Organisationsplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

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1 Organisationsplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL... 2 I LEITUNGSORGANE/WEITERE ORGANE/VERTRETUNGEN... 2 II KÜNSTLERISCH-WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN I N S T I T U T E... 3 a. Begriffsbestimmung und Errichtung... 3 b. Institutsvorständin/Institutsvorstand... 4 c. Institutsgliederung D OKTOR A T S S C H U L E N Z E N T R U M F Ü R G E N D E R F O R S C H U N G Z E N T R U M F Ü R E -LEARN I N G III DIENSTLEISTUNGSEINRICHTUNGEN S T U D I E N C E N T E R a. Aufgaben: b. Leitung: U N I V E R S I T Ä T S BI BLI O T H E K, -ARCHIV UND M U S I K I N S T R U M E N T E N S A M M L U N G a. Aufgaben: b. Leitung: Z E N T R A L E SE R V I C E E I N R I C H T U N G E N a. Aufgaben: b. Leitung: Inhaltsverzeichnis Organisationsplan gültig ab

2 Organisationsplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz [University of Music and Performing Arts Graz] gültig ab 1. Februar 2016 (Beschluss des Rektorats vom 6. April 2004, Stellungnahme des Senats vom 20. April 2004 und Genehmigung des Universitätsrats vom 7. Mai 2004, zuletzt geändert mit Beschlüssen des Rektorats vom 1. und 15. Dezember 2015, Stellungnahme des Senats vom 15. Dezember 2015, Genehmigung des Universitätsrats vom 25. Jänner 2016) Präambel Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gliedert sich in: I. Leitungsorgane/Weitere Organe/Vertretungen II. künstlerisch-wissenschaftliche Organisationseinheiten III. Dienstleistungseinrichtungen I LEITUNGSORGANE/WEITERE ORGANE/VERTRETUNGEN 1. Leitungsorgane sind die obersten Organe gemäß 20 Abs. 1 UG: a. Universitätsrat b. Rektorat c. Rektorin/Rektor d. Senat 2. Die weiteren Organe/Vertretungen sind: - Studiendekanin/Studiendekan (monokratisches Organ gemäß 19 Abs. 2 Z 2 UG) - Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen - Schiedskommission - Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal - Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Die Aufgaben der obersten Organe gemäß 20 Abs. 1 UG sowie der weiteren Organe/Vertretungen sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Gemäß 22 Abs. 1 UG leitet das Rektorat die Universität und vertritt diese nach außen. Sämtliche Planungskompetenzen werden vom Rektorat wahrgenommen. Die Umsetzung der Entscheidungen des Rektorats obliegt den künstlerischwissenschaftlichen Organisationseinheiten und den Dienstleistungseinrichtungen sowie den Stabsabteilungen und den Büros. 2

3 Stabsabteilungen sind der Rektorin/dem Rektor zugeordnet, Büros jeweils einzelnen Rektoratsmitgliedern. Zur Unterstützung der Leitungsorgane Senat und Universitätsrat, der künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten sowie des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Schiedskommission und der Studiendekanin/des Studiendekans stellt das Rektorat administratives Personal zur Verfügung. II KÜNSTLERISCH-WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONSEINHEITEN Künstlerisch-wissenschaftliche Organisationseinheiten sind Organisationseinheiten zur Durchführung von Aufgaben in der Lehre, in der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung. Dies sind: - Institute - Doktoratsschulen - Zentrum für Genderforschung (Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechter-forschung) - Zentrum für E-Learning Zur Unterstützung der künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten stellt das Rektorat allgemeines Personal zur Verfügung. Dieses Personal kann den künstlerischwissenschaftlichen Organisationseinheiten per Rektoratsbeschluss nach Anhörung des Senats direkt zugeordnet werden. Zur Verbesserung der Kommunikation der künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten untereinander findet mindestens einmal pro Semester eine Konferenz aller Leiter/innen der künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten statt. Die/Der Vorsitzende wird im Rahmen dieser Konferenz jeweils für das Folgesemester festgelegt. 1. Institute a. Begriffsbestimmung und Errichtung (1) Institute werden im Rahmen des Organisationsplans errichtet und aufgelassen. Bei Errichtung eines Instituts hat der Organisationsplan den Aufgabenbereich sowie die nähere Bezeichnung festzulegen. Im Falle der Auflösung eines Instituts hat der Organisationsplan zu bestimmen, von welchem Institut diese Aufgaben in Zukunft allenfalls wahrzunehmen sind. (2) Ein Institut hat zu umfassen: - mehrere fachverwandte künstlerische Fächer einschließlich der Fachdidaktik oder - zumindest ein wissenschaftliches Fach in seinem ganzen Umfang. Ein Institut hat den rationellen Einsatz von Räumen, Mitteln und Personal zu gewährleisten. 3

4 (3) Leitungsorgan des Instituts ist die Institutsvorständin/der Institutsvorstand. (4) Künstlerisches und/oder wissenschaftliches Universitätspersonal kann nur einem und nicht mehreren Instituten zugeordnet sein. Die Mitverwendung einer einem Institut zugeordneten Person in Doktoratsschulen bzw. im Zentrum für Genderforschung ist zulässig. b. Institutsvorständin/Institutsvorstand (1) Die Aufgaben der Institutsvorständin/des Institutsvorstandes sind: 1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat für den Zeitraum von zwei Jahren ( 22 Abs. 1 Z 6 UG) 2. Abschluss von Zielvereinbarungen über die Leistungen in Forschung oder Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre, die von den Institutsangehörigen zu erbringen sind ( 20 Abs. 5 UG) 3. Erstellung des Budgetantrags an das Rektorat 4. Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Instituts 5. Organisatorische Leitung und Koordination der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Tätigkeit im Rahmen der Entwicklung und Erschließung der Künste 6. Wahrnehmung der Funktion der/des Dienstvorgesetzten für das Institutspersonal 7. Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Universitätspersonals (mit Ausnahme der Lehre), der Geld- und Sachmittel sowie der Räume 8. Stellungnahme zu den Vorschlägen der Curriculakommissionsvorsitzenden für die Lehrbeauftragung an die Vizerektorin/den Vizerektor für Lehre 9. Mitwirkung bei Evaluierungsmaßnahmen (2) Zur Vorständin/zum Vorstand eines Instituts ist vom Rektorat auf gereihten Vorschlag der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des betreffenden Instituts eine entsprechend qualifizierte Person aus dem Kreis des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals des Instituts mit einem aufrechten Dienstoder Arbeitsverhältnis zur Universität für Musik und darstellende Kunst Graz zu bestellen. Der Vorschlag hat drei Kandidatinnen/ Kandidaten zu enthalten. (3) Zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter der Vorständin/des Vorstands des Instituts ist auf Vorschlag des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals des Instituts eine entsprechend qualifizierte Person aus diesem Kreis mit einem aufrechten Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Universität für Musik und darstellende Kunst Graz zu bestellen. Auch dieser Vorschlag hat drei Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten. (4) Die Funktionsperiode der Institutsvorständin/des Institutsvorstandes und der Stellvertreterin/des Stellvertreters beträgt vier Jahre. Die mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig. 4

5 c. Institutsgliederung Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gliedert sich in 17 Institute: (1) Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren [Composition, Theory of Music, History of Music and Conducting] Schwerpunkte liegen sowohl im Bereich der künstlerischen Lehre und der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch in wissenschaftlicher Lehre und Forschung. In Komposition besteht ein komplexes Angebot an Studienmöglichkeiten (Bachelorstudium Komposition und Musiktheorie, Masterstudium Komposition, Masterstudium Komposition- Musiktheater und Masterstudium Komposition-Computermusik, letzteres in Zusammenarbeit mit dem Institut 17; weiters wird seit dem Studienjahr 2012/13 ein Vorbereitungslehrgang in den zentralen künstlerischen Fächern Komposition und Musiktheorie angeboten). Die Ausbildung der Dirigentinnen/Dirigenten umfasst die zentralen künstlerischen Fächer und spezifischen Pflichtfächer der Studienrichtungen Bachelorstudien Dirigieren- Orchesterdirigieren, Dirigieren-Chordirigieren und Dirigieren-Korrepetition sowie der Masterstudien Dirigieren-Orchesterdirigieren, Dirigieren-Chordirigieren und Dirigieren- Korrepetition. Zusätzlich werden Vorbereitungslehrgänge in den zentralen künstlerischen Fächern Orchesterdirigieren, Chordirigieren und Korrepetition angeboten. In den genannten Studienrichtungen werden die Studierenden durch vielfältige künstlerische Auftrittsmöglichkeiten auf die berufliche Praxis vorbereitet. Das Masterstudium Performance Practice in Contemporary Music (PPCM), das im ZKF durch das Klangforum Wien bestritten wird, bildet einen essentiellen Bestandteil hinsichtlich der aufführungspraktischen Kompetenzen im Bereich der zeitgenössischen Musik. Dies wird nicht zuletzt durch regelmäßige Konzert-veranstaltungen dokumentiert. Musiktheorie setzt Schwerpunkte auf die Methodendiskussion, Theorie, Ästhetik und Analyse der Musik des Jahrhunderts. Forschungsschwerpunkt ist derzeit ein vom Fond zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung gefördertes Projekt A Context- Sensitive Theory of Post-Tonal Sound Organization ( ). Angeboten werden ein Bachelor- und Masterstudium sowie ein Vorbereitungs-lehrgang. Musikgeschichte bildet ein wissenschaftliches Fach, in dem der Gesamtbereich der musikhistorischen Entwicklung von der Antike bis zur Gegenwart (mit besonderer Berücksichtigung des Jahrhunderts) Berücksichtigung findet. Forschungsschwerpunkte waren bzw. sind besonders das Schaffen Gustav Mahlers, eine in Arbeit befindliche Abhandlung Musikgeschichte Österreichs sowie diverse interpretationsgeschichtliche Veröffentlichungen. Neben zahlreichen Publikationen wird die wissenschaftliche Außenwirkung vor allem durch internationale Symposien dokumentiert. Zudem werden institutsübergreifend Lehrveranstaltungen in den Bereichen Orchester, Chor, musiktheoretische und musikgeschichtliche Fächer sowie Ensemble-, Orchester- und Chorleitung als Pflicht- und/oder Wahlfach angeboten. 5

6 (2) Klavier [Piano] Zusammenfassung der gesamten pianistischen Ausbildung im Bereich Sololiteratur und Kammermusik für die zentralen künstlerischen Fächer Klavier im Instrumentalstudium (Bachelor- und Masterstudium Klavier) und in Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelorund Masterstudium Klassik), Kammermusik (im Masterstudium Kammermusik für StreicherInnen und PianistInnen) und Klavier-Vokalbegleitung (im Masterstudium Klavier- Vokal-begleitung), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; Klavierpraxis/Klavier für die Studienrichtungen Elektrotechnik-Toningenieur, Gesang, Instrumentalstudium, Instrumental(Gesangs)pädagogik, Katholische und Evangelische Kirchenmusik sowie für das Lehramtsstudium; entsprechende pianistische Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Schwerpunktfach Hammerklavier für die Studienpläne Klavier BA/MA, Klavier-Vokalbegleitung sowie Cembalo (Alte Musik) BA/MA; Didaktik und Methodik der Tasteninstrumente sowie Lehrpraxis Klavier für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik Bachelor; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (3) Saiteninstrumente [Strings] Ausbildung für die zentralen künstlerischen Fächer Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre, Harfe auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur sowohl für die Studienrichtungen im Instrumentalstudium (Bachelorstudien Orchesterinstrumente und Gitarre, Masterstudien Orchester-instrumente und Gitarre) als auch für Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; sowie im zentralen künstlerischen Fach Kammermusik (im Masterstudium Kammermusik für StreicherInnen und PianistInnen); entsprechende instrumentale Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Korrepetition; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und Postgradule Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (4) Blas- und Schlaginstrumente [Wind and Percussion Instruments] Ausbildung für die zentralen künstlerischen Fächer Akkordeon, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba und Schlaginstrumente auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur sowohl für die Studienrichtungen im Instrumentalstudium (Bachelor- und Masterstudien Orchesterinstrumente und Akkordeon) als auch für Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik), jeweils einschließlich der Fachdidaktik; entsprechende instrumentale Pflicht- und Wahlfächer für alle Studienrichtungen; Korrepetition; Vorbereitungs- und Hochbegabtenlehrgang Instrumentalstudium und 6

7 Postgraduale Universitäts-lehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. (5) Musikpädagogik [Music Education] Das Institut für Musikpädagogik betreut die pädagogische Ausbildung in den Studienrichtungen Musikerziehung/Instrumentalmusikerziehung (Lehramt an höheren Schulen) und Instrumental(Gesangs)pädagogik und bietet universitäre Lehrgänge, Kurse und wissenschaftliche, künstlerische und künstlerisch-pädagogische Gastvorträge zur beruflichen Weiterbildung an. Die Forschungsarbeit am Institut basiert auf einem interdisziplinären Ansatz mit Schnittstellen zur Psychologie, Neurophysiologie, Soziologie, Informations-, Erziehungs- und Sportwissenschaft, umfasst als Schwerpunkte den Einsatz Neuer Medien (E- Learning) in der Hochschul- und außeruniversitären Lehre, Lern-, Berufsfeld-, Unterrichtsund Auftrittsforschung sowie Fragen der Musiker/innengesundheit und konkretisiert sich in Fachpublikationen und in der Musikpädagogischen Schriftenreihe des Instituts. (6) Kirchenmusik und Orgel [Church Music and Organ] Ausbildung katholischer und evangelischer Kirchenmusikerinnen/Kirchenmusiker in allen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern der Kirchenmusik im Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik sowie in den Masterstudien Katholische und Evangelische Kirchenmusik. Ausbildung im zentralen künstlerischen Fach Orgel sowohl im Rahmen des Instrumentalstudiums (Bachelor- und Masterstudium Orgel) als auch in Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudium Klassik) sowie in der Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik; Wahl- und Pflichtfach Orgel für alle Studienrichtungen; Vorbereitungslehrgang Katholische und Evangelische Kirchenmusik und Postgraduale Universitätslehrgänge in den entsprechenden Studienbereichen sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste in allen genannten Bereichen. Zum Aufgabenbereich des Instituts gehört auch die Forschung in kirchenmusikalischen Disziplinen, insbesondere im Bereich der Gregorianik, der Liturgik und der Hymnologie sowie Forschung und Beratung im Orgelbau. (7) Gesang, Lied, Oratorium [Voice, Lied and Oratorio] Das Institut Gesang, Lied, Oratorium der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist von seiner Aufgabenstellung und inneren Struktur her ein Institut, das sich in erster Linie der Erschließung der Künste und der Lehre zu widmen hat. In zweiter Linie werden eine Anbindung an und die Zusammenarbeit mit der internationalen Gesangsforschungsgesellschaft gesucht und gepflegt. Die Lehre des Instituts widmet sich der stimmlichen Bildung und Ausbildung in erster Linie von SängerInnen der Sparten Oper, Lied und Oratorium, betreut aber auch alle Studierenden der Kirchenmusik und der musikpädagogischen Studienrichtungen. 7

8 Durch die Kombination von Symposien mit praktischen Workshops, werden aktuelle Themen der Aufführungspraxis, Forschung und alternative Arbeitsmöglichkeiten untersucht, überprüft und eventuell weiter entwickelt. Angeboten werden ein achtsemestriges Bachelorstudium und drei viersemestrige Masterstudien, wobei das Masterstudium Musiktheater in den wesentlichen, bühnenbezogenen Bereichen vom Institut 10 betreut wird. (8) Jazz [Jazz] Derzeit sind am Institut eingerichtet: ein Bachelorstudium in den künstlerischen Fächern Gesang, Trompete, Saxofon, Posaune, Gitarre, Klavier, Kontrabass und Schlagzeug (8 Semester) Inhalt des Bachelorstudiums Jazz ist das Erlernen einer improvisatorischen Sprache in strukturgebundenem Rahmen im Sinne der jazzimmanenten Musizierpraxis, wobei einer kommunikativ-interaktiven Spielweise besondere Aufmerksamkeit gilt. Die Studierenden werden in den wichtigsten historischen und vor allem zeitgenössischen Spielformen des Jazz und in jazzverwandten Musikrichtungen unterwiesen. ein Masterstudium in den künstlerischen Fächern Gesang, Trompete, Saxofon, Posaune, Gitarre, Klavier, Kontrabass und Schlagzeug (4 Semester) sowie ein Masterstudium in Jazzkomposition und Arrangement (4 Semester) Das Masterstudium Jazz beinhaltet eine Spezifizierung und Erweiterung der bisherigen künstlerischen Arbeit, sowie den Definitionsansatz zur Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit. Das Orchester- und Ensemblespiel stellt seit Gründung des Jazzinstituts 1965 einen besonderen Schwerpunkt im Institut dar, was es auch deutlich aus dem Durchschnitt der internationalen Jazzschulen hervorhebt. Mit der Einrichtung einer 99 Professur für Ensembleleitung Jazz, die einzigartig in Europa eingerichtet wurde, wird ab eine dritte Säule, ein Masterstudium für Ensembleleitung Jazz, angeboten werden. Neben der künstlerischen Ausbildung in den Bachelor- und Masterstudien wird den Studierenden ein breites Spektrum an Pflichtfächern wie Flöte, Klarinette, E-Bass, Elektronische Tasteninstrumente, Perkussion und Stabspiele sowie Schwer-punktstudien für die weiterführenden Masterprogramme angeboten. Das Artist in Residence Programm mit einer Fülle von Workshops und Konzerten mit internationalen KünstlerInnen auf allerhöchstem Niveau stellt ein absolutes Highlight in ganz Europa dar. (9) Schauspiel [Drama] Am Institut ist das Diplomstudium Darstellende Kunst eingerichtet. Dieses dient der Entwicklung der individuellen darstellerischen, sprachlichen, musikalischen und körperlichen Fähigkeiten und soll die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, die beruflichen Anforderungen künstlerischer und technischer Art zu erfüllen. Die Studien sollen ebenso eine praktische und theoretische Auseinandersetzung mit der dramatischen Literatur 8

9 gewährleisten wie auch die Absolventinnen und Absolventen mit den Kenntnissen der Neuen Medien, Film, Fernsehen und Hörfunk vertraut machen. Darüber hinaus wird am Institut die sprechtechnische Ausbildung für alle Studienrichtungen sowie fachbezogene Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste durchgeführt. Seit 2011 pflegt das Institut Schauspiel eine regelmäßige projektgebundene Zusammenarbeit mit Regiestudierenden der Theaterakademie Hamburg und der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin. Sie dient der ästhetischen Maßstabsbildung genauso wie der frühzeitigen Vernetzung der im späteren Berufsleben wichtigsten Partner/innen. (10) Musiktheater [Opera] Die musikdramatische Ausbildung (musikalisch und szenisch) am Institut für Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz erfolgt strikt praxisbezogen in zwei Stufen: 1. Grundausbildung, in der wesentliche Aspekte musikalischer Stilistik und Gestaltung, Körpertechnik, organische Verbindung von sängerischer und schauspielerischer Aktion sowie stückbezogenes Dialogsprechen vermittelt werden; 2. Entwicklung und Erschließung der Künste durch die Erarbeitung und Aufführung wichtiger Werke des Musiktheaters von den Anfängen bis zur Gegenwart. Das Institut für Musiktheater arbeitet produktionsbezogen mit anderen Instituten zusammen: den Instituten der Instrumentalstudiengänge, der Musikpädagogik, dem Institut für Gesang, Lied, Oratorium, dem Institut für Bühnengestaltung, dem Institut für Musikästhetik, dem Institut für Elektronische Musik und Akustik, dem Institut für Musikwissenschaft der KFUG sowie der Studienrichtung Korrepetition des Institutes 1. (11) Bühnengestaltung [Stage Design] Ziel des Diplomstudiums der Bühnengestaltung ist, die Studierenden mit den Zugangsweisen lebendiger Bühnengestaltung und deren praktischer Umsetzung vertraut zu machen und gemeinsam ihre Kreativität zu entwickeln. Der Vielfalt und dem stetigen Wandel jeglicher künstlerischen Arbeit am Theater, die auf dem Gedanken der Erneuerung beruht und nach Individualisierung sucht, wird höchste Bedeutung beigemessen. Gleichzeitig werden Innovationskraft, fächerübergreifendes Denken, Umgang mit Informationsfülle und Teamfähigkeit erarbeitet. Die Ausbildung umfasst das zentrale künstlerische Fach Bühnengestaltung mit allen dazugehörigen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern sowie Entwicklung und Erschließung der Künste in den Bereichen Bühnengestaltung und Kostümgestaltung. 9

10 (12) Oberschützen [Oberschützen] Ausbildung in allen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern der Studienrichtungen Instrumentalstudium (Bachelor- und Masterstudien Orchester-instrumente und Klavier) und Instrumental(Gesangs)pädagogik (Bachelor- und Masterstudien Klassik) für folgende zentrale künstlerische Fächer: Klavier, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba und Schlaginstrumente auf dem Gebiet der Sololiteratur, der Kammermusik und der Orchesterliteratur einschließlich Fachdidaktik und der Korrepetition. Dazu gehören auch das Orchester Oberschützen, Salonorchester, Pannonisches Blasorchester, Bläserkreis und Chor. Ergänzt wird das Lehrangebot durch postgraduale Universitätslehrgänge im Instrumentalstudium post Bachelor (p.b.) Instrumentalstudium post Master (p.m.) für die genannten zentralen künstlerischen Fächer. Zur Nachwuchsförderung werden Vorbereitungslehrgänge und Hochbegabtenlehrgänge im Instrumentalbereich Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Basstuba und Schlaginstrumente, Klavier, Orgel sowie der Universitätslehrgang: Musizieren für Kinder und Jugendliche angeboten. Die Entwicklung und Erschließung der Künste ist in allen Bereichen verankert. Zu den Aufgabenbereichen des Instituts gehört auch die musikwissenschaftliche Forschung. Als wissenschaftliche Einrichtung sind dem Institut die Pannonische Forschungsstelle sowie das Internationale Zentrum für Blasmusikforschung zugeordnet. (13) Ethnomusikologie [Ethnomusicology] Gegenstand ethnomusikologischer Forschung sind Tradition und Moderne der Musikkulturen der Welt. Sie verbindet Regionalstudien vor Ort (Feldforschung) mit einer interkulturell-vergleichenden Perspektive. Dabei werden musikalische Gestaltungsweisen ebenso untersucht wie der jeweilige kulturelle Kontext der Musik. Besonderes Interesse gilt hierbei emischen Konzepten, also sowohl explizitem wie implizitem musikalischen Wissen in den jeweiligen Kulturen. Am Institut wird einerseits Grundlagenforschung betrieben, zugleich aber auch die Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses angestrebt. Zu diesem Zweck werden Lehrveranstaltungen angeboten, die mit zeitgemäßen ethnomusikologischen Methoden und Theorien sowie ausgewählten Musikkulturen der Welt vertraut machen sollen. Zudem dienen die Lehrveranstaltungen auch der wissenschaftlichen Vertiefung künstlerischer Studien und sollen durch die Beschäftigung mit dem Fremden zur Reflexion des Eigenen anregen. (14) Musikästhetik [Aesthetics of Music] Musikästhetik untersucht grundlegende Voraussetzungen musikalischer Theorie und Praxis. Konzepte wie Klang, Form, Struktur, Gehalt, Zeit, Ausdruck, Verstehen, Interpretation und Werk sind für die musikalische Produktion und Rezeption fundamental; sie bilden den thematischen Kern einer Philosophie der Musik. Als Ästhetik reflektiert sie Wertungen, die auf Musik (und allgemeiner auf Kunst) bezogen wurden und werden, sowie die Maßstäbe, 10

11 auf denen solche Wertungen implizit oder explizit beruhen. Typischerweise verfährt Musikästhetik interdisziplinär; ihre Ergänzung um historische (Ideengeschichte, Kulturgeschichte) und soziologische Zugänge erweist sich immer wieder als besonders fruchtbar. Lehre und Forschung des Instituts für Musikästhetik fördern unter all diesen Aspekten eine wissenschaftliche Vertiefung des praktischen und theoretischen Studiums von Musik. (15) Alte Musik und Aufführungspraxis [Early Music and Performance Practice] Die Hauptaufgabe des Instituts ist die Erforschung und Erschließung Alter Musik und ihrer jeweiligen Aufführungstradition bzw. Spielpraxis. Unter Alter Musik verstehen wir jede Musik, die vor 1900 entstanden ist und deren Wirkung und kompositorischer Inhalt nur unter Einbeziehung wissenschaftlicher Kenntnisse der jeweiligen Stilistik, der ursprünglichen Aufführungstradition auf historischen Instrumenten und unter Beachtung adäquater Spielund Notationsweisen in vollem Ausmaß verständlich sind und gegenwärtig gemacht werden können. Dabei greifen die künstlerische Ausbildung in den Bachelor- und Masterstudien Alte Musik Blockflöte, Cembalo und Barockvioline/Barockviola (bei Blockflöte und Cembalo einschließlich IGP), die forschungsgeleitete künstlerische und wissenschaftliche Lehre in Pflicht- und Wahlfächern für alle Studienrichtungen sowie die Erforschung verschiedenster Aspekte der Historisch informierten Aufführungspraxis und die Erschließung der Künste im genannten Repertoire befruchtend ineinander. (16) Jazzforschung [Jazz Research] Das Institut betreibt musikwissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Jazz und der jazzidiomatischen Musik. Dabei wird die traditionelle musikologische Methodik mit für den Jazz adäquaten, jeweils neu zu erarbeitenden Methoden verbunden. Musikanalytische Forschung, die primär auf der Basis von Transkriptionen durchgeführt wird, sowie die historische Forschung bilden das Fundament der Institutsarbeit. Mit Lehrinhalten, die abendländische Kunstmusik ebenso miteinschließen wie westliche Popularmusik und Weltmusik, ist das Institut maßgeblich in den Studienrichtungen Musikologie, Doktoratsstudien, Jazz, Musikpädagogik, Instrumentalstudien u. a. verankert. Die Forschungsergebnisse der Institutsmitarbeiter/innen werden, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Gesellschaft für Jazzforschung, in drei eigenen, international renommierten wissenschaftlichen Publikationsreihen veröffentlicht ("Jazzforschung / Jazz Research", bislang 43 Bände; "Beiträge zur Jazzforschung / Studies in Jazz Research", bislang 14 Bände; "Jazz Research News", bislang 41 Ausgaben). Darüber hinaus veranstaltet das Institut seit 1969 internationale jazz-wissenschaftliche Kongresse in Graz und in anderen Ländern Europas und wirkt an wissenschaftlichen Kooperationen im Rahmen von EU- und FWF- Projekten mit. Mit einer Mediathek von ca audiovisuellen Medien und einer Bibliothek mit ca Printmedien besitzt das Institut europaweit eine der wichtigsten Fachsammlungen. 11

12 (17) Elektronische Musik und Akustik [Electronic Music and Acoustics] Das Institut versteht sich als Schnittstelle zwischen Naturwissenschaft und Kunst, zwischen neuen Technologien und musikalischer Praxis und betreibt wissenschaftliche Forschung und experimentelle Entwicklung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) als künstlerische Forschung. In der EEK konzentrieren sich die Aktivitäten des Instituts auf die Weiterentwicklung künstlerischer Ausdrucksformen, auf ästhetische Fragestellungen im Bereich der Computermusik und auf die Förderung der Entstehung neuer Werke der Elektronischen Musik, der Klang- und Medienkunst. Die wissenschaftliche Forschungstätigkeit in den Bereichen Signalverarbeitung und Akustik mit dem Schwerpunkt Analyse und Reproduktion von Schallfeldern sowie Computermusik wird in vielfältigen Projekten auch mit externen Partnern betrieben. Dem Institut sind die interdisziplinäre Ausbildung der Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur gemeinsam mit der TU Graz, die Computermusik-Ausbildung der Studienrichtung Komposition, sowie Lehrveranstaltungen zur wissenschaftlichen Vertiefung in den künstlerischen Studienrichtungen und in der Studienrichtung Musikologie zugeordnet. 2. Doktoratsschulen Doktoratsschulen sind als Organisationseinheiten zur Wahrnehmung besonderer wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Aufgaben eingerichtet. Dem Rektorat obliegt die Erlassung näherer Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen curricularen Bestimmungen. (1) Künstlerische Doktoratsschule [Graduate School for the Doctor Artium Program] Die Konzeption des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums (Dr. artium) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gründet auf der Einsicht, dass künstlerisches Tun Wissen generiert. Dieses Studium wird durch eine permanente Interaktion von künstlerischem Tun (Interpretation bzw. Produktion) und wissenschaftlicher Reflexion charakterisiert. Somit bietet das Dr. art.-studium dem genuinen Forschungsanliegen von Kunstuniversitäten einen adäquaten Rahmen. Eine der Kunst angemessene anders geartete Forschungsweise, die weit in die Geschichte zurück weist und offensichtlich für reflektierende Künstlerinnen und Künstler immer schon existenziell notwendig war, findet hier ihren universitären Raum und trägt wesentlich zur Entwicklung und Erschließung der Künste bei. Das Dr. artium-programm wendet sich als interdisziplinäres Exzellenzstudium an Persönlichkeiten, die bereits auf eine substanzielle künstlerische Laufbahn verweisen können und ihr Schaffen durch künstlerisch-wissenschaftliche Reflexion ( artistic research ) weiter entwickeln wollen. Es befähigt zu Reflexions-, Kommunikationsund Handlungskompetenz, sowie zu technisch-musikalischen Fertigkeiten auf höchstem Niveau. Das durch das künstlerische Doktoratsstudium neu erworbene Wissen bzw. die neuen künstlerischen, menschlichen und intellektuellen Kenntnisse fördern entscheidend die Kompetenz, interdisziplinär zu denken und strategisch zu handeln. Qualitätssicherung und Gewährleistung von Forschung auf höchstem Niveau begleiten diesen Prozess ständig. 12

13 (2) Wissenschaftliche Doktoratsschule [Doctoral School for the PhD Program] Die Doktoratsschule für das PhD-Studium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz liefert den organisatorischen Rahmen für die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ihre AbsolventInnen sind befähigt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten, durch originäre Forschungsleistungen zur Entwicklung der Wissenschaften beizutragen, nach anerkannten Standards guter wissenschaftlicher Praxis zu forschen und Wissenschaft als Beruf zu betreiben. Im Sinne von Early Stage Researchers werden die PhD-Studierenden in aktuelle Forschungsprojekte und bei Bedarf auch in die Lehre einbezogen. Die internationale Orientierung des Studiums mit obligatorischer externer Zweitbegutachtung sorgt auch für eine frühzeitige Einbindung der KandidatInnen in die internationale Scientific Community. Besonders viel versprechende Studierende werden durch ein aufeinander aufbauendes System von Stipendien und Universitätsassistenzen unterstützt. 3. Zentrum für Genderforschung Die Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung ist an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gemäß 19 Abs. 2 Z 7 UG im Rahmen der Satzung als Zentrum für Genderforschung eingerichtet. Das Rektorat ist ermächtigt, nähere Regelungen über die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung der in der Satzung enthaltenen Regelungen zu treffen. Auf- und Ausbau der Genderforschung (Frauen- und Geschlechterforschung) im Bereich der Musik- und Theaterwissenschaften in Lehrveranstaltungen sowie künstlerischen und wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Maßnahmen zur Förderung des weiblichen künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses im Studium, bei Abschluss- bzw. Qualifikationsarbeiten und in der künstlerischen und wissenschaftlichen Doktoratsschule, u.a. durch die Ausschreibung von Gender-Preisen und Gender-Stipendien. Bündelung von Aktivitäten im Bereich der musik- und theaterwissenschaftlichen Genderstudien im Hinblick auf die Entwicklung und Erschließung der Künste, u.a. bezogen auf Oper, Musiktheater, Bühne, Kammermusik, Jazz und Zeitgenössische Musik. Ausschreibung und Koordinierung von zusätzlichen Angeboten in der künstlerischen und wissenschaftlichen Lehre im Bereich der Genderthematik. Konzeption, Unterstützung und Organisation von künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen mit Schwerpunktsetzungen im Bereich der musik- und theaterwissenschaftlichen Genderstudien (Frauen- und Geschlechterforschung, Konstruktion von Weiblichkeit, Männlichkeitsbilder etc.) sowie von Veranstaltungen, bei denen die Gender-Differenzen in Studium, Beruf und Karriere diskutiert werden. Initiierung von regionalen, nationalen und internationalen Forschungs-, Lehr- und Netzwerkaktivitäten im Bereich der Genderstudien (Frauen- und Geschlechterforschung). Mitwirkung bei der Formulierung und Umsetzung des geltenden Frauenförderplans der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sowie Koordination zwischen Gleichstellung, Frauenförderung und Gender Studies. 13

14 4. Zentrum für E-Learning Die Organisationseinheit Zentrum für E-Learning hat folgende Aufgaben: Unterstützung für Lehrende beim Einsatz Neuer Medien in der Lehre, Erstellung digitaler Inhalte und Entwicklung von E-Learning Applikationen für die musikbezogene Kunstlehre, Forschung im Bereich der Lehr- und Lernforschung mit dem Schwerpunkt Einsatz Neuer Medien und Bildungstechnologien, Mitwirkung bei der Koordination und strategischen Weiterentwicklung der E-Learning-Aktivitäten im Rahmen der steirischen Hochschulkonferenz. Das Rektorat ist ermächtigt, nähere Regelungen über die konkrete Ausgestaltung zu treffen. III DIENSTLEISTUNGSEINRICHTUNGEN Die Dienstleistungseinrichtungen leisten Service und Support für die gesamte Universität und haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für einen sparsamen, wirtschaftlichen, zweckmäßigen, transparenten und rechtmäßigen Einsatz der Mittel zu sorgen. Die Dienstleistungseinrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sind: - Studiencenter - Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung - Zentrale Serviceeinrichtungen Die Innengliederung erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters der Dienstleistungseinrichtung. Die Innengliederung ist im Mitteilungsblatt zu verlautbaren. Die Leiterin/der Leiter einer Dienstleistungseinrichtung wird vom Rektorat bestellt. Die Bestellung der Stellvertreterin/des Stellvertreters erfolgt durch das Rektorat auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters. Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters einer Dienstleistungseinrichtung sind: 1. Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Rektorat ( 22 Abs. 1 Z 6 UG) 2. Erstellung des Budgetantrags an das Rektorat 3. Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung der Dienstleistungseinrichtung 4. Organisatorische Leitung und Koordination der Dienstleistungseinrichtung 5. Wahrnehmung der Funktion der/des Dienstvorgesetzten für das zugeordnete Personal 6. Entscheidung über den Einsatz des der Organisationseinheit zur Verfügung stehenden Universitätspersonals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume 14

15 1. Studiencenter a. Aufgaben: Das Studiencenter bildet die administrative Basis des laufenden Studien- und Lehrbetriebs. Es unterstützt die künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten bei ihren Lehr- und Prüfungsaufgaben sowie die Studierenden bei der Ausübung ihrer Studien. Unterstützung des für die Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds bei hoheitlichen Aufgaben sowie Durchführung solcher Aufgaben im Auftrag dieses Rektoratsmitglieds. Studien- und Prüfungsorganisation bzw. -verwaltung, Beteiligung an lehr- und studienrelevanten Entwicklungen und Qualitätssicherung im Lehr- und Studienbetrieb obliegen ebenso dem Studiencenter. Organisation und Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Lehrenden wie auch der Mobilität an die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Verwaltung, Disposition und Abwicklung studienrelevanter Aspekte von Orchesterprojekten. Vorbereitung der Studierenden und AbsolventInnen auf den Übergang in den Beruf bzw. Begleitung auch noch über den Studienabschluss hinaus wie beispielsweise durch Veranstaltungen zu berufsrelevanten Themen, Jobbörse, MusikerInnenvermittlung u.v.a.. Unterstützung des Rektorats in der Vorbereitung von Entscheidungen, bei der Erarbeitung der strategischen Dokumente und in der regelmäßigen Rechenschaftslegung unter Berücksichtigung der strategischen Herausforderungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. Weiters Unterstützung der akademischen FunktionärInnen sowie der anderen administrativen Einrichtungen. Beratung von Studieninteressierten und StudienanfängerInnen. b. Leitung: Die Leiterin/Der Leiter muss Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Behandlung von Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Studienrechts nachweisen. Sie/Er führt die Bezeichnung Direktorin/Direktor des Studiencenters und untersteht dem für Lehre zuständigen Rektoratsmitglied. 2. Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung a. Aufgaben: Die Universitätsbibliothek ist eine öffentliche, wissenschaftlich-künstlerische Spezialbibliothek. Die Kernkompetenz der Bibliothek besteht in der Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung der für Lehre, Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste erforderlichen Informationen und Informationsträger durch Nutzung moderner und endbenützerfreundlicher Informationstechnologien. 15

16 Das Archiv ist eine für die gesamte Universität zuständige Einrichtung, die das Archivgut aufbewahrt, um es unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als Quelle für künftige Informationen und Forschungen öffentlich benutzbar zu machen. Die Sammlung universitätsbezogener Unterlagen ergänzt die Nachvollziehbarkeit erbrachter Leistungen. Das Archiv trägt bei zur korrekten Darstellung der Geschichte der Universität für Musik und darstellenden Kunst Graz. Die Musikinstrumentensammlung stellt die Musikinstrumente für die universitätsinterne Benützung und Entlehnung durch Personen, die gemäß 94 Abs. 1 UG zu den Angehörigen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz zählen, bereit. b. Leitung: Die Leiterin/Der Leiter muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium und die einschlägige Ausbildung ( 101 Abs. 3 UG) nachweisen und wird vom Rektorat bestellt. Sie/Er führt die Bezeichnung Bibliotheksdirektorin bzw. Bibliotheksdirektor und untersteht dem für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied. 3. Zentrale Serviceeinrichtungen a. Aufgaben: Die Dienstleistungseinrichtung Zentrale Serviceeinrichtungen hat die Sicherstellung des laufenden Betriebes zu gewährleisten, die Leitungsorgane, die weiteren Organe/Vertretungen und die künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben administrativ und technisch zu unterstützen und für die Koordinierung der Verwaltungsabläufe zu sorgen. Im Speziellen werden nachfolgende Dienstleistungen erbracht: - Beratung und Unterstützung des Rektorats, der universitären Gremien, der Vertretungen sowie der künstlerisch-wissenschaftlichen Einrichtungen in rechtlichen Belangen - Personalmanagement - Facilitymanagement und IT-Infrastruktur - Finanzmanagement, Buchhaltung und Bilanzierung - Veranstaltungsmanagement und -betreuung - Bühnentechnik und Betreuung der Tonstudios b. Leitung: Die Leiterin/Der Leiter muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachweisen und über Kenntnisse bzw. Erfahrungen in der Behandlung von Rechtsangelegenheiten und auf den Gebieten der Unternehmensführung verfügen. Sie/Er führt die Bezeichnung Direktorin/Direktor der Zentralen Serviceeinrichtungen und untersteht der Rektorin/dem Rektor. 16

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