Installations- und Elektrofronten Schränke in Flucht- und Rettungswegen. VSSM-Praxismerkblatt

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1 VSSM-Praxismerkblatt Installations- und Elektrofronten Schränke in Flucht- und Rettungswegen Steigschacht- und Installationsschachtfronten Fronten vor Elektroverteilern (Elektrotableau) Schränke, Mobiliar und übrige Einrichtungen in Fluchtwegen Praxismerkblatt Technik

2 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Hintergrund und Entwicklung 3 Grundsatz 3 Grundlagen 4 Fluchtwegkonzept 4 Brandschutzkonzept 5 Elektroverteiler: Erläuterungen und Richtigstellung zur NIN Unterscheidung Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit 11 Konstruktionen und Ausführungen 13 Fronten und Abschlüsse nichtbrennbar «nbb» 13 Fronten mit Feuerwiderstand «EI30» 14 Möglichkeiten und Grenzen Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» 17 Fronten nichtbrennbar mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» 18 Bestimmen der Anforderungen gemäss Brandschutzkonzept 19 Planungsprozess für Installations- und Steigschachtfronten 19 Installations- und Steigschachtfronten ohne eingebaute Elektroverteiler 20 Installations- und Steigschachtfronten mit eingebautem Elektroverteiler 20 Planungsprozess für Elektroschränke 22 Elektroschränke mit eingebautem Elektroverteiler 23 Schränke und Mobiliar in Fluchtwegen 24 Wandschränke in Fluchtwegen 24 Anforderungen an übrige Einbauten 26 Anhang: Demontage von bestehenden Fronten mit Asbest 28 Vorgehen bei Asbestverdacht 28 Merkblätter, Hilfsmittel 29 Fachliteratur, Vorschriften 31 Impressum VSSM-Praxismerkblatt «Installations- und Elektrofronten / Schränke in Flucht- und Rettungswegen» Version Ausgabe Redaktion Autor Herunterladen Ziel und Zweck Haftungsausschluss VSSM Technik & Betriebswirtschaft Pierre Scheidegger Für VSSM Mitglieder unter: Technik Brandschutz Download Mitglieder Praxisumsetzung der Normvorschriften durch praxisgerechte Fachinformationen und Hinweise zur alltäglichen Anwendung für Schreiner-Unternehmen. Der besseren Lesbarkeit halber wird im vorliegenden Praxismerkblatt die männliche Form verwendet. Dies dient ausschliesslich der sprachlichen Vereinfachung. Selbstredend sind immer Angehörige beider Geschlechter gemeint. Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung dieser Publikation entstehen können. 2 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

3 Ausgangslage Hintergrund und Entwicklung Die Brandschutznorm 2003 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF ist seit 2005 in Kraft. Zwischenzeitlich gab es noch einzelne Anpassungen vorzunehmen und für spezielle Situationen mussten Lösungen erarbeitet und geprüft werden. Dies gilt insbesondere für nichtbrennbare Steigschacht- und Elektrofronten mit Feuerwiderstand «EI30 nbb». Vielseitige Situationen NIN 2010 Ziel des Merkblattes Überarbeitung der Brandschutznorm 2013 Immer wieder führen die gestellten Anforderungen zu Diskussionen, weil nicht klar ist, wann ein Feuerwiderstand gefordert ist und wann eine Nichtbrennbarkeit ausreicht. Dass die genaue Festlegung der Anforderungen oft sehr komplex ist, zeigt eine Erhebung von Schutz & Rettung Zürich: Allein auf Stadtgebiet zählten die Brandschutzbehörden über 75 verschiedene Situationen! Aufgrund der Komplexität und der Vielschichtigkeit beim Thema Steigschacht- und Elektrofronten, bleibt eine enge Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden unumgänglich wurde eine überarbeitete Niederspannungs-Installations-Norm (NIN) in Kraft gesetzt. Diese führt nicht selten auch bei den Brandschutzbehörden zu Unsicherheiten, wenn es um die Definition der Anforderungen für Verkleidungen von Elektroverteilern (Elektrotableaus) geht. Mit dem vorliegenden Praxismerkblatt will der VSSM dem Schreiner das notwendige Grundwissen vermitteln und mögliche Stolperschwellen aufzeigen. Missverständnisse in Bezug auf die Verkleidung von Elektroverteilern, die durch die neue NIN 2010 hervorgerufen wurde, sollen mit diesem Merkblatt geklärt werden. Die heute gültige VKF-Brandschutznorm 2003 wird 2013 überarbeitet und tritt voraussichtlich 2015 in Kraft. Grundsatz Die Festlegung der genauen Anforderungen für Steigschacht- und Installationsschachtfronten, wie für Elektroschränke, darf nicht abschliessend durch den Schreiner erfolgen. Es ist Sache des Planers / Architekten, die genauen Anforderungen mit den Brandschutzbehörden zu klären. Dann ist es ihm auch möglich, die Fronten mit exakten Angaben beim Unternehmer zu bestellen. Ist kein Planer am Bau beteiligt, muss die Bauherrschaft (oder in deren Auftrag, der Unternehmer) die Anforderungen direkt mit den Brandschutzbehörden absprechen. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

4 Grundlagen Fluchtwegkonzept Fluchtwegkonzept PLANUNG VON FLUCHT- UND RETTUNGSWEGEN Planer und Architekten erstellen bei der Planung eines Gebäudes anhand der VKF- Brandschutzrichtlinien ein Fluchtwegkonzept. Fluchtwegbreiten und -anzahl werden anhand von Faktoren wie Personenbelegung, Gebäudeart und Brandlast berechnet. Das Fluchtwegkonzept muss jeweils mit der Baueingabe eingereicht werden. Bild: VKF Treppenhäuser und Verrauchung Treppenhäuser gelten als vertikale Fluchtwege; diese sind besonders anfällig auf Verrauchung. Verrauchte Flucht- und Rettungswege sind nicht nur für Flüchtende gefährlich, sie erschweren auch die Rettungsarbeiten beträchtlich. Grössere, mehrstöckige Neubauten verfügen deshalb oft über ein Entrauchungssystem, welches automatisch oder von Hand ausgelöst werden kann. Bild: Feuerwehr Luzern Bilder: Velux Schweiz AG Flucht- und Rettungswege im Brandfall möglichst vor Feuer, Hitze und Rauch frei zu halten, stellt quasi das Königsziel dar. 4 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

5 Brandschutzkonzept BRANDABSCHITTE Die verschiedenen Brandabschnitte eines Gebäudes, sowie die Feuerwiderstände der brandabschnittbildenden Bauteile werden ebenfalls anhand der VKF-Brandschutzrichtlinien geplant und müssen vor der Baueingabe definiert werden. Allfällige Korrekturen werden dem Planer im Bauentscheid mit der Baubewilligung mitgeteilt. EFH Mehrgeschossige Holzbauten Mehrgeschossige Massivbauten KONZEPTANFORDERUNGEN Einfamilienhäuser in Massivbau- und Holzbauweise werden in der Regel gesamthaft als ein einziger Brandabschnitt definiert. Somit liegen bei EFH aus Brandschutzsicht keine weitergehenden Anforderungen vor. Allenfalls wird für Wände und Türen zu einer Garage, zu einem Carport oder zur Heizung (Öl-, Gas- und Holzheizung) ein Feuerwiderstand festgelegt. Die erweiterten Möglichkeiten für den Bau von mehrgeschossigen Holzbauten bis 6 Geschosse konnte erreicht werden, indem die Kompetenzen präzisiert und in der Lignum-Dokumentation «Bauen mit Holz Qualitätssicherung und Brandschutz» vereinbart wurden. Mit den Qualitätsstufen Q1, Q2 und Q3 wird die zweckmässige Anwendung und Durchführung der Brandschutzkonzepte gewährleistet. Q4 wird nur bei 5- und 6-geschossigen Holzbauten verfügt, worin auch ein anerkannter Fachingenieur als Kontrollorgan verlangt wird. Gebäude im Massivbausystem (Beton, Backstein) können vom Planer / Architekten anhand Brandschutznorm und - Richtlinien konzipiert werden. Bei mehrgeschossigen Massivbauten können die Brandschutzbehörden ein Brandschutzkonzept durch einen Ingenieur verlangen. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

6 «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände 15-03d» FEUERWIDERSTAND VON WÄNDEN UND DECKEN Anforderungen und Feuerwiderstände für brandabschnittbildende Bauteile «Wände und Decken» werden in der «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände / 15-03d» definiert. Der ermittelte Feuerwiderstand gilt für alle Stockwerke (vom EG an aufwärts), bezieht sich also nicht auf das Stockwerk, in welchem sich die auszuführende Arbeit befindet. Für brandabschnittbildende Wände und Decken in Untergeschossen wird fast ausschliesslich ein Feuerwiderstand von «EI60 nbb» verlangt. (grössere Tabelle Seite 17) Regelung Untergeschosse HORIZONTALE UNTERTEILUNGEN IN STEIGSCHÄCHTEN (ABSCHOTTUNGEN) Installationsschächte in mehrstöckigen Gebäuden haben klare Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Bei Untergeschossen sind Brandabschottungen zwischen allen Geschossen obligatorisch und der Feuerwiderstand der Schachtwände «EI60 nbb». Daher ist die Regelung immer gleich: Feste Teile «EI60 nbb» (wie die Schachtwände) Bewegliche Teile der Fronten «EI30» oder «EI30 nbb» Dies gilt unabhängig von der Nutzung, des Brandrisikos oder davon, ob im Schacht eine Dach- Entrauchungsöffnung eingebaut ist oder nicht. Regelung Erdgeschoss und Obergeschosse Grundsätzlich liegt jedes Geschoss in einem anderen Brandabschnitt. Fehlt die brandabschnittbildende, horizontale Abschottung, muss der Brandabschnitt mit dem vertikalen Bauteil abgeschlossen werden; d.h. die Front muss einen Feuerwiderstand aufweisen. Bei Abschottungen zwischen jedem Geschoss gilt: Solange keine Elektroverteiler eingebaut und das Gebäude von der Nutzung her kein erhöhtes Brandrisiko aufweist, reicht in den meisten Fällen eine nichtbrennbare Front. Begründung: Beide Seiten der Front liegen im selben Brandabschnitt. 6 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

7 In der Regel gilt folgender Grundsatz: Abschottungen zwischen jedem Geschoss Abschottungen jedes 2. Geschoss Front nichtbrennbar Fronten nicht brennbar, ohne Feuerwiderstand Front mit Feuerwiderstand Feste Teile mit gleichem Feuerwiderstand wie die Schachtwände Bewegliche Teile der Fronten «EI30» oder «EI30 nbb» VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

8 VERTIKALE UNTERTEILUNGEN / UNTERSCHIEDLICHE INSTALLATIONEN IM GLEICHEN STEIGSCHACHT Grundsätzlich dürfen verschiedenartige Installationen im gleichen Schacht über mehrere Geschosse geführt werden. Rohre von Abgasanlagen, Lüftungsrohre und Abwasserrohre müssen jedoch brandschutzrelevant isoliert oder abgetrennt werden. Oft werden heute zwar Rohre von Lüftungs- und Abgasanlagen bereits brandgeschützt ausgerüstet und als System eingebaut. Da dies jedoch für den Laien nur sehr schwer erkennbar ist, muss beim Planer / Architekten nachgefragt werden. Legende: Verkleidung «EI30 nbb» Bauteil mit Feuerwiderstand wie Schachtwände Vertikale Unterteilungen Bei fehlender Isolation und im Zweifelsfall ist der Schacht in verschiedene Zonen zu unterteilen und diese Zonen gegeneinander abzuschotten. «Zone» Abgasanlage «Zone» Lüftungskanäle ohne Isolation «Zone» Abwasserrohre «Zone» Andere Installationen Normalerweise dürfen brandabschnittbildende Bauteile nie mit «Bekleidungen mit Feuerwiderstand» (z.b. nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» Kapitel 3.5) erstellt werden. Bei vertikalen Unterteilungen in Steigschächten ist dies ausnahmsweise erlaubt. Die Befestigung dieser Unterteilungen erfolgt mit Stahlwinkeln auf beiden Seiten, sowie vorne und hinten. Mehr dazu im Kapitel «Unterteilung von Steigschachtfronten in verschiedene Zonen» Seite 20, sowie in der Lignum-Dok. «6.1 Haustechnik». Revisionsdeckel / Revisionsklappen Ist ein verschraubter Revisionsdeckel oder eine Revisionsklappe in der vertikalen Unterteilung nötig, gilt dies als bewegliches Bauteil und darf nur mit einem geprüften Bauteil mit VKF-Nr. erstellt werden. Ist ein solcher Deckel nötig, ist das gesamte Unterteilungselement mit dem gleichen System zu konstruieren. Beispiel: Promat-Revisionsklappe Universal Moderne Steigschächte In modernen Steigzonen, wie sie beispielsweise in grossen Geschäfthäusern oder minergiezertifizierten Gebäuden vorkommen, sind Lüftungs- und Abwasserrohre bereits brandschutzisoliert. Dann ist eine zusätzliche Trennung zwischen verschiedenartigen Installationen im Schacht überflüssig und braucht nicht mehr erstellt zu werden. Steigzone in einem minergiezertifizierten Neubau 8 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

9 Brandlast und Verrauchung ELEKTROVERTEILER IN FLUCHTWEGEN Elektroverteiler bringen aufgrund der verwendeten Materialien, wie die nachstehenden Bilder unschwer erkennen lassen, im Brandfall sehr viel Brandlast. Dies führt zu einer beträchtlichen Verrauchung der Umgebung. Diesem Umstand muss im Fluchtwegbereich Rechnung getragen werden. Bilder: ZVG Elektroverteiler im Korridor Ist ein Elektroverteiler in einem mehrgeschossigen Gebäude in einem Korridor eingebaut, ist die Definition der genauen Anforderungen von folgenden Faktoren abhängig: Art, Höhe, Nutzung, Brandlast des Gebäudes, sowie Brandrisiko Länge und Breite des Korridors Personenbelegung und Anzahl der Räume, deren Fluchtweg an der Front vorbeiführt Vorhandensein eines Brandabschlusses mind. «E30» zwischen Korridor und Treppenhaus. Letzterer wird von den Brandschutzbehörden meistens verlangt, um im Brandfall eine Verrauchung des Treppenhauses zu verhindern. Elektroverteiler im Kellervorraum Ist ein Elektroverteiler im Kellervorraum eines Wohnhauses eingebaut, ist in der Regel eine Brandschutztüre mit Türschliesser («EI30 C», selbstschliessend) zum Treppenhaus vorhanden. Ob eine nichtbrennbare Front ohne Feuerwiderstand vor dem Elektroverteiler reicht, oder ob trotzdem ein Feuerwiderstand notwendig ist, machen die Brandschutzbehörden davon abhängig, ob für die dahinterliegenden Kellerräume ein separater Notausgang vorhanden ist. Bild: NIN 2010 Bild VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

10 Elektroverteiler: Erläuterungen und Richtigstellung zur NIN 2010 Per Definition sind Elektroverteiler Einbauten, die zur Haupt- oder Unterverteilung von elektrischer Energie eingesetzt werden. In der Praxis zählen alle Konstruktionen, auf denen Elektrozähler, Sicherungen, Schalt- und Steuerelemente verbaut sind, zu den Elektroverteilern. Andere Bezeichnungen sind: Schaltgerätekombination, Elektrotableau. In der aktuellen Ausgabe der Niederspannungs-Installations-Norm SEV 1000 (NIN 2010), wird in Artikel und der Einbau von Elektroverteilern geregelt. Untergrund (Grundplatte) Im Artikel wird definiert, dass ein Elektroverteiler nicht direkt auf einem brennbaren Untergrund montiert werden darf. Legende: 1 brennbares Gebäudeteil 2 nichtbrennbar oder schwerbrennbar, VKF Brandkennziffer 5, 6, 6q 3 Schaltgerätekombination hinten offen Im Beschrieb erwähnt die NIN-Norm «eine nichtbrennbare oder schwerbrennbare Abtrennung zu den brennbaren Gebäudeteilen» und verweist am Schluss auf «weitere Herstellerangaben und Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörden». Fronten vor Schaltgerätekombinationen NIN 2010 Bild a bis c Lösung: Grundplatte in nichtbrennbarem Materialien (z.b. Duripanel, Sasmoplan, Norit, Promaswiss, Rigips, Fermacell ) Der Artikel beschreibt die Verkleidung von Elektroverteilern. Legende: 1 Brennbare Teile sowie Schränke und dgl. 2 Nichtbrennbare Teile 3 Nichtbrennbare und wärmeisolierende Verkleidung brennbarer Teile (=EI30) Der 3. Punkt ist problematisch und wird oft falsch interpretiert. NIN 2010 Bild a und b Richtigstellung «Verkleidungen EI30» Überarbeitung der NIN Früher wurde beispielweise Duripanel mit einer Stärke von 18 mm ein Feuerwiderstand von F30 nachgesagt. Seit dem Wechsel auf die EN-Bezeichnungen (EI30 usw.), dürfen Materialien nur noch bezüglich Brandverhalten, Rauchentwicklung und nach dem brennenden Abtropfen / Abfallen (EN-Klassierung) beurteilt werden. Ein Feuerwiderstand bleibt ausschliesslich fertig eingebauten Bauteilen und Systemen vorbehalten. Bei der Ausarbeitung der neuen NIN 2010 wurde die alte Bezeichnung «F30» einfach auf die neue «EI30» übertragen. Damit wird bei aufgedoppelten Verkleidungen irrtümlicherweise ein Feuerwiderstand suggeriert. Folgerichtig gibt es daher drei Möglichkeiten, die es situationsgerecht zu verlangen gibt: Fronten und Abschlüsse in nichtbrennbarem Material (Verhinderung von Brandlast) Abschlussfronten mit Feuerwiderstand, als Kombination aus Wandteilen m. Feuerwiderstand und Revisionsöffnungen mit Brandschutztüren EI30 Fronten EI30 nbb (brandabschnittbildene, nichtbrennbare Front) Ein Auskleiden mit nichtbrennbaren Materialien kann bei wohnungs- / betriebsinternen Elektroverteilern dann sinnvoll sein, wenn der Mindestabstand zwischen Elektroverteiler und brennbarem Material unterschritten wurde. Ein Feuerwiderstand bleibt aber ausgeschlossen! Die für die NIN zuständige Kommission bei Electrosuisse hat diesen Sachverhalt aufgenommen. Eine Überarbeitung der NIN in diesem Bereich ist zurzeit in der Vernehmlassung. 10 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

11 Unterscheidung Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit Im Brandschutz gibt es grundsätzlich zwei Arten von Bauteilen: Solche, die einen Feuerwiderstand erfüllen müssen uns solche, die aufgrund der Nichtbrennbarkeit der angewendeten Materialien eine Ausbreitung des Feuers verhindern sollen. Bauteile mit Feuerwiderstand Ein Bauteil mit Feuerwiderstand verhindert im Brandfall das Übergreifen des Feuers von einem Brandabschnitt auf den anderen. Beispiele: «EI30», «EI60» usw. Fehlt der Zusatz «nbb», dürfen die Bauteile, je nach Konstruktion der Anwendung, teilweise oder ganz in brennbaren Materialien gefertigt sein. Wird für ein Bauteil ein Feuerwiderstand verlangt, ist dieser auch nachzuweisen. Folgende Nachweisverfahren sind zulässig: Nachgewiesener Feuerwiderstand Eingeschätzter Feuerwiderstand Hinweise: Die Nachweisverfahren a) bis c) sind absolut gleichwertig. Für bewegliche Bauteile wie Türen, Fenster, Klappen usw. kann der Nachweis des Feuerwiderstands nur über eine Brandprüfung erbracht werden! Objektbezogene Einzelzulassungen müssen vor der Ausführung beim zuständigen Brandschutzexperten eingeholt werden und gelten nur für dieses eine Objekt. Diese Bauteile haben lediglich einen eingeschätzten Feuerwiderstand und der Unternehmer trägt die volle Verantwortung! Nichtbrennbare Bauteile (nbb) ohne Feuerwiderstand Bauteile in nichtbrennbarem Material (nbb) ohne Feuerwiderstand werden meist in Fluchtwegen gefordert. Nichtbrennbare Materialien / Bauteile dürfen sich bei einem Brandausbruch nicht entzünden. Hier wird kein Feuerwiderstand verlangt, sondern es geht lediglich um die Reduktion von Brandlast, damit sich ein möglicher Brand nicht ausbreiten kann. Hinweise: Für nichtbrennbare Bauteile sind nur Baustoffe der VKF-Klassierungen 6.3, 6q.3 und der EN-Klassierungen A1 und A2s1d0 zulässig. Baustoffen / Materialen darf kein Feuerwiderstand zugeordnet werden! VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

12 Nichtbrennbare Bauteile (nbb) mit Feuerwiderstand Die Kombination der beiden Anforderungen Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit kommt oft in Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko (z.b. Spitäler, Pflegeheime, Hotels) und in Treppenhäusern vor. Wird ein nichtbrennbares Bauteil mit Feuerwiderstand verlangt, weist es gleichzeitig einen Feuerwiderstand aus den 3 Nachweisgruppen a) bis c) auf und muss dazu in nichtbrennbaren Materialien (6.3, 6q.3, A1oder A2s1d0) hergestellt sein. Mögliche Bezeichnungen sind «EI30 nbb», «EI60 nbb», «EI90 nbb» usw. oder «EI60/EI30 nbb». Hinweise: Bewegliche Bauteile sind ausschliesslich aus der Nachweisgruppe a) «geprüft und zugelassen» zulässig. Bauteile mit einem Feuerwiderstand von «EI60/EI30 nbb» müssen einen Feuerwiderstand von 60 Minuten aufweisen, während sich die Oberfläche auf der Brandseite während 30 Minuten nicht entzünden darf. 12 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

13 Konstruktionen und Ausführungen Fronten und Abschlüsse nichtbrennbar «nbb» Fronten ohne Feuerwiderstand, in nichtbrennbaren Materialien, werden beispielsweise vor Installationsschächten (mit Abschottungen zwischen jedem Geschoss) verlangt. Dann geht es lediglich um die Reduktion von Brandlast. Dadurch wird bei einem möglichen Brand die Brandausbreitung vermindert. Legende: Material nichtbrennbar Material nichtbrennbar; Hartholz mit BK 5.3 (Eiche / Sipo) ist nur regional erlaubt! Konstruktion Die Konstruktion der Fronten kann beispielsweise nach den gleichen Details wie bei Einbauschränken erfolgen: Materialisierung Verstrebungen und Verstärkungen Aussenflächen: Sämtliche Aussenflächen, d.h. alle von aussen auch nur teilweise sichtbaren Flächen wie Türen, Sichtseiten, Deckel, Blenden und Sockel müssen in nichtbrennbaren Werkstoffen der Klassierungen 6.3, 6q.3, A1 od. A2s1d0 ausgeführt werden. Anstriche und brennbare Beläge sind lediglich bis zu einer Stärke von 0.6mm zulässig. Als Beläge gelten Furniere, Folien, Beschichtungen, Kunstharzplatten (siehe Hinweise) Rahmen: Die Brandschutzbehörden verlangen vielerorts auch für die Rahmen nichtbrennbares Material. Die Verwendung von Hartholz mit BK 5.3 wie Eiche oder Sipo, ist unbedingt vor der Ausführung mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzusprechen! Beschläge: Beschläge in Metall (Stahl, Alu, Messing, Druckguss ) Es sind sämtliche Schrankbeschläge wie Topfbänder, Espagnolettenschlösser, Drehgriffe usw. ohne namhafte Kunststoffteile einsetzbar. Kleine Kunststoffteile wie Einpresshülsen und dergleichen, die vollflächig im nichtbrennbaren Material eingeslassen sind, werden toleriert. Hinweise: Vorsicht bei Kunstharzbelägen! HPL-Platten weisen eine Dicke von ca. 0,9 mm auf und sind somit genau genommen zu dick. Auch wenn die Brandschutzbehörden die Verwendung von HPL-Platten gelegentlich erlauben, muss dies in jedem Fall vor der Ausführung abgesprochen werden. Tipp: stattdessen dünnere, im Durchlaufverfahren hergestellte CPL- Platten verwenden. Schranktüren, -Seiten und -Blenden müssen «öffnungslos» sein; d.h. Ausschnitte in der Front für Überwachungs- oder Bedienfunktionen sind nicht erlaubt. Verstrebungen, die zur Verstärkung der Front nach hinten an die Wand montiert werden, müssen in nbb- Material oder in Metall ausgeführt werden. Ausnahme: wenn die Rahmen in Hölzern mit BK 5.3 erlaubt sind, dürfen die Streben ebenfalls in diesen Holzarten hergestellt werden. Verstrebungen in Fichte, Tanne und dgl. (siehe Bild), sind nicht erlaubt. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

14 Fronten mit Feuerwiderstand «EI30» Fronten mit Feuerwiderstand werden bei Steigschacht- und Elektrofronten dann verlangt, wenn: im Steigschachtbereich horizontal nur in jedem 2. Geschoss eine Abschottung vorliegt. Dann muss der Brandabschnitt mit der vertikalen Front abgeschlossen werden. eingebauter Elektroverteiler (Grund: Verhinderung der Verrauchung der Fluchtwege; siehe auch NIN 2010 Art unter «Anordnung einer SK im Korridor eines mehrgeschossigen Gebäudes»). Oft ist es unumgänglich, grosse Öffnungen, in denen eine brandabschnittbildende Front eingebaut werden müssen, zu unterteilen. Der Schreiner darf eine grosse Front durchaus aus Bauteilen mit unterschiedlichen Nachweisen zusammenbauen. Dazu muss er aber unbedingt nachfolgende Punkte berücksichtigen: Feuerwiderstand von Kombinationen Für die Revisionsöffnungen mit einer Gesamtfläche von bis zu 4 m 2 gilt in der Regel ein Feuerwiderstand von «EI30». Wandelemente wie Seitenteile und Stürze müssen jedoch den gleichen Feuerwiderstand aufweisen, wie die benachbarten Wände. Der Feuerwiderstand richtet sich nach Tabelle 1 auf Seite 17. Kombination von Wand und Türelementen Legende: erlaubt «Genormte Bauteile» mit Feuerwiderstand «Geprüfte Bauteile» mit VKF-Nr. nicht erlaubt Erlaubt sind Kombination aus genormten Wand- und geprüften Türen: Seitenteile, Setzhölzer und Sturz als «genormte Wand mit Feuerwiderstand», z.b.: nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» Leichtbauwandsystem Gips- oder Backsteinwand Revisionsöffnungen mit ein- oder zweiflügligen Brandschutztüren (z.b. VSSM- Brandschutztüren). Nicht erlaubt sind Kombinationen aus mehreren geprüften Elementen von unterschiedlichen Prüfungen wie z.b.: geprüfte Wände und Wandteile mit VKF-Nr. in Verbindung mit Brandschutztüren mit einer anderen VKF-Nr. Ausnahme: Wand- und Türelemente wurden in dieser Kombination mit einer Neuprüfung (Brandtest) miteinander geprüft. 14 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

15 Aneinanderreihung von Türelementen Werden zwei oder mehrere Türelemente direkt aneinander gebaut, gilt folgendes: erlaubt nicht erlaubt Ein Zusammenbau ohne trennendes Setzholz ist nicht erlaubt. Ausnahme: Mehrere Türelemente wurden in genau dieser Kombination mit einer Neuprüfung (Brandtest) miteinander geprüft. z.b. verkleideter Pfosten einer Wand nach Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» S.43 Sp. C Unterteilung bei Gesamtfläche >4 m 2 Abgesehen von speziellen Situationen, verlangen die Brandschutzbehörden bei zusammenhängenden Flächen von mehr als 4 m 2 oft auch einen Feuerwiderstand von«ei 30 nbb». Um dies zu umgehen, reicht oft eine Unterteilung mit einem Setzholz (siehe im Praxisbeispiel 1). 1. Schritt: Reduktion der Öffnung auf die Revisionsöffnungen PRAXISBEISPIEL 1 Im nachstehenden Beispiel wird eine Maueröffnung von 3x3 m mit einer «Front mit Feuerwiderstand» nach dem eben beschriebenen Vorgehen verschlossen. Reduktionsteile (Seitenteile, Setzhölzer und Sturz) als «genormte Wand mit Feuerwiderstand», z.b.: nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» Leichtbauwandsystem, Gips- oder Backsteinwand Feuerwiderstand d. Wandteile wie die benachbarten Wände 2. Schritt: Türen in Revisionsöffnungen einbauen Weil bei beweglichen Bauteilen mit Feuerwiderstand nur geprüfte Bauteile in Frage kommen, sind in die Öffnungen ein- und zweiflüglige Brandschutztüren «EI30» einzubauen. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

16 VSSM- Brandabschlusssystem PRAXISBEISPIEL 2 Ist für die Wandelemente ein Feuerwiderstand von «EI30» oder «EI60» gefordert, darf die ganze Front auch aus Elementen des «VSSM Brandabschlusssystems EI30 / EI60» aufgebaut wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Technik Brandschutz VSSM-Lizenzen Hinweise: Brandschutztüren sind praktisch immer mit einem Einsteckschloss mit Zylinderausschnitt geprüft. Revisionsöffnungen werden, je nach Objekt, mit Schlüssel oder Vierkant abgeschlossen. Lösungsvorschlag: Schloss mit Wechsel einbauen Nur Zylinderlöcher, aber keine Drückerlöcher bohren Schlüsselzylinder oder rot-/grün-zylinder mit Vierkant von MEGA o.ä. einbauen Ist ein Elektroverteiler eingebaut, muss auch dann ein Mindestabstand zur brennbaren Front eingehalten werden, wenn diese einen Feuerwiderstand aufweist. Der Abstand x liegt in der Regel im Bereich von 150 bis 200 mm; er muss vorgängig beim Gerätelieferanten (Elektriker), beim EW, oder bei den Brandschutzbehörden erfragt werden. x 16 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

17 Möglichkeiten und Grenzen Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» Herstellmöglichkeit nach Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» Anzahl Geschosse über Terrain Nutzung Wohnbauten Bürobauten Schulbauten Industrie- /Gewerbebauten q bis 1000 MJ/m 2 Industrie- /Gewerbebauten q über 1000 MJ/m 2 Beherbungsbetriebe [a] z.b. Krankenhäuser Beherbungsbetriebe [b] z.b. Hotels Bauten mit Räumen mit grosser Personenbelegung Parkhäuser Einstellräume für Motorfahrzeuge Während bei Bauteilen mit der Anforderung «EI30 nbb» und «EI60/EI30 nbb» brennbare Teile und Ständer möglich sind, müssen Bauteile mit der Anforderung «EI60 nbb» und «EI90 nbb» komplett in nichtbrennbarem Material gefertigt sein. In der Tabelle 1 aus der «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände 15-03d» lässt sich mit Farbe darstellen, welche Bauteile noch mit dem Bauteilkatalog der Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» herstellen lassen und welche nicht: 1 und oberstes Geschoss EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI30 EI30 EI ohne Hochhäuser EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60/ EI30 EI30 EI60 [2] EI30 (nbb) EI60 (nbb) verkleidet [2][3] EI30 (nbb) EI30 EI30 (nbb) EI30 EI60 (nbb) EI60 [2] EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) [4] EI60 (nbb) EI90 (nbb) EI90 (nbb) EI90 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI30 EI30 EI30 EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI30 (nbb) EI30 (nbb) EI30 EI30 EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI60 (nbb) EI30 (nbb) EI30 EI60 (nbb) od. EI30 (nbb) [1] EI60 [2] EI60 (nbb) od. EI30 (nbb) [1] EI60 (nbb) od. EI30 (nbb) [1] «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände 15-03d», Tabelle 1 Legende: Brandabschnittbildende Wände und Decken aus nicht brennbaren Baustoffen Brandabschnittbildende Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» möglich nach Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» z.z. nicht möglich Alternative: andere Leichtbauwand-Systeme verwenden oder Gipswand-, Mauerwand... Hinweise: Der angegebene Feuerwiderstand gilt für alle Stockwerke (vom EG an aufwärts), bezieht sich also nicht auf das Stockwerk, in welchem sich die auszuführende Arbeit befindet. Für brandabschnittbildende Wände und Decken in Untergeschossen wird fast ausschliesslich ein Feuerwiderstand von «EI60 nbb» verlangt. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

18 Fronten nichtbrennbar mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» Eine nichtbrennbare Front mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» kommt dann zur Anwendung, wenn aus bestimmten Gründen ein Abschluss mit Feuerwiderstand «EI30» nicht mehr ausreicht. Das ist dann der Fall: wenn bei eingebautem Elektroverteiler die zusammenhängende Frontfläche mehr als 4 m 2 misst in Fluchtwegen mit grosser Brandlast, grossem Brandrisiko, Gebäuden mit grosser Personenbelegung usw. Für bewegliche Bauteile von Steigschachtfronten ist die Anforderung «EI30 nbb» die schärfste Form. Eigenherstellung Finden von Fronten EI30 nbb auf Zurzeit sind keine Elemente verfügbar, die der Schreiner ohne eigene Brandprüfung selber herstellen könnte. Der einzige Weg ist der Bezug der fertigen Front bei einem Hersteller. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten einige neue Zulassungen mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» am Markt erscheinen werden. Zurzeit bieten nur einige wenige Anbieter «EI30 nbb»-zugelassene Fronten an. Sie finden diese unter Suche im Brandschutzregister Hauptgruppe «2 Bauteile» «261 Baukonstruktionen und Bausysteme» Bezeichnung «EI 30 nbb» Die Fronten dieser Anbietern sind in der Regel ein- und zweiflüglig erhältlich und können endlos aneinander gebaut werden. 1-flüglig 2-flüglig endlos 18 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

19 Bestimmen der Anforderungen gemäss Brandschutzkonzept Planungsprozess für Installations- und Steigschachtfronten Legende: Entscheidungsfeld Keine Anforderungen Bauteile nbb Bauteile mit Feuerwiderstand Bauteile nbb mit Feuerwiderstand Wichtig: Festlegung der genauen Anforderungen nur durch die Brandschutzbehörden! VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

20 Installations- und Steigschachtfronten ohne eingebaute Elektroverteiler Die Anforderungen für eine reine Installationsschachtfront ohne Elektroverteiler ist einerseits von den horizontalen Abschottungen abhängig. Genauso wichtig ist jedoch, ob sich die Front in einem horizontalen Fluchtweg (Korridor) oder in einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) befindet. Die nachfolgende Tabelle soll aufzeigen, was die kantonalen Brandschutzbehörden in der Regel verlangen: Horizontale Abschottungen zwischen jedem Geschoss Horizontale Abschottungen alle 2 Geschosse und Frontgrösse <4 m 2 Horizontale Abschottungen alle 2 Geschosse und Frontgrösse >4 m 2 ANFORDERUNG AN DIE FRONT Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko Korridor Treppenhaus Korridor Treppenhaus nbb nbb nbb nbb EI30 nicht zutreffend 1) EI30 nicht zutreffend 1) EI30 nbb nicht zutreffend 1) EI30 nbb nicht zutreffend 1) 1) In Treppenhäusern sind Abschottungen zwischen allen Geschossen vorgeschrieben. Tabelle 2 Installations- und Steigschachtfronten mit eingebautem Elektroverteiler Aufgrund der vielschichtigen Anforderungen in der Praxis und der problematischen Formulierung in der NIN 2010, haben viele kantonale Brandschutzbehörden die Ausführung der Fronten neu definiert. Leider verlangen nun viele bei «Neuinstallation und wesentlichen Veränderungen der Schaltgerätekombination» fast überall «EI30 nbb»- Fronten. Die nachfolgende Tabelle entspricht der im Kanton Zürich angewandten Praxis (FAQ GVZ «Elektrotableaus in Fluchtwegen» Version 28. Juli 2010/rev. 14. Nov. 2011), welche je nach Benutzung, Personenbelegung und Brandrisiko auch «nbb-fronten ohne Feuerwiderstand» zulässt: ANFORDERUNG AN DIE FRONT Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko Korridor Treppenhaus Korridor Installationsschacht Revisionsöffnung < 4 m 2 EI 30 EI30 nbb EI30 nbb EI30 nbb Installationsschacht Revisionsöffnung > 4 m 2 EI 30 nbb EI30 nbb EI30 nbb EI30 nbb Installationsschacht in jedem Geschoss EI 30 unterteilt öffnungslose Türen / Deckel nbb EI30 nbb EI30 nbb EI30 nbb Quelle GVZ Tabelle 3 20 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

21 Hinweise: Alle in den Tabellen 2 und 3 aufgeführten Feuerwiderstände beziehen sich auf die beweglichen Bauteile der Front. Alle festen Bauteile haben den gleichen Feuerwiderstand wie die benachbarten Wände zu erfüllen. Bei brennbaren «EI30»-Fronten ist ein Mindestabstand zum Elektroverteiler einzuhalten. Dieser Abstand x liegt in der Regel zwischen 150 und 200 mm, ist jedoch vorgängig beim Geräthersteller, beim Gerätelieferanten (Elektriker), beim EW oder bei den Brandschutzbehörden erfragen. x UNTERTEILUNG VON STEIGSCHACHTFRONTEN IN VERSCHIEDENE ZONEN Mit einer geschickten Unterteilung eines Installationsschachtes in verschiedene Zonen, können die Anforderungen an die Fronten optimiert und teilweise sogar vereinfacht werden. Praxisbeispiel 1 Legende: «Genormte Bauteile» mit Feuerwiderstand «Geprüfte Bauteile» mit VKF-Nr. Material nichtbrennbar Ist für eine Front ein Feuerwiderstand verlangt, gilt laut Brandschutznorm für die Revisionsöffnungen bis zu einer «Fläche von 4 m 2 zusammenhängend» «EI30». Übersteigt die zusammenhängende Fläche 4 m 2, wird eine «EI30 nbb»-front verlangt. In vielen Situationen lässt sich das umgehen, indem ein Setzholz als Trennung zwischen zwei Türelementen eingebaut wird. Das Setzholz muss den gleichen Feuerwiderstand wie die benachbarten Wände, aufweisen. Praxisbeispiel 2 Aufgrund der klaren Abtrennung von Zonen, die einen Feuerwiderstand aufweisen müssen, werden auch Teilbereiche mit einer einfachen «nbb-front» ohne Feuerwiderstand möglich. Legende: Front in Material «nbb» Brandschutztüre «EI30» Wandteile mit Feuerwiderstand wie benachbarte Wände (z.b. «EI30» nach Lignum Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz», S. 44 Spalte C1) Abtrennung «EI30 nbb»-bekleidung VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

22 Planungsprozess für Elektroschränke Wichtig: Festlegung der genauen Anforderungen nur durch die Brandschutzbehörden! 22 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

23 Elektroschränke mit eingebautem Elektroverteiler Von einem Elektroschrank ist dann die Rede, wenn ein Elektroverteiler ohne Steigzone direkt auf die Mauer verbaut wird und dieser vom Schreiner verkleidet werden soll (siehe Skizze). Innerhalb einer Nutzungseinheit und im EFH In mehrgeschossigen Gebäuden Elektroverteiler im Einfamilienhaus und innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen grundsätzlich offen belassen werden. Ist eine Verkleidung gewünscht, darf diese auch in brennbarem Material erstellt werden. Allfällige Minimalabstände zwischen Elektroverteiler und brennbarem Material sind beim Gerätelieferanten (Elektriker) oder dem zuständigen Brandschutzexperten zu erfragen. Aufgrund der erwähnten Formulierung in der NIN 2010, haben viele kantonale Brandschutzbehörden die Ausführung der Fronten neu definiert und verlangen bei «Neuinstallation und wesentlichen Veränderungen der Schaltgerätekombination» fast überall «EI30 nbb»- Fronten. Die nachfolgende Tabelle entspricht der im Kanton Zürich angewandten Praxis (FAQ GVZ «Elektrotableaus in Fluchtwegen» Version 28. Juli 2010/rev. 14. Nov. 2011), welche je nach Benutzung, Personenbelegung und Brandrisiko auch «nbb-fronten ohne Feuerwiderstand» zulässt: ANFORDERUNG AN GANZEN SCHRANK Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko Korridor Treppenhaus Korridor Treppenhaus Schranktür öffnungslos, ganzer Schrank Schrank EI30 nbb Schrank EI30 nbb Schrank EI30 nbb aus nbb-material Quelle GVZ Tabelle 4 Hinweis: Der in den Tabelle 4 aufgeführte Feuerwiderstand «EI30 nbb» gilt, im Gegensatz zu den Steigschachtfronten, sowohl für die beweglichen Bauteile der Front, wie für die festen Bauteile (Sturz, Seiten). Der VSSM ist der Meinung, dass Fronten mit einer zusammenhängenden Gesamt-Frontfläche von < 4m 2 auch mit einem «EI30»-Abschluss machbar sein sollte. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

24 Schränke und Mobiliar in Fluchtwegen Insbesondere in Schulhäusern mit Platzmangel, verleiten Fluchtwege dazu, diese freistehenden Flächen ebenfalls in die Nutzung mit einzubeziehen. Das ist zwar nicht grundsätzlich verboten, es müssen aber wichtige Regeln berücksichtigt und einbezogen werden. Das gilt auch für Materialschränke. Wandschränke in Fluchtwegen Voraussetzungen Legende: Material nichtbrennbar Material brennbar Gemäss Brandschutznormen ist der Einbau von Wandschränken in Fluchtwegen unter folgenden Bedingungen zulässig: Nur in «überbreiten Korridoren» mit einer Breite von mind m, wobei die minimale Durchgangsbreite von 1.20 m in jedem Fall gewährleistet bleiben muss Ausführung aller von aussen sichtbaren Flächen und Fronten in nichtbrennbarem Material Meistens spielen die Faktoren Personenbelegung, Brandlast und Brandrisiko eine wichtige Rolle, ob Schränke eingebaut werden dürfen. Daher muss die Situation vor der Ausführung mit dem zuständigen Brandschutzexperten abgesprochen werden. LB = Laufbreite In Treppenhäusern sind Wandschränke deshalb verboten, weil diese gemäss Norm «gänzlich freizuhalten» sind und ansonsten die bei der Planung des Gebäudes errechnete, minimale Laufbreite der Treppen verringert würde. Auf überbreiten Podesten/ Zwischenböden (Breite > minimale Laufbreite) können Schränke aber unter Umständen trotzdem erlaubt sein. Weitere Hinweise: Bei fehlendem Brandabschlusses zwischen Korridor und Treppenhaus, sind oft Mindestabstände zwischen Schrank und Treppenlauf einzuhalten. Schränke in Fluchtwegen sind lediglich für die Lagerung von Papeterieartikeln o.ä. zugelassen. Putzmittel und andere gefährliche Stoffe gehören in einem separaten Putzraum. Das Aufstellen bzw. Lagern von Gegenständen auf diesen Materialschränken ist verboten! Um diese illegalen Abstellflächen zu verunmöglichen, verlangen die Brandschutzbehörden teilweise Deckenblenden, schräge Bleche oder schräge Deckel auf den Schränken. Ausführung / Materialisierung Die Materialisierung von Schränken in Fluchtwegen hat zum Grundsatz, dass alles, was von aussen sichtbar ist, in nichtbrennbaren Materialien bestehen muss. Grundrisssituationen: Seitenschnittsituationen: 24 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

25 Ausführung / Materialisierung (Forts.) Aussenflächen: Sämtliche Aussenflächen, d.h. alle von aussen auch nur teilweise sichtbaren Flächen wie Türen, Sichtseiten, Deckel, Blenden und Sockel müssen in nichtbrennbaren Werkstoffen der Klassierungen 6.3, 6q.3, A1 od. A2s1d0 ausgeführt werden. Vitrinen und offene Regale müssen ganz in nichtbrennbarem Material ausgeführt werden. Anstriche und brennbare Beläge sind lediglich bis zu einer Stärke von 0.6mm zulässig. Als Beläge gelten Furniere, Folien, Beschichtungen, Kunstharzplatten 1) usw. Innenflächen: Alle Holzwerkstoffe sind zulässig, egal ob furniert, beschichtet oder belegt, mit den üblichen Kanten. Nichtbrennbare Innenflächen werden nur sehr selten und in speziellen Situationen verlangt (z.b. sehr grosse Personenbelegung, hohe Brandlast ) Beschläge: Beschläge in Metall (Stahl, Alu, Messing, Druckguss ). Kleine Kunststoffteile wie Einpresshülsen usw., die vollflächig im nichtbrennbaren Material eingeslassen sind, werden toleriert. 1) Tipp: dünnere, im Durchlaufverfahren hergestellte CPL-Platten verwenden Planungsprozess gemäss Brandschutzkonzept Legende: Entscheidungsfeld Keine Anforderungen Nicht erlaubt Aussen-/Sichtteile nbb, Innenteile bb Aussen- und Innenteile nbb Wichtig: Einbau von Schränken in Fluchtwegen nur nach Absprache mit den Brandschutzbehörden! VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

26 Anforderungen an übrige Einbauten Sitzgruppen Wandschutzleisten Sitzgelegenheiten, Tische und Stühle im Korridor werden in Schulhäusern von den Betreibern immer wieder gewünscht; in Spitälern und Pflegeheimen sind sie oft gar unumgänglich (z.b. für Warteräume in Poly-kliniken). Grundsätzlich müssten Fluchtwege gemäss Brandschutznorm gänzlich frei gehalten werden. Weil eine strikte Umsetzung in der Praxis in diesem Fall kaum machbar ist, sind die Brandschutzbehörden oft unter Einhaltung folgenden Auflagen bereit, eine Bewilligung zu erteilen: Platzierung von Tischen und Stühlen nur ausserhalb der Fluchtwegzone (z.b. am Korridorende, nach den letzten Schulzimmer- / Spitalzimmertüren) Bei Stühlen im Fluchtweg, ist eine minimale Fluchtwegbreite 1,2 m einzuhalten. Führt der Fluchtweg von Räumen mit grosser Personenbelegung an diesen Stühlen vorbei, beträgt die Fluchtwegbreite mind. 1,8 m. Die Materialisierung der Stühle wir in nicht- oder schwerbrennbaren Materialien mit Brennbarkeitskennziffer mind. 5.2 (inkl. Schaumstoffe für Polster!) verlangt. Stühle in geringer Anzahl frei aufgestellt, ab ca. 8 Stühlen miteinander verbunden oder am Boden / an Wand befestigt (Handhabung GVZ). Eine Genehmigung von Seiten der Brandschutzbehörden ist in jedem Fall erforderlich Wandschutzleisten für Spitäler und Pflegeheime sind, aus Gründen der Reduktion der Brandlast, in Massivholz der Brennbarkeitsklasse 5.3 (z.b. Eiche, Sipo) herzustellen und sicherheitshalber vorgängig mit den Brandschutzbehörden abzusprechen. Je nach Brandlast oder Brandrisiko, müssen auch diese in «nbb-material» hergestellt werden. Garderoben Für Garderoben in Schulhäusern sind diverse Systeme im Markt erhältlich, deren Kleiderhaken und Sitzbankkonsolen in Metall bestehen: Bild: SIRO Bild: EDAK Hier beschränkt sich das brennbare Material höchstens auf die Sitzlatten. Diese dürfen in der Regel ohne weiteres in Massivholz der BK 5.3 (z.b. Eiche, Sipo) hergestellt werden. In gewissen Situationen werden aber auch die Sitzlatten in nichtbrennbarem Material verlangt. 26 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

27 Dekorationen / Bilderleisten Schülerzeichnungen und Plakate, wie sie in Schulhauskorridoren von den Lehrkräften gerne angebracht werden, sind in Fluchtwegen generell verboten. Somit sind auch Bilderleisten nicht erlaubt. Sie werden von den Brandschutzbehörden als «Zündschnur» bezeichnet. Dasselbe gilt auch für alle anderen brennbaren Dekorationen. VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

28 Anhang: Demontage von bestehenden Fronten mit Asbest Obwohl in der Schweiz seit 1990 aufgrund des extrem hohen Krebsrisikos ein Asbestverbot besteht, findet man noch an vielen Orten asbesthaltige Werkstoffe. Bis heute sind Gebäudebesitzer nicht verpflichtet, asbesthaltige Materialien aus Gebäuden zu entfernen, es sei denn, die Gesundheit von Personen wird durch die Freisetzung von Asbestfasern gefährdet. Vorgehen bei Asbestverdacht Meldepflicht Vorabklärungen Vorsichtsmassnahmen Ampelprinzip für die Demontage Laut der Bauarbeitenverordnung Art. 60a ist der Unternehmer verpflichtet, Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit Asbest vor der Ausführung der SUVA zu melden, wenn es sich um folgende Mengen handelt: asbesthaltige Boden- und Wandbeläge ab einer Fläche von 5 m 2 (festgebundene Asbestprodukte) asbesthaltige Leichtbauplatten ab einer Fläche von 2 m 2 (schwachgebundene Asbestprodukte) asbesthaltigen Spritzbeläge immer (oder Produkte aus reinen Asbestfasern) In bestehenden Elektro- und Steigschachtfronten sind alle drei Anwendungsformen häufig anzutreffen. Falls Bauteile bearbeitet oder ausgebaut werden müssen, die Asbest enthalten könnten, empfiehlt sich dringend die Entnahme einer Probe. Diese muss zur Beurteilung an eine zugelassene Stelle geschickt werden. Bei der Sicherheitskommission Schreinergewerbe SIKO ist ein leicht verständlicher Flyer «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht» erhältlich, der eine Kurzanleitung und Adressen beinhaltet. Die Preise für die Beurteilung einer Probe liegen nach unseren Erfahrungen weit auseinander. Wenden Sie sich daher an Herrn Erich Erb von der SIKO, Direktwahl Weil viele Betriebshaftpflicht-Versicherer die Folgen einer vom Unternehmer verursachten Asbestkontamination ausdrücklich ausschliessen, lohnt sich eine saubere Vorabklärung in jedem Fall. Die Arbeitnehmer sind sorgfältig zu instruieren und zu überwachen, damit möglichst keine Asbestfasern freigesetzt werden (Kontaminierung!). Atemschutzmasken der Schutzstufe FFP3 verwenden Einwegschutzanzüge tragen (anschliessend entsorgen) Asbestzementplatten dürfen nicht zerschlagen, zerbrochen, angebohrt, geschliffen, zersägt oder mit einem Trennschleifer bearbeitet werden. Zur Reinigung der rückgebauten Stellen ausschliesslich Industrie-Staubsauger mit Spezialfilter der Klasse H gemäss Norm EN benützen. Verwenden Sie unter keinen Umständen einen normalen Staubsauger! Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind unbedingt fachgerecht zu entsorgen. Weil die Entsorgung kantonal geregelt ist, informieren Sie sich bei Ihrem Kanton. Für die Demontage von Asbestprodukten ist die nachfolgende Klassierung massgebend. Demontagearbeiten haben nach folgendem Ampelprinzip zu erfolgen: Legende: Demontage mit der notwendigen Vorsicht möglich Eingeschränkte Demontage unter Einhaltung von wichtigen Massnahmen (aushängen, einpacken in Plastik vor Abtransport ) Keine Demontage mögich, Spezialfirma beiziehen 28 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

29 Festgebundene Asbestprodukte Festgebundene Asbestprodukte (z.b. Eternitplatten) sind vor allem direkt auf Elektroverteilern anzutreffen. Mitunter können sie aber als Verkleidung von Schrank-Innenflächen, Schranktüren oder Heizungstüren vorkommen. Platten dieser Kategorie können unter folgenden Voraussetzungen problemlos selber demontiert und abtransportiert werden. Demontage: Geschraubte Platten sorgfältig abschrauben und abtransportieren (nicht zerschlagen, zerbrechen, anbohren, schleifen, zersägen usw.) Bild: SUVA Schwachgebundene Asbestprodukte Reine Asbestfasern Schwachgebundene Asbestprodukte (z.b. Picalplatten) sind oft als Verkleidung von Schrank- Innenflächen und Schranktüren anzutreffen. Hinweis: Nur Bauteile, die einfach demontiert werden können, dürfen selber demontiert werden. Aufgenagelte oder aufgeklebte Verkleidungen, die ohne zerbrechen kaum entfernt werden können, müssen von einer Spezialfirma demontiert werden! Demontage: Schranktüren aushängen, geschraubte Platten sorgfältig abschrauben (nicht zerschlagen, zerbrechen, anbohren, schleifen, zersägen usw.) Demontierte Teile an Ort und Stelle in Plastik einpacken, Bild: SUVA abtransportieren und direkt entsorgen. (Kein Trennen von Holzwerkstoffen und Asbestplatten im Betrieb!) Um eine Kontaminierung der Umgebung zu verhindern, dürfen Produkte aus reinen Asbestfasern nicht selber demontiert werden. Demontage: Für diese Arbeiten muss eine zertifizierte Spezialfirma beauftragt werden. Bild: SUVA Die betroffenen Zonen werden mit Plastiktrennwänden abgetrennt, alle Öffnungen werden verschlossen und der zu sanierende Bereich wird in Unterdruck versetzt. Die Facharbeiter arbeiten in Vollschutzkleidung und externer Luftzufuhr. Grössere Objekte werden in kleinere Teilbereiche unterteilt und etappenweise saniert, teilweise kommen auch mehrstufige Personenschleusen zum Einsatz. Merkblätter, Hilfsmittel Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter und in den folgenden Merkblättern: «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln», SUVA Merkblatt d «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht», SIKO Schreinergewerbe «EKAS-Richtlinie 6503» VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

30 Notizen: 30 VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

31 Fachliteratur, Vorschriften Normen Scheizerische Brandschutznorm 2003, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF, ( Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. VKF-Brandschutzrichtlinien 2003, namentlich: «Baustoffe und Bauteile» 12-03d, «Verwendung brennbarer Baustoffe» 13-03d, «Schutzabstände - Brandabschnitte» 15-03d, (Stand ), «Flucht- und Rettungswege» (Stand ), Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF, ( Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. Niederspannungs-Installationsnorm SEV 1000 (NIN), Ausgabe 2010 SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, ( Zielgruppe: Architekten und Elektroplaner. Fachordner VSSM Fachordner «Brandschutz für den Schreiner» Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Türenhersteller bzw. -Lieferanten. Lignum-Dokumentationen «Brandschutz» zum Thema «4.1 Bauteile in Holz Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand» LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz, Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Holzbauer, Türenhersteller bzw. -Lieferanten. (im Register 2 des VSSM Fachordner «Brandschutz für den Schreiner» enthalten) «6.1 Haustechnik Installationen und Abschottungen» LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz, Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Holzbauer, Türenhersteller bzw. -Lieferanten. Merkblätter, Broschüren Praxismerkblatt «Brandschutz für den Schreiner» Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Türenhersteller bzw. -Lieferanten. Praxismerkblätter und Richtlinien zum Thema Asbest «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln», SUVA Merkblatt d «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht», SIKO Schreinergewerbe «EKAS-Richtlinie 6503» Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner VSSM Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen

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