Pressegesetz. Inhalt: Online Journalismus und Recht. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann

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1 Pressegesetz Föderale Struktur der Bundesrepublik jedes Land ein Pressegesetz Spezifiziert die Grundrechte des GG Einschränkendes Gesetz nach Art 5 Abs. 2 Inhalt: Freiheit der Presse Aufgabe der Presse Informationsrecht Redakteur Kennzeichnungspflicht Gegendarstelllung Beschlagnahme Zeugnisverweigerungsrecht 1

2 Selbstregulierung der Medien Deutscher Presserat Pressekodex Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch ethisch vertretbar Inhalt: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Sorgfalt Richtigstellung Berufsgeheimnis Grenzen der Recherche Trennungsgebot Diskriminierungsverbot Rügenabdruck 2

3 Ehr- und Persönlichkeitsschutz Jeder Mensch ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt (Art. 2 I ivm Art 1 I) passiver Schutz - in Ruhe gelassen werden autonome, freie Entwicklung Anspruch auf Achtung durch andere Menschen Jeder darf sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen wehren, nicht gegen Meinungen Vergröberungen, Übertreibungen, Ausschmückungen sind zulässig Unvollständige bzw verkürzte Berichterstattung ist nicht zulässig Zitate: falsche Zitate sind eine unwahre Tatsachenbehauptung 3

4 ehrverletzende Äußerungen u.u. Strafbar nach 185 bis 187 StGB Definition: Kundgabe der Miß- oder der Nichtachtung Beleidigungsfähigkeit Formalbeleidigungen Menschen, abgrenzbare Gruppen, nicht aber Kollektive (alle Christen) Polizist = Bulle Schmähkritik Nicht mehr Sache, sondern Diffamierung der Person steht im Vordergrund Menschenwürdeverletzungen unwahre Tatsachenbehauptung können auch ehrverletzend sein Als Journalist kann man sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen Sachlichkeit und Informationsinteresse der Öffentlichkeit 4

5 Unterscheidungshilfe Ehrenrührige Äußerung Tatsachenbehauptung Meinungsäußerung unwahr wahr bewusst / erwiesen unbewusst / nicht erwiesen Intimsphäre betroffen Sozialsphäre betroffen nicht geschützt Sorgfaltspflicht nicht erfüllt Ehrenschutz geht vor Sorgfaltspflicht erfüllt Abwägung Ehrenschutz geht vor Formalbeleidigung/ Schmähkritik Menschwürdeverstoß Abwägung Ehrenschutz geht vor schlicht herabsetzend Abwägung 5

6 Besondere Persönlichkeitsrechte Namensrecht, 12 BGB Recht am eigenen Bild, 22 KUG Urheberpersönlichkeitsrecht, 12 ff. UrhG Schutz der Ehre und des guten Rufes, 185 ff StGB Datenschutz Geheimnisschutz, 202 ff StGB Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, 201 StGB 6

7 weitere Grenzen der Berichterstattung Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener pornographische Darstellungen Offenbarung von Staatsgeheimnissen Beleidigung ausländischer Staatpersonen Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Gewaltdarstellungen Aufstachelung zum Rassenhass 7

8 Abwägung: für die Zulässigkeit Herausragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit (zeitgeschichtliche Relevanz) Schutz elemntarer Rechtsgüter Dritter (Warnung von entlaufenden Sträfling) Geringer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Veröffentlichung hat nur eine geringe Breitenwirkung Betroffene hat selbst Anlass für Äußerung gegeben Betroffene nur schwer identifizierbar Bericht ist ausgewogen Tatsachen sind bereits bekannt Resozialisierungsinteresse wird nicht gefährdet mehrere Quellen bestätigen Bericht 8

9 Abwägung: gegen die Zulässigkeit Veröffentlichung befriedigt die reine Sensationslust und Neugier Verfolgung privater und eigennütziger Ziele Persönlichkeit des Betroffenen wird zwangskommerzialisiert elementare Rechtsgüter des Betreffenen werden gefährdet erhebliche Vermögensnachteile beim Betroffenen drohen Prangerwirkung Beeinträchtigung des Ansehen des Betroffenen Kinder und Jugendliche Betroffene hat nur einen geringen Bekanntheitsgrad Berichterstattung erwähnt ganz bewusst nicht entlastende Umstände Veröffentlichung hat eine große Breitenwirkung 9

10 Rechtsbehelfe gegen Massenmedien Sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtliche Haftung möglich Haftung erfordert ein Verschulden --> journalistische Sorgfaltspflicht journalistische Sorgfaltspflicht kann ein Rechtfertigungsgrund nach 193 StGB sein Nachricht auf Herkunft, Wahrheit und Inhalt prüfen und mit möglichen Beeinträchtigungen abwägen 10

11 Rechtsbehelfe gegen Massenmedien Überblick möglicher Rechtsbehelfe Widerruf (Ergänzung, Richtigstellung) Unterlassung Gegendarstellung Schadensersatz Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) Bereicherungsausgleich 11

12 Rechtsbehelfe gegen Massenmedien Widerruf Unterlassung Gegendarstellung 1004 BGB analog 823 Abs. 1 u. 2 BGB unrichtige Tatsachenbehauptung 1004 BGB analog (ivm 823 Abs. 2 und dem strafr. Ehrenschutz 823 Abs. 1, 824, 826 BGB unrichtige Tatsachenbehauptung Gefahr eines Eingriffs, Wiederholungsggefahr Landespressegesetz Tatsachenbehauptung, berechtigtes Interesse der betroffenen Person Schädiger muss falsche Tatsachenbehauptung durch richtige ergänzen oder ersetzen Tatsachenbehauptung darf vom Schädiger nicht (mehr) verbreitet werden Schädiger hat die Schilderung des Geschädigten wiederzugeben 12

13 Rechtsbehelfe gegen Massenmedien Schadenersatz Ersatz immaterieller Schäden (Schmerzensgeld) Bereicherungsausgleich 823 ff. BGB ivm Schutzgesetz Art. 2 Abs. 1 GG ivm Art. 1 Abs. 1 GG 812 Abs. 1 S. 1 BGB Tatsächlicher materieller Schaden, Rechtsgutverletzung Kausalität, Vorsatz schwerer Eingriff in das allg. Persönlichkeitsrecht, schweres Verschulden, keine andersweitige Ausgleichmöglichkeit etwas erlangt, in sonstiger Weise, auf Kosten des Verletzen Ersatz in Geld fürr erlittene Vermögensnachteile Schädiger muss Ersatz in Geld für den immateriellen Schaden leisten Herausgabe des tatsächlich erlangten Gewinn 13

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