Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung 9/2015 vom 10.November 2015

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1 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 1 von 7 Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung 9/2015 vom 10.November 2015 Beginn: Ende: Uhr Uhr Vorsitz: Bürgermeister Gerhard Schütter Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Vizebürgermeister Robert Obereder Gemeindekassier Stefan Knapp Matthias Schwab Manuela Danklmayer Franz Felsner Christoph Hofer Franz Lackner Peter Maier Manfred Pressl Anita Rettenwender Robert Tritscher ab Uhr (TO 6) Heinz Stiegler Manfred Höflehner Herbert Schütter Entschuldigt abwesend: Helmut Wawra T a g e s o r d n u n g 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Vor Eingehen in die Tagesordnung beantragt Bgm. Schütter die Aufnahme des zusätzlichen TO Punktes 16a. Wohnungsvergaben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des zusätzlichen TO Punktes 16a. Wohnungsvergaben. 2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 8/2015 vom Bürgermeister Schütter berichtet, dass gegen die Sitzungsniederschrift der GR Sitzung 8/2015 vom keine schriftlichen Einwendungen eingebracht wurden. Die Niederschrift der GR-Sitzung 8/2015 vom ist somit vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. 3. Einläufe - Fragestunde Einladung Ski Akademie Schladming Bgm. Schütter berichtet von der Einladung der Ski Akademie Schladming am von 9.00 Uhr bis Uhr zum Tag der offenen Tür, bei dem alle Gemeinderäte herzlich willkommen sind.

2 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 2 von 7 Wöhrerbrücke Bgm. Schütter berichtet vom vorliegenden Kostenangebot über die notwendigen Vorarbeiten (statische Berechnungen und Planung) in Höhe von ca ,-. Das Angebot wurde zur Prüfung an die Abt.7 Ländlicher Wegebau übermittelt und die Summe von ,- im außerordentlichen Haushalt des Voranschlages 2016 aufgenommen. Neuer Hochbehälter der Wassergenossenschaft Haus Der Bürgermeister berichtet von der für einen Grundverkauf notwendigen Nichtwaldfeststellung des Grundstücks, auf dem der neue Hochbehälter der Wassergenossenschaft Haus errichtet wurde. Haftpflichtversicherung für 49 Asylwerber Bgm. Schütter berichtet vom Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für 49 Asylwerber mit pauschalen Kosten in Höhe 1.000,- pro Jahr. 4. Gemeindebeitrag Alpine Ski WM 2013 Bgm. Schütter erläutert die vergangene Entwicklung bezüglich des Gemeindebeitrages an Schladming zur Alpinen Ski WM In der GR Sitzung 2015/ hat der GR beschlossen in den Jahren 2015,2016 und 2017 jeweils ,- zu bezahlen (in Summe ,-). Die Stadtgemeinde Schladming ist mit dieser Summe nicht einverstanden, da die Marktgemeinde Haus lt. Kostenaufteilungsschlüssel der Kleinregion ,- zu bezahlen hätte. Die Gemeinden Aich, Pichl und Ramsau haben ihre Beiträge jeweils bezahlt. Der Vorstand schlägt vor im Jahr 2018 zusätzlich noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming zu bezahlen und bittet den GR um Diskussion. Der Bürgermeister stellt den Antrag ergänzend zum GR Beschluss der GR Sitzung 2015/ TO 8 auch im Jahr 2018 noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming als Beitrag zur Alpinen Ski WM 2013 zu bezahlen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig ergänzend zum GR Beschluss der GR Sitzung 2015/ TO 8 auch im Jahr 2018 noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming als Beitrag zur Alpinen Ski WM 2013 zu bezahlen. 5. Endbeschluss Bebauungsplan Arzbacher 5.03 Bgm. Schütter berichtet, dass die erforderliche öffentliche Anhörung (mind. 14 Tage) des Bebauungsplanes 5.03 Arzbacher in der Zeit vom erfolgte. In dieser Zeit wurden Stellungnahmen und Einwendungen der ABT 13, ABT 15, WLV Liezen und der Familie Winter-Knaus eingebracht. Der Bürgermeister verliest jeweils die Einwendungen sowie die Einwendungsbeantwortungen. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des Bebauungsplanes Arzbacher 5.03 Der Bebauungsplan Nr Arzbacher, KG Oberhaus, wird nach erfolgter öffentlicher Anhörung vom einstimmig endgültig beschlossen. Die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen werden gemäß Beilage dieser Niederschrift zu diesem TO Punkt beantwortet, wobei jeweils die Stellungnahme der Örtlichen Raumplanung dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates entspricht und jeweils separat abgestimmt wird.

3 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 3 von 7 6. Ankauf Traktor samt Schneepflug und Schneeketten Bgm. Schütter informiert, dass die Fa. Resch den Winterdienst wie in den letzten Jahren nicht mehr für die Marktgemeinde Haus erledigen kann. Es bietet sich die Möglichkeit den Traktor der Marke Massey Ferguson 7485 samt Schneepflug und Schneeketten der Fa. Resch zu einem Preis von brutto ,- zu erwerben und den Kauf im AOH 2015 abzuwickeln. Der Traktor ist 7 Jahre alt (Bj. 2008) und hat rund 900 Betriebsstunden. Bgm. Schütter ist der Meinung, dass der Traktor angeschafft werden sollte, da damit der Winterdienst in jenem Bereich, den früher die Fa. Resch erledigte, von der Gemeinde selbst am kostengünstigsten erledigt werden könnte und man sich dadurch im Vergleich zu einer Neuvergabe an einen Dienstleister (2 Angebote liegen vor) pro Jahr ca ,- sparen könne. Der Bürgermeister erklärt die diesbezügliche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hierfür ist natürlich auch ein weiterer Bauhofmitarbeiter notwendig. Ein geeigneter Mann der sofort mit diesem Traktor den Winterdienst erledigen kann, würde sogar relativ kurzfristig mit Anfang Dezember zur Verfügung stehen. GR Stiegler verliest die Stellungnahme der Liste Haus für Alle, die diesem Protokoll als Beilage zu diesem TO Punkt angeschlossen ist. Der Bürgermeister beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des Traktors Massey Ferguson 7485 samt Schneepflug und Schneeketten von der Fa. Resch zum Preis von brutto ,-. Der Kauf wird über den AOH 2015 abgewickelt und unter dem Ansatz 820 Ankauf Traktor und Kommunalfahrzeug verbucht. 7. Anschaffung Walzenstreuer und Tellerstreuer für Splitt- und Salzstreuung Bgm. Schütter erklärt, dass für die Erledigung des Winterdienstes ein neuer Tellerstreuer für die Splitt- und Salzstreuung zum Preis von brutto ,- sowie ein neuer Walzenstreuer für die Splittstreuung zum Preis von brutto 7.890,- angeschafft und im AOH 2016 abgewickelt werden sollte. Der Tellerstreuer wurde von der Fa. Resch beim TechnikCenter Schladming mit Frühbestellrabatt bestellt und ist daher um brutto 500,- günstiger und auch sofort lieferbar. Der Bürgermeister beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des Tellerstreuers und Walzenstreuers von der Fa. Landmarkt Technik Center Schladming zum Preis von brutto ,-. Der Kauf wird über den AOH 2016 abgewickelt und unter dem Ansatz 820 Ankauf Traktor und Kommunalfahrzeug verbucht. 8. Subvention SEED live im Schnee Bgm. Schütter berichtet, dass bei der Talstation Hauser Kaibling am wieder ein tolles Konzert stattfinden wird. Es handelt sich dabei um die weltbekannte Gruppe Seeed. Die Veranstalter Joachim Lindner und Manfred Leodolter (Show-Connection) ersuchen die Gemeinde um eine Subvention in Höhe von ,- sowie um die Übernahme einer Art Ausfallshaftung von ,- bei weniger als zahlenden Besuchern. Sollte die Ausfallshaftung zu tragen kommen, wird beim Konzert 2017 auf die Gemeindeförderung verzichtet. Die Gesamtkosten des Konzerts betragen ca ,-, wobei der Break Even Point bei einem durchschnittlichen Ticketpreis von 39,- bei zahlenden Gästen liegt. Der Bürgermeister bittet um Diskussion. GR Stiegler fragt nach dem Grund für den Termin in der Winter Hauptsaison.

4 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 4 von 7 Bgm. Schütter antwortet, dass zu diesem Zeitpunkt für so ein großes Konzert einfach mehr Publikum vorhanden ist. Der Bürgermeister bittet über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine Subvention in Höhe von ,- sowie die Übernahme einer Ausfallshaftung von ,- bei weniger als zahlenden Besuchern für das Konzert SEEED live im Schnee am bei der Talstation der Hauser Kaibling Seilbahn. Sollte die Ausfallshaftung zu tragen kommen ist eine entsprechende Abrechnung vorzulegen und wird beim Konzert 2017 vom Veranstalter auf die Gemeindeförderung verzichtet. 9. Genehmigung der Mietverträge mit der Haus OE-KG Bgm. Schütter erklärt, dass die Gemeinde für das Rathaus, die Parkgarage, die Arztpraxis und das Feuerwehrdepot der FF Haus Mieter bei der Haus OE KG ist. Diese Mietverträge haben sich gegenüber dem Vorjahr ausgenommen der Höhe der Mieten nicht verändert und bedürfen einer jährlichen Genehmigung durch den Gemeinderat. Der Bürgermeister erklärt auch die Zusammensetzung der Mieten und dass für die Veränderung in der Höhe grundsätzlich die Betriebskosten verantwortlich sind. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung der Mietverträge mit der Haus OE KG Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Genehmigung der Mietverträge für das Rathaus, die Parkgarage, die Arztpraxis und das Feuerwehrdepot der FF Haus mit der Haus OE-KG einstimmig beschlossen. 10. Budget 2016 Haus OE-KG Der Budgetentwurf ist den GR-Fraktionen zur Vorberatung vorgelegen und wird von AL Gösweiner erklärt. Der Beirat der KG wird das Budget in der an die nächste GR-Sitzung anschließenden Beiratssitzung beschließen. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des Budgets 2016 der Haus OE KG Der vom Steuerberatungsbüro Austin BFP, Graz, erstellte Budgetentwurf 2016 für die Haus Ortsentwicklungs-KG wird einstimmig genehmigt. 11. Voranschlag 2016 Bgm. Schütter hält einleitend fest, dass der VA-Entwurf rechtzeitig erstellt, den GR-Fraktionen übermittelt und in einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und Prüfungsausschusses am ausführlich besprochen worden ist und durchaus von allen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Der Entwurf war zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Es wurden keine Einwendungen eingebracht. Die vorgeschriebenen Maastricht-Optimierungen wurden berechnet. Der Voranschlag wird AL Gösweiner umfassend präsentiert, alle Fragen werden jeweils direkt erörtert. GR Höflehner teilt mit, dass die Jugendarbeit mit ,- gefördert werden sollte, da die Förderung der Jugendarbeit der Union Haus mit ,- ansonsten zu hoch sei.

5 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 5 von 7 Nach umfassender Diskussion einigt sich der Gemeinderat, dass eine Jugendförderung von ,- zu hoch ist und die zusätzlichen ,- in den Voranschlag 2016 nicht aufgenommen werden sollen. Die ,- Jugendförderung für die Union Haus begründen sich mit dem großen Mehraufwand auf Grund der großen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in den Jugendmannschaften Fußball spielen. Bgm. Schütter beantragt schließlich die Genehmigung des Voranschlages. Der Voranschlag 2016 wird einstimmig wie folgt beschlossen: Ordentlicher Haushalt Außerord. Haushalt Einnahmen , ,- Ausgaben , ,- Ergebnis 0,- 0,- Die Untervoranschläge für die Feuerwehren und die Schulen werden genehmigt. Die im Voranschlag vorgesehenen Zuwendungen und Beiträge für Vereine und Körperschaften (siehe dem Protokoll beiliegende Liste) für das Jahr 2016 werden beschlossen und sind im Jahr 2016 ohne weitere Formalitäten auszuzahlen. 12. Mittelfristiger Finanzplan 2016 Der MFP-Entwurf ist den GR-Fraktionen zur Vorberatung vorgelegen. Die Gesamtübersicht des MFP 2016 wird von AL Gösweiner erklärt und durchbesprochen, alle Fragen werden jeweils direkt erörtert. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des MFP 2016 Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen. Die Gesamtübersicht für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt liegt dieser Niederschrift bei. 13. Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes wird mit ,- festgesetzt. Für den jährlichen Kassenkredit wurden drei Anbote eingeholt. Die Raiffeisenbank Schladming- Ramsau-Haus bietet einen fixen Zinssatz von 0,95%. Die Steiermärkische Sparkasse bietet als variablen Zinssatz einen Aufschlag von 1,0 % zum 3-Monats Euribor (ergibt derzeit 1,0%). Die UniCredit Bank Austria AG bietet als variablen Zinssatz einen Aufschlag von 1,15% zum 3- Monats Euribor (ergibt derzeit 1,15%). Nach Gegenüberstellung der Angebote der Raiffeisenbank und der Steiermärkischen Sparkasse ergibt sich ein Kostenvorteil bei der Steiermärkischen Sparkasse auf Grund der niedrigeren Kontoführungsspesen und der Bürgermeister beantragt über die Vergabe und die Höhe des Kassenkredits für das Haushaltsjahr 2016 Der Höchstbetrag des Kassenkredits zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes beträgt ,- und wird für den Zeitraum bis bei der Steiermärkischen Sparkasse mit einem Aufschlag von 1% zum 3-Monats Euribor aufgenommen.

6 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 6 von Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen des AOH Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes wird mit ,- festgesetzt. Der Bürgermeister beantragt über die Festsetzung des Gesamtbetrages der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes mit ,- festgesetzt wird. 15. Dienstpostenplan Der Dienstpostenplan wird in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt. Der Bürgermeister beantragt über die Festlegung des Dienstpostenplans lt. Voranschlag 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Dienstpostenplan in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt wird. 16. Hebesätze Die Steuerhebesätze werden in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt. Durch den Landtagsbeschluss vom kommt es zu einer Änderung des Lustbarkeitsabgabegesetzes und ist künftig eine Lustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate nicht mehr zu veranschlagen. Als Ersatz für den Einnahmeentfall hierfür wurde das Gesetz über den Zuschlag zur Bundesautomaten- und VLT- Abgabe beschlossen. Der Bürgermeister beantragt über die Festlegung der Hebesätze laut dem Voranschlag 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Steuerhebesätze lt. dem Voranschlag 2016 wie folgt festgelegt werden: Grundsteuer A land- u. forstwirtschaftl. Betriebe 500 % Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 500 % Kommunalsteuer, %-Satz von Lohnsumme 3 % Hundeabgabe laut GR-Beschl ,-- jährlich

7 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 7 von 7 16a. Wohnungsvergaben Bgm. Schütter bittet GR Schwab als Obmann des Wohnungs- und Sozialausschusses um den Vorschlag des Wohnungs- und Sozialausschusses für die notwendigen Wohnungsvergaben. GR Schwab beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig die nachfolgende Wohnungsvergaben: - Wohnung Marktstraße 84/2 an Roland Schörghofer - Wohnung Marktstraße 84/6 an Dalibor Smolcic - Wohnung Marktstraße 85/4 an Elisabeth Grasl GR Stiegler teilt mit, dass das für die Wohnungsvergaben anzuwendende Punktesystem eventuell überarbeitet werden sollte. Bgm. Schütter teilt mit, dass der Wohnungs- und Sozialausschuss für die nächste GR Sitzung einen Vorschlag für die Verfeinerung des für die Wohnungsvergaben anzuwendenden Punktesystems vorbereiten soll. 17. Allfälliges GR Hofer berichtet von der Aufarbeitung von Windwurfschäden und vom Borkenkäfer befallenen Bäumen im Gemeindewald. GR Stiegler teilt mit, dass die Birnberger möglichst wenig Salzstreuung im Dorf wünschen. Bgm. Schütter informiert, dass diesem Wunsch der Birnberger so gut als möglich entsprochen wird, allerdings wird der Hauserweg (vlg. Wöhrer Richtung Birnberg) und der Schladminger Weg (Auffahrt von Schladming Richtung Birnberg) auf Grund der Steilheit gesalzen und alleine durch das Mittragen des Salzes von diesen Passagen in das Dorf entsteht im Dorf der Eindruck, dass Salz gestreut werden würde. GR Schütter Herbert teilt mit, dass er mit der Förderung der Union Haus nicht einverstanden ist und ist der Meinung, dass die Union Haus ohne zusätzliche Förderung auskommen sollte. V e r t r a u l i c h e r T e i l Siehe eigene Niederschrift und Ablage 18. Genehmigung der Niederschriften des vertraulichen Teils der GR-Sitzung 8/2015 vom Personalangelegenheiten 20. Allfälliges Die Schriftführer: Der Bürgermeister:

8 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 1 von 7 Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung 9/2015 vom 10.November 2015 Beginn: Ende: Uhr Uhr Vorsitz: Bürgermeister Gerhard Schütter Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Vizebürgermeister Robert Obereder Gemeindekassier Stefan Knapp Matthias Schwab Manuela Danklmayer Franz Felsner Christoph Hofer Franz Lackner Peter Maier Manfred Pressl Anita Rettenwender Robert Tritscher ab Uhr (TO 6) Heinz Stiegler Manfred Höflehner Herbert Schütter Entschuldigt abwesend: Helmut Wawra T a g e s o r d n u n g 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Vor Eingehen in die Tagesordnung beantragt Bgm. Schütter die Aufnahme des zusätzlichen TO Punktes 16a. Wohnungsvergaben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme des zusätzlichen TO Punktes 16a. Wohnungsvergaben. 2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften 8/2015 vom Bürgermeister Schütter berichtet, dass gegen die Sitzungsniederschrift der GR Sitzung 8/2015 vom keine schriftlichen Einwendungen eingebracht wurden. Die Niederschrift der GR-Sitzung 8/2015 vom ist somit vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. 3. Einläufe - Fragestunde Einladung Ski Akademie Schladming Bgm. Schütter berichtet von der Einladung der Ski Akademie Schladming am von 9.00 Uhr bis Uhr zum Tag der offenen Tür, bei dem alle Gemeinderäte herzlich willkommen sind.

9 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 2 von 7 Wöhrerbrücke Bgm. Schütter berichtet vom vorliegenden Kostenangebot über die notwendigen Vorarbeiten (statische Berechnungen und Planung) in Höhe von ca ,-. Das Angebot wurde zur Prüfung an die Abt.7 Ländlicher Wegebau übermittelt und die Summe von ,- im außerordentlichen Haushalt des Voranschlages 2016 aufgenommen. Neuer Hochbehälter der Wassergenossenschaft Haus Der Bürgermeister berichtet von der für einen Grundverkauf notwendigen Nichtwaldfeststellung des Grundstücks, auf dem der neue Hochbehälter der Wassergenossenschaft Haus errichtet wurde. Haftpflichtversicherung für 49 Asylwerber Bgm. Schütter berichtet vom Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für 49 Asylwerber mit pauschalen Kosten in Höhe 1.000,- pro Jahr. 4. Gemeindebeitrag Alpine Ski WM 2013 Bgm. Schütter erläutert die vergangene Entwicklung bezüglich des Gemeindebeitrages an Schladming zur Alpinen Ski WM In der GR Sitzung 2015/ hat der GR beschlossen in den Jahren 2015,2016 und 2017 jeweils ,- zu bezahlen (in Summe ,-). Die Stadtgemeinde Schladming ist mit dieser Summe nicht einverstanden, da die Marktgemeinde Haus lt. Kostenaufteilungsschlüssel der Kleinregion ,- zu bezahlen hätte. Die Gemeinden Aich, Pichl und Ramsau haben ihre Beiträge jeweils bezahlt. Der Vorstand schlägt vor im Jahr 2018 zusätzlich noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming zu bezahlen und bittet den GR um Diskussion. Der Bürgermeister stellt den Antrag ergänzend zum GR Beschluss der GR Sitzung 2015/ TO 8 auch im Jahr 2018 noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming als Beitrag zur Alpinen Ski WM 2013 zu bezahlen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig ergänzend zum GR Beschluss der GR Sitzung 2015/ TO 8 auch im Jahr 2018 noch einmal ,- an die Stadtgemeinde Schladming als Beitrag zur Alpinen Ski WM 2013 zu bezahlen. 5. Endbeschluss Bebauungsplan Arzbacher 5.03 Bgm. Schütter berichtet, dass die erforderliche öffentliche Anhörung (mind. 14 Tage) des Bebauungsplanes 5.03 Arzbacher in der Zeit vom erfolgte. In dieser Zeit wurden Stellungnahmen und Einwendungen der ABT 13, ABT 15, WLV Liezen und der Familie Winter-Knaus eingebracht. Der Bürgermeister verliest jeweils die Einwendungen sowie die Einwendungsbeantwortungen. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des Bebauungsplanes Arzbacher 5.03 Der Bebauungsplan Nr Arzbacher, KG Oberhaus, wird nach erfolgter öffentlicher Anhörung vom einstimmig endgültig beschlossen. Die eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen werden gemäß Beilage dieser Niederschrift zu diesem TO Punkt beantwortet, wobei jeweils die Stellungnahme der Örtlichen Raumplanung dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates entspricht und jeweils separat abgestimmt wird.

10 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 3 von 7 6. Ankauf Traktor samt Schneepflug und Schneeketten Bgm. Schütter informiert, dass die Fa. Resch den Winterdienst wie in den letzten Jahren nicht mehr für die Marktgemeinde Haus erledigen kann. Es bietet sich die Möglichkeit den Traktor der Marke Massey Ferguson 7485 samt Schneepflug und Schneeketten der Fa. Resch zu einem Preis von brutto ,- zu erwerben und den Kauf im AOH 2015 abzuwickeln. Der Traktor ist 7 Jahre alt (Bj. 2008) und hat rund 900 Betriebsstunden. Bgm. Schütter ist der Meinung, dass der Traktor angeschafft werden sollte, da damit der Winterdienst in jenem Bereich, den früher die Fa. Resch erledigte, von der Gemeinde selbst am kostengünstigsten erledigt werden könnte und man sich dadurch im Vergleich zu einer Neuvergabe an einen Dienstleister (2 Angebote liegen vor) pro Jahr ca ,- sparen könne. Der Bürgermeister erklärt die diesbezügliche Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hierfür ist natürlich auch ein weiterer Bauhofmitarbeiter notwendig. Ein geeigneter Mann der sofort mit diesem Traktor den Winterdienst erledigen kann, würde sogar relativ kurzfristig mit Anfang Dezember zur Verfügung stehen. GR Stiegler verliest die Stellungnahme der Liste Haus für Alle, die diesem Protokoll als Beilage zu diesem TO Punkt angeschlossen ist. Der Bürgermeister beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des Traktors Massey Ferguson 7485 samt Schneepflug und Schneeketten von der Fa. Resch zum Preis von brutto ,-. Der Kauf wird über den AOH 2015 abgewickelt und unter dem Ansatz 820 Ankauf Traktor und Kommunalfahrzeug verbucht. 7. Anschaffung Walzenstreuer und Tellerstreuer für Splitt- und Salzstreuung Bgm. Schütter erklärt, dass für die Erledigung des Winterdienstes ein neuer Tellerstreuer für die Splitt- und Salzstreuung zum Preis von brutto ,- sowie ein neuer Walzenstreuer für die Splittstreuung zum Preis von brutto 7.890,- angeschafft und im AOH 2016 abgewickelt werden sollte. Der Tellerstreuer wurde von der Fa. Resch beim TechnikCenter Schladming mit Frühbestellrabatt bestellt und ist daher um brutto 500,- günstiger und auch sofort lieferbar. Der Bürgermeister beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des Tellerstreuers und Walzenstreuers von der Fa. Landmarkt Technik Center Schladming zum Preis von brutto ,-. Der Kauf wird über den AOH 2016 abgewickelt und unter dem Ansatz 820 Ankauf Traktor und Kommunalfahrzeug verbucht. 8. Subvention SEED live im Schnee Bgm. Schütter berichtet, dass bei der Talstation Hauser Kaibling am wieder ein tolles Konzert stattfinden wird. Es handelt sich dabei um die weltbekannte Gruppe Seeed. Die Veranstalter Joachim Lindner und Manfred Leodolter (Show-Connection) ersuchen die Gemeinde um eine Subvention in Höhe von ,- sowie um die Übernahme einer Art Ausfallshaftung von ,- bei weniger als zahlenden Besuchern. Sollte die Ausfallshaftung zu tragen kommen, wird beim Konzert 2017 auf die Gemeindeförderung verzichtet. Die Gesamtkosten des Konzerts betragen ca ,-, wobei der Break Even Point bei einem durchschnittlichen Ticketpreis von 39,- bei zahlenden Gästen liegt. Der Bürgermeister bittet um Diskussion. GR Stiegler fragt nach dem Grund für den Termin in der Winter Hauptsaison.

11 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 4 von 7 Bgm. Schütter antwortet, dass zu diesem Zeitpunkt für so ein großes Konzert einfach mehr Publikum vorhanden ist. Der Bürgermeister bittet über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig eine Subvention in Höhe von ,- sowie die Übernahme einer Ausfallshaftung von ,- bei weniger als zahlenden Besuchern für das Konzert SEEED live im Schnee am bei der Talstation der Hauser Kaibling Seilbahn. Sollte die Ausfallshaftung zu tragen kommen ist eine entsprechende Abrechnung vorzulegen und wird beim Konzert 2017 vom Veranstalter auf die Gemeindeförderung verzichtet. 9. Genehmigung der Mietverträge mit der Haus OE-KG Bgm. Schütter erklärt, dass die Gemeinde für das Rathaus, die Parkgarage, die Arztpraxis und das Feuerwehrdepot der FF Haus Mieter bei der Haus OE KG ist. Diese Mietverträge haben sich gegenüber dem Vorjahr ausgenommen der Höhe der Mieten nicht verändert und bedürfen einer jährlichen Genehmigung durch den Gemeinderat. Der Bürgermeister erklärt auch die Zusammensetzung der Mieten und dass für die Veränderung in der Höhe grundsätzlich die Betriebskosten verantwortlich sind. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung der Mietverträge mit der Haus OE KG Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Genehmigung der Mietverträge für das Rathaus, die Parkgarage, die Arztpraxis und das Feuerwehrdepot der FF Haus mit der Haus OE-KG einstimmig beschlossen. 10. Budget 2016 Haus OE-KG Der Budgetentwurf ist den GR-Fraktionen zur Vorberatung vorgelegen und wird von AL Gösweiner erklärt. Der Beirat der KG wird das Budget in der an die nächste GR-Sitzung anschließenden Beiratssitzung beschließen. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des Budgets 2016 der Haus OE KG Der vom Steuerberatungsbüro Austin BFP, Graz, erstellte Budgetentwurf 2016 für die Haus Ortsentwicklungs-KG wird einstimmig genehmigt. 11. Voranschlag 2016 Bgm. Schütter hält einleitend fest, dass der VA-Entwurf rechtzeitig erstellt, den GR-Fraktionen übermittelt und in einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und Prüfungsausschusses am ausführlich besprochen worden ist und durchaus von allen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Der Entwurf war zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Es wurden keine Einwendungen eingebracht. Die vorgeschriebenen Maastricht-Optimierungen wurden berechnet. Der Voranschlag wird AL Gösweiner umfassend präsentiert, alle Fragen werden jeweils direkt erörtert. GR Höflehner teilt mit, dass die Jugendarbeit mit ,- gefördert werden sollte, da die Förderung der Jugendarbeit der Union Haus mit ,- ansonsten zu hoch sei.

12 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 5 von 7 Nach umfassender Diskussion einigt sich der Gemeinderat, dass eine Jugendförderung von ,- zu hoch ist und die zusätzlichen ,- in den Voranschlag 2016 nicht aufgenommen werden sollen. Die ,- Jugendförderung für die Union Haus begründen sich mit dem großen Mehraufwand auf Grund der großen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in den Jugendmannschaften Fußball spielen. Bgm. Schütter beantragt schließlich die Genehmigung des Voranschlages. Der Voranschlag 2016 wird einstimmig wie folgt beschlossen: Ordentlicher Haushalt Außerord. Haushalt Einnahmen , ,- Ausgaben , ,- Ergebnis 0,- 0,- Die Untervoranschläge für die Feuerwehren und die Schulen werden genehmigt. Die im Voranschlag vorgesehenen Zuwendungen und Beiträge für Vereine und Körperschaften (siehe dem Protokoll beiliegende Liste) für das Jahr 2016 werden beschlossen und sind im Jahr 2016 ohne weitere Formalitäten auszuzahlen. 12. Mittelfristiger Finanzplan 2016 Der MFP-Entwurf ist den GR-Fraktionen zur Vorberatung vorgelegen. Die Gesamtübersicht des MFP 2016 wird von AL Gösweiner erklärt und durchbesprochen, alle Fragen werden jeweils direkt erörtert. Der Bürgermeister beantragt über die Genehmigung des MFP 2016 Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen. Die Gesamtübersicht für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt liegt dieser Niederschrift bei. 13. Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes wird mit ,- festgesetzt. Für den jährlichen Kassenkredit wurden drei Anbote eingeholt. Die Raiffeisenbank Schladming- Ramsau-Haus bietet einen fixen Zinssatz von 0,95%. Die Steiermärkische Sparkasse bietet als variablen Zinssatz einen Aufschlag von 1,0 % zum 3-Monats Euribor (ergibt derzeit 1,0%). Die UniCredit Bank Austria AG bietet als variablen Zinssatz einen Aufschlag von 1,15% zum 3- Monats Euribor (ergibt derzeit 1,15%). Nach Gegenüberstellung der Angebote der Raiffeisenbank und der Steiermärkischen Sparkasse ergibt sich ein Kostenvorteil bei der Steiermärkischen Sparkasse auf Grund der niedrigeren Kontoführungsspesen und der Bürgermeister beantragt über die Vergabe und die Höhe des Kassenkredits für das Haushaltsjahr 2016 Der Höchstbetrag des Kassenkredits zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes beträgt ,- und wird für den Zeitraum bis bei der Steiermärkischen Sparkasse mit einem Aufschlag von 1% zum 3-Monats Euribor aufgenommen.

13 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 6 von Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen des AOH Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes wird mit ,- festgesetzt. Der Bürgermeister beantragt über die Festsetzung des Gesamtbetrages der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes mit ,- festgesetzt wird. 15. Dienstpostenplan Der Dienstpostenplan wird in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt. Der Bürgermeister beantragt über die Festlegung des Dienstpostenplans lt. Voranschlag 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Dienstpostenplan in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt wird. 16. Hebesätze Die Steuerhebesätze werden in der vorliegenden Form lt. dem Voranschlag 2016 festgelegt. Durch den Landtagsbeschluss vom kommt es zu einer Änderung des Lustbarkeitsabgabegesetzes und ist künftig eine Lustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate nicht mehr zu veranschlagen. Als Ersatz für den Einnahmeentfall hierfür wurde das Gesetz über den Zuschlag zur Bundesautomaten- und VLT- Abgabe beschlossen. Der Bürgermeister beantragt über die Festlegung der Hebesätze laut dem Voranschlag 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Steuerhebesätze lt. dem Voranschlag 2016 wie folgt festgelegt werden: Grundsteuer A land- u. forstwirtschaftl. Betriebe 500 % Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 500 % Kommunalsteuer, %-Satz von Lohnsumme 3 % Hundeabgabe laut GR-Beschl ,-- jährlich

14 GR -Sitzg. 9/2015 v Seite 7 von 7 16a. Wohnungsvergaben Bgm. Schütter bittet GR Schwab als Obmann des Wohnungs- und Sozialausschusses um den Vorschlag des Wohnungs- und Sozialausschusses für die notwendigen Wohnungsvergaben. GR Schwab beantragt über diesen TO Punkt Der Gemeinderat beschließt einstimmig die nachfolgende Wohnungsvergaben: - Wohnung Marktstraße 84/2 an Roland Schörghofer - Wohnung Marktstraße 84/6 an Dalibor Smolcic - Wohnung Marktstraße 85/4 an Elisabeth Grasl GR Stiegler teilt mit, dass das für die Wohnungsvergaben anzuwendende Punktesystem eventuell überarbeitet werden sollte. Bgm. Schütter teilt mit, dass der Wohnungs- und Sozialausschuss für die nächste GR Sitzung einen Vorschlag für die Verfeinerung des für die Wohnungsvergaben anzuwendenden Punktesystems vorbereiten soll. 17. Allfälliges GR Hofer berichtet von der Aufarbeitung von Windwurfschäden und vom Borkenkäfer befallenen Bäumen im Gemeindewald. GR Stiegler teilt mit, dass die Birnberger möglichst wenig Salzstreuung im Dorf wünschen. Bgm. Schütter informiert, dass diesem Wunsch der Birnberger so gut als möglich entsprochen wird, allerdings wird der Hauserweg (vlg. Wöhrer Richtung Birnberg) und der Schladminger Weg (Auffahrt von Schladming Richtung Birnberg) auf Grund der Steilheit gesalzen und alleine durch das Mittragen des Salzes von diesen Passagen in das Dorf entsteht im Dorf der Eindruck, dass Salz gestreut werden würde. GR Schütter Herbert teilt mit, dass er mit der Förderung der Union Haus nicht einverstanden ist und ist der Meinung, dass die Union Haus ohne zusätzliche Förderung auskommen sollte. V e r t r a u l i c h e r T e i l Siehe eigene Niederschrift und Ablage 18. Genehmigung der Niederschriften des vertraulichen Teils der GR-Sitzung 8/2015 vom Personalangelegenheiten 20. Allfälliges Die Schriftführer: Der Bürgermeister:

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates

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