Heute lernen, worauf es morgen ankommt! Berufliche Weiterbildung und die Finanzierungsmöglichkeiten
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- Gabriel Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Heute lernen, worauf es morgen ankommt! Berufliche Weiterbildung und die Finanzierungsmöglichkeiten
2 Peters Bildungsgruppe Die Institute vor Ort und das BFZ Peters in Waldkraiburg bilden im Verbund der Peters Bildungsgruppe ein dynamisches Netzwerk und sind in vielen Bereichen der beruflichen Bildung und Integration tätig.
3 Wer bezahlt meine Weiterbildung? Weiterbildung für (fast) alle Weiterbildung für Arbeitssuchende Aufstiegsorientierte Weiterbildung Weiterbildung für Beschäftigte Weiterbildung bei Unfall oder Erkrankung Erwerbstätige und Arbeitssuchende Arbeitslose und Arbeitssuchende Erwerbstätige und Arbeitssuchende mit Berufsabschluss Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer Beschäftigte in Kurzarbeit alle Beschäftigten Rehabilitanden Weiterbildungsprämie Weiterbildungssparen Bildungsgutschein Auftstiegsstipendium Begabtenförderung Meisterbafög WeGebAU KUG FbW und ESF Bildungsurlaub Persönliches Budget
4 für (fast) alle: die Bildungsprämie max. 500 (neu ab , statt wie bisher 154 ) für Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (oder bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst aufbringen Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheines ist eine persönliche Beratung Mehr über die Bildungsprämie erfahren Sie unter:
5 für (fast) alle: das Weiterbildungssparen ausschließlich für Maßnahmen, die das berufliche Fortkommen unterstützen damit wurde auch eine Möglichkeit für Besserverdienende geschaffen für jeden und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat eine Entnahme ist erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist die Voraussetzung ist eine persönliche Beratung Mehr über das Weiterbildungssparen erfahren Sie unter:
6 bei (drohender) Arbeitslosigkeit: der Bildungsgutschein Inhalt: das Bildungsziel die erforderliche Dauer der regionale Geltungsbereich Gültigkeitsdauer für das Einlösen des Gutscheins Träger und Maßnahme müssen zugelassen/zertifiziert sein Voraussetzungen: Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer/innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden die Notwendigkeit wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist Mehr unter:
7 für den Aufstieg: Meisterbafög (gem. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung die Aufstiegsfortbildung ist altersunabhängig und wird finanziell gefördert. Sie soll vor allem den Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe mehrere Formen möglich: Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht gefördert wird ein monatlicher Unterhaltsbeitrag, evtl. Kindesunterhalt und Betreuungskosten sowie die Lehrgangskosten 30,5 Prozent sind Zuschuss, der Rest ist ein zinsgünstigen Bankdarlehen weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie unter:
8 für den Aufstieg: Weiterbildungsstipendium unterstützt die Weiterbildung begabter junger Berufstätiger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO absolviert haben und die jünger als 25 Jahre sind über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu für die Finanzierung anspruchsvoller berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, insgesamt bis zu Eigenanteil 180 pro Jahr Voraussetzung: Berufsabschlussnote von 1,9 oder besser, Gewinn eines überregionalen beruflichen Landeswettbewerbs (Platz 1-3) oder der Arbeitgeber/die Berufsschule schlägt Sie vor der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag Weitere Informationen erhalten sie unter:
9 für den Aufstieg: Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind und die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben die Interessenten müssen ihre besondere Leistungsfähigkeit durch das Bestehen der Berufsabschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser nachweisen auch der begründete Vorschlag eines Betriebes kann anerkannt werden das Programm wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
10 für Beschäftigte: WeGebAU Geringqualifizierte Für Geringqualifizierte Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: der Beschäftigte hat bisher keinen Berufsabschluss (Ungelernte), oder ist seit mindestens vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig (Wiederungelernte), oder ist älter als 45 Jahre und in einem KMU ( 250 Mitarbeiter) beschäftigt der Beschäftigte wird für die Weiterbildung freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Entgelt auch für Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung Mehr über das Programm WeGebAU erfahren Sie unter:
11 für Beschäftigte: WeGebAU Konjunkturpaket II Für Qualifizierte: Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: der Berufsabschluss liegt mehr als 4 Jahre zurück die letzte geförderte Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen der Beschäftigte wird für die Weiterbildung freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Entgelt auch für Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung Mehr über das Programm WeGebAU erfahren Sie unter:
12 für Beschäftigte: Kurzarbeit FbW und ESF Qualifizierung und Kurzarbeit sind die beste Alternative zum Verlust des Arbeitsplatzes über FbW - Förderung der beruflichen Bildung oder ESF Europäischer Sozialfond Für Maßnahmen, die Geringqualifizierte zu einem Berufsabschluss führen, übernimmt die Agentur die vollen Lehrgangskosten (KUG FbW ; über Bildungsgutschein) Voraussetzung: Die Maßnahmen und der Bildungsträger müssen nach dem SGB III zugelassen sein (AZWV-zertifiziert) Weiterbildungsmaßnahmen für qualifizierte Mitarbeiter/innen werden mit % der Lehrgangskosten bezuschusst (ESF: Europäischer Sozialfond) Weitere Informationen erhalten Sie unter:
13 für Beschäftigte: Bildungsurlaub in vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer usw.) sind in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt in einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als Bildungsfreistellung bezeichnet in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es dagegen keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub Mehr über den Bildungsurlaub erfahren Sie unter:
14 Reha-Sonderweg persönliches Budget grundsätzlich ermöglicht es das neue Reharecht mit einem individuellen Antrag ein persönliches Budget abzurufen, mit auch außergewöhnliche Bildungswege und innbetriebliche Lösungen finanziert werden können Voraussetzung dafür ist, dass dieser Bildungsweg erfolgversprechend ist und nicht über Standardangebote umgesetzt werden kann oder aber die Rehabilitation auf diesem Wege kostengünstiger umzusetzen ist eine solche Lösung ist allein wegen des angesprochenen Wirtschaftlichkeitsnachweises in aller Regel nur mit intensiver Unterstützung entweder des zuständigen Rehaberaters, oder eines externen Beraters umsetzbar Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales
15 Welche finanziellen Hilfen gibt es bei der Ausbildung und beim Studium? Bafög Ausbildung/ Studium Auszubildende / Studenten Kindergeld Bildungskredit Studienförderung
16 für die Ausbildung und das Studium: Bafög Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten wie z.b. Berufsfachschulen Weitere Informationen erhalten Sie unter:
17 für die Ausbildung / das Studium: Kindergeld grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag von 8004 Euro pro Jahr, wird kein Kindergeld bezahlt Weitere Informationen erhalten Sie unter:
18 für die Ausbildung: Bildungskredit richtet sich an Auszubildende in den letzten 24 Monaten der Ausbildung, die eine Finanzspritze benötigen Kreditvolumen von EUR bis zu EUR, wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. 2,05 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 1,96 % (Stand: ) unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten einfache Antragstellung im Internet : Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG- möglich!
19 Studium: Studienförderung Deutsche Bildung Kombination von Studienfinanzierung und inhaltlicher Förderung (Studienfonds) Voraussetzungen: Hochschulreife, Studium an einer staatlich anerkannten Universität im In- oder Ausland und den festen Willen, das Studium abzuschließen Für die Abschlüsse Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor, Master, MBA, LLM, Promotion Die Förderdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr und maximal 3 Jahre, die Förderung beträgt 100 bis pro Monat plus Einmalzahlungen Vorteile: einkommensabhängige Rückzahlung und man kann sich auch während des Studiums noch bewerben einfache Antragstellung im Internet :
20 Stipendium oder Bankkredit als Alternative?! Keine der Möglichkeiten trifft auf Sie zu oder damit sind nur ein Teil der Weiterbildungskosten gedeckt? eine umfangreiche Datenbank zu Stipendien finden Sie auf Kreditmöglichkeit z.b. über Finanzfair, bieten einen speziellen Weiterbildungskredit an, abzahlbar auch in kleinen Raten Recherche bei Kreditvergleichsportalen im Internet wie z.b. Financescout oder KeyCompare, bieten aber meist keine speziellen Bildungskredite für einen Studienkredit bietet das Portal hilfreiche Informationen, einen aktuellen Vergleich von 36 Studienkrediten finden Sie auf den Seiten von CHE Centrum für Hochschulentwicklung nach einer Onlinerecherche bietet sich evtl. auch ein Gespräch mit Ihrer Hausbank an fragen Sie auch in der Familie nach einem Privatkredit, oft finden sich hier gute Möglichkeiten (aber auch hier ist ein Vertrag empfehlenswert)
21 Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiter helfen können. Ansprechpartner: Andrea Grams, Kontakt: Weitere Informationen finden Sie auch unter: oder Tel Bildquellen: siehe Impressum auf unserer Homepage, eigene Bilder sowie Bildungsprämie und Deutsche Bildung
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