Merkblatt für Studierende
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- Lieselotte Sauer
- vor 8 Jahren
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1 Merkblatt für Studierende Ansprechpartner, Kommunikation, Information... 2 Ansprechpartner... 2 Informations- und Kommunikationsplattformen... 2 Präsenzveranstaltungen... 3 Dauer / Ort / Organisation... 3 Anwesenheit... 3 Evaluation der Lehre... 3 Leistungsnachweise... 4 Anmeldung und Meldung der Noten beim Prüfungsamt... 4 Projektarbeiten... 4 Studienarbeiten... 5 Kolloquien... 5 Klausuren... 5 Masterarbeit... 6 Wichtige Fristen im Studium... 6 Merkblätter / Infoblätter... 7 Stand: 02/2014 HW Seite 1 von 7
2 Ansprechpartner, Kommunikation, Information Ansprechpartner Für alle allgemeinen, organisatorischen Fragen, die im Laufe Ihres Studiums auftreten, können Sie sich als Erstanlaufstelle an die Studiengangsorganisation wenden. Zuständig ist hier Frau Heike Wolkenstörfer, Tel , Bestimmte Fragen, wie z. B. Inhaltliches oder Prüfungsrechtliches müssen direkt mit der Studiengangsleitung, Prof. Dr. Manfred Cramer den betreffenden DozentInnen oder mit den jeweiligen AnsprechpartnerInnen in der Hochschulverwaltung geklärt werden (z. B. Abteilung Beratung und Immatrikulation oder Prüfung und Praktikum ). Die Studiengangsorganisation kann Ihnen die jeweiligen Kontaktpersonen nennen. Natürlich können Sie auch direkt mit Ihren DozentInnen kommunizieren, z. B. zur Abstimmung eines Themas für die Studienarbeit. Sofern nicht bekannt, erhalten Sie die Kontaktdaten von der Studiengangsorganisation. Informations- und Kommunikationsplattformen Aktuelle und wichtige allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des MMH: Zudem gibt es eine MMH-Lehrtextsammlung (LTS), in der Sie unter anderem Lehrankündigungen, Materialien zu Lehrveranstaltungen, Pflicht- und empfohlene Literatur sowie weitere wichtige Informationen finden. Diese Website ist passwortgeschützt. Den Link und das Passwort erhalten Sie nach Ihrer Immatrikulation. Über die Internet-Plattform Uni-CommSy können Sie mit KommilitonInnen, DozentInnen, Studiengangsleitung und Studiengangsorganisation kommunizieren. CommSy dient als Orientierungshilfe, Diskussionszirkel und Forum für Lerngruppen. Dort können Materialien ausgetauscht, Diskussionen geführt, Texte geschrieben und andere für die Organisation und den inhaltlichen Austausch wichtige Fragen geklärt werden. Die entsprechende Seite finden Sie im Internet unter Informationen zur Anmeldung in CommSy finden Sie im Merkblatt Zugang CommSy. Seite 2 von 7
3 Präsenzveranstaltungen Pro Semester (1. bis 4. Semester) finden ein 4-tägiges und vier 3-tägige Blockseminare statt (Do-So und Fr-So). Sie werden möglichst so verteilt, dass nur einmal im Monat ein Block stattfindet. Die viertägigen Seminare werden jeweils am Ende des Semesters (Februar bzw. Juli) abgehalten. Die Termine für die Präsenzveranstaltungen werden ca. 1 Semester im Voraus bekannt gegeben. Dauer / Ort / Organisation Die Präsenzveranstaltungen finden in der Regel von 9.00 bis Uhr statt. Die Mittagspause (in der Regel eine Stunde) sowie kleinere Pausen zwischendurch werden jeweils mit den DozentInnen vereinbart. Die Präsenzveranstaltungen werden entweder auf dem Campus Pasing (Am Stadtpark 20, Gebäude K) oder in den Räumen des Weiterbildungszentrums (Dachauer Straße 100a, Gebäude T) abgehalten. Es sind jedoch in Einzelfällen auch andere Veranstaltungsorte im Großraum München möglich, z. B. in den Räumlichkeiten des Isar-Amper-Klinikums, des Klinikums München Ost, des Atriumhauses München oder beim Verband der Unfallkassen. Bitte beachten Sie, dass z. T. nur begrenzt Möglichkeiten der Essensversorgung vor Ort vorhanden sind. Die Termine (Semesterplan) und Ortsangaben für die Präsenzveranstaltungen finden Sie auf der Website des MMH unter Aktuelles : Eine regelmäßige Anwesenheit zu den Präsenzen ist ein Kernbestandteil des Studiums und wird im Workload mitberücksichtigt. Daher besteht eine generelle Anwesenheitspflicht; die Anwesenheit wird über Unterschriftenlisten bestätigt. Sollten Sie an einem Blocktermin verhindert sein (z. B. durch Krankheit, berufliche Termine etc.) bitten wir um eine entsprechende Mitteilung an die Studiengangsorganisation. Evaluation der Lehre Alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs werden per Online-Evaluation ausgewertet (Tool vom Fachbereich 04 der Hochschule München zur Verfügung gestellt). Die Ergebnisse werden den jeweiligen DozentInnen und bei Bedarf auch den Studierenden mitgeteilt. Für die Online-Evaluation bekommt jeder Studierende eine ID, die für die einmalige Abstimmung freigeschalten wird. Dieses Verfahren verspricht eine absolute Anonymität, da das Abstimmergebnis der einzelnen IDs nicht zurückverfolgt werden Seite 3 von 7
4 kann. Die Evaluations-IDs sowie den Link bekommen Sie zu jeder Präsenzveranstaltung (pro DozentIn eine Abstimmung). Die Evaluation dient der Qualitätssicherung der Lehre und ist ein wichtiger Bestandteil der (Re-) Akkreditierung des MMH. Die Teilnahme an der Evaluation ist daher für alle Studierenden verbindlich. Leistungsnachweise Im MMH gibt es verschiedene Formen von Leistungsnachweisen: Projektarbeiten, Studienarbeiten, Kolloquien, Klausuren und schließlich die Masterthesis inkl. Masterkolloquium. Vor Anmeldung der Masterthesis müssen alle anderen Leistungsnachweise erbracht sein. Die Benotung der Leistungen erfolgt mit den Noten: 1,0; 1,3 (sehr gut); 1,7; 2,0; 2,3 (gut); 2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend); 3.7; 4,0; (ausreichend); 5,0 (nicht ausreichend). Anmeldung und Meldung der Noten beim Prüfungsamt Die Anmeldung beim Prüfungsamt zu allen Prüfungen (Ausnahme Masterthesis) erfolgt automatisch. Ein Nichtantritt (n.a.) hat keine Konsequenzen. Die Noten für die Leistungsnachweise werden von den PrüferInnen der Studiengangsleitung übermittelt. Zur Sicherung des Verfahrens informieren Studierende sowie PrüferInnen die Studiengangsorganisation über alle Termine (inkl. Fristverlängerungen) und Benotungen. Zum Ende des jeweiligen Semesters werden die Noten an die Hochschulverwaltung gemeldet und können von den Studierenden anschließend online (über PRIMUSS) abgefragt werden. Bei der Studiengangsorganisation können die Studierenden in Ausnahmefällen auch während des Semesters ihre Noten per erfragen. Projektarbeiten Projektarbeiten sind Teil der zu erbringenden Gesamtleistung im MMH. Sie werden vom Betreuer und von der Studiengangsleitung abgenommen, aber nicht benotet. Informationen zu den Projektarbeiten finden Sie im Merkblatt Projektarbeiten. Seite 4 von 7
5 Studienarbeiten Studienarbeiten müssen in der Regel zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem das Modul abgeschlossen wurde, angemeldet werden. In manchen Modulen kann zwischen zwei oder mehr BetreuerInnen für die Studienarbeit gewählt werden. Die Themenausgabe für die Studienarbeiten erfolgt durch die DozentInnen; in Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit den DozentInnen und der Studiengangsleitung ein anderes Thema bearbeitet werden. Die Studienarbeit muss bei der Studiengangsleitung und der Studiengangsorganisation angemeldet werden. Hierzu wird das Formblatt zur Ausgabe einer Studienarbeit ausgefüllt per an die Studiengangsleitung und die Studiengangsorganisation geschickt ( Formblatt Ausgabe Studienarbeit). Themen und Fristen für Studienarbeiten finden Sie in der Lehrtextsammlung. Informationen zu Studienarbeiten finden Sie im Merkblatt Studienarbeiten. Kolloquien Die Termine für die Kolloquien müssen in der Regel zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem das Modul abgeschlossen wurde, vereinbart werden. In manchen Modulen kann zwischen zwei oder mehr PrüferInnen für das Kolloquium gewählt werden. Der Termin für das Kolloquium wird der Studiengangsleitung und der Studiengangsorganisation per gemeldet. Informationen zu den Kolloquien finden Sie im Merkblatt Kolloquium. Klausuren Es werden während des Studiums zwei schriftliche Klausuren erbracht. Die Termine hierfür werden möglichst nahe an die Blocktermine gelegt (meist Donnerstag nachmittags vor einen Freitag-Sonntag-Block). Nachholtermine finden immer während der Prüfungszeiten der Hochschule München statt (Ende Januar / Anfang Februar bzw. Anfang / Mitte Juli). Seite 5 von 7
6 Masterarbeit Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des 5. Semesters und muss spätestens zu Beginn des 7. Semesters per Formblatt bei der Studiengangsleitung angemeldet werden ( Formblatt Anmeldung Masterarbeit). Alle anderen Leistungsnachweise müssen vor der Anmeldung der Masterarbeit erbracht worden sein. Alle etwaigen Auflagen, die zu Beginn des Studiums auferlegt wurden, müssen vor der Anmeldung der Masterarbeit erbracht worden sein. Die Studierenden suchen einen Erst- und einen Zweitbetreuer. Dies geschieht entweder entlang der von den DozentInnen gestellten Themen oder die Studierenden vereinbaren mit dem Erst- und Zweitbetreuer ein anderes Thema. Themen und Fristen für Masterarbeiten finden Sie in der Lehrtextsammlung. Informationen zu Masterarbeiten finden Sie im Merkblatt Masterarbeit sowie im Merkblatt Fristen Masterarbeit. Wichtige Fristen im Studium Die Regelstudienzeit des MMH beträgt fünf Semester. Mit Ablauf des siebten Semesters wird für die Prüfungsleistungen, die bis dahin nicht erbracht worden sind, eine Fünf in Ihr Notenblatt eingetragen. Dieser Vorgang wird bekannt gegeben. Unter der Voraussetzung, dass die Studierenden weiterhin ihren Studentenwerksbeitrag bezahlen, werden sie für das achte Semester immatrikuliert und aufgefordert, ihre Prüfungen spätestens in diesem Semester abzulegen bzw. bis spätestens Ende dieses Semesters die Masterarbeit anzumelden. Die Fiktions-5 hat die Konsequenz, dass Prüfungsleistungen im achten Semester im Falle einer richtigen Fünf nicht wiederholt werden können. Falls die Masterarbeit erst im neunten Semester angefertigt wird, ist eine weitere Verlängerungen nicht mehr möglich. Bei der Anmeldung der Masterarbeit muss mit dem Erst-und Zweitbetreuer zeitgleich ein Zeitfenster für das Kolloquium vereinbart werden. Sofern im siebten Semester eine Masterarbeit angemeldet, aber bis zum Ende des siebten Semesters nicht fertig gestellt worden ist, kann ein Antrag an die Prüfungskommission auf Verlängerung der Bearbeitungszeit gestellt werden. Die Seite 6 von 7
7 Kommission kann bis zu drei Monate Verlängerung gewähren und wird das Prüfungsamt hierüber in Kenntnis setzen. Weitere Informationen und rechtliche Vorgaben finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule München (APO) oder in der Rahmenprüfungsordnung (RaPo) sowie in der aktuell gültigen Studien-und Prüfungsordnung (SPO) des Masters Mental Health, abrufbar unter: n.hm.edu/studierende/mein_studium/recht/verordnungen_satzungen.de.html#fk11 Merkblätter / Infoblätter Alle Merkblätter und Formblätter sind entweder auf der Homepage des Studiengangs unter abrufbar sowie auch auf Anfrage bei der Studiengangsorganisation erhältlich: Merkblatt Zugang CommSy Merkblatt Projektarbeiten Merkblatt Studienarbeiten Formblatt Ausgabe Studienarbeit Merkblatt Kolloquium Formblatt Kolloquium Merkblatt Masterarbeit Merkblatt Fristen Masterarbeit Formblatt Anmeldung Masterarbeit Zustimmung Einstellung Bibliothek Formblatt Gutachten zur Masterarbeit Formblatt Protokoll zum Master-Kolloquium Formblatt Notenbeleg Masterarbeit Seite 7 von 7
Merkblatt Masterarbeit
Allgemeines Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des 5. Semesters und muss spätestens zu Beginn des 7. Semesters per Formblatt bei der Studiengangsleitung angemeldet werden (vgl. Formblatt Anmeldung
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