Geschäftsordnung. Soweit Kompetenzen/Aufgabenzuordnungen hier nicht genannt sind, ist die Gesamtvorstandschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsordnung. Soweit Kompetenzen/Aufgabenzuordnungen hier nicht genannt sind, ist die Gesamtvorstandschaft"

Transkript

1 Geschäftsordnung Zur Abwicklung der Vereinsgeschäfte durch den Geschäftsführenden Vorstand, den Gesamtvorstand, die Abteilungen und die Ausschüsse erlässt der Gesamtvorstand nach 9 Abs. 2 der Vereinssatzung nachfolgende Geschäftsordnung. Soweit Kompetenzen/Aufgabenzuordnungen hier nicht genannt sind, ist die Gesamtvorstandschaft zuständig. 1. Geschäftsführende Vorstandschaft Aufgabenbereiche der Vorsitzenden In 8 Abs. 2 ist festgelegt, dass die Zuständigkeiten bzw. Aufgabenbereiche der vier gleichberechtigten Vorsitzenden in einer Geschäftsordnung festzulegen ist. Vorsitzender Sport und Sparten : Bernhard Weeger Koordination zwischen Vorstandschaft und Sparten Ansprechpartner für die Sparten bzw. den Sportbetrieb im Grundsätzlichen - Belegung der DJK-Sporthalle und der angemieteten Schulturnhalle Kontakt zum BLSV und den DJK- Sportverband Vorsitzende Kultur : Resi Kopp Betreuung der Mitglieder (Geb.-Tage, Jubiläen, Ehrungen) - Kontakt zur Stadt, Kirche und anderen Vereinen, Ansprechpartner für Vereinsfeste: Faschingsball, Oldie-Musiknacht, Rad- und Wandertag, Sonnwendfeier, Adventsfeier, Sternlesmarkt Verwaltung/Pflege und Wartung der vorhandenen mobilen Geräte (z.b. Geschirr, Grill) Vorsitzende Verwaltung und Finanzen : Simone Wiesenberg Leitung der Sitzungen - Veröffentlichungen Pflege der Homepage Finanzen Jugendschutzbeauftragtes bzw. -koordination Vorsitzende Sportstätten und Sportanlagen : Thomas Hubinger Organisation des Unterhalts, Instandsetzung Wartung und Reparatur - Organisation von Vereinsveranstaltungen: Neujahrsempfang, Mitgliederversammlung, Ehrenabend, Vereinsarchiv 2. Sitzungen der Gesamtvorstandschaft o Einladung mit Angabe der wichtigsten Punkte der Tagesordnung und der vorgesehenen Beschlussfassungen. o Ladungsfrist: mind. 5 Tage. o Protokollierung: Tagesordnung und mind. die Beschlüsse. o Die Beschlüsse sind nach der Sitzung allen Mitgliedern des GesVO bekannt zugeben. o Dringlichkeitsanträge können auch per Umlaufbeschluss erfolgen es müssen mind. die Hälfte der Mitglieder der GesVO zustimmen in der nächsten Ges- VO-Sitzung ist darüber zu berichten. Geschäftsordnung Seite 1 von 6

2 3. Kassenführung des Hauptvereins 3.1 Kompetenzen zur Genehmigung von Ausgaben im Einzelfall (=einmalig bzw. Jahressumme) Geschäftsführer bis 500 Euro 1 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes bis oder mehr Mitglieder des GfVO bis Kompetenz für Maßnahmen Anweisung von Einzelausgaben im Rahmen von durch den Gesamtvorstand genehmigten Maßnahmen durch den Schatzmeister, Geschäftsführer oder ein Mitglied des GfVO. 3.3 Regelmäßige Ausgaben (incl. Verbandsabgaben und Versicherungen) Erstmalige Genehmigung durch GesVO oder wie unter Tz. 3.1 angegeben. Zahlungsanordnung/Zahlungsbestätigung durch den Schatzmeister ohne Betragsbegrenzung 3.4 Geldanlagen Kurzfristig: Schatzmeister oder ein Mitglied des GfVO Langfristig: Geschäftsführer oder 1 Mitglied des GfVO 3.5 Aufnahmen von Krediten und Darlehen Kurzfristig im Rahmen der laufenden Kassenführung: > Schatzmeister oder Geschäftsführer bis 5 T > ein Mitglied des GfVO bis 10 T Langfristig durch Gesamtvorstandschaft oder im Rahmen von genehmigten Maßnahmen durch Geschäftsführer und ein GfVO. 4. Verwendung von Vereinsgeldern 4.1 Nach der Vereinssatzung dürfen Mittel des Vereins nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen und Geschenke begünstigt werden. 4.2 Barauslagen für den Verein müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Entstehung mit dem Hauptverein bzw. der Sparte abgerechnet werden. 4.3 Geschenke an Mitglieder für besondere Anlässe/Jubiläen dürfen max. 40 Euro betragen. Größere Beträge bedürfen im Ausnahmefall der Begründung und müssen von einem Mitglied des GfVO genehmigt werden. Geschäftsordnung Seite 2 von 6

3 5. Anstellung von Übungsleitern und sonstigen Arbeitnehmern Art Anstellung von Übungsleitern Sonstige Arbeitnehmer Regelung o Nur im Rahmen des nach den in 3 Nr. 26 EStG vorgegebenen Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung (ÜL-Freibetrages) o Genehmigung durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes. o Die Aus-/Fortbildungskosten können auf Antrag und nach Zustimmung eines Mitgliedes des Geschäftsführenden Vorstandes erstattet werden. o Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes werden ermächtigt auch sonstige Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für geringfügig Beschäftigte oder im Rahmen der sogen. 1-Euro-Job-Regelung anzustellen. Darüber hinaus ist die Gesamtvorstandschaft zuständig. 6. Ausstellung von Spendenbescheinigungen Geldspenden müssen über ein Konto des Hauptvereins laufen Spendenbescheinigungen bedürfen der Unterzeichnung durch den Schatzmeister sowie dem Geschäftsführer bzw. ein Mitglied des GfVO 7. Aufnahme von neuen Mitgliedern Mit der Registrierung/Aufnahme von Mitgliedern ist a) der Versicherungsschutz i.r. der Sportversicherung des BLSV b) die Erhebung der Hauptvereins- sowie der Spartenbeiträge und c) die Dauer der Mitgliedschaft w. langjähriger Vereinstreue verbunden. Daher muss ein Aufnahmeantrag erstellt werden bei (gleichwohl ob bereits Mitglied oder nicht): bei der Beantragung eines Spielerpasses bei der namentlichen Meldung zu einem Fachverband bei der mehr als dreimaligen Teilnahme an einem regelmäßigen Sportangebot. Der Aufnahmeantrag ist an die Kassiererin/den Kassier, an ein Mitglieder der GfVO oder den Geschäftsführer weiterzuleiten. Geschäftsordnung Seite 3 von 6

4 8. Zahlung einer Ehrenamtspauschale (s. 10 der Satzung) 1. Für Mitglieder der GesVO (Wahlämter) 2. Für folgende Auftragsämter: Platzwart/e und Gerätewart/e 3. Max. Höhe: steuerl. Freibetrag gem. 3 Nr. 26a EStG - individuelle Festlegung durch ein Mitglied des GfVO 4. Der Ehrenamtsinhaber muss die Inanspruchnahme des steuerl. Freibetrages bestätigen. 9. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen aus dem Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind umsatz- und körperschaftssteuerpflichtige Einnahmen. Daher sind diese Einnahmen in der Buchhaltung des Hauptvereins bzw. der Sparten entsprechend zu verbuchen. Art der Einnahmen Bewirtungen gegen Entgelt (bei Vereinsfesten bzw. bei Sportveranstaltungen) Trikotspenden/Werbeschriften auf Trainingsanzügen von Dritten mit Werbeaufschriften Werbe- und Sponsorenverträge (incl. Werbeanzeigen in Vereinsveröffentlichungen/-publikationen Regelung o Nicht-Sportliche Veranstaltungen müssen von einem Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes genehmigt werden. o Bewirtungen bei Sportveranstaltungen müssen mit einem Mitglied des des GfVO bzw. dem Geschäftsführer abgestimmt werden. Sind einem Mitglied des GfVO oder dem Geschäftsführer mitzuteilen (Kopie der Rechnung des Lieferanten). Bedürfen der Zustimmung eines Mitgliedes des GfVO. 10. Erstattung von Fahrtkosten Über die Erstattungsregelungen von Fahrtkosten entscheidet vom Grundsatz die Gesamtvorstandschaft. Bisher sind hierzu keine Regelungen festgelegt. Bei diesen Regelungen (soweit sie erlassen werden) sind Vorschriften für steuerfreie Erstattungen zu beachten: o Besorgungsfahrten sowie Fahrten von Übungsleitern/Betreuern ohne Vergütung > pro gefahrenen km max. 0,30. o Fahrten von Übungsleitern mit Vergütung zu Auswärtsspielen (von W-E aus) > pro gefahrenen km 0,30 zzgl. je Mitfahrer 0,02. Geschäftsordnung Seite 4 von 6

5 11. Der Hauptverein übernimmt folgende Ausgaben für den Sportbetrieb für die Jugendförderung: a) Kosten für Schiedsrichter, Mannschaftsstartgelder und Turniergebühren b) Kosten für Startgelder/Turniergebühren für Einzelsportler können auf Antrag in Höhe von 50 % erstattet werden. für den allgemeinen Sportbetrieb a) Jährliche Verbandsabgaben (jedoch ohne Meldegebühren für Mannschaften/Sportler, Kosten für Pass-/Lizenzgebühren oder Verbandszeitschriften) soweit nicht besondere Regelungen für einzelne Sparten getroffen sind. b) Kosten für Sportgeräte und andere Ausgaben auf Antrag. 12. Abteilungen / Sparten 12.1 Grundsätzliches: o Die Abteilungen/Sparten sind rechtlich unselbständige und organisatorische Untergliederungen des Vereins. o Die Abteilungen/Sparten nehmen im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinszweckes die Aufgaben für die jeweilige Sportart wahr. Dazu zählt auch die Vertretung des Vereins in den Belangen der Fachsportart gegenüber externen Institutionen/Fachverbänden. o Abteilungen/Sparten regeln die fachlichen Aufgaben des Sportbetriebes und die Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebes selbständig, jedoch unter Beachtung der Vorgaben der Satzung und ergänzender Bestimmungen des Vereins. o Verträge mit Außenwirkung können nur durch die Gesamtvorstandschaft, dem Geschäftsführenden Vorstand bzw. einem Mitglied des GfVO abgeschlossen werden Organe und Versammlungen: o Organe der Abteilungen/Sparten: mind. Spartenleiter/in sowie Sparten- Kassenverwalter/in. o Mindestens alle zwei Jahre ist von der Spartenleitung eine Spartenversammlung einzuberufen dort sind u.a. auch der Kassenbericht vorzutragen und Wahlen durchzuführen. Die Versammlung ist zu protokollieren Kopie an ein Mitglied der GfVO. o Die Mitglieder des GfVO haben das Recht an Versammlungen/Sitzungen der Abteilungen/Sparten teilzunehmen Erhebung von Spartenbeiträgen: o Jede Sparte hat einen eigenen Spartenbeitrag zu erheben. o Über die Höhe des Spartenbeitrages entscheidet die jeweilige Spartenleitung bzw. die GesVO. Die GesVO kann bezüglich der Spartenbeiträge auch entsprechende Regelungen erlassen. Geschäftsordnung Seite 5 von 6

6 12.4. Kassenführung der Sparten: o Die Kassenführung obliegt der jeweiligen Spartenleitung im Rahmen der zur Verfügungen stehenden Geldmittel. o Die Sparten dürfen Ihren Konten nicht überziehen und auch keine Kredite und Darlehen aufnehmen. o Der Spartenkassier hat jährlich bis Ende Februar des Folgejahres eine Kassenabrechnung zu erstellen und diese zusammen mit den Belegen und Kontoauszügen an den Geschäftsführer zur Archivierung, entsprechend der Vorgaben der Steuerrechtlichen Vorgaben, zu übergeben. Beschlossen in der Sitzung der Gesamtvorstandschaft am ! Geschäftsordnung Seite 6 von 6

Finanzordnung des SVT

Finanzordnung des SVT Ausgabe Rev. 0, vom 06.05.2012 Finanzordnung des SVT Die Finanzordnung, gemäß 11.9 der Satzung enthält die Richtlinien über die Verteilung der finanziellen Mittel in den Abteilungen und dem Gesamtverein.

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

(Name und Sitz) Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v.

(Name und Sitz) Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. 1 S A T Z U N G Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen: Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. Er hat seinen Sitz in Petershagen. Der Verein

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Finanzordnung der Schützengilde Gärtringen 1985 e.v. (beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2013) Inhalt: 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im

Mehr

SATZUNG. TURNVEREIN 1895 e.v. GLATTBACH

SATZUNG. TURNVEREIN 1895 e.v. GLATTBACH SATZUNG TURNVEREIN 1895 e.v. GLATTBACH 1 NAME, SITZ UND ZWECK 1. Der Turnverein 1895 Glattbach mit Sitz in Glattbach (Ufr.) hat den Zweck das Turn und Sportwesen zu fördern, den Geist und Körper zu kräftigen

Mehr

Sportverein Mering e.v.

Sportverein Mering e.v. Finanz- und Geschäftsordnung Sportverein Mering e.v. MITGLIED DES BAYERISCHEN LANDESSPORT-VERBANDES GEGRÜNDET 1925 Sportverein Mering e.v. * Tratteilstraße 50 * 86415 Mering * Tel.: 08233 / 9364 Gebilligt

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung des Sportvereins Plate e.v.

Satzung des Sportvereins Plate e.v. Satzung des Sportvereins Plate e.v. 1 Name und Sitz Der Sportverein Plate e.v. hat seinen Sitz in 19086 Plate. 2 Ziele, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2.2.

Mehr

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für

Mehr

Genehmigung dieser Ordnung durch die Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2006.

Genehmigung dieser Ordnung durch die Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2006. 1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss 4 Verwaltung der Finanzmittel 5 Erhebung und Verwendung der Finanzmittel 6 Zahlungsverkehr 7 Eingehen von Verbindlichkeiten

Mehr

Finanzordnung. des Turnverein Miesbach von 1863 e.v.

Finanzordnung. des Turnverein Miesbach von 1863 e.v. Finanzordnung des Turnverein Miesbach von 1863 e.v. 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v.

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v. Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Auf der Grundlage der Satzung 10 (4), des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch- Oderland e.v., wird folgende Ordnung zur Realisierung der Finanzarbeit

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Mehr

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v.

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Krummwiesen 15A 85095 Denkendorf Tel.: 08466/725 9035 Fax: 08466/725 9036 Email: verein@sv-denkendorf.de Homepage: http://www.sv-denkendorf.de Aufnahmeantrag Zum 1..../...

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

TSV Bobingen 1910 e.v. Jugendordnung CHRISTIAN SCHREIER

TSV Bobingen 1910 e.v. Jugendordnung CHRISTIAN SCHREIER 0 TSV Bobingen 1910 e.v. Jugendordnung JO CHRISTIAN SCHREIER - 1 - Inhaltsverzeichnis Jugendordnung des TSV Bobingen 1910 e.v. Seite Leitsätze zur Jugendordnung 2 1 Anerkennung der Jugendordnung 3 2 Zugehörigkeit

Mehr

S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v.

S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v. S a t z u n g des Turn- und Sportvereins Bad Kissingen 1876 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Bad Kissingen 1876 e.v." und hat seinen Sitz in 97688

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

S A T Z U N G. des Sportclubs Arminia Ickern e.v.

S A T Z U N G. des Sportclubs Arminia Ickern e.v. S A T Z U N G des Sportclubs Arminia Ickern e.v. 1 Der Sportclub Arminia Ickern e. V. mit Sitz in Castrop-Rauxel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien. Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Verantwortlich: Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der CSU Christina Löwinger

Mehr

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.

Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach

Mehr

!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz

!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz 1 Name und Sitz Satzung (1) Der am 4.April 1980 in Übach-Palenberg gegründete Verein führt den Namen - 1. FC Rheinland Übach-Palenberg - (2) Der Sitz des Vereins ist Übach-Palenberg (3) Er ist in das Vereinsregister

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt).

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck

Mehr

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v.

Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v. Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v. 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Melle e.v., hat seinen Sitz in Melle und erstreckt sich über Melle und

Mehr

Seite 1. Satzung der. Präambel

Seite 1. Satzung der. Präambel Seite 1 Satzung der Präambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterstützungsbedürftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

4.5.1. S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf

4.5.1. S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf 4.5.1 S A T Z U N G*) vom 21.04.1966 des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf *) zuletzt geändert durch 10. Änderungssatzung vom 05.12.2006 Die Industrie- und Handelskammer Bonn und die

Mehr

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung

Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Methler 1830 e.v. und hat seinen Sitz in Kamen, Stadtteil Methler. 2. Die Farben sind Blau-Weiß. 3.

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise

Mehr