antrag zu stellen. 2. Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit und entspricht der Studienordnung. 3. Der Bewilligungszeitraum und das Ende der Regelstudienzeit stehen im BAföG-Bescheid. 4. Praktikumszeiten während des Studiums falls die Studienordnung es erfordert zählen zur Regelstudienzeit. 5. Urlaubssemester bleiben unberücksichtigt. Es besteht kein BAföG Anspruch; also erfolgt während dieser Zeit keine Zahlung von Ausbildungsförderung. 6. Ohne die Leistungsnachweise nach dem 4. Semester, sowie nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, endet der Anspruch auf Ausbildungsförderung. 7. Es könnte nur dann für eine angemessene Zeit weiter gefördert werden, wenn wichtige Gründe im Sinne des Bafögs vorliegen. Diese wichtigen Gründe müssen jedoch ursächlich sein für die Studienverzögerungen. Nachweise sind vorzulegen. 8. Anzuerkennende Gründe könnten z. B. sein eine Krankheit oder eine Behinderung, eine Schwangerschaft und/oder Kindererziehung, das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Sprachsemester, Gremientätigkeiten Entscheidend ist die Anzahl der Fachsemester lt. Studierendenausweis und nicht die der geförderten Semester. 10. Nach einer grundlosen Überschreitung der Förderungshöchstdauer wäre im Einzelfall nur eine Weiterförderung als verzinsliches Bankdarlehen (KfW - Studienabschlusshilfe) möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung und stellen dort ggf. einen formlosen Antrag auf Überschreiten der Förderungshöchstdauer und begründen ihn schriftlich. Als eine der alltäglichsten Schandtaten wird das Totschlagen von Zeit genannt. 10

11 Aus welchen Zeiträumen werden die Einkünfte angerechnet? Für Sie als Antragsteller ist das im gesamten Bewilligungszeitraum (BWZ) erzielte Einkommen (aktuell) maßgebend. Bei den Einkünften der Eltern (und Ihres Ehepartners) wird grundsätzlich vom Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des jeweiligen Förderungszeitraumes ausgegangen (aus dem Einkommensteuerbescheid). Hiervon werden individuelle Freibeträge abgezogen. Die Höhe dieser Freibeträge richtet sich nach der aktuellen Unterhaltssituation der Eltern (Frage: Wer ist in der Familie unterhaltsberechtigt?) Wenn das aktuelle Einkommen der Eltern / des Ehegatten niedriger ist? Sollte das aktuelle Einkommen Ihrer Eltern, eines Elternteils oder Ihres Ehegatten wesentlich niedriger sein als im maßgeblichen Kalenderjahr (vor 2 Jahren, s. o.), kann auf Ihren besonderen Antrag vom aktuellen Einkommen ausgegangen werden. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt. Vorausleistungen und die Unterhaltspflicht der Eltern / Elternteil Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, d. h., zahlen sie den angerechneten Unterhaltsbetrag von ihrem Einkommen nicht oder nicht in voller Höhe und ist dadurch die Durchführung der Ausbildung gefährdet, kann unter bestimmten Umständen ein so genannter Vorausleistungsantrag nach 36 BAföG gestellt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie sowohl bei Ihrem BAföG - Amt als auch hier: Verweigern die Eltern (oder ein Elternteil) die Auskünfte über die Einkommensverhältnisse (Formblatt 3), oder zahlen sie nicht den im BAföG-Bescheid errechneten Unterhalt und ist das dadurch Studium gefährdet, kann beim BAföG-Amt ein Antrag auf Vorausleistungen ( 36 BAföG) gestellt werden. Das könnte dazu führen, dass das BAföG-Amt ggf. unter Androhung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen sich die Einkommensunterlagen besorgt, und/oder das BAföG-Amt Ihnen den von den Eltern verweigerten Unterhaltsbetrag vorschießt, um dann ggf. im Klageverfahren die vorausgeleisteten Unterhaltszahlungen zurückzufordern. Hinweis: Bevor das BAföG-Amt vorausleistet, erfolgt eine sehr umfangreiche Überprüfung Ihres Antrages. Dazu gehört u. a. ein persönliches Gespräch mit Ihren Eltern (Anhörung) bzw. dem Elternteil, welches den errechneten Unterhaltsanteil nicht zahlt. Weitere Infos hierzu bei Ihrem BAföG-Amt. Meine persönliche Anmerkung hierzu: Bedenken Sie, dass durch solch eine Maßnahme das Verhältnis zu den Eltern (oder der unterhaltspflichtigen Person) nachhaltig zerrüttet werden kann. Überlegen Sie deshalb vorher, ob die Vorteile des (Unerhalts)-Verfahrens die Nachteile tatsächlich überwiegen. Mit dem Antrag auf Vorausleistungen übertragen Sie Ihren Unerhaltsanspruch auf das Amt für Ausbildungsförderung. Sind Sie kreditwürdig? Studienkredite und deren Rückzahlung Bildungskredite sollen künftig - trotz Hochschulbeiträge für soziale Gerechtigkeit sorgen. Ab sofort können deshalb bei den Vertriebspartnern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie anderen Banken Studienkredite beantragt werden Die Studienkredite der KfW werden unter Einhaltung gewisser Regeln - unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen, des Ehepartners oder der Einkommen der Eltern vergeben. Mit bis zu 650 im Monat sollen so Studierende so fünf Jahre(Im Einzelfall bis zu 7 Jahre) lang in der Lage versetzt werden, unabhängig von einem Nebenjob ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten. 11

12 Was gilt im Sinne des BAföGs als Einkommen? Was wird vom bereinigten BAföG-Einkommen der Eltern abgezogen? Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Eltern werden die positiven Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt. Weder der Gesamtbetrag der Einkünfte noch das zu versteuernde Einkommen sind für die BAföG-Berechnung maßgeblich. Finanzielle Verluste, private bzw. geschäftliche Verpflichtungen sowie höhere Unterhaltszahlungen bleiben unberücksichtigt. Eventuell könnte eine Berücksichtigung von z. B. hohen Unterhaltszahlungen im Rahmen der Vorausleistungen ( 36 BAföG) erfolgen. Tipp: Beim Fachberater für Vorausleistungsverfahren des jeweiligen BAföG-Amtes nachfragen. Bei Renteneinkünften erfolgt eine gesonderte Berechnung. Es wird die Gesamtrente abzüglich spezieller Freibeträge angerechnet. Vom bereinigten BAföG-Eltern-Netto-Einkommen werden die beantragten Freibeträge entsprechend der aktuellen Lebens und Familiensituation abgezogen. Diese gibt es ausschließlich auf Antrag und nur für unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des BgB. BAföG-Freibeträge verringern das Elterneinkommen. Deshalb: Je mehr Freibeträge beantragt und bewilligt werden können, umso geringer wäre der Elternanteil der zur Unterstützung zur Verfügung stehen würde. Dadurch könnte wiederum mehr Ausbildungsförderung bezogen werden. Für die leiblichen Eltern des Antragstellers, wenn sie miteinander verheiratet sind, zusammen nicht (mehr) miteinander verheiratet sind, je Für die Kinder ohne Antragsteller soweit sie von den Eltern unterhalten werden, und/oder sich in einer Ausbildung befinden oder sie in ihrem Haushalt aufgenommen haben: in einer förderungsfähigen Ausbildung 0 bei der Bundeswehr, Zivi, Au-Pair etc. 0 in einer nicht förderungsfähigen Ausbildung *470 Stiefeltern, Eltern des Einkommensbeziehers *520 *Diese Freibeträgen werden durch deren eigenen Einkünfte (z. B. Renten, Unerhaltszahlungen und Ausbildungsvergütung) gemindert. Außergewöhnliche Belastungen im Bewilligungszeitraum, nur auf gesondertem Antrag und mit Nachweisen, nach 33 33b des EStG (z. B. Schwerbehinderung). Den voraussichtlichen Unterhaltsanteil der Eltern können Sie sich ausrechnen lassen. (Das zu versteuernde Einkommen der Eltern lt. Einkommensteuerbescheid ist nicht maßgeblich.) Schau auch die nachfolgenden Berechnungsbeispiele! Der errechnete Betrag wird vom BAföG - Grundbedarf (siehe 1. Seite) abgezogen. h t t p s : / / b a f o e g - r e c h n e r. b m b f. d e / r e c h n e r / i n d e x. h t m 12

13 Zum Schluss noch ein paar persönliche Tipps und Hinweise: Die BAföG-Anträge sind so vom Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) vorgegeben. Daran können die BAföG-Ämter nichts ändern. Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann fragen Sie! Die Mitarbeiter bei den Studentenwerken beraten Sie; denn das ist deren Aufgabe! Wenn die Zeit knapp wird: BAföG wird für den Monat der Antragstellung, frühestens ab Ausbildungsbeginn geleistet. Kurz vor Monatsende reicht auch ein formloser BAföG-Antrag zur Fristwahrung. Bitte füllen Sie den BAföG-Antrag vollständig aus. Jede Frage muss beantwortet werden. Bei fehlenden Angaben wird nachgefragt. Dies kann zu Bearbeitungsverzögerungen führen. Das BAföG wird i. d. Regel für zwei Semester berechnet. Stellen Sie den vollständigen Folgeantrag spätestens 2 Monate vor dem Ablauf Ihrer Förderung. Dann können Sie nahtlos weitergefördert werden. Fragen Sie bei Unsicherheiten nach oder weisen Sie darauf hin, wenn irgendetwas nicht ausgefüllt ist. Das spart Ihnen Zeit. Die bekanntesten Förderprogramme und Wissenskredite? Bildungsförderung der KfW Bankengruppe, Bundesverwaltungsamt, Bildungskredite, Bildungsfonds / Studienfonds, Begabtenförderung im Hochschulbereich, informiert u.a. zum BAföG und Bildungskredite, BAföG-Formulare und Rechner, Darlehenskasse der Studentenwerke NRW größte Stipendien-Datenbank Deutschlands, Otto Benecke Stiftung, Eingliederungshilfen für Zuwanderer, das interessanteste Online-Portal für Schüler, Studierende und unterhaltspflichtige Eltern mit zahlreichen Link, rund rund ums Studium ), BAföG-Bankdarlehen für Studierende und teilweise (fast überhaupt nicht) für Schülerinnen und Schüler. Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß (Georg Simmel) z. B. bei 13

14 Das Studienbeitrags-Darlehen an staatlichen Hochschulen in NRW - Ab dem Wintersemester 2006/2007 können die staatlichen Hochschulen in NRW Studienbeiträge für erheben. Zur Finanzierung der Beiträge können Studierende (nur in NRW) das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich auch hier: Die Abwicklung ist einfach: Studierende können das Darlehen im Rahmen der Einschreibung bzw. der Rückmeldung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie bereits einen Studienplatz erhalten haben sowie von ihrer Hochschule aufgefordert worden sind, den fälligen Studienbeitrag zu zahlen. Die NRW.BANK übernimmt dann die Finanzierung des gesamten Studienbeitrags und zahlt diesen dann Semesterweise direkt an die Hochschulen aus. Besondere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen: Es wird weder eine Bonitätsprüfung vorgenommen, noch müssen die Studierenden Sicherheiten stellen. Das Studienbeitragsdarlehen wird für das Studium gewährt, das zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Darlehenslasten sind zudem begrenzt schon allein durch die Semesterhöchstzahl, bis zu der das Darlehen vergeben wird. Diese liegt in der Regel bei der Regelstudienzeit plus vier Semester; für Master-Studierende gilt: Regelstudienzeit plus zwei Semester, da Studierende eines Masterstudienganges bereits ein erstes Studium absolviert haben. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig und erfolgt grundsätzlich erst nach Beendigung des Studiums in der Regel zwei Jahre danach, spätestens elf Jahre nach Studienbeginn. Für BAföG- Empfänger wurde zudem eine so genannte Kappungsgrenze eingeführt, die dazu führt, dass Studienbeitragsdarlehen ganz oder teilweise erlassen werden können Unkompliziertes Antragsverfahren, denn das Darlehen kann ganz einfach im Rahmen des Immatrikulations- oder Rückmeldeprozesses bei den Studiensekretariaten der Hochschulen beantragt werden. Ein mühsames Ausfüllen von Online-Antragsformularen oder das Aufsuchen von Bankfilialen ist somit nicht notwendig. Dieses einfache Antragsverfahren hat noch einen weiteren Vorteil: die einfachen Prozesse sparen Kosten bei der Bank, und dies kommt dem Darlehensnehmer durch die attraktiven Konditionen des Studienbeitragsdarlehens der NRW.BANK zugute. Kappung der Rückzahlungssumme bei BAföG-Empfängern Bei BAföG-Empfängern ist die Summe aus BAföG-Darlehen und Studienbeitragsdarlehen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns auf maximal Euro begrenzt. BAföG-Empfänger, die in der Summe mehr als Euro BAföG-Darlehen erhalten, studieren somit gratis. 14

15 Der KfW Studienkredit - Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen, ob und in welchem Umfang Sie einen Kredit aufnehmen wollen auch, dass in Abhängigkeit von der Auszahlungsdauer und der Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags eine beachtliche Darlehensschuld entstehen kann. Außerdem fallen für Sie neben der späteren Rückzahlung des Kredits auch Zinsen an. Insgesamt kann dies zu einer spürbaren monatlichen Belastung (der so genannten Annuität) in der Rückzahlungsphase führen. Deshalb prüfen Sie vor der Beantragung: Brauche ich wirklich einen Kredit? In meinem Skript finden Sie Hinweise auf weitere Förderprogramme, die Sie bei der Finanzierung Ihres Studiums unterstützen können. Die Vorteile des KfW-Studienkredits auf einen Blick: monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro, niedriger Zinssatz, Ihre Sicherheit: Die Zinsobergrenze von z. Z. 8,6 % nom. p.a.steht für 15 Jahre fest, eff. 3,62 %, Stand Die Zinsanpassung erfolgt zum und jedes Jahres, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihrer Eltern, keine Sicherheiten erforderlich, Rückzahlungsbeginn erst 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende, Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre, außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase möglich und kostenfrei. Bevor Sie sich für einen Kredit entscheiden, sollten Sie sich über das Online Kreditportal unverbindlich informieren und einen Kredit- und Tilgungsvorschlag abzufordern und sich zugleich mit den Bedingungen des KfW-Studienkredits vertraut zu machen. Dort finden Sie auch den Vertriebspartner ihres Vertrauens der KfW Bank für die Beantragung des KfW-Studienkredit. Die Kreditnehmer sind nicht an Ihren Vertriebspartner gebunden. So können sie z. B., nach einem Hochschulwechsel bei einem KfW-Vertriebspartner am neuen Studienort ihren Studiennachweis vorlegen, wodurch die Weiterzahlung sichergestellt wird. Der KfW-Studienkredit wird wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind ohne eine Anrechnung vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers, der Familienangehörigen und der Eltern gezahlt. Kombinationen mit anderen Finanzierungsangeboten sind möglich. KfW Studienkredit Berechnungs- und Tilgungsbeispiel, Darlehensbetrag pro Monat 600,00 EUR Einmalige Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner 238,00 EUR Darlehenssumme ,00 EUR Monatlicher Rückzahlungsbetrag 261,20 EUR Auszahlungsphase 60 Monate Karenzphase 18 Monate Tilgungsphase 180 Monate Nominalzinssatz p. a. variabel (Stand Okt. 2009) 3,62 % Garantierter Höchstzinssatz p. a. 8,60 % Effektivzinssatz p. a. variabel 3,76 % Es gibt nur ein Ziel, keinen Weg. Das, was wir Weg nennen, ist Zögern. Franz Kafka 15

16 Begabtenförderung im Hochschulbereich und Stipendien Neben dem BAföG gibt es zusätzliche Wege zu einer finanziellen Förderung eines Studiums. Das BMBF finanziert maßgeblich auch die Begabtenförderung und regelt deren Grundsätze. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Stipendien. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bringt mit dem Stipendienlotse Ordnung in das unübersichtliche System der deutschen Stipendienlandschaft und gibt zugleich den Startschuss für eine neue Stipendienkultur. Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch elf Begabtenförderungswerke. BAföG-berechtigte Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen parallel eine Begabtenförderung erhalten. Die Sätze und die Laufzeit sind an das BAföG angelehnt. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten. Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet. Die Bewerbungsverfahren sind unterschiedlich, die meisten Werke lassen eine Selbstbewerbung zu. Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren. Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiaten durch Mitarbeiter der Werke und Vertrauensdozenten am Studienort. Grundlage der Förderung ist eine für alle elf Werke geltende Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Werke unterscheiden sich durch ihre jeweilige weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung und setzen dementsprechend unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte. Eine Doppelförderung durch BAföG und Begabtenförderung ist nicht möglich: Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG nach ausgeschlossen. Fächergebundene Stipendien Neben Stiftungen, die Begabte aller Fachrichtungen fördern, gibt es auch Stiftungen, die fächergebundene Stipendien vergeben. Im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft werden 21 Stiftungen verwaltet unter: Für Spätaussiedler (Migranten) Für die Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung von Spätaussiedlern, Asylberechtigten, Kontingentflüchtlingen sowie Ausbildungsbewerber aus der dritten Welt ist die Otto-Benecke-Stiftung e.v. zuständig: Aufstiegsstipendium Das Programm des Aufstiegsstipendiums richtet sich an Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien werden altersunabhängig gewährt. Sie geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen. Mit dem Programm erhalten besonders begabte Absolventen einer Berufsausausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung eine finanzielle Unterstützung, um an einer Hochschule zu studieren. Die Aufstiegsstipendien befördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung. Das Programm richtet sich an beruflich besonders Begabte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) bzw. eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbaren Abschlüssen) erworben haben. 16

17 Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben (z.b. an einer Fachoberschule) sind grundsätzlich förderberechtigt. Die Gewährung eines Aufstiegstipendiums und eine weitere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z. B. BAföG) schließen sich gegenseitig aus. Welche Leistungen? In der Regel werden Jahresstipendien mit Verlängerungsmöglichkeit gewährt. Der Zuschuss beträgt rund 470 EUR. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Krankenversicherung sowie Büchergeld von 77 EUR. Diese Beträge sind an die BAföG-Sätze angelehnt und werden voraussichtlich im Zuge der BAföG-Reform angepasst. Die meisten Stiftungen vergeben auch Promotionsstipendien. Hier werden rund 715 EUR gezahlt. Die Förderung muss der Student nicht zurückzahlen. Stipendien und BAföG? Wer die Voraussetzung sowohl für BAföG als auch für ein Stipendium erfüllt, sollte dem Stipendium den Vorzug geben. Es gibt nicht nur 77 EUR Büchergeld als zusätzlichen Zuschuss, sondern auch kostenlos das Renommee dazu - denn: Das Stipendium sagt nicht nur aus, dass der Student finanziell bedürftig war, sondern dass er vor allem überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Was Sie sonst noch über Stipendien wissen sollten! Wer in den ersten Semestern glanzvolle Leistungen zeigt, kann sich auch bei Stiftungen für eine finanzielle Förderung ein Stipendium bewerben. Stipendien gibt es wie Sand am Meer. Eine Vielzahl von Stiftungen, der Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Länder, Kommunen und Unternehmen fördern Studenten, die in der Regel überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen verlangen. Eine kleine Auswahl der bekanntesten Stipendien Ausführliche Stipendiendatenbank Cusanuswerk Deutsche Bundesstiftung Umwelt Evangelisches Studienwerk e.v. Friedrich-Ebert-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung Hanns-Seidel-Stiftung Hans Böckler-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung e.v. Konrad Adenauer-Stiftung Rosa Luxemburg Stiftung e.v. Studienstiftung des Deutschen Volkes Studienförderwerk Klaus Murmann ARGE der Begabtenförderungswerke Reemtsma Begabtenförderungswerk

18 Die Bildungsfonds, auch als Studienfonds bekannt finanzieren sich über private Geldgeber bzw. institutionelle Anleger und verhelfen ausgewählten Studierenden durch finanzielle Unterstützung bei Studiengebühren und Lebensunterhalt sowie Auslandsaufenthalten zu einem schnellen und fokussierten Studium. Innerhalb einer bei Vertragsabschluss festgelegten Zeitspanne zahlen die Förderungsnehmer nach erfolgreichem Start ins Berufsleben einen individuell festgelegten, prozentualen Anteil ihres Bruttogehalts an den Bildungsfonds zurück. Diese Art der Studienfinanzierung ist besonders gut kalkulierbar und schützt vor dem Risiko der Überschuldung, denn Studierende zahlen nur bei erfolgreichem Berufsstart zurück. Die maximale Rückzahlung (bei besonders überdurchschnittlichem Einstiegsgehalt) ist nach oben hin begrenzt. Bei andauernder Arbeitslosigkeit wird ggf. auch gar nicht zurückgezahlt. Was ist zu beachten? Siehe hier: Darlehenshöchstbetrag zwischen und je nach Anbieter, Höchstrate pro Monat Studiengebühren / Ausland Studienphasen Dauer Einschränkungen Rückzahlungsbeginn Zinssatz Rückzahlungsdauer Beantragung Altersgrenze richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Studierenden, i. d. Regel bis max , Die Studiengebühren werden komplett finanziert. Die Auslandsaufenthalte werden mit Einmalzahlung mit bis zu unterstützt. Komplettes Auslandsstudium kann finanziert werden Es wird je nach Anbieter vom ersten Semester bis zur Promotion eine Finanzierung angeboten. Regelstudienzeit + max. 1 Semester. Es werden nur staatlich anerkannte Studiengänge gefördert. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren muss positiv durchlaufen werden. Regelmäßiger Leistungs- und Immatrikulationsnachweis ist selbstverständlich. unmittelbar nach Berufsstart rein einkommensabhängige Rückzahlung ohne festen Zins und Tilgungsraten richtet sich nach dem erzielten Einkommen online beim jeweiligen Anbieter (s.o.) gibt es nicht 18

19 Das Bildungskreditprogramm des Bundes Seit dem 1. April 2009 gelten die verbesserten Förderbestimmungen des Bildungskreditprogramms. Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden? Genau für diese Fälle hat die Bundesregierung das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen. Der Bildungskredit unterstützt Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen und kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen und/oder KfW-Krediten zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Die Vorteile auf einen Blick: Kreditvolumen von insgesamt EUR bis zu EUR wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. 2,74 % (Stand: April 2009) unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten keine versteckten Kosten einfache Antragstellung im Internet Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG- möglich Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten Postanschrift: Bundesverwaltungsamt in Köln 19

20 Der Erlkönig, die aktuelle Version Wer surft so spät durch Nacht und Netze? Es ist der User in wilder Hetze! Er hält sein Windows fest im Arm, und auch dem Modem ist schon warm. 'Mein Windows, was birgst du so bang dein Gesicht?' Siehst, User, du das Virus nicht? Den Trojanerkönig mit Macro und Wurm? 'Mein Windows - es ist nur ein Datensturm.' 'Betriebssystem, komm geh mit mir! Gar schöne Spiele spiel ich mit dir; Manch' bunte WebSites sind an dem Strand, und auf den Servern gibt's viel Tand.' Mein User, mein User, und hörest du nicht, was der Virus mir leise verspricht? 'Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind; es piepst nur das Modem, das wieder mal spinnt.' 'Willst feines Windows, du mit mir gehn? Mein Macro soll dich kitzeln schön, meine Routinen werden die Bytes dir recht schütteln, und löschen und deine Dateien gut rütteln!' Mein User, mein User, und siehst du nicht dort Trojaners EXE am düsteren Ort? 'Mein Windows, mein Windows, ich seh's genau; es glimmt doch mein alter Schirm nur so grau.' 'Ich liebe dich, mich reizt deine DLL; und willst du gleich booten dann lösch ich dich schnell.' Mein User, mein User, die Platte läuft an! Trojaner hat mir ein Leid angetan! Dem Surfer graust's, er klickt geschwind, und in der Leitung das Bit gerinnt; er kappt die Verbindung mit Müh' und Not, jedoch zu spät - der Bildschirm bleibt. tot. 20

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