Sansecura - Ihr Versicherungsmakler. Und die Pflegebedürftigkeit im Alter sind zur Zeit eines der Hauptthemen in Deutschland.

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1 Pflegeversicherung Pflegeversicherung Und die Pflegebedürftigkeit im Alter sind zur Zeit eines der Hauptthemen in Deutschland. Mehr als ein Fünftel der über 80-Jährigen ist pflegebedürftig, bei den über 90-Jährigen sind es fast zwei Drittel. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen in den meisten Fällen auch noch finanzielle hinzu, da eine einfache Rente nicht ausreicht, um eine Pflegekraft oder einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen. Was Viele nicht wissen: Kinder haften für Ihre Eltern, denn wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, dann sind die Familienangehörigen verpflichtet, für den Restbetrag aufzukommen und das solange, wie der Pflegeplatz benötigt wird. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, um die Lücke zwischen dem was die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet und den tatsächlichen Kosten zu decken und damit finanziellen Problemen im Pflegefall vorzubeugen. Die meisten Zusatzversicherungen werden auf drei Arten angeboten: Pflegerentenversicherung,Pflegekostenversicherung,Pflegetagegeldversicherung Da die Pflege in Zusammenhang mit der Krankheit steht, folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. D. h. die Pflegeversicherung wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. PKV abgesichert. Die Leistungen der privaten und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind identisch: Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit wird in 3 Stufen dargestellt:

2 - Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 90 Min. täglich Pflege benötigt. - Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 3 Std. täglich Pflege benötigt. - Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 5 Std. täglich Pflege benötigt. Die Zuordnung in eine Pflegestufe bei Kindern erfolgt nach einem Vergleich mit der Entwicklungsstufe eines gesunden und gleichaltrigen Kindes. Die Leistungen: Aufwendungen, wie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden je nach Pflegestufe mit 375,- EUR / 900,- EUR / 1.400,- EUR, in Härtefällen bei Stufe III sogar bis 1.875,- EUR monatlich ersetzt. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft werden für maximal 4 Wochen im Wert von 1.400,- EUR, und Pflegehilfsmittel bis 30,- EUR monatlich übernommen. Für technische Hilfsmittel, wie etwa Hebegeräte, leihweise oder bei 100%-iger Erstattung und für die Verbesserung des Wohnumfeldes werden bis zu 2.500,-EUR aufgewendet. Um die soziale Sicherung der Pflegeperson zu gewährleisten, werden Beiträge zur gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung geleistet.

3 Pflegegelddienstleistungen pro Monat: Bisher ab Juli 2008 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: Bisher ab Juli 2008 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

4 Vollstationäre Pflegeleistungen pro Monat: Bisher ab Juli 2008 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Leistungsbeantragung Die Pflegebedürftigkeit, die erst durch einen Arzt vom medizinischen Dienst, der auch die Pflegestufe bestimmt, festgestellt werden muss, ist bei der Krankenkasse zu melden, die auch für die Pflegeversicherung zuständig ist. Beiträge:

5 PKV: Bei Versicherungsnehmern deren Vertrag ab dem begonnen hat, ist der Beitrag weder geschlechts- noch gesundheitsabhängig, sondern altersabhängig und auf einen Höchstbetrag beschränkt. Beitrag GKV: 1,75 % des Brutto, Kinderlose 1,95 %. Die Beiträge werden nach der Pflegereform ab um 0,25 % angehoben. Ehegattenbeitrag: Hat jeder der Ehepartner ein eigenes Einkommen, so zahlt jeder seinen Anteil. Ist ein Partner ohne Einkommen, zahlt der andere 150% des Höchstbetrages für beide Versicherten zusammen. Bei sonstigen Einnahmen durch Miet- oder Zinszahlungen, die über der Mindestverdienstgrenze liegen, ist der Ehegattenrabatt aufgehoben. Beamte, Heilfürsorgeberechtigte, Versorgungsempfänger und deren zu berücksichtigende Angehörige nach Tarif PHV zahlen den reduzierten Beitrag bzw. je nach Voraussetzung den Ehegattenhöchstbeitrag. Kinder: Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer kostenlos mitversichert. Und zwar: Unter dem 18. Lebensjahr, unter dem 23. Lebensjahr, bei Erwerbslosigkeit oder bei einem Einkommen, dass unter der monatlichen Mindestverdienstgrenze liegt. Unter dem 25. Lebensjahr, bei Schul-, Berufs- oder Studienausbildung, Wehrdienst, Zivildienst oder Sozialjahr. Über das 25. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung hinaus bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, dabei muss vor Eintritt der Behinderung schon eine Beitragsfreiheit bestanden haben. Unter den gleichen Voraussetzungen gilt alles auch für Adoptivkinder Kinder mit eigenem Einkommen (auch aus Vermietung oder Zinseinkünfte) müssen in der GKV ihren prozentualen Beitrag entrichten.

6 Studenten: Studenten unter dem 25. Lebensjahr, in der Schul-, Berufs- oder Studienausbildung, sind bei Ihren Eltern mitversichert. Studenten die BAföG erhalten werden mit monatlich 7,50 EUR bezuschusst. Rentner: Rentner zahlen den Höchstbeitrag der SPV (soziale Pflegeversicherung). Für eine Beitragsreduzierung ist das Gesamteinkommen beider Partner maßgebend. Personen in stationärer Pflege: Da sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben, waren Personen in voller stationärer Pflege bis zum beitragsfrei. Wer Leistung in Anspruch nimmt ist generell auch während eines Erziehungsurlaubes, gegebenenfalls auch bei der Ehegattenregelung, nicht beitragsfrei. Beitragsfrei in der GKV: Familienangehörige, wenn eine Familienversicherung besteht, Mitglieder mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld In der Zeit zwischen Antragstellung und Rentenbezug auch: - Hinterbliebene Angehörige eines Rentenbeziehenden, die Hinterbliebenenrente beantragt haben - Hinterbliebene Waise eines Rentenbeziehenden, die Hinterbliebenenrente beantragt haben - Hinterbliebene Waise eines Rentenbeziehenden, vor Vollendung des 18. Lebensjahres - Ehepartner einer Person, die diese Ehe vor dem 65. Lebensjahr einging, und die Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld erhielt

7 Pflegereform Ab soll die erbittert umkämpfte Reform (oder Reförmchen?) in Kraft treten. Dies ist die erste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung am Damit sollen zahlreiche Verbesserungen für die rund 2,2 Mio Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen eingeführt werden Kernstück ist die schrittweise Anhebung der Leistungen bis zum Jahr 2012 auf bis zu 1918 Euro bei stationärer Pflege in Härtefällen. Von 2015 an sollen Anpassungen an die Preisentwicklung folgen. Spürbare Verbesserungen sind für Demenzkranke vorgesehen. Auch ohne Bewilligung einer Pflegestufe erhalten sie erstmals Leistungen von bis zu 200 Euro im Monat. Dies wird vor allem zu Hause pflegenden Frauen zugute kommen. Mit 200 Millionen Euro sollen für Demenzkranke, Altersverwirrte und psychisch Kranke in Heimen zusätzliche Betreuer eingestellt werden. Die Pflegekassen sollen künftig - auf Antrag der Länder - Pflegestützpunkte für wohnortnahe Beratung einrichten dürfen. Als Anschubfinanzierung sind 60 Millionen Euro vorgesehen. Fallmanager sollen den gesamten Verlauf eines Pflegefalls begleiten. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit erhalten Beschäftigte Anspruch auf unbezahlte Freistellung an bis zu zehn Arbeitstagen zur Organisation von Pflege. Heime sollen jährlich und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden. Angaben über die Qualität der Heime sollen zudem veröffentlicht und etwa per Sterne-Bewertung, ähnlich wie bei Hotelbuchungen, verdeutlicht werden. Diese und weitere Verbesserungen der Leistung sollen mit einer Beitragserhöhung um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent vom 1. Juli an bezahlt werden. Der FDP-Experte Heinz Lanfermann warf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deshalb Wortbruch vor und warnte vor einem längerfristigen Beitragsplus auf bis zu 6 Prozent.

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