Familienunternehmen und Mittelstand

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1 Informationen für den Mittelstand und den Freien Beruf in Baden-Württemberg LANDESREPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Nr. 6, 34. Jahrgang, Juni E 6427 Die Stärke der deutschen Wirtschaft: Familienunternehmen und Mittelstand Foto: Eric Ward Überblick Bundeshaushalt 2014 Seite 14

2 STIMMEN DES MITTELSTANDES Die Stärke der deutschen Wirtschaft: Familienunternehmen und Mittelstand LANDESREPORT 2 Die Stärke der deutschen Wirtschaft ist in ihren Familienunternehmen begründet. Neun von zehn Unternehmen hierzulande befinden sich in Familienhand. Sie repräsentieren fast 50 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze und beschäftigen mehr als die Hälfte aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Gleichwohl genießen Familienunternehmen in der politischen wie öffentlichen Wahrnehmung nicht immer die Beachtung, die ihnen vor dem Hintergrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung zustehen müsste, betont der Wirtschaftsrat der CDU e.v. So unterschiedlich die Branchen und Märkte, die verschiedenen organisatorischen Strukturen, in denen sich Familienunternehmen bewegen, auch sind, entscheidende Merkmale haben sie doch gemein: Sie sind hochinnovativ, fest in ihrer Region verankert und häufig international sehr aktiv. Viele sind in ihren Bereichen Weltmarktführer und stehen damit wie kaum ein anderer Unternehmenstyp für das renommierte Label Made in Germany. Gleichzeitig setzen Familienunternehmen auf Tradition und Werte, sie denken in Generationen und sind für ihre gute Unternehmenskultur und eine enge Bindung an die eigenen Mitarbeiter bekannt. Familienunternehmen sind bestrebt, ihre Unabhängigkeit nicht zuletzt auch in finanzieller Hinsicht zu wahren. Ihr Erfolg ist in einem einfachen Kern begründet: in der Einheit von Eigentum, Kontrolle und Risiko. Für diese Unternehmen ist eine Wirtschaftspolitik erforderlich, die sich an Verlässlichkeit und Stetigkeit orientiert und mit einer richtigen Mischung aus Ordnungs-, Steuer-, und Innovationspolitik entschlossen handelt. Die Kernforderungen des Wirtschaftsrates lauten deshalb: Familienunternehmen und Mittelstand stärken! Über vier Millionen selbstständige mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und den Freien Berufen sind Motoren für Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung in Deutschland. Damit diese Unternehmen ihr Entwicklungs- und Innovationspotenzial voll entfalten können, müssen die steuerlichen und investiven Rahmenbedingungen verbessert, die Finanzierungsmöglichkeiten vor allem auch für Gründer erweitert, der Arbeitsmarkt flexibilisiert und der Fachkräftenachwuchs gesichert werden. Notwendig ist zudem ein gesellschaftliches Klima, das Unternehmergeist und Lust auf Selbständigkeit fördert und dies beginnt bereits in der Schule. Mehr Privat für einen starken Staat! In der Sozialen Marktwirtschaft ist der Staat der Schiedsrichter, nicht einer der Mitspieler. Das hat einen guten Grund: Für das wirtschaftliche Engagement des Staates haften vorrangig dessen Steuerzahler. Gerade mit Blick auf die angespannte Lage seiner Hauhalte ist der Staat aufgerufen, sich aus all den Bereichen zurückzuziehen, die außerhalb seiner Kernaufgaben liegen. Zugleich ist die Privilegierung seiner Unternehmen in Umsatz-, Ertragsteuer- oder auch Finanzierungsfragen zu stoppen. Diese Bevorzugung setzt vor allem einem Marktteilnehmer zu: dem Mittelstand, dem wichtigsten Steuerzahler. Foto: Eric Ward Bürokratielasten senken Verwaltungsmodernisierung vorantreiben! Staatliche Handlungsfähigkeit wächst mit einer weisen Selbstbeschränkung. Dies gilt vor allem für die nach wie vor hohe Regelungsdichte, deren konsequenter Abbau ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif bedeutet. Damit der Staat den Erfordernissen des technologischen, aber auch demografischen Wandels begegnen kann, muss auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik und der konsequenten Standardisierung von Prozessen zugleich eine durchgreifende Reform seiner Verwaltungsstrukturen erfolgen denn: eine moderne, öffentliche Verwaltung stellt zugleich einen wichtigen Standortfaktor dar. <<< Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erstmal reden. (John F. Kennedy)

3 LANDESREPORT STIMMEN DES MITTELSTANDES Marktwirtschaftliches Profil stärken: Wirtschaftsrat mit klarem Auftrag Nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik ist der Schlüssel für Wahlerfolge Das relativ stabile Ergebnis der CDU bei der Europawahl kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Union durch das schlechte Abschneiden der CSU in Bayern geschwächt worden ist. Der CSU hat es also nichts genützt, sich für die teure Segnung durch die Mütterrente neben der Frauenunion besonders hervorgetan zu haben. Die Wählerwanderungen zwischen Union, AfD und FDP verdeutlichen auch, dass das bürgerliche Lager zu zersplittern droht. Die FDP hat ihr marktwirtschaftliches Profil bei dieser Wahl noch nicht ausreichend geschärft und konnte keine bürgerlichen Protestwähler gewinnen. Diese Ergebnisse der Europawahl wie auch der Ausgang der Abstimmung über das Rentenpaket sind für unseren Wirtschaftsrat ein klarer Auftrag, die marktwirtschaftliche Lücke zu schließen und sich stärker für eine nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik einzusetzen. Das Rentenpaket bleibt eine große Belastung für den Standort Deutschland und die junge Generation. Allen Parlamentariern, die starkem Druck widerstanden und gegen das Rentenpaket gestimmt haben, zollen wir hohen Respekt. Nicht ohne Grund haben sich gerade junge Unionsabgeordnete dem Gesetzentwurf verweigert, denn das Rentenpaket geht auf Kosten unserer Kinder und Enkel. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ermittelt: Aufgrund der hohen Kosten ist das Rentenpaket nicht nachhaltig und wird früher oder später wieder zurückgenommen werden. Der Wirtschaftsflügel hat auf der Zielgeraden einige Verbesserungen bei der Rente mit 63 erreicht, die das düstere Gesamtbild etwas aufhellen: Durch den rollierenden Stichtag bei der Anrechnung von Arbeitslosigkeit wird eine Frühverrentung bereits mit 61 entscheidend erschwert. Zudem möchte die Union das starre Renteneintrittsalter durch die Flexi-Rente auflockern. Damit die Flexi-Rente mehr wird als ein bloßes Placebo, erwartet der Wirtschaftsrat, dass den Worten auch Taten folgen: So schnell wie möglich brauchen wir einen umfassenden und konkreten Maßnahmenkatalog für mehr Beschäftigung jenseits der Regelaltersgrenze.??Wer mit 70 weiterarbeiten möchte, der macht sich um unser Land verdient. Statt arbeitende Senioren mit Strafzahlungen zu belegen und mit Vorschriften zu fesseln, sollten wir sie zur Erwerbstätigkeit ermutigen. Keinesfalls darf die Flexi-Rente zum Faustpfand in der Hand der Frau Nahles verkommen: Lebensleistungsrente, Rente mit 60 oder ähnliche sozialdemokratische Blütenträume sind nicht verhandelbar! Die Rente mit 63 war ein Herzenstraum der SPD nun ist es an der Union, einen flexibleren und späteren Renteneintritt durchzusetzen. <<< Haushaltsausgleich nicht in Frage stellen Der Wirtschaftsrat der CDU e.v. fordert die Bundesregierung eindringlich auf, auf dem Weg zum Haushaltsausgleich das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Generalsekretär Wolfgang Steiger fordert eindringlich: Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, den Haushalt ab 2015 wie versprochen ohne Neuverschuldung aufzustellen. Der strukturelle Haushaltsausgleich in diesem Jahr darf dafür nicht geopfert werden. Das erwarteten nicht nur der weit überwiegende Teil der Bürger und die Unternehmen in Deutschland. Dies sei auch wichtig für die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Europa, führte Steiger weiter aus. Mit den Rentenbeschlüssen der vergangenen Tage habe sich unser Land bereits einen Bärendienst für die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise erwiesen. Dass nun bereits durch eine neu entstandene Unsicherheit von 3 Milliarden Euro das Haushaltsziel ins Wanken geraten soll, zeigt sehr deutlich, wie eng der Bundeshaushalt auch in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen genäht ist, machte Steiger deutlich. Es ist schlicht nicht vermittelbar, wenn bei einem Haushalt von rund 300 Milliarden Euro nicht ein vorübergehendes Einsparpotenzial von einem Prozent zu realisieren sein sollte.??nach wie vor greife der Staat auf vielen Feldern zu stark ein, sei es etwa bei der Förderung der Agrarwirtschaft, der Steinkohleförderung oder der Steuerbefreiung für Sonn- und Feiertagszuschläge. Zudem müsse er sich selbst auch schlanker machen und zum Beispiel die Effizienzreserven aus der Bundeswehrreform endlich realisieren. <<< 3

4 STIMMEN DES MITTELSTANDES IHK fordert bei Reform des EEG: Mehr Markt statt Staat Mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Anteil des EE-Stroms in der Stromversorgung heute 25 Prozent erreicht. Nicht zuletzt durch diesen Zuwachs sind zwar die Preise an der Börse gesunken. Damit ist aber gleichzeitig die Differenz zwischen dem Erlös für erneuerbaren Strom und den staatlich garantierten Vergütungssätzen erheblich gestiegen. Rund 20 Milliarden Euro kostet 2014 allein die Finanzierung von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen mehr als der Verkauf des dort produzierten Stroms einspielt. Diese Kosten werden über die EEG-Umlage den Stromabnehmern in Rechnung gestellt. Dies trifft vor allem die Unternehmen hart, bei denen die Stromkosten einen hohen Anteil der Produktionskosten ausmachen, und die trotzdem die volle EEG-Umlage zahlen müssen. Nur wenn diese Betriebe es schaffen, den Kostennachteil zum Beispiel durch eine höhere Energieeffizienz auszugleichen, können sie sich derzeit gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern behaupten. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Während beispielsweise die USA ganz bewusst auf günstige Energiepreise setzen, um wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, LANDESREPORT werden hierzulande hohe Preise als vermeintlicher Anreiz zum Energiesparen in Kauf genommen. Die Folge: Schon heute sind die Abschreibungen in den energieintensiven Branchen höher als die Investitionen. Ein Warnsignal! Rund Unternehmen, die besonders stromintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen, werden bisher durch eine Beihilfe entlastet. Das ist notwendiger denn je, um industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu halten. Denn der EEG-Umlagesatz hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre verdreifacht. Die EU-Kommission hat dagegen ein Beihilfeprüfverfahren eingeleitet. Die Begründung, europäische Mitbewerber würden durch die Beihilfe benachteiligt, ist aus deutscher Sicht wenig stichhaltig, weil es sich bei der EEG-Umlage um eine speziell deutsche Sonderlast handelt. Von Bundesregierung und Kommission erwartet die Wirtschaft jetzt eine zügige Einigung in diesem Verfahren, damit auch 2015 notwendige Entlastungen bei der EEG-Umlage gewährt werden können. Bei der Auswahl der Unternehmen sollte auch weiterhin berücksichtigt werden, inwieweit sie im innereuropäischen und nicht nur im außereuropäischen Wettbewerb stehen. Die Verteilung der Kosten der EEG-Förderung steht derzeit im Fokus der politischen Diskussion. Eine echte Entlastung für Bürger und Wirtschaft wird es aber nur geben, wenn es gelingt, die aus dem Ruder gelaufenen Förderkosten insgesamt zu senken. Die Reform des EEG muss deshalb im Kern darauf ausgerichtet werden, die Ziele der Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu erreichen. Es gilt: Effizienzanforderungen sollten nicht allein für Glühbirnen, Duschköpfe und Motoren, sondern vor allem für die Energiewende selbst gelten. In einem wettbewerblichen Umfeld nutzen Unternehmen Marktchancen und bringen kreative Lösungen zur Marktreife. Gefordert sind deshalb weniger staatliche Lenkung und mehr Markt. Das EEG sollte dazu konsequenter erneuerbare Energien in den Markt integrieren. Nur wenn die Anlagenbetreiber das Preisrisiko tragen, haben sie den Anreiz, einen möglichst hohen Preis für den von ihnen produzierten Strom zu erzielen z. B. indem sie am Terminmarkt agieren. Auch die geplante Belastung des für den eigenen Verbrauch erzeugten Stroms mit der EEG- Umlage würde sich im Endeffekt negativ auf die Kosten der Energiewende auswirken. Denn die Freistellung der Eigenerzeugung ist ein Anreiz, beispielsweise in hocheffiziente und damit klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie in Solaranlagen zu investieren jenseits staatlicher Vergütungen. <<< Ökosteuer nur fiskalisch ein Erfolg Vor 15 Jahren ging die Ökosteuer an den Start mit dem Ziel, Energie zu verteuern und die Einnahmen der Rentenversicherung zuzuführen. Eine Lenkungswirkung sei nicht zu erkennen, urteilt Rainer Kambeck, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), und plädiert für eine Absenkung der Stromsteuer. Die Ökosteuer sei nur fiskalisch ein Erfolg, sagte Kambeck gegenüber der Online-Ausgabe der Wirtschaftswoche. Bei Strom zum Beispiel überlagere die dominante EEG-Umlage inzwischen die Stromsteuer. Wenn Bürger und Politiker gleichermaßen über die hohe EEG-Umlage stöhnen, so Kambeck, dann ist die Stromsteuer als zusätzliche Belastung definitiv zu viel. Der DIHK-Steuerexperte forderte deshalb, die Stromsteuer kräftig zu senken. Schließlich liege in der EU der Mindeststromsteuersatz bei 0,05 Cent je Kilowattstunde, in Deutschland müssten die Unternehmen aber 1,537 Cent zahlen. Auch bei der Rentenversicherung seien die Probleme mit den Einnahmen aus der Ökosteuer nicht nachhaltig gelöst worden, kritisierte er. An den aktuellen Rentenbeschlüssen könne man erkennen, dass gefüllte Kassen vor allem zu zusätzlichen Ausgaben verleiten würden. <<< 4

5 LANDESREPORT BDS warnt: Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen geht zulasten des Handwerks STIMMEN DES MITTELSTANDES Die Pläne der Landesregierung, das Gemeindewirtschaftsrecht zu ändern, um Kommunen wirtschaftliche Aktivitäten zu erleichtern, stoßen beim Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) auf Ablehnung. Bei einer Mittelstandskundgebung des BDS in Schriesheim appellierte BDS-Präsident Günther Hieber an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dieses Vorhaben fallenzulassen, Das Gemeindewirtschaftsrecht in seiner heutigen Form hat sich bewährt. Lassen Sie es so, wie es ist!, so Hieber. Es sei nicht Aufgabe von Kommunen, privatwirtschaftliche Unternehmen zu führen und mit ihren Steuer-, Haftungs-, und Kreditvorteilen privaten Unternehmen Konkurrenz zu machen, erklärte Hieber. Die Koalition beabsichtigt, die in dem Gesetz enthaltene sogenannte Subsidiaritätsklausel wieder zu abzumildern. Im Jahr 2005 hatte der damalige Landtag wirtschaftliche Aktivitäten der Kommunen deutlich eingeschränkt. Seither ist erforderlich, dass bei einem kommunalen Tätigwerden außerhalb der Daseinsvorsorge der damit verfolgte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt werden kann. Nun will die Landesregierung, dass bald wieder die alte Regel gilt: Der Zweck dürfe nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt werden. Bei Leistungsparität bestünde damit kein Vorrang der Privatwirtschaft mehr. Wir betrachten mit großer Sorge, dass sich Städte und Gemeinden mit ihren Kritik an Landesverkehrsminister Beim letzten Stammtisch der MIT des Kreises Göppingen wurden die überhandnehmenden Verkehrsstaus in der Region Stuttgart bemängelt. In keiner Stadt Deutschlands steht man länger im Stau wie rund um Stuttgart. Das sei für die hiesige Wirtschaft und die vielen Angestellten, die auch aus geschäftlichen Gründen oft durch Stuttgart durchfahren müssen, umso ärgerlicher. Kreisvorsitzender Eduard Freiheit berichtete, der Bundesverband der Deutschen Industrie beziffere die Kosten der Staus pro Jahr in Deutschland auf 100 Mrd. Euro. Stuttgart sei dabei deutscher Meister. Diese Gelder fehlten bei Sozialleistungen, Energiewende und Investitionen in Arbeitsplätze. Einbezogen seien der zusätzlich verfeuerte Kraftstoff, die Schäden durch den höheren CO2-Ausstoß und vor allem die Wartezeiten. Pro Tag würden allein 30 Millionen Liter Kraftstoff im Wert von 50 Millionen Euro im Stau verschwendet. Für MIT-Kreisvorsitzenden Eduard Freiheit ist dabei das Verhalten von Verkehrsminister Hermann unverständlich. Baden- Württemberg habe Millionen Gelder für Straßenbau nicht abgerufen. Der B10-Weiterbau nach Gingen komme nicht voran. Auch Bahnbauten würden verzögert. Pressesprecher Gerd Scheffold wies darauf hin, dass man in früheren Jahren immer mit einigen angefangenen Straßenbauten bereit war, übrige Mittel des Bundes zum Jahresende entgegenzunehmen. Darauf verzichte Minister Hermann und füge dem Land damit Schaden zu. Gerd Scheffold technischen Betrieben, Stadtwerken, Grünflächenämtern und anderen Eigenbetrieben dann ans Werk machen und ihre Dienstleistungen am privaten Markt anbieten und das auf Kosten der örtlichen Handwerksbetriebe, die das mit ihren Steuern dann indirekt auch noch subventionieren sollen. So ein Weg führt zurück in die Staatswirtschaft und bei allen zu Recht kritisierten Fehlern und Auswüchsen des Marktes, das ist der falsche Weg, so Hieber. <<< Rundfunkgebühren: Wirtschaft fordert Korrektur In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder fordert DIHK-Präsident Eric Schweitzer neben einer Absenkung des Rundfunkbeitrages auch die Unwuchten und Zusatzbelastungen im Bereich der Wirtschaft auszugleichen und zügig nachzubessern. Konkret geht es darum, dass Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten einen ungleich höheren Beitrag entrichten als nach der Beschäftigtenzahl gleich große Unternehmen mit nur einem Standort. Nach Auffassung der Wirtschaft gehört auch die systemwidrige Einbeziehung von Fahrzeugen in die Bemessungsgrundlage auf den Prüfstand. Anlass für das Schreiben sind die jüngsten Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, wonach sich Mehreinnahmen in Milliardenhöhe abzeichnen. <<< 5

6 AUS DEM BUNDESTAG LANDESREPORT Digitale Wirtschaft wird gestärkt Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/764neu) zur Stärkung der digitalen Wirtschaft in Deutschland beschlossen. Danach soll die Bundesregierung eine digitale Agenda 2014 bis 2017 erarbeiten, die auch die Potenziale der digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpft und im Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft umgesetzt wird. Für den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte den Antrag als Enzyklopädie, die alle Reglungsebenen zusammenfasse. Man habe einen Handlungskatalog erstellt, um die digitale Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten und Investitionshemmnisse aus dem Weg zu räumen. Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Zeichen, dass der Antrag im Deutschen Bundestag erstmals während der Computermesse Cebit in Hannover beraten worden sei. Ein Sprecher der Fraktion äußerte jedoch zugleich die Sorge darüber, dass die Zahl von Unternehmensgründungen in der digitalen Wirtschaft rückläufig sei. Wie schon der Sprecher der CSU/CSU-Fraktion sprach er sich für bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft aus. Die Fraktion Die Linke verwies auf die weitgehend gemeinsame Auffassung, dass im digitalen Bereich etwas getan werden müsse. Neben den gut gemeinten Forderungen würden aber auch Finanzierungsfragen eine Rolle spielen. Und da gebe es 6 noch viele Fragezeichen besonders beim Ausbau des Breitbandnetzes im ländlichen Raum. Der Sprecher der Linksfraktion sprach von einem deutscher Sonderweg bei den WLAN-Funknetzen. Fast nirgendwo in Deutschland gebe es WLAN-Netze, die ohne Anmeldung zugänglich seien. Das deutsche Haftungsrecht müsse dringend angepasst werden. Es würde nicht einmal Geld kosten, so der Sprecher der Linksfraktion. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte fest, es stehe viel Richtiges in dem Antrag. Es fehlten aber Aussagen zur ökologischen Transformation sowie zur Datensicherheit. Gerade die Datensicherheit könnte zum Standortvorteil für die Branche werden. Wie die Linksfraktion forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Breitbandausbau finanziell zu unterlegen. In ihrem Antrag bekennen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum offenen und freien Internet und verlangen, dass Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation, Diskriminierungsfreiheit und fairer Wettbewerb durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben sichergestellt werden. Auch die Voraussetzungen für WLAN sollen durch klare Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber verbessert werden. Weitere Forderungen betreffen die Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft ( Industrie 4.0 ), die Nutzung von Chancen der Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Stärkung der Gründerkultur. Dazu sollen die Finanzierungsbedingungen für Start-ups in allen Phasen verbessert werden. Außerdem regen die Koalitionsfraktionen die Schaffung eines Börsensegments Markt 2.0 an. Damit sollen Börsengänge junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen erleichtert werden. Die Sicherheit von Kommunikation und Daten in den Netzen soll unter anderem durch ein IT-Sicherheitsgesetz vorangebracht werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für das Recht auf Privatsphäre stark zu machen. Nur durch eine dynamische, effiziente und innovative HightechBranche sowie durch moderne und sichere Infrastrukturen kann Deutschland zum Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden, schreiben die Fraktionen in ihrem Antrag. Deutschlands Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IKT-Branche) sei mit über Unternehmen, Beschäftigten und 228 Milliarden Euro Umsatz ein bedeutender Industriezweig der deutschen Wirtschaft. Die IKT-Branche trage mit 85 Milliarden Euro aktuell 4,7 Prozent zur gewerblichen Wertschöpfung bei. <<<

7 LANDESREPORT Insolvenzrecht auf dem Prüfstand Auf ein differenziertes Echo bei den Sachverständigen stießen Pläne der Regierung für ein besseres Management von Pleiten bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften. Im Prinzip fand ein Gesetzentwurf (18/407), der über die Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und die Berufung möglichst nur eines Verwalters solche oft schwierigen Insolvenzverfahren effizienter organisieren und so teure Reibungsverluste vermeiden will, weithin Zustimmung. Allerdings äußerten die Experten in ihren Erklärungen wie in ihren schriftlichen Stellungnahmen Kritik an Details, die verbesserungsbedürftig seien. Gefordert wurde vor allem eine engere Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht. Grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit, Konzerninsolvenzen neu zu regeln, äußerte Frank Frind. Der Gesetzentwurf enthalte, so der Hamburger Insolvenzrichter, kein einziges Beispiel für schiefgelaufene Konzerninsolvenzen, die auf die bisherige Praxis zurückzuführen seien. Die mit der Benennung eines Gerichtsstands und der Berufung von Insolvenzverwaltern verbundenen Probleme seien bislang hervorragend bewältigt worden. Aus Sicht Frinds hat es sich bewährt, mit der Abwicklung von Pleiten Gerichte vorrangig an jenen Orten zu betrauen, an denen sich der wirtschaftliche Mittelpunkt des betroffenen Unternehmens befinde. So sei etwa der Fall Quelle nicht in Nürnberg, sondern in Essen bearbeitet worden. Im Übrigen könne es sogar sinnvoll sein, je nach Konzernstruktur verschiedene Insolvenzverwalter zu bestellen. Seine Forderung, Insolvenz- und Steuerrecht besser zu verzahnen, begründete der Hamburger Anwalt und Steuerberater Günter Kahlert mit folgendem Beispiel: Wenn eine Konzernmutter in die Pleite schlittere, eine Tochterfirma aber weiterhin wirtschaftlich gesund sei, dann sei die Rettung dieses Tochterbetriebs sehr schwierig, da er steuerlich für das Mutterunternehmen hafte. Auch Christoph Niering plädierte dafür, die steuerlichen Aspekte einer Konzerninsolvenz besser zu regeln. Gerade die steuerlichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Unternehmensgesellschaften könnten die Sanierung eines Konzerns gefährden, so der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter. Was die Abwicklung von Insolvenzverfahren angehe, so hätten sich die Verwalter auch bislang schon helfen können, doch sei dies oft am Rande des Erlaubten geschehen. Deshalb begrüßte es Niering, dass nun eine solide gesetzliche Basis geschaffen werden solle. Insolvenzverfahren solle man bei jenen Gerichten konzentrieren, die diesen Aufgaben personell und sachlich gewachsen seien. AUS DEM BUNDESTAG Für den Deutschen Anwaltverein setzte sich Klaus Pannen dafür ein, die Benennung eines einheitlichen Gerichtsstands nicht nur zu erleichtern, sondern verbindlich vorzugeben. Auch wenn die Berufung nur eines Insolvenzverwalters in der Praxis häufig sinnvoll sei, so wandte sich Pannen in diesem Punkt gegen eine verpflichtende Regelung, da Konzerne sehr unterschiedlich gestaltet sein könnten. Begrüßt wurde der Gesetzentwurf von Manja Schreiner vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Positiv zu bewerten sei, dass die verschiedenen Insolvenzverwalter zu einer besseren Kooperation angehalten würden, so es nicht zur Bestellung eines allein zuständigen Verwalters komme. Der Gesetzentwurf stelle einen praxistauglichen Vorschlag zur Behebung der Schwierigkeiten im Umgang mit Insolvenzen im Konzernkontext dar. Aus Sicht des Hamburger Rechtsanwalts Nils G. Weiland kann im Fall von Konzerninsolvenzen die Berufung verschiedener Verwalter zweckmäßiger und wegen möglicher Interessenkonflikte sogar geboten sein. Die pauschale Vermutung, die Benennung eines einzigen Verwalters sei sinnvoll, sei keineswegs immer zutreffend. Andrej Wroblewski vom IG-Metall-Vorstand pochte darauf, die Interessen der Belegschaften bei Unternehmenspleiten zu wahren. Es solle klar geregelt werden, dass das Mandat eines Konzernbetriebsrats auch nach der Eröffnung von Insolvenzverfahren fortbestehe. <<< Selbstanzeige wird nicht abgeschafft Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich grundsätzlich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 2. April lehnten CDU/CSU- und SPD- Fraktion einen Antrag der Linksfraktion (18/556) auf Abschaffung dieses Instruments ab. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion. In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit heißt es in dem Antrag. Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar, heißt es in dem Antrag. In der Sitzung des Ausschusses wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass Korrekturmeldungen von falschen Angaben gegenüber den Finanz- 7

8 AUS DEM BUNDESTAG behörden auch ohne Selbstanzeige zu Änderungen der gemachten Angaben führen würden. Zudem seien Bagatellfälle strafrechtlich nicht relevant. Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte die Einigung der Finanzministerkonferenz vom 27. März 2014 auf Änderungen bei der Selbstanzeige. Danach soll der Berichtigungszeitraum eines Steuerhinterziehers für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgeweitet werden. In Fällen einfacher Steuerhinterziehung waren es bisher nur fünf Jahre. Die Strafverfolgungsverjährung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von Euro von bislang fünf auf zehn Prozent erhöht werden. Außerdem sieht die Einigung vor, dass die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr künftig eine zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die Selbstanzeige sein soll. Geprüft werden müssen nach Angaben der Bundesregierung noch einige Punkte wie die Möglichkeit von Zuschlägen unterhalb eines Hinterziehungsvolumens von Euro sowie die Möglichkeit einer Obergrenze für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Die Bundesregierung äußerte die Erwartung, dass die Selbstanzeige so ausgestaltet sein werde, dass die Fälle nicht nur noch von Spezialkanzleien betreut werden könnten. Die CDU/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, den Nutzen der Selbstanzeige zu verkennen. Bei der Selbstanzeige würden viele Sachverhalte aufgedeckt werden, die sonst nicht ans Licht kommen würden. Verschärfungen der Bestimmung seien richtig, dürften aber nicht zu einer Quasi-Abschaffung der Möglichkeit der Selbstanzeige führen, wurde von der CDU/CSU-Fraktion gewarnt. Ohne Selbstanzeige würde der Staat in vielen Fällen nicht an die hinterzogenen Steuern kommen. Auch die SPD-Fraktion ging davon aus, dass ohne die Möglichkeit der Selbstanzeige viele Fälle von Steuerhinterziehung unentdeckt bleiben würden. Solange es nicht genug Personal bei den Finanzbehörden gebe, werde die Selbstanzeige gebraucht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich auch gegen den Antrag der Linksfraktion aus. Die von den Finanzministern beratene Untergrenze von Euro wurde als zu hoch kritisiert. Man müsse berücksichtigen, welche Mengen an Kapital vorhanden sein müssten, um Euro Zinsen zu hinterziehen. Die Fraktion verlangte, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterzieher müsse erhöht werden. <<< LANDESREPORT Abgeordnetenbestechung neu geregelt Weg frei für Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption Der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten wird zum 1. September 2014 neu gefasst. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Damit macht das Parlament nach langen Diskussionen den Weg für die Ratifizierung des UN-Abkommens gegen Korruption frei. Die gesetzliche Neuregelung dient nicht nur dem Ziel der Korruptionsbekämpfung, sondern sichert auch die Freiheit des Mandatsträgers. Käuflichkeit ist strafbar Ein Abgeordneter macht sich künftig strafbar, wenn er sich als käuflich erweist, indem er sich bei seiner parlamentarischen Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines Vorteilsgebers, also beispielsweise eines Lobbyisten, unterwirft. Der Anwendungsbereich umfasst Mandatsträger auf EU-, Bundes- und Landesebene ebenso wie Mitglieder von Volksvertretungen in den Kommunen. Ausdrücklich nicht strafbar ist ein Verhalten, wenn es im Einklang mit den jeweiligen Vorschriften über die Rechtstellung der Mandatsträger steht. Damit haben es die Volksvertretungen selbst in der Hand festzulegen, welche Verhaltensweisen erlaubt und welche verboten sind. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bleibt zudem Zeit, solche Regelungen auf den verschiedenen Ebenen zu schaffen oder anzupassen. So wird auch der Bundestag prüfen, ob die hier geltenden Verhaltensregeln klarer und praxisnäher gefasst werden können. In diesem Zusammenhang gehören auch Fragen des Immunitätsrechts auf den Prüfstand. Zuständig für Fälle von Abgeordnetenbestechung sind künftig nur die Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften. Damit wird sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden mit der notwendigen Expertise und Sensibilität auf Vorwürfe gegen Mandatsträger reagieren. <<< Gen-Pflanzen: Risiken und Chancen abwägen Für eine umfassende Kennzeichnung Die große Koalition nimmt die Bedenken von Landwirten und Verbrauchern gegen gentechnisch veränderte Pflanzen sehr ernst. In einer aktuellen Stunde des Bundestages zur Zulassung der Gen- Maissorte 1507 in Europa sprach sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth, für eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel aus. Flachsbarth erläuterte, warum sich die Bundesregierung bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthalten hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin verwies darauf, dass die jetzige Regierung wie auch schon Regierungen zuvor keine einheitliche Auffassung zum Anbau von Genpflanzen vertritt. Die Enthaltung der Bundesregierung in Brüssel habe aber nichts daran geändert, dass eine Mehrheit im EU-Rat gegen die Zulassung der Maissorte ohnehin nicht zustande gekommen wäre. Somit kann die EU-Kommission die Genehmigung nun vorantreiben. Flachsbarth machte zugleich deutlich, dass in Deutschland strenge Haftungsregeln gelten, die die Bauern vor einem Anbau vermutlich zurückschrecken lassen. Europa nicht von der Forschung abkoppeln Gleichwohl verwies Flachsbarth darauf, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Gen- Maissorte 1507 der US-Firma Pioneer sechs mal getestet und für unbedenklich befunden habe. Der CDU-Abgeordnete Kees de Vries warnte davor, dass Europa sich komplett aus der grünen Gentechnik verabschiede und allein Wissenschaftlern in anderen Ländern das Forschungsfeld überlasse. Neben den Risiken müssten auch die Chancen gesehen werden. Der CSU-Abgeordnete Artur Auernhammer gab zu bedenken, dass es für Bauern keinen Sinn mache, etwas anzubauen, das über 80 Prozent der Verbraucher nicht kaufen wollten. <<< 8

9 LANDESREPORT Höhere Prognose: Wirtschaftsweise zuversichtlich Die deutsche Wirtschaft wird in diesem Jahr ordentlich zulegen. Nach mehreren Instituten passt auch der Sachverständigenrat seine Erwartungen an. Doch die Experten finden auch mahnende Worte. Sorgen bereitet zudem der Krim-Konflikt. Angesichts des guten Jahresauftakts und der sich aufhellenden Stimmungsindikatoren heben die Wirtschaftsweisen ihre Wachstumsprognose an. Insgesamt prognostizieren sie nun einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,9 Prozent. Dies sind 0,3 Punkte mehr als bislang angenommen, wie der Sachverständigenrat mitteilte. Mit ihrer neuen Prognose sind die Experten einen Tick optimistischer als die Bundesregierung, die für 2014 rund 1,8 Prozent Wachstum erwartet. Wachstumsimpulse dürften vor allem aus dem Inland kommen. So sollte der private Konsum um 1,4 Prozent zulegen. Zwar wurde dies auch im Jahresgutachten angenommen. Doch nun hoben die Experten ihre Erwartungen für die Konsumausgaben des Staates um 0,1 Punkte auf 1,2 Prozent an. Ebenso rechnen sie nun mit höheren Ausrüstungsinvestitionen. Diese sollten um 6,3 Prozent zulegen, nachdem sie in den beiden Vorjahren noch gesunken waren. Auch bei den Bauinvestitionen sollte es nach einer Quasi-Stagnation wieder kräftig aufwärts gehen. Hier dürfte sich der milde Winter besonders auswirken. Optimistischer blickt der Rat zudem auf den Außenhandel. Dieser sollte nun leicht zum BIP-Wachstum beitragen. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt rechnen die Experten mit einem Anstieg der Beschäftigung um 0,7 Prozent auf durchschnittlich rund 42,1 Millionen. Zugleich sinkt die Arbeitslosenquote voraussichtlich leicht auf durchschnittlich 6,8 Prozent zu rechnen. Nach unten angepasst haben die Wirtschaftsweisen indes ihre Inflationserwartungen. Rechneten sie bislang mit einem Preisanstieg um 1,9 Prozent, sehen sie die Inflationsrate nun bei 1,6 Prozent. Und auch für die Eurozone zeigten sich die Wirtschaftsweisen optimistischer: Im gemeinsamen Währungsraum sollte das Bruttoinlandsprodukt um 1,3 Prozent zulegen. Bislang hatten sie ein Plus von 1,1 Prozent angenommen. Zugleich richteten die Experten auch mahnende Worte an die Bundesregierung. Der insgesamt bessere Ausblick für dieses Jahr darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Maßnahmen ergreift, die mittelfristig das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft beeinträchtigen können, hieß es. Die Experten kritisierten zuletzt vor allem Pläne zum gesetzlichen Mindestlohn, zu Mütterrente und Mietpreisbremse. Die Krim-Krise bezeichneten die Wirtschaftsweisen als größtes konjunkturelles Risiko für die Weltwirtschaft. Allerdings WIRTSCHAFT dürfte der unmittelbare Einfluss der Ukraine auf die globale Wirtschaft eher gering sein, da das BIP des Landes kleiner sei als das von Portugal oder Irland. Zudem ist die Verflechtung der ukrainischen Wirtschaft mit den internationalen Finanz- und Gütermärkten nicht sehr hoch. Mehr Brisanz habe hier die Rolle Russlands als Energielieferant. Im Falle einer Einschränkung des russischen Gas- und Erdölangebots als Reaktion auf internationale Sanktionen gegen das Land sei mit erheblichen Auswirkungen auf die Rohstoffpreise zu rechnen. Zudem ist davon auszugehen, dass es zu Lieferengpässen in Europa käme. Deutschland wäre hiervon zwar besonders stark betroffen, da mehr als 30 Prozent der Importe von Erdöl und Gas aus Russland stammen. Allerdings dürfte es dann möglich sein, Energie von woanders zu beziehen. <<< Je größer der Markt, desto größer der Wohlstand für alle. (Adam Smith) 9

10 WIRTSCHAFT Wirtschaft verlangt mehr Engagement beim Bürokratieabbau LANDESREPORT Als unbefriedigend bewerten die Spitzenverbände der Wirtschaft den Umstand, dass die Bürokratiebelastung der Unternehmen im vergangenen Jahr erneut zugenommen hat und fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und konkretes Konzept für wirksame Entlastungen. Den Jahresbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau kommentieren die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wie folgt: Die Wirtschaft verlangt mehr Engagement der Bundesregierung beim Bürokratieabbau, denn der Aufwand für die Wirtschaft hat stark zugenommen. Es ist unbefriedigend, dass die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie erneut angestiegen ist allein im Jahr 2013 um 1,6 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist ein ambitioniertes und konkretes Konzept für wirksame Entlastungen durch die Bundesregierung dringend notwendig. Dies gilt insbesondere angesichts zahlreicher Regierungsprojekte, etwa in der Arbeitsmarkt- und der Energiepolitik sowie der Finanzmarktregulierung, die absehbar bürokratische Mehrbelastungen mit sich bringen. Ohne verbindliche Ziele, die zeitnahe Umsetzung konkreter Projekte sowie eine effektive Evaluierung bestehender Gesetze ist eine spürbare Entlastung für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung nicht zu erreichen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die rasche Einführung eines wirksameren Normenkontrollmechanismus einsetzen. <<< ZVEI: Deutschland hinkt technisch hinterher Deutschlands Industriesektor hat nach Überzeugung des Branchenverbandes ZVEI Nachholbedarf beim zentralen Zukunftsthema Software. Wir wissen, dass die Amerikaner uns bei der technischen Software überlegen sind, sagte der Präsident des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI), Friedhelm Loh, zum Start der weltgrößten Industrieschau Hannover Messe. Die Digitalisierung erfasse die klassische Produktion mit voller Wucht. Es gilt, den traditionellen Kern der deutschen Industrie mit seiner international herausragenden Position zu verteidigen, sagte Loh. Der 10 Verein Deutscher Ingenieure (VDI) äußert sich auf der Messe dagegen sehr viel zuversichtlicher. Deutschland habe beste Chancen, seine Position als führender Industriestandort zu verteidigen und neue Arbeitsplätze zu schaffen, teilte der VDI mit. Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei der Innovationsfähigkeit hinter den skandinavischen Ländern Finnland, Schweden und Dänemark auf dem vierten Platz. Dies sei das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der Fähigkeit der Länder, Innovationen zu entwickeln und zu realisieren, erklärte VDI-Direktor Ralph Appel. Unser neuer Innovationsmonitor belegt erstmals mit konkreten Daten und Fakten, dass Deutschland mit seiner Position im obersten Fünftel der europäischen Staaten beste Chancen hat, auch in Zukunft seine Position als einer der führenden Innovationsstandorte weltweit zu behaupten, sagte Appel. Im Unterschied zu anderen Untersuchungen werde bei dem VDI-Innovationsmonitor nicht einfach die Zahl der angemeldeten Patente oder Produktneuheiten gezählt. In das Ergebnis fließe auch die Bewertung der Tiefe und Vielfältigkeit des vorhandenen Wissens sowie die Fähigkeit ein, dieses Wissen zusammenzubringen. Als besondere Stärke Deutschlands hebt der VDI die Zahl der Höchstqualifizierten hervor. Das ist wichtig, weil Höchstqualifizierte unabdingbar sind für industrielle Forschung und Entwicklung auf Weltniveau, führte Appel aus. Deutschland sei zudem wie kein anderer europäischer Staat in der Lage, komplexe Produkte herzustellen. Als Beispiel nannte der Ingenieursverein den Maschinenbau, der als Rückgrat der deutschen Wirtschaft gilt. Gleichzeitig mahnte der VDI mehr Tempo bei der betrieblichen Weiterbildung an. Deutschland beherrscht Spitzenforschung mit Bravour, hinkt aber bei der ständigen Weiterbildung der Belegschaften in den Unternehmen hinterher, heißt es in der VDI-Studie. Aktivitäten der deutschen Unternehmen im Bereich der Weiterbildung - des lebenslangen Lernens - sind nur durchschnittlich. Hier sei noch viel Luft nach oben, betonte Appel mit Blick auf die deutsche Bildungspolitik. Quelle: n-tv.de

11 LANDESREPORT IHK Region Stuttgart: Beitragsentlastung für die Mitglieder Die Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart erhalten Beiträge in Höhe von 2,6 Millionen Euro zurück. Dies beschloss die IHK-Vollversammlung. Die Rückzahlung erfolgt nach Mitteilung der Kammer in Form einer Verringerung der Beitragsveranlagung für 2014 um zehn Prozent. Begründet wird die Beitragsentlastung vor allem mit dem um etwa 2,4 Millionen Euro besseren Ergebnis bei den Beitragseinnahmen. In der Planung ist die IHK nach eigenen Angaben für 2013 von Beitragseinnahmen in Höhe von knapp 32 Millionen Euro ausgegangen; hereinkamen tatsächlich 34,4 Millionen Euro. Neben der Beitragsentlastung habe die Vollversammlung auch den uneingeschränkt testierten Jahresabschluss der IHK gebilligt, heißt es. Präsident und Hauptgeschäftsführer wurden entlastet. <<< IHK: Richter prüfen Kammerzwang Das Bundesverfassungsgericht könnte nach einem Spiegel -Bericht erstmals seit 1962 über die umstrittene Pflichtmitgliedschaft deutscher Firmen in Industrie- und Handelskammern entscheiden. Zwei Unternehmen wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen, dass sie per Gesetz gezwungen sind, in den Kammern Mitglied zu sein. Zuletzt hatte das höchste deutsche Gericht vor 52 Jahren die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärt. Nachfolgende Beschwerden hatte es gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Jetzt habe der Erste Senat mehr als 30 Institutionen - darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerien und Länderregierungen - bis zum 15. Mai um Stellungnahmen gebeten, wie es beim Gericht heißt. Wird die Beschwerde angenommen, stünde die Mitgliedspflicht auf dem Prüfstand. Rund fünf Millionen deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende sind Mitglieder. Die Kammern nehmen jährlich rund 1,3 Milliarden Euro ein. dpa Bauwirtschaft meldet Umsatzsprung Die Bauwirtschaft ist gut in das Jahr 2014 gestartet. Das teilt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Danach lag der baugewerbliche Umsatz im Bauhauptgewerbe im Januar nominal um 21,8 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert. Aufgrund der milden Witterung fiel die Winterpause in diesem Jahr aus; die Bauunternehmen konnten durcharbeiten und die hohen Bestände abarbeiten, begründet dies der Bauverband. Allein die Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten gingen mit einem Auftragsbestand von 25,4 Milliarden Euro in das neue Jahr - 9,6 Prozent mehr als Anfang 2013 und der höchste Wert zu Beginn eines Jahres seit Die gute Umsatzentwicklung ist aber zu einem guten Teil auf den harten Winter im vergangenen Jahr zurückzuführen. Der hatte im Januar 2013 zu einem Umsatzeinbruch von elf Prozent geführt. Für die kommenden Monate ist die Branche nach wie vor gut aufgestellt, prognostiziert man beim Bauverband. Die Nachfrage nach Bauleistungen sei weiter hoch. <<<

12 WIRTSCHAFT Auszubildende werden immer älter Immer mehr junge Menschen beginnen erst mit Mitte oder Ende 20 eine Lehre. Die Zahl der Jugendlichen, die bereits im Alter zwischen 15 und 19 Jahren eine Berufsausbildung starten, ist dagegen in den vergangenen 13 Jahren stark gesunken. Das geht aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Absolvierten im Jahr 2000 noch mehr als junge Männer und Frauen zwischen 15 und 19 Jahren eine Lehre, so waren es Mitte vergangenen Jahres nur noch knapp Fast verdoppelt hat sich dagegen die Zahl der beruflichen Späteinsteiger in diesem Zeitraum: Mitte 2013 absolvierten nach Bundesagentur-Angaben knapp Menschen zwischen 25 und 29 Jahren eine Lehre; im Jahr 2000 waren es nur knapp gewesen. Das steigende Alter von Lehrlingen hatte zuletzt in der Debatte über Ausnahmen bei der geplanten Mindestlohnregelung eine Rolle gespielt. So forderten Arbeitgeber mit Blick auf das angeblich bei 19,8 Jahren liegende Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger eine Altersgrenze von mindestens 21 Jahren für das Wirksamwerden des Mindestlohnes von 8,50 Euro je Stunde. Der Vorschlag der schwarz-roten Bundesregierung sieht dagegen eine Zahlung schon ab 18 Jahren vor. Laut Bundesagentur für Arbeit können unterschiedliche persönliche Gründe dafür verantwortlich sein, dass junge Menschen ihre Ausbildung spät beginnen. Viele, weil das schnelle Geld lockte, andere sind früh Eltern geworden. Wieder andere haben Biografie-Brüche in ihren Leben LANDESREPORT verkraften müssen, sagt Joav Auerbach von der Bundesagentur für Arbeit in einem Interview. Eine Ursache für den steigenden Altersdurchschnitt könnte mit dem demographischen Faktor zu tun haben. So gibt es schlicht weniger Auszubildende im jugendlichen Alter. Auf diese Weise kommen auch junge Erwachsene zum Zuge - vor allem da viele Unternehmen Lehrlinge suchen, um ihren Fachkräftebedarf zu dekken. Die Bundesagentur für Arbeit startete sogar eine Initiative zu ihrer Förderung. Denn die älteren Ausbildungsanfänger seien durchaus beliebt bei ihren Chefs, sagt Auerbach. Ihr Wille, beruflich durchzustarten und die Chance zu nutzen, spreche für sie. Außerdem hätten sich die Altersgrenzen verschoben. Heutige 40-Jährige seien heute viel fitter und leistungsfähiger als früher. Quelle: n-tv.de Studie: Schlechte Prognose für Einzelhändler Die deutschen Einzelhandelsgeschäfte werden einer Studie zufolge in den kommenden sechs Jahren rund zehn Prozent weniger Geld einnehmen. Die Umsätze im stationären Einzelhandel werden von 448 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 405 Milliarden Euro im Jahr 2020 zurückgehen, wie aus der Studie Handelsszenario 2020 des Kölner IFH Instituts für Handelsforschung hervorgeht. Die Umsatzverluste werden die Einzelhändler den Prognosen zufolge auch nicht vollständig mit dem eigenen Online-Handel kompensieren können. Der Online-Handel der Einzelhändler, die auch Filialen haben, werde von 11 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 34 Milliarden Euro in sechs Jahren wachsen. Werden Online- und stationärer Handel zusammengerechnet, sinken die Umsätze der Unternehmen laut der Prognose um rund 20 Milliarden Euro. Laut einer Befragung haben bereits jetzt mehr als ein Drittel der Deutschen (37 Prozent) ihre Fahrten in die Stadtzentren reduziert, weil sie mehr Online kaufen. Nicht ganz so bedroht sind die Einzelhändler in Stadtrandgebieten. Dort hatten nur 26,9 Prozent der Befragten angegeben, die Fahrten dorthin wegen des Online-Shoppings verringert zu haben. Großer Gewinner werden der Studie zufolge die reinen Online-Händler: Die Experten erwarten für diese Firmen beinahe eine Verdreifachung der jetzigen Umsätze von 27 Milliarden Euro auf 77 Milliarden Euro. Versandhändler, die per Katalog oder Telefon verkaufen, müssen sich auf Rückgänge einstellen. <<< Home-Office auf dem Rückzug In den skandinavischen Staaten sowie in Frankreich, Großbritannien und in den mitteleuropäischen Ländern Schweiz, Österreich, Belgien und Luxemburg sind Heim- und Telearbeit von Jahr zu Jahr mehr verbreitet - lediglich in Deutschland ist der Trend laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) rückläufig: 2012 arbeiteten rund zwölf Prozent oder 4,7 Millionen der Erwerbstätigen überwiegend oder gelegentlich in den eigenen vier Wänden - etwa weniger als noch vier Jahre zuvor, als die Zahl der Heimarbeiter ihren Höhepunkt erreichte. 2,7 Millionen Heimarbeiter waren im Jahr 2012 abhängig beschäftigt, was rund acht Prozent aller Arbeitnehmer entspricht. Vor allem hochqualifizierte Arbeitnehmer sind von zu Hause aus tätig. Woran der Unterschied zum Ausland liegt, lässt sich laut DIW- Arbeitsmarktexperte Karl Brenke nicht genau klären. Mögliche Gründe: In anderen Ländern werden den Homeworkern bessere für Heimarbeit geeignete Bedingungen zur Verfügung gestellt beziehungsweise dort findet die häusliche Erwerbstätigkeit in der Gesellschaft eine höhere Akzeptanz. <<< 12

13 LANDESREPORT ANZEIGE Arbeitsplatzbezogene Verhaltensprofil-Analysen Wie Sie sich als Unternehmer einen großen Wettbewerbsvorteil verschaffen von Ewald Natterer, Geschäftsführer und Inhaber der NATTERER Firmengruppe Seit über 30 Jahren gehören zu unserem größten Kundenkreis vorwiegend kleinere mittelständische Unternehmen, und auch wenn jede Branche ihre eigenen Bedürfnisse und Problemstellungen hat, so bleibt ein Thema immer gleichermaßen wichtig: der Faktor Mensch. Um auf dem heutigen Markt erfolgreich bestehen zu können, sind nicht nur Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung von Bedeutung. Es kommt auch darauf an, ob die richtigen Menschen an der richtigen Stelle sitzen. Dabei geht es hier aber nicht nur vordergründig um die fachliche Qualifikation oder die Berufserfahrung, sondern vielmehr auch um die natürlichen Fähigkeiten und Neigungen Ihrer Mitarbeiter/-innen. Sind diese Neigungen messbar? Ja. Unser Verfahren hat schon manch einem Unternehmer die Augen geöffnet und viele Kosten, Zeit und Mühe gespart. Wenn du als Pinguin geboren wurdest, machen auch sieben Jahre Psychotherapie aus dir keine Giraffe. (Dr. Eckart von Hirschhausen) Der Bewerber mit der besten Abschlussnote ist nicht unbedingt der passendste Mitarbeiter. Es geht hier vielmehr um Fragen wie: Bringt der Bewerber die notwendigen persönlichen Stärken für die Stelle mit? Verfügt der Vertriebsmitarbeiter über die notwendige Dominanz, damit die erwünschten Verkaufsziele erreicht werden? Hat der gesuchte Controller tatsächlich das analytische Denken, so wie er es im Vorstellungsgespräch angibt? Welche Konfliktpotentiale gibt es und wie lassen sich diese schon im Vorfeld reduzieren? Firmeninhaber, Geschäftsführer und Personalchefs unterstützen wir mit diesem System bei der Auswahl neuer Mitarbeiter und vermeiden so von vornherein teure Fehlbesetzungen. Aber auch bei der internen Personalentwicklung, z. B. bei der Auswahl bestehender Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben, hat sich diese Methode bewährt. Leistungsträger können so erkannt und gezielt gefördert werden. Falls bei Ihren Mitarbeitern gewisse Stressfaktoren vorhanden sein sollten, können Sie diese ebenfalls zeitnah erkennen und ihnen effektiv entgegenwirken. Egal in welcher Hierarchiestufe sich die Person befindet, können ihre Stärken, eventuelle Begrenzungen und ihre Motivationsfaktoren schnell herausgefunden werden. Dabei geht es unter anderem um Themen wie Führungs- und Kommunikationsverhalten, Beharrlichkeit und Ausdauer, Teamverhalten, Innovationsbereitschaft/Kreativität, Verkaufsfähigkeiten, analytisches Denkvermögen, usw. Der positive Nebeneffekt: Ihre Mitarbeiter fühlen sich ernstgenommen und verstanden. Die Motivation steigt. Die emotionale Bindung an Ihr Unternehmen ebenso. Ihre Fluktuationsrate sinkt. Man muss allerdings auch dazusagen, dass sich einige Kandidaten davor scheuen, ihr Innerstes preiszugeben. Es ist oft die Angst, in den Spiegel zu schauen. Die Angst, das Selbstbild könnte ins Wanken geraten. Dabei kann man hier sehr viel über sich selbst lernen, man erhält einen klareren Blick auf die Mitmenschen, kann besser die eigene Perspektive wechseln und neue Chancen wahrnehmen. Ein wichtiger Aspekt moderner Führungskultur besteht darin, Menschen insgesamt mit ihren Stärken und Schwächen anzunehmen. Letztendlich geht es darum, die persönlichen Stärken herauszufinden und an der richtigen Stelle einzusetzen. Und auch junge Menschen, die sich noch in der Berufsfindungsphase befinden, können von diesem System profitieren. Entscheidend ist aber nicht lediglich die Durchführung dieser Analysen, sondern auch die richtige Interpretation und die daraus resultierende Umsetzung. Fragen Sie einen Unternehmens- oder Personalberater Ihres Vertrauens, ob er das erforderliche Zertifikat besitzt und testen Sie das System doch einfach mal mit Ihrer eigenen Analyse Sie werden staunen, wie schnell und unkompliziert Sie das Resultat in den Händen halten können 13

14 POLITIK Bundeshaushalt 2014: Überblick und Einblick in einzelne Ressorts Die Ausgaben des Bundes sollen in diesem Jahr 298,5 Milliarden Euro betragen. Gegenüber dem Vorjahr sinken (!) sie also um 11,5 Milliarden Euro bzw. 3,7 Prozent. Die prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages, mit deren Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr begonnen werden soll, sind dabei bereits berücksichtigt, blähen den Haushalt also nicht auf. Durch Umschichtungen soll die Städtebauförderung bei einem Programmvolumen von 700 Millionen Euro verstetigt, zusätzliche Ausgaben für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur von rund 500 Millionen Euro aufgebracht sowie eine erste Tranche von 200 Millionen Euro für die vereinbarte zusätzliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Aid, ODA) aufgelegt werden. Die Nettoneuverschuldung sinkt um 15,6 auf 6,5 Milliarden Euro. Dies ist der niedrigste Stand seit 40 Jahren. In dieser Summe ist noch die letzte Rate der Kapitaleinzahlung an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von 4,3 Milliarden Euro enthalten. LANDESREPORT Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Für diesen Einzelplan sind insgesamt 3,65 Milliarden Euro veranschlagt. Aufgrund der umfassenden und komplexen Neustrukturierungen ist der Vorjahresvergleich nicht aussagekräftig. Ein Eckpfeiler ist die Erhöhung des Förderprogramms Soziale Stadt als prioritäre Maßnahme gemäß Koalitionsvertrag. Zu den vielzähligen Neuerungen zählt das zu errichtende Bundesamt für kerntechnische Entsorgung. 14 Bildung und Forschung Mit knapp 14 Milliarden Euro Ausgabenniveau gibt es das neunte Mal in Folge einen Anstieg der Ausgaben in diesem zentralen Zukunftsressort. Insgesamt sind die Ausgaben seit 2005 um 84,3 Prozent gestiegen ein unübersehbarer Beleg für unsere Schwerpunktsetzung. Mit allein 1,8 Milliarden Euro für den Hochschulpakt unterstützt der Bund die Länder bei der Schaffung zusätzlicher Studienplätze. Für die Verbesserung von Studienbedingungen und Qualität der Lehre werden wieder 200 Millionen Euro investiert. Steigende Mittel für BAföG, Begabtenförderung und Deutschlandstipendium erleichtern die Finanzierung des Studiums. Das Bildungswesen zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher wird ebenso gestärkt wie die großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Foto: Tobias Koch Gesundheit Die Ausgaben von gut 11 Milliarden Euro fallen um 0,9 Milliarden Euro bzw. 7,8 Prozent geringer aus als Der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkas-

15 LANDESREPORT sen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beläuft sich auf 10,5 Milliarden Euro. Seine Absenkung kann durch eine entsprechende Entnahme von Finanzmitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen werden. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Für 2014 stehen zusätzlich 200 Millionen Euro für ODA-relevante Ausgaben zur Verfügung, wovon 160 Millionen Euro auf den Einzelplan des Ministeriums (BMZ) entfallen. Die BMZ-Ausgaben steigen damit auf über 6,4 Milliarden Euro. Gemäß Koalitionsvertrag stehen in dieser Legislaturperiode insgesamt 2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, um Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum 0,7-Prozent-Ziel (ODA-Quote) zu führen. Bundeskanzleramt Der Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes vermindert sich gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent auf 1,99 Millionen Euro. Auswärtiges Amt Mit 3,63 Milliarden Euro liegt der Entwurf 2014 auf dem Niveau der Ist-Ausgaben des vergangenen Jahres, die durch Mittel für Syrien höher ausgefallen sind als geplant. Der Aufwuchs fließt vor allem in die humanitäre Hilfe sowie die Auswärtige Kulturund Bildungspolitik. 15 Millionen Euro sollen zusätzlich für die Sicherheit der deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt werden. Verteidigung Die Ausgaben sind auf 32,8 Milliarden Euro veranschlagt und fallen damit um 1,3 Prozent niedriger aus als Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr ist ein weiterer Personalabbau eingeleitet. Die militärischen Beschaffungen vermindern sich um 512,7 Millionen Euro bzw. zehn Prozent. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowohl im Bereich des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) als auch zugunsten der Förderung der deutschen Spitzenforschung in Luft- und Raumfahrt und im Bereich der Verkehrsund Sicherheitstechnologien. Arbeit und Soziales Der größte Einzelplan wächst um 3,1 auf 122,3 Milliarden Euro an. Die passiven Leistungen beim Arbeitslosengeld II und bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung steigen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf um 1,15 auf 23,4 Milliarden Euro. Bei der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich nach dem Haushaltsplan ein geringfügiger Überschuss. Für Projekte wie die Mütterrente reicht der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuss aus. Ernährung und Landwirtschaft Es sind Ausgaben von 5,3 Milliarden Euro vorgesehen. Schwerpunkt bilden Zuschüsse über 3,6 Milliarden Euro für das eigenständige agrar-soziale Sicherungssystem zur Flankierung des Strukturwandels. Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) stehen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro zur Verfügung. Mit 510 Millionen Euro behält der Bereich Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation seinen hohen Stellenwert. POLITIK Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Ausgaben wachsen gegenüber 2013 um 1,077 auf 7,959 Milliarden Euro auf. Ursache ist vor allem die Anpassung des Elterngelds an den gestiegenen Bedarf, ausgelöst durch steigende Einkommen und erhöhte Inanspruchnahme durch Väter. Überdies steht beim Unterhaltsvorschussgesetz eine Bedarfsanpassung an. Die 2013 überplanmäßig bewilligten Zuweisungen an die Conterganstiftung für behinderte Menschen werden verstetigt. Inneres Die Ausgaben von 5,77 Milliarden Euro liegen 1,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Mit 3,8 Milliarden Euro entfällt der größte Anteil auf die Innere Sicherheit. Als Reaktion auf die stetig wachsenden Bedrohungen im IT-Bereich werden zusätzliche Mittel zur Verbesserung der IT-Sicherheit insbesondere von Bundessicherheitsbehörden aufgewendet. Verkehr und digitale Infrastruktur Die Gesamtausgaben des größten Investitionshaushalts des Bundes betragen 22,78 Milliarden Euro. Von den bis 2017 zur Stärkung der Verkehrsinvestitionen zur Verfügung gestellten zusätzlichen 5 Milliarden Euro dienen 1,5 Milliarden Euro der Ausfinanzierung begonnener Vorhaben. Die Investitionen dieses Jahres steigen so auf 12,55 Milliarden Euro. Justiz und Verbraucherschutz Zwei Drittel des Haushalts mit einem Ausgabenvolumen von 641 Millionen Euro sind reine Personalkosten. Auf den hinzugekommenen wirtschaftlichen Verbraucherschutz entfallen gut 26 Millionen Euro. Die endgültige Entscheidung, wofür der Bund in diesem Jahr Geld ausgeben kann und soll und wofür nicht, trifft der Bundestag im Juni. <<< Wirtschaft und Energie Der Etat beträgt 7,4 Milliarden Euro und geht auf umfassende Zuständigkeitsübertragungen vor allem im Bereich der Energiewende zurück. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die Ausgaben für die Fachkräftesicherung und die Initiative zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland werden stabilisiert. Die Mittel für Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie werden aufgestockt. Auf hohem Niveau fortgeführt werden 15

16 POLITIK Steuereinnahmen steigen auf Rekordwert LANDESREPORT Die Konjunktur gewinnt weiter an Fahrt. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern haben im März getragen von einem beschleunigten Wirtschaftsaufschwung kräftig zugelegt. Mit 55,36 Milliarden Euro lagen sie um 7,2 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat, wie aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Die Steuerentwicklung wird insbesondere von der hohen Beschäftigung getrieben: Zu den Mehreinnahmen bei den gemeinschaftlichen Steuern haben vor allem die Lohnsteuer, die Einkommensteuer und auch die Steuern vom Umsatz - wie die inländische Mehrwertsteuer - beigetragen. Während der Bund im März 6,7 Prozent mehr einnahm, waren es bei den Ländern 7,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Dabei nahmen die allein den Ländern zustehenden Steuern überdurchschnittlich um 22,7 Prozent zu. Diese Entwicklung sei von fast allen Einzelsteuern getragen worden, heißt es in dem Bericht - insbesondere von der Erbschaftsteuer (plus 38,4 Prozent), der Grunderwerbsteuer (plus 23,2 Prozent) sowie der Biersteuer (plus 16 Prozent). Die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, die an Bund wie Länder geht, macht gar einen Sprung um 44,3 Prozent. Für die ersten drei Monate des Jahres 2014 summierten sich die Steuereinnahmen auf gut 140 Milliarden Euro und lagen damit um 3,7 Prozent über denen vor einem Jahr. Die Entwicklung verläuft damit etwas positiver als bei der letzten amtlichen Steuerschätzung im November 2013 vorausgesagt. <<< Hervorragendes Image des Standortes Deutschland 16 Wie aus der aktuellen Rangliste der Schweizer Business School IMD hervorgeht, die einmal jährlich erhoben wird, haben fast alle der untersuchten Euro-Länder in punkto Wettbewerbsfähigkeit im vergangenen Jahr Plätze gut gemacht. Vor allem Deutschland konnte seine Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessern. Das Land rangiert momentan auf dem sechsten Platz weltweit und ist damit im Vergleich zum Vorjahr gleich um drei Plätze aufgestiegen. Besonders gute Noten erntete Deutschland im vergangenen Jahr für seine Rolle als Stabilisator des europäischen Finanz- und Bankensystems. Auch die Infrastruktur und die wirtschaftliche Effizienz gemeint sind damit unter anderem die wirtschaftliche Produktivität eines Landes, die Situation auf dem Arbeitsmarkt oder auch der rechtliche Rahmen für Unternehmen - zählen aus Sicht der Umfrageteilnehmer zu den Highlights am Standort. Als größter Hemmschuh wiederum gilt wie schon in den Vorjahren die Fiskalpolitik: Vor allem für sein kompliziertes Steuersystem und die Höhe der Steuersätze bei der Einkommensund Unternehmensbesteuerung erntet Deutschland schon seit Jahren schlechte Noten. Überraschend gut ist es im weltweiten Vergleich um das Image Deutschlands bestellt. Wie aus dem IMD-Report weiter hervorgeht, belegt Deutschland hier mittlerweile den zweiten Platz knapp hinter Singapur. Befragt wurden die Teilnehmer der weltweiten Studie danach, wie gut oder schlecht ihr Land aus ihrer Sicht als Wirtschaftsstandort im Ausland wahrgenommen wird. Vor dem Ausbruch der Euro-Krise lag Deutschland dabei traditionell eher im Mittelfeld. Doch seit dem Jahr 2011 hat die Bundesrepublik rasant aufgeholt. In Sachen Image steht der Wirtschaftsstandort Deutschland aktuell so gut da wie noch nie seit Beginn der Messungen im Jahre Unter den Euro-Nationen schneidet Deutschland damit in der aktuellen Rangliste mit weitem Abstand am besten ab. Doch auch Finnland, Irland, Österreich, Luxemburg, Portugal und Frankreich konnten Ihre Konkurrenzfähigkeit spürbar verbessern. Deutlich besser geht es im Vergleich auch Spanien: Das einstige Krisenland rückte dank einer ganzen Reihe von Reformen um sechs Plätze nach vorne. Ähnlich gut entwickelten sich in Europa nur noch die baltischen Staaten Estland und Litauen sowie EU-Mitglied Rumänien, das sogar um acht Plätze aufstieg. Zu den Sorgenkindern Europas zählen nach wie vor Italien und Griechenland. Beide rutschten im internationalen Vergleich weiter ab. Schlechter als Griechenland (Rang 57) stehen momentan nur noch Argentinien, Kroatien und Venezuela da. Für die seit 1989 jährlich veröffentlichte Untersuchung World Competitiveness Ranking analysieren die Wissenschaftler des IMD die Wettbewerbsfähigkeit von insgesamt 60 Volkswirtschaften weltweit. In die Analyse fließen über 300 Indikatoren ein, vom Defizit der öffentlichen Haushalte über die Gaspreise bis hin zur Zahl der Breitbandanschlüsse. Zusätzlich wurden für die Studie in diesem Jahr Manager weltweit zu ihrer Einschätzung der jeweiligen Standorte befragt. Bis 1995 publizierte das IMD die Studie in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum (WEF) in Genf, das mittlerweile einen eigenen Wettbewerbsindex erstellt. Zwar unterscheiden sich die Ansätze und Berechnungsmethoden, im Ergebnis ist der Tenor der beiden Wettbewerbsstudien aber gleich. Auch im WEF- Index ist Deutschland zuletzt kräftig aufgestiegen und liegt mittlerweile auf dem vierten Platz weltweit, knapp hinter den Spitzenreitern Schweiz, Singapur und Finnland. <<<

17 LANDESREPORT Neue Energie-Regeln seit 1. Mai: Worauf Hausbesitzer achten müssen Am 1. Mai trat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Käufer und Mieter einer Immobilie sollen künftig direkt erkennen können, wie es um die Heizung und Dämmung des neuen Heims bestellt ist. Eigentümer müssen einiges berücksichtigen, wenn sie kein Bußgeld riskieren wollen. Was ist zu beachten, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll? Ab dem 1. Mai müssen Angebotsanzeigen für Wohnungen oder Wohnhäuser zusätzliche Angaben zu energetischen Eigenschaften enthalten. Wer für seine Immobilie eine Anzeige in einer Tageszeitung oder im Internet schaltet, muss dort Informationen zur Art des Energieausweises geben und dessen Angaben nennen. Mitgeteilt werden muss unter anderem, mit welchem Energieträger, zum Beispiel Öl oder Gas, die Heizung betrieben wird. Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, ähnlich der Klassifizierung von Elektrogeräten wie Kühlschränken. Auch diese Angabe gehört ab Mai in die Anzeige. Fehlen die vorgeschriebenen Informationen, droht ein Bußgeld. Was ist, wenn man noch keinen neuen Energieausweis besitzt? Bei alten Ausweisen, die noch keine Effizienzklasse enthalten, ist deren Angabe freiwillig. Im Falle eines Verkaufs oder einer Neuvermietung ist der Eigentümer aber verpflichtet, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen. Dieser muss Interessenten spätestens bei einem Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Im Falle eines Vertragsabschlusses muss dem neuen Besitzer oder Mieter zudem ein Exemplar oder eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. Wo bekommt man einen neuen Energieausweis? Einen einfachen Ausweis können meist die jeweiligen Energieversorger oder Messunternehmen erstellen. Eine Ausnahme gibt es für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden. Hier wird ein so genannter Energiebedarfsausweis benötigt. Dessen Ausstellung ist deutlich aufwändiger und auch teurer. Während der einfache Ausweis den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre dokumentiert, wird für einen Bedarfsausweis ein detailliertes Energieprofil des POLITIK Gebäudes erstellt. Einen solchen Bedarfsausweis dürfen baubezogene Berufe ausstellen, etwa Ingenieure oder Architekten. Darüber hinaus sind auch Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk, Heizungsbau oder Schornsteinfegerwesen sowie registrierte Energieberater zur Ausstellung berechtigt. Was passiert, wenn man keinen neuen Ausweis ausstellen lässt? Wer als Eigentümer keinen gültigen Energieausweis besitzt oder seiner Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Neuvermietung nicht nachkommt, dem droht ebenfalls ein Bußgeld. Die Bundesländer können Energieausweise stichprobenartig kontrollieren. Was ändert sich noch für Hausbesitzer? Eigentümer von Wohnhäusern sind dazu verpflichtet, alte Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen. Ab dem 1. Januar 2015 gilt, dass die Kessel raus müssen, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern greift die Pflicht aber nur, wenn das Haus 2002 oder später bezogen wurde. Worauf muss man achten, wenn man künftig ein Haus bauen möchte? Heizungen und Warmwasserbereitung von Neubauten müssen ab 2016 deutlich sparsamer arbeiten. Der maximal zulässige Energiebedarf verringert sich gegenüber der alten Energieeinsparverordnung von 2009 um 25 Prozent. Außerdem erhöhen sich die Anforderungen bei der Wärmedämmung der Außenwände um durchschnittlich 20 Prozent. Quelle: n-tv.de 17

18 POLITIK LANDESREPORT Am 1. Mai trat neues Flensburger Punktesystem in Kraft Am 1. Mai trat das neue Flensburger Punktesystem in Kraft. Diese Reform soll neue, klare und transparente Regeln schaffen und Bürokratie abbauen. Das neue Punktesystem konzentriert sich auf verkehrssicherheitsrelevante Delikte, betont vor allem schwere Verstöße und fordert schon früher Konsequenzen: Bei vier besonders schweren Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ordnungswidrigkeiten hingegen (z.b. das unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone), die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Durch klare Tilgungsfristen soll das System gerechter und nachvollziehbarer werden. Jeder Betroffene wird einfach nachvollziehen können, wie lange seine Punkte im Register gespeichert sind und wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird. Die Umrechnung der bisher erreichten Punktestände wird durch das Kraftfahrt- Bundesamt vorgenommen. Die Betroffenen müssen nichts veranlassen und erhalten ohne weiteren Anlass auch keine Nachricht. Bisher eingetragene Punkten werden in das neue System überführt, wobei niemand schlechter oder besser gestellt wird. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird also in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen. Neue Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare. Der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt: Absolviert der Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig ein Fahreignungsseminar, kann er bei einem Punktestand von 1 bis fünf Punkten 1 Punkt abbauen. Solch ein Punkteabzug ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Das bisherige Punktesystem wird durch ein Bewertungssystem in drei Kategorien ersetzt werden: Kategorie 1 - schwere Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt Kategorie 2 - Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 2 Punkte. Kategorie 3 - Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte. Auch die aus dem Punktestand folgenden Maßnahmen werden übersichtlicher: Bei einem Punktestand 1 bis 3 erfolgt lediglich die Erfassung im Register (Vormerkung), aber keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und keine Maßnahme. Drei Maßnahmenstufen: Stufe 1 (4 bis 5 Punkte): Ermahnung mit Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem Stufe 2 (6 bis 7 Punkte): Verwarnung mit Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis Stufe 3 (8 und mehr Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden. <<< Bundesregierung beschloss Gesundheitsreform Start 2015 Die Bundesregierung hat die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Mit dem geplanten Reformstart Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zulasten der Kassenmitglieder soll entfallen. Stattdessen sollen die Kassen Zusatzbeiträge nehmen können, die vom Einkommen abhängig sein werden. Mittelfristig werden dadurch höhere Beiträge auf Millionen Versicherte zukommen. Arbeitgeber sollen künftig nicht mehr stärker belastet werden. Nach dem Kabinettsbeschluss sind Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren möglich. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bekräftigte im Deutschlandfunk, 2015 werde die Krankenversicherung zunächst für viele günstiger. Denn rund 20 Millionen Menschen seien bei einer Kasse, die weniger Geld durch Zusatzbeiträge bräuchten, als sie durch die Streichung des 0,9-Prozent-Anteils verlören. Bei anderen Kassen ändere sich unterm Strich nichts. Wieder andere bräuchten mehr. Den Kassen-Mitgliedern wird dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ob es 2015 im Durchschnitt zu einer Entlastung der Versicherten komme, werde sich erst im Herbst entscheiden, wenn die Kassen ihre Haushalte aufstellten, sagte die Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der Passauer Neuen Presse. 18 Ab 2016 dürften die Zusatzbeiträge nach oben gehen, weil die Ausgaben der Krankenversicherung ihre Einnahmen in immer größerem Ausmaß übersteigen. Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte der Nachrichtenagentur dpa: Ich gehe davon aus, dass der Zusatzbeitrag ab 2016 im Schnitt jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen wird. Manche Kassen könnten dies durch Rücklagen abfedern. Für 2017 rechne ich mit Zusatzbeiträgen von 1,3 bis 1,5 Prozent. Das Bundesversicherungsamt geht sogar noch von höheren Beträgen aus. Die Arbeitgeber sollen an der Finanzierung steigender Kosten nicht mehr beteiligt werden. Für sie bleibt es bei der Hälfte des Beitragssatzes (7,3 Prozent). Die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis betonte, dass dieses Zugeständnis an die Union für ihre Fraktion schmerzlich sei. Die SPD wird sich an dieser für uns schwierigen Stelle an den Koalitionsvertrag halten, sagte sie. Wir weisen aber darauf hin, dass damit der Arbeitgeberbeitrag nicht für alle Zeiten festgeschrieben wird. Im Übrigen werde der Entwurf im Bundestag noch verändert. Gröhe verteidigte das Schonen der Wirtschaft. Er wolle nicht, dass eskalierende Lohnnebenkosten Arbeitsplätze vernichten und damit die Grundlage eines solidarischen Gesundheitswesens untergraben. Mit der Reform entfällt für finanzstarke Kassen auch die Möglichkeit, pauschale Zusatzbeiträge zu erheben oder Prämien auszuschütten. In diesem und dem vergangenen Jahr profitierten rund acht Millionen Kassenmitglieder von einer Beitragsrückerstattung. Außerdem will die Bundesregierung ein neues Institut gründen, das die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland messen soll. Neue Aufbereitungen entsprechender Daten sollen ermöglichen, dass Kliniken mit guten Behandlungsergebnissen besser bezahlt werden. Andere sollen Abschläge hinnehmen müssen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnte Abschläge ab. Kassen-Verbandschefin Pfeiffer forderte, das Verfahren auf niedergelassene Ärzte auszudehnen. dpa

19 LANDESREPORT Staaten müssen Religionsfreiheit garantieren POLITIK Die Lage der Christen in der Welt verschlechtert sich; die Religionsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. So lautet die ernüchternde Feststellung von Thomas Schirrmacher, dem Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit mit Sitz in Bonn, Kapstadt und Colombo. Schirrmacher schilderte Abgeordneten der CDU/ CSU die aktuelle Situation der verfolgten und bedrängten Christen in aller Welt. Erika Steinbach, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, und Heribert Hirte, Vorsitzender des Stephanuskreises, hatten zu dem Fachgespräch eingeladen. Schirrmacher ging besonders auf die heikle Lage der Christen in Syrien, in Ägypten und in der Türkei ein. Man müsse die Motivation der Diskriminierung oder Bedrohung besonders hinterfragen: Wird aus Glaubensgründen Gewalt angewendet oder sind es eher wirtschaftliche Argumente? Zerstörte Kirche in Angola Christliche Kirchen werden vergleichsweise oft zerstört Um das Ausmaß der Verfolgung zu beurteilen, sei es wichtig, sich die Relation der Religionen ins Bewusstsein zu rufen. Weil der christliche Glaube in der Welt am weitesten verbreitet sei, rücke er in jeder Statistik entsprechend weit nach oben. Leider gilt trotzdem: Je brutaler die Verfolgung, desto mehr rückt das Christentum ins Zentrum, erklärte Schirrmacher. In den Kategorien Brutalität oder Zerstörung von Kirchen stehe das Christentum einsam an der Spitze der Statistiken. Moscheen werden vergleichsweise selten verwüstet, fuhr der Theologe fort, der auch zum Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte gehört. Besonders in Syrien zeige sich diese Entwicklung deutlich. Nur noch drei bis fünf Prozent der Christen, die in Syrien lebten, seien noch im Land. Etwa ein Drittel der Flüchtlinge christlichen Glaubens, mit denen ich gesprochen habe, ist vor allem wegen der Bedrohung durch Islamisten geflohen, erklärte Schirrmacher. In Syrien sei die über zweitausend Jahre alte christliche Struktur unwiderruflich verloren, selbst wenn die Christen irgendwann zurückkehren sollten. Den Christen in Ägypten gehe es dagegen momentan verhältnismäßig gut. Insbesondere im ländlichen Bereich gibt es zwar immer wieder Überfälle auf Christen, doch die Armee ist dann relativ schnell zur Stelle, um zu helfen, sagte Schirrmacher. Das könne sich mit der nächsten Wahl jedoch rasch ändern, denn die Chancen stünden schlecht für demokratische Kräfte, die sich für die Religionsfreiheit einsetzten. Allein der Umstand der Wahl macht noch keine Demokratie, erklärte er und verwies dabei auch auf den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyi Erdogan. Dieser wolle die Hagia Sophia, einst byzantinische Kirche, dann Moschee, jetzt Museum und Touristenmagnet, wieder zum islamischen Gotteshaus machen. Lediglich der internationale Protest habe ihn bisher von diesem Schritt abgehalten. Foto: Andrzej Polec Empörung löste laut Schirrmacher auch die Freilassung der geständigen Mörder dreier Christen Anfang März aus. Die mutmaßlichen Mörder wurden nach sieben Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen, weil ein neues von Ankara erlassenes Gesetz bestimmt, dass Angeklagte nicht länger als fünf Jahre in U-Haft verbringen dürfen. Schirrmacher bezeichnete diesen Vorgang als Schock für die gesamte Christenheit in der Türkei. <<< 19

20 POLITIK Fraktionsoffene Sitzung der Union zur Afrika-Strategie Kontinent der Chancen Afrika ist seit vielen Jahren Schwerpunktregion der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Nicht nur erwarten die Menschen in Afrika von Deutschland Impulse für eine nachhaltige Entwicklung, auch hierzulande betrachtet man die afrikanischen Länder als zunehmend wichtige Partner zum Beispiel in der Rohstoff- oder der Klimapolitik. Auf einer fraktionsoffenen Sitzung berieten Minister und Abgeordnete der CDU/CSU- Bundestagsfraktion mit Experten, wie die Weiterentwicklung der Afrika-Strategie aussehen könnte. Zu dem Gespräch mit dem Titel Afrika Chancen und Risiken für eine werte- und interessengeleitete Außenpolitik hatten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schockenhoff und Sabine Weiss eingeladen. Schockenhoff sagte: Afrika ist mehr als nur Bundeswehr-Mandate, mehr als das Zielgebiet von Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, und Sabine Weiss bezeichneten Afrika als Chancen-Kontinent. Fraktion und Regierung bereiten sich auf den vierten EU-Afrika-Gipfel vor, der Anfang April unter dem Motto Investieren in Menschen, in Wohlstand und in Frieden in Brüssel stattfindet. Eine Weiterentwicklung der deutschen Position ist nicht zuletzt deshalb nötig, weil das Afrika-Konzept der Bundesregierung noch aus dem Jahre 2011 stammt. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD formuliert in einem Antrag für die Plenumssitzung in der kommenden Woche im Bundestag, dass man den Nachbarkontinent nicht nur als Krisenherd begreifen, sondern auch seine Chancen sehen soll. Die Leiterin der Forschungsgruppe Afrika und Naher/Mittlerer Osten der Stiftung Wissenschaft und Politik, Annette Weber, nannte als positiven Faktor eine wachsende Mittelschicht in den urbanen Zentren Afrikas, die gut ausgebildet sei und ein Interesse daran habe, die eigenen Länder voranzubringen. Außerdem sei Afrika ein Kontinent der Ideen, auf dem technische Innovationen entwickelt würden beispielsweise das Banking per Mobiltelefon. Weber warb dafür, nicht nur die bisherigen Eliten als Ansprechpartner zu betrachten, sondern auch die neuen demokratischen Reformkräfte, die sich vielerorts in die Politik einmischten. Die entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion, Sibylle Pfeiffer, sagte, auch mit beste- LANDESREPORT henden autokratischen Regimen könne man gelegentlich zusammenarbeiten, wenn sie denn die Entwicklungsgelder ordentlich verwalteten und die Vergabebedingungen einhielten. Enormes Wirtschaftswachstum Der Sprecher der Geschäftsführung der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), Bruno Wenn, verwies auf das enorme Wirtschaftswachstum in Afrika von durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr. Er sieht auf dem Kontinent einen riesigen Konsummarkt entstehen mit wachsendem Absatzpotenzial auch für die deutsche Wirtschaft. Es lohnt sich, in Afrika zu investieren, sagte er. Deutsche Produkte und Dienstleistungen seien gefragt und genössen einen guten Ruf dort. Das Feld dürfe nicht Schwellenländern wie China überlassen werden, warnte Wenn. Auf die Herausforderungen für die Sicherheitspolitik in Afrika ging Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ein. Sie verwies darauf, dass Deutschland allein an acht internationalen Einsätzen in Afrika beteiligt sei, davon sei aber nur die Mission gegen die Piraterie vor der Küste Somalias ein Kampfeinsatz. Nach wie vor gelte der Grundsatz: Keine deutschen Kampftruppen nach Afrika, betonten sowohl von der Leyen als auch Müller. Die Verteidigungsministerin warb dafür, das Wort von der vernetzten Sicherheit mit Leben zu füllen. Man müsse Afrika in die Lage versetzen, seine eigene Sicherheitsarchitektur aufzubauen.<<< Bundesregierung will Online- Zulassungsstelle einführen Wer in Deutschland sein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden möchte, muss sich bislang noch zur Zulassungsstelle aufmachen, eine Nummer ziehen und warten. Nach Plänen der schwarz-roten Koalition soll dieses Procedere bald bequemer werden: Die Bundesregierung will im nächsten Jahr eine Online-Zulassungsstelle einführen. Ab dem 1. Januar 2015 soll es damit möglich sein, Kraftfahrzeuge übers Internet abzumelden, sagte ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Ruhr Nachrichten. Doch damit nicht genug: Es soll auch möglich werden, dass diese Fahrzeuge von den Haltern wieder online zugelassen werden können. Dazu müssten allerdings noch offene Fragestellungen, etwa zu Datenübermittlungen ans Kraftfahrt-Bundesamt, geklärt werden. In einer dritten Stufe solle es um Neuzulassung und Ummeldung gehen. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, es werde darauf geachtet, dass sensible Daten der Kfz-Halter vor Zugriffen Dritter geschützt seien. Bei dem Verfahren per Internet soll der Personalausweis zur Identifikation eingesetzt werden. Nummernschild und Zulassung sollen zudem jeweils Sicherheitscodes bekommen. Nach der Abmeldung soll dann in den Papieren ein amtliches Außer Betrieb gesetzt zu lesen sein. Der Bundesrat hatte die elektronische Zulassung bereits im vergangenen Jahr beschlossen. <<< 20

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