Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig

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1 Braunschweig Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig Die Bank der Zukunft. Eine Branche im Zeichen der Vertrauenskrise. Zurück in die Zukunft? Eine Analyse der Auswirkungen der Einführung eines Trennbankensystems Betreuender Hochschullehrer: Prof. Dr. Marc Gürtler Studentische Teammitglieder: Benito Flizikowski Daniel Kunst Philipp Tresp

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... III Abkürzungsverzeichnis... IV Abbildungsverzeichnis... V Tabellenverzeichnis... VI 1. Einleitung Ursachen der Finanzkrise Grundlagen Basel Regulierungen Basler Entwicklung und Basel II Von Basel II zu Basel III Die wichtigsten Regulierungen Verbesserte Eigenkapitalbasis Neue Liquiditätsstandards Abgrenzung von Banksystemen im Bezug auf die Tätigkeitsbereiche Unterschiede zwischen Geschäfts- und Investmentbanken Entwicklung des Trenn- und Universalbankensystems Die Too Big to Fail Problematik Regulierung der Banken durch ein Trennbankensystem Nachteile eines Trennbankensystems Ansätze zur Umsetzung eines Trennbankensystems Diskussion der Vorteile eines Trennbankensystems in Bezug auf die Modellansätze Auswirkungen auf die Basel III Regulierungen Analyse der verbesserten Eigenkapitalbasis Analyse der neue Liquiditätsstandards Empirische Analysen der Auswirkungen eines Trennbankensystems Auswirkungen des Gramm-Leach-Bliley Acts auf die Aktienkurse Analyse der Gewinne und Verluste ausgewählter Banken Analyse der Bilanzsummen ausgewählter Banken Analyse der Eigenkapitalquoten ausgewählter Banken Lohnt sich Investmentbanking überhaupt? Fazit Anhang Literaturverzeichnis... 65

4 Abkürzungsverzeichnis ABS BCBS CEBS EWR FED GLBA GSA HRE IKB LCR NSFR OECD SIFIs SoFFin TBTF Asset Backed Securities Basel Committee on Banking Supervision Committee of European Banking Supervisitors Europäischer Wirtschaftsraum Notenbank Federal Reserve Gramm-Leach-Bliley Act Glass-Steagall Act Hypo Real Estate Bank AG Deutsche Industriebank AG Liquidity Coverage Ratio Net Stable Funding Ratio Organisation for Economic Co-Operation and Development Systemically relevant International Finance Institutions Finanzmarktstabilisierungsfond Too Big to Fail IV

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gewinne und Verluste der Landesbanken... 5 Abbildung 2: Gewinne und Verluste der Sparkassen... 6 Abbildung 3: Gegenüberstellung von Geschäfts- und Investmentbanken Abbildung 4: Vernetzung der Banken im Scheitelpunkt der Finanzkrise V

6 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übergangsregulierungen Tabelle 2: Ring-Fence Ansatz nach dem Vorschlag der Vickers-Kommission Tabelle 3: Beispielrechnung einer LCR VI

7 1. Einleitung Während der globalen Finanzkrise gerieten viele Finanzinstitutionen in Schwierigkeiten und mussten durch staatliche Hilfen gerettet werden. Neben der gelockerten Zinspolitik der amerikanischen Notenbank und den daraus resultierenden günstigen Finanzierungsmöglichkeiten, hat auch das Investmentbanking einen erheblichen Teil zu dieser Entwicklung beigetragen. 1 Zusammen mit der Vergabe von günstigen Hypothekendarlehen wurden zusätzlich Kredite an Konsumenten vergeben, welche keine erhalten hätten dürfen. Infolge fehlerhafter Ratings wurden Kredite auch an Schuldner schlechter Bonität vergeben. Mit diesen Krediten wurde, um Risiken zu verringern und höhere Erträge zu erzielen, gehandelt. Dieses Vorgehen, also die Vergabe von unsicheren Krediten und die anschließende Umwandlung in Mischprodukte, hat die Geschäftstätigkeiten der Investmentbanken mit den Geschäften des traditionellen Einlagen- und Kreditgeschäfts über die gewohnten Verflechtungen hinaus miteinander verbunden. Durch die plötzlich zunehmende Anzahl von geschaffenen Mischprodukten haben sich zusätzlich die Verflechtungen und Ansteckungsrisiken der Banken untereinander erhöht. Die Mischprodukte wurden den Banken weltweit angeboten und fanden eine Vielzahl von Abnehmern. Bereits während der Krise wurde deutlich, dass genau dieses fehlerhafte Geschäft der Investmentbanken die Finanzkrise verschärft, wenn nicht sogar ausgelöst hat. Die daraus resultierenden Folgen sind bekannt: Banken musste durch den Staat gerettet werden und private Anleger hafteten mit ihren Einlagen. 2 Durch die Finanzkrise wird in der Politik und der Literatur aktuell über eine konsequente Trennung der Geschäftsbereiche des Investmentgeschäfts und denen des Einlagen- und Kreditgeschäfts diskutiert. 3 Die Diskussion beruht darauf, dass die Deregulierung des amerikanischen Banken- und Finanzsystems als ein möglicher Verursacher der Finanzkrise von 2007/08 angesehen wird. Im Jahr 1999 wurde der Gramm-Leach-Bliley Act (GLBA) verabschiedet und das in den USA bestehende Trennbankensystem abgeschafft. 4 Mit einer Regulierung der Banken in Europa durch ein Trennbankensystem soll der Too Big to Fail (TBTF) Problematik entgegengewirkt und die damit verbundenen Probleme reduziert werden. Neben den Diskussionen über die Einführung eines Trennbankensystems hat die Finanzkrise erhebliche Schwächen in den damals geltenden Bankenregulierungen (Basel II) offen gelegt. Seitdem werden diese vermehrt diskutiert. Eine dieser Schwächen ist die Tatsache, dass risikoreiche Finanzprodukte, die Systemrelevanz von Banken, sowie Risiken der Verflechtung im Finanzsektor nicht hinreichend 1 Vgl. Steinberg/Somnitz (2012), S Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2012), o.s. 3 Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), o.s. 4 Vgl. Mikolayczyk (2011), S. 5. 1

8 genug beachtet wurden. 5 Um zukünftig besser gegen Krisen gewappnet zu sein, wurden die alten Beschlüsse überarbeitet und zu Basel III weiterentwickelt. Im Jahr 2010 stellte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen Regulierungen vor. Neben einer verbesserten Eigenkapitalbasis und neuen Liquiditätsstandards wurden weitere Erneuerungen beschlossen, welche bis spätestens 01. Januar 2013 in Kraft treten sollten. 6 Aufgrund von zahlreichen Unstimmigkeiten, ist die Einführung des neuen Regelwerks verschoben worden. Obwohl eine Einführung für den 01. Januar 2014 angestrebt wird, ist nicht absehbar zu welchem genauen Termin das Regelwerk in Kraft treten wird. 7 Für Banken ergeben sich aus den neuen Regulierungen neue Anforderungen, die es einzuhalten gilt, um Krisen zukünftig entgegenzuwirken oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Aus Sicht des Bankensystems könnten sich im Zuge einer Trennung und der regulatorischen Maßnahmen veränderte Anforderungen ergeben. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, mögliche Folgen von einem Trennbankensystem für Banken und Bankensysteme, sowie mögliche Auswirkungen auf die Basel III Regulierungen zu analysieren. Einleitend in das Thema wird in Kapitel 2 die Finanzkrise beschrieben. Es wird auf die Entstehung, den Verlauf, sowie die Auswirkungen, die diese Krise mit sich gebracht hat, eingegangen. Auch wird in diesem Kapitel kurz diskutiert, welche Banken die Finanzkrise im Vergleich zu anderen Banken besser überstanden haben. Um die Auswirkungen eines Trennbankensystems untersuchen zu können, wird in Kapitel 3 ein grundlegendes Fundament gesetzt, welches sich kurz mit der Basler Historie und den Basel II Regulierungen beschäftigt. Dabei wird das Drei-Säulen-System in seinen Grundzügen erläutert, um darauf aufbauend die bestehende Kritik und die daraus resultierenden Neuregelungen in Form von Basel III zu beschreiben. Dabei wird ausschließlich auf die wichtigsten Regulierungen eingegangen. In Kapitel 4 wird der Fokus auf das Trennbankensystem gesetzt. Dazu werden weitere Grundlagen in Bezug auf die Tätigkeitsbereiche von Geschäfts- und Investmentbanken erläutert. Darauf aufbauend werden das Universalbankensystem und das Trennbankensystem in ihrer historischen Entwicklung voneinander abgegrenzt. Weiterhin wird in diesem Kapitel kurz die Bedeutung und Problematik von systemrelevanten Banken aufgegriffen um die daraus resultierenden Probleme zu erklären. Aufbauend darauf werden in Kapitel 5 mögliche Auswirkungen eines Trennbankensystems auf Banken und Bankensysteme sowie auf die Basel III Regulierungen untersucht. Dafür werden zunächst die Nachteile eines Trennbankensystems aufgezeigt. Anschließend werden drei Vorschläge für ein mögliches Trennbankensystem näher betrachtet. Mit einer kritischen Diskussion über die Vorteile eines Trennbankensystems in Bezug auf die vorgestellten Modelle wird das Kapitel fortgeführt. Abschließend für Kapitel 5 werden mithilfe von Vor- und Nachteilen bestehende Auswirkungen eines Trennbankensystems auf die Basel III Regulierungen analysiert und Anpassungen der bestehenden 5 Vgl. Europäische Zentralbank (2010), o.s. 6 Vgl. Zantow/Dinauer (2011), S Vgl. Anastassiou Christina (2013), o.s. 2

9 Regulierungen diskutiert. Kapitel 6 konzentriert sich auf eine rein empirische Analyse von ausgewählten europäischen und amerikanischen Universalbanken, sowie amerikanischer Investmentbanken. Hierzu werden zunächst die Aktienkurse der Geldinstitute miteinander verglichen. Anschließend findet eine Analyse der Gewinne und Verluste, der Bilanzsummen und der Eigenkapitalquoten statt. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels werden die Geschäftsberichte der Deutschen Bank über die vergangenen Jahre kritisch betrachtet und miteinander verglichen. Abschließend werden mit dem 7. Kapitel die wesentlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung zusammengefasst. Dafür werden die Ergebnisse der Analyse kurz aufgegriffen und ein perspektivischer Ausblick gegeben. 2. Ursachen der Finanzkrise Zunächst einmal müssen die tatsächlichen Ursachen der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 betrachtet werden. Nach dem Platzen der Dotcom Blase und den Anschlägen des 11. Septembers senkte die amerikanische Notenbank Federal Reserve (FED), die Zinsen. Dadurch stieg die Liquiditätsaustattung der Banken, was zur Folge hatte, dass auch an den Kreditmärkten die Zinsen sanken. Durch das billige Geld stieg die Nachfrage nach amerikanischen Immobilien, was in den Folgejahren zu immer höheren Eigenheimpreisen führte. Viele Hausbesitzer nutzten die Wertsteigerung ihrer Immobilien aus, indem sie einen zweitrangigen Hypothekenkredit aufnahmen. Die Finanzinstitute sahen in den gestiegenen Immobilienwerten eine gute Absicherung für mögliche Zahlungsausfälle von Kreditnehmern, sodass sie auch relativ schwachen Schuldnern den Zugang zu Krediten gewährten. Diese leichtsinnige Vergabe führte dazu, dass sogar Personen die über wenig bis gar kein Eigenkapital verfügten und deren Ausfallrisiko extrem hoch war, ein Darlehen bekamen. Die Blase platzte, als der Immobilienmarkt übersättigt war. Die Zinsen stiegen und die Schuldner konnten ihre variabel verzinsten Kredite nicht mehr bezahlen. Gleichzeitig sanken die Preise der Immobilien, welche als sicher galten. Dadurch entstanden hohe Verluste für Banken bzw. die Kreditgeber. Dass eine amerikanische Immobilienkrise zu einer weltweiten Finanzkrise führte lag daran, dass die Hypothekenbanken die Kredite verbrieften und an andere Banken weltweit verkauften. Das Risiko dieser Asset Backed Securities (ABS), wurde von vielen Investoren unterschätzt, welche die möglichen Ansteckungseffekte nicht wahrnahmen, da sie sich auf die Urteile der Rating Agenturen verließen. Da die Anzahl der Kreditausfälle immer weiter stieg, stuften die Ratingagenturen diese Wertpapiere um gleich mehrere Stufen ab. Der Markt für verbriefte Immobilienkredite brach zusammen, wurde illiquide und viele Banken mussten Wertberichtigungen vornehmen. Das Vertrauen der Banken untereinander wurde nun gestört, sodass es zu Liquiditätsengpässen kam. Nach einem Bank Run musste die britische Bank Northern Rock 2007 verstaatlicht werden und immer mehr Anleger verloren das Vertrauen in die Finanzmärkte. Sie hielten sich mit Investitionen aufgrund des fehlenden 3

10 Vertrauens zurück, sodass die Krise 2008 ihren Höhepunkt in dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers fand. 8 Allerdings waren nicht alle Banken gleichermaßen betroffen. Betrachtet man beispielweise den Verlauf der Gewinne und Verluste der deutschen Landesbanken, siehe Abbildung 1, und Sparkassen genauer, so lassen sich eindeutige Unterschiede feststellen. Die Landesbanken in Deutschland grenzen sich von den Sparkassen u.a. dadurch ab, dass sie Eigenhandel betreiben, auf welchen die Sparkassen fast gänzlich verzichten. Der Eigenhandel der Banken beinhaltet den Handel verschiedener Finanzprodukte, um mit diesen den Gewinn der Bank zu steigern. Diese Art des Eigenhandels beinhaltet neben dem Handel klassischer Produkte wie Aktien ebenfalls das Engagement in risikoreicheren Geschäften wie der Schiffbeteiligung der HSH Nordbank. Besonders dieses Geschäft wirkte sich negativ auf die Erträge der Landesbank im Zuge der Finanzkrise aus. Das Problem liegt hierbei darin, dass auf der einen Seite die Schiffe durch die weltweite Krise und die damit verbundene rückläufige Nachfrage nach Gütern weniger ausgelastet waren und somit weniger Geld erbrachten, sie jedoch auch während des Nichtbetriebs Kosten verursachten. Dadurch sank das Ergebnis der HSH Nordbank um -1041% von 280 Millionen Euro im Jahr 2007 auf Millionen Euro im darauffolgenden Jahr. Anschließend besserte sich das Ergebnis wieder, fiel jedoch 2011 erneut ins Negative. Jedoch waren nicht ausschließlich die Schiffbeteiligungen der HSH Nordbank ein Problem. So engagierte sich die Bank, genauso wie viele andere Banken auch, unter ihnen ebenfalls viele Landesbanken, in der Beteiligung von Zweckgesellschaften. So wurden im Jahr 2007 von deutschen Banken insgesamt 113,40 Milliarden US Dollar in Zweckgesellschaften in den USA investiert, wovon 51,67 Milliarden US Dollar auf die Landesbanken entfielen. Aufgabe dieser Zweckgesellschaften, welche neben Hedge-Fonds ebenfalls zu den Schattenbanken gezählt werden, ist der Vertrieb von Liquiditätsprodukten wie beispielsweise den hoch spekulativen und riskanten ABS. 9 Neben der HSH Nordbank waren ebenso die Bayern LB und die LBBW 10 stark in den Zweckgesellschaften engagiert, sodass beide in Folge der Finanzkrise tief in die roten Zahlen abrutschten, sich in den Folgejahren jedoch bessern konnten. Auch diese beiden Banken waren an Zweckgesellschaften in den USA beteiligt. 11 Insgesamt gelang es nur zwei der sieben deutschen Landesbanken 2008 einen Gewinn zu erzielen. Zu diesen zählen die Nord LB und die Bremer Landesbank, welche jedoch mehrheitlich zur Nord LB gehört. 8 Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2009). 9 Vgl. Wirtschaftslexikon (2013). 10 Landes Bank Baden-Württemberg. 11 Vgl. Börsen-Zeitung (2007). 4

11 2000 Gewinne und Verluste der Landesbanken 1000 Beträge [mio EUR] Jahre HSH Nordbank Bremer LB Nord LB Helaba LBBW Saar LB Bayern LB Abbildung 1: Gewinne und Verluste der Landesbanken 12 Anders sieht das Ergebnis der deutschen Sparkassen, vergleiche Abbildung 2, aus. Zum Vergleich wurden vier Sparkassen ausgewählt, welche von ihrer Größe der Bilanzsumme her im Mittelfeld der deutschen Sparkassen liegen. Auffällig bei diesen Banken ist, dass sie über den gesamten Zeitraum von 1996 bis 2011 Gewinne erwirtschaftet haben und dies mit einer beeindruckenden Konstanz. So liegt der Gewinn dieser Banken im gesamten Zeitraum zwischen null und fünf Millionen Euro. Lediglich die Sparkasse Niederlausitz verzeichnete im Jahr 2009 einen unverhältnismäßig starken Gewinnanstieg um 400% und einen ebenso hohen Gewinneinbruch im darauffolgenden Jahr, welcher den Gewinn auf das Niveau von 2008 fallen ließ. Dies lässt sich höchstwahrscheinlich auf außerplanmäßige Vorkommnisse zurückführen, weshalb dieser Ausreißer nicht weiter beachtet wird. Besonders tritt jedoch das Jahr 2008 hervor, in dem es keine nennenswerten Veränderungen zu den vorherigen Jahren gab, ganz im Gegenteil zu der Abbildung der Landesbanken. Grund hierfür ist u.a. der fehlende Eigenhandel der Sparkassen. Durch die Fokussierung auf das Privatkundengeschäft fehlen spekulative Produkte, die das Eigenkapital der Banken gefährden könnten und es in Folge der weltweiten Krise mit Sicherheit geschmälert hätten. Selbstverständlich beteiligen sich die Sparkassen ebenfalls am Kapitalmarkt und tätigen Transaktionen, allerdings nur im Auftrag ihrer Kunden. Ob diese im Endeffekt ein positives oder negatives Ergebnis aus den Transaktionen erhalten spielt für die betreuende Bank keine Rolle, sie verdient an den einzelnen Transaktionen des Kunden. Somit lässt sich kein Schluss daraus ziehen wie die Kunden der Bank die Finanzkrise überstanden haben. 12 Eigene Darstellung, Daten von Bankscope. 5

12 Abschließend lässt sich somit festhalten, dass das System der Landesbanken und Sparkassen in Deutschland eine Art Trennbankensystem darstellt. In diesem bilden die Landesbanken die Investmentsparte, welche Eigenhandel praktizieren, während sich die Sparkassen lediglich auf das Privatkundengeschäft konzentrieren. Besonders auffällig hierbei ist, dass die Sparkassen aufgrund des fehlenden Eigenhandels, besser die Finanzkrise überstanden haben. Jedoch darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass die betrachteten Banken unterschiedlich große Bilanzsummen aufweisen. Dies könnte unter anderem ein Grund dafür sein warum die Sparkassen auf den Eigenhandel verzichten, da sie schlicht weg nicht die notwenigen Mittel für diesen besitzen. 6 Gewinne und Verluste der Sparkassen Beträge [mio EUR] Jahre Sparkasse Odenwaldkreis in Erbach/Odenwald Sparkasse Goslar/Harz Städtische Sparkasse Offenbach am Main Sparkasse Niederlausitz Abbildung 2: Gewinne und Verluste der Sparkassen Eigene Darstellung, Daten von Bankscope. 6

13 3. Grundlagen Basel Regulierungen Nachdem im letzten Kapitel auf die Entstehung der Finanzkrise eingegangen und die Folgen auf bestimmte Banken ausführlich dargestellt wurden, wird im nachfolgenden Kapitel grundlegend auf die Geschichte von Basel und den Basler Regulierungen eingegangen, um für den weiteren Verlauf der Arbeit eine Wissensgrundlage zu schaffen, auf welche an späterer Stelle zurückgegriffen werden soll Basler Entwicklung und Basel II Im Jahr 1974 gründeten die Zentralbankpräsidenten der G-10-Staaten 14 sowie der Schweiz und Luxemburg, den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht oder auch Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) genannt. Ziel dieses Gremiums ist die Schaffung einheitlicher, international geltender Standards, um dem Banken- und Finanzsystem mehr Stabilität zu verschaffen. 15 Im weiteren Verlauf der Arbeit, wird vereinfacht die Bezeichnung "Basler Ausschuss" verwendet. Konkrete Vorgaben wurden vom Basler Ausschuss im Jahr 1988 mit dem Basler Akkord, auch Basel I genannt, festgelegt. Mit diesen Regelungen wurden den Banken klare Vorgaben bezüglich ihrer Kreditvergabe gemacht. Um auf mögliche Kreditverluste vorbereitet zu sein, die Solvenz der Finanzinstitute zu sichern und somit dem gesamten Finanzsektor eine höhere Stabilität zu verleihen, mussten Banken ihre risikogewichteten Aktiva (z.b. Forderungen gegenüber anderer Banken) absichern und ihre Kredite mit einem einheitlichen Mindesteigenkapitalsatz von 8% hinterlegen. 16 Mit der raschen Entwicklung internationaler Kapital- und Finanzmärkte haben sich neue Ansätze zur Bonitätsbeurteilung für die Kreditvergabe sowie neue Finanzinstrumente zur Risikostreuung ergeben, welche in den Basel I Regulierungen nicht berücksichtigt wurden. Es wurde kritisiert, dass die Eigenkapitalhinterlegung zu undifferenziert bei der Berechnung der Kapitalanforderungen einer Bank einflossen und neue Finanzinstrumente nicht mit nötigem Eigenkapital hinterlegt wurden. 17 Im Nachhinein hat sich gezeigt, dass durch die Nicht-Berücksichtigung dieser Finanzinstrumente bestimmte Risiken nicht mehr ausreichend durch die achtprozentige Eigenkapitalhinterlegung abgedeckt wurden. 18 Diese Kritikpunkte greift das zweite Konsultationspapier auf, welches im Jahr 2004 verabschiedet wurde. 19 Das neue Abkommen Basel II ergänzt die Basel I Regulierungen um eine genauere Differenzierung im Bezug auf die tatsächliche Bonität der jeweiligen Kreditnehmer. Basel II zielte darauf ab, jedem individuellen Schuldner eine konkrete Bonität zuzuordnen und individuelle Kreditrisiken besser zu erfassen, um die Eigenkapitalhinterlegung der Banken risikogerechter zu gestalten. Nach Überar- 14 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Großbritannien, USA. 15 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S Vgl. Huelmann (2004), S Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S Vgl. Stahl (2008), S. 14 ff. 19 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S

14 beitung der Mindestkapitalanforderungen mussten Banken abhängig von dem jeweiligen Risiko eines vergebenen Kredits, ihre Eigenkapitaldeckung anpassen. Mit den Neuregelungen in Form von Basel II werden neben den veränderten Eigenkapitalanforderungen außerdem höhere Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Offenlegungsvorschriften gestellt. 20 In einem Drei-Säulen-System regelt das Basel II Abkommen zusätzlich zu den fortschrittlicheren Ansätzen zur Berechnung der Mindestkapitalanforderungen (Säule I), welche bereits unter Basel I reguliert wurden, zwei neu eingeführte Säulen. 21 Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess wird mit der zweiten Säule eingeführt und regelt eine verschärfte Aufsicht der von den Banken zu hinterlegenden Mindestanforderungen an Eigenkapital. 22 Mit der dritten Säule ist die erweiterte Offenlegung unter dem Begriff der Marktdisziplin geregelt, welche besagt, dass Kreditinstitute den Marktteilnehmern zukünftig mehr Einblick durch bestimmte Veröffentlichungen über ihre Eigenkapitalausstattung und Risikoprofile gewähren sollen. Das gesamte Säulensystem zielt durch ein effektives Zusammenspiel darauf ab, die Sicherheit der Banken zu fördern und mehr Stabilität in den Finanzsektor zu bringen Von Basel II zu Basel III Für viele Kritiker ist das Basel II Abkommen ein wesentlicher Mitverursacher der Weltwirtschaftskrise. Als Konsequenz hat der Basler Ausschuss am noch einmal die Vorschriften für Basel II verschärft und zu Basel III weiter entwickelt. 24 Basel III verbessert Basel II an den Stellen, an denen das Finanzsystem besonders verwundbar ist. So wird bemängelt, dass die Eigenkapitalquoten vieler Banken nicht hoch genug gewesen waren, um Krisen unbeschädigt zu überleben. 25 Hier regelt Basel III, aufbauend auf den schon vorhandenen Mindestkapitalanforderungen der ersten Säule in Basel II, eine Stärkung der Eigenkapitalregelungen. Die neuen Reformen haben zum Ziel die Eigenkapitalbasis zu verbessern und die Risikodeckung zu stärken. 26 Die Krise hat auch gezeigt, dass Banken viel zu hoch verschuldet gewesen sind, womit durch Verluste schnell die Insolvenz droht. Hier schreibt Basel III die Einführung einer Höchstverschuldungsquote, die Leverage Ratio, vor, mit welcher der Aufbau von übermäßiger Fremdfinanzierung und die Verflechtung im Bankensystem eingedämmt werden soll. 27 Weiterhin hat die Zahlungsunfähigkeit einzelner Banken sich durch die Verflechtung auch auf andere Banken ausgewirkt. Durch die Einführung von zusätzlichen Polstern zur Eigenkapitalhinterlegung, zielt der Basler Ausschuss darauf ab, die systematischen Risiken zu begrenzen Vgl. Henking/Bluhm/Fahrmeir (2006), S. 3 ff. 21 Vgl. BCBS (2004), Tz Vgl. BCBS (2004), Tz Vgl. Europäische Zentralbank (2005), S Vgl. Deutsche Bundesbank (2010), o.s. 25 Vgl. BpB (2012), S Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz

15 In dem Rahmenwerk werden außerdem die individuellen Risiken in der Eigenkapitalregelung stärker als noch in Basel II berücksichtigt. Unter dem Kontrahentenrisiko soll Basel III eine bessere Erfassung der jeweiligen Kreditrisiken ermöglichen. 29 Der Basler Ausschuss regelt in seinem Rahmenwerk zusätzlich neue Liquiditätsstandards, damit Banken in Zeiten von Liquiditätsengpässen über ausreichend liquide Mittel verfügen Die wichtigsten Regulierungen In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Neuregulierungen des Basel III Regelwerks im Vergleich zu Basel II erläutert. Die dabei beschriebenen Regulierungen werden im späteren Verlauf der Arbeit wieder aufgegriffen, um mögliche Auswirkungen infolge eines Trennbankensystems zu untersuchen Verbesserte Eigenkapitalbasis Eine der wichtigsten Erneuerungen des Basel III Regelwerks betrifft die Qualität der Eigenkapitalhinterlegung. Mit der Finanzmarktkrise wurden erhebliche Schwächen u.a. in den Eigenkapitalregulierungen des Basel II Abkommens offengelegt. Dadurch konnten Verluste schlecht gedeckt werden. Nach Auffassung des Basler Ausschusses war besonders das mit hohem Stellenwert verbundene harte Kernkapital zu gering, welches es im Zuge der Neuregulierungen anzupassen galt. Das neue Abkommen regelt das vorzuhaltende gesamte Eigenkapital in zwei Bestandteile. Zum einen wird das Tier-1 Kernkapital definiert, welches laufende Verluste auffangen und zur Fortführung des Geschäftsbetriebes herangezogen werden soll und dient damit dem Prinzip des Going- Concern Gedanken. Es besteht aus zwei Komponenten, dem harten Kernkapital (Tier-1a), welches überwiegend aus Stammaktien, Gewinnrücklagen und sonstige Erträgen aus dem Geschäftsbetrieb besteht, sowie dem zusätzlichen Kernkapital (Tier-1b), 31 welches 14 speziell definierten Kriterien entsprechen muss und nicht dem harten Kernkapital zuzuordnen ist. 32 Zusammen sollen das harte und das zusätzliche Kernkapital das gesamte Kernkapital bilden und nach den Übergangsregelungen einen Mindestsatz von 6% der risikogewichteten Aktiva aufweisen. 33 Für den Fall, dass die Geschäftsfähigkeit einer Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird zusätzlich zum Kernkapital das Ergänzungskapital (Tier-2) eingeführt. Anders als das Kernkapital soll das Ergänzungskapital in dem Fall, dass keine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist, herangezogen werden. Es entspricht somit dem Prinzip des Gone-Concern Gedanken. 34 Ähnlich wie das zusätzliche 29 Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz

16 Kernkapital, muss auch das Ergänzungskapital spezielle Kriterien erfüllen, um als Ergänzungskapital angerechnet werden zu dürfen. 35 Die folgende Tabelle stellt eine vereinfachte Darstellung des Originalmodells der Übergangsbestimmungen aus dem Basler Regelwerk dar. Sie zeigt die Zusammensetzung des vorzuhaltenden Gesamtkapitals sowie die Übergangsregulierungen der in fett dargestellten Mindestanforderungen bis zum 01. Januar Übergangsregulierungen Jahr Hartes Kernkapital 3,5% 4,0% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% Zusätzliches Kernkapital 1,0% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% Gesamtes Kernkapital (Tier-1) 4,5% 5,5% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0% 6,0% Zusätzlicher Kapitalpuffer 0,625% 1,25% 1,875% 2,5% Ergänzungskapital (Tier-2) 3,5% 2,5% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Gesamte Mindesteigenkapitalquote 8,0% 8,0% 8,0% 8,625% 9,25% 9,875% 10,5% Tabelle 1: Übergangsregulierungen 36 Wie auch schon unter Basel II sollte bei Einführung des Regelwerks zum 1. Januar 2013, die Mindesteigenkapitalquote in Höhe von 8% der risikogewichteten Aktiva beibehalten werden. 37 Die geforderte Mindesthöhe des gesamten Kernkapitals (Tier-1) wird schrittweise bis 2015 angepasst, sodass sich ein gesamtes Kernkapital von 6% ergibt, wobei dieses aus mindestens 4,5% hartem Kernkapital zu bestehen hat und das zusätzliche Kernkapital mit höchstens 1,5% zur Erfüllung des gesamten Kernkapitals hinzugezogen werden darf. 38 Hinzu kommt ab 2016 ein zusätzlicher Kapitalpuffer um mögliche Verluste auszugleichen, 39 welcher ebenfalls ausschließlich aus hartem Kernkapital bestehen soll. 40 Vorgesehen ist, den zusätzlichen Kapitalpuffer in Phasen ruhiger Märkte schrittweise bis auf 2,5% zum 01. Januar 2019 aufzubauen. 41 Dem Ergänzungskapital wird unter den neuen Basler Regulierungen ein deutlich geringerer Stellenwert zugewiesen. Ersichtlich wird dies aus der stufenweisen Verringerung der anrechenbaren Quote und der reduzierten Anerkennung von Eigenmitteln gegenüber Basel II. 42 Die gesamte Mindesteigenkapitalquote (Kernkapital plus Ergänzungskapital) muss jederzeit mindes- 35 Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Anhang Vgl. BCBS (2004), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz. 94b. 39 Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. Deutsche Bundesbank (2011b), S

17 tens 8% betragen, wovon mindestens 6% allein das gesamte Kernkapital ausmachen muss. 43 Zusammen mit dem vorgesehenen zusätzlichen Kapitalpuffer ergibt sich eine Mindestquote von 10,5% zu hinterlegende Eigenmittel der risikogewichteten Aktiva zum 01. Januar Neue Liquiditätsstandards Die Finanzkrise zeigte auch, dass trotz der bereits durch Basel II bestehenden Eigenkapitalausstattung viele Banken gerade zu Beginn mit Schwierigkeiten konfrontiert wurden. Durch die nur mäßig geregelten Liquiditätsstandards und die sich im Zuge der Krise rasch umschlagenden Marktbedingungen wurden viele Banken illiquide. Durch die Illiquidität einiger Banken wurde auch die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors gestört, wodurch Zentralbanken vereinzelte Institute mit liquiden Mitteln unterstützen mussten, um die Funktionsfähigkeit der Geld- und Finanzmärkte aufrecht zu erhalten. 45 Daraufhin wurde der Steuerung des Liquiditätsrisikos mehr Beachtung geschenkt und detaillierte Vorgaben zur Deckung des Liquiditätsrisikos gestellt. In Form von zwei Mindeststandards für die Liquiditätsausstattung führt der Basler Ausschuss die Mindestliquiditätsquote Liquidity Coverage Ratio (LCR) sowie die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) ein. Einander ergänzend haben die beiden Liquiditätsquoten spezielle Ziele. Die LCR-Quote soll zur Förderung der Widerstandskraft von Liquiditätsengpässen während eines 30-tägig andauernden Stressszenarios dienen. 46 Kurzfristig soll die LCR Liquiditätsstörungen verringern sowie dazu beitragen, dass insbesondere weltweit tätige, systemrelevante Banken über ausreichend hochliquide Aktiva verfügen, um in Stressphasen von mindestens 30 Tagen zu bestehen. 47 Somit stellt die LCR sicher, dass Banken ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und im Stressfall ihre Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten können. Einem 30-tägigen Stressszenario werden unter Basel III, basierend auf den Erkenntnissen der vergangenen Krise, folgende Annahmen zugrunde gelegt: - eine signifikante Ratingherabstufung des Bankinstituts - ein Abzug der Kundeneinlagen - die Kündigung unbesicherter Großkundenmittel - eine Verschlechterung der Refinanzierungsmöglichkeiten - erhöhte vorzuhaltende Sicherheiten aus Derivativgeschäften. 43 Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Anhang Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010a), Tz. 37 ff. 47 Vgl. BCBS (2010a), Tz

18 Zusätzlich werden künftig nur noch erstklassig liquide Aktiva als Sicherheiten anerkannt. Bei der Berechnung der LCR werden die Vermögenswerte der erstklassig liquiden Aktiva den zu erwartenden Nettozahlungsabflüssen der nächsten 30 Tage gegenübergestellt. Nachfolgend ist die Berechnungsformel für die Bestimmung der LCR dargestellt. 48 Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva Gesamter Nettoabfluss von Barmitteln in den näcsten 30 Kalendertagen! 100 %. Wie aus der Berechnungsformel hervorgeht, wird verlangt, dass der Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva stets mindestens genauso groß ist, wie die zu erwarteten Nettozahlungsabflüsse der nächsten 30 Tage. 49 Welche Vermögenswerte als erstklassig liquide einzustufen sind, hat der Basler Ausschuss in Form von zu erfüllenden Kriterien in seinem Liquiditätsrahmenwerk definiert. So gilt allgemein ein Vermögenswert als liquide, wenn er im Falle eines Schocks unverzüglich genutzt werden kann, um z.b. Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. 50 Die liquiden Aktiva können zusätzlich in Level-1 Aktiva und Level-2 Aktiva unterschieden werden. Unter Level-1 Aktiva fallen Vermögenswerte wie Barmittel (Cash), Zentralbankguthaben sowie Staatsanleihen (0% Risikogewichtung). Den Level-2 Aktiva dürfen u.a. Vermögenswerte wie Wertpapiere, die Sicherheiten durch Staat oder Zentralbanken aufweisen und Unternehmensanleihen, die ein Rating von mindestens AA- aufweisen, angerechnet werden. 51 Insgesamt fließen die Vermögenswerte in einem Verhältnis von mindestens 60% (Level-1) und höchstens 40% (Level-2) Aktiva in die Berechnung der LCR ein. Der im Nenner befindliche Nettozahlungsabfluss beschreibt die erwarteten Zahlungsabflüsse (z.b. Wertpapieranlagen oder Einlagen von Sparern), abzüglich der zu erwarteten Zahlungszuflüssen (z.b. Forderungen aus Wertpapier- oder Kreditgeschäften) während einer 30-tägigen Stressperiode. Dabei ist zu beachten, dass die erwarteten Zahlungszuflüsse maximal 75% der Zahlungsabflüsse betragen dürfen. 52 Um die Widerstandskraft einer Bank über einen länger als 30 Tage andauernden Zeithorizont hinaus zu fördern, wird die strukturelle Liquiditätsquote NSFR eingeführt. Sie zielt darauf ab, dass Banken über einen Zeithorizont von einem Jahr ihren Vermögenswerten einen Mindestwert an stabilen Quellen vorhalten. Banken sollen sich selbstständig langfristig und strukturell refinanzieren können und weniger von anderen Finanzinstituten abhängig sein Vgl. BCBS (2010a), Tz. 40 ff. 49 Vgl. BCBS (2010a), Tz Vgl. BCBS (2010b), Tz. 22 ff. 51 Vgl. BCBS (2010b), Tz. 39 ff. 52 Vgl. BCBS (2010b), Tz. 50 ff. 53 Vgl. BCBS (2010a), Tz

19 Nachdem nun die wichtigsten Regulierungen des Basel III Regelwerks vorgestellt wurden, werden im nachfolgenden Kapitel wichtige Grundlagen für den weiteren Verlauf der Arbeit in Bezug auf Banken und Bankensysteme erläutert. 4. Abgrenzung von Banksystemen im Bezug auf die Tätigkeitsbereiche In den Grundlagen der Bankensysteme werden die Tätigkeitsbereiche von Geschäfts- und Investmentbanken voneinander abgegrenzt, um im weiteren Verlauf der Ausarbeitung die Unterschiede zwischen einem Universal- und Trennbankensystem aufzuzeigen. Abschließend wird auf die TBTF Problematik eingegangen und es werden die damit verbunden Probleme aufgezeigt Unterschiede zwischen Geschäfts- und Investmentbanken Banken treten als Finanzintermediäre auf und ermöglichen den Kapitalgebern die Kommunikation mit dem Finanzmarkt und den Kapitalnehmern. 54 Diese Funktion kann in zwei verschiedene Kategorien unterteilt werden. Finanzintermediäre im engeren Sinne bezeichnen die Geschäftsbanken und Finanzintermediäre im weiteren Sinn die Investmentbanken. 55 Das Einlagen- und Kreditgeschäft sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs stehen bei Geschäftsbanken im Mittelpunkt des Tätigkeitsbereichs. 56 Die Einlagen kommen dabei hauptsächlich von Sparern, die ihre Mittel den Banken zur Verfügung stellen. Geschäftsbanken fungieren in ihren Aufgaben als Entscheidungsträger und Kontrolleur. Sie entscheiden über die Vergabe und Höhe von Krediten und legen die entsprechenden Konditionen für Einlagen fest. Da die dabei eingegangenen Risiken für Kredite häufig über einen längeren Zeitraum getragen werden, stehen diese unter einer ständigen Kontrolle durch das Institut. 57 Im Vergleich zu den Tätigkeiten von Geschäftsbanken ist eine genaue Definition des Tätigkeitsbereichs bei Investmentbanken in Folge von unterschiedlichen historischen Regulierungen schwierig. 58 Im Folgenden werden daher zwei allgemeingültige Definitionen wiedergegeben. Fabozzi und Modigliani (1996) definieren das Investmentbanking in vier Stufen, die durch den Umfang der Tätigkeiten beschrieben werden. Die allgemeinste Beschreibung umfasst die tatsächlichen Tätigkeiten von Finanzinstituten an der Börse. Dazu gehören neben internationalen Emissionsgeschäften auch spezielle Finanzdienstleistungen in den Bereichen Versicherungen und Immobilien. Außerdem zählen der Wertpapierhandel und der Handel mit Rohstoffen und Waren dazu. Insbesondere der 54 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Bitz (1989), S Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Achleitner (2000), S Vgl. Achleitner (2000), S

20 Eigenhandel, also das Spekulieren mit Finanzprodukten ohne vorliegenden Kundenauftrag, stellt dabei ein wesentliches Merkmal einer Investmentbank dar. 59 Durch den Eigenhandel sollen die Gewinne der Investmentbank gesteigert und die Marktliquidität erhöht werden. 60 Eine etwas engere Fassung stellt den Handel an den Kapitalmärkten in den Vordergrund. Zu den Tätigkeiten gehören die Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung, Planung und Abwicklung von Unternehmensübernahmen, Emissionsgeschäfte und das Fondsmanagement. In der dritten Form bestehen die Aufgaben lediglich noch im Emissionsgeschäft und dem Planen von Unternehmensübernahmen. Die engste Definition umfasst die originären Tätigkeiten des Investmentbankings. Dazu gehören die Emission von Kapital am Primärmarkt und der Handel von Wertpapieren am Sekundärmarkt. 61 Eine stufenlose Definition des Investmentbankings liefert Hartmann-Wendels (2010). Er beschreibt die Aufgaben auf dem Primärmarkt durch die Unterstützung von Unternehmen bei der Emission von Fremd- und Eigenkapital. Auf dem Sekundärmarkt werden die Tätigkeiten durch die Beratung von Kunden und die Ausführung derer Aufträge gekennzeichnet. 62 Im weiteren Verlauf der Ausarbeitung wird auf die Definition von Hartmann-Wendels (2010) zurückgegriffen, um speziell den Ansatz des Trennbankensystems durch die Vickers-Kommission zu verdeutlichen. Eine Gegenüberstellung der Tätigkeitsbereiche von Geschäfts- und Investmentbanken zeigt Abbildung 3. Der obere Bereich verdeutlicht die Aufgabe der Bank als Finanzintermediär zwischen Kapitalgebern und Kapitalsuchern. Der mittlere Bereich verdeutlicht die Unterschiede der Banktypen durch den Vergleich der Kapitalgeber, der Kapitalform, ihrer Funktion und den eingegangenen Marktrisiken. Diese grundsätzlichen Definitionen der Tätigkeitsbereiche sollen im Folgenden genutzt werden, um die beiden Banksysteme, das Trennbankensystem und das Universalbankensystem, aus ihrer geschichtlichen Entwicklung her zu definieren. 59 Vgl. Breuel (2011), S Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Fabozzi / Modigliani (1996). 62 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S. 16 ff. 14

21 Abbildung 3: Gegenüberstellung von Geschäfts- und Investmentbanken Entwicklung des Trenn- und Universalbankensystems Die Entwicklung in der Finanzbranche hat zwei noch heute dominierende Bankensysteme hervorgebracht. Während sich in den USA nach der großen Depression das Trennbankensystem über viele Jahre durchgesetzt hat, dominiert in Europa und speziell in Deutschland das Universalbankensystem. 64 Allein im Jahr 2008 lag der Anteil der Universalbanken in Deutschland bei über 90%, 65 wobei die Kreditgenossenschaften mit 1199 Instituten den größten Teil darstellten. 66 Das Trennbankensystem folgte 1933 in den USA auf die große Depression durch den Glass-Steagall Act (GSA), um zukünftige Finanzkrisen zu verhindern. 67 Der GSA sah eine strikte Trennung der Geschäftsbereiche von Geschäfts- und Investmentbanken vor, um den Banken einen geringen Handlungsspielraum in ihren Geschäften zu geben. 68 Den Geschäftsbanken war es von nun an untersagt, sich am Wertpapiergeschäft oder an Investmentgeschäften zu beteiligen. Umgekehrt wurden diese Geschäfte vollständig den Investmentbanken zugeschrieben, die gleichzeitig aber keine Kundeneinlagen entgegen nehmen durften. Eine gegenseitige Verflechtung der Geschäftsbereiche wurde somit unterbunden. 69 In den 90er Jahren wurde diese scharfe Abgrenzung immer weiter aufgehoben. So wurde es den Geschäftsbanken erlaubt, Tochtergesellschaften zu gründen, die das Wertpapiergeschäft durchführen durften. Neue, innovative Finanzprodukte und eine stärkere Internationalisierung der 63 Vgl. Achleitner (2000), S Vgl. Achleitner (2000), S. 5 ff. 65 Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2011a), S Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Socher/Driftmann/Blum (2012), S Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Achleitner (2000), S

22 Finanzgeschäfte führten dazu, dass sich Geschäftsbanken und Investmentbanken in einem starken Wettbewerb gegenüber standen. Dies führte letztendlich dazu, dass 1999 das Trennbankensystem durch den GLBA abgeschafft wurde. 70 Durch den GLBA wurde es Banken, Versicherungen und Unternehmen mit bankähnlichen Aufgaben ermöglicht, sich in einer Financial Holding Company zusammenzuschließen. 71 Aufgrund der Finanzkrise von 2007/08 wurde in den USA 2010 die Volcker- Rule als ein Bestandteil des Dodd-Frank Acts eingeführt. Sie sieht erneut eine Trennung der Tätigkeiten von Geschäfts- und Investmentbanken vor und wird in Abschnitt 4.3 als ein mögliches Trennbankensystem genauer vorgestellt. 72 Im Vergleich zu den USA dominiert in Europa das Universalbankensystem, bei dem die Finanzinstitute selber entscheiden können, welche Finanzprodukte sie anbieten. Eine Bank kann somit neben dem klassischen Einlagen- und Kreditgeschäft auch das Wertpapiergeschäft betreiben. Nach der Definition von Büschgen/Börner (2003) ist unter einer Universalbank ein Finanzinstitut zu verstehen, welches mindestens das Einlagen- und Kreditgeschäft mit dem Wertpapier- und Depotgeschäft verbindet. 73 Universalbanken fördern somit das Konzept für Kunden, alles aus einer Hand anbieten zu können. Sowohl Privatkunden, die Dienstleistungen im klassischen Sinne in Anspruch nehmen wollen, als auch Unternehmen, die eine große Bandbreite an Finanzprodukten zur Absicherung ihrer Geschäfte benötigen, können von einer Universalbank bedient werden. 74 Durch die Finanzkrise ist der Ruf nach einer stärkeren Regulierung des Finanzsektors immer lauter geworden. Auf dem G20 Gipfel von 2009 wurden verschiedene Regulierungen auf den Weg gebracht, die das Risiko einer erneuten Finanzkrise reduzieren sollen. Die bereits erwähnten erhöhte Eigenkapitalvorschriften, ein Umbau der Finanzaufsicht und neue Regelungen für Ratingagenturen sind nur ein Teil der Vorschläge. 75 Auch die Einführung eines Trennbankensystems in Europa wird in Erwägung gezogen, um der Gefahr, die von systemrelevanten Banken ausgeht, entgegenzuwirken Die Too Big to Fail Problematik Die TBTF Problematik im Finanzsektor wird als grundlegendes Problem seit der Finanzkrise angesehen. 76 Die Bezeichnung TBTF bezieht sich auf Banken, die durch ihre Größe im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, das gesamte Finanz- und/oder Wirtschaftssystem bedrohen. 77 In diesem Zusammenhang wird häufig auch von der Systemrelevanz einer Bank gesprochen, 78 da der Bezug auf die Größe 70 Vgl. Achleitner (2000), S. 7 ff. 71 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2000), S Vgl. Schröder (2013), S Vgl. Büschgen/Börner (2003), S Vgl. Achleitner (2000), S Vgl. Dullien/Paul/Conrad/Otte (2012), S Vgl. Hofmann/Bley (2012), S Vgl. Deutscher Bundestag (2011), S Vgl. Schwan (2011), S

23 einer Bank nicht immer richtig ist. 79 Van Roosebeke (2011) begründet dies in seiner Studie damit, dass die Insolvenz einer Großbank durch die Verfolgung einer risikoarmen Geschäftsstrategie auch ohne große Konsequenzen für das Finanzsystem verlaufen kann. In aktuellen Studien wird daher häufig auch der Begriff Systemically relevant International FinanceInstitutions (SIFIs), benutzt. Im deutschen Restrukturierungsgesetz für Banken wird der Begriff Systemrelevanz in 48b durch eine Bestandsgefährdung bzw. Systemgefährdung genauer definiert. Nach Absatz 1 ist eine Bestandsgefährdung die Gefahr eines insolvenzbedingten Zusammenbruchs des Kreditinstituts für den Fall des Unterbleibens korrigierender Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird von einer Systemgefährdung dann gesprochen, wenn sich die Bestandsgefährdung des Kreditinstituts in erheblicher Weise negativ auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf die Finanzmärkte oder auf das allgemeine Vertrauen der Einleger und anderen Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems auswirkt. 80 Die Systemrelevanz von Banken birgt verschiedene Probleme, die sich nicht nur auf die Stabilität des Finanzsystems auswirken, sondern auch Folgen für die Realwirtschaft haben können. 81 Eines dieser Probleme resultiert aus einer zu starken Vernetzung der Banken untereinander. Je höher der Grad der Vernetzung ist, desto mehr Banken können durch den Ausfall einer Bank angesteckt werden und es können Domino-Effekte entstehen. 82 Dies wird besonders durch die Rettung der Hypo Real Estate Bank AG (HRE) deutlich, die nicht aus Sorge um die Gefährdung der Kundeneinlagen sondern aus Angst vor Ansteckungsrisiken gerettet wurde. 83 Ein weiteres Problem von systemrelevanten Banken besteht durch entgegengesetzte Anreize, auch Moral-Hazard genannt. Aufgrund ihrer Systemrelevanz können die Finanzinstitute im Falle einer Insolvenz davon ausgehen, dass sie durch den Staat gerettet werden. Aus dieser Konsequenz heraus entsteht der Anreiz, ein grundsätzlich höheres Risiko bei Finanzgeschäften einzugehen, als die Bank selber vertragen würde. 84 Auch der Wettbewerb unter den Banken wird durch die Systemrelevanz negativ beeinflusst, speziell für Banken, die nicht von einer Staatsgarantie im Falle einer Insolvenz profitieren. 85 Dies lässt sich damit begründen, dass der Anreiz für Anleger eine systemrelevante Bank in ihren Investitionstätigkeiten zu kontrollieren geringer ist, da die Staatshaftung wie eine Art Versicherung gegen mögliche Ver- 79 Vgl. Van Roosebeke (2011), S Vgl. Bundesministerium der Justiz (1961b), o.s. 81 Vgl. Möschel (2011), S Vgl. Schwan (2011), S Vgl. Dombret (2012), o.s. 84 Vgl. Van Roosebeke (2011), S Vgl. Möschel (2011), S

24 luste wirkt. Somit werden die Preise der emittierten Wertpapiere, die eigentlich die Risikostruktur der Bank aufzeigen sollen, unabhängig davon gebildet Regulierung der Banken durch ein Trennbankensystem Nachdem in Abschnitt 4.3 auf die grundlegenden Probleme systemrelevanter Banken eingegangen wurde, zeigt Kapitel 5, ob ein Trennbankensystem eine sinnvolle Methode zur Reduzierung dieser Probleme ist. Dazu werden zunächst die Nachteile eines Trennbankensystems aufgezeigt, um in Kapitel 5.2 mögliche Ansätze zur Umsetzung eines Trennbankensystems in Europa aufzuzeigen. Dafür werden speziell die Volcker-Rule, die Vorschläge der Vickers-Kommission und der Vorschlag der Liikanen-Gruppe vorgestellt. In Kapitel 5.3 werden dann die Vorteile eines Trennbankensystems in Bezug auf die unterschiedlichen Modellansätzen diskutiert. Abschließend werden die Auswirkungen eines Trennbankensystems auf die Basel III Regulierungen aufgezeigt Nachteile eines Trennbankensystems Durch ein Trennbankensystem entstehen eine Reihe von Spezialbanken und Kritiker sehen gerade hier eine Gefahr für das Finanzsystem. 87 Kreditbanken und spezialisierte Investmentbanken waren ihrer Ansicht nach die wesentlichen Akteure der Finanzkrise und haben dafür gesorgt, dass aus einer Krise in den USA eine globale Finanzkrise wurde. 88 Die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers ist nur ein Beispiel dafür. Auch in Deutschland gerieten einige Spezialinstitute wie die HRE 89 oder die Deutsche Industriebank AG 90 (IKB) in eine wirtschaftliche Schieflage. Die HRE, spezialisiert auf gewerbliche Immobilien- und Staatsfinanzierung, musste im Jahre 2009 verstaatlicht werden 91 und auch die IKB konnte nur durch eine Reihe von Rettungsmaßnahmen vor einer Zahlungsunfähigkeit gerettet werden und wurde im August 2008 letztendlich durch den amerikanischen Finanzinvestor Lone Star übernommen. 92 Wie problematisch die Geschäftsbereiche in einem Trennbankensystem sein können, zeigt auch die Entwicklung einiger Universalbanken in Deutschland. Durch eine zu große Dominanz von Investmenttätigkeiten und die Vernachlässigung der eigentlichen Aufgaben von Universalbanken wurden einige dieser Banken anfällig für die Finanzkrise. 93 Das Beispiel der deutschen Landesbanken, die verstärkt in amerikanische Subprime-Kredite investiert hatten, verdeutlicht dieses Problem. 94 So mussten die HSH Nordbank und die WestLB erhebliche Verluste bekanntgeben und letztendlich den Fi- 86 Vgl. Van Roosebeke (2011), S Vgl. Büschgen (1997), S Vgl. Burghof (2012), S Vgl. Dieckmann (2010), S Vgl. Schrooten (2008), S Vgl. Eger (2011), S Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2008), S Vgl. Burghof (2012), S Vgl. Kapitel 2 und Schrooten (2008), S

25 nanzmarktstabilisierungsfond (SoFFin) in Anspruch nehmen. 95 Burghof (2012) kritisiert in diesem Zusammenhang speziell den Willen, im Investmentbereich kurzfristige Gewinne erzielen zu wollen. 96 Im Gegensatz zu einem Trennbankensystem, wird durch ein Universalbankensystem die Stabilität des Finanzmarktes verbessert. 97 Durch eine breite Produktpalette können Universalbanken mit Gewinnen entstandene Verluste in einigen Segmenten ausgleichen und tragen somit zur Stabilität des Gesamtsystems bei. 98 So kamen die europäischen Universalbanken mit der Krise grundsätzlich besser zurecht, da sie breiter diversifiziert waren und nicht alleine auf den Interbankenmarkt als Finanzierungsquelle angewiesen waren. 99 Dies zeigen auch die Zusammenschlüsse von Investment- und Geschäftsbanken während der Finanzkrise, um die Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem zu verringern. So übernahm JP Morgan die Investmentbank Bear Stearns, da diese aufgrund des fehlenden Einlagengeschäftes keine Möglichkeit zur Refinanzierung besaß und ohne eine Übernahme zahlungsunfähig gewesen wäre. Der Ausgleich von Risiken, der innerhalb einer Universalbank stattfinden kann, wird durch ein Trennbankensystem verhindert. 100 Schildbach (2012) geht sogar noch einen Schritt weiter. Seiner Meinung nach hat die Struktur des Bankensystems nichts mit einer Finanzkrise zu tun. 101 So wurden durch die Finanzkrise nicht nur reine Investmentbanken wie Lehman Brothers erschüttert, sondern auch Universalbanken wie die Royal Bank of Scotland in Großbritannien 102 oder die Sparkassen in Spanien und Irland durch eine zu hohe private Verschuldung. 103 Seiner Ansicht nach ist viel mehr als die Art der Bank, die Qualität des Managements ausschlaggebend für das Abschneiden eines Finanzinstituts und damit auch für die Stabilität des Finanzsystems. 104 Durch ein Trennbankensystem wird zudem die Qualität der Finanzdienstleistungen und letztendlich die Höhe der zu vergebenen Kredite negativ beeinflusst. Gerade Universalbanken haben den Vorteil, dass sie durch überschüssige Kundeneinlagen höhere Kredite zu geringeren Kosten an Unternehmen und Kunden weiterleiten können. 105 Durch eine langfristige und umfassende Beziehung zu ihren Kunden, können außerdem individuelle Finanzprodukte auf die Stärken und Schwächen des Kunden abgestimmt werden. 106 Aber nicht nur die Qualität der Finanzprodukte kann unter einem Trennbankensystem leiden. Auch die Preise für diese Dienstleistungen könnten stark ansteigen, da nun verschiedene 95 Vgl. Bafin (2008), S Vgl. Burghof (2012), S Vgl. Schildbach (2012), S Vgl. Büschgen (1997), S Vgl. Vaubel (2010), S Vgl. Hofmann/Bley (2012), S Vgl. Schildbach (2012), S Vgl. Sinn (2009), S. 62 ff. 103 Vgl. Brzezinski/Tiefensee ( 2012), S Vgl. Schildbach (2012), S Vgl. Schildbach (2012), S. 21 ff. 106 Vgl. Socher/Driftmann/Blum (2012), S

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