2 Jahre Hartz IV Eine Bilanz

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3 Vorwort Seit dem 1. Januar 2005 sind mit dem im Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnete arbeitsmarkt- und sozialpolitische Einschnitte in Kraft, wie es sie so seit Jahrzehnten in der BRD nicht gegeben hat. Im Juli 2004, also noch bevor dieses Gesetz überhaupt galt, wurde unsere erste Ausgabe des Hartz-ABC erarbeitet und sachsenweit verbreitet. Damals tobte bereits der Landtagswahlkampf und völlig zu Recht lautete die Losung auf einem PDS- Plakat: Hartz IV - das ist Armut per Gesetz. Weg damit! Nach nunmehr zwei Jahren Hartz IV lässt sich mit Fug und Recht feststellen: Für Hunderttausende ehemaliger Bezieher von Arbeitslosenhilfe und deren heute in so genannten Bedarfsgemeinschaften mit erfassten Kinder haben sich vor allem in Ostdeutschland die Lebensverhältnisse drastisch verschlechtert, ohne dass sie Aussicht auf einen Existenz sichernden Arbeitsplatz hätten. Vielmehr führt Hartz IV durch erheblichen Kaufkraftverlust eher zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation, vor allem in den neuen Bundesländern. Insbesondere das Hartz-IV-Gesetz hat das Fass zum Überlaufen gebracht und erheblich mit dazu beigetragen, dass die Schröder-Regierung scheiterte und im Ergebnis der Bundestagswahl vom 18. September 2005 abgelöst wurde. Die nunmehr amtierende Regierung der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel hat durch eine Reihe von Gesetzesnovellierungen bekundet, dass sie den Hartz-Kurs nicht nur fortsetzt, sondern sogar verschärft. Sowohl die im Februar als auch im Sommer 2006 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesveränderungen bestätigen diese Ansage. Allerdings - und damit war 2004 wahrlich nicht so rasch zu rechnen - haben wir endlich wieder eine Fraktion links von der SPD im Bundestag, die zumindest dafür sorgt, dass dem fortgesetzten Kurs des Sozialabbaus auch auf Bundesebene entschiedener parlamentarischer Widerstand entgegengebracht wird. Die nachfolgende Zusammenstellung versucht zunächst wie schon ihr Vorläufer, das Hartz-ABC, in alphabetischer Reihenfolge auf entsprechende gesetzliche Regelungen aufmerksam zu machen, diese kritisch zu bewerten und alternative Positionen der PDS-Linken in Partei und Fraktion zu skizzie-

4 ren. Anhand unterschiedlicher Haushaltsrechnungen, die Familien aus dem Raum Chemnitz für uns aufgeschrieben haben, wollen wir darstellen, welche finanziellen Verwerfungen Hartz IV mit sich gebracht hat. Am Schluss dieses Heftes finden Sie eine Auswahl der bislang im Zusammenhang mit Hartz IV in den Sächsischen Landtag eingebrachten parlamentarischen Initiativen der Linksfraktion.PDS. Zwei Jahre Hartz IV haben gezeigt, dass wir in unseren Anstrengungen auf parlamentarischer und außerparlamentarischer Ebene nicht nachlassen dürfen. Deshalb gilt auch für dieses Heft: Fortsetzung folgt! MdL Dr. Dietmar Pellmann Sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion.PDS im Sächsischen Landtag und Stadtrat in Leipzig MdL Karl-Friedrich Zais Wirtschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion.PDS im Sächsischen Landtag und Stadtrat in Chemnitz 4

5 I.) Das Hartz-ABC A - Ablehnung - Ältere Arbeitnehmer - Anforderungen an Bescheide - Antragstellung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) - Arbeitsgemeinschaften (ARGE) - Arbeitslosengeld I - Arbeitslosengeld II - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenstatistik - Arbeitsvermittlung - Arbeitszeitverlängerung - Armut - Ausländer Ablehnung Ursprünglich rechnete noch die alte Bundesregierung damit, dass 25 bis 30 Prozent der bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe in den neuen Bundesländern auf Grund zu hohen Vermögens oder des den Bedarf übersteigenden Einkommens des Partners überhaupt kein Arbeitslosengeld II erhalten würden. Nunmehr liegt die Zahl derer, die keine Regelleistungen beziehen, weit unter der ursprünglichen Vermutung. Für diesen Irrtum der alten Bundesregierung gibt es offensichtlich zwei Interpretationsmöglichkeiten. Entweder, das würde einen allgemeinen Eindruck bestätigen, hatte die Bundesregierung erneut die Situation im Osten völlig falsch eingeschätzt, oder es wurde vom damaligen Finanzminister Hans Eichel bewusst weniger Geld in den Bundeshaushalt eingestellt, um so den Etat formal zu decken. Für das Jahr 2005 ergaben sich damit Mehrausgaben von ca. 12 Milliarden Euro, obwohl das beileibe keine Erhöhung des Bundeszuschusses im 5

6 Vergleich zu 2004 bedeutete. Auch für 2006 ergab sich erneut ein Defizit im Bundeshaushalt, weil wiederum eine absehbar zu geringe Summe eingestellt wurde. Für 2007 könnte die Rechnung der neuen Bundesregierung nur dann aufgehen, wenn die Zahl der Leistungsberechtigten reduziert wird. Dafür hat der Gesetzgeber bereits durch die nachfolgend erläuterten Regelungen, die ab Juli 2006 gelten, gesorgt. Unabhängig davon haben wir festgestellt, dass in vielen Fällen behördliche Entscheidungen fehlerhaft sind. Tausende abgeholfene Widersprüche allein in Sachsen sowie weit mehr als Klagen bei sächsischen Sozialgerichten untermauern dies. Ältere Arbeitnehmer Rund Menschen in der Bundesrepublik, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, wurden ursprünglich durch die Arbeitsagentur aufgefordert eine Vereinbarung zu unterzeichnen, nach der sie auf weitere Arbeitsvermittlung verzichteten, aber dafür ungekürzte Arbeitslosenhilfe bis zur Erreichung des gesetzlichen Rentenalters erhalten sollten. Mit dem Hartz-IV-Gesetz ist diese Vereinbarung gegenstandslos geworden, denn die Betroffenen fallen unter die Regelungen des SGB II und erhalten, wenn überhaupt, lediglich die finanziellen Leistungen des Arbeitslosengeldes II. Das ist für sie ein erheblicher Verlust an Einkommen und Lebensqualität, zumal ihnen faktisch kein Arbeitsplatz mehr vermittelt wird. Das ist nach unserer Auffassung ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sowie ein eklatanter, staatlich gewollter und vom Bundesgesetzgeber sanktionierter Vertragsbruch. Viele haben zu Recht Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Im November 2006 hat nun das Bundessozialgericht die Hartz-IV-Regelung für ältere Arbeitslose sanktioniert. Es bleibt nun lediglich noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung in der Regel Jahre dauern kann. Besonders tief sind die Einschnitte für viele, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen müssen, wenn sie privat fürs Alter Vorsorge getroffen haben. Dafür wurden in der Regel bisher lediglich 200 Euro pro Lebensjahr angerechnet, so dass Zwang zum Verkauf von Lebensversicherungen ausgeübt werden kann. Selbst die Neuregelung, nach der der Betrag auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht wurde, dürfte daran wenig ändern, zumal diese teuer er- 6

7 kauft wurde. Denn in der gleichen Regelung wurde der Betrag für Vermögen von bislang 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Dadurch dürfte es sogar noch zu einer Einsparung für den Bundeshaushalt kommen, die freilich gewollt ist. Eine Ausnahme gibt es für jene, die vor 1948 geboren sind, für diesen Personenkreis gelten 500 Euro pro Lebensjahr. Außerdem muss vertraglich gesichert sein, dass die Auszahlung der Altersvorsorge frühestens mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erfolgt. Lediglich die Anwartschaften aus der so genannten Riester-Rente werden nicht angetastet, um dieses nach wie vor nur zögerlich angenommene Modell vielleicht doch noch zu retten. Insgesamt ist der Umgang mit der Altersvorsorge makaber. Auf der einen Seite sollen Menschen privat für ihr Alter vorsorgen, weil sie nicht mehr mit einer den späteren Lebensstandard sichernden Rente rechnen können. Andererseits muss diese private Altersvorsorge weitgehend aufgezehrt werden, weil ansonsten kein Arbeitslosengeld II gewährt wird. Anforderungen an Bescheide Bescheide über Arbeitslosengeld II müssen für die Antragsteller nachvollziehbar, also klar und begründet sein. Bei zahlreichen Bescheiden, die uns vorgelegen haben, war dies besonders in der Anfangsphase von Hartz IV häufig nicht der Fall, so dass allein dieser formale Mangel genügt hätte, um Widerspruch einzulegen. Allerdings haben, wie die bisherige Praxis zeigt, solche Widersprüche in der Regel kaum Erfolgsaussichten. Antragstellung Diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen hatten, erhielten einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II. Gleiches galt für ehemalige Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn sie im arbeitsfähigen Alter waren oder als arbeitsfähig galten. Der Antrag im Umfang von 16 Seiten (zuzüglich Zusatzblatt zu Vermögensverhältnissen) musste vollständig ausgefüllt werden; beizufügen waren die darüber hinaus geforderten Nachweise und Unterlagen. In Sachsen wurden schon bis Ende 7

8 2004 mehr als Anträge versandt. Mittlerweile hat die Zahl der Anspruchsberechtigten erheblich zugenommen, weil viele, die zunächst noch das originäre Arbeitslosengeld I erhielten, dieses (wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten) nur noch für zwölf Monate bezogen. Inzwischen ist die Zahl der von Hartz IV Betroffenen in Sachsen auf weit mehr als eine halbe Million Personen angestiegen; allein in Leipzig, der sächsischen Hartz-IV-Hauptstadt, sind es über ! Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ABM sind nach wie vor umstritten und auch für die Linkspartei.PDS keine Dauerlösung. Aber so lange es vor allem in den neuen Bundesländern kaum neue Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt, haben ABM nicht nur eine Berechtigung, sondern sind sie dringend notwendig. In den letzten Jahren wurden die Bundesmittel dafür immer mehr gekürzt. Mehr und mehr wird auf die so genannten 1-Euro-Jobs gesetzt, die aber keine vernünftige Alternative darstellen und volkswirtschaftlich zumindest umstritten sind. In Sachsen wurden 2005 rund 140 Millionen Euro der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktförderung nicht abgerufen. Allein in Leipzig waren es 40 Millionen Euro. Inzwischen scheint die von der Linkspartei und -fraktion.pds schon sehr frühzeitig kritisierte Fehlentwicklung auch zum Umdenken durch die Verantwortlichen in einer Reihe von sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt zu haben. So wurden 2006 mehr ABM bewilligt als 2005, zumal dadurch auch der in der Regel angespannte kommunale Haushalt entlastet werden kann. Allerdings wurden in Sachsen im Jahr 2006 auch rund 100 Millionen Euro an Mitteln der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgegeben. Ein Grund dafür war eine zwischenzeitliche Haushaltssperre des Bundes, so dass die verspätet eintreffenden Gelder oft nicht mehr verwendet werden konnten. Arbeitsgemeinschaften (ARGE) In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten der BRD haben die Kommunen und die Agentur für Arbeit Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gebildet, um die Hilfesuchenden aus einer Hand zu betreuen. Allerdings gibt es zum Rechtsstatus dieser ARGE nach wie vor unterschiedliche Auffassungen 8

9 der Experten. Das betrifft vor allem die Fragen der Haftung, denn die Mitarbeiter der ARGE sind weiterhin entweder bei der Arbeitsagentur oder bei den Kommunen angestellt. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Konflikten, weil sich eine zentrale Bundesbehörde und kommunale Körperschaften nur schwer unter einem Dach zusammenführen lassen. Daraus allerdings den Schluss zu ziehen, wie es aus Kreisen der CDU zu vernehmen war, künftig alles auf die Kommunen zu übertragen, ist keineswegs eine tragfähige Lösung, zumal dann die Gefahr besteht, dass die Kommunen weiter erheblich mehr finanziell belastet werden. Außerdem darf auf den seit Jahrzehnten gewachsenen Sachverstand der Arbeitsagentur bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden, der Betreuung von Schwerbehinderten oder der Berufsberatung nicht verzichtet werden. Arbeitslosengeld I Die Anwartschaftszeiten für die Gewährung von Arbeitslosengeld sind erheblich gekürzt worden. Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres wird nur noch ein Jahr Arbeitslosengeld gezahlt, für Ältere maximal 18 Monate. Dabei handelt es sich offenkundig um einen Eingriff in durch Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erworbene Ansprüche. Die Linksfraktion.PDS im Sächsischen Landtag hat eine parlamentarische Initiative ergriffen, um zu den ursprünglich geltenden Anwartschaftszeiten zurück zu kehren. Diese wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und SPD abgelehnt. Ähnlich ist es der Linksfraktion im Deutschen Bundestag ergangen. Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Januar 2005 bisherige Empfänger von Arbeitslosenhilfe sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn sie als arbeitsfähig eingestuft werden, also mindestens drei Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen können. Hinzu kommen immer mehr Personen, deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist. Das Arbeitslosengeld II betrug bis zum 30. Juni 2006 für die neuen Bundesländer 331 Euro monatlich, für die alten Bundesländer waren es 345 Euro. Seit 1. Juli wird in der gesamten BRD der einheitliche Regelsatz von 345 Euro gezahlt. 9

10 Die Linkspartei im Deutschen Bundestag hatte beantragt, dass der einheitliche Regelsatz bereits ab 1. Januar 2006 gewährt werden sollte. Diesem Antrag wurde von der Regierungskoalition nicht zugestimmt, weil eine frühere Angleichung angeblich das verwendete Computerprogramm nicht zugelassen hätte. Den vollen Regelsatz erhalten Einzelpersonen. Werden Verheiratete oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen Lebende in einer Bedarfsgemeinschaft veranlagt, reduzierte sich der Regelsatz pro Person jeweils um zehn Prozent. Jugendliche, die ab vollendetem 18. Lebensjahr bisher eine eigene Bedarfsgemeinschaften waren und den vollen Regelsatz für Einzelpersonen erhielten, werden nunmehr der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern zugerechnet, wenn sie noch in deren Wohnung leben. Damit sind diese jungen Menschen auch nicht mehr krankenversichert, so dass die Eltern auch dafür finanziell aufkommen müssen. Denn wer das 23. Lebensjahr vollendet und weder eigenes Einkommen noch Leistungsansprüche hat, ist auch nicht mehr familienversichert. Das ist für diesen Personenkreis faktisch die Rückkehr zur Unterhaltspflicht der Eltern. Wir sind der Auffassung, dass man von dieser Regelleistung kein normales Leben führen kann und fordern, den Regelsatz auf mindestens 420 Euro anzuheben. Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenhilfe, die nach dem Auslaufen des Bezuges von Arbeitslosengeld aus Steuermitteln gezahlt wurde, gibt es seit 1. Januar 2005 nicht mehr, sie wurde durch das Arbeitslosengeld II abgelöst. Seit 1990 hatte sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die auf Arbeitslosenhilfe angewiesen waren, bundesweit mehr als vervierfacht. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld war Arbeitslosenhilfe zwar zeitlich nicht befristet, unterlag aber einer Bedarfsprüfung. Oft reichte die Arbeitslosenhilfe nicht aus, so dass ergänzende Sozialhilfe beantragt werden musste, was die Zuständigkeit von zwei unterschiedlichen Behörden für die Betroffenen bedeutete. Arbeitslosenstatistik Seit Einführung von Hartz IV stieg die Zahl der Arbeitslosen zunächst erheblich an. Das kam nicht überraschend, weil durch die Zusammenführung 10

11 von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auch arbeitsfähige bisherige Bezieher von Sozialhilfe in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden. Inzwischen kam es auch in Sachsen zu einem Rückgang der Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen. Dafür wird von offizieller Seite in erster Linie ein konjunktureller Aufschwung verantwortlich gemacht. Allerdings verfälscht die offizielle Statistik auch weiterhin das wirkliche Ausmaß von Arbeitslosigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in der Arbeitslosenstatistik Personen, die lediglich einen 1-Euro-Job haben, nicht mehr auftauchen, obwohl es sich bei diesen so genannten Arbeitsgelegenheiten nicht um ein normales Arbeitsverhältnis handelt. Immer öfter fallen auch Personen aus der Statistik heraus, die auf Grund der Einkommensverhältnisse ihrer so genannten Bedarfsgemeinschaft keine finanziellen Leistungen erhalten. Und schließlich verfälscht auch die wachsende Zahl der so genannten Minijobs die Statistik. Offensichtlich soll mit alledem die Statistik erheblich geschönt werden. Arbeitsvermittlung Mit den Hartz-Gesetzen sollte vor allem die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen verbessert werden. Deshalb wird wesentlich mehr Druck auf die Betroffenen ausgeübt. Insbesondere für die neuen Bundesländer, in denen es nach wie vor kaum neue, Existenz sichernde Arbeitsplätze gibt, versagen diese gesetzlichen Regelungen völlig. Vielmehr führen sie zu einer erheblichen Verschlechterung der materiellen Lage Langzeitarbeitsloser und beschleunigen die Abwanderung vor allem junger Menschen in die alten Bundesländer. Gegenwärtig bewerben sich in Sachsen 29 Arbeitssuchende um eine freie Stelle. Selbst Vertreter der Bundesregierung müssen einräumen, dass es bisher kaum zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen gekommen ist, weil die Umstellung auf Arbeitslosengeld II das Personal in den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kreisen fast völlig gebunden habe. Obwohl die Zahl der Anspruchsberechtigten im Vergleich zur Annahme Ende 2004 erheblich gewachsen ist, kam es in der Regel nicht zu einer notwendigen personellen Verstärkung in den Behörden. Die Linkspartei hat auf verschiedenen parlamentarischen Ebenen sowie in zahlreichen Kommunen zumindest auf die Einhaltung des angestrebten Personalschlüssels gedrängt und dabei durchaus Teilerfolge, insbesondere in Kommunen, erreichen können. 11

12 Arbeitszeitverlängerung Die Vertreter von Unternehmerorganisationen fordern in letzter Zeit verstärkt, die Arbeitszeit teilweise bis zu 50 Stunden pro Woche zu verlängern. Angeblich könnten so mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Forderungen erweisen sich als völlig realitätsfremd und tragen zur Verunsicherung und zum Anheizung von Konflikten bei. Den gleichen Negativeffekt hat die Entscheidung, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre heraufzusetzen. Volkswirtschaftlich betrachtet führt eine Verlängerung der Arbeitszeit eher zur Vernichtung von Arbeitsplätzen und zur weiteren Absenkung der Kaufkraft. Schließlich erhöht sich - das zeigen andere europäische Länder - das Krankheitsrisiko der Arbeitnehmer, was wiederum mit steigenden Kosten für die Krankenversicherung einhergeht. Armut Als arm gilt nach der Definition der Europäischen Union, wer ein Einkommen hat, das weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens im jeweiligen Land beträgt. Für die BRD entspricht das einer Grenze von gegenwärtig 856 Euro. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält, gilt nach dieser anerkannten Definition, die jüngst in einer Studie der Bundesanstalt für Statistik bestätigt wurde, eindeutig als arm. Nach dieser Studie lagen 13 Prozent der Bundesbürger an oder unterhalb dieser Armutsgrenze. In den neuen Bundesländern waren es sogar 17 Prozent. Allerdings bezogen sich die Daten lediglich auf das Jahr 2004, berücksichtigten also noch nicht die Auswirkungen von Hartz IV. Hartz IV führte aber zu einem Anwachsen von Armut in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Es ist deshalb geradezu scheinheilig, wenn z. B. Vertreter der sächsischen Landesregierung behaupten, dass das Arbeitslosengeld II Armut verhindern würde. Auch das von konservativen und neoliberalen Kreisen in Debatten zu vernehmende Argument, dass es den Hilfebeziehern in Deutschland im Unterschied zu den Menschen in der dritten Welt noch vergleichsweise gut gehe, mag zwar in dieser Absolutheit zutreffen, bezieht sich aber auf einen Vergleichsmaßstab, der mit der Armutsdebatte in entwickelten Industriestaaten nichts zu tun hat. Viele Jahre lang sind Anträge der PDS auf Erstellung eines Armuts- und Reichtumsberichtes für Sachsen an der damaligen CDU-Landtagsmehrheit gescheitert. 12

13 Inzwischen fand eine erneute Initiative der Linksfraktion.PDS eine Mehrheit, und ein entsprechender Bericht soll demnächst vorliegen. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Resultaten er kommt. Uns geht es dabei nicht nur um eine statistische Auflistung der gegenwärtigen Situation, sondern um politisch verwertbare Schlussfolgerungen, welche Maßnahmen zumindest zur Linderung von Armut unerlässlich sind. Ausländer Ausländer aus EU-Staaten erhalten dann keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, wenn ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik ausschließlich der Arbeitssuche dient und sie vorher in Deutschland noch keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. - Bedarfsgemeinschaft - Bedürftigkeit - Befristete Zuschläge - Beiräte - Beweislastumkehr B Bedarfsgemeinschaft Unter Bedarfsgemeinschaft werden die Personen zusammengefasst, die ständig zu einem gemeinsamen Haushalt gehören. Das können Ehepartner oder Menschen sein, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen leben. Inzwischen wird auch das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft für gleichgeschlechtliche Paare vermutet, selbst wenn es sich nicht um eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft handelt. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch minderjährige Kinder, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Seit 1. Juli 2006 werden nunmehr auch junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern eingegliedert, wenn sie in deren Haushalt leben. Auch sie erhalten dann höchstens 13

14 80 Prozent des vollen Regelsatzes. Wenn es die Einkommensverhältnisse der Eltern zulassen, kann der Regelsatz weiter reduziert oder sogar ganz gestrichen werden. Eltern können die Unterhaltspflicht für ihre erwachsenen Kinder bestenfalls steuerlich geltend machen. Und: Diesen jungen Erwachsenen werden keinerlei Kosten der Unterkunft erstattet, wenn sie aus der Wohnung der Eltern ausziehen sollten. Diese Regelung ist aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen. Sie haben zwar Wahlrecht und können auch zu Militäreinsätzen herangezogen werden, eine eigene Wohnung wird ihnen jedoch verwehrt, wenn sie auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Diese neue Bestimmung dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, denn sie verstößt auch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, weil Gleichaltrige, die bereits eine eigene Wohnung bezogen haben, weiterhin die vollen Leistungen, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung, erhalten. Uns liegen darüber hinaus Informationen vor, dass diese Jugendlichen auch bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung benachteiligt werden, da sie ja keine finanziellen Leistungen erhalten. Im Zweifelsfall, so die juristisch umstrittene Praxis vieler Bewilligungsbehörden, muss der Antragsteller auf Hilfeleistungen nachweisen, dass diese oder jene Personen nicht zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Bei unseren Beratungen haben wir immer wieder feststellen müssen, dass in den Bewilligungsbescheiden für Arbeitslosengeld II Bedarfsgemeinschaften vermutet werden, wo diese nicht gegeben sind. Inzwischen gibt es auch erste Urteile von Sozialgerichten zu Bedarfsgemeinschaften zu Gunsten von Klägern, die sich gegen Entscheidungen der zuständigen Behörden zur Wehr gesetzt hatten. Die Bundesregierung beklagt indes, dass die Kosten angeblich deshalb aus dem Ruder laufen würden, weil immer mehr Antragsteller, bei denen eine Bedarfsgemeinschaft mit Partnern vermutet wurde, eigene Ansprüche anmelden. Über belastbares Datenmaterial verfügt sie nach eigenen Aussagen jedoch nicht. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes werden alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gegenseitig veranlagt. Erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, wenn dieser mehr als eine Person angehört, erhalten maximal 90 Prozent der Regelleistungen vom Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten 60 Prozent der Regelleistungen und ab dem 15. Lebensjahr 80 Prozent. 14

15 Die Linkspartei und -fraktion.pds hat mehrfach angeregt, generell auf die so genannten Bedarfsgemeinschaften zu verzichten und schrittweise individuelle Leistungsansprüche zu gewähren. Das würde vor allem der verbreiteten Benachteiligung von Frauen und Jugendlichen entgegenwirken. Allerdings würde ein solcher Schritt erhebliche Veränderungen im gegenwärtig gültigen Steuerrecht erfordern. Bedürftigkeitsprüfung Wie bei der früheren Sozialhilfe findet auch beim Verfahren zur Gewährung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Lediglich etwas höher als bei der Sozialhilfe sind die anzurechnenden Freibeträge. Bei der Anrechnung von Vermögen wird lediglich ein Betrag von 150 Euro pro Lebensjahr (Einzelpersonen) bzw. 300 Euro (gemeinsames Einkommender der Partner) nicht angerechnet. Die zu erwartenden Leistungen der Riester-Rente bleiben bei der Altersvorsorge unberücksichtigt. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft können noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen behalten werden. Der Hilfesuchende darf auch ein angemessenes Auto besitzen, wobei nicht genau definiert ist, was unter angemessen verstanden wird. Aber man geht von einem Zeitwert von ca Euro aus. Befristete Zuschläge Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ausscheidet, erhält zum neuen Arbeitslosengeld II für zwei Jahre einen Zuschlag, den man durchaus auch Armutsgewöhnungszuschlag nennen kann. Dieser beträgt für das erste Jahr maximal monatlich 160 Euro für Alleinstehende sowie 320 Euro gemeinsam mit dem Partner sowie 60 Euro pro zur Bedarfsgemeinschaft gehörendem Kind. Im zweiten Jahr halbieren sich diese Zuschläge, im dritten Jahr entfallen sie gänzlich. Der Zuschlag wird nur den Personen gewährt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Wenn das Einkommen oder Vermögen des Haushaltes über der Bedarfsgrenze liegt und somit auch keine Hilfeleistungen gewährt werden, fallen auch die Zuschläge weg. Ebenfalls keinen derartigen Zuschlag gibt es dann, wenn das vorher gezahlte Arbeits- 15

16 losengeld I unter dem Bedarf lag, der für Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt. Beiräte Bei den Arbeitsgemeinschaften sowie den optierenden Kommunen können Beiräte gebildet werden. Davon haben die meisten kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen Gebrauch gemacht. Diese Beiräte haben beratende Funktion. In ihnen sind in der Regel neben Kommunalpolitikern Vertreter der Kammern, von Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften vertreten. Es kann durchaus sinnvoll sein, sich mit Vorschlägen und Beschwerden auch an den jeweiligen Beirat zu wenden. Beweislastumkehr Mussten bis Mitte 2006 die Behörden nachweisen, ob es sich bei nicht Verheirateten um eine so genannte Bedarfsgemeinschaft handelt, gilt nunmehr die Beweislastumkehr. Die Betreffenden selbst müssen glaubhaft nachweisen, dass bei ihnen keine Partnerschaft besteht, aus der eine gegenseitige Unterhaltspflicht erwachsen würde. Die Behörden vermuten dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn Partner länger als ein Jahr zusammen leben, wenn sie im Haushalt mit einem gemeinsamen Kind leben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen. 16

17 D - Datenabgleich - Datenschutz - Dauer der Bewilligung Datenabgleich Die Bewilligungsbehörde für das Arbeitslosengeld II ist gesetzlich dazu berechtigt, Angaben von Hilfesuchenden bei allen anderen Ämtern in ganz Deutschland zu überprüfen. Ihr ist auch Bankeneinsicht zu gewähren. Deshalb sollten die Angaben, die einen Leistungsanspruch begründen, auf jeden Fall wahrheitsgemäß erfolgen. Datenschutz Bei der Umsetzung von Hartz IV wurde immer wieder gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen. Das begann bereits bei den Antragsformularen, über die Angaben verlangt wurden, die für die Amtsentscheidung überhaupt nicht notwendig waren. Nach Intervention von Datenschützern wurden diese Mängel allerdings nur teilweise abgestellt. Gleiches geschah mit Formularen auf Beantragung von Mehrbedarfszuschlägen, bei denen Auskünfte über die gesundheitliche Situation der Betroffenen verlangt wurden, mit denen die ärztliche Schweigepflicht verletzt würde. Seit einiger Zeit sind unter dem Vorwand besserer Vermittlungschancen Formulare im Umlauf, auf denen die Antragsteller ihre Lebensführung offenbaren und selbst Angaben über ihren Freundeskreis machen sollen. Gegen solche Verletzungen des Datenschutzes ist die Linkspartei und -fraktion.pds stets vorgegangen und konnte mit dazu beitragen, dass zumindest die allerschlimmsten Überspitzungen zurückgenommen werden mussten. 17

18 Dauer der Bewilligung Die Dauer der Bewilligung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld soll sechs Monate betragen, kann inzwischen aber auf ein Jahr verlängert werden, wenn absehbar ist, dass in diesem Zeitraum keine Veränderungen zu erwarten sind. Danach ist eine Überprüfung und Neubeantragung notwendig. Die Frist wird dann unterschritten, wenn bereits absehbar ist, dass der Antragsteller vorher durch eine eventuelle Arbeitsaufnahme oder wegen anderer Gründe keinen Leistungsanspruch mehr hat. Diese Regelung ist in vielen Fällen durchbrochen worden, weil in der Anfangszeit von Hartz IV teilweise nur drei oder vier Monate bewilligt wurden. Ein Grund dafür bestand sicher darin, dass ein ansonsten erneut drohender Antragsstau vermieden werden sollte. Freilich besteht die Möglichkeit, gegen eine derartige Fristunterschreitung Widerspruch einzulegen, was angesichts der relativ langen Bearbeitungsfrist solcher Widersprüche in der Regel aber wenig sinnvoll sein dürfte. Gerade in den neuen Bundesländern, wo auf Grund mangelnder Arbeitsplätze längere Arbeitslosigkeit droht, wäre durchaus eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums denkbar, zumal Anspruchsberechtigte verpflichtet sind, jegliche Veränderung sofort zu melden. Eine solche vereinfachte Regelung würde Mitarbeiter in Behörden freisetzen und es gestatten, dass sich diese mehr der Betreuung und Vermittlung von Arbeitssuchenden zuwenden könnten. 18

19 - Eigenheimzulage - Ein-Euro-Jobs - Eingliederungsvereinbarung - Einkommensverluste - Einmalige Sozialhilfeleistungen - Einzelfallprüfung - Elterngeld - Ergänzende Hilfeleistungen - Erstantragsteller - Erwerbsfähigkeit E Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage darf Berechtigten von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn damit ein Hauskredit abgezahlt wird. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in zweiter Instanz entschieden. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar, widersprach aber den ursprünglichen Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Danach zählt die Eigenheimzulage nur dann nicht zum Einkommen, wenn der Arbeitslose sie vom Finanzamt direkt an die Gläubigerbank überweisen ließ. Seit 1. Oktober 2005 gilt nunmehr der Grundsatz, wie er vom o. g. Gerichtsurteil geregelt wurde, auch als bundesweit gültige Verordnung. Ein-Euro-Jobs Dahinter verbergen sich die so genannten Arbeitsgelegenheiten, also keine Arbeitsplätze im herkömmlichen Sinne. Allerdings, das haben wir stets scharf kritisiert, fallen jene, die einen solchen Job haben, aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik heraus. In Sachsen handelte es sich 2005 immerhin um Personen; im ersten Halbjahr 2006 waren es immerhin noch Die Linksfraktion.PDS kritisiert diese Jobs deshalb, weil damit die Gefahr besteht, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vernichten. Zwar sollen 1-Euro-Jobs gemeinnützig und zusätzlich sein, Skepsis bleibt aber auf je- 19

20 den Fall angezeigt, zumal es bereits Beispiele gibt, wo gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde. Der sächsischen Regierung liegen keine Daten über die Wirksamkeit der 1-Euro-Jobs vor, so dass sie auch nicht zu einer Einschätzung in der Lage ist. Die Höhe der Vergütung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt, da diese auch mehr als einen Euro pro Stunde betragen kann. Wir haben durchaus Verständnis für Langzeitarbeitslose, die froh sind, wenn sie wenigstens eine solche Arbeitsgelegenheit zugewiesen bekommen. Wir kritisieren aber, dass damit bewusst die Notlage von Betroffenen ausgenutzt wird. Es gäbe durchaus andere Möglichkeiten sinnvoller Tätigkeit, würde man mehr in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor investieren. Eingliederungsvereinbarung Langzeitarbeitslose in den Jobcentern haben mit ihrem Fallmanager eine so genannte Eingliederungsvereinbarung abzuschließen und darin vor allem ihre Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz zu dokumentieren. Zugleich sollen darin Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen enthalten sein. Wer sich dem Abschluss einer solchen Eingliederungsvereinbarung verweigert oder gegen die darin enthaltenen Verpflichtungen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Einkommensverluste Nach ursprünglichen Berechnungen der Bundesregierung sollten mindestens 25 Prozent der ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil die Berücksichtigung des Einkommens der Bedarfsgemeinschaft weitaus härter als bei der Gewährung der bisherigen Arbeitslosenhilfe erfolgt. Obwohl nach wie vor keine genauen Daten vorliegen, ist diese Prognose so bisher nicht eingetreten. Die Zahl derer, die keine Leistungen mehr erhalten, dürfte zwischen 10 und 15 Prozent liegen. Darüber hinaus haben auch weitere ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher erhebliche Einbußen hinzunehmen, weil viele nicht den vollen Regelsatz erhalten. Auch die befristeten Zuschläge, die denen gewährt werden, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, sind bestenfalls ein Trostpflaster und werden so auf keinen Fall den erheblichen Einkommensrückgang ausgleichen. 20

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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