Gliederung der Bilanz
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1 Gliederung der Bilanz Aktiv A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände o Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte o Ähnliche Rechte und Werte o Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte o Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen o Bebaute und unbebaute Grundstücke o Technische Anlagen und Maschinen o Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung o Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau Finanzanlagen o Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen o Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen B. Umlaufvermögen Vorräte o Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe o Unfertige Erzeugnisse und Leistungen o Fertige Erzeugnisse und Waren o Geleistete Anzahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände o Forderungen aus Lieferung und Leistung o Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen o Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere o Alle Aktien und sonstigen jederzeit veräußerbaren Wertpapiere, die nur kurzfristig gehalten werden sollen Flüssige Mittel o Kassenbestand o Schecks o Guthaben bei Kreditinstituten Passiv A. Eigenkapital Anfangsbestand (H) Endbestand (S) Einlagen (H) Entnahmen (S) Gewinn oder Verlust (Saldo der GuV) (H) o Erträge o Aufwendungen B. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Rückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten aus Wechseln Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstiger Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten C. Rechnungsabgrenzungsposten 1
2 Inventurform Inventurverfahren o Körperliche Inventur o Buchinventur o Stichprobeninventur Inventursystem o Stichtagsinventur o Zeitnahe Inventur o Zeitverschobene Inventur o Permanente Inventur Im Inventar sind die Menge und die verschiedenen Vermögensgegenstände und Schulden immer einzeln anzugeben. Ausnahmen bilden das Festbewertungsverfahren und das Gruppenbewertungsverfahren: Festbewertungsverfahren: o Vermögenswerte werden mit gleicher bleibenden Menge und Wert erfasst o Zulässig nur für Roh-, Hilfs-, oder Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden deren Gesamtwert nachrangig ist deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung geringen Änderungen unterliegt o Bsp.: Geschirr in der Gastronomie Gruppenbewertungsverfahren o Für die in einer Gruppe zusammengefassten Vermögensgegenstände wird ein gewogener Durchschnitt ermittelt o Zulässig nur für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände Buchführung: Festhalten aller Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge, lückenlos und systematisch. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Materielle Ordnungsmäßigkeit o Stattgefundenen Geschäftsvorfälle müssen aufgezeichnet werden o Geschäftsvorfälle dürfen nicht falsch aufgezeichnet werden o Nicht stattgefundenen Geschäftsvorfälle dürfen nicht aufgezeichnet werden o Bei der Inventur müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden o Bei der Inventur dürfen keine Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden, die nicht vorhanden sind o Vermögensgegenstände und Schulden müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend bewertet werden Formelle Ordnungsmäßigkeit o Sämtliche Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar sein o Sämtliche Aufzeichnungen müssen klar und übersichtlich sein Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen Die Bedeutung von sprachlichen Zeichen und Abkürzungen muss eindeutig sein Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Art und Weise verändert werden, dass ihr ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist Buchen Buchungssatz: Soll an Haben Aktivkonten wachen im Soll, verringern sich im Haben(Bestandskonten) Aufwandskonten wachsen im Soll, verringern sich im Haben (Erfolgskonten) Passivkonten wachsen im Haben, verringern sich im Soll (Bestandskonten) Ertragskonten wachsen im Haben, verringern sich im Soll (Erfolgskonten) Aktiv/Aufwand Passiv/Ertrag Soll Haben + - Soll Haben - + 2
3 Anschaffungskosten Anschaffungskosten setzen sich gem. 255 Abs. 1 HGB zusammen aus: Anschaffungspreis Anschaffungsnebenkosten o z.b. Provisionen, Eingangsfrachten, Transportkosten, Notar- und Gerichtskosten, Transportversicherungsprämien o Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung o Keine Anschaffungsnebenkosten sind: Gemeinkosten Abziehbare Vorsteuer Anschaffungspreisminderungen o Rabatte, Skonti, Boni Herstellungskosten Herstellungskosten gem. 255 Abs. 2 HGB Die Untergrenze der Herstellungskosten umfasst: o Materialeinzelkosten o Fertigungseinzelkosten o Sondereinzelkosten der Fertigung Die Obergrenze der Herstellungskosten umfasst: o Materialeinzelkosten o Materialgemeinkosten o Fertigungseinzelkosten o Fertigungsgemeinkosten o Sondereinzelkosten der Fertigung o Wertverzehr des Anlagevermögens o Kosten der allgemeinen Verwaltung o o Aufwendungen freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersvorsorge Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, und die auf den Zeitraum der Herstellung anfallen Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Als Aufwand zu erfassen: o Laufende Betriebs-, Wartungs-, Reparaturkosten Als nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu erfassen: o Erweiterung des Anlagegutes o Wesentliche Verbesserung des Anlagegutes Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die im Laufe eines Geschäftsjahres anfallen, können so behandelt werden als seinen sie zu Beginn des Geschäftsjahres angefallen (wichtig für Anschreibung) Vereinfachungsverfahren zur Ermittlung des Werts des Warenaufwands Bewertung durch Unterstellung einer fiktiven Verbrauchsfolge o Orientierung an der Beschaffungszeit Fifo (First-in-first-out). Was zuerst angeschafft/hergestellt wurde, wird zuerst verkauft Lifo (Last-in-first-out). Was zuletzt angeschafft/hergestellt wurde, wird zuerst verkauft o Orientierung am Beschaffungspreis Hifo (Highest-in-first-out). Was die höchsten Anschaffungs-/Herstellungskosten hat, wird zuerst verkauft Lofo (Lowest-in-first-out). Was die geringsten Anschaffungs-/Herstellungskosten hat, wird zuesrt verkauft Bewertung mithilfe von Gruppenbewertungsverfahren o Periodendurchschnittsverfahren Die Summe der gesamten im Geschäftsjahr angefallenen Anschaffungs-/Herstellungskosten dividiert durch die Summe der angeschafften/hergestellten Waren ergibt den Wert pro Ware, mit dem der Abgang angesetzt werden muss. o Gleitendes Durchschnittsverfahren Bei gleitenden Durchschnittsverfahren wird der durchschnittliche Wert pro Ware bei jedem Zugang neu errechnet. Ein Abgang wird immer mit dem Wert pro Ware angesetzt, der beim letzten Zugang vor diesem Abgang errechnet wurde. 3
4 Abschreibungen Beginn der Abschreibung: Sobald der Vermögensgegenstand im Unternehmen eingesetzt wird Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens durch Technischen Verschleiß in Form von o Regelmäßigem Gebrauch o Umweltbedingten Einflüssen Wirtschaftliche Entwertung in Form von o Technischem Fortschritt o Vertraglicher oder gesetzlicher Begrenzung der Nutzungsdauer Abschreibungsplan Abschreibungssumme o Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne: Restverkaufwert Erinnerungswert (ein sehr geringer Betrag (vielleicht 1,-e) der an das vorhanden Sein des Anlagevermögens erinnert) Nutzdauer bestimmt durch o Technische Merkmale o Eigene Erfahrungen o Erfahrungen anderer Unternehmen o AfA-Tabelle Abschreibungsmethode o Lineare Abschreibung Jährliche Anschreibung = Kosten/Nutzungsdauer o Degressive Abschreibung (gesetzlich Verboten) Jährliche Abschreibung = Restbuchwert * Konstanter Prozentsatz (3x linearer Prozentsatz, jedoch max. 30%) o Leistungsgemäße Abschreibung Jährliche Abschreibung = (Kosten * Jahresleistung)/Gesamtleistung o (Progressive Abschreibung Bsp.: Obstbäume) Rückstellungen Pflichtrückstellungen gem. 249 Abs. 1 HGB Ungewisse Verbindlichkeiten Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigungen, di im folge Geschäftsjahr nachgeholt werden Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden Wahlrückstellungen Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nach Ablauf von 3 Monaten, aber noch innerhalb des Geschäftsjahres nachgeholt werden Bestimmte, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen Altzusagen, mittelbare Pensionsverpflichtungen sowie ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen Höhe der Rückstellung Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um Verpflichtung zu erfüllen ( 253 Abs. 1 Satz 2 HBG) Nur Nettobeträge, da Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet wird Schätzung des Rechnungsbetrags aufgrund der Erfahrung und der speziellen Merkmale des Einzelfalls Schätzung der während der Garantiezeit voraussichtlich auftretenden Garantiefälle Schätzung der mit dem einzelnen Garantiefall verbundenen Garantieaufwendungen o Schätzungen basieren auf bisherigen Erfahrungen und Erwartungen über künftigen Garantieverlauf o Anzahl verkaufter Waren * Garantieprozentsatz * Durchschnittsaufwand 4
5 Der Jahresabschluss Information über Vermögens- und Erfolgssituation des Unternehmens an einem bestimmten Stichtag Entscheidungsgrundlage für Unternehmensleitung Rechenschaftslegung gegenüber Stakeholdern o Gesellschafter (Shareholder) o Gläubiger o Arbeitnehmer o Staat Grundlage für Gewinnverteilung Steuerbemessungsgrundlage Der Anhang Bestimmte Erläuterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV. Er erhöht den Informationswert des Jahresabschlusses, damit der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Der Stichtag und Geschäftsjahr Schluss des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr umfasst 12 Monate und muss bis auf Ausnahmefälle beibehalten werden. Es kann vom Kalenderjahr anweichen. Die Frist für die Aufstellung des Jahresanschlusses Spätestens innerhalb der ersten 6 9 Monate des folgenden Geschäftsjahres Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen innerhalb der ersten 3 Monate des folgenden Geschäftjahres Bestandteile des Jahresabschlusses Alle Kaufleute Bilanz GuV Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften Bilanz GuV Anhang Lagebericht Der Lagebericht Darstellung der gesamten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Risiken der künftigen Entwicklung. Muss nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften aufgestellt werden. GuV nach GKV Wird die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wird sie nach Kostenarten (Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen,...) gegliedert. GuV nach UKV Wird die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt, wird sie nach Funktionskosten, oder Kosten der Funktionsbereiche (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung,...) gegliedert. 5
6 Wichtige Paragraphen: Kaufleute im Sinne von 238 HGB Kaufleute kraft Handelsgewerbe gem. 1 HGB o Abs. 1: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt o Abs. 2 Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang eine in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert Kaufleute kraft Eintragung gem. 2 HGB o Kleingewerbetreibende Kaufleute kraft Eintragung gem. 3 HGB o Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Formkaufleute gem. 6 HGB o Personengesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft) 238 Abs. 1 Satz 1 HGB Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diese seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. 238 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 240 Abs. 1 HGB Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sein Grundstück, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seins baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der Einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. 242 Abs. 1 HGB Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 242 Abs. 2 HGB Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu mindern. Anschaffungskosten gem. 255 Bas. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Nebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten. Aufbewahrungspflichten gem. 257 Abs. 1 HGB 10 Jahre o Handelbücher, Inventar, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbeleg 6 Jahre o Empfangene Handelsbriefe, Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe Mit Ausnahe von Eröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse können die Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahrt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie bis Ende der Aufbewahrungsfrist zur Verfügung stehen und in angemessener Zeit lesbar gemacht werden können 6
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