Staatliche Beihilfe N 339/2005 Deutschland Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.III.2006 K(2006) 815 endg. Betreff: Staatliche Beihilfe N 339/2005 Deutschland Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee Sehr geehrter Herr Bundesminister, I. VERFAHREN 1. Mit Schreiben vom 7. Juli 2005 meldete Deutschland eine Beihilfemaßnahme zur Finanzierung des Müllheizkraftwerks MHKW Rothensee an. Deutschland nahm Bezug auf Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 vom 22. März über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags und bat die Kommission zu bestätigen, dass es sich bei der angemeldeten Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Auf Anfragen der Kommission lieferte Deutschland am 16. September, 8. Dezember 2005 und am 25. Januar 2006 weitere Auskünfte zu potenziellen beihilferechtlichen Konsequenzen des Vorhabens. II. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2. Nach einer Ausschreibung wählte die Stadt Magdeburg MHKW Rothensee als Abfallwirtschaftsbetrieb für die Abfallsammlung und -beseitigung im Raum Magdeburg aus. Beide Parteien schlossen einen Entsorgungsvertrag, der die Abfallbehandlungspflichten des MHKW Rothensee und die Verpflichtung Magdeburgs zur Vergütung der Abfallbeseitigung enthielt. 1 ABl. L 83 vom , S. 1. Seiner Exzellenz Herrn Franz-Walter Steinmeier Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt 1 D Berlin Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2)

2 3. Das MHKW Rothensee wird den Abfall in dem von ihren Gesellschaftern, d.h. dem E.ON-Konzern, der 51 % der Anteile an MHKW hält und der Städtische Werke Magdeburg GmbH, die 49 % der Anteile hält, zwischenfinanzierten Müllheizkraftwerk entsorgen. Die Stadt Magdeburg ist mit 54 % Mehrheitsgesellschafter der Städtischen Werke Magdeburg. 4. Es ist geplant, die Investition teilweise durch Forfaitierung zu finanzieren. In diesem besonderen Fall bedeutet Forfaitierung, dass das MHKW einen Teil seiner Entgeltforderungen gegenüber der Stadt Magdeburg (etwa 62 % des Gesamtentgelts für die Abfallbeseitigung) an ein Bankenkonsortium (Helaba und Commerzbank) abtritt. Der entscheidende Aspekt des Finanzierungsmodells besteht darin, dass die Stadt Magdeburg in einer Zusatzvereinbarung auf Einreden bezüglich der genannten Forderungen verzichtet ( Einredeverzicht ). Dies bedeutet, dass die Stadt Magdeburg keine Einwände gegen die Begleichung dieses Teils des im Entsorgungsvertrag vorgesehenen Entgelts gegenüber dem MHKW Rothensee erheben kann. 5. Nach Angaben Deutschlands ergeben sich die günstigeren Finanzierungskonditionen für das Vorhaben nicht aus der Forfaitierung, sondern aus dem in der Zusatzvereinbarung vorgesehenen Einredeverzicht. Bei Anwendung des geplanten Modells würde das MHKW Rothensee die Finanzierung des Baus des Müllheizkraftwerks zu ähnlichen Konditionen wie die Kommunen erhalten. Nach Berechnung des Bankenkonsortiums würde der Zinssatz um [ ] * Basispunkte ermäßigt und einen Barwert von [ ] EUR haben. Diesen Betrag gibt das MHKW Rothensee im Wege einer Einmalzahlung an die Stadt Magdeburg weiter. 6. Gegenstand der Anmeldung Deutschlands ist nicht das Forfaitierungsvorhaben insgesamt, sondern nur die Zusatzvereinbarung über den Einredeverzicht der Stadt Magdeburg betreffend 62 % ihrer Ansprüche gegenüber MHKW. Die Zusatzvereinbarung sieht ferner vor, dass das MHKW Rothensee diese Ansprüche einwendungs- und einredefrei an das Bankenkonsortium verkauft. III. WÜRDIGUNG 7. Die Kommission hat geprüft, ob diese Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag zugunsten der MHKW Rothensee darstellt. 8. Im Rahmen des Forfaitierungsmodells verkauft das MHKW Rothensee seine aus dem Entsorgungsvertrag abgeleiteten Entgeltforderungen, die einen Nominalwert von [ ] EUR haben, an das Bankenkonsortium. Wie gewöhnlich bei solchen Geschäften wird der Verkaufspreis als Barwert der Einnahmen berechnet, auf die während der Vertragsdauer Ansprüche bestehen. Der von der Bank bei dieser Berechnung zugrunde gelegte Abzinsungssatz wird selbstverständlich eine Risikoprämie, die die Lage des Verkäufers, d.h. des MHKW Rothensee wiedergibt, umfassen. Die verkauften Forderungen fallen jedoch unter die Zusatzvereinbarung, nach der die Stadt Magdeburg auf Einreden verzichtet. Damit garantiert die Stadt de facto, dass sie die Forderungen vollständig begleichen wird. Für das Bankenkonsortium liegt das Risiko daher nicht mehr bei dem MHKW Rothensee, sondern bei der Stadt Magdeburg. Durch die Kombination aus Forfaitierungsmodell und Zusatzvereinbarung ergeben sich daher Kommunalkreditbedingungen. * Geschäftsgeheimnis 2

3 9. Obwohl das Bankenkonsortium eine einwendungs und einredefreie Forderung und damit einen Vorteil gegenüber der Situation ohne die Zusatzvereinbarung erhält, zahlt es dem MHKW den Kaufpreis so, als wenn der Kreditnehmerwechsel nicht stattgefunden hätte. 10. Das Bankenkonsortium hat den Kaufpreis von [ ] Mio. EUR auf der Grundlage der Kapitalwertmethode, einer markgerechten Berechnungsmethode, kalkuliert. Wesentliche Faktoren des Kaufpreises sind vor allem die Laufzeit der Forderungen und der Abzinsungssatz. Mit der Zusatzvereinbarung des Forfaitierungsmodells und dem Kreditnehmerwechsel räumt das Bankenkonsortium einen Abzinsungssatz von [ ] % ein. 11. Ohne das Forfaitierungsmodell in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung würde der Abzinsungssatz höher liegen. Auf der Grundlage der üblichen Bankpraxis hat das Bankenkonsortium berechnet, dass die sich aus der Zusatzvereinbarung und dem Kreditnehmerwechsel ergebende Risikosenkung einen um [ ]Basispunkte ermäßigten Zinssatz ergibt. 12. Deutschland hat nachgewiesen, dass diese Berechnung marktgerecht ist. Das MHKW Rothensee hatte verschiedene Finanzinstitute um Angebote gebeten und letztlich die Finanzierungsbedingungen mit dem Bankenkonsortium Commerzbank AG/Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ausgehandelt. Diese Banken sind nicht an anderen Teilen des Projektes beteiligt. 13. Ohne die Zusatzvereinbarung und den Kreditnehmerwechsel hätte der Abzinsungssatz bei [ ] % gelegen. Der zugrunde gelegte ermäßigte Zinssatz entspricht einem Wert von [ ] EUR, der den vom Bankenkonsortium für die Forderungen des MHKW gezahlten Preis erhöht. Dies bedeutet, dass das MHKW von dem Bankenkonsortium lediglich einen Kaufpreis von [ ] EUR anstatt der [ ] Mio. EUR erhalten hätte. Demzufolge zahlt das Bankenkonsortium MHKW einen um [ ] EUR höheren Kaufpreis, als wenn die Zusatzvereinbarung nicht getroffen worden wäre. 14. Infolge dessen erhält das MHKW Rothensee aufgrund der Zusatzvereinbarung letztlich einen Barwertvorteil in Form des um [ ] EUR erhöhten Kaufpreises. 15. Da das MHKW Rothensee den o.g. Betrag vollständig an die Stadt Magdeburg weiterleitet, wird keine Begünstigung beim MHKW Rothensee aufgrund der Zusatzvereinbarung verbleiben. Die Stadt erhält den vollständigen Gegenwert des Einredeverzichts im Rahmen der Zusatzvereinbarung. Außerdem hat Deutschland bestätigt, dass sich aus der Forfaitierung und der Zusatzvereinbarung kein Vorteil für die Besteuerung vom MHKW Rothensee ergibt. 16. Der Wert des Einredeverzichts muss außerdem im Hinblick auf das eingegangene Risiko der Stadt Magdeburg bestimmt werden, falls das MHKW Rothensee den Vertrag zur Abfallbehandlung nicht erfüllt. Allerdings erachtet die Kommission ein solches Risiko als sehr gering. Zunächst ist die Stadt Magdeburg in der Lage, 38 % ihrer Ansprüche ohne jegliche Beschränkungen durchzusetzen bevor die Gesamtheit der Ansprüche die 62 % der Ansprüche erreicht, auf die sich der Einredeverzicht erstreckt. Dieser Bereich würde lediglich dann betroffen, wenn die geleisteten vertraglichen Dienstleistungen völlig unzureichend wären. 3

4 17. Aus den von der Commerzbank und der Helaba zur Verfügung gestellten Informationen geht hervor, dass die Banken bereit wären, die vorgeschlagene Transaktion auch dann zu finanzieren, wenn es keinen Einredeverzicht der Stadt Magdeburg geben würde. In diesem Fall würden jedoch die für die Finanzierung geforderten Zinszahlungen um [ ] Basispunkte erhöht werden. 18. Eine Bewertung der aus dem Einredeverzicht resultierenden Risiken für Magedeburg sollte auch berücksichtigen, das die Abfallsammlung und verbrennung ein vergleichsweise stabiles Geschäft darstellt. Ohne Verzögerung hat das MHKW Rothensee bereits seinen Betrieb aufgenommen und hat bisher ohne Betriebsunterbrechungen gearbeitet. Außerdem ist die Stadt Magdeburg gegenüber einer möglichen Insolvenz des MHKW Rothensee abgesichert. Die Gesellschafter des MHKW Rothensee haben sich im Hinblick auf die Stadt Magdeburg verpflichtet dem MHKW eine Kreditlinie von [ ] Millionen EUR einzuräumen und haben diese Verpflichtung der Kommission vorgelegt. 19. Da die Stadt Magdeburg indirekt (über ihre Beteiligung an den Städtischen Werken Magdeburg, die mit 49 % an dem MHKW Rothensee beteiligt sind) Miteigentümer des MHKW Rothensee ist, kann sie im Falle der nicht Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen einschreiten. 20. Außerdem ist das MHKW Rothensee Mitglied im Ausfallverbund Norddeutscher Müllverbrennungsanlagen und damit gegenüber Betriebsunterbrechungen abgesichert. Zusätzliche Kosten aufgrund der Abfallbehandlung durch ein anderes Mitglied des Verbundes würden im Bedarfsfall von der Betriebsunterbrechungsversicherung der MHKW Rothensee gedeckt. 21. Die Kommission muss sowohl die besonderen Bedingungen dieses Falles bezüglich der Finanzierung durch Einbeziehen einer Forfaitierung berücksichtigen als auch die Tatsache, dass die Stadt Magdeburg mit mehreren Banken diesbezüglich Verhandlungen geführt hat. Diese Verhandlungen hatten schließlich zu einem Übereinkommen mit zwei Banken geführt, die nicht an anderen Bereichen dieser Projektfinanzierung beteiligt sind. Daher geht die Kommission davon aus, dass die Vergütung für den Einredeverzicht den Marktpreis widerspiegelt. 22. Die Kommission kommt deshalb zu dem Schluss, dass mit der Forfaitierung in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung kein Vorteil für das MHKW Rothensee oder für das Bankenkonsortium Commerzbank und Helaba verbunden ist. Deshalb handelt es sich bei der Maßnahme um keine staatliche Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag. IV. Schlussfolgerung 23. Da das MHKW Rothensee durch die Zusatzvereinbarung in Verbindung mit der Forfaitierung nicht begünstigt wird, stellt die Maßnahme keine staatliche Beihilfe dar und ist deshalb gemäß Artikel 87 Absatz 1 mit dem EG-Vertrag vereinbar. Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht veröffentlicht werden sollen, werden Sie gebeten, die Kommission hiervon innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dessen Eingang unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Erhält die Kommission keinen derart begründeten Antrag innerhalb der vorerwähnten Frist, so geht sie davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf der Internet-Seite an Dritte einverstanden 4

5 sind. Ihr Antrag ist per Einschreiben oder Telekopiergerät an folgende Anschrift zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Kanzlei Staatliche Beihilfen, SPA 3 6/5 B-1049 Brüssel Fax Nr.: + 32 (0) Mit vorzüglicher Hochachtung Für die Kommission Neelie Kroes Mitglied der Kommission 5

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