Leistungsvereinbarung. als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII. zwischen. Stadt Karlsruhe vertreten durch
|
|
- Til Böhmer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsvereinbarung als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII zwischen Stadt Karlsruhe vertreten durch Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee Karlsruhe und dem Träger Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Thomas-Mann-Str Karlsruhe für das Leistungsangebot: ambulante Betreuung Leistungsvereinbarung ambulante Betreuung Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V Seite 1 von 5
2 1 Art des Leistungsangebotes Es handelt sich um ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung nach 27 Abs. 2 SGB VIII sowie Hilfe für junge Volljährige nach 41 SGB VIII. Im begründeten Einzelfall kann die Hilfe als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII geleistet werden. 2 Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppen) Das Angebot richtet sich an: weibliche und männliche junge Menschen ab 16 Jahren, die eine individuelle, lebensfeldorientierte Hilfeform benötigen und die nötigen Ressourcen für diese Hilfe mitbringen. Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen, der Wohnungssuche und -erhaltung sowie in Arbeits- und schulischen Bereichen benötigen, bzw. Probleme in sozialen Bereichen aufweisen und/oder unter großen familiären Belastungen stehen. Indikation für eine ambulante Betreuung nach 27 Abs. 2 bzw. 41 sowie 35a SGB VIII ist z. B. angezeigt für Jugendliche und junge Volljährige mit: Unterstützungsbedarf in lebenspraktischen Bereichen. Unterstützungsbedarf im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten. einem hohen Maß an Eigenproblematik, z.b. bei familiären Belastungen, schwierigen Beziehungen oder Suchtgefährdung. Voraussetzungen für die Aufnahme in das ambulante Betreuungsangebot: Die Hilfe ist angezeigt für junge Menschen, die keine Wohngruppe mit täglicher Versorgung und Betreuung benötigen oder annehmen können, aber auf Grund ihrer individuellen Problemlage nicht ohne gänzliche Aufsicht wohnen können und daher eine Rufbereitschaft erforderlich erscheint. sich im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens soweit verselbständigt haben, dass kein vollständig über Jugendhilfe finanziertes Angebot mehr notwendig ist. deren Hilfebedarf ein Betreutes Jugendwohnen nach 34 SGB VIII nicht erfordert. und für die ein regelmäßiges, verbindliches ambulantes Betreuungsangebot notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf und/oder den Bedarf zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung abzudecken. Die jungen Menschen müssen: mit Hilfe dieser Betreuung in der Lage sein, alleine und selbstverantwortlich für sich zu sorgen sowie alleine zu wohnen (Mindestalter ist 16 Jahre). kooperationsbereit sein. über eine psychische Stabilität verfügen Krisensituationen auszuhalten bis eine Klärung erfolgen kann alleine und selbstständig wohnen können, d.h. sich mit den Anforderungen des alleine Wohnens lösungsorientiert auseinandersetzen können. sich Hilfe holen können. über eine geeignete Alltagsstruktur verfügen. in der Lage sein eine Ausbildung bzw. Schule verbindlich fort zu führen bzw. zu beginnen. Leistungsvereinbarung ambulante Betreuung Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V Seite 2 von 5
3 Grundsätzlich nicht aufgenommen werden junge Menschen mit: behandlungsbedürftigen Suchterkrankungen geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen chronisch psychischen Erkrankungen massiver Selbst- oder Fremdgefährdung 3 Leistungen Entsprechend dem individuellen Bedarf und der jeweiligen Priorität bietet die Betreuung folgende Leistungen: a.) Grundbetreuung als in den Rahmenbedingungen festgelegt und mit dem jungen Menschen abgestimmte Betreuungszeiten: Begleitung und Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten Sicherung der materiellen Ressourcen: Unterstützung des jungen Menschen, um notwendige Sozialleistungen zu beantragen sowie Unterhalt geltend zu machen regelmäßige Zusammenarbeit mit den Behörden (Jobcenter, Jugendamt, Sozialer Dienst etc.) Begleitung und Unterstützung in alltäglichen Angelegenheiten: Unterstützung bei der Wohnungssuche, Einrichtung und Gestaltung der Wohnung Unterstützung beim Umgang mit Vermietern und Nachbarn Unterstützung bei dem sicheren Umgang mit Geld Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei Freizeitaktivitäten Unterstützung beim sicheren Umgang mit der eigenen Gesundheit und Hygiene (z.b. Körperpflege,Vorsorge, ggfs. Arztbesuche) Erarbeiten von Bewältigungsfähigkeiten und Problemlösungsstrategien: regelmäßige Reflexions- und Planungsgespräche pädagogische Interventionen in besonderen Situationen (z.b. Konflikte, Krisen, Schwangerschaft, Trennung, Schul- und Ausbildungsprobleme, Arbeitslosigkeit) Motivation und Durchhaltevermögen stärken Begleitung und Unterstützung bei der Zukunftsplanung und Lebensführung: Unterstützung bei Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatzsuche schulische und berufliche Begleitung Vermittlung von externen Hilfen (z.b. Beratung, Therapie, Ärzte, Kliniken, etc.) Begleitung in der Partnerschaft Schaffung von Lern- und Übungsfeldern für die Gestaltung einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung Kontaktpflege mit der Herkunftsfamilie, relevante Bezugspersonen, Schule, Ausbildungsbetrieben ggf. zu Vereinen etc. b.) Leistungen der Hilfeplanung: Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot Dokumentation des Hilfeverlaufs Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Hilfeprozesses Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung Leistungsvereinbarung ambulante Betreuung Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V Seite 3 von 5
4 Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes, wobei nach 36 SGB VIII die Fallführung, insbesondere in Abgrenzung zu anderen Sozialgesetzbüchern, die hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes ist. c.) Leistungen der Rufbereitschaft Rufbereitschaft außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten an Wochentagen, Wochenenden sowie Feiertagen für Betreute, die den vom Verein zur Verfügung gestellten Wohnraum bewohnen. Die Rufbereitschaft umfasst darüber hinaus pro Nacht mind. einen Kontrollgang durch einen Hauswart (nichtpädagogische Kraft) mit einem Umfang von 1 Std./Nacht im Gebäude Thomas-Mann-Str. 3, in dem sich der zur Verfügung gestellte Wohnraum befindet. Der Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. hat die Möglichkeit ohne Anspruch auf Freihaltekosten für andere Kostenträger Wohnmöglichkeiten in Form von Appartements und 1-Zimmer-Wohnungen als Übergangsmöglichkeit zum Beginn der Betreuung bereitzuhalten. Der Jugendhilfeträger nimmt hiervon keinen Gebrauch. Insgesamt werden 13 solcher Wohnmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Mietkosten sind nicht im Kostensatz der Betreuung enthalten und werden separat dem jeweiligen Kostenträger in Rechnung gestellt. 4 Beginn, Ende und Kündigung des Leistungsverhältnisses Im Rahmen des Hilfeplans oder in der Bewerbungsphase wird gemeinsam mit dem Sozialen Dienst geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme gegeben sind. Die hier beschriebenen Leistungen werden je nach individuellem Bedarf des jungen Menschen ab Betreuungsbeginn erbracht. Im Rahmen der Hilfeplanung werden Beginn und Ende der Betreuung gemeinsam vereinbart. Eine kurzfristige Kündigung des Leistungsverhältnisses durch den Leistungserbringer ist aus besonderem Grunde (z.b. Verlust des der/dem Betreuten vom Verein zur Verfügung gestellten Wohnraums) zulässig. 5 Betreuungsumfang Der Betreuungsumfang wird individuell im Rahmen der Hilfeplanung bedarfsorientiert vereinbart, wobei der Betreuungsumfang in der Regel 10 Stunden in der Woche umfasst. In begründeten Einzelfällen kann eine zeitliche Anpassung der Betreuung vereinbart werden. Der vereinbarte Stundenumfang teilt sich in 2/3 direkte und 1/3 (indirekte) sonstige Betreuungszeiten auf. 6 Personelle und sächliche Ausstattung (1) Personelle Ausstattung 1. Die Betreuung umfasst die Grundbetreuung sowie Zeiten für z.b. Zusammenarbeit / Kontakte, einschließlich Erziehungs- und Hilfeplanung, Vorbereitungs-, Besprechungszeiten. 2. Regieleistungen: einzelfallübergreifende Tätigkeiten, Supervision, Teamentwicklung Personalkostenanteile von Fachbereichsleitung, Teamleitung, Verwaltung, Rufbereitschaft werden anteilig berechnet. Leistungsvereinbarung ambulante Betreuung Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V Seite 4 von 5
5 (2) Sächliche Ausstattung Die weitere, zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung, wird von der Einrichtung im notwendigen Umfang und in der erforderlichen Qualität bereitgestellt. 7 Schutzauftrag Leistungen des Kinderschutzes nach 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt. 8 Qualifikation der Personals Das vorgehaltene sozialpädagogische Personal für die Betreuung sowie die Teamleitung und Fachbereichsleitung ist hauptamtlich angestellt und entspricht den Anforderungen des 21 LKJHG Betreuungskräfte : Pädagogische Fachkräfte (z.b. Dipl. Pädagogen/-innen, Dipl. Sozialarbeiter/-innen oder vergleichbare Qualifikationen). 9 Laufzeit der Leistungsvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und können nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Karlsruhe, den Für den Leistungsträger Für den Leistungserbringer Renate Wittner Gregor Kieser Sozialer Dienst Geschäftsführer Stadt Karlsruhe Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Leistungsvereinbarung ambulante Betreuung Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V Seite 5 von 5
KVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrKonzeption. Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII
Konzeption Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII 01. September 2005 Vorwort Werte e.v. als eigenständiger Verein ist aus den Praxiserfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische
MehrEntwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.
MehrHAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrBudgetassistenz und Betreuung
Gliederung: Ausgangslage für die rechtliche Betreuung Ausgangslage beim Persönlichen Budget Vor- und Nachteile beim Persönlichen Budget / Knackpunkte Umsetzungsmöglichkeiten Ausgangslage bei der rechtlichen
MehrLeistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung JUGENDHILFE HUBERTUS Gaimühler Strasse 48 69247
MehrLeistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und
MehrGemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert
Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
Mehr3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein:
Richtlinie des Neckar-Odenwald-Kreises über die Durchführung betreuter Wohnformen für volljährige behinderte Menschen (BWB) in der Fassung vom 01.12.2012 Diese Richtlinie dient zur Konkretisierung der
Mehrad: auf einen Blick Unser Angebot
ad: auf einen Blick Unser Angebot Selbstbestimmt leben mit AssistentInnen Ihrer Wahl Der Verein Der gemeinnützige Verein ambulante dienste e. V. wurde 1981 von einer Gruppe behinderter und nicht behinderter
MehrBetreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen Liebe Leserin, lieber Leser, Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oft in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl. Angst,
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrKONZEPTION. LANZE (Landauer Zuverdienst-Einrichtung) - ZUVERDIENSTPROJEKT FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN -
KONZEPTION LANZE (Landauer Zuverdienst-Einrichtung) - ZUVERDIENSTPROJEKT FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN - 1. Träger 2. Zielgruppe / Rechtsgrundlage 3. Ziele des Projekts 4. Angebotsumfang des Projekts 5.
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrMehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.
Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen
MehrFallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDas Jugendhilfezentrum Raphaelshaus. Flex-V. Flexible Verselbständigung
Das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Flex-V Flexible Verselbständigung 2 Zielgruppe Die Flex-V ist ein stationäres und ambulantes Hilfeangebot für männliche und weibliche Jugendliche sowie junge Erwachsene
MehrAmbulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten ambulanten Pflegedienstes. Sie sollten diese Fragen unbedingt abklären.
MehrVielfältig leben und wohnen. (Un)anständig, bunt und einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011
Konzept Lebenshilfe Hattingen e.v. Ambulant unterstütztes Wohnen Vielfältig leben wohnen. (Un)anständig, bunt einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011 Wer sind wir? Die Lebenshilfe Hattingen
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrKonzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh
Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH eine Gesellschaft der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Konzept zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh Inhalt Wer sind wir:... 3 1.
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrMusterfragebogen. Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben
Musterfragebogen Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben Um die Vereinbarkeit zwischen familiären Pflichten und beruflichen Anforderungen zu erleichtern, werden verstärkt eine familienorientierte
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb
MehrZuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale
Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
MehrKennen Sie Ihre Berufschancen?
Kennen Sie Ihre Berufschancen? www.gasparini.ch www.gaw.ch www.gaw-catering.ch gaw - was uns ausmacht Die gaw, Gesellschaft für Arbeit und Wohnen, ist ein modernes Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrAllgemeine Leistungsbeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Sozialpädagogische Familienhilfe DRK-Kreisverband Freiburg e.v. Dunantstrasse 2 79110 Freiburg Tel. 0761-88508-0 Fax 0761-88508-266 www.drk-freiburg.de info@drk-freiburg.de
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrAngehörigentag 24. Mai 2014
Angehörigentag 24. Mai 2014 Programm 25.04.2014 Folie 2 Erwachsenenbereich 2014 25.04.2014 Folie 3 Angebot für jede Lebenslage 25.04.2014 Folie 4 Angebot für jede Lebenslage Zielgruppe Junge Erwachsene
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrZielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget
Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger
MehrKonJnJunale Wohnberatung der Stadt HenJer in der Sozialabteilung des AnJtes für Jugend, FanJilie, Senioren, Soziales.
KonJnJunale Wohnberatung der Stadt HenJer in der Sozialabteilung des AnJtes für Jugend, FanJilie, Senioren, Soziales Seit Juli 2011 otunterkünfte I istorie Lange Rute 25-33 ( 36 Wohnungen ) Bräuckerstr.
MehrJugendamt Friedrichshain-Kreuzberg & PiK - Pflegekinder im Kiez
Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII Ziele des Bundesmodellprogramms wirkungsorientierte
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrDurch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.
Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120
MehrOlsberger Praxis- und Kompetenztraining
Olsberger Praxis- und Kompetenztraining Jugendhilfe Olsberg Rutsche 6 59939 Olsberg www.jugendhilfe-olsberg.de Olsberger Kompetenz- und Praxistraining Das neue Projekt der Jugendhilfe Olsberg richtet sich
MehrEVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM
EVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM aáépåüåáííëíéääéåîçåpd_ffìåçpd_sfff háåçéêäéíêéììåöìåç^êäéáíëã~êâíáåíéöê~íáçå~äëtáåjtáåjpáíì~íáçå q~öìåöîçãnqkäáënrk^éêáäomnn fåhççééê~íáçåãáíçéãwéåíêìãñωêpçòá~äéçäáíáâewépf~åçéêråáîéêëáí
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrKindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis
MehrEvangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe
Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe 1 Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Vorab: ein paar Infos zur EVIM Jugendhilfe 2 Betreuung von ca. 400 Kindern und Jugendlichen
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrGute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten
Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrBeschluss Nr. 4/JHA/262
Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/262 vom 23.05.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Mehr2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)
Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrJahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012
Manfred Pinkwart Jan. 2013 Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012 Sprechstunden 1. Wie oft haben Sie pro Jahr Sprechstunden
MehrKindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de
Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr
MehrPflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen. SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi
Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi Uebersicht Vision und Leitgedanken SPITEX RegionKöniz Entlastung für die pflegenden Angehörigen Neue Rollen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrSelbstständig Wohnen im Alter: Chancen und Grenzen der Wohnberatung
Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter Selbstständig Wohnen im Alter: Chancen und Grenzen der Wohnberatung Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter Seit 2008 Förderung durch das Niedersächsische Sozialministerium
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrLebenshilfe e.v. Schwäbisch Gmünd Wohnheim Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen Seniorengruppe
Lebenshilfe e.v. Schwäbisch Gmünd Wohnheim Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen Seniorengruppe www.lhgmuend.de Das Wohnheim Wohnheim Leutzestraße 57 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 0 71 71 / 6 42 42 Fax: 0
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrAngehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen
Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Schulungsmodul 3 Landesagentur Generationendialog Niedersachsen Niedersachsen 1 Pflege- und Angehörigenberatung Gesetzliche Vorgaben
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrWunderfitz Familienzentrum Weil am Rhein e. V.
Bläserstr. 73 79576 Weil am Rhein Rahmenbedingungen für die Vorbemerkung Ab dem Schuljahr 2008/2009 bietet die unter der Trägerschaft des Familienzentrums Wunderfitz eine Nachmittagsbetreuung () für Grundschüler
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrDas Heilpädagogische Schülerinternat des Bathildisheim e.v. Konzeption des Trainingswohnens
Das Heilpädagogische Schülerinternat des Bathildisheim e.v. Konzeption des Trainingswohnens Bathildisheim e.v., Bathildisstraße 7, 34454 Bad Arolsen, Fon 05691 899-0 Stand: September 2014 1 1. Allgemeines
MehrAnlage: Elektronischer Fragebogen
Anlage: Elektronischer Fragebogen Allgemein zur Barrierefreiheit: 1) Entspricht das Schulgebäude den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1? Keine Kenntnis Anmerkung: Die DIN 18040 Teil 1 ist eine Technische Baubestimmung
MehrBetreuungsvertrag Kindertagespflege
Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die
MehrSchulung: Familienbegleiter
Kinderhospizarbeit und Ehrenamt Schulung: Familienbegleiter Ehrenamtliche Unterstützung in Familien mit einem schwerst- oder lebensverkürzend erkrankten Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen A ls
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrWeiterbildung und Organisationsentwicklung
Weiterbildung und Organisationsentwicklung in Bereichen der hospizlichen und palliativen Begleitung von Menschen mit einer geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigung Foto: Barbara Hartmann Foto: Barbara
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen
ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch
MehrAssoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.
Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch
Mehr