Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2016

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1 Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2016 Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen und die Feuerwehrangehörigen im Rhein-Hunsrück-Kreis -1 -

2 Inhaltsverzeichnis Seite Ausbildungskonzept FwDV 2 3 Ansprechpartner/Medien 4 Bestimmungen 5 Anmeldeverfahren/Ummeldungen/Abmeldungen Allgemein Hinweise und Verhaltensregelungen 7 der Lehrgangsteilnehmer Lehrgangs- und Prüfungsordnung der 10 Feuerwehr-Kreisausbildung Lehrgänge und Seminare 2016, Kurzübersicht 12 Lehrgänger und Seminare 2016, 14 Aufteilung auf die Gebietskörperschaften Lehrgänge: Truppführer 15 Sprechfunker 16 Atemschutzgeräteträger 17 Maschinist 18 Bootsführer 19 Chemikalienschutzanzugträger 20 Motorsägenlehrgang 21 Fortbildung Kreisausbilder-Boot (FKBo) 22 UKW-Sprechfunkzeugnis -Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 24 Herausgeber: Feuerwehr-Kreisausbildung Rhein-Hunsrück-Kreis Stand:

3 Ausbildungskonzept FwDV 2 Legende: Technische Ausbildung Truppausbildung Lehrgang: UBI 20 h Lehrgang: RTB/MZB Bootsführer 40 h/ 46 h Lehrgang: Motorsägenlehrgang 20 h Lehrgang: Truppführer 35 h Lehrgang: Maschinist 35 h Ausbildung: Truppmann Teil 2 (Zwei-Jahresprogramm) 80 h Lehrgang: CSA-Träger 16 h Lehrgang: Atemschutzgeräteträger 25 h Lehrgang: Sprechfunker 16 h Lehrgang: Truppmann Teil 1 (Grundausbildung) 70 h -3 -

4 Ansprechpartner/Medien Kreisverwaltung Für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Kreisverwaltung des Rhein- Hunsrück-Kreises zuständig. Die Aufgaben nimmt das Sachgebiet 34.8 (Notfallplanung und Katastrophenschutz) wahr. Der zuständige Ansprechpartner ist: Claudia Rüdesheim 06761/ / Anschrift: Ludwigstraße Simmern Kreisausbildung Innerhalb der Feuerwehren des Rhein-Hunsrück-Kreises ist der stellvertretende Kreisfeuerwehrinspekteur bzw. der Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung für die Kreisausbildung zuständig. Christian Albrecht, stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur 06744/ (privat) bzw. 0171/ (mobil) Peter Müller, Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung 06543/500961(privat) bzw / (dienstlich) Internet-Auftritt Die Web-Seite der Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück-Kreises ist unter erreichbar. -4 -

5 Bestimmungen Anmeldeverfahren/Ummeldungen/Abmeldungen Die hier angebotenen Lehrgänge, Seminare und Workshops stehen in erster Linie den Aufgabenträgern im Rhein-Hunsrück-Kreis Verfügung. Sind bei den Angeboten noch Plätze frei, können diese auf der Internetseite der Feuerwehr-Kreisausbildung unter eingesehen werden. 1. Anmeldeverfahren Die Anmeldung eines Teilnehmers erfolgt durch den für die Aus- und Fortbildung zuständigen Aufgabenträger (Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung) in Absprache mit dem zuständigen Wehrleiter und ist an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises zu richten. In dringenden Fällen kann die Anmeldung auch durch den Wehrleiter erfolgen! Die Meldung erfolgt durch Übersendung der bekannten Exceltabelle per . Bitte auf die Richtigkeit der persönlichen Daten (insbesondere Schreibweise des Namens, etc.) besonders achten. Mit der Meldung bestätigt der Aufgabenträger oder Wehrleiter als entsendende Stelle, dass der Teilnehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Lehrgang bzw. Seminar erfüllt. Der Aufgabenträger/Wehrleiter muss die Anmeldung bis spätestens 1 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs/Seminars an die Kreisverwaltung senden. Die eingehenden Anmeldungen werden bei der Kreisverwaltung gesammelt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl für einen Lehrgang überschritten werden, wird eine Zuteilung der Plätze gemeinsam durch die Kreisverwaltung und den Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung erfolgen. Die Aufgabenträger informieren die Lehrgangsteilnehmer in eigener Zuständigkeit über den Lehrgang und geben den Teilnehmern die allgemeinen Hinweise zur Kreisausbildung und den Stundenplan rechtzeitig bekannt. Die Lehrgangstermine und Zeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Stundenplan. Die endgültigen Stundenpläne werden den Lehrgangsteilnehmern bei Beginn des Lehrgangs ausgehändigt. 2. Ummeldungen Eine Umbuchung der Anmeldung auf eine inhaltsgleiche Veranstaltung ist grundsätzlich möglich. Für die Ummeldung gelten die Bestimmungen der Ziffer 1 entsprechend. Die Ummeldung erfolgt per bis 1 Woche vor Beginn. (Ausnahme: Bootsführerlehrgang Dort ist eine kurzfristige Ummeldung nur bis max. 3 Wochen vor dem Lehrgangsbeginn möglich!). 3. Abmeldungen Eine Abmeldung ist per Mail oder schriftlich möglich und muss der Kreisverwaltung bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Alternativ können auch andere, für den Lehrgang nicht berücksichtigte Teilnehmer, der Kreisverwaltung gemeldet werden. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer ohne Abmeldung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, behält sich die Kreisverwaltung eine Rückfrage beim Aufgabenträger bzw. Wehrleiter mit der Anforderung einer Begründung für das Fernbleiben vor. -5 -

6 4. Absage von Lehrgängen/Seminaren Wird bei einem Lehrgang oder Seminar die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält es sich die Kreisverwaltung in Absprache mit dem Leiter der Feuerwehr- Kreisausbildung bzw. dem stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. In einem derartigen Fall wird der Aufgabenträger bzw. der Wehrleiter informiert. Der Aufgabenträger hat die Absage der Veranstaltung dem angemeldeten Angehörigen der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes mitzuteilen. 5. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen/Freie Lehrgangsplätze Das aktuelle Programm sowie wichtige Informationen zu den Lehrgängen bzw. Seminaren sind im Internet auf der Webseite der Feuerwehr-Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück- Kreises unter zu finden. Freie Lehrgangsplätze werden 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung unter der Rubrik Freie Lehrgangsplätze eingestellt. Bei Bedarf können Interessenten den freien Lehrgangsplatz per an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises melden. Meldungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Wehrleiter bzw. des zuständigen Aufgabenträgers vorgenommen werden. -6 -

7 Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln für die Lehrgangsteilnehmer Um einen reibungslosen Veranstaltungsverlauf zu garantieren, ist es erforderlich, dass sich alle Teilnehmer an Lehrgänge bzw. Seminaren an die nachfolgenden Regelungen halten. Anweisungen von Veranstaltungsleitern und Ausbildern Den dienstlichen Anweisungen des Lehrgangsleiters bzw. der Ausbilder sind Folge zu leisten. Lehrgangsteilnehmer, die in groben Maß gegen die Verhaltensregeln verstoßen, können vom Lehrgangsleiter nach Anhörung von der Veranstaltung zeitweise oder generell ausgeschlossen werden. Pünktlichkeit, Teilnahme am Lehrgang Die Teilnehmer erscheinen bitte stets pünktlich (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) zum Lehrgang. Die Teilnahme am Lehrgang verspricht nur dann Erfolg, wenn der Lehrgang vollständig absolviert wird. Regelungen zu Fehlzeiten sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu finden. Kleiderordnung Während der gesamten Veranstaltung ist eine ordentliche und saubere Dienstkleidung zu tragen. Bei praktischen Unterweisungen ist grundsätzlich folgende persönliche Schutzausrüstung, gemäß UVV Feuerwehren (GUV-V C 53), zu tragen: Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Im Einzelfall und nach Art des Lehrgangs kann von dieser Regelung abgewichen werden. Spezielle Regelungen, insbesondere bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger und Motorsägenausbildung, sind in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen zu finden. Parken/Parkplätze Die Feuerwehr-Ein- und Ausfahrten vor den Feuerwehrgerätehäusern sind freizuhalten. Die Fahrzeuge der Lehrgangsteilnehmer sind in Simmern auf dem Parkplatz des Finanzamtes (das Parken auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses Simmern ist nicht gestattet) bzw. in Kastellaun auf dem Parkplatz gegenüber des Feuerwehrgerätehauses abzustellen. Aufenthalt im Feuerwehrgerätehaus Die Kreisausbildung ist in den Feuerwehrgerätehäusern nur Gast. Wir bitten die Lehrgangsteilnehmer sich dementsprechend zu verhalten. Insbesondere sind die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Fahrzeughalle nur in Begleitung eines Ausbilders zu betreten. -7 -

8 Ausbildungszeiten Die Ausbildungszeiten werden vom Lehrgangsleiter bekannt gegeben. Diese Zeiten sind Vorgaben für die Ausbilder. Es kann jedoch zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass die Veranstaltung früher oder später als abgedruckt endet. In seltenen Fällen können einzelne Termine verschoben oder getauscht werden. Verpflegung In der Mittagspause wird samstags ein Mittagessen (Suppe und Hauptgericht) sowie ein nichtalkoholisches Getränk (0,5 l) den Lehrgangsteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nichtalkoholische Getränke können während den Lehrgängen bzw. Seminaren kostenpflichtig erworben werden. Lernerfolgskontrolle für Lehrgänge Mit Abschluss jeder Ausbildung ist festzustellen, ob die Teilnehmenden das Ausbildungsziel erreicht haben (siehe 18 Abs. 1 FwVO). Der Lehrgangsleiter teilt zu Beginn der Veranstaltung mit, ob ein Leistungsnachweis erfolgt, wie der Leistungsnachweis abläuft (Form und Inhalt) und welche Punktzahl zum Bestehen des Leistungsnachweises erforderlich ist. Nähere Regelungen hierzu sind in der Lehrgangsund Prüfungsordnung zu finden. Handys/Funkmeldeempfänger Handys und Funkmeldeempfänger sind während der Veranstaltung auszuschalten oder auf die Funktion lautlos zu stellen. Unfälle und Mängel Auftretende Mängel oder Unfälle sind unverzüglich dem jeweiligen Ausbilder oder dem Lehrgangsleiter mitzuteilen. Für nachträglich gemeldete Mängel oder Unfälle kann gegebenenfalls keine Haftung übernommen werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist auf die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu achten. Fahrzeug- und Gerätepflege Die für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Ausbildung wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Einsatzfalle sind die Fahrzeuge umgehend nach Anweisung des Ausbilders einzuräumen. Fahrzeug- und Gerätebedarf Für den praktischen Teil der Ausbildung werden zum Teil feuerwehrtechnisches Gerät und Einsatzfahrzeuge aus den Einheiten der Teilnehmer benötigt. Die Gemeinden werden ausdrücklich darum gebeten, dieses Gerät zur Verfügung zu stellen. Details werden zwischen dem Lehrgangsleiter und den betreffenden Wehrleitern bzw. den Lehrgangsteilnehmern in Absprache mit dem Wehrführer/Wehrleiter abgeklärt. -8 -

9 Rauch- und Alkoholverbot Während der gesamten Veranstaltungsdauer gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Lediglich in den Pausen ist das Rauchen erlaubt. Hierzu wird vom jeweiligen Ausbilder ein Platz zugewiesen. Vorschriften Die Kreisausbildung wird auf Grundlage, des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der Feuerwehrverordnung, den geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt. Darüber hinaus besteht eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis. Motivation, Eignung, Belastung, Selbststudium Wir bitten die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass Sie am Lehrgang aktiv teilnehmen und mitarbeiten müssen. Unmotivierte Lehrgangsteilnehmer erreichen häufig das Lehrgangsziel nicht und stören darüber hinaus den Ablauf des gesamten Lehrgangs. Fragen, Anregungen Für Fragen zur Kreisausbildung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten Sie Anregungen zur Optimierung der Kreisausbildung haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit. Wir sind ständig an einer Verbesserung und Optimierung interessiert. Auch stehen Ihnen der Ausbildungsleiter der Kreisausbildung, Herr Peter Müller, der stv. Kreisfeuerwehrinspekteur Christian Albrecht und der Kreisfeuerwehrfeuerwehrinspekteur Stefan Bohnenberger jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. -9 -

10 Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Feuerwehr- Kreisausbildung Lehrgangs- und Prüfungsordnung vom I. Überprüfung der theoretischen Kenntnisse mittels einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle mit Ankreuz- und Antwortfragen Punktegrenzen: Lehrgänge Sprechfunker, Maschinist: Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 61 Punkte der möglichen 100 Punkte erreicht wurden. Soweit die Punktezahl zwischen 55 und 60 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Überprüfung. Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger, Truppführer: Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Punkte der möglichen 100 Punkte erreicht wurden. Soweit die Punktezahl zwischen 60 und 69 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Überprüfung. Bewertung von Ankreuzfragen (Problemfälle): 2 vorgegebene Antworten sind richtig 3 oder mehr Antworten angekreuzt, davon 1 oder 2 richtig: Keine Punkte 1 richtige und 1 falsche Antwort angekreuzt: Keine Punkte 1 richtige Antwort angekreuzt: Halbe Punktzahl 1 vorgegebene Antwort ist richtig 2 oder mehr Antworten angekreuzt, davon 1 richtig: Keine Punkte II. Täuschung bei der Überprüfung der theoretischen Kenntnisse Soweit ein Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der theoretischen Überprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, ist seine Prüfung als nicht bestanden zu bewerten. Die Feststellung trifft der Lehrgangsleiter in Absprache mit dem Leiter der Kreisausbildung und dem stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur

11 III. Fehlzeiten Sollte ein Lehrgangsteilnehmer aus zwingenden privaten oder beruflichen Gründen fehlen, ist die Fehlzeit spätestens bis zum übernächsten Lehrgang nachzuholen. Die Fehlzeit darf einen Tag bzw. 9 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Ansonsten ist der Lehrgang komplett zu wiederholen. Eine Fehlzeit bis zu einem halben Tag bzw. 5 Stunden kann in zwingenden Ausnahmefällen mit Einverständnis des Lehrgangsleiters auch ohne Nachholung toleriert werden. Beim Lehrgang Atemschutzgeräteträger sind keine Fehlzeiten möglich. IV. Legasthenie/Lernschwäche Die Lehrgangsteilnehmer werden zu Beginn eines Lehrganges vom Lehrgangsleiter über das Vorliegen von Legasthenie/Lernschwäche befragt. Beim Vorliegen einer solchen Einschränkung besteht die Möglichkeit der mündlichen Prüfung. Der Lehrgangsleiter entscheidet in Absprache mit zwei weiteren Kreisausbildern über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung. V. Inkrafttreten Diese Lehrgangs- und Prüfungsordnung findet ab April 2014 Anwendung und ändert die Prüfungsordnung vom Simmern, Kreisausbildung der Feuerwehren im Rhein-Hunsrück-Kreis -11 -

12 Lehrgänge und Seminare 2016, Kurzbersicht Lehrg.- Nr. Bezeichnung Datum Tage Teilnehmer Bemerkungen 01/16 Motorsägenlehrgang 02./03./ , SA 15 Lehrgangsort: Sargenroth 02/16 Motorsägenlehrgang 13./14./ , SA 15 Lehrgangsort: Sargenroth 03/16 Sprechfunker 18./19./ / DO, 24 Lehrgangsort: Kastellaun 04/16 UKW- Sprechfunkzeugnis - Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 27./ / SA, SO SA SA, SO 12 Lehrgangsort: Ingelheim/ Bingen 05/16 Truppführer 04./ / / /16 Atemschutzgeräteträger (mit G 26-Bescheinigung) 08./ / SA 18 07/16 Fortbildung Kreisausbilder-Boot (FKBo) 22./23./ /16 Sprechfunker 19./20./ / DO, 24 09/16 CSA-Träger 09./10./ DO, 12 10/16 Maschinist 16./17./ /16 Sprechfunker 18./19./ / /16 Maschinist 01./02./ DO, SA SA DO, DO, SA SA

13 Lehrg.- Nr. Bezeichnung Datum Tage Teilnehmer 13/16 Truppführer 23./ / / Bemerkungen 14/16 Atemschutzgeräteträger (mit G 26- Bescheinigung) 28./ / SA 18 15/16 Sprechfunker 10./11./ / DO, 24 16/16 UKW- Sprechfunkzeugnis - Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 12./ / SA, SO SA SA, SO 12 Lehrgangsort: Oberwesel -13 -

14 Lehrgänge und Seminare 2016, Aufteilung auf die Gebietskörperschaften -14 -

15 Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel (Verantwortung des Truppführers) Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1 und Teil 2 und Sprechfunker Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen 39 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Feuerwehrgerätehaus Simmern 11 der Feuerwehrverordnung i.v.m. Ziffer 2.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 32 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Link Ausbildung Truppführer LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock Persönliche Schutzausrüstung Keine -15 -

16 Technische Ausbildung Lehrgang Sprechfunker (analog und digital) Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1 Lehrvortrag Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen (Funkübungen) 29 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Feuerwehrgerätehaus Simmern oder Kastellaun 12 der Feuerwehrverordnung i.v.m. Ziffer 3.1 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 24 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Schreibmaterial und Notizblock Planzeiger Kartenkunde Persönliche Schutzausrüstung Fahrzeuge für die Funkübungen am zweiten Wochenende (werden vom Lehrgangsleiter zusammen mit den Lehrgangsteilnehmern in Absprache mit deren Wehrführern/Wehrleitern festgelegt) Link Ausbildung Sprechfunker LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Die Vorlage von Nachweisen für die Module A und B ist aufgrund der neuen Gestaltung des Lehrgangs nicht mehr erforderlich

17 Technische Ausbildung Lehrgang Atemschutzgeräteträger Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1 und Sprechfunker Vollendung des 18. Lebensjahres Uneingeschränkte G26.3-Tauglichkeit Körperliche Fitness Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen 35 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Feuerwehrgerätehaus Simmern 12 der Feuerwehrverordnung i.v.m. Ziffer 3.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Teilnehmerzahl: 18 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Link Ausbildung Atemschutzgeräteträger LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock Nachweis G26.3-Tauglichkeit Überdruckmaske Flammschutzhaube Persönliche Schutzausrüstung Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen! Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein: - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen, - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen, - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann

18 Technische Ausbildung Lehrgang Maschinist Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1 und Teil 2 und Sprechfunker (soweit in der eigenen Einheit Sprechfunk vorhanden ist) (Gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeuge in der eigenen Einheit) Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung 35 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Feuerwehrgerätehaus Simmern 12 der Feuerwehrverordnung i.v.m. Ziffer 3.3 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 24 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Link Ausbildung Maschinist LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock Persönliche Schutzausrüstung Löschfahrzeuge bzw. Tragkraftspritzenfahrzeuge (nach Anweisung durch den Lehrgangsleiter und in Absprache mit den Wehrführern/Wehrleitern) Keine -18 -

19 Technische Ausbildung Lehrgang Bootsführer Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern, Fachliche Ausbildung im Sinne des 14 der UVV-Feuerwehr. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführer Geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootsführerscheinbewerber) Die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen Besitz des Kfz-Führerscheins am Tage der Prüfung Mindestens deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung min. 72 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ausbildungsorte in der Verbandsgemeinde St. Goar- Oberwesel bzw. der Stadt Boppard Schreiben des Ministeriums des Innern und des Sport vom 14. Mai 1985 AZ 381/814-02/56 Teilnehmerzahl: 12 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Link Ausbildung Bootsführer LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock Persönliche Schutzausrüstung Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N Bedarfsmeldungen für den Lehrgang können an die Kreisverwaltung abgegeben werden. Sofern ein Lehrgang stattfindet, erhalten die angemeldeten Teilnehmer die ausstehenden Informationen. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen der Teilnehmer müssen min. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der KV Rhein- Hunsrück eingegangen sein!!! Die Prüfung findet in Koblenz durch Prüfer der LFKS statt. Nach erfolgreicher Teilnahme, kann auf Antrag, die erworbene Berechtigung zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnengewässern als allgemeiner Sportbootführerschein Binnen anerkannt werden

20 Technische Ausbildung (Landesregelung Rheinland-Pfalz) Lehrgang Chemikalienschutzanzugträger Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Gesetzliche Grundlagen: Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger Uneingeschränkte G 26.3-Tauglichkeit Gesundheitliche Eignung Körperliche Fitness Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung 17 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Feuerwehrgerätehaus Simmern 12 der Feuerwehrverordnung i.v.m. der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Teilnehmerzahl: 12 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Link Ausbildung Chemikalienschutzanzugträger LFKS: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock Nachweis G26.3-Tauglichkeit Überdruckmaske Persönliche Schutzausrüstung Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen! Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein: - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen, - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen, - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann

21 Zusatzangebot Motorsägenlehrgang Ziel des Lehrgangs: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Lehrgangs: Ort des Lehrgangs: Ziel dieses zweitägigen Seminars ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für den sicheren und fachgerechten Einsatz und Umgang mit der Motorsäge bei einfachen Arbeiten im Wald an liegendem Holz unter Beachtung der GUV-I 8624 Modul 1-2, GUV-I 8651 und der GUV-V C 51, sowie am Spannungssimulator des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführer Vollendung des 18. Lebensjahres Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung 13 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Wechselnd, wird vor Beginn des Lehrgangs mitgeteilt Teilnehmerzahl: 12 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Hinweise zum Lehrgang: Schreibmaterial und Notizblock (freitags) Schutzausrüstung bestehend aus: Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr Gesichtsschutz Schnittschutzhose bzw. Schnittschutzbeinlinge Gehörschutzstöpsel Evt. Kettensäge (wird beim Theorieunterricht festgelegt, ob zusätzliche Kettensägen benötigt werden und wer diese mitbringt) Keine -21 -

22 Zusatzangebot Fortbildung Kreisausbilder-Boot (FKBo) Ziel des Seminars: Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Ziel des Fortbildungsseminars ist die Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse sowie Fertigkeiten zur Ausbildung von Bootsführern. Schwerpunkte sind die Revierkunde, die Erläuterungen von aktuell geänderten Vorschriften sowie die Umsetzung theoretischer Grundlagen im Rahmen der praktischen Ausbildung. Hierbei insbesondere die Durchführung praktischer Übungen auf dem Gewässer sowie nautischer und seemännischer Arbeiten. Abgeschlossene Ausbildung zum Kreisausbilder- Boot (Alternativ: Erfahrener Bootsführer min. 4 Jahre Inhaber des Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenwasserstraßen Inhaber des Berechtigungsscheins zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenwasserstraßen (Alternativ: Abgeschlossene Ausbildung zum Ausbilder für Bootsführer bei den Hilfsorganisationen die im Katastrophenschutz mitwirken und Inhaber eines Führerscheins analog zur Sportbootführerscheinverordnung sind Unterrichtsgespräch Praktische Übungen Dauer des Seminars: 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Davon 4 Einheiten in Theorie und 8 Einheiten in der Praxis Ort des Seminars: St. Goar, Oberwesel, sowie der Rhein zwischen RK 548 und 560 Teilnehmerzahl: Max. 24 Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: RTB/MZB nach DIN des jeweiligen Aufgabenträgers (je Einheit) Persönliche Schutzausrüstung Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N Schreibmaterial und Notizblock -Fortsetzung nächste Seite

23 Hinweise zum Seminar: Neben den Kreisausbilder-Boot können, je nach Belegung des Seminars, auch erfahrene Bootsführer aus den Rheinanliegerkommunen sowie vom Wasserrettungszug des Rhein-Hunsrück Kreises am Fortbildungsseminar teilnehmen. Eine entsprechende Anmeldung hat frühzeitig durch den jeweiligen Aufgabenträger zu erfolgen. Eine Abschlussprüfung findet nicht statt

24 Zusatzangebot UKW-Sprechfunkzeugnis-Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Ziel des Seminars: Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), so dass die Teilnehmer anschließend berechtigt sind Binnenfunkanlagen auf Wasserrettungsfahrzeugen zu bedienen und zu beaufsichtigen Voraussetzungen zur Teilnahme: Methodik: Dauer des Seminars: Ort des Seminars: Teilnehmerzahl: Mitzubringende Unterlagen bzw. Ausrüstung: Inhaber des Berechtigungsscheines zum Führen von Booten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenwasserstraßen (der Sportbootführerschein-Binnen ist nicht ausreichend) Unterrichtsgespräch Praktische Übungen 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten mit anschließender Prüfung (siehe Hinweis zum Seminar) Oberwesel, Ingelheim oder Bingen Max. 12 (6) (seitens des Landkreises Rhein-Hunsrück) Schreibmaterial und Notizblock Zusätzlich zur 1. Unterrichtsstunde: - 2 gleiche Passbilder (nicht älter als 3 Monate) und - eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) -Fortsetzung nächste Seite

25 Hinweise zum Seminar: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (theoretischen) und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung eines Fragebogens, der in 60 Minuten schriftlich beantwortet sein muss. Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Teilen: Fehlerfreie Abgabe von Not-, Dringlichkeitsoder Sicherheitsmeldungen Fehlerfreie Aufnahme von Not-, Dringlichkeitsoder Sicherheitsmeldungen Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk; Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen inkl. Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die Fachstelle der Wasser -und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für Verkehrstechniken. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI, welches auf allen Bundeswasserstrassen gültig ist

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