Information an die Medien
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- Hansi Kirchner
- vor 7 Jahren
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1 Information an die Medien Schweizerische Nationalbank stellt die Systemrelevanz für die Zürcher Kantonalbank fest Rudolf Sigg, CFO, 11. November 2013 Feststellung der Systemrelevanz Die Schweizerische Nationalbank hat mit Verfügung vom 1. November 2013 die Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank festgestellt Warum wird die Zürcher Kantonalbank für systemrelevant erklärt? Warum werden auch inlandorientierte Banken als systemrelevant erklärt? Was bedeutet die Systemrelevanz für unsere Kunden und für die Steuerzahler? Was bedeutet die Systemrelevanz für die Zürcher Kantonalbank? Die Nummerierungen 1 bis 4 werden auf den Folgefolien wieder verwendet. 2 1
2 Voraussetzungen der Systemrelevanz 3 Was bedeutet die Systemrelevanz? Eine Bank wird als systemrelevant bezeichnet, wenn sie für die Schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbare Funktionen zur Verfügung stellt, welche nicht kurzfristig durch eine andere Bank ersetzt werden können. Systemrelevante Banken müssen besondere Anforderungen erfüllen: 1. Höhere Eigenmittelquote 2. Höherer Liquiditätsgrad 3. Breitere Risikoverteilung in der Refinanzierung (in Praxis für Zürcher Kantonalbank kaum relevant) 4. Notfallplanung zur Sicherstellung systemrelevanter Funktionen Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist zuständig für die Feststellung der Systemrelevanz und die Festlegung der systemrelevanten Funktionen, welche im Falle einer drohenden Insolvenz weiterzuführen sind. Die FINMA ist zuständig für die konkrete Anwendung der besonderen Anforderungen auf die Bank. 4 2
3 Gesetzliche Grundlage Änderung des Bankengesetzes zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor Art 7-10a Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (BankG) Fünfter Abschnitt: Systemrelevante Banken Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 10a Begriff und Zweckbestimmung Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz Besondere Anforderungen Anwendung auf die einzelne Bank Massnahmen im Bereich der Vergütungen Die Gesetzgebung basiert auf dem «Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen» vom 30. September 2010, kurz «too-big-to-fail». Hintergründe und Absichten der Gesetzgebung erläutert die «Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail)» vom 20. April Inländische systemrelevante Funktionen stehen im Zentrum Die Weiterführung der inländischen systemrelevanten Funktionen ist sicherzustellen Die höheren Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität sollen sicherstellen, dass eine Notlage (drohende Insolvenz) sehr unwahrscheinlich ist. Eine systemrelevante Bank muss mit einem Notfallplan nachweisen, dass sie die systemrelevanten Funktionen auch bei drohender Insolvenz weiterführen kann. Es gibt keine Standards für die Notfallplanung Die Bank hat die entsprechenden genügenden und zweckmässigen Vorkehrungen für die Weiterführung systemrelevanter Funktionen gegenüber der FINMA nachzuweisen. Anders als bei international tätigen Grossbanken ist für eine Bank mit Inlandsfokus die Abspaltung inländischer systemrelevanter Funktionen kaum ein geeigneter Weg. Es ist daher derzeit offen, wie der Notfallplan ausgestaltet sein wird. 6 3
4 1 Der Marktanteil der Zürcher Kantonalbank und die Bedeutung des Kantons Zürich führen zur Systemrelevanz Nach Aussage der SNB ist die bedeutende Rolle der Zürcher Kantonalbank im inländischen Kreditund Einlagengeschäft ausschlaggebend für die Feststellung ihrer Systemrelevanz für die Schweizer Volkswirtschaft. 1. Marktanteile Die Zürcher Kantonalbank hat in den systemrelevanten Teilen des Einlagen- und Kreditgeschäfts gesamtschweizerisch Marktanteile von jeweils zwischen 6% und 8%. Im Kanton liegen ihre Marktanteile zwischen 30% und 40%. Sie zählt damit zu den bedeutendsten Banken der Schweiz. 2. Konzentration Die sehr hohen Marktanteile der Zürcher Kantonalbank im Kanton Zürich zusammen mit der Bedeutung des Kantons für die gesamtschweizerische Wertschöpfung verstärken die Systemrelevanz. Bei der Zürcher Kantonalbank sind im Geschäft mit dem Realsektor 98 Prozent der Kreditnehmer bzw. des Kreditvolumens dem Inland zuzurechnen. Zum Realsektor zählen Unternehmen und Privathaushalte. 7 1 Die Zürcher Kantonalbank wächst genau im Einklang mit dem Kanton Zürich Die Quote der risikogewichteten Aktiva im Verhältnis zum BIP des Kantons ist stabil Risikogewichtete Aktiva (RWA) i.v. zu BIP Kanton Zürich CHF Mrd % 44% 43% 43% % 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Die risikogewichteten Aktiven der Zürcher Kantonalbank haben sich seit 1996 im Einklang mit dem BIP des Kantons Zürich entwickelt. Im Vergleich zu 1996 ist die Zürcher Kantonalbank heute wesentlich besser kapitalisiert. BIP Kanton ZH (CHF Mrd.) (linke Skala) Risk Weighted Assets (RWA) (CHF Mrd.) (linke Skala) RWA zu BIP (%) (rechte Skala) Die Grösse der Zürcher Kantonalbank im Verhältnis zum Kanton liegt im Mittelfeld aller Kantonalbanken. 8 4
5 2 Warum werden auch inlandorientierte Banken als systemrelevant erklärt? Die Schweizer Gesetzgebung hat einen ausschliesslichen Inlandsfokus «Die Frage, ob eine Bank systemrelevant ist, ist demnach aus einzelstaatlicher Sicht zu beantworten» (Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes, S.4744) Grundgedanke: Die Weiterführung der für die Schweizer Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen soll auch im Falle einer drohenden Insolvenz der Bank sichergestellt sein. Besonderheit von Banken, die auch international systemrelevant sind Für international tätige Grossbanken, die global als systemisch relevant beurteilt werden, gelten auf internationaler Ebene bestimmte Zusatzanforderungen. Dazu kommen allenfalls Anforderungen, die ihre nationale Systemrelevanz widerspiegeln. National systemrelevante Banken Die Schweizer Gesetzgebung zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor ist nicht auf international tätige Grossbanken beschränkt. Die SNB hat zunächst im Dezember 2012 die Systemrelevanz der beiden Grossbanken festgestellt. Nun hat sie die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant erklärt. 9 2 Analoges Vorgehen im Ausland Zuerst Vorgaben des Basler Ausschusses nur zu global systemrelevanten Banken (G-SIB) Der Basler Ausschuss hat besondere Anforderungen an global systemrelevante Banken festgelegt, welche über Basel III hinausgehen: Deren «Geschäftsmodelle sind im Allgemeinen stark auf Handels- und Kapitalmarktaktivitäten ausgerichtet Daher sollen für G-SIB zusätzliche Bestimmungen eingeführt werden, um den grenzüberschreitenden negativen Externalitäten systemrelevanter Banken angemessen Rechnung zu tragen.» dann Vorgaben des Basler Ausschusses zu national systemrelevanten Banken (Oktober 2012) In einem zweiten Schritt hat der Basler Ausschuss ein Rahmenwerk für national systemrelevante Banken veröffentlicht. Sie leiten sich aus den Vorgaben für global systemrelevante Banken ab. Die Prüfung der Systemrelevanz der Banken aus nationaler Perspektive ist auch auf internationaler Ebene vorgesehen. 10 5
6 3 Zusätzlicher Schutz Staatsgarantie ist nicht betroffen Die Gesetzgebung zur Stärkung der Finanzstabilität gilt wie die allgemeinen bankenrechtlichen Vorschriften unabhängig von einer Staatsgarantie. Verstärkter Schutz von Gläubigern und Steuerzahlern Das Hauptziel der besonderen Vorschriften für systemrelevante Banken ist die Erhöhung der Stabilität. Durch höhere Mindestanforderungen an die Eigenmittel höhere Anforderung an den Liquiditätspuffer und das Liquiditätsrisikomanagement Beschränkungen der Vernetzung insbesondere mit kleinen Banken («Risikoverteilung») Pflicht zur Erstellung eines Notfallplans wird der Schutz für die Gläubiger und die Steuerzahler erhöht. 11 Auswirkungen auf Bank und Kantonsratsvorlagen 12 6
7 4 Eigenmittelzielgrösse erhöht sich nur moderat, da die FINMA bereits im 2011 die Kapitalanforderungen massiv erhöht hat Auf Vorschlag der Expertengruppe «Too-big-to-fail» wurde eine progressive Komponente in der Eigenmittelverordnung eingeführt. Sie sorgt dafür, dass systemrelevante Banken eine besonders starke Kapitalbasis haben. Die minimale Eigenmittelzielgrösse für eine systemrelevante Bank liegt bei 14.0% Zuschläge darauf ergeben sich aus Grösse (ab Bilanzsumme CHF 250 Mrd.) und aus Marktanteilen Die Marktanteile der Zürcher Kantonalbank liegen deutlich unter dem Schwellenwert von 10% (vgl. links) 6-8% Marktanteile vgl. Folie 7 Die Eigenmittelzielgrösse wird von aktuell 13.6% voraussichtlich nur moderat angehoben. Wir gehen davon aus, dass die Zürcher Kantonalbank mit ihrer Quote von 14.9% dies bereits heute erfüllt. Quelle: Zuschlag aus Schlussbericht der Expertenkommission TBTF, S. 33; Marktanteil ZKB gemäss Berechnungen SNB 13 4 Anforderungen an den Liquiditätspuffer erhöhen sich stark Basel III führt grundsätzlich neue regulatorische Anforderungen an das Management des Liquiditätsrisikos ein, darunter die «Liquidity Coverage Ratio» (LCR). Die LCR gibt an, ob die Bank in einem von Basel III vorgegebenen Szenario einen massiven Bank-Run über 30 Tage aus eigener Kraft überleben kann. Vorgabe International ist die LCR ab 2018 zu 100% zu erfüllen. Systemrelevante Banken werden sie voraussichtlich früher zu erfüllen haben. Stand bei der Zürcher Kantonalbank Kategorie Beträge in CHF Mrd Hochwertige Aktiven Nettoabflüsse innert 30 Tagen LCR 37% 50% 81% 91% Die Zürcher Kantonalbank hat ihren Liquiditätspuffer an hochwertigen Aktiven (v.a. Einlagen bei der SNB) in den letzten Jahren massiv erhöht. Das war ein wesentlicher Grund für das Bilanzwachstum. Dieser Puffer bleibt bestehen, er gibt zusätzliche Sicherheit. 14 7
8 4 Neue Ansätze der Notfallplanung sind nötig Die «Too big to fail»-vorlage ist eine Antwort auf die Ereignisse der Finanzkrise im 2008 Marktanteil Sanierungsrecht Leistungsauftrag Abspaltung Die Systemrelevanz folgt aus dem inländischen Marktanteil der Bank im Kredit- und Einlagegeschäft Der Leistungsauftrag bedingt ein breites Geschäftsmodell Für eine Bank mit Inlandsfokus ist die Abspaltung inländischer systemrelevanter Funktionen kaum ein geeigneter Weg Das Sanierungsrecht Art 28ff. BankG passt nicht zum Spezialfall einer Kantonalbank Bislang standen die beiden Grossbanken im Fokus. Ansätze zur Sanierung und allfälligen Abwicklung von Grossbanken können nicht auf eine Kantonalbank übertragen werden. Wie genau ein Notfallplan zur Sanierung der Zürcher Kantonalbank aussieht, ist heute noch offen. Deshalb kommt der Flexibilität in der Kapitalbeschaffung (Instrumente und Umfang) in jedem Fall eine sehr grosse Bedeutung zu. 15 Die Kernpunkte zusammengefasst Voraussetzungen Die SNB hat die Zürcher Kantonalbank vor allem wegen ihrer Marktanteile im inländischen Kredit- und Einlagengeschäft für systemrelevant erklärt. 98% des relevanten Geschäftes ist inländisch, der allergrösste Teil davon im Kanton Zürich Die Prüfung der Systemrelevanz der Banken aus nationaler Perspektive ist auch auf internationaler Ebene vorgesehen. Auswirkungen Die Eigenmittelanforderungen steigen moderat und die Liquiditätsanforderungen massiv an. Wir erfüllen die zukünftigen Vorgaben bereits heute. Die Zürcher Kantonalbank wird eine Notfallplanung erstellen, welche die Weiterführung systemrelevanter Funktionen sicherstellt. Inhalt und Zeitrahmen sind noch offen. Die Erfahrungen der Grossbanken sind kaum übertragbar. Wir benötigen eine grosse Flexibilität in den Rahmenbedingungen (Gesetz) 16 8
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