Teilhabeplanung. Wohnen & Tagesstruktur für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. (Modul 2) Landkreis Emmendingen

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1 Teilhabeplanung Landkreis Emmendingen Wohnen & Tagesstruktur für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (Modul 2) 1

2 Herausgeber (Impressum) 2015 Landkreis Emmendingen Bahnhofstraße Emmendingen Internet: Vom Sozial- und Krankenhausausschuss des Landkreises einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen am 26. Januar 2015 Kontakt: Sozial- und Jugendhilfeplanung, Fachbereich Sonderdienste Manfred Elsner / m.elsner@landkreis-emmendingen.de Bild Titelseite: Dorothea Zehntner: "Farben im Schnee" Kunstkalender 2013, Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal entstanden im Kunstprojekt der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal (mit freundlicher Genehmigung) 2

3 Inhalt 1 Grundlagen der Teilhabeplanung Ausgangslage im Landkreis Emmendingen Planungsverantwortung des Landkreises UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion Methode Personenkreis und Träger der Hilfen im Landkreis Leistungsangebote im Landkreis Bereich Wohnen Begriffsdefinitionen Leistungsberechtigte des Landkreises Anbieter von Wohnhilfen im Landkreis Prognose Schule Hochrechnung künftiger Bedarfe Zu erwartende Abgänge im Bereich Wohnen Detaillierte Bedarfsprognose (Platzzahlen) Spezifische Bedarfe Bereich Tagesstruktur / Arbeit Begriffsdefinitionen Leistungsberechtigte des Landkreises Anbieter von tagesstrukturierenden Hilfen im Landkreis Prognose Schule Zu erwartende Zu- und Abgänge im Bereich Tagesstruktur Detaillierte Bedarfsprognose Leitlinien der Verwaltung Anhang

4 4 Teilhabeplanung LKR Emmendingen

5 1 Grundlagen der Teilhabeplanung 1.1 Ausgangslage im Landkreis Emmendingen Im Landkreis Emmendingen leben derzeit ca Menschen 1. Davon sind Menschen schwerbehindert und verfügen über einen Schwerbehindertenausweis 2. Etwa die Hälfte von ihnen, nämlich Personen, haben bereits das 65. Lebensjahr überschritten. Im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen standen zum Stichtag ca. 800 Menschen. Dies entspricht etwa 0,5% der Gesamtbevölkerung des Landkreises Emmendingen (Ba-Wü: 0,56%). Unter den 800 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung weisen ca. 540 Menschen eine geistige, körperliche oder mehrfache Behinderung auf. 1.2 Planungsverantwortung des Landkreises Mit der Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2005 wurde den Stadt- und Landkreisen die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übertragen. Mit dieser Zuständigkeitsübertragung ging jedoch nicht nur die Einzelfallverantwortung, sondern auch die Planungsverantwortung auf den Landkreis über. Die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Aspekte zu gewährleisten gehört zu den zentralen Aufgaben der Sozialplanung. Dies erfordert einen strukturierten Planungsprozess. Die allgemeine demografische Entwicklung in Deutschland ist von einer höheren Lebenserwartung der Menschen gekennzeichnet. Dies trifft ebenso auf Menschen mit einer Behinderung zu. Demzufolge werden Senioren mit einer Behinderung künftig eine größere Rolle in der Bedarfsplanung einnehmen. 1.3 UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion Mit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurden die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung konkretisiert. Die Behindertenrechtskonvention stellt damit den neuen Rechtsrahmen für die Behindertenpolitik in Deutschland dar und erhebt die Rechte von Menschen mit Behinderung zur Grundlage und zum Maßstab politischen Handelns. Die Konvention steht für den Wechsel von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte, so dass Menschen mit Behinderung von diesen Rechten Gebrauch machen können. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt im Gemeinwesen mit Menschen ohne Behinderung zusammen leben können. Dies betrifft grundsätzlich alle Lebensbereiche. In der hier vorgelegten Teilhabeplanung ist der Schwerpunkt auf die Bereiche Wohnen und Arbeit bzw. Tagesstruktur gerichtet. 1 StaLa-Daten zum , laut Zensus vom : Einwohner 2 Grad der Behinderung (GdB) > 50 5

6 Die Bereiche Frühförderung und Bildung werden in einer gesonderten Planung Berücksichtigung finden. Nach der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderungen während des Dritten Reiches entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Behindertenarbeit, die nunmehr Menschen mit einer geistigen Behinderungen fördert und ihnen eine Beschäftigung im Rahmen von Werkstätten ermöglicht. Damit einhergehend sind Wohneinrichtungen entstanden, in denen die Menschen teilweise exklusiv, d.h. abseits der Mehrheitsgesellschaft leben, arbeiten oder betreut werden. Ein Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen hat nunmehr eine Entwicklung eingeleitet, die eine inklusive Beschäftigung sowie auch inklusives Wohnen von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat. Vor diesem Hintergrund hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales die Förderkriterien für den Bau von Behinderteneinrichtungen entsprechend dieser Kriterien ausgerichtet. Seit dem Jahr 2005 unterstützt der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS 3 ) durch verschiedene Programme Absolventen von Sonder- und Förderschulen mit einer geistigen Behinderung sowie Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) in ihrer beruflichen Orientierung und Teilhabe. Ziel ist es hierbei, Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen durch Unterstützung ihrer Potentiale die Chance zu geben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 1.4 Methode Methodisch umfasst die Teilhabeplanung in der Erhebung zunächst Leistungsangebote aller Anbieter von Wohn- und Arbeitshilfen im Landkreis und differenziert in einem weiteren Schritt nach der Herkunft der Leistungsempfänger. Gleichzeitig wurden alle in Frage kommenden Schulen um eine Prognose zum Hilfebedarf ihrer Schüler nach Beendigung der Schulzeit gebeten. Im Rahmen von Workshops wurden Empfehlungen und erste Maßnahmen entwickelt. Als Ergebnis der Workshops wurden auch Verfahren zur Hochrechnung künftiger Bedarfe vereinbart. Unter Einbeziehung der Leistungsstatistik des Landkreises, der Daten der Leistungserbringer sowie der Schulprognosen und weiterer statistischer Faktoren wurden für die künftigen Bedarfe in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur detaillierte Hochrechnungen entwickelt. 3 KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales, Stuttgart 6

7 2 Personenkreis und Träger der Hilfen im Landkreis 2.1 Leistungsangebote im Landkreis Aktuell 4 bieten im Landkreis fünf Leistungsanbieter 5 Hilfen des Wohnens oder der Tagesstruktur an: - Caritasverband Freiburg Stadt e.v. - Lebenshilfe Breisgau ggmbh - Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e.v. - Sozialtherapeutische Gemeinschaft "Michael" e.v. - Sozialwerk Breisgau ggmbh ( Am Bruckwald ) Während sich das Angebot der Lebenshilfe Breisgau und der Gemeinschaft "Michael" in Weisweil ausschließlich auf Wohnhilfen begrenzt, bieten die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e.v., der Caritasverband Freiburg-Stadt e.v. sowie das Sozialwerk Breisgau ggmbh Am Bruckwald in Waldkirch Wohnhilfen und tagesstrukturierende Hilfen an. Im Bereich der Tagesstruktur wurden zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 470 Hilfeleistungen und im Bereich der Wohnhilfen 280 Hilfen vorgehalten. Abbildung 1 - Standorte der Eingliederungshilfe für geistig und mehrfach behinderte Menschen im Landkreis Emmendingen 2.2 Bereich Wohnen Begriffsdefinitionen Wohnhilfen sind gemäß 55 SGB IX Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten. In welcher Form diese Wohnhilfe erbracht wird, folgt aus dem indivi- 4 Stand 2012 / Anschriften s. Anhang 7

8 duellen Bedarf des Leistungsberechtigten. Die Hilfeformen sind gemäß der Leistungsvereinbarung im Rahmen der Eingliederungshilfe 6 in Leistungstypen unterteilt und unterscheiden sich nach stationärem und ambulantem Wohnen sowie betreutem Wohnen in Familien. Stationäres Wohnen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung wird in Einrichtungen erbracht, in denen die Betroffenen wegen einer wesentlichen Behinderung wohnen (i.d.r. Wohnheime, Wohngruppen) 7. Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist die Verbindung einer selbständigen Lebensführung in eigenem Wohnraum mit einer regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch Fachkräfte. Es wird in Wohngemeinschaften sowie im Einzel- und Paarwohnen angeboten 8. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) ist ein Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung, die nicht oder nur begrenzt zu einer eigenständigen Lebensführung fähig sind. Aufgabe des Begleiteten Wohnens in Familien ist es, eine Lebensführung in Familien anstelle einer sonst erforderlichen Hilfe in einem Heim zu ermöglichen. Die aufnehmende Familie erhält dafür eine materielle Entschädigung und Begleitung durch einen Fachdienst Leistungsberechtigte des Landkreises Zum Stichtag erhielten insgesamt 284 Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung in Zuständigkeit des Landkreises Emmendingen Wohnhilfen. Ort der Hilfegewährung Stationär Ambulant (ABW) Wohnen in Familien (BWF) Gesamt im Landkreis 106 (43%) 22 (79%) 11 (100%) 139 (49%) außerhalb Landkreis 139 (57%) 6 (21%) 0 (0%) 145 (51%) Gesamt 245 (100%) 28 (100%) 11 (100%) 284 (100%) Abbildung 2 - Tabelle der Leistungsberechtigten des Landkreises Mit 49% nehmen nur die Hälfte aller Leistungsberechtigten des Landkreises Wohnhilfen im Landkreis wahr. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Hilfearten. Im stationären Bereich werden 57% der Wohnhilfen außerhalb und 43% der Wohnhilfen innerhalb des Landkreises wahrgenommen. Im Vergleich dazu werden ambulante Hilfen mit nahezu 80% und Wohnhilfen in Familien ausschließlich innerhalb des Landkreises wahrgenommen. 6 vgl. 53ff SGB XII 7 Stationäre Hilfe wird entsprechend dem individuellen Bedarf erbracht und schließt ggf. ein die Hilfe für eine individuelle Basisversorgung, alltägliche Lebensführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeitgestaltung, Kommunikation, psychische und medizinische Hilfen (vgl. Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg, Rahmenvertrag zu Vereinbarungen nach 75 Abs. 3 SGB XII, Stand ) 8 Vgl. Ambulante Leistungen in fachlich betreuten Wohnformen (BWB) - Eckpunkte - Arbeitsgruppe Region Freiburg, Fachgruppe Soziales, Juli vgl. Leistungsbeschreibung für das Begleitete Wohnen in Familien (BWF), Caritasverband Freiburg-Stadt, Juli 2009 (Die Betreuung durch Eltern, Kinder oder Ehegatten / Partner ist in dieser Hilfeform nicht möglich) 8

9 Abbildung 3 zeigt das Verhältnis von stationären und nicht-stationären Wohnhilfen. Während dieses im Landkreis Emmendingen 86% zu 14% beträgt, liegt der Landesdurchschnitt bei 80% zu 20%. stationär nicht-stationär ABW + BWF % 14% Abbildung 3 - Verhältnis der Hilfeformen Anbieter von Wohnhilfen im Landkreis Dem zuvor dargelegten Gesamtbedarf des Landkreis Emmendingen in Höhe von 284 Plätzen für die Leistungsberechtigten im Bereich der Wohnhilfen mit 245 stationären und 28 ambulanten Wohnhilfen sowie 11 Wohnhilfen in Familien, steht ein Gesamtangebot der Leistungsanbieter in Höhe von 280 Plätzen gegenüber, davon sind 247 Plätze im stationären und 33 Plätze im ambulanten Bereich. Die Platzzahlen im ambulanten Bereich teilen sich auf in 21 Plätze ambulant betreutes Wohnen und 12 Plätze betreutes Wohnen in Familien. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung bestand damit insgesamt ein annähernd ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Gesamtbedarf des Landkreises einerseits und dem gesamten Platzangebot der Leistungsanbieter. Im Vergleich der Leistungsanbieter wird in Abbildung 4 deutlich, dass das Sozialwerk Breisgau ggmbh ( Am Bruckwald ) als überregionaler Anbieter die meisten Wohnhilfen vorhält und diese ausschließlich in stationärer Form erbringt. Bei den Leistungsanbietern Caritas Freiburg-Stadt e.v. und der Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal nehmen die ambulanten Wohnhilfen jeweils ca. ¼ des Angebotes ein. Der überwiegende Teil der Wohnhilfen im Landkreis wird somit im Rahmen stationärer Angebote erbracht, nur ca. 12% der Wohnhilfen haben einen ambulanten Charakter. Abbildung 4 - Verteilung der Wohnhilfen auf die Leistungsanbieter im Landkreis 9

10 Abbildung 5 zeigt, dass im Bereich Wohnen 135 Angebote von Leistungsberechtigten aus dem Landkreis in Anspruch genommen werden. Dies entspricht ca. 47,5%. Weitere 17% der Belegungen erfolgen aus der Stadt Freiburg, sowie 18% aus dem Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald. Insgesamt richten sich die Wohnhilfeangebote der Einrichtungen im Landkreis zu über 80% an Menschen mit Herkunft aus der 3er-Regio. Abbildung 5 - Anspruchsbegründende Herkunft der Leistungsempfänger in Einrichtungen im Landkreis Aus den beiden vorherigen Grafiken wird deutlich, dass die Einrichtung Am Bruckwald der größte Anbieter an stationären Wohnhilfen ist. Von den 121 Plätzen werden allerdings nur 29 von Menschen aus dem Landkreis Emmendingen belegt. Weitere 92 Personen kommen aus den angrenzenden Gebietskörperschaften Breisgau Hochschwarzwald und Freiburg. Diese Belegungsstruktur ist auf die anthroposophische Ausrichtung der Einrichtung und des damit einhergehenden überregionalen Einzugsgebietes zurückzuführen. Diese Vereinbarung wurde noch in der Planungsverantwortung des Landeswohlfahrtsverbandes Baden getroffen. Im Gegensatz zu der Einrichtung Am Bruckwald (und auch der Gemeinschaft "Michael") nehmen die Angebote des Caritasverbandes und der Lebenshilfe überwiegend Menschen aus dem Landkreis Emmendingen in Anspruch. Abbildung 6 Verteilung der Altersgruppen in den einzelnen Einrichtungen 10

11 Wie Abbildung 6 zeigt, sind im Bereich der Altersstruktur erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen erkennbar: Während in der Einrichtung Am Bruckwald der weitaus größere Anteil der Leistungsempfänger unter 40 Jahren alt ist (76% der Gesamtbewohner), überwiegt bei den beiden anderen großen Anbietern der Anteil derjenigen Bewohner, die 40 Jahre oder älter sind (Caritas 67%, Lebenshilfe Elztal 76%). In diesem Zusammenhang ist auch die Verweildauer der Menschen in den drei bereits langjährig bestehenden Einrichtungen mit stationärem Angebot ( Am Bruckwald, Lebenshilfe Elzach) zu beachten: Die überwiegende Mehrheit der stationären Wohnhilfen lebt langfristig in der jeweiligen Einrichtung. Heimbewohner mit einer Verweildauer von 15 und mehr Jahren stellen bei der Lebenshilfe Elzach mit 22 Personen einen Anteil von 43%. Bei der Einrichtung Am Bruckwald sind dies mit 35 Personen 29% 10 der Bewohner (Abbildung 7). In der Gesamtschau wird deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der stationären Wohnhilfen auf Dauer angelegt ist. So leben von den insgesamt 172 Bewohnern beider Leistungsanbieter mit ca. 55% deutlich mehr als die Hälfte der Menschen bereits seit 10 oder mehr Jahren in der Einrichtung. Abbildung 7 - Verweildauer der Leistungsberechtigten in den einzelnen Einrichtungen Prognose Schule Die Prognose der Schulen basiert auf den Daten von insgesamt 7 Schulen 11. Davon sind vier aus dem Landkreis (Waldorfschule, Eduard-Spranger-Schule und Esther-Weber- Schule in Emmendingen, Michaelschule in Waldkirch) und drei aus dem relevanten Einzugsgebiet außerhalb des Landkreises 12 (Bregtalschule Furtwangen, Korzak-Haus Freiburg, Haus Tobias Freiburg). 10 Dass die Verweildauer einiger Bewohner im Bruckwald zum Teil deutlich die Bestandszeit der Einrichtung in Waldkirch überschreitet, geht auf die ursprüngliche Gründung im Stadtgebiet Freiburg und den erst 1999 erfolgten Umzug in die damals neu geschaffenen Einrichtungsgebäude nach Waldkirch zurück. 11 Anschriften s. Anhang 12 das ursprünglich gleichfalls angefragte BBZ Stegen (Sonderschule f. Hörgeschädigte) wurde wegen fehlender Relevanz für die Teilhabeplanung nicht in die Auswertung aufgenommen. 11

12 Zur Vorausberechnung zukünftiger Bedarfe kommt der Prognose der Schulen eine besondere Bedeutung zu. Schulen haben die Aufgabe, die Schüler optimal zu fördern und sie für die Zeit nach der Schule ggf. auf Anschlusshilfen im Bereich des Wohnens und der Berufsfindung vorzubereiten. Damit sind sie gleichfalls in der Lage, eine verlässliche Prognose für die künftigen Bedarfe der Schulabgänger eines jeden Altersjahrgangs der Sozialplanung zur Verfügung zu stellen. Dadurch, dass junge Menschen mit Behinderungen ihre Potentiale häufig erst spät entwickeln, sind langfristige Prognosen in Bezug auf die Hilfebedarfe der Absolventen der Schulen grundsätzlich schwierig. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmung der Prognose der Schulen mit der Sozialstatistik der vergangenen Jahre kann deren Einschätzung jedoch als Grundlage für die weitere Sozialplanung des Landkreises herangezogen werden. Im Rückblick der Schulen für die Jahre 2007 bis 2011 zeigte sich, dass 2/3 der abgegangenen Schülerinnen und Schüler nach Beendigung ihrer Schulzeit keine Wohnhilfen in Anspruch nahmen. Von dem anderen Drittel nahm nur ein sehr geringer Anteil ambulante Hilfen in Anspruch (Abbildung 8). Abbildung 8 - differenzierter Rückblick auf Schulabgangsjahrgänge und deren Hilfebedarf (Bereich Wohnen) Die Prognose der Schulen zeigt zweierlei (Abbildung 9): 12 Nach Einschätzung der Schulen werden künftig etwas mehr Abgänger der Schulen Wohnunterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen (ca. 43% statt bisher ca. 38%). Dies wird mit einer veränderten Einstellung der Eltern und Jugendlichen begründet. Junge Menschen mit Behinderungen wollen nunmehr wie Menschen ohne Behinderungen sich in einer eigenen Wohnung verselbständigen, zumindest jedoch sich aus dem Elternhaus lösen. Daher ist zu erwarten, dass Menschen mit Behinderungen (ambulante) Wohnhilfen künftig früher und mit einer größeren Selbstverständlichkeit in Anspruch nehmen werden. Vor diesem Hintergrund wurde von den Schulen auch eine signifikante Verschiebung hin zu ambulanten Wohnformen (künftig ca. 14% statt bisher nur 2,41%) prognostiziert. Auch hier begründen die Schulen diesen Trend mit geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Inklusion).

13 Abbildung 9 Prognose der Schulen zum Thema Wohnhilfebedarf Die große Mehrheit (92%) der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besucht auch eine der Schulen im Landkreis. Hierbei handelt es sich um die Eduard-Spranger-Schule (Sonderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche in Trägerschaft des Landkreises, 52%) sowie die Esther- Weber-Schule (staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat, 28%). Hinzu kommen Abgänger der Waldorfschule (8%) und der Heimsonderschule St. Michael (5%). Abbildung 10 zeigt die Gesamtzahl der Schulabsolventen der einzelnen Schulen bis zum Jahr Wegen der gleichmäßigen Verteilung der Schulabgänger über diesem Zeitraum hinweg wird hier auf eine jährliche Aufschlüsselung verzichtet. Abbildung 10 künftige Schulabgänger der befragten Schulen (Leistungsberechtigte des Landkreises) Wie Abbildung 11 zeigt, handelt es sich im Prognosezeitraum überwiegend um Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einer geistigen (68%) oder einer mehrfachen Behin- 13

14 derung (19%). Mit 13% ist der Anteil von Schulabgängern mit einer rein körperlichen Behinderung vergleichsweise gering. Abbildung 11 Prognose der Schulen zur Verteilung der Behinderungsarten unter den abgehenden Schülern Hochrechnung künftiger Bedarfe Die Prognose der Schulen stellt die erste Bezugsgröße für die Zugänge in die Wohnhilfen. Ergänzt wird diese durch sogenannte Quereinsteiger. Als Quereinsteiger definieren wir Menschen mit Behinderung, die aktuell ohne eine Wohnhilfe (i.d.r. privat) wohnen, beispielsweise bei den Eltern, Geschwistern oder Familie im weiteren Sinn, selten auch alleine. Quereinsteiger sind i.d.r. Leistungsbezieher, die nur Eingliederungshilfe im Bereich der Tagesstruktur erhalten. Viele von ihnen wohnen mittlerweile bei sehr betagten Eltern, so dass es nach deren Ableben für die Menschen mit Behinderungen zu gravierenden Veränderungen ihrer Lebenssituation kommen wird. In der Folge ist mit einem erweiterten Bedarf an Wohnhilfe zu rechnen, wenn es nicht gelingt, rechtzeitig Möglichkeiten der aktivierenden und stabilisierenden Unterstützung noch vor dem Wegfall der jetzt Verantwortlichen im Sozialraum zu organisieren. Aus der Analyse der Leistungsstatistik des Landkreises sowie der Erhebung bei den Leistungsanbietern kann gefolgert werden, dass die o.g. Quereinsteiger durchschnittlich im Alter von 50 Jahren einen Wohnhilfebedarf zusätzlich zum bereits vorhandenen Tagesstrukturbedarf haben werden. Im Rahmen der Workshops wurde dieser Wert als eine der Berechnungsgrundlagen der Hochrechnung festgelegt. Darüber hinaus wurde für diese Personengruppe ein Bedarf im Verhältnis von 55% stationär zu 45% ambulant für den Bereich Wohnen angenommen. Mit dieser Annahme liegt die Hochrechnung des Landkreises in ähnlichen Größenordnungen wie die anderer Land- und Stadtkreise und des KVJS Zu erwartende Abgänge im Bereich Wohnen Bei der Erstellung von Hochrechnungen zur Teilhabeplanung ist auch die Einstellung von Hilfen durch Todesfälle zu berücksichtigen. Die Frage der Lebenserwartung behinderter 14

15 Menschen hat sich auch der KVJS zum Thema eines Forschungsansatzes gemacht 13. Hier wie auch in zahlreichen anderen Veröffentlichungen zeigt sich, dass die Lebenserwartung behinderter Menschen in den letzten Jahrzehnten erheblich angestiegen ist, ohne jedoch an die der nicht-behinderten Menschen heranzureichen. Für den vorliegenden Teilhabeplan wurde die Lebenserwartung behinderter Männer (65,27 Jahre) aus den Ergebnissen der Forschung leicht abgerundet und als pessimistische, niedrigste Variante 1 mit 65 Jahren definiert. Um einen Vorhersage-Korridor zu erhalten, wurde dem vorgenannten Wert eine zweite, höhere, optimistische Variante 2 mit 75 Jahren hinzugefügt. Diese obere Variante orientiert sich an den Erkenntnissen der KVJS-Studie zu Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe, bei der die Lebenserwartung von Frauen mit Behinderung auf knapp 73 Jahre ermittelt und hier aufgerundet wurde. Die Erhebung bei den Einrichtungen im Landkreis zeigt, dass zum Stichtag nur ca 3,2% der Leistungsempfänger von Wohnhilfen im Landkreis tatsächlich bereits über 65 Jahre sind. Es ist daher anzunehmen, dass zumindest für die nächsten Jahre eher mit einem Ergebnis unterhalb des Mittelwerts beider Annahmen zu rechnen sein wird. Mittel- und langfristig ist jedoch mit einer ansteigenden Zahl von Hilfen im Bereich der Senioren zu rechnen (vgl. Abbildung 6, Seite 10, dort insbesondere die Altersspanne der 50 bis 59 Jahre alten Menschen). Veränderungen durch Zu- und Wegzug und Einrichtungswechsel einzelner Leistungsempfänger wurden in der Hochrechnung mangels Planbarkeit nicht berücksichtigt Detaillierte Bedarfsprognose (Platzzahlen) Unter Berücksichtigung der vorgenannten Annahmen und Kriterien ergab sich folgendes Szenario für den Bereich der Wohnhilfen: Abbildung 12 rechnerischer Mittelwert aus beiden vorgenannten Varianten 13 Alter erleben Lebensqualität und Lebenserwartung von Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung im Alter, KVJS 2012 und 2013 (Hrsg.), Die KVJS-Studie kommt 2013 zum Ergebnis, dass die Lebenserwartung behinderter Männer 65,27 Jahre beträgt, die der Frauen 69,90 Jahre (Baden-Württemberg). Die Studie vergleicht die Werte aus Baden-Württemberg auch mit Ergebnissen aus Westfalen-Lippe: Dort beträgt die Lebenserwartung 70,03 Jahre (Männer) und 72,84 Jahre (Frauen). 15

16 Unter Würdigung der Rahmenbedingungen und der Erfahrungswerte aus der Zwischenauswertung der tatsächlichen Entwicklungen der Jahre 2012 und , ist von einem zusätzlichen Platzbedarf knapp unterhalb des Mittelwerts der 10-jährigen Hochrechnung auszugehen. Hierauf begründet ergibt sich ein künftiger Mehrbedarf bis zum Jahr 2022 in Höhe von ca. 54 stationären und 39 ambulanten Plätzen im Bereich der Wohnhilfen (vgl. Abbildung 13). Zur Eintrittswahrscheinlichkeit der angenommenen Aufteilung zwischen ambulanten und stationären Hilfen (55% zu 45%, vgl. S. 14), fehlen bislang sowohl örtlich als auch überörtlich (KVJS) Erfahrungswerte. Abbildung 13 zu erwartender Mehrbedarf über den Gesamtzeitraum (Mittelwert) Spezifische Bedarfe Im Rahmen der bereits erwähnten Workshops wurden neben dem Mehrbedarf an Plätzen auch besondere qualitative Bedarfe identifiziert und diskutiert. Die Sozialplanung des Landkreises sieht insbesondere bei den drei nachfolgenden Themenfeldern Handlungsbedarf: Menschen mit besonders intensiven Hilfebedarfen Einzelne Menschen mit einer geistigen Behinderung zeigen eine zusätzliche und teilweise sehr stark ausgeprägte psychische Erkrankung ( Doppeldiagnose ). In diesen zwar wenigen Fällen in Zuständigkeit des Landkreises zeigt sich regelmäßig, dass dem sehr hohen individuellen Hilfebedarf der Betroffenen mit den derzeit im Landkreis vorhandenen Angeboten nicht adäquat entsprochen werden kann. Diese Erkenntnis aus den Workshops deckt sich mit der Einschätzung der Hilfeplanung des Landkreises. Überregional gemachte Erfahrungen mit dieser Zielgruppe zeigen, dass es hier besonderer Hilfeeinrichtungen bedarf, die konzeptionell sehr flexibel sind. Als zielführend hat sich gezeigt, dass dem Hilfebedarf sehr wirksam in einer gemischten Zusammensetzung von 14 Im Zuge der Erhebung hat sich gezeigt, dass die obere Variante (Sterbealter 75 Jahre) als Berechnungsgrundlage für die nächsten Jahre ein unrealistisches Bild ergeben würde. 16

17 Wohngruppen abgeholfen werden kann. Gemeint ist hier das gemeinsame Wohnen von Menschen mit geringerem Hilfebedarf mit den Menschen mit sehr intensivem Hilfebedarf (heterogene Wohngruppen). Eine Konzentration von sehr stark hilfebedürftigen Menschen im Sinne eines hochauffälligen Verhaltens (homogene Wohngruppen) scheint hingegen eher zu einer Potenzierung der Probleme zu führen. Hilfreich erscheint hier ferner, wenn die Wohneinrichtung vor Ort über weitläufige und anpassungsfähige tagesstrukturierende Arbeitsangebote, auch im Außenbereich, verfügt. Diese Arbeitsangebote liegen idealerweise im landwirtschaftlichen Bereich und schließen die Arbeit und den Umgang mit Tieren ein. Pflegebedürftigkeit im Alter Zunehmend kommen Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe in ein Alter, in dem zu dem Eingliederungshilfebedarf auch ein pflegerischer Altenhilfebedarf hinzu tritt. Dieser unterscheidet sich häufig nicht wesentlich von dem nichtbehinderter Menschen. Einrichtungen der Eingliederungshilfe versuchen bereits jetzt nach Kräften, dem sich verändernden Hilfebedarf ihrer Bewohner dann noch gerecht zu werden. Einen durch die eintretende Pflegebedürftigkeit erforderlichen Wechsel der Menschen mit Behinderung in eine Einrichtung der Altenpflege gilt es im Interesse der Betroffenen zu vermeiden. Zielführend erscheint hier eine teilweise Ausrichtung bestehender und neu zu gründender Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe auf Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Quereinsteiger in Wohnhilfen Wie bereits ausgeführt, nehmen zahlreiche Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe im Bereich der Tagesstruktur in Anspruch, wohnen jedoch noch Zuhause oder bei Geschwistern, seltener auch alleine. In vielen dieser Fälle kümmern sich betagte Eltern um ihre mittlerweile erwachsenen Kinder. Ein Ausfall der Eltern durch Krankheit, eigene Pflegebedürftigkeit oder Tod ist hier oft über Nacht Auslöser für eine Entwurzelung der betroffenen Menschen mit Behinderung durch die plötzlich erforderlich gewordene Aufnahme in eine stationäre Wohnhilfe. Hier muss nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden, den Betroffenen auch nach dem Wegfall der Eltern ein ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechendes Hilfeangebot machen zu können. Ziel ist hierbei, ihnen den Verbleib in ihrem vertrauten Sozialraum zu ermöglichen. Hilfeformen, die dies umsetzbar machen, bedürfen der langfristigen Vorbereitung aller Beteiligten. Zu suchen sind Wege, die die Betroffenen frühzeitig auf den Übergang von Familie in eine andere Wohn- und Lebensform vorbereiten und so dazu beitragen, den Anteil privat organisierter sowie ambulanter Wohnhilfen zu erhöhen ( ambulant vor stationär ). 17

18 2.3 Bereich Tagesstruktur / Arbeit Begriffsdefinitionen Tagesgestaltende Hilfen sind gemäß 33 SGB IX Leistungen, die die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichern sollen. Hierzu gehören für Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung insbesondere auch Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für volljährige behinderte Menschen (WfbM) 15, wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommt und wenn diese Menschen in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Zu diesem Bereich zählen auch sogenannte Außenarbeitsplätze der WfbM, die i.d.r. in Kooperation von WfbM und Firmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Erwachsene Menschen mit einer wesentlichen geistigen und körperlichen Behinderungen im Sinne von 53 SGB XII, die wegen Art und/oder Schwere der Behinderung nicht in einer WfbM beschäftigt werden können, erhalten die erforderliche Hilfe und Unterstützung in den Förder- und Betreuungsgruppen (FuB) 16. Hinzu kommt der Bereich der tagesgestaltenden Hilfen für Senioren Leistungsberechtigte des Landkreises Insgesamt 478 Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung in Zuständigkeit des Landkreises Emmendingen erhielten zum Stichtag tagesstrukturierende Hilfen. Ort der Hilfegewährung Tagesstrukturierende Hilfen (absolut) Tagesstrukturierende Hilfen (%) im Landkreis % außerhalb Landkreis % gesamt % Abbildung 14 - Tabelle der Leistungsberechtigten des Landkreises Annähernd 2/3 der Hilfen werden innerhalb des Landkreises erbracht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Landkreis Emmendingen mit den beiden benachbarten Leistungsträgern (Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) eine Versorgungsregion ( Regio ) bildet und für die Werkstätten in Umkirch, March, Riegel und Freiburg über die 15 In der WfbM (Leistungstyp I.4.4 ) durchlaufen alle Leistungsempfänger zu Beginn ein sogenanntes Eingangsverfahren (EV), das 1-3 Monate dauern kann. Daran schließen sich 12 Monate Grundkurs und 12 Monate Aufbaukurs im Rahmen des Berufsbildungsbereichs (BBB) in der WfbM an. Sowohl EV als auch BBB werden entweder von der Agentur für Arbeit oder ggf. vom zuständigen Rentenversicherungsträger finanziert. Wenige tagesstrukturierende Hilfen werden in Form von Außenarbeitsplätzen der WfbM angeboten. 16 Leistungstyp I.4.5a Tagesstrukturierendes Angebot für geistig und körperlich behinderte Menschen Förderund Betreuungsgruppe - FuB - 17 Leistungstyp I.4.6 Tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen, in der Regel Senioren, gem. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII (Fassung vom 22. November 2012) 18

19 Kreisgrenzen hinweg Einzugsgebiete vereinbart wurden. So belegt der Landkreis beispielsweise in Freiburg und in Breisgau-Hochschwarzwald 57 tagesstrukturierende Plätze, während die Nachbarkreise auch Werkstätten im Landkreis Emmendingen in Anspruch nehmen. Der Blick auf diese örtliche Besonderheit zeigt, dass der überwiegende Anteil der tagesstrukturierenden Hilfen im unmittelbaren Einzugsgebiet des Landkreises erbracht werden: knapp 80% der Leistungsberechtigten des Landkreises erhalten eine der tagesstrukturierenden Hilfen im näheren sozialräumlichen Umfeld 18. Ort der Hilfegewährung innerhalb "3er-Regio" außerhalb "3er-Regio" Tagesstrukturierende Hilfen (absolut) Tagesstrukturierende Hilfen (%) % 96 21% gesamt % Abbildung 15 - Leistungsberechtigte des Landkreises in der Regio Anbieter von tagesstrukturierenden Hilfen im Landkreis Dem dargelegten Gesamtbedarf des Landkreis Emmendingen in Höhe von 478 Plätzen für tagesstrukturierende Hilfebedarfe steht ein Angebot der Leistungsanbieter in nahezu gleicher Höhe von 470 Plätzen gegenüber. Abbildung 16 - Aufteilung der unterschiedlichen tagesstrukturierenden Angebote im Landkreis Von diesen 470 Plätzen werden 73,4% (=345 Personen) in einer der drei unterschiedlichen WfbM-Hilfeformen erbracht und 24,9% (=117 Personen) im Rahmen von Förderund Betreuungsgruppen (FuB). Zum Stichtag nahmen nur 1,7% der Hilfeempfänger im Landkreis (8 Personen) tagesstrukturierende Hilfen für Senioren in Anspruch. 18 In Hinblick auf Berufstätigkeit wird hier unter näherem sozialräumlichen Umfeld ein ähnlicher Maßstab angewandt wie für nicht-behinderte Menschen, die gleichfalls nur in Ausnahmefällen direkt an ihrem Wohnort arbeiten (Pendler). 19

20 Erbringer der tagesstrukturierenden Hilfen im Landkreis sind die drei Leistungsanbieter Am Bruckwald, Caritas Freiburg-Stadt und Lebenshilfe Kinzig- und Elztal: Abbildung 17 Verteilung der tagesstrukturierenden Hilfeangebote auf die drei Leistungsanbieter Im Bereich der Tagesstrukturangebote erreichen die Angebote im Landkreis mit 323 Leistungsempfängern (ca. 69%) gut 2/3 mit Herkunft aus dem Landkreis und ungefähr 1/3 aus den benachbarten Stadt- und Landkreisen. Nur ein geringer Anteil der Hilfeempfänger stammt von weiter weg. Abbildung 18 leistungsbegründende Herkunft einrichtungsbezogen sehr unterschiedlich ausgeprägt Bei Betrachtung der Herkunft der Leistungsempfänger in den unterschiedlichen Einrichtungen zeigt sich auch hier der überregionale Ansatz in der Einrichtung Am Bruckwald, wo nur 39% aus dem Landkreis Emmendingen kommen, während dieser Anteil bei der Caritas 83% und bei der Lebenshilfe 91% beträgt. Bei Einbeziehung der Regio relativiert sich dies jedoch erneut: Am Bruckwald leistet zu 83% Hilfen für Menschen aus der Region, die Caritas zu 96% und die Lebenshilfe zu 92%. Während die Werkstattbesucher der Caritas zu 60% und die der Lebenshilfe Elztal zu 46% keine Wohnhilfen in Anspruch nehmen (private Unterkunft, ohne Eingliederungshilfe), liegt diese Quote beim Bruckwald bei nur 26%. Da im Bruckwald schon in der Wohnbelegung ein sehr hoher Anteil von Auswärtigen zu verzeichnen ist, reduziert sich damit automatisch auch die mögliche Zahl der Einpendler in die Werkstatt wer von weit her kommt und im Bruckwald wohnt, wird dort auch die Werkstatt besuchen. 20

21 Der Blick auf die Altersverteilung der Hilfeempfänger tagesstrukturierender Hilfen zeigt eine ähnliche Altersverteilung wie bei den Wohnhilfen. Während im Bruckwald 82% der Leistungsempfänger unter 40 Jahren sind, sind es bei der Lebenshilfe Elztal 30%. Insgesamt sind zum Stichtag 94 Personen (20%) über 50 Jahre. Hier zeichnet sich ein steigender Bedarf an Tagesstruktur für Senioren ab, was sich jedoch erst nach dem aktuellen Prognosezeitraum und somit nach 2022 auswirken wird. Abbildung 19 Altersgruppen von Hilfeempfängern der Tagesstruktur nach Leistungsanbietern Prognose Schule Vor dem Hintergrund der seit dem Jahr 2012 eingerichteten BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) an der Eduard Spranger Schule gehen die Schulen im Landkreis grundsätzlich von mehr Vermittlungen in den Arbeitsmarkt und in die berufliche Bildung aus. Im Bereich der tagesstrukturierenden Hilfen in den Werkstätten erwarten sie in den Förder- und Betreuungsgruppen FuB im Vergleich zu den Jahren einen Rückgang der Zahlen. Abbildung 20 - Rückblick der Schulen zum Thema tagesstrukturierende Hilfen 21

22 Laut Prognose der Schulen (Abbildung 21) ist für den Prognosezeitraum mit einem ca. 50%igen Anteil von Abgängern mit einem WfbM-Bedarf zu rechnen. Ungefähr 1/3 der Schulabgänger erscheint den Schulen vermittelbar in Arbeit oder berufliche Bildung, 17% der künftigen Abgänger der Schulen werden mit einem FuB-Bedarf verortet. Abbildung 21 Prognose der Schulen zum Thema tagesstrukturierende Hilfen Wie im Bereich Wohnen (vgl. Seite 12), ist auch im Bereich Tagesstruktur eine langfristige Prognose in Bezug auf die Eingliederungsmöglichkeiten eines jeweiligen Abschlussjahrgangs in den Arbeitsmarkt grundsätzlich schwierig, da junge Menschen mit Behinderungen ihre Potentiale häufig erst spät entwickeln. Bei schweren Behinderungen ist eine Prognose aufgrund des sich früh abzeichnenden intensiven Hilfebedarf (FuB) leichter. Bei mittelschweren und leichteren Behinderungen hingegen muss mit einer tendenziell steigenden Fehlerquote der Prognose gerechnet werden. Gleichwohl zeigt sich auch hier eine weitgehende Übereinstimmung der Prognose der Schulen mit der Sozialstatistik der vergangenen Jahre. In der Summe der jährlichen Abgangszahlen 19 (vgl. Abbildung 22) erwarten die Schulen, dass 112 ihrer Absolventen eine Beschäftigung im Rahmen einer WfbM erhalten können und 38 die Unterstützung einer Förder- und Betreuungsgruppe benötigen. Für 17 Abgänger erwarten die Schulen eine Möglichkeit der direkten Integration in den Arbeitsmarkt. Bei 56 ihrer Abgänger wird seitens der Schulen ein Potential für eine weitere berufliche (Aus-)Bildung als Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt attestiert. Hierunter fallen berufliche Bildungsmaßnahmen wie BVE, KoBV, BVJ, BWB Berufsfachschulen etc. Die BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) ist ein schulisches Gemeinschaftsangebot von Sonderschulen und Beruflichen Schulen und stellt eine besondere Form der Berufsschulstufe dar. Die BVE dient dabei in erster Linie der Orientierung der jungen Menschen und erster Qualifizierung. An bis zu drei Tagen in der Woche erproben sich die Schüler in verschiedenen Tätigkeitsbereichen des allgemeinen Arbeitsmarktes. In dieser Phase werden sie vom IFD (Integrationsfachdienst, KVJS) begleitet und unterstützt. Die BVE steht in der Verantwortung der Schulverwaltung. 19 Einzelne Schulen konnten bzgl. einzelner Schüler eine Prognose bis zum Jahr 2026 abgeben, weshalb dies in Abbildung 22 übernommen wurde. 22

23 Absolventen der Sonderschulen und insbesondere erfolgreiche Absolventen der BVE erhalten die Möglichkeit, an der KoBV (Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung) teilzunehmen. Voraussetzung ist eine Kompetenzanalyse. Die Teilnahme an KoBV dient bereits der Platzierung in Betrieben und einer ersten spezialisierten Qualifikation der Sonderschulabgänger. KoBV ist an die duale Ausbildung angelehnt und Teilnehmer werden 11 bis maximal 18 Monate gefördert. Die praktische Erprobung findet an drei Tagen in der Woche in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Der berufsbezogene Unterricht findet an einer regulären Berufsschule nach einem speziell für KoBV entwickelten Lehrplan statt. Sollte sich im Rahmen des KoBV erweisen, dass die Kompetenzen nicht ausreichend sind für den allgemeinen Arbeitsmarkt, wird die Dauer der Förderung auf den Bildungsbereich in der WfbM angerechnet. Im Jahr 2012 wurde in den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald sowie in der Stadt Freiburg an der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg eine gemeinsame KoBV-Klasse eingerichtet. Diese wird mit Mitteln der Agentur für Arbeit gefördert und nimmt auch junge Menschen aus dem Landkreis Emmendingen auf. Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird seit 2005 vom KVJS mit der der Aktion 1000 und den Folgeprogrammen unterstützt. Bis Ende 2013 wurde das Programm unter gleichen Förderbedingungen als Aktion 1000plus fortgeführt. Aktuell wird das Modellprojekt ab 2014 unter neu hinzugekommenen Aspekten als Aktion 1000 Perspektive 2020 geführt: Bis zum Jahr 2020 sollen insgesamt 5000 Arbeitsverhältnisse für diese Zielgruppe erreicht sein; der landesweite Ausbau von BVE und KoBV soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein und das Kompetenzinventar soll bis zum Schuljahr 2015/2016 an allen Schulen eingeführt sein. Ein weiterer Baustein der beruflichen Integration von wesentlich behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird durch eine zusätzliche Förderung ermöglicht. Erreicht werden soll dies durch den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem KVJS zum ergänzenden Lohnkostenzuschuss. In der Summe zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und entsprechen damit den Zielen der Behindertenrechtskonvention. In der folgenden Abbildung 22 ist ergänzend die Prognose der Schulen für die einzelnen Jahrgänge dargestellt: Abbildung 22 Prognose der Schulen: künftiger Hilfebedarfe ihrer Schüler im Bereich Tagesstruktur 23

24 2.3.5 Zu erwartende Zu- und Abgänge im Bereich Tagesstruktur Aus den vorgenannten Abgangszahlen der Schulen lassen sich somit Zugangszahlen in die beiden Kernformen der Eingliederungshilfe aufzeigen (Abbildung 23): Abbildung 23 - Zugangszahlen in tagesstrukturierende Eingliederungshilfe Im Bereich der Tagesstruktur / WfbM geht der vorliegende Teilhabeplan von einem durchschnittlichen Renteneintrittsalter von ca. 65 Jahren aus. Die Hochrechnung künftiger Bedarfe im Bereich der tagesstrukturierenden Hilfen basiert auf der Annahme, dass Plätze in den Werkstätten und den Förder- und Betreuungsgruppen mit dem Renteneintritt der Leistungsempfänger frei werden (vgl. Abbildung 24). Vorzeitige Abgänge bspw. durch Tod wurden mangels empirisch verfügbarer Werte nicht berücksichtigt. Im Weiteren berücksichtigt die Hochrechnung auch nicht die theoretisch mögliche verlängerte Inanspruchnahme von FuB-Hilfen über das Rentenalter hinaus. Zum Zeitpunkt der Erhebung wurde von insgesamt 117 FuB-Hilfen nur eine dieser Hilfen an eine Person über 65 Jahre erbracht. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger von FuB-Hilfen im Landkreis liegt bei 35 Jahren. Im Prognosezeitraum werden danach maximal 7 Hilfeempfänger aus dem Bereich FuB das Renteneintrittsalter erreichen. Abbildung 24 - Abgangszahlen aus tagesstrukturierender Eingliederungshilfe 24

25 2.3.6 Detaillierte Bedarfsprognose Abbildung 25 erwarteter Mehrbedarf an Plätzen im Bereich tagesstrukturierender Hilfen Abbildung 26 erwarteter Gesamtbedarf an zusätzlichen Plätzen im Vorhersagezeitraum Aus den Abbildungen 25 und 26 wird auch im Bereich der tagesstrukturierenden Hilfen deutlich, dass bis zum Jahr 2022 im Landkreis Emmendingen deutlich mehr Plätze und Angebote benötigt werden als bisher vorhanden. Insgesamt ist mit einem zusätzlichen Bedarf von ca. 90 Plätzen zu rechnen. Davon entfallen allein 70 Plätze auf den WfbM- Bereich. 25

26 26 Teilhabeplanung LKR Emmendingen Leitlinien der Verwaltung Im Wohnbereich ergibt die Hochrechnung bis zum Jahr 2022 einen zusätzlichen Bedarf von ca. 39 Plätzen im ambulanten und ca. 54 zusätzliche Plätzen im stationären Bereich (vgl. Abbildung 13, Seite 16). Im Bereich der tagesstrukturierenden Hilfen zeigt die Hochrechnung, dass bis zum Jahr 2022 mindestens 70 zusätzliche Plätze im Bereich Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und 22 Plätze im Förder- und Betreuungsbereich (FuB) benötigt werden. Für beide Teilbereiche der Eingliederungshilfe wurden bereits und werden noch entsprechende Leistungsvereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege vereinbart. Während der Erhebung und Aufbereitung der Daten dieses Teilhabeplanes wurden die Ergebnisse der einzelnen Teilbereiche den Trägervertretern vorgestellt und diskutiert. In diesen Sitzungen wurde über die quantitative Bedarfsermittlung hinaus im Bereich der Wohnhilfen auch auf qualitative Aspekte der Versorgung eingegangen: So gibt es im Landkreis einige wenige Menschen mit einer geistigen Behinderung, die auch eine psychische Erkrankung aufweisen. Die Verwaltung ist mit den Leistungserbringern im Gespräch, auf welche Weise für diese Menschen ein Angebot im Landkreis geschaffen werden kann. In Bezug auf die Menschen mit Behinderungen, die im familiären Umfeld leben und bei denen in den kommenden Jahren auf Grund des altersbedingten Wegfalls ihrer betreuenden Familienangehörigen eine Wohnhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erwarten ist, werden sowohl seitens der Sozialverwaltung als auch der Träger Maßnahmen eingeleitet werden, die langfristig eine wohnortnahe und damit inklusive Betreuung sicherstellen. Dabei sind grundsätzlich ambulante Hilfen vor stationären Hilfen vorzuziehen. Um den älter werdenden Leistungsempfängern in den Einrichtungen einen Verbleib im vertrauten Umfeld auch bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit gewährleisten zu können, wird in den Gesprächen mit den Einrichtungen verstärkt nach Möglichkeiten gesucht, pflegerische Bedarfsdeckung auch in Häusern der Eingliederungshilfe sicherstellen zu können. In den kommenden Jahren wird ferner zu prüfen sein, ob das bislang bestehende Angebot der tagesstrukturierenden Hilfen für Senioren dem spezifischen Bedarf dieser wachsenden Zielgruppe gerecht wird. Bezüglich des hohen Anteils von Menschen, die außerhalb des Landkreises Emmendingen stationär versorgt werden (57%), ist für die Zukunft angestrebt, möglichst jedem Bürger und jeder Bürgerin des Landkreises angemessene Hilfen im Landkreis anbieten zu können. Hilfeempfängern, die außerhalb des Landkreises Wohnhilfen erhalten, soll im Rahmen der Hilfeplanung eine Rückkehroption eröffnet werden. Dabei ist nicht daran gedacht, in erster Linie eine Rückführung in den Landkreis Emmendingen anzustreben, sondern das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsempfänger zu respektieren. In ihrer Sozialplanung setzt die Verwaltung auf Partizipation. Daher ist die Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten ebenso von Bedeutung wie die Einbeziehung von Betroffenen. In Kooperation mit den abgebenden Schulen und den bestehenden WfbM wird nach Möglichkeiten gesucht werden, den Weg in den Arbeitsmarkt bzw. in diesen zurück (Werkstattausgliederung) zu erleichtern. Im Vorfeld von Werkstatthilfen soll dies durch aktive Gestaltung von Anschlusshilfen in den Übergängen von Schule und Beruf erreicht werden. Um die inklusive Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu fördern, wird ein Lohnkostenzuschuss gewährt.

27 Wie bereits an verschiedenen Stellen deutlich geworden ist, entstand die vorliegende Bedarfsermittlung für die Jahre in Kooperation mit den Leistungserbringern im Landkreis sowie den relevanten Schulen. Nur auf Grundlage der zur Verfügungsstellung der Belegungszahlen und der Prognosen der Schulen war es der Sozialplanung möglich, den künftigen Bedarf an Wohnplätzen und Plätzen für die Tagesstruktur zu ermitteln. Daher gilt an dieser Stelle unser besonderer Dank unseren Kooperationspartnern, ohne die dieser Teilhabeplan nicht möglich geworden wäre. 27

28 Anhang Name der Einrichtung / Leistungsanbieter Am Bruckwald, Waldkirch, Heilpädagogisches Sozialwerk Freiburg i. Br. e.v. Anschriften der Leistungsanbieter PLZ Ort Str. & Hausnummer Telefon Homepage Waldkirch Am Bruckwald Caritasverband Freiburg-Stadt e.v Freiburg Herrenstraße Lebenshilfe Breisgau ggmbh Freiburg Belchenstr. 2 A Lebenshilfe für Menschen im Kinzig- und Elztal e.v. Sozialtherapeutische Gemeinschaft "Michael" e.v Haslach Mühlenbacher Straße Weisweil Herrenstraße Anschriften der Schulen Name der Schule PLZ Ort Str. & Hausnummer Telefon Homepage Eduard-Spranger-Schule, Schule f. Kinder & Jugendliche m. geistiger Behinderung Esther-Weber-Schule, Staatl. Schule für Körperbehinderte mit Internat (HSS) Emmendingen In der Kohlgrube Emmendingen In der Kohlgrube Integrative Waldorfschule Emmendingen Emmendingen Parkweg 24 Staatliche Schule für Sehbehinderte St. Michael, Heimsonderschule mit Internat Haus Tobias, Freiburg, Heilpädagogisches Sozialwerk Freiburg i. Br. e.v Waldkirch Wisserswandstr Freiburg Wintererstraße Korczak-Haus Freiburg e. V Freiburg Goethestraße Bregtalschule Furtwangen Furtwangen Dilgerhofweg

29 29

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