Das Stabilitätsgesetz 2016
|
|
- Carin Hermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 01/2016 vom 11/01/2016 Das Stabilitätsgesetz 2016 Für das Jahr 2016 führt der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen ein. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die neuen Bestimmungen: 1. Neue Bestimmung für Ankauf Erstwohnung Bisher musste der Eigentümer einer Erstwohnung vor dem Kauf einer neuen Erstwohnung die alte Wohnung verkaufen, ansonsten konnte er die Begünstigungen für den Erwerb der Erstwohnung nicht nochmals in Anspruch nehmen. Nun kann er die neue Wohnung mit der Erstwohnungs-Begünstigung kaufen, sofern er seine alte Wohnung innerhalb eines Jahres verkauft. 2. Steuerbonus Ankauf Wohnung Wer innerhalb eine Wohnung mit Energieklasse A oder B von einer Baufirma kauft, kann die Hälfte der MwSt. in 10 gleichen Raten in der Steuererklärung als Spesen absetzen. 3. Keine Reduzierung der Körperschafssteuer IRES Die geplante Reduzierung der Körperschaftssteuer IRES von 27,5% auf 24% im Jahr 2016, wird vorerst, aus Finanzierungsgründen, auf den verschoben. 4. IRAP-Befreiung für Landwirte Ab sind die Landwirte von der Entrichtung der IRAP befreit. Nicht befreit sind die Tätigkeit Urlaub auf dem Bauernhof sowie die mit der Landwirtschaft verbundenen Tätigkeiten. 5. Energetische Sanierung und Wiedergewinnungsarbeiten Der Steuerbonus für energetische Sanierungen beträgt für das gesamte Jahr 2016 weiterhin 65% der getätigten Ausgaben. 1/8
2 Der Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten wird in seiner derzeitigen Form verlängert: die Ausgabenhöhe bleibt unverändert bei ; der Steuerabzug beträgt 50% auf die getätigten Ausgaben. 6. Steuerbonus für Möbel und Haushaltsgeräte Der Steuerbonus für den Ankauf von Möbel und Haushaltsgeräten im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten wird bis zum verlängert. Die Ausgabenhöhe bleibt unverändert bei , der Steuerabsetzbetrag bei 50% der getätigten Ausgaben. 7. Steuerbonus Ankauf Möbel für Jung-Paare Für Jung-Paare (Ehepaare oder zusammenlebende Paare) wurde für den Möbelkauf ein Steuerbonus von 50% der getätigten Ausgaben gewährt, die Ausgabenhöhe beträgt Voraussetzungen für die Jung-Paare sind: müssen seit min. 3 Jahren den selben Wohnsitz haben; einer von beiden muss jünger als 35 Jahre sein; die Wohnung muss als Erstwohnung gekauft worden sein (das Datum des Kaufes spielt keine Rolle); die Möbel müssen für die Einrichtung der Erstwohnung vorgesehen sein. 8. Steuerliche Erleichterungen bei Ankauf der Erstwohnung mittels Leasing Das Stabilitätsgesetz sieht für den Ankauf einer Erstwohnung mittels Leasingvertrag einen IRPEF-Steuerabsetzbetrag von 19% auf einen jährlichen Höchstbetrag von vor. Bei Ablöse der Immobilie (riscatto) steigt der Höchstbetrag auf Für die Anwendung der Erleichterung muss der Leasingnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen: Die geleaste Wohnung muss innerhalb eines Jahres ab Übertragung als Erstwohnung verwendet werden. Der Leasingnehmer der Wohnung darf bei Vertragsabschluss das 35. Lebensjahr* noch nicht überschritten haben und ein Gesamteinkommen von nicht überschreiten. *Die steuerliche Erleichterung reduziert sich auf die Hälfte bei einem Alter über 35 Jahren. 9. Steuerbonus Ankauf Energieüberwachungssysteme Für den Ankauf von Energieüberwachungssystemen wurde ein IRES- bzw. IRPEF- Steuerbonus von 65% der getätigten Ausgaben für das gesamte Jahr 2016 eingeführt. 2/8
3 10. Erhöhung der steuerlichen Abschreibungen und Leasingkosten Unternehmer und Freiberufler, welche im Zeitraum vom bis neue Sachanlagen erwerben, können eine erhöhte steuerliche Abschreibung bzw. erhöhte Leasingkosten zur Geltung bringen. Der steuerliche Wertansatz der Neuankäufe wird um 40% erhöht. Von der Förderung sind folgende Neuankäufe ausgeschlossen: Immaterielle Güter Gebrauchte Güter Immobilien Alle Güter, welche einen Abschreibungssatz von weniger als 6,5% aufweisen. 11. Forfait-Pauschalsystem Die Umsatzlimits des Forfait-Pauschalsystems wurden für alle Tätigkeiten erhöht. Die Ersatzsteuer wurde für die ersten 5 Jahre von 15% auf 5 % gesenkt. Bei Einkommen aus unternehmerischer/freiberuflicher Tätigkeit und abhängiger Arbeit/Rente gilt es zu beachten dass das Einkommen aus abhängiger Arbeit/Rente nicht überschreitet. Bisher musste die unternehmerische/freiberufliche Tätigkeit die Haupttätigkeit darstellen, sofern das Gesamteinkommen aus unternehmerischer/freiberuflicher Tätigkeit und abhängiger Arbeit/Rente überschreitet. 12. Privatisierung Immobilien und Fahrzeuge Gesellschaften Es gibt nun die Möglichkeit, dass Gesellschaften innerhalb mittels Bezahlung einer reduzierten Ersatzsteuer nicht betrieblich genutzte Immobilien und Fahrzeuge begünstigt an ihre Gesellschafter verkaufen oder zuweisen können. Die reduzierte Ersatzsteuer beträgt in der Regel 8% und kann in zwei Raten bezahlt werden. Ebenso ist eine Umwandlung der bestehenden Gesellschaft in eine einfache Gesellschaft möglich. 13. Zuweisung der Immobilien bei Einzelunternehmen Einzelunternehmen können betrieblich genutzte Immobilien bis zum begünstigt mit einer Ersatzsteuer von 8% privatisieren. An Stelle der Normalbesteuerung des Veräußerungsgewinnes, wird eine Ersatzsteuer von 8% auf den Differenzbetrag zwischen aufgewerteten Katasterertrag und dem Buchwert angewendet. 3/8
4 Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung sind: Die Immobilie muss zum im Besitz des Einzelunternehmens gewesen sein. Die Immobilie muss vorwiegend für die ausgeübte Tätigkeit genutzt worden sein (Katasterkategorie A/10, C und D). 14. MwSt-Bereich.: Ausstellung von Gutschriften Bei Konkurseröffnung bzw. Eröffnung eines anderen Insolvenzverfahrens kann die MwSt. sofort durch Ausstellung einer Gutschrift zurückgefordert werden. Diese Neuerung tritt erst mit in Kraft. 15. Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) Neuerungen Konsortialmitglieder werden in Zukunft ihre Dienstleistungen für das Konsortium mit dem Reverse-Charge-Verfahren abrechnen, sofern das Konsortium Auftragnehmer von öffentlichen Körperschaften ist und somit das Split-Payment-Verfahren in Anwendung kommt. Die Neuerung gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Konsortium direkt den Auftrag von der öffentlichen Körperschaft erhalten hat. Die Konsortien werden durch diese Neuerung ihre MwSt.-Guthaben verringern. Die EU-Gremien müssen dieser Neuerung noch zustimmen. 16. Verjährungsfrist Steuerperioden Die Fristen für die Steuerfeststellung wurden ab wie folgt erhöht: für Erklärungen, welche regulär eingereicht wurden, auf 5 Jahre nach Versendung (bisher 4 Jahre) Beispiel: das Unico 2017 muss bis zum aufbewahrt werden. für nicht eingereichte Erklärungen, auf 7 Jahre nach vorgesehenem Versendetermin (bisher 5 Jahre) 17. Neue Bestimmungen bei den Steuerstrafen Die Reduzierung der Strafen im Steuerbereich tritt bereits ab in Kraft. 18. Wiederaufnahme Ratenzahlung Das Stabilitätsgesetz sieht eine Erleichterung für nicht durchgeführte Ratenzahlungen bezüglich abgeschlossener Steuerstreitverfahren (accertamenti con adesione und 4/8
5 acquiescienza all`accertamento) vor. Es kann eine begünstigte Wiederaufnahme der Ratenzahlungen beantragt werden. 19. Geschäfte mit Black-List Ländern Die Nicht-Absetzbarkeit von Kosten von in Steuerparadiesen ansässigen Unternehmen bzw. Freiberuflern wird abgeschafft. 20. Rundfunkgebühren (canone RAI) Die Zahlung der Rundfunkgebühren wurde im Stabilitätsgesetz für 2016 neu geregelt. Die Gebühr beträgt jährlich 100 und wird fortan über die Stromrechnung des Wohnsitzes abgerechnet (10 Raten). Die einbezahlte Gebühr gilt für alle Aufenthaltsorte des Steuerzahlers und seiner Familie, d.h. sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Zweitwohnungen. Durch eine Ersatzerklärung (Abgabe bei der Agentur der Einnahmen) kann eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden. 21. Verlängerung Begünstigung für Neueinstellungen auf unbestimmte Zeit Für Arbeitgeber wurde die Begünstigung für Neueinstellungen von Personal mit unbefristeten Verträgen verlängert. Dabei ist folgendes zu beachten: gilt für Arbeitsverträge, welche vom abgeschlossen wurden; sieht eine Reduzierung der Sozialabgaben in Höhe von 40% vor (INAIL wird nicht berücksichtigt), Maximalbetrag pro Jahr ; ist nicht mit anderen Begünstigungen/Befreiungen vereinbar. 22. Beitragssätze INPS-Sonderverwaltung Die Beitragssätze für die INPS-Sonderverwaltung (gestione separata) für Freiberufler betragen für 2016 wie folgt: Freiberufler ohne andere Pensionskasse Freiberufler mit anderer Pensionskasse (Rente) 27,72% 24,00% 23. Steuerguthaben Wiedergewinnungsarbeiten im Tourismus Für Gastbetriebe, wurde zusätzlich zum Steuerbonus für Wiedergewinnungsarbeiten ein Bonus für Erweiterungen eingeführt. Die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen werden erst noch erlassen. 5/8
6 24. Steuerbonus Mediation Für Streitparteien, welche sich vor einem künftigem Gerichtsverfahren in Mediation einigen, wird ein Steuerguthaben in Höhe von 250 gewährt. 25. Steuerbonus Ankauf von Dieseltreibstoff für Transportunternehmen Der bisher gültige Steuerbonus für Transportunternehmen für den Ankauf von Dieseltreibstoff wird ab 2016 nur für Fahrzeuge über EURO 2 gewährt. 26. Forfait-Abzüge für Transportunternehmen Die Agentur der Einnahmen setzt im Laufe des Jahres die Pauschalbeträge für den Außendienst fest, die den Einzelunternehmen und den Gesellschaftern der Personengesellschaften für die persönlich durchgeführten Fahrten zustehen. Es werden auch die pauschalen Tagessätze für die Arbeitnehmer festgesetzt, die anstatt der tatsächlichen Ausgaben abgezogen werden können. 27. Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen Die Aufwertung betrifft die zum im Eigentum von privaten Personen, einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen und nicht gewinnorientierten Körperschaften befindlichen Baugrundstücke, landwirtschaftlichen Grundstücke und nicht quotierten Beteiligungen. Innerhalb muss hierfür eine beeidete Schätzung erstellt werden und die Ersatzsteuer im Ausmaß von nunmehr 8% bezahlt werden. Bei Abwertungen der Grundstücke und der Beteiligungen, für welche in den Vorjahren eine Aufwertung durchgeführt wurde, wird eine Neuberechnung der Ersatzsteuer (8%) durchgeführt. Dabei kann es zu einer erheblichen Steuererhöhung kommen; die bereits bezahlte Ersatzsteuer kann allerdings verrechnet werden. 28. Aufwertung von betrieblichen Gütern und Beteiligungen Unternehmen haben die Möglichkeit, das Anlagevermögens und die Beteiligungen, welche zum in der Bilanz aufschienen aufzuwerten. Für die Anerkennung des Mehrwertes muss eine Ersatzsteuer von 16% für abschreibbare Güter und von 12% für nicht abschreibbare Güter geleistet werden. Der steuerliche Vorteil wird ab dem Steuerjahr 2018 anerkannt (Abschreibung); bei Verkauf, Zuweisung an die Gesellschafter bzw. Eigenverbrauch außerhalb des Unternehmens ab dem Jahr Die Aufwertungsrücklage kann durch eine Ersatzsteuer von 10% freigestellt werden. 6/8
7 29. Bargeld Mit dem Stabilitätsgesetz wird das Limit für die Verwendung von Bargeld, von übertragbaren Schecks und Überbringersparbüchern mit Wirkung von bisher 999,99 auf 2.999,99 erhöht. Weiters können ab 2016 die Mieten von Wohnungen wieder in bar bezahlt werden. 30. POS-Geräte nun Pflicht Alle Freiberufler und Unternehmer sind nun verpflichtet ein POS-Gerät zu installieren, damit sowohl Zahlungen mit Debitkarten (Bankomat), als auch mit Kreditkarten möglich sind. Dazu wird eine spezielle Durchführungsverordnung erlassen. Ab wird man auch die Parkgebühren in den blauen Zonen mit Debit- und Kreditkarten bezahlen können. 31. Landwirtschaft Die Pflicht zur Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz von weniger als wird nicht eingeführt. Die Registergebühr für den Ankauf von landwirtschaftlichen Grundstücken für Nicht- Landwirte wird von 12% auf 15% erhöht. 32. Vorausgefüllte Mod. 730 Sämtliche Subjekte, welche sanitäre Dienstleistungen erbringen wie z.b. allgemeine Arztleistungen, sanitäre und zahnärztliche Prothesen, ärztliche Untersuchungen und anderem autorisiertem Personal für besondere Dienste usw. und sanitäre Produkte verkaufen wie z.b. Medikamente usw. müssen innerhalb an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) sämtliche Daten (Steuernummer des Steuerpflichtigen, Steuernummer des Dienstleitungserbringers, Rechnungsdatum, Art der sanitären Dienstleistung/Verkaufes, Betrag, Datum der Zahlung) für die vorausgefüllten Mod. 730 übermitteln. 33. Bestattungskosten Bestattungskosten sind bis zu einem Maximalbetrag von steuerlich absetzbar. Neu ist, dass diese Spesen nunmehr absetzbar sind, auch wenn der Verstorbene kein Verwandter war. 34. Absetzbeträge Studiengebühren Studiengebühren von privaten und ausländischen Institutionen konnten bisher maximal in Höhe der Gebühren der öffentlichen Institutionen abgesetzt werden, wobei die Studienart 7/8
8 sowie die Nähe ausschlaggebend waren. Ab 2016 erlässt der Gesetzgeber jährlich ein Dekret mit den absetzbaren Studiengebühren je nach Fakultät. 35. Kultur-Gutschein für 18-Jährige Alle italienischen und EU-Staatsbürger, die im Jahr Jahre alt werden und in Italien ihren Wohnsitz haben, erhalten vom Staat einen Kulturgutschein (Kultur-Card) über 500. Mit diesem Gutschein (Card) können sie Eintritte für Museen, Kinos, Theater, Galerien, Nationalparke und sonstige kulturelle Veranstaltungen bezahlen. 36. Steuerbonus Sicherheitsüberwachungssysteme Für den Ankauf von Videoüberwachungssystemen und den Abschluss von Verträgen mit Überwachungsinstituten wird ein Steuerbonus gewährt. Die dafür notwendigen Durchführungsbestimmungen werden noch erlassen. Sonstige Neuerungen das Jahr 2016 betreffend. Ab wird der Enasarco-Beitragssatz von 14,65% auf 15,10% erhöht. (Wie gehabt gehen 50% des Beitrages zu Lasten des Vertreters und 50% zu Lasten des Auftraggebers) Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang können Sie uns gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhold Kofler Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar. - Alle Angaben ohne Gewähr. 8/8
Zugangsvoraussetzungen
Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht
Mehr3. Rundschreiben 2013
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrSTEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN
(Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren
MehrSteuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
Mehr= Rundschreiben n. 7 03.12.2008
= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Mehr1. Rundschreiben 2015
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 1. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis: Neuheiten des Stabilitätsgesetzes 2015 1.) Verlängerung Steuerbegünstigung für Wiedergewinnungsarbeiten...1
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrGrenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*.
Grenzen Sie sich von Ihren Wettbewerbern ab und nutzen Sie die Vorteile der 5-Jahres-Garantie der ZEMAG - kostenlos*. *Die Leistung ist für ZEMAG-Partner kostenlos. Die Teilnahme steht jedem frei. Teilnehmer
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr= Rundschreiben n. 4 6. Juli 2011
= Rundschreiben n. 4 6. Juli 2011 = Steuerfälligkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, + 6. Juli + Fälligkeit Saldo- und Akontozahlungen der IR- PEF, IRAP und Sozialabgaben für alle natürlichen und juristischen
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrErläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)
Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrIndividuelle Beratung für Generationen seit Generationen.
Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrDie Neuerungen in Bezug auf die Repräsentationsspesen
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I
MehrASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld
ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld Zusammenfassung: Durch das Gesetz Nr. 92/2012 (sog. Riforma Fornero ) wurde, mit Wirkung ab 1. Januar 2013, das neue Arbeitslosengeld
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrMerkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011
Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Inhaltverzeichnis I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht 3 1. Personen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland 3 2. Personen ohne
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrӒnderungen der Steuer- und Beitragsgesetze für 2015. 1. Körperschaftssteur
Ӓnderungen der Steuer- und Beitragsgesetze für 2015 Unten geben wir bekannt die wichtigste Punkte der im nächsten Jahr gültigen Steuergesetzen, und unterstreichen die Ӓnderungen. Wo wir nicht angezeigt
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrZusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar
Mehrwww.arbeiterkammer.com PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN
www.arbeiterkammer.com Pensionsrecht PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN PENSIONSRECHT DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN Für Frauen und Männer, die
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrArbeitsrecht und Arbeitsschutz
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht
MehrVerarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...
Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrKauf- und Übernahmevertrag
Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrSteuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien
Steuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien Gloria Diego LexTax Consulting Jávea, 26. Februar 2014 Index Steuernummer (NIE oder NIF) Rathaus und Steuern Spanisches Finanzamt Benachrichtigung
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrCredit-Prüfung im Bundessteuerrecht
Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Prüfungsort: Hilfsmittel: Freitag, 1. Juli 2005, 1100 1300 Uhr Hauptgebäude Universität, Hörsaal Nr. 210 AULA DBG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche,
MehrÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE
ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrBezahlung von Übungsleitern
Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrFinanzgesetz 2011. Kundeninfo 1-2011
Kundeninfo 1-2011 Finanzgesetz 2011 In den letzten Tagen des Jahres 2010 wurde das Finanzgesetz für das Jahr 2011 genehmigt (Gesetz vom 13.12.2010 Nr. 220 veröffentlicht am 21.12.2010). Dieses Gesetz enthält
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
Mehr