Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie/Wirtschaftsinformatik FH Serie C
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- Silke Esser
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1 Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie/Wirtschaftsinformatik FH Serie C Fach: Zeit: Wirtschaftsrecht 180 Minuten Punkte: 100 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch Erste Wiederholung Zweite Wiederholung (bitte ankreuzen) Erreichte Punkte Note: Bitte kontrollieren Sie, ob Sie das vollständige Aufgabenset erhalten haben. Anzahl Seiten (inkl. Deckblatt): 8 Seiten Hilfsmittel Gemäss separat abgebenem Informationsblatt zum jeweiligen Prüfungsfach (Fach/Prüfungsrelevanter Stoff/Stoffabgrenzungen/Zugelassene Hilfsmittel) Hinweise - Schreiben Sie auf jedes Blatt Ihren Namen und beschriften Sie die Lösungsblätter immer einseitig - Sollten Sie zusätzliche Blätter benötigen, verwenden Sie das von der AKAD zur Verfügung gestellte Papier - Lösungen ohne Namen sowie unleserlicher Schrift können nicht bewertet werden - Benutzen Sie bitte keinen Bleistift - Bitte stellen Sie das Natel ab! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Seite 1 von 8
2 Aufgabe 1 (3 Punkte / 5') a.) Was macht der Richter, wenn er im Gesetz keine Regel zum Fall findet? (1/2) b.) Wie geht ein Richter dabei vor? (1 1/2) c.) Wo im Gesetz ist dieser Fall genau geregelt? (1) Aufgabe 2 (8 Punkte / 10') Kreuzen Sie richtige Antworten (keine, eine oder mehrere Lösung/en möglich, jedes richtige Kreuz gibt einen Punkt, falsche Kreuze führen zu Abzügen) an: a.) Zivilrecht ist: b.) Objektives Recht: c.) Unlimitiertes Vorkaufsrecht: d.) Simulation bei Verträgen: e.) Verjährungsfrist: das Zivilprozessrecht (ZPO); das Strafprozessrecht (StPO); Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG); ist immer zwingendes Recht; ist immer dispositives Recht; ist jeder Gesetzesartikel; bedarf zur Gültigkeit bei Grundstücken nicht der öffentlichen Beurkundung; ist ein Kaufrecht, welches durch Vertrag ein einseitiges Gestaltungsrecht einräumt; kann auch von Gesetzes wegen entstehen (ohne vertragliche Vereinbarung); ist im ZGB geregelt; ist im Versicherungsvertragsgesetz aufgeführt und regelt den Regress bei ungerechtfertigtem Leistungsbezug; ist im OR geregelt; ist eine Verwirkungsfrist; beträgt bei unerlaubter Handlung in der Regel 1 Jahr; wird vom Richter von Amtes wegen beachtet; f.) Zwangsvoll- ist immer kantonales Recht (Prozessrecht); streckungsrecht ist auch Bundesrecht; ist immer Bundesrecht; g.) Kausalhaftung: bedarf kein Verschulden; bspw. Unerlaubte Handlung gemäss Art. 41 OR; bedarf keinen adäquaten Kausalzusammenhang; Seite 2 von 8
3 Aufgabe 3 (3 Punkte / 5') Nennen Sie nur die relevanten Stichwörter, jedes richtige Stichwort gibt einen halben Punkt, wobei maximal 3 Punkte möglich sind Nennen Sie mögliche Erlöschungsgründe von Verträgen (nicht nur der einzelnen Obligationen). Aufgabe 4 (13 Punkte / 20') Erklären Sie nur mit kurzen relevanten Stichwörter und genauen Angaben des Gesetzes (Artikel, Absatz, Ziffer etc.) Frau Inge Merz mietet bei der Jupiter Immobilien AG eine 3 Zimmerwohnung in Baden per 1. Mai Der Vertrag wurde am 1. Februar 2003 von den Parteien unterschrieben. Frau Merz hält gewisse Regelungen des Vertrages im Nachhinein für fragwürdig und stellt Ihnen am 1. März 2003 zu den vertraglich geregelten Punkten nachfolgende Fragen: a.) b.) c.) In Ziffer 7 des Vertrages wird vereinbart, dass die Mieterin auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses bei Kündigung durch den Vermieter im Voraus verzichtet. Ist diese Bestimmung gültig und was muss Frau Merz tun, damit die Bestimmung keine Rechtswirkung erzeugt? (3) In Ziffer 8 wird der Mieterin auferlegt, ein Mietdepot von 3 Monatsmieten auf ein Sperrkonto zu errichten? Frau Merz will wissen, I. ob die Höhe rechtens ist (1 1/2) und II. ob die Beschwichtigung des Vermieters, dass im Konkursfall des Vermieters das Geld nicht mit Konkursbeschlag belegt würde, glaubhaft sei? (1 1/2) Der Mietvertrag verbietet in Ziffer 9 der Mieterin, das Mietverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Frau Merz will aufgrund dieser Bestimmung wissen: I. ob nicht das OR dem Mieter ein Übertragungsrecht gebe; (2) II. wenn sie kündigt, ob sie dann die Miete bis zum ordentlichen Kündigungstermin bezahlen müsse, falls der Vermieter eine Übertragung ablehne? (3) III. ob sie ihre Freundin nicht als Untermieterin nehmen dürfe? (2) Aufgabe 5 (2 Punkte /5 ) Gärtner Rosenbaum erhält von Klara Schöni einen kostbaren Rosenstock, Mainzer Fastnacht, zum überwintern, damit er im Frühling wieder wunderschön blühe. Rosenbaum vermietet das schöne Stück einer Fastnachtsgesellschaft als Dekoration der Ehrendame. Rosenbaum trifft alle nur erdenklichen Sicherheitsmassnahmen. Durch Blitzschlag wird der Rosenstock zerstört. Haftet Rosenbaum? Seite 3 von 8
4 Aufgabe 6 (12 Punkte / 25') Begründen Sie bei allen Fragen Ihre Antworten kurz. Geben Sie, falls möglich, relevante Die Huber AG kauft bei der ABC AG eine Maschine für CHF 500' Vertraglich wird vereinbart, dass die Maschine am 1. November 2002 abzuliefern ist und die Zahlung des Kaufpreises am 30. November erfolgen soll. Zur Sicherung des Kaufpreises verlangt die ABC AG Sicherheiten. Da der Verwaltungsrat der Huber AG, Hans Huber, David Rothmann von der Investmentfirma Rothmann & Cie. gut kennt, bekommt die Huber AG von der Investmentfirma Rothmann & Cie eine Solidarbürgschaft, welche in einem einfachen schriftlichen Vertrag die Bürgschaftssumme von CHF 300' festhält. Die Maschine wird am 1. November geliefert, doch weist sie erhebliche Mängel auf, weshalb die Huber AG am 30. November 2002 nur CHF 200' überweist und wegen den Mängeln den restlichen Kaufpreis mindert. a.) Die ABC AG verlangt die Wandelung, da ein solcher Preisnachlass für sie nie in Frage kommt. Kann Sie die Wandelung verlangen? (3) b.) Da die Huber AG trotz Mahnung nicht zahlt, belangt die ABC AG am 10. Dezember 2002 die Rothmann & Cie. Beurteilen Sie die nachfolgenden Behauptungen von Herrn Rothmann: I. Da die ABC AG noch keine Betreibung gegen die Huber AG eingeleitet habe, sei die nicht Einbringlichkeit der Hauptforderung nicht belegt und die Forderung an die Rothmann & Cie. irrelevant. (2) II. Die Bürgschaft sei wegen formellen Fehlern ungültig. (2) c.) Die Rothmann & Cie unterhält auch gute Geschäftsbeziehungen zu der ABC AG. Sie bezahlt deshalb die geforderten CHF 300' Als sie auf die Huber AG Regress nehmen will, weigert sich diese zu bezahlen. I. Die Rothmann & Cie. stellt sich auf den Standpunkt, dass die Huber AG eine bestrittene Gegenforderung gar nicht verrechnungsweise geltend machen konnte. Hat sie Recht? (2) II. Die Rothmann & Cie geht davon aus, dass es ihr als Bürge nicht zusteht, Einreden des Hauptschuldners geltend zu machen. Was halten Sie davon? (3) Aufgabe 7 (5 Punkte / 15') Die ursprünglichen Kapitaleinlagen der neu gegründeten Caduff & Co. betragen für Sonja Streicher CHF 60'000.--, Veraina Caduff CHF 90'000.--, Urs Zimmermann CHF 70' Während die Gesellschaft im ersten Geschäftsjahr 2001 erstmals einen Verlust im Betrag von CHF 30' hinnehmen muss, präsentiert die Gesellschaft im Jahr 2002 einen Gewinn von CHF 45' a.) Wieviel Franken Zins haben die Gesellschafter nach Gesetz für das Jahr 2002 zugut? (3) b.) Über wieviel Franken Gewinn kann jeder hinsichtlich des Gewinnes des Jahres 2002 verfügen? (2) Seite 4 von 8
5 Aufgabe 8 (16 Punkte / 25') Die Müller AG hat gesamthaft 100 Namensaktien ausgestellt, welche sich im Eigentum von folgenden Personen befinden: Hans Müller 50 Aktien, Hans Müller junior 10 Aktien, Klaus Fischer 20 Aktien, Sonja Bächer 20 Aktien. Im Verwaltungsrat ist einzig der Präsident, Hans Müller, vertreten. Der Gesellschaft geht es gut, weshalb Fischer und Bächer eine hohe Dividende erwarten. Der Müller AG gelingt es durch die Bildung gesetzlicher Reserven und anderen gesetzlichen Bilanzierungsmöglichkeiten keinen Gewinn auszuweisen. Auf Anfrage an den Verwaltungsrat erfahren Fischer und Bächer, dass keine Dividende vorgesehen ist und zudem der Präsident Hans Müller junior als Prokurist ernennen will. Hans Müller junior, ein erfahrener Playboy und Spieler, hat vom Geschäft der Müller AG überhaupt keine Ahnung. Schon nach kurzer Zeit entsteht der Gesellschaft aus diesem voraussehbaren Missmanagement ein Schaden von CHF 100' a.) Haben Bächer und Fischer im vorliegenden Fall ein Anrecht auf eine Dividende? (2) b.) Der Verwaltungsrat Hans Müller gewährt sich eine Tantieme. Ist dies zulässig? (1) c.) Darf Hans Müller ohne Rücksprache Prokuristen ernennen? (1) d.) Fischer und Bächer wollen Hans Müller für den Schaden von Müller junior haftbar machen. Wie würden Sie die Haftung begründen? (3) e.) Hans Müller entgegnet, dass Fischer und Bächer nicht Schaden der Gesellschaft einklagen können. Stimmt das? (2) f.) Im Folgejahr weisst die AG Gewinn aus. Hans Müller, welcher sich rächen will, verweigert zusammen mit Junior durch die Stimmenmehrheit an der GV eine Dividende. I. Muss eine Dividende bei Gewinn ausgesprochen werden? (2) II. Was können Bächer und Fischer tun? (2) g.) Junior verkauft heimlich seine 10 Aktien an Fischer und Bächer, welche nun an der nächsten GV einen Überraschungscoup landen wollen. I. An der GV verweigert Hans Müller Fischer und Bächer die Mitgliedschaftsrechte der 10 zusätzlich gekauften Aktien. Darf er das? (2) II. Falls Bächer und Fischer die 10 von Junior gekauften Aktienrechte einsetzen können, was bedeutet dies für die AG? (1) Seite 5 von 8
6 Aufgabe 9 (3 Punkte / 5') Beantworten Sie folgende Fragen stichwortartig. a.) Nennen Sie vier Gründe resp. Vorteile weshalb ein Produzent seine Produkte über ein selektives Vertriebssystem verkaufen will. (1) b.) Erklären Sie den Begriff des Erschöpfungsprinzips im Immaterialgüterrecht. (1) c.) Was passiert mit den Preisen, sofern Parallelimport zulässig ist? (1) Aufgabe 10 (8 Punkte / 15') Hans Hungerbühler, Monika Sommer und Jörg Sigrist sind drei gesellige Freunde. Sie kochen sehr gerne und überlegen sich, ob sie ein Verein gründen wollen mit dem Namen Freunde die kochen. a.) Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen, um einen Verein zu gründen? (1) b.) Da die drei Freunde sich überlegen später auch für Dritte zu kochen, überlegen sie sich, ob sie nicht gleich eine Aktiengesellschaft gründen sollen. Hans will wissen, wie man eine Aktiengesellschaft errichtet. (1) c.) Jörg meint, dass die Gründung einer Aktiengesellschaft sicher sehr viel Geld braucht. Er will die genaue Regelung wissen, wieviel Aktienkapital mindestens verlangt ist und wieviel man wirklich mindestens einbezahlen muss. (1) d.) Darauf meint Jörg, dass man auch eine Sacheinlagegrüngung machen könne. Das sei ganz praktisch. Wenn man alle Küchenutensilien der drei Freunde zusammen nehme reiche das zwar nicht, aber er kenne einen guten Treuhänder der würde schon bestätigen, dass das für eine Sacheinlagegründung reichen wird. Ausserdem sei man ja durch da Aktienkapital geschützt und es bestehe auch im Falle, dass die Aktiengesellschaft wegen Überschuldung liquidiert werde, keine Haftung für die drei Freunde. Stimmt das? (1) e.) Die Gründung einer Aktiengesellschaft kosten Hans definitiv zu viel Geld. Es schlägt vor einfach so einzukaufen, gut zu kochen ein grosses Fest zu machen und die geladenen Gäste dann um einen kleinen Unkostenbeitrag zu bitten. Da werde sicher jeweils genug Geld zusammenkommen. Jörg will wissen ob es sich in diesem Falle nicht auch um eine Gesellschaft handelt und wie denn ein allfälliger Verlust aufgeteilt würde. (1) f.) Nach langem Hin und Her schlägt Monika den zwei Männern vor, eine GmbH zu gründen und erklärt ihnen wieviel Kapital heute benötigt wird resp. einbezahlt sein muss, wie auch wieviel Kapital gemäss der beschlossenen Revision des GmbH- Rechts notwendig ist. Wieviel wird genau benötigt? (1) g.) Welcher Betreibung unterliegt ein geschäftsführendes Mitglied einer GmbH? (1) Seite 6 von 8
7 h.) Jörg schlägt vor man könnte auch eine Genossenschaft gründen, das würde auch viel besser klingen: Genossenschaft der kochenden Freunde. Er wird beauftragt abzuklären ob es allenfalls einen Grund gibt, weshalb die drei Freunde keine Genossenschaft gründen können. (1) Aufgabe 11 (10 Punkte / 19') Herr und Frau Fröhlich sind seit einigen Jahren verheiratet. Einen Ehevertrag haben sie nicht. Eines Tages wird Herr Fröhlich aufgrund eines Kaufvertrages für sein schönes Auto betrieben. a.) Herr Fröhlich macht sich keine grosse Sorgen, dass seine Frau jemals den Zahlungsbefehl zu Gesicht erhält, da er den Briefträger jeweils empfängt und seine Frau bereits um 0600 Uhr das Haus verlässt. Stimmt das? (1) b.) Kann Frau Fröhlich Rechtsvorschlag erheben, auch wenn ihr Mann das nicht will? (1) c.) Der Rechtsvorschlag von Herrn Fröhlich wurde im Rechtsöffnungsverfahren beseitigt. Der Betreibungsbeamte hat wertvollen Schmuck aus einer Erbschaft von Frau Fröhlich gepfändet. Wie kann sie sich dagegen wehren? (2) d.) Besteht allenfalls eine Frist für Frau Fröhlich wenn sie verhindern will, das ihr wertvoller Erbschmuck gepfändet wird? (2) e.) Der Autoverkäufer erhält vom Betreibungsamt eine Mitteilung vom Anspruch von Frau Fröhlich am gepfändeten Schmuck. Er ist damit überhaupt nicht einverstanden. Was muss er tun? (2) f.) Wie viele Tage beträgt die Frist, wenn der Autoverkäufer sich gegen den Anspruch von Frau Fröhlich wehren will? (1) g.) Was sind die Konsequenzen, wenn der Autoverkäufer diese Frist verpasst? (1) Aufgabe 12 (9 Punkte / 16') Joe Acker betreibt einen PC Versandhandel mit Ladenlokal. Aufgrund des schlechten Geschäftsganges ist er mit der Miete für die Geschäftsräume mit zwei Monatsmieten im Rückstand. Seite 7 von 8
8 a.) Was kann der Vermieter tun ausser der allfälligen Anhebung einer Betreibung? (2) b.) Der Vermieter hat Kenntnis davon erhalten, dass Herr Acker auf Ende des nächsten Monats ausziehen will und in den nächsten Tagen die Geschäftsräume sowie das Lager räumen will. Welche Möglichkeit ergibt sich für den Vermieter? (2) c.) Innert welcher Frist muss der Vermieter anschliessend was tun? (2) d.) Was kann der Vermieter tun, wenn Herr Acker trotzdem heimlich sein PC-Lager aus den Geschäftsräumen fortschafft? (3) Aufgabe 13 (8 Punkte / 15') Herr Josef Maurer besitzt ein erfolgreiches Bauunternehmen. Aufgrund des Auftragseinbruchs hat er seit einem Jahr enorme finanzielle Probleme. Kürzlich wurde über ihn der Konkurs eröffnet. Die Bank Fisch ist Konkursgläubigerin. Heute erfährt sie, dass Herr Maurer sein Haus, sowie seine wertvolle Autosammlung vor einigen Monaten seiner langjährigen Freundin zum Geburtstag geschenkt hatte. a.) Was kann die Bank tun? (3) b.) Wo muss die Bank ihre Klage einreichen? (1) c.) Ändert sich etwas, wenn die Freundin gutgläubig war? (2) d.) Innert welcher Frist verwirkt die Bank ihr Klagerecht? (2) Total 100 Punkte / 180' Seite 8 von 8
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