Verbrauchspreis pro kwh

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1 swa Erdgas Basis Preisblatt gültig ab 1. Januar 2011 Die folgenden Informationen ergänzen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung Gas GVV) vom 26. Oktober Für die unterschiedlichen Jahresverbräuche unserer Privatkunden bieten wir vier verschiedene swa Erdgas Basis Preisgruppen an. Grund- und Ersatzversorgung Jahresverbrauch in kwh Verbrauchspreis pro kwh Grundpreis pro Monat brutto netto brutto netto swa Erdgas Basis 1 bis ,40 Cent 6,22 Cent 6,24 Euro 5,24 Euro swa Erdgas Basis bis ,32 Cent 5,31 Cent 9,90 Euro 8,32 Euro swa Erdgas Basis bis ,81 Cent 4,88 Cent 15,37 Euro 12,92 Euro swa Erdgas Basis 4 über ,64 Cent 4,74 Cent 20,23 Euro 17,00 Euro Am Ende eines Abrechnungsjahres werden Sie innerhalb der swa Erdgas Basis Preisgruppen entsprechend dem tatsächlichen Jahresverbrauch rückwirkend in die für Sie günstigste Preisgruppe einstuft. Diese Einstufung errechnet sich aus den Nettopreisen. Abgaben und Steuern Die Preise enthalten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 19 %, die ab 1. Januar 2003 gültige Erdgassteuer von 0,55 Cent je Kilowattstunde (netto) sowie die Konzessionsabgaben an die Gemeinden. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: in Gemeinden bis Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,51 bzw. 0,22 Cent/kWh (netto); bis Einwohner 0,61 bzw. 0,27 Cent/kWh (netto), bis Einwohner 0,77 bzw. 0,33 Cent/kWh (netto) und über Einwohner 0,93 bzw. 0,40 Cent/kWh (netto). Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Nach der seit 1. September 2000 gültigen Preisangabenverordnung müssen wir den Verbrauchspreis in Cent je Kilowattstunden angeben. Auf Ihrem Zähler finden Sie weiterhin die Maßeinheit Betriebskubikmeter. Ein Betriebskubikmeter entspricht ca. 10,22 kwh. Die genaue Zustandszahl und der Abrechnungsbrennwert sind der Rechnung zu entnehmen. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Grundpreise fallen auch dann an, wenn kein Erdgas abgenommen wird. Die oben genannten Preise gelten für Anschlusswerte bis einschließlich 71 Kilowatt. Bei Anschlusswerten über 71 Kilowatt werden je zusätzliche Kilowatt pro Monat verrechnet: kw pro Monat Preisgruppe brutto netto swa Erdgas Basis 2 18,25 Cent 15,34 Cent swa Erdgas Basis 3 30,44 Cent 25,58 Cent swa Erdgas Basis 4 42,54 Cent 35,75 Cent Telefon Hoher Weg 1, Augsburg Telefax Stand: 9. Januar 2015

2 Der grundpreispflichtige Anschlusswert wird aus der Summe der Nennleistungen aller gleichzeitig betriebenen Geräte ermittelt; dabei werden Bruchteile des Anschlusswertes auf ganze Kilowatt abgerundet. Sollten technische Vorrichtungen den gleichzeitigen Betrieb aller Geräte verhindern, werden nur die tatsächlich genutzten Nennleistungen berechnet. Der Messpreis für Erstzähler bis Größe G 25 ist im Grundpreis enthalten. Für größere und/oder zusätzliche Zähler werden die Messkosten analog dem Preisblatt Dienstleistungen zu Messung und Abrechnung der Netze Augsburg GmbH weitergegeben. (vgl. hierzu Abweichend hierzu entstehen für weitere Zähler folgende Kosten pro Monat: brutto netto Zähler G 4 und G 6 3,68 Euro 3,09 Euro Allgemeine Informationen Weitere Informationen, zum Beispiel zur Schlichtungsstelle oder zu Serviceleistungen, erhalten Sie unter

3 Ja, ich will swa Erdgas Basis 1. Kunde Auftraggeber Herr Frau Titel BRANCHE Hoher Weg 1, Augsburg Tel Fax Registergericht Augsburg HRB Geschäftsführer: Dr. Walter Casazza, Klaus-Peter Dietmayer VORNAME/NAME GEBURTSTAG* TELEFON FIRMA FAX / * Der Lieferant kann dem Kunden über die zuvor genannte -Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etc.) zusenden. REGISTERGERICHT/HANDELSREGISTERNUMMER STEUERNUMMER Lieferanschrift (Nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) 2. Rechnungsanschrift (Nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Für swa VORNAME/NAME 3. Bisheriger Erdgasbezug Anderer Lieferant KUNDENNUMMER VERTRAGSKONTONUMMER NAME LIEFERANT (Bitte Kopie der letzten Erdgasrechnung beilegen) ZÄHLERNR. GGF. ZÄHLPUNKTSBEZEICHNUNG JAHRESVERBRAUCH 4. Abnahme und Preis Der Kunde beauftragt den Lieferanten mit der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kunden an Erdgas an die oben genannte Lieferanschrift. Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW Arbeitsblatt G 260 der Gruppe (H) mit einem unter Berücksichtigung der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten durchschnittlichen Brennwert von ca. H0 n = 11,1 kwh/m³. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatts swa Erdgas Basis. 5. Annahme, Laufzeit, Kündigung Gewünschter Lieferbeginn: Nächstmöglich Zum 01. (Monat) (Jahr) Das Vertragsverhältnis kommt durch Bestätigung der (im Folgenden Lieferant genannt) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten GasGVV) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend findet die beigefügte Erdgasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Anwendung. * freiwillige Angabe >> weiter auf Seite 2

4 7. Datenaustausch mit der Schufa/Bonitätsprüfung Der Kunde willigt ein, dass der Lieferant der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft Daten für die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Erdgasliefervertrages übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei gewahrt. 8. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ ), Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden im Buchungstext auf dem Kontoauszug mitgeteilt. VORNAME/NAME KONTOINHABER POSTLEITZAHL/ORT KREDITINSTITUT I B A N: B I C: D E ı ı ı ı ı ı Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den umseitig (unter Ziffer 1) benannten Vertragspartner. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für alle weiteren Lieferverträge zwischen Ihnen und dem Lieferanten. Es ersetzt alle bisherigen Einzugsermächtigungen/Lastschriftmandate. UNTERSCHRIFT 9. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Erdgasvertrages erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 10. Auftragserteilung Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens einen Monat nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Stand Oktober 2014 DATUM, UNTERSCHRIFT D E S A U F T R A G G E B E R S

5 Ja, ich will swa Erdgas Basis 1. Kunde Auftraggeber Herr Frau Titel BRANCHE Hoher Weg 1, Augsburg Tel Fax Registergericht Augsburg HRB Geschäftsführer: Dr. Walter Casazza, Klaus-Peter Dietmayer VORNAME/NAME GEBURTSTAG* TELEFON FIRMA FAX / * Der Lieferant kann dem Kunden über die zuvor genannte -Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etc.) zusenden. REGISTERGERICHT/HANDELSREGISTERNUMMER STEUERNUMMER Lieferanschrift (Nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) 2. Rechnungsanschrift (Nur ausfüllen, wenn abweichend von Punkt 1) Für Kunde VORNAME/NAME 3. Bisheriger Erdgasbezug Anderer Lieferant KUNDENNUMMER VERTRAGSKONTONUMMER NAME LIEFERANT (Bitte Kopie der letzten Erdgasrechnung beilegen) ZÄHLERNR. GGF. ZÄHLPUNKTSBEZEICHNUNG JAHRESVERBRAUCH 4. Abnahme und Preis Der Kunde beauftragt den Lieferanten mit der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kunden an Erdgas an die oben genannte Lieferanschrift. Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW Arbeitsblatt G 260 der Gruppe (H) mit einem unter Berücksichtigung der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten durchschnittlichen Brennwert von ca. H0 n = 11,1 kwh/m³. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatts swa Erdgas Basis. 5. Annahme, Laufzeit, Kündigung Gewünschter Lieferbeginn: Nächstmöglich Zum 01. (Monat) (Jahr) Das Vertragsverhältnis kommt durch Bestätigung der (im Folgenden Lieferant genannt) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages, etc.) erfolgt sind. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten GasGVV) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend findet die beigefügte Erdgasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Anwendung. * freiwillige Angabe >> weiter auf Seite 2

6 7. Datenaustausch mit der Schufa/Bonitätsprüfung Der Kunde willigt ein, dass der Lieferant der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft Daten für die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Erdgasliefervertrages übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei gewahrt. 8. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ ), Zahlungen aus diesem Auftragsverhältnis von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden im Buchungstext auf dem Kontoauszug mitgeteilt. VORNAME/NAME KONTOINHABER POSTLEITZAHL/ORT KREDITINSTITUT I B A N: B I C: D E ı ı ı ı ı ı Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den umseitig (unter Ziffer 1) benannten Vertragspartner. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für alle weiteren Lieferverträge zwischen Ihnen und dem Lieferanten. Es ersetzt alle bisherigen Einzugsermächtigungen/Lastschriftmandate. UNTERSCHRIFT 9. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Erdgasvertrages erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 10. Auftragserteilung Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens einen Monat nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Stand Oktober 2014 DATUM, UNTERSCHRIFT D E S A U F T R A G G E B E R S

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