Schalltechnische Untersuchung. zu den. Lärmemissionen und immissionen. aus Straßenverkehr, Schienenverkehr. sowie Gewerbelärm.

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1 Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr V Kaiserstraße in Wuppertal Planungsstand: Okt E N T W U R F ADU cologne Hauptsitz Köln Neuenhöfer Allee 49-51, D Köln Tel.: (0221) Fax: (0221) info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D Mönchengladbach Tel: (02161) Fax: (02161) s.staeck@adu-cologne.de

2 Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr V Kaiserstraße in Wuppertal Planungsstand: Okt E N T W U R F Auftraggeber: UWE CLEES Bergische Landstr Düsseldorf Auftrags-Nr. : P Auftrag vom: 06. August 2013 Bearbeiter: Seitenzahl: Dr. W. Pook 55 + Anhang Datum: 18. Okt. 2013

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Einleitung und Aufgabenstellung... 1 Seite 2. Unterlagen Pläne Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse Sonstiges Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Orientierungswerte gemäß DIN Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Beschreibung der Immissionsberechnung Vorgehensweise Straßenverkehrslärm Lärmsituation Eingangsdaten für die Berechnung Berechnung der Emission Emissionen Berechnung der Immission, Ergebnisse Ergebnisse Veränderung des Straßenverkehrslärmes Schienenverkehrslärm Lärmsituation Eingangsdaten für die Berechnung Berechnung der Emission Berechnung der Immission, Ergebnisse Ergebnisse Gewerbelärm Gewerbe (Planung) Berechnung der Emissionen Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten An- und Abfahrten von Lkw Ein-/Ausfahrt Parkdeck im 1.OG...39

4 Ermittlung der Emission der Ein-/Ausfahrten Ermittlung der zulässigen Emission der Haustechnik auf dem Dach Betrachtete Immissionsorte und deren Immissionsempfindlichkeit Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung) Zuschläge auf die Immissionspegel Beurteilungspegel Zusatzbelastung Vorbelastung und Gesamtbelastung Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (Pkt. 7.4 der TA Lärm) Lärmpegelbereiche Maßgeblicher Außenlärmpegel Straßenverkehr Schienenverkehr Gewerbe Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche...54

5 1. Einleitung und Aufgabenstellung Die UWE CLEES UNTERNEHMENSGRUPPE plant, auf einer derzeit gemischt genutzten Fläche in Wuppertal-Vohwinkel eine Verbrauchermarkt zu errichten. Das Vorhaben soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BPL Nr V Kaiserstraße ) planungsrechtlich abgesichert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden wir damit beauftragt, die durch die Planung zu erwartenden Lärmemissionen und Lärmimmissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Planungsgebiet und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Planungsgebietes zu untersuchen. Dazu sollen für den Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall die Lärmemissionen und die resultierenden Lärmimmissionen gemäß RLS-90 berechnet werden. Für den Schienenverkehr erfolgt entsprechendes für den Prognose-Planfall gemäß der Richtlinie Schall 03. Hinsichtlich des Gewerbelärms soll auf der Basis der vorliegenden Planungsunterlagen für die geplanten Nutzungen eine Lärmprognose erstellt werden und ein Vergleich mit den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt werden. Für die Bebauung innerhalb des B-Plangebietes werden die durch die o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und durch eine farbige Karte der Lärmpegelbereiche (Farbdarstellung der Lärmpegelbereiche vor den Gebäudefassaden) dargestellt. Das zu betrachtende Plangebiet ist umgeben von: im Westen - Betriebsgelände der Fa. Kolk (Kerngebiet), im Nord - P+R-Parkplatz und Trasse der Deutschen Bahn, im Osten - Bebauung (Mischgebiet), im Süden - Kaiserstraße (Bebauung im MI, bzw. östl. Bissingstr. im GE). Die Lage des Plangebietes in Wuppertal-Vohwinkel und dessen Umgebung ist der folgenden Abbildung 1-1 zu entnehmen; das Plangebiet ist in Abbildung 1-2 dargestellt. P Seite 1 von 55

6 Abbildung 1-1: Lage des Plangebietes in Wuppertal (o.m., genordet; Quelle: Geoserver NRW) P Seite 2 von 55

7 Abbildung 1-2: Lageplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr V Kaiserstraße in Wuppertal-Vohwinkel (o.m., Ausschnitt genordet) Der ebenfalls in Aufstellung befindliche B-Plan Nr ist nicht Gegenstand der Untersuchung P Seite 3 von 55

8 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr V Kaiserstraße in Wuppertal-Vohwinkel, Vorabzug, Stand: digital /2/ Architektenpläne pos4, Vorabzug, digital 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse /3/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v I 3830; in der aktuellen Fassung /4/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes- Immissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung /5/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung- 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), in der aktuellen Fassung /6/ TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 28. August 1998 P Seite 4 von 55

9 /7/ DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /8/ DIN DIN Beiblatt 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /9/ DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 2 Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 /10/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989, berichtigt in , geändert in , in der aktuellen FAssung /11/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /12/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /13/ DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie /14/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn, München, Ausgabe 1990 /15/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990 /16/ DIN Geräuschkontingentierung, Dezember Sonstiges /17/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage /18/ DB Netz AG: Angaben zu den Schienenverkehrsdaten Strecken 2525, 2550, 2723 Prognosehorizont 2015, Stand P Seite 5 von 55

10 /19/ Angaben zum Schienenverkehr: aktueller Fahrplan der Schwebebahn /20/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 /21/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005 /22/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000 /23/ Angaben zu den geplanten Nutzungen im Plangebiet und zu den Öffnungsflächen der Parketage im 1.OG durch die Architekten pos.4, Düsseldorf, Stand 14. Aug /24/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Heft (Nachdruck 2005) Integration von Verkehrsplanung und Räumlicher Planung, Teil: 2 Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Autor Dr. Dietmar Bosserhof /25/ IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbh: Mitteilung über die anzusetzenden Tagesbelastungen des Verkehrs für den Analysefall, Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall, 01. Okt /26/ Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1191 V, Teil Vorhaben- und Erschließungsplan, Vorabzug vom P Seite 6 von 55

11 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet u. a. die Emittentenarten: Straßen- und Schienenverkehr, Industrie und Gewerbe. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06:00 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist. Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und Parkvorgängen an Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regelwerke vorliegen, wird die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur Bewertung herangezogen. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind. P Seite 7 von 55

12 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06:00 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 06:00 Uhr. Tabelle 3-1 Orientierungswerte gemäß DIN Gebietsausweisung Orientierungswerte in db(a) Straßen- bzw. Schienenverkehr Industrie/Gewerbe Tag Nacht Tag Nacht Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen Mischgebiete, Dorfgebiete Gewerbegebiete, Kerngebiete Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustel- P Seite 8 von 55

13 len, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tabelle 3-2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in db(a) Tag Nacht Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 06:00 Uhr Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN Teil 1 ermittelt. Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 07:00 Uhr und 20:00 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 09:00 und 13:00 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 db versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt. P Seite 9 von 55

14 Tabelle 3-3 Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm Immissionsrichtwerte Gebietsausweisung in db(a) Tag Nacht a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete d) allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. P Seite 10 von 55

15 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version ). Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie den Emittentenarten Straßen- und Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen sowie Gewerbelärm. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen: - Gebäude - Mauern, Wände - Schallschirme - hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus: - natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) - Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß: Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im folgenden kurz Öffentlicher Straßenverkehr genannt), Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im folgenden kurz Öffentlicher Schienenverkehr genannt), Gewerbelärm. Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt. P Seite 11 von 55

16 Die geplanten Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von Emissionspegeln L me, Schallleistungen L w oder L w '' bzw. Schallleistungsbeurteilungspegeln L wr werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.b. RLS-90, Schall 03, DIN ISO , VDI 2720) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: ein. - Quellenhöhe, - Richtwirkung, - Topographie, - Meteorologie, - Witterung, - Abschirmung durch Hindernisse, - Reflexion Für den öffentlichen Straßenverkehr sowie den Schienenverkehr werden auftragsgemäß farbige Lärmkarten entsprechend der DIN 18005, Teil 2 erstellt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten der Umgebung transparent unterlegt und die Gebäude durch grau ausgefüllte Flächen im Grundriss angelegt. Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei der hier durchgeführten punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mitberücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o.g. Gründen Unterschiede möglich. P Seite 12 von 55

17 5. Vorgehensweise Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung strukturell im weiteren nach folgenden Punkten: Betrachtung Straßenverkehrslärm (Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall): Ermittlung der Lärmimmissionen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall durch die umliegenden Straßen (Tag und Nachtzeitraum), Darstellung der Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Geschosse. Weiterhin wird eine punktuelle Berechnung zur Ermittlung der Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr des Planvorhabens an der bestehenden Bebauung durchgeführt. Betrachtung Schienenverkehrslärm: Ermittlung der Lärmimmissionen für den Planfall durch die nördlich gelegenen DB-Strecken und die Schwebebahn in der Kaiserstrasse (Tag und Nacht), Darstellung der Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Geschosse. Betrachtung Gewerbelärm: Erstellung einer Lärmprognose, punktuelle Berechnung der Beurteilungspegel, Vergleich mit den Richtwerten der TA-Lärm. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Für das gesamte Planungsgebiet werden die durch o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ohne Berücksichtigung der Abschirmung durch die Gebäude im Plangebiet für die ungünstigste Geschosshöhe berechnet. P Seite 13 von 55

18 6. Straßenverkehrslärm P Seite 14 von 55

19 6.1. Lärmsituation Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Lärms aus dem Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen wird im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Straßen: - Bahnstraße, - Gräfrather Straße, - Vohwinkeler Straße, - Kaiserstraße, - Lienhardstraße, - Brucherstraße, - Bissingstraße, - Stackenbergstraße, - Am Stationsgarten. Der Abbildung 6-1 ist die Lage der durch den Verkehrsgutachter /25/ untersuchten Strassen zu entnehmen. Darüber hinaus wird der P+R-Parkplatz, der nördlich des Plangebiets parallel zu den DB-Gleisen angeordnet ist, mitberücksichtigt. P Seite 15 von 55

20 Abbildung 6-1: Lage der betrachteten Straßenabschnitte (o.m.) ADU cologne 6.2. Eingangsdaten für die Berechnung Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs haben wir auf die Verkehrszahlen (Betrachtung: Nullfall und Planfall) der Ingenieurgesellschaft Stolz mbh, Neuss /25/ für die zu betrachtenden Straßen herangezogen. Folgende Verkehrszahlen wurden uns übermittelt: P Seite 16 von 55

21 Tabelle 6-1 ADU cologne Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Nullfall Nr. Straße M P Bezeichnung Gattung tags nachts tags nachts zul. Höchstgeschw. Kfz/h Kfz/h % % km/h 1 Bahnstraße - 619,0 90,0 12,4 9, Bahnstraße - 565,0 82,0 13,4 10, Bahnstraße - 631,0 92,0 12,3 9, Gräfrather Straße - 398,0 58,0 8,6 6, Vohwinkeler Straße - 582,0 85,0 14,3 11, Kaiserstraße Abschnitt Kaiserstraße Abschnitt Kaiserstraße Abschnitt ,0 97,0 11,7 9,1 703,0 103,0 10,7 8,4 909,0 133,0 8,4 6,6 9 Lienhardstraße - 147,0 21,0 3,7 2, Lienhardstraße - 136,0 20,0 4,2 3, Brucherstraße - 108,0 16,0 3,4 2, Bissingstraße - 131,0 19,0 2,6 0, Kaiserstraße - 895,0 131,0 8,7 6, Kaiserstraße - 892,0 130,0 8,8 6, Kaiserstraße - 847,0 124,0 9,2 7, Kaiserstraße - 844,0 123,0 9,2 7, Stackenbergstraße - 91,0 13,0 9,7 7, Am Stationsgarten - 358,0 52,0 3,8 2, Ausfahrt P Lienhard Einfahrt Posthof - 26,0 0,0 2,9 0, Ein-/Ausfahrt - 26,0 0,0 2,9 0, P Seite 17 von 55

22 Tabelle 6-2 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Planfall Nr. Straße M P Bezeichnung Gattung tags nachts tags nachts zul. Höchstgeschw. Kfz/h Kfz/h % % km/h 1 Bahnstraße - 685,0 100,0 11,1 8, Bahnstraße - 617,0 90,0 12,2 9, Bahnstraße - 683,0 100,0 11,3 8, Gräfrather Straße - 426,0 62,0 8,1 6, Vohwinkeler Straße - 619,0 90,0 13,5 10, Kaiserstraße - 733,0 107,0 10,5 8, Kaiserstraße - 777,0 113,0 9,6 7, Kaiserstraße - 994,0 145,0 7,6 6, Lienhardstraße - 162,0 24,0 3,4 2, Lienhardstraße - 148,0 22,0 3,9 3, Brucherstraße - 118,0 17,0 4,1 3, Bissingerstraße - 143,0 21,0 2,4 0, Kaiserstraße - 968,0 141,0 8,0 6, Kaiserstraße - 912,0 133,0 8,9 7, Kaiserstraße - 858,0 125,0 9,3 7, Kaiserstraße - 854,0 125,0 9,4 7, Stackenbergstraße - 114,0 17,0 7,7 6, Am Stationsgarten - 358,0 52,0 3,8 2, Ausfahrt P Lienhardstr, - 6,0 1,0 0,0 0, Einfahrt Posthof - 26,0 0,0 2,9 0, Ein-/Ausfahrt - 205,0 1,9 0,4 0, Berechnung der Emission Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel L m,e (tags und nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel in 25 m P Seite 18 von 55

23 Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet: Lm,E = Lm (25) + DV + DStrO +DStg + DE mit D V Korrektur nach Gl, (8) der RLS-90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten D StrO D Stg D E L (25) m M p Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z,b, von 0 db bei nicht geriffelten Gussasphalten und 6 db bei nicht ebenen Pflasteroberflächen) Zuschlag nach Gl, (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle Korrektur bei Spiegelschallquellen der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge, Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung: [ ] L (25) m = 37,3+ 10 lg M ( 1 + 0,082 p ) maßgebende stündliche Verkehrsstärke maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 db(a) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der Voraussetzung, dass die Korrekturen D Str0, D Stg und D E nicht zu berücksichtigen sind, an. Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passie- P Seite 19 von 55

24 renden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge. Bei der Kreuzung Kaiserstraße/Bahnstraße und den Einmündungen Kaiserstraße/Brucherstraße sowie Kaiserstraße/Bissingstraße wurden Zuschläge aufgrund lichtzeichengeregelter Signalanlagen (Ampeln) im digitalen Berechnungsmodell gemäß RLS-90 zusätzlich berücksichtigt. Als Straßenoberfläche wurden nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittasphalte mit einem D stro von 0 db(a) angesetzt. Der Park+Ride-Parkplatz am Bahnhof wird mit 450 Stellplätzen angesetzt und gemäß RLS-90 behandelt. Die Bewegung pro Stellplatz und Stunde beträgt tags 0,3 und nachts 0, Emissionen Es ergeben sich nach RLS-90 sowie der Parkplatzlärmstudie folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie den ruhenden Verkehr: P Seite 20 von 55

25 Tabelle 6-3 Emissionspegel für den Straßenverkehr L me in db(a) Nr. Straßenbezeichnung Prognose-Nullfall Prognose Planfall Tag Nacht Tag Nacht 1 Bahnstraße 64,3 55,2 64,4 55,4 2 Bahnstraße 64,2 55,0 64,3 55,2 3 Bahnstraße 64,4 55,3 64,5 55,4 4 Gräfrather Straße 61,3 52,3 61,5 52,4 5 Vohwinkeler Straße 64,5 55,4 64,6 55,5 6 Kaiserstraße 64,4 55,4 64,6 55,5 7 Kaiserstraße 64,4 55,4 64,6 55,5 8 Kaiserstraße 64,8 55,8 65,0 56,0 9 Lienhardstraße 52,5 43,7 52,8 44,1 10 Lienhardstraße 52,4 43,7 52,7 43,9 11 Brucherstraße 51,0 42,3 51,8 42,9 12 Bissingerstraße 51,5 41,3 51,7 41,8 13 Kaiserstraße 64,9 55,9 65,0 56,0 14 Kaiserstraße 64,9 55,9 65,0 56,0 15 Kaiserstraße 64,8 55,8 64,8 55,8 16 Kaiserstraße 64,8 55,7 64,9 55,8 17 Stackenbergstraße 52,7 43,6 53,0 44,2 18 Am Stationsgarten 56,4 47,6 56,4 47,6 19 Ausfahrt P Lienhardt ,3 28,5 20 Einfahrt Posthof 44,6-44,6-21 Ein-/Ausfahrt 44,6-52,0 33,1 - P+R Parkplatz DB 58,3 51,3 58,3 51,3 P Seite 21 von 55

26 6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90, wie unter Punkt 4 auf der Seite 11 beschrieben. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form von farbigen Lärmkarten sowie für 10 ausgewählte Immissionsorte tabellarisch Ergebnisse Die Karte Abb. 6-2 bzw. Abb. 6-3 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeit) punktuell für den Prognose-Nullfall wieder. Die Karte Abb. 6-4 bzw. Abb. 6-5 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeitraum) punktuell für den Prognose Planfall wieder. P Seite 22 von 55

27 Abbildung 6-2: Beurteilungspegel Straße Nullfall tags in db(a) ADU cologne Abbildung 6-3: Beurteilungspegel Straße Nullfall nachts in db(a) P Seite 23 von 55

28 Abbildung 6-4: Beurteilungspegel Straße Planfall tags in db(a) ADU cologne Abbildung 6-5: Beurteilungspegel Straße Planfall nachts in db(a) P Seite 24 von 55

29 6.7. Veränderung des Straßenverkehrslärmes Für zehn ausgewählte Immissionsorte an Bestandsgebäuden an der Kaiserstraße sind die Veränderungen des Straßenverkehrslärmes durch das Planvorhaben untersucht worden. Abbildung 6-6: Lageplan Immissionsorte IO 01 bis IO 10 (o.m.) Die Ergebnisse sind der folgenden Tabelle 6-4 zu entnehmen. Tabelle 6-4 Beurteilungspegel Lr Straße (ungerundet) und deren Veränderungen Berechnungspunkt Lr Nullfall Lr Planfall Veränderung zum Nullfall IO - Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts Nr. db(a) db(a) db(a) db(a) db db 01 Kaiserstraße 84 69,9 60,9 70,1 61,0 0,2 0,1 02 Kaiserstraße 80 74,2 65,2 74,2 65,2 0,0 0,0 03 Kaiserstraße 45 72,4 63,3 72,5 63,5 0,1 0,2 04 Kaiserstraße 78 74,2 65,2 74,4 65,4 0,2 0,2 05 Bissingstraße 1 69,9 60,9 70,2 61,2 0,3 0,3 06 Kaiserstraße 74 68,7 59,6 68,7 59,6 0,0 0,0 07 Kaiserstraße 64 72,7 63,7 72,7 63,7 0,0 0,0 08 Kaiserstraße 42 72,1 63,1 72,3 63,3 0,2 0,2 09 Kaiserstraße 40 74,6 65,6 74,7 65,7 0,1 0,1 10 Kaiserstraße 31 73,2 64,2 73,3 64,3 0,1 0,1 P Seite 25 von 55

30 Fazit: Die Beurteilungspegel erhöhen sich durch die Planung verglichen mit dem Prognose-Nullfall nur geringfügig um bis zu 0,3 db. Bemerkungen : An Immissionsorten mit Fassaden zur Kaiserstraße wird der sogenannte Sanierungswert von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts bereits im Prognose- Nullfall erreicht, bzw. überschritten. Diese Situation ist auf der Grundlage der im Internet veröffentlichten Berechnungen der Stadt Wuppertal (Ballungsraum 1,Stufe gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie) bereits bekannt (siehe Abb. 6-7). Abbildung 6-7: EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmkarte Strasse L den Quelle : Internetseite zur EU-Umgebungslärmrichtlinie des o.g. Ministeriums des Landes NRW Die Stadt ist bereits auf der Grundlage der bestehenden Belastung verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung für diesen Bereich der Kaiserstraße durchzuführen. Im Zuge der Umsetzung dieser Aktionsplanung ist davon auszugehen, dass die geringfügigen Erhöhungen durch die Planung von max. 0,3 db ebenfalls ausreichend gemindert werden kann. P Seite 26 von 55

31 7. Schienenverkehrslärm P Seite 27 von 55

32 7.1. Lärmsituation Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärmes von öffentlichen Schienenwegen im Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch: - DB Strecke 2525 Wuppertal-Vohwinkel Wuppertal Hbf, - DB Strecke 2550 Wuppertal Linden Wuppertal Hbf, - DB Strecke 2723 Wuppertal Aprath Wuppertal Vohwinkel, - Schwebebahn. Die Lage der untersuchten Schienenlärmquellen ist der Abbildung 7-1 zu entnehmen. Abbildung 7-1: Lage der betrachteten Schienenlärmquellen (o.m.) 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung Der Berechnung der Emissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr liegen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Daten der DB (/18/) und der Wuppertaler Schwe- P Seite 28 von 55

33 bebahn /19/ zugrunde. Bei den Daten der DB handelt es sich um die Prognosewerte mit dem Prognosehorizont 2015 und bei den Daten der Schwebebahn um Zahlen gemäß des aktuellen Fahrplans. Tabelle 7-1 Eingangsdaten Schiene Strecke 2525 Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (db) (%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (db) (db) Tag Nacht S 100, ,0 0,0 61,3 59,0 Tabelle 7-2 Eingangsdaten Schiene Strecke 2550 Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (db) (%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (db) (db) Tag Nacht G 10, ,0 0,0 68,8 74,2 RB-ET 100, ,0 0,0 57,9 0,0 RB-ET 95, ,0 0,0 59,6 0,0 RB-ET 100, ,0 0,0 54,6 0,0 RB-ET 100, ,0 0,0 60,8 0,0 RB-ET 100, ,0 0,0 51,3 0,0 ICE 100, ,0 0,0 65,2 61,3 ICE 100, ,0 0,0 65,0 58,5 RB-ET 100, ,0 0,0 0,0 56,8 RB-ET 100, ,0 0,0 0,0 53,3 RB-ET 100, ,0 0,0 0,0 52,8 Tabelle 7-3 Eingangsdaten Schiene Strecke 2723 Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (db) (%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (db) (db) Tag Nacht S 100, ,0 0,0 56,5 51,1 Tabelle 7-4 Eingangsdaten Schiene Schwebebahn Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (db) (%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (db) (db) Tag Nacht 100, ,4 0,0 65,0 53,7 P Seite 29 von 55

34 7.3. Berechnung der Emission Die Emission des Schienenverkehrs wird durch Berechnung analog der 1990 eingeführten Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, der Schall 03, ermittelt. Danach ergibt sich der zur Schallausbreitungsrechnung benötigte mittlere Emissionspegel L me auf einem Gleisabschnitt in 25 m Abstand von der Gleisachse für eine Zugfolge mit gleicher Fahrzeugart (Waggons), mit gleichem Anteil scheibengebremster Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit in vereinfachter Form zu: L me = 51 + DFz + DD + Dl + Dv + DFb + DBr + Dbü + Dra mit D Fz Pegeldifferenz nach Tabelle 4 der Schall 03 in Abhängigkeit von der Fahrzeugart D D =10 log ( 5-0,04 p) Pegeldifferenz in Abhängigkeit vom Anteil p in % der scheibengebremsten Fahrzeuge D l = D v = l 10 lg 100 Abhängigkeit von der Zuglänge l in m 20 lg v 100 Abhängigkeit von der zulässigen Streckengeschwindigkeit v in km/h D Fb, D Br, D Bü, D Ra sind die Zuschläge für Fahrbahnart, Brücken, Bahnübergänge und Kurvenquietschen, Im vorliegenden Fall ist bei den DB Strecken inkl. S-Bahn von einem D Fb = 2 db auszugehen, da es sich bei den zu untersuchenden Gleisabschnitten um die Fahrbahnart Schotterbett mit Betonschwellen handelt. Der Wert von 51 db(a) ist der mittlere Emissionspegel für eine Zugvorbeifahrt je Stunde mit der Geschwindigkeit 100 km/h und einer Zuglänge von 100 m scheibengebremster Fahrzeuge, wenn die oben aufgeführten Zuschläge nicht zutreffen. P Seite 30 von 55

35 Für verschiedene Zugarten sind die Teilemissionspegel energetisch zu addieren. Es ergeben sich nach Schall 03 folgende Emissionspegel L me für die betrachteten Bahntrassen im Planzustand: Tabelle 7-5 Emissionspegel Strecke L me in db(a) Tag Nacht ,7 56, ,0 73, ,5 45,1 Schwebebahn 65,0 53, Berechnung der Immission, Ergebnisse Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Schall 03, wie unter Punkt 4 auf der Seite 11 beschrieben. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten entsprechend der DIN Teil 2. Die Korrektur S (-5dB) gemäß Schall 03, der sogenannte Schienenbonus, wurde berücksichtigt Ergebnisse Die Karte Abb. 7-2 bzw. Abb. 7-3 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeitraum) punktuell wieder. P Seite 31 von 55

36 Abbildung 7-2: Beurteilungspegel Schiene Planfall tags in db(a) ADU cologne Abbildung 7-3: Beurteilungspegel Schiene Planfall nachts in db(a) P Seite 32 von 55

37 Es ergeben sich an den ausgewählten Immissionsorten IO 01 bis IO 10 (sieh Abb. 7-1 auf der Seite 28) folgende Immissionen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall und daraus resultierende Veränderungen: Tabelle 7-6 Beurteilungspegel Lr (ungerundet)schiene und deren Veränderungen Berechnungspunkt Lr Nullfall Lr Planfall Veränderung zum Nullfall IO - Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts Nr. db(a) db(a) db(a) db(a) db db 01 Kaiserstraße 84 63,1 55,9 63,1 55,9 0,0 0,0 02 Kaiserstraße 80 65,1 57,7 65,1 57,7 0,0 0,0 03 Kaiserstraße 45 65,2 56,9 65,2 56,9 0,0 0,0 04 Kaiserstraße 78 64,8 57,6 64,8 57,6 0,0 0,0 05 Bissingstraße 1 61,5 55,4 61,5 55,4 0,0 0,0 06 Kaiserstraße 74 60,2 52,7 60,2 52,7 0,0 0,0 07 Kaiserstraße 64 65,4 57,0 65,4 57,0 0,0 0,0 08 Kaiserstraße 42 65,5 57,7 65,5 57,7 0,0 0,0 09 Kaiserstraße 40 65,6 58,1 65,6 58,1 0,0 0,0 10 Kaiserstraße 31 65,4 57,6 65,4 57,6 0,0 0,0 Fazit: Da sich die Verkehrsstärken und andere Eingangsparameter des Schienenverkehrs durch die Planung nicht ändern, könnten sich Änderungen in den Beurteilungspegeln ausschließlich durch Änderungen in den Abschirm- oder Reflexionsverhältnissen infolge der Planung ergeben. Die Berechnungen zeigen, dass keine Änderung der Beurteilungspegel durch die Planung zu erwarten ist. P Seite 33 von 55

38 8. Gewerbelärm P Seite 34 von 55

39 8.1. Gewerbe (Planung) Im Plangebiet soll im östlichen Teil ein Verbrauchermarkt neu errichtet werden. Es sind m² VK für den eigentlichen Markt, 280 m² VK für einen Getränkemarkt und 850 m² VK für Randsortimente vorgesehen. Die Verkaufsräume sind im 2.OG, ein Parkdeck mit ca. 231 Stellplätzen im 1.OG angeordnet. Die verkehrliche Erschließung des Parkdecks (Ein- und Ausfahrt) erfolgt über eine neu zu erstellende Rampe an der nördlichen Plangebietsgrenze. Die derzeit über die Zufahrt Posthof erschlossenen Nutzungen (Post/DHL, Ärztehaus, Dienstleistungen, etc.) sollen bestehen bleiben. Die Ausfahrt vom Posthof erfolgt durch das Parkdeck über die o.g. neue Rampe. Die Lkw-Anlieferung für den Markt erfolgt über eine neue Toreinfahrt im EG von der Kaiserstrasse aus. Die Plansituation ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen. Abbildung 8-1: Plansituation Ansicht Kaiserstrasse (o.m.) Abbildung 8-2: Plansituation im Grundriss EG Anlieferung Verbrauchermarkt (o.m.) P Seite 35 von 55

40 Abbildung 8-3: Plansituation im Grundriss 1.OG Parkdeck Verbrauchermarkt (o.m.) Abbildung 8-4: Plansituation im Grundriss Ausschnitt Ein-/Ausfahrt Parkdeck P Seite 36 von 55

41 Im Folgenden werden die Emissionen, die aus dem Anlagenlärm im Plangebiet zu erwarten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zu der Kfz-Frequentierung wurden uns vom Auftraggeber in Form eines Verkehrsgutachtens /25/ übermittelt. Der Verbrauchermarkt soll ausschließlich im Tagzeitraum geöffnet werden. Lkw Anlieferungen (12 Lastzüge und 5 Lieferwagen täglich) sind ebenfalls nur zur Tagzeit (6-22 Uhr) vorgesehen. Im Nachtzeitraum sind in der lautesten vollen Stunde (22-23 Uhr) noch 15 Bewegungen durch Kunden-Pkw, die das Parkdeck erst nach Geschäftsschluss verlassen, zu erwarten. Die erforderlichen Haustechnik wird innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Eine Detailplanung hierzu liegt noch nicht vor. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die Geräusche aus dem Bereich Posthof (durch Parken, Rangieren, Be-und Entladen, Papierpresse, Abfallentsorgung, etc.) an den Immissionsorten in der Umgebung durch die Abschirmung der Gebäude nicht lärmrelevant einwirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden ausschließlich die an den Immissionsorten lärmrelevanten Geräuschquellen im Plangebiet (Einfahrten zum Posthof, Ein-/Ausfahrten Rampe Parkdeck, Öffnungsflächen Parkdeck, Tor Anlieferung Kaiserstrasse) betrachtet Berechnung der Emissionen Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen Quellen (Ab-/Anfahrt der Kunden, Bediensteten, Lieferfahrzeuge, Lkw-Fahrten) und ortsgebundenen Quellen (Öffnungsflächen Parkdeck). Bei den Eingangsdaten unterscheiden wir zum einen die Angaben zur Emission der Quellen (abgestrahlte Schallleistung) und zum anderen die Angaben ihrer jeweiligen Einwirkzeit und des Bezugszeitraumes. Nachfolgende Betriebstätigkeiten bzw. Anlagenbereiche werden dabei untersucht und fließen als Teilemittenten in das Modell ein. P Seite 37 von 55

42 Bewegliche Quellen: An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren Einzelgeräusche der LKW Parkverkehr von Besuchern/Kunden (Rampe Parkdeck, Zufahrt Posthof) Ortsfeste Quellen: Öffnungsflächen Parkdeck Tor Anlieferung Kaiserstrasse Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die Umgebung abgestrahlt Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten Die geräuschemittierenden Aktivitäten auf dem Gelände des geplanten Einkaufszentrums finden nach Angaben des Betreibers hauptsächlich zur Tagzeit statt. Im Nachtzeitraum sind in der lautesten vollen Stunde (22-23 Uhr) lediglich 15 Pkw, die das Parkdeck erst nach Geschäftsschluss verlassen, zu erwarten. Lkw-Bewegungen oder Ladeaktivitäten sind nachts nicht vorgesehen. Die im Folgenden aufgeführten Eingangsdaten hinsichtlich der Einwirkzeiten, Häufigkeiten und Schallleistungen repräsentieren dabei einen ungünstigen Berechnungsansatz und gelten für übliche, erfahrungsgemäß in der Praxis auftretende Betriebsbedingungen ohne Berücksichtigung personal- und verhaltensabhängiger Lärmprophylaxe An- und Abfahrten von Lkw Gemäß dem vorliegenden Verkehrsgutachten gehen wir von folgenden Anzahlen für die Lkw-Bewegungen** aus. Es ist gemäß dem Verkehrsgutachten /25/ mit folgenden Lkw-Bewegungen zu rechnen: P Seite 38 von 55

43 Tabelle 8-1 Eingangsdaten Lkw-Bewegungen tags (6:00 22:00 Uhr) pro Stunde * nachts (22:00 6:00 Uhr) lauteste volle Stunde Tor Anlieferung neu 2,1 - Einfahrt Posthof 0,75 - * bezogen auf die 16-stündigen Tagzeit von 6-22 Uhr, **gemäß RLS-90 werden alle Kfz ab 2,8 t zul. Gesamtgewicht als Lkw behandelt Ein-/Ausfahrt Parkdeck im 1.OG Entsprechend dem Verkehrsgutachten /25/ ist mit 205 Kfz-Bewegungen/h bezogen auf die 16-stündige Tagzeit von 6-22 Uhr zu rechnen. Im Weiteren haben wir die Ansätze der Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage) für die abgestrahlte Schallleistung der Öffnungsflächen des Parkdecks angewendet. Parkdeck im 1.OG Das Parkdeck mit insgesamt ca. 215 Stellplätzen für Kunden-Kfz wird -wie in der Abb. 9-2 dargestellt- über eine neue Rampe an der Ostgrenze des Plangebiets erschlossen. Die Parkplatzbewegungen wurden entsprechend der Verkehrsprognose abgeleitet. Der Pegel aus dem Inneren des Parkhauses wird über die Öffnungsflächen der Fassaden im 1.OG (frei) nach außen abgestrahlt. Die Lage und Flächengröße der Öffnungsflächen wurde uns von den Architekten pos.4 übermittelt: Tabelle 8-2 Eingangsdaten Flächen Parkdeck (1.OG) Länge in m Höhe in m m² (geschlossen) m² (offen) (Gesamt) m² Wand Nord 118,12 3,65 66,10 297,08 363,18 Wand Ost 58,77 3,65 77,17 103,00 180,17 Wand Süd 118,12 3,65 293,00 37,40 330,40 Wand West ca. 58,77 3,65 m 214,51 0,00 214,51 P Seite 39 von 55

44 Der Bereich der Stellplätze in der Parkebene hat eine Grundfläche von ca m², die Raumhöhe beträgt ca. 3,65 m. Ermittlung des Innenschallpegels im Parkdecks Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Kundenparkplatz werktags folgende Parameter angesetzt: L w0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L w0 = 63,0 db(a) K PA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 db) Standardeinkaufswagen auf Asphalt K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 db, da K StrO bereits in K PA berücksichtigt wurde) K D = Durchfahranteil in db (hier 5,7 db) K I = Zuschlag für Impulshaltigkeit in db (hier 4 db s, K PA ) Standardeinkaufswagen auf Asphalt N B = Anzahl der Bewegungen/h entsprechend Verkehrsgutachten (hier 203 tags und 15 in der lautesten vollen h nachts) Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: L w = L w0 + K PA + K I + K D + K StrO +10 lg (B*N) Es ergeben sich folgende Schallleistungen tags/nachts : L w = 98,8 db(a) tags L W = 87,5 db(a) nachts (lauteste volle h) Der Innenpegel im Parkdeck errechnet sich nach folgender Gleichung: L i = L w * log (0,16/A) P Seite 40 von 55

45 Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für L w0, K PA etc. an. Die Gleichung für die Absorptionsfläche setzt sich aus den einzelnen Teilabsorptionsflächen Wände, Boden, Decke und Öffnungen zusammen: A = α 1 * A 1 + α 2 * A 2 + Mit der oben ermittelten Schallleistung für den Tagzeitraum sowie den in der folgenden Tabelle aufgelisteten Absorptionsgrade und Absorptionsflächen ergeben sich folgender Innenpegel im betrachteten Parkdeck: Tabelle 8-3 Eingangsdaten Innenpegel tags α 1 α 2 A 1 Decke, Boden, Seiten geschlossen A 2, Seiten offen A L w,tags L i,tags 0, m² 438 m² ,8 d(a) 75,8 db(a) Der Innenpegel nachts errechnet sich zu L i,nachts = 64,5 db(a) Die abgestrahlte Schalleistung pro m² wird über die Öffnungsflächen der Umfassungsfläche/Fassade im 1.OG abgestrahlt und anhand der Vorgaben der DIN EN wie folgt berechnet: L w = L i - R w - 4 (hier R w = 0 db) Die abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung tags/nachts pro qm errechnet sich zu : L W,tags = 71,8 db(a) L w,nachts = 60,5 db(a) P Seite 41 von 55

46 Ermittlung der Emission der Ein-/Ausfahrten ADU cologne Einfahrt Posthof Der Emissionspegel aus dem Zufahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90 berechnet. Tabelle 8-4: Eingangsdaten Emission Einfahrt Posthof Bezeichnung Fahrtstrecken Einfahrt Abschnitt 1 vor Durchfahrt Einfahrt Abschnitt 2 in der Durchfahrt Steigung Geschw. M p (%) * % Tag Nacht Tag Nacht maximal (km/h) , , * M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90 Tabelle 8-5: Emissionspegel Einfahrt Posthof Fahrtstrecke Einfahrt Abschnitt 1 vor Durchfahrt Einfahrt Abschnitt 2 in der Durchfahrt Emissionspegel L me in db(a) Tag Nacht (lauteste h) 46,6-54,6 * - * Der Einfluss der Mehrfachreflexion innerhalb der Durchfahrt wird pauschal mit 9 db angesetzt. P Seite 42 von 55

47 Ein-Ausfahrt Parkdeck Der Emissionspegel aus dem Zu- Ausfahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90 berechnet. Tabelle 8-6: Eingangsdaten Emission Ein-Ausfahrt Parkdeck Bezeichnung Fahrtstrecken Ein-Ausfahrt Abschnitt 1 Ein-Ausfahrt Abschnitt 2 Ein-Ausfahrt Abschnitt 3 Steigung Geschw. M * p (%) % Tag Nacht Tag Nacht maximal (km/h) ,4 0, ,4 0, ,4 0, * M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90 Tabelle 8-7: Emissionspegel Ein-Ausfahrt Parkdeck Fahrtstrecke Ein-Ausfahrt Abschnitt 1 Ein-Ausfahrt Abschnitt 2 Ein-Ausfahrt Abschnitt 3 Emissionspegel L me in db(a) Tag Nacht (lauteste h) 52,0 40,3 52,0 40,3 55,0 43,3 P Seite 43 von 55

48 Tor Anlieferung Ein-Ausfahrt Lkw aus Tor Anlieferung Der Emissionspegel aus dem Zu-/Ausfahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90 berechnet. Tabelle 8-8: Eingangsdaten Emission Ein-Ausfahrt Lkw durch das Tor Bezeichnung Fahrtstrecken Ein-Ausfahrt Steigung Geschw. M * p (%) % Tag Nacht Tag Nacht (km/h) 2, ,0 100, * M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90 Verladegeräusche durch das geschlossene Tor Anlieferung Wir gehen davon aus, dass das Tor Anlieferung nach Einfahrt, bzw. Ausfahrt der Lkw geschlossen wird und das Tor ein bewertetes Schalldämmmaß R w von größer gleich 15 db besitzt. Die Verladegeräusche wirken pro Lastzug ca. 45 min und pro Lieferwagen ca. 20 min ein, so dass sich bei 12 Lastzügen und 7 Lieferwagen insgesamt pro Tag eine Einwirkzeit der Verladegeräusche in der Anlieferung bei geschlossenem Tor von 7 h ergeben. Während der Verladung ist mit einem Innenpegel von ungünstigenfalls 85 db(a) zu rechnen. Für weitere lärmrelevante Tätigkeiten im Verladebereich, wie Betrieb Papierpresse, wird ebenfalls ein Innenpegel von 85 db(a) mit einer Einwirkzeit von 1 h angesetzt. Daraus resultiert insgesamt eine über die Torfläche nach Außen abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung von Lw = 63 db(a) pro m² bezogen auf die Tagzeit von 6 bis 22 Uhr. Das Tor hat eine Fläche von 62,4 m², so dass sich eine abgestrahlte Gesamtschallleistung Lw = 81 db(a) tags ergibt. In der Nachtzeit sind keine Lkw-Anlieferungen oder lärmrelevante Arbeiten in diesem Bereich vorgesehen. P Seite 44 von 55

49 Ermittlung der zulässigen Emission der Haustechnik auf dem Dach Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach Der gemäß derzeitiger Planung vorgesehene Standort für die Außeneinheiten der Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) ist auf dem östlichen Ende des Dachs (siehe Abbildung 8-5). Abbildung 8-5: Lage Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach Konkrete Vorgaben für die abgestrahlte Schalleistung der Haustechnik sind derzeit noch nicht vorhanden. Aus diesem Grunde wird eine technisch realisierbare Obergrenze für die abgestrahlte Gesamtschallleistung der Haustechnik auf dem Dach vorgegeben. Die Gesamtschallleistung der Haustechnik auf dem Dach (oberhalb des Tors der Lkw- Anlieferung, siehe Abb. 8-5) ist auf folgende Werte zu begrenzen: L W,tags = 90,0 db(a) L W,nachts = 78,0 db(a) P Seite 45 von 55

50 8.4. Betrachtete Immissionsorte und deren Immissionsempfindlichkeit In Anlehnung an den Flächennutzungsplan wird von folgenden Immissionsempfindlichkeiten an den Immissionsorten IO 01 - IO 10 (siehe Abb. 6-6 auf der Seite 25) ausgegangen. Tabelle 8-9 Immissionsorte und deren Immissionsempfindlichkeit Berechnungspunkt Immissionsempfindlichkeit analog Immissionsrichtwert in db(a) IO - Nr. Bezeichnung tags nachts 01 Kaiserstraße 84 GE Kaiserstraße 80 GE Kaiserstraße 45 MI Kaiserstraße 78 GE Bissingstraße 1 MI Kaiserstraße 74 MI Kaiserstraße 64 MI Kaiserstraße 42 MI Kaiserstraße 40 MI Kaiserstraße 31 MI Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung) Zuschläge auf die Immissionspegel Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall unmittelbar im Zuge der Berechnung der Immission gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum (Werktag) unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Ta- P Seite 46 von 55

51 geszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1. Buchstaben d - f der TA Lärm. Impulszuschläge (K I ) Die Teilimmissionen der Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können zeitweise auffällig durch Impulse sein. Die Impulshaltigkeit der Geräusche wurde jeweils quellenbezogen separat über den Zuschlag K I bei Festsetzung der Schallleistung berücksichtigt, der sich aus der Differenz L AFTm - L AFm ergibt (vgl. Tab. 6). Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt nicht: K I = 0 db. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit (K T ) Der Betrieb ist derzeit immissionsseitig nicht auffällig durch tonhaltige Geräusche. Die künftigen zusätzlichen Betriebsvorgänge und Aggregate emittieren in der Regel keine immissionsrelevanten, einzeltonhaltigen Geräusche, Im Rahmen einer Prognose setzen wir den einwandfreien Betrieb ohne tonale Auffälligkeit voraus, Aus diesem Grund erfolgt kein Zuschlag: K T = 0 db Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (K R ) Gemäß TA Lärm hat für Gebiete nach Nummer 6.1. Buchstaben d bis f auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 7:00 Uhr und 20:00 22:00 Uhr) ein Zuschlag von: K R = 6 db zu erfolgen. Im vorliegenden Fall ist dieser Zuschlag für aufgrund der Gebietsausweisung der Immissionsorte nicht erforderlich. P Seite 47 von 55

52 Beurteilungspegel Zusatzbelastung An den betrachteten Immissionsorten haben die Berechnungen folgende Beurteilungspegeln der Zusatzbelastung gemäß TA Lärm ergeben: Tabelle 8-10 Beurteilungspegel Lz Gewerbe (Zusatzbelastung), Vergleich mit den Richtwerten der TA Lärm Berechnungspunkt Lz Planfall Immissionsrichtwert in db(a) IO - Bezeichnung tags nachts tags nachts Nr. db(a) db(a) db(a) db(a) 01 Kaiserstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Bissingstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Kaiserstraße Fazit: Die Berechnungen zeigen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und nachts an den Immissionsorten IO 01 bis IO 10 durch die Zusatzbelastung Lz eingehalten und um mehr als 6 db unterschritten wird. P Seite 48 von 55

53 Durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse, durch beschleunigtes Abfahren sowie durch Türen- und Kofferraumdeckelschlagen mit L W,max = 99,5 db(a), sowie teils z.b. durch die Lkw-Betriebsbremse etc. mit L W,max = 110 db(a), ist damit zu rechnen, dass die erzeugten Maximalpegel tags innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen Vorbelastung und Gesamtbelastung Die Berücksichtigung bzw. Ermittlung einer etwaigen gewerblichen Vorbelastung und der resultierenden Gesamtbelastung ist gemäß TA Lärm erforderlich, wenn die zu erwartende Zusatzbelastung an den Immissionsorten um weniger als 6 db unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegt. Im vorliegenden Fall unterschreitet die Zusatzbelastung die jeweiligen Immissionsrichtwerte an den betrachteten Immissionsorten sicher um mehr als 6 db. Aus diesem Grund ist die Betrachtung der Vor- und Gesamtbelastung nicht erforderlich Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (Pkt. 7.4 der TA Lärm) In der TA Lärm, Pkt. 7. 4, heißt es: P Seite 49 von 55

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