Die Liquidation der GmbH und UG

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1 Dr. Matthias Schneider/Walter Hippel Die Liquidation der GmbH und UG Gesellschafts- und verfahrensrechtlicher Ablauf einer optimalen Liquidation Kompaktwissen für GmbH-Berater

2 Walter Hippel/Dr. Matthias Schneider Die Liquidation der GmbH und UG Gesellschafts- und verfahrensrechtlicher Ablauf einer optimalen Liquidation

3 DATEV eg, Nürnberg (Verlag) Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany Mandelkow GmbH, Herzogenaurauch (Druck) Joh. Leupold GmbH & Co.KG, Schwabach (Umschlagdruck) Angaben ohne Gewähr Stand: Dezember 2010 DATEV-Artikelnummer: / wissensvermittlung@service.datev.de

4 Editorial Die Beendigung einer GmbH spielt im Wirtschaftsleben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Entgegen einer landläufig verbreiteten Meinung wird das Ende einer GmbH im Regelfall nicht durch Insolvenz, sondern durch die Liquidation herbeigeführt. Den jährlich ca GmbH-Insolvenzen stehen rund Liquidationen gegenüber. Anders als zur Insolvenz gibt es aber zur Liquidation nur verhältnismäßig wenig Literatur und Rechtsprechung. Dies führt in der Praxis sehr häufig zu erheblichen Problemen insbesondere für die Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger, da die Liquidation im Gesetz nur unzureichend geregelt ist. Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte der ordnungsgemäßen gesellschaftsrechtlichen Liquidation einer GmbH dargestellt. Die Ausführungen gelten gleichermaßen für die durch das MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (UG), da diese lediglich eine Unterform der GmbH ist. Von der Darstellung weitgehend ausgenommen sind das Steuerrecht und die Bilanzierungsgrundsätze. Diese sind neben der Liquidationsrechnungslegung die Besteuerung auf Gesellschaftsebene und des Abwicklungserlöses bei den Gesellschaftern. Die Liquidationsrechnungslegung umfasst neben der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft die Liquidationseröffnungsbilanz, Jahresabschlüsse, Liquidationszwischen- und -schlussbilanz sowie die Liquidationsschlussrechnung. Bei der Besteuerung auf Gesellschaftsebene stehen die Körperschaftsteuer nebst Ermittlung des Liquidationsgewinns sowie Gewerbe- und Umsatzsteuer im Mittelpunkt steuerlicher Beratung. Bei der Besteuerung des Abwicklungserlöses sind der maßgebliche Gewinn- bzw. Verlustzeitpunkt und die Abgrenzung von Kapitalerträgen zum Liquidationserlös als Veräußerungserlös zu beachten. Nürnberg, im Dezember 2010 Walter Hippel Dr. jur. Matthias Schneider 1

5 Der Inhalt im Überblick 1 Die wichtigsten Begriffe 7 2 Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation 9 3 Anwendbare Vorschriften 11 4 Auflösungsgründe Der Auflösungsbeschluss Im Gesellschaftsvertrag geregelte Auflösungsgründe Gesellschaftsinsolvenz Vermögenslosigkeit 15 5 Beratung im Vorfeld einer Liquidation 16 6 Bestellung und Abberufung des Liquidators Möglichkeiten der Bestellung eines Liquidators Bestellung der Liquidatoren durch die Gesellschaft/ Gesellschaftsvertrag/Satzung Bestellung der Liquidatoren durch das Gericht Möglichkeiten der Amtsniederlegung/Abberufung Amtsniederlegung Abberufung 20 3

6 7 Vertretungsbefugnis der Liquidatoren/ Rechtsstellung zur Gesellschaft Vertretungsbefugnis der Liquidatoren Befreiung des Liquidators vom Verbot des Selbstkontrahierens Befreiung gekorener Liquidatoren Befreiung geborener Liquidatoren Rechtsstellung des Liquidators zur Gesellschaft Begründung eines Anstellungsvertrags mit dem Liquidator Vergütung des Liquidators Kündigung eines Anstellungsvertrags mit Liquidator Abschluss einer Haftpflichtversicherung 28 8 Aufgaben der Liquidatoren und Ablauf des Liquidationsverfahrens Auflösungsbeschluss Eintritt in Liquidationsphase Antrag auf Auflösung der Gesellschaft Anmeldung der Liquidatoren Aufgaben der Liquidatoren Erstellung einer Eröffnungsbilanz Angaben im geschäftlichen Verkehr 33 4

7 8.6 Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft Erfüllung von Verbindlichkeiten/Verpflichtungen Einziehung von Forderungen/Verwertung von Aktiva Handels- und steuerrechtliche Pflichten des Liquidators Insolvenzantragspflicht des Liquidators Haftung des Liquidators Verteilung des Vermögens Haftung des Liquidators bei fehlerhafter Verteilung Wirkung des Sperrjahres Ende der Liquidation 40 9 Nachtrags- und Notliquidation Besonderheiten bei Liquidation einer Freiberufler-GmbH Anhang 47 5

8 1 Die wichtigsten Begriffe Die im Rahmen der Beendigung einer GmbH häufig verwendeten Begriffe werden oft nicht im richtigen Zusammenhang genannt. Dies liegt auch an der teilweise unglücklichen Formulierung der wesentlichen Vorschriften im GmbHG. Auflösung: Entgegen der Überschrift des 5. Abschnitts des GmbHG ( 60 ff. GmbHG) bedeutet der Begriff Auflösung nicht, dass damit die GmbH nicht mehr existent ist. Vielmehr bedeutet Auflösung nur das Ende der GmbH als werbender Gesellschaft. Löschung im Handelsregister: Dieser Begriff bezeichnet den registerrechtlichen Vorgang. Jedoch beweist die Löschung im Handelsregister noch nicht abschließend das absolute Ende der GmbH. Dies wird deutlich, wenn nach Löschung noch Vermögenswerte auftauchen. In einem solchen Fall kommt es in der Regel zu einer Nachtragsliquidation (íkapitel 9). Abwicklung: Weit umfassender ist der Begriff der Abwicklung, wie er im Folgenden auch verwendet wird. Abwicklung meint den gesamten Prozess der Beendigung einer GmbH inklusive Auflösung und Löschung. Am Beginn der Abwicklung steht mithin die Auflösung der GmbH. Es folgt die Liquidierung der Vermögenswerte, ggf. Verteilung des Erlöses an Gesellschafter sowie Gläubiger und am Ende die Löschung der GmbH von oben genanntem Ausnahmefall abgesehen. Geborene Liquidatoren: Im Regelfall wird die GmbH durch den/die bisherigen Geschäftsführer fortgeführt. Diese werden als geborene Liquidatoren bezeichnet. Gekorene Liquidatoren: Werden durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Beschluss der Gesellschafterversammlung außerhalb der GmbH stehende Dritte als Liquidatoren bestimmt, so werden diese als gekorene Liquidatoren bezeichnet. Dazu zählen auch durch das Registergericht bestellte (befohlene) Liquidatoren. 7

9 1. Die wichtigsten Begriffe Î Hinweis Das absolute Ende der GmbH tritt demnach erst dann ein, wenn die GmbH zum einen im Handelsregister gelöscht ist und Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind (Lehre vom Doppeltatbestand). 8

10 2 Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation Die nachfolgende Checkliste zeigt den Regelablauf einer Liquidation: Beschlussfassung über Auflösung und Auflösungszeitpunkt durch die Gesellschafterversammlung mit der satzungsmäßigen Mehrheit; ansonsten 75 %; Bestellung des Liquidators oder der Liquidatoren durch die Gesellschafterversammlung; Abschluss eines Anstellungsvertrags, der Vertretung; Prüfung, ob Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB vorliegt, ggf. durch Gesellschafterbeschluss bzw. Satzungsänderung nachholen; Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister; Aufstellung der Liquidationseröffnungsbilanz innerhalb von 3 Monaten; Prüfung, ob Insolvenzantragsgründe vorliegen; Einmalige Bekanntmachung der Auflösung und des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger und den satzungsbestimmten Veröffentlichungsorganen; Angabe des Zusatzes i. L. auf Geschäftspapieren der Gesellschaft sowie Anpassung der weiteren Angaben auf den Geschäftspapieren und im Impressum des Internet-Auftritts; Prüfung laufender Aktiv- und Passivprozesse; Beendigung der laufenden Geschäfte (d. h. der Geschäftstätigkeit insgesamt); Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, Befriedigung der Gläubigerforderungen; 9

11 2. Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation Verwertung des Vermögens der GmbH durch Verkäufe; Aufstellung der handels- und steuerrechtlichen Liquidationsbilanzen; Abgabe der Steuererklärung betreffend Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (meist kalenderjährlich); Einzug der Forderungen der Gesellschaft, auch gegenüber Gesellschaftern; Auszahlung von Liquidationsraten unter Beachtung des Sperrjahres; Vertragsabschluss über die Verwahrung der Bücher der Gesellschaft. Hierfür muss ausreichendes Liquidationsvermögen zur Verfügung gestellt werden; Erstellung der Liquidationsschlussrechnung über das verbleibende Gesellschaftervermögen: Ablauf des Sperrjahres, Befriedigung aller Gläubiger, Rücklagen für Steuerschulden und Vergütung bzw. Auslagen der Liquidatoren; Verteilung des Vermögens gemäß Schlussrechnung an die Anteilseigner; Anmeldung des Erlöschens der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister. 10

12 3 Anwendbare Vorschriften Entgegen dem Wortlaut des 69 Abs. 1 GmbHG, der lediglich den zweiten und dritten Abschnitt, mithin die GmbHG für anwendbar erklärt, ist zwischenzeitlich herrschende Meinung, dass auch die übrigen Abschnitte des GmbHGs anwendbar sind, soweit sich aus den Vorschriften der 66 ff. GmbHG nichts anderes ergibt. Auf Grund der fragmentarischen Regelungen zur Abwicklung einer GmbH werden vielfach auch die weit ausführlicheren Vorschriften des Aktiengesetzes im Einzelfall analog angewendet. Beispiel hierfür ist die Frage der Vergütung der Liquidatoren sowie Rechte und Pflichten eines ggf. bestehenden Aufsichtsrates. Trotz der teils unzureichenden Regelungen folgt die Liquidation weitgehend der Reihenfolge der Vorschriften des GmbHG. Diese sind: 60 GmbHG Vorliegen von Auflösungsgründen 65 GmbHG Anmeldung und Eintragung der Auflösung in das Handelsregister sowie Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern 66 GmbHG Bestellung (und ggf. Abberufung) der Liquidatoren 67 GmbHG Anmeldung der Liquidatoren in das Handelsregister und Abgabe der Versicherung bzgl. Fähigkeit zur Amtsführung 68 GmbHG Vertretungsbefugnis der Liquidatoren und Zeichnung im Außenverhältnis 69 GmbHG Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft bis zur Beendigung; anwendbare Vorschriften; Gerichtsstand der Gesellschaft 70 GmbHG Aufgaben der Liquidatoren 11

13 3. Anwendbare Vorschriften 71 GmbHG Erstellung der Eröffnungsbilanz; Gesellschafterbeschluss bzgl. Feststellung der Bilanzen und Entlastung des Liquidators; Rechte und Pflichten der Liquidatoren; Angabe i. L. auf Geschäftsbriefen 72 GmbHG Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter 73 GmbHG Wirkung des Sperrjahres 74 GmbHG Ende der Liquidation und deren Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister; Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen 12

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