Mitgliedergewinnung für die Gewerkschaft

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1 Mitgliedergewinnung für die Gewerkschaft Eine Broschüre zur Unterstützung für den Werber Gemeinsam stark für ArbeitnehmerInnen Ein Projekt der 14. Gewerkschaftsschule Vorarlberg, Gruppe Bregenz

2 Die Broschüre Die Werbung von Mitgliedern für die Gewerkschaft ist ein sehr komplexes Thema, deshalb wirst du in dieser Broschüre auch kein Kochrezept für die Werbung von neuen Mitgliedern finden. Wir haben versucht, die Thematik von mehreren Seiten zu betrachten und hier aufzuführen. Diese Unterlage soll dir helfen, die Mitgliederwerbung möglichst breit zu sehen und zu verstehen, Vorgehensweisen kennen zu lernen, gute Argumente zu haben und auch für Gegenargumente gewappnet zu sein. Ein herzlicher Dank geht an alle Betriebsräte und Gewerkschaftssekretäre, die uns ihr Wissen und ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Das Projektteam Hubert Hämmerle Joachim Moser Walter Burgartz Lydia Fenigbauer Rudolf Hartmann Amandus Rusch Günter Töfferl 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Eine kleine Geschichte Die Gewerkschaft ArbeitnehmerInnen-Interessens-Vetretungen Aufgaben der Arbeiterkammer Aufgaben der Gewerkschaft Aufgaben des Betriebsrates Leistungen der Gewerkschaften Vergleich zwischen Gewerkschaften mit großer und kleiner Mitgliederzahl Das Leistungspaket der Gewerkschaft Vergleich zwischen gesetzlichen Ansprüchen und den Ansprüchen aus dem Kollektivvertrag Das Argumentationsmodell Stufenbau der Rechtsordnung Der Mitgliedsbeitrag Betriebsratsarbeit Unterschiede in der Betreuung von Arbeitern und Angestellten Neue Herausforderungen für den Betriebsrat Gute Betriebsratsarbeit erleichtert die Mitgliederwerbung Kontakt zu Mitarbeitern und Mitgliedern Neue Mitarbeiter Mitarbeiter, die schon länger im Betrieb sind Das Werbergespräch Schlussbetrachtung Anhänge

4 1. Eine kleine Geschichte Das Dorffest In einem Dorf liefen die Vorbereitungen für ein großes Dorffest für alle Bewohner. Um den Ausschank des Weines zu vereinfachen wurde abgemacht, dass ein riesengroßer Weinbottich gekühlt wird. Jeder Bewohner war aufgefordert im Laufe des Tages einen Krug voll Wein von zu Hause mit zu bringen und in den Bottich zu gießen. So war es möglich, dass jeder der Lust auf Wein hatte, mit einem Glas zum Bottich ging, sich das Glas füllte und so seinen Durst stillen konnte. Als sich der Bürgermeister des Dorfes das erste Glas aus dem Bottich einschenkte, floss zur Überraschung aller nur klares Wasser in sein Glas. Leider waren alle Bewohner gleich geizig, denn jeder hatte sich gedacht, dass es nicht auffallen würde, wenn er einen Krug Wasser statt Wein in den Bottich gießen würde. Resümee Umgelegt auf die Gewerkschaft lautet die Moral von der Geschichte. Wenn wir alle nur Wasser in den Bottich gießen, wird nur Wasser herauskommen. Wenn die Gewerkschaft keine Mitglieder mehr hat, werden unsere erworbenen Rechte schwinden, und wir werden keine kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen mehr bekommen. Diese kleine Geschichte zeigt uns wie wichtig Solidarität ist. Verwende die Geschichte immer dann, wenn dir MitarbeiterInnen erklären, dass sie alle Vorteile des Kollektivvertrages auch dann nützen, wenn sie nicht bei der Gewerkschaft sind. Erkläre deinem Gegenüber, dass, wenn alle so denken und die Gewerkschaften keine Mitglieder haben, wir auch keine Lohnerhöhungen und keine Vorteile aus dem Kollektivvertrag mehr haben werden. 4

5 Das Grundprinzip der Gewerkschaft ist Solidarität. 2. Die Gewerkschaft Der ÖGB ist der Dachverband und in 13 Fachgewerkschaften eingeteilt. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem jeweiligen Fachbereich und den diversen Branchen. Der ÖGB hat insgesamt 1,42 Mio. Mitglieder. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die wirtschaftliche Situation, und dementsprechend die Situation am Arbeitsmarkt, nicht gerade rosig ist, ist es wichtig, nicht allein zu sein. Nur eine starke Gewerkschaft kann dafür sorgen, dass die Säulen der sozialen Sicherheit auf hohem Niveau stabil bleiben. Wenn Gesetzgeber oder Wirtschaftsvertreter gegen Arbeitnehmerrechte auftreten, ist es gut, einen starken Partner wie den ÖGB zu haben. Die Gewerkschaft sorgt für zeitgemäße Rahmenbedingungen in deinem Berufsfeld und kämpft für deine Rechte. 5

6 3. ArbeitnehmerInnen-Interessens-Vetretungen Die Unterscheidung und die Verflechtung der Aufgaben von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Betriebsrat ist eine sehr wichtige Grundlage für die Argumentation für den Beitritt zur Gewerkschaft. Immer wieder argumentieren Mitarbeiter, dass sie nicht der Gewerkschaft beitreten, weil sie Mitglied der Arbeiterkammer sind und im Betrieb durch den Betriebsrat vertreten werden. 6

7 3.1. Aufgaben der Arbeiterkammer Arbeiterkammern als autonome gesetzliche ArbeitnehmerInnen- Interessens-Vertretungen sind eine Errungenschaft des demokratischen Österreich. Auf Betreiben der Gewerkschaftsbewegung wurden sie 1920 geschaffen und 1945, nach dem Ende des Faschismus, wiedererrichtet. Von Diktaturen wurden die Arbeiterkammern als selbstverwaltete Einrichtungen mit demokratisch gewählten Organen nie geduldet. Der Wirkungsbereich der Arbeiterkammern erstreckt sich jeweils auf ein Bundesland. Für Angelegenheiten, die das gesamte Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer gemeinsam betreffen, ist die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Bundesarbeitskammer/BAK) zuständig. Die AK leistet Grundlagenarbeit für eine wirkungsvolle Arbeitnehmerpolitik. Gemeinsam mit dem ÖGB und den Fachgewerkschaften versucht sie laufend, Einfluss auf die Politik des Staates zu nehmen und sie im Sinn der Arbeitnehmerinteressen mitzugestalten. Allen ihr angehörenden ArbeitnehmerInnen bietet sie darüber hinaus persönlichen Service durch Beratung, Information und Unterstützung an: Grundlagenarbeit Wissenschaft für ArbeitnehmerInnen Politik und Kontrolle im Interesse der ArbeitnehmerInnen Bildungs- und Informationsangebot für ArbeitnehmervertreterInnen Serviceleistungen, Beratung, Information und Unterstützung Welche ArbeitnehmerInnen zur AK gehören, ist in 10 des AK-Gesetzes festgelegt. AK zugehörig sind alle angemeldeten ArbeitnehmerInnen - und damit auch Lehrlinge - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Ebenfalls bei der AK sind die Bahn- und Postbediensteten und die HeimarbeiterInnen. Dazu kommen ArbeitnehmerInnen in Karenz und Arbeitslose unter festgelegten Voraussetzungen. Auf keinen Fall AK-zugehörig sind: die meisten öffentlich Bediensteten, insbesondere Bedienstete von Bund, Ländern, und Gemeinden, deren Dienststelle mit der Vollziehung von Gesetzen betraut ist, Angehörige der freien Berufe und ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft, sowie leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung eines Unternehmens zusteht. 7

8 Wie die ArbeitnehmerInnen ihre AK finanzieren? Alle ArbeitnehmerInnen, die zu einer AK gehören, leisten einen Beitrag zur Finanzierung ihrer Arbeiterkammern, außer sie sind (wie z. B. die Lehrlinge) davon befreit. Die Arbeiterkammerumlage" beträgt 0,5% des Bruttolohnes. Das heißt: wer zum Beispiel 1090 Euro brutto verdient, zahlt im Monat 4,23 Euro wer einen Bruttolohn von 1453,5 Euro bezieht, zahlt 4,94 Euro. Der Höchstbeitrag ist von der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung abgeleitet. Die Eigenfinanzierung einer Kammer durch ihre Mitglieder ist die beste Garantie für eine Interessenpolitik, im Sinne ihrer Mitglieder. Jede Beschränkung der finanziellen Mittel würde die Unabhängigkeit der AK einengen, die Erfüllung ihrer Aufgaben erschweren und die Durchsetzungskraft der Arbeitnehmervertretung gegenüber der Unternehmervertretung und dem Staat schwächen. 8

9 3.2. Aufgaben der Gewerkschaft Gestaltungsfunktion Gewerkschaften in Österreich sind am gesamten Entscheidungsprozess der Sozialpartnerschaft beteiligt. Sie bilden einen zentralen Machtkörper im politischen System und tragen gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Als Ordnungsfaktor regulieren Gewerkschaften das Wirtschaftssystem und das gesellschaftliche Zusammenleben. Der Sozialstaat und die pluralistische Demokratie sind zu einem großen Teil das Ergebnis der Forderungen der Gewerkschaftsbewegung. Die Gewerkschaft ist ein gesellschaftspolitischer Akteur, der den gesellschaftlichen Wandel und die Arbeitsbeziehungen mitbestimmt und damit auch wesentlichen Einfluss auf die Zukunft der Welt hat. Gegenmacht Gewerkschaften handeln als Arbeitsmarkt- bzw. politischer Verband, um die sozialen Interessen lohnabhängig Beschäftigter zu vertreten und wirken dabei als Ordnungsmacht und/oder als Gegenmacht. Der Wirkungsbereich des ÖGB ist in seinen Statuten ( 3) festgelegt: Der Gewerkschaftsbund ist in Verfolgung seines Zweckes zu einem kraftvollen Mitwirken am Aufbau Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes, zur Bekämpfung des Faschismus, jeder Reaktion und aller totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherheit des Weltfriedens sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der Arbeitnehmerschaft Österreichs berufen." Schutzfunktion Die Schutzfunktion untergliedert sich in Genossenschaftsfunktion und politische Funktion. Genossenschaftsfunktion ÖGB-Berufsschutz Berufsrechtschutz- und Berufshaftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, für die der Dienstgeber nicht haftet. Der Berufschutz gilt für alle aktiven Mitglieder, die mehr als sechs Monate ÖGB-Mitglied sind. ÖGB-Solidaritätsversicherung Von der Solidaritätsversicherung können alle Personen, die mindestens drei Jahre lang Mitglied sind, profitieren. Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (egal ob durch Freizeit oder Berufstätigkeit verursacht) von 9

10 mindestens 4 Tagen wird ein Spitaltagegeld bezahlt. Bei unfallbedingter Invalidität oder Todesfolge kommen je nach Dauer der Mitgliedschaft Geldleistungen und/oder Begräbniskostenbeiträge zur Auszahlung. Für GOD-, GdG-, GdE- und GPF-Pensionisten gibt es darüber hinaus eine Ablebens-Risiko-Versicherung. Rechtsschutzregulativ Das Rechtsschutzregulativ ist eine Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden. Bei Bedarf wird kostenlos ein Rechtsvertreter zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder es werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen. Ein Antrag ist bei der zuständigen Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen. Unterstützungsordnung Um ein umfassendes Leistungsangebot zu ermöglichen, bietet der ÖGB seinen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen auch Streik- und Aussperrungsunterstützung Arbeitslosenunterstützung Sterbefallunterstützung FlexPower Bereits ein Drittel der Beschäftigten in Österreich arbeitet in einem Arbeitsverhältnis, das von einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung mit sozialer Absicherung beträchtlich abweicht. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden im Allgemeinen als atypische Beschäftigungsverhältnisse" bezeichnet. Um eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Stellung der Betroffenen zu erreichen, bietet der ÖGB eine Reihe von Leistungen für freie Dienstnehmer und neue Selbstständige an. Sotour Austria Eine Mitgliedschaft beim ÖGB bietet auch Vergünstigungen bei Urlaubsreisen und Top-Reiseangebote zu allen Jahreszeiten. 10

11 3.3. Aufgaben des Betriebsrates Von entscheidender Bedeutung für die betriebliche Interessenvertretung ist die Möglichkeit zur Errichtung von Betriebsräten in Betrieben ab einer Beschäftigung von mehr als fünf Arbeitnehmern. Der Betriebsrat - ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt - fungiert als Sprecher der Arbeitnehmer eines Betriebes. Wenn jede der Arbeitnehmergruppen im Betrieb (Arbeiter und Angestellte) mehr als fünf Personen umfasst, kann je ein Betriebsrat eingerichtet werden. Die Mitglieder des Betriebsrates üben diese Funktion ehrenamtlich aus. Die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes. Die Funktionsdauer eines ordnungsgemäß gewählten Betriebsrates beträgt vier Jahre. Für diese Periode besteht - als Schutzvorkehrung der Mandatsausübung - ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmer zentral verwaltet werden, ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen. Sinn dieser Institution ist es, einer mehrere Betriebe zusammenfassenden Unternehmensspitze ein ebenso zentrales Vertretungsorgan auf Arbeitnehmerseite gegenüber zu stellen. Für ihre Tätigkeit ist allen Mitgliedern des Betriebsrates die erforderliche Freizeit zu gewähren; in Betrieben ab 150 Arbeitnehmern sind, je nach Anzahl der Beschäftigten, ein oder mehrere Mitglieder des Betriebsrates auf Antrag zur Gänze von der Arbeitsleistung freizustellen; in beiden Fällen unter Fortzahlung des Entgeltes. Der Betriebsrat hat eine Reihe von Mitwirkungsrechten auf sozialem, wirtschaftlichem und personellem Gebiet: Überwachungsrechte (hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitnehmer betreffenden Vorschriften), Interventionsrechte (z. B. Verbesserungsmaßnahmen und Mängelbeseitigung), Informations- und Beratungsrechte sowie Einspruchsrecht (z. B. bei Betriebsänderungen und Kündigungen) über Mitentscheidungsrechte (z. B. Zustimmungspflichtige Maßnahmen wie die Einführung von Disziplinarordnungen) bis hin zur Mitwirkung im Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften. Einzelne betriebliche Regelungen, wie etwa solche über die Lohnstruktur und Lohntafeln, können in Form von Betriebsvereinbarungen vom Betriebsrat abgeschlossen werden. 11

12 Für die Gewerkschaften sind Betriebsräte Vertrauenspersonen, die die Probleme der Arbeitnehmer mitgeteilt bekommen, wodurch nicht zuletzt Verbesserungen der Kollektivverträge maßgeblich beeinflusst werden. Von den Gewerkschaftsorganisationen werden Schulungen für Betriebsräte durchgeführt, um sie auf die vielfältigen Aufgabengebiete in ihrer Tätigkeit entsprechend vorzubereiten. Gemeinsam mit den Kammern für Arbeiter und Angestellte stehen der ÖGB und die Gewerkschaften mit ihrem Experten- und Mitarbeiterstab den BetriebsrätInnen bei ihrer täglichen Interessenvertretung im Betrieb mit Rat und Tat zur Seite. 12

13 4. Leistungen der Gewerkschaften 4.1. Vergleich zwischen Gewerkschaften mit großer und kleiner Mitgliederzahl Die Stärke einer Gewerkschaft hängt einzig und allein von ihrer Mitgliederzahl ab. Dadurch ergeben sich teilweise sehr große Unterschiede zwischen diversen Kollektivverträgen und den einzelnen Leistungspaketen der unterschiedlichen Fachgewerkschaften. Ob man die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bekommt, hängt von der Stärke der jeweiligen Fachgewerkschaft ab, welche mit den Verhandlern des zuständigen Wirtschaftsbereiches den Kollektivvertrag aushandelt. Die Ergebnisse, die in den Kollektivvertragsverhandlungen erreicht werden, sind ebenfalls sehr eng mit der Mitgliederstärke der verhandelnden Gewerkschaft verbunden. Es soll Ansporn und Argument für schwächere, als auch für starke Gewerkschaften sein, die Mitgliederzahl zu erhöhen. Für die gut organisierte Gewerkschaft ist es ein Anliegen, die erreichten Erfolge zu halten und, wenn möglich, aus zu bauen. Den Gewerkschaften mit geringer Mitgliederzahl sollen die Großen ein Vorbild sein, um auch stärker zu werden und damit viel für ihre Mitglieder erreichen zu können. Die kleinen Gewerkschaften müssen ihrem Klientel aufzeigen, was bei gutem Organisationsgrad möglich wäre und dass jedes weitere Mitglied ein Schritt in die richtige Richtung ist. Person 2 alleine - schwach gemeinsam - stark 13

14 4.2. Das Leistungspaket der Gewerkschaft Die Leistungen der einzelnen Fachgewerkschaften und des ÖGB zu kennen ist ein weiterer sehr wichtiger Punkt im Gespräch mit einem potenziellen Mitglied. Mit dem Mitgliedsbeitrag erhalten wir ein großes Paket an Leistungen von denen hier ein wesentlicher Auszug aufgeführt ist. Die Angebote der jeweiligen Fachgewerkschaften können sich in einzelnen Punkten von einander unterscheiden. Fordere deshalb einen Folder bei deiner zuständigen Gewerkschaft an. Die Gewerkschaft verhandelt deinen Kollektivvertrag. Viele von uns so geschätzte Leistungen und Rechte sind entgegen weit verbreiteter Meinung, nicht gesetzlich geregelt, sondern sie sind Bestandteil des Kollektivvertrages, der zwischen der Interessensvertretung der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) und der freiwilligen Interessensvertretung der Arbeitnehmer (Österreichischer Gewerkschaftsbund) verhandelt wird. Der Kollektivvertrag Mindestgehalt Je nach Vorbildung, Erfahrung und Anstellungsdauer erfolgt die Einstufung in die Gehaltsordnung. 13. und 14. Gehalt Das Urlaubsgeld und die Weihnachtsremuneration sind keine gesetzlichen Leistungen. Sie werden im Kollektivvertrag ausgehandelt. Arbeitszeit Laut Gesetz gilt in Österreich die 40-Stunden-Woche. Nur wer im Kollektivvertrag bessere Regelungen hat, arbeitet 38,5 Stunden oder weniger. Reisekosten Wer seinen Arbeitsplatz öfters verlassen muss - egal ob im Inland oder im Ausland - hat zusätzliche Kosten. Wer mit dem eigenen Auto fährt zahlt noch mehr. Viele Kollektivverträge sichern Ansprüche auf Kostenersatz und Kilometergeld als Ausgleich für den Mehraufwand. Zulagen Egal, ob für Schmutz- oder Lärmbelästigung, zusätzliche Erschwernisse oder Nachtarbeit: Viele Kollektivverträge enthalten dafür eigene Abgeltungen. 14

15 Gehaltserhöhung Es gibt keinen Anspruch auf gesetzliche Gehaltserhöhung. Damit Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine persönliche Auseinandersetzung eingehen müssen, ob und wie oft Sie mehr bekommen, führen wir Kollektivvertragsverhandlungen über Ihre Gehaltserhöhung und über Verbesserungen im Arbeitsrecht. Arbeitszeitmodelle Beruf und Privatleben vereinbaren. Flexibel auf wirtschaftliche Bedürfnisse und Veränderungen reagieren. Der Kollektivvertrag bietet zur Arbeitszeitgestaltung den geeigneten Rahmen, der Flexibilität und Sicherheit bietet. Sonn- und Feiertagsarbeit Am Sonntag oder Feiertag arbeiten zu müssen, ist in manchen Berufen leider unumgänglich. Trotzdem bedarf es einer Regelung, damit dieser Nachteil wenigstens finanziell abgegolten wird Jubiläumsgelder Treue soll auch belohnt werden. Dienstverhinderungsgründe: Bezahlte Freizeit für besondere Ereignisse Rechtsschutz Jedes ÖGB-Mitglied hat kostenlosen Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung. Der Rechtsbeistand in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Fragen gehört damit zu jenen Bereichen, in denen ArbeitnehmerInnen vom ÖGB und den Gewerkschaften aktive Unterstützung erhalten. Jährlich erkämpft der ÖGB mehr als 70 Millionen Euro für seine Mitglieder. Der Rechtsschutz deckt die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Expertisen und Gerichtsverhandlungen. Er besteht für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen und gewerkschaftlichen Tätigkeiten oder mit den Sozialversicherungen. Es werden die Interessen der Mitglieder bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten wahrgenommen. In den meisten Streitfällen geht es um Lohn- oder Gehaltsdifferenzen, Überstundenbezahlungen, Auflösung des Dienstverhältnisses, Urlaubsangelegenheiten, Sonderzahlungen, Abfertigung, Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. ÖGB-Berufsschutz Als Mitglied beim ÖGB* profitieren Sie von einer einzigartigen Form der beruflichen Sicherheit und Vorsorge: Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bis zu Euro, wenn Sie als ÖGB-Mitglied im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig 15

16 verursachter Personen- oder Sachschäden von einer dritten Person (ausgenommen Dienstgeber) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Berufsrechtsschutzversicherung Versicherungsschutz bis zu Euro, wenn Du als ÖGB-Mitglied Schadenersatzansprüche wegen Schäden, die Du in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten hast, geltend machst. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung. Hilfe auch bei Mobbing Die Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu 200 Euro für anwaltliche und psychologische Beratung, wenn Sie als ÖGB-Mitglied von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind. *) Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten Dauer und entsprechender Beitragsleistung. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht sechs Monate Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle sechs Monate zugehörig behandelt. Für die Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten bestehen abweichend von diesem Versicherungsumfang Sonderregelungen. Sind von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen. Es gelten die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1995 und EHVB 1995), wie auch die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1995). ÖGB-Solidaritätsversicherung Spitaltagegeld Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und PensionistIn 4 Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 Euro (= 77 Tage). Invaliditätsversicherung Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung): 16

17 Bei einer Mitgliedschaftsdauer von mindestens 3 bis 10 Jahre Euro über 10 bis 25 Jahre Euro über 25 Jahre Euro Versicherung bei Freizeitunfällen Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung: Mindestens 3-10 Jahre 800 Euro über Jahre Euro über 25 Jahre Euro Begräbniskostenbeitrags-Versicherung Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von: Mindestens 3-10 Jahre 150 Euro über Jahre 160 Euro über Jahre 170 Euro über 30 Jahren 180 Euro Mitglieder, die bereits vor dem im Ruhestand waren, sind mit 102 Euro versichert (diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes). Ablebens-Risikoversicherung (für GÖD-, GdG-, GdE- und GPF Pensionisten) Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am im Ruhestand befindlichen Mitglieds der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen je nach Mitgliedschaftsdauer erbracht: Mindestens 3-10 Jahre 875 Euro über Jahre Euro über 25 Jahren Euro 17

18 Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für drei volle Jahre zugehörig behandelt. Bildung und Weiterbildung Bildung ist dem ÖGB und den Gewerkschaften ein großes Anliegen. Und gerade laufende Weiterbildung wird für ArbeitnehmerInnen immer bedeutender. Deshalb bietet der ÖGB für seine Mitglieder vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten an. Dazu zählen ebenso Seminare wie Lehrgänge und Workshops mit unterschiedlichsten Inhalten. Seminare für ArbeitnehmervertreterInnen: Betriebsräte, Personalvertreter, Jugendvertrauensräte etc. können sich bei den Seminaren des ÖGB kostenlos weiterbilden. Eine sehr wichtige Sache, denn je besser z.b. ein Betriebsrat Bescheid weiß, desto besser kann er sich für seine Mitarbeiter einsetzen. ÖGB Tickets & Card Die ÖGB-Kartenstelle bietet allen Mitgliedern Ermäßigungen zwischen 10-25% für kulturelle Veranstaltungen. Doch auch in anderen Bereichen lässt es sich mit der ÖGB-Card einfach sparen. Monat für Monat werden die Angebote erweitert. Cult & Card heißt die ÖGB-Monatsbroschüre, die Kultur- und Bildungsinteressierte kostenlos anfordern können, damit sie immer auf dem Laufenden sind. Mit Cult & Card sind Sie auch über die aktuellen ÖGB-Card- Angebote am neuesten Stand. Mit dem ÖGB auf Urlaub Die Gewerkschaften haben nicht nur lange dafür gekämpft, dass du jährlich deinen Urlaubsanspruch bekommst, es gibt auch zahlreiche Feriendörfer und Urlaubshäuser, die Du als Gewerkschaftsmitglied günstig in Anspruch nehmen kannst. Top informiert Mit der Solidarität, der Monatszeitschrift des ÖGB, erhältst du als ÖGB- Mitglied Top-Informationen direkt nach Hause geliefert. Aber auch im Internet unter sind Sie ständig up to date. 18

19 4.3. Vergleich zwischen gesetzlichen Ansprüchen und den Ansprüchen aus dem Kollektivvertrag Hier ist es wichtig, mit der zuständigen Fachgewerkschaft die Unterschiede der gesetzlichen Ansprüche mit der Besserstellung aus dem jeweiligen Kollektivvertrag heraus zu arbeiten und auf zu listen. Wir werden dir hier eine mögliche Auswahl an Vorteilen aus den Kollektivverträgen zur Verfügung stellen. Wie oben bereits im Detail erwähnt. Mindestgehalt Kollektivvertragliche Gehaltserhöhung Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Überstundenzuschläge über 50% Arbeitszeitmodelle Reisekosten Zulagen Prämien Jubiläumsgeld Vorrückungen Engeltfortzahlung bei Dienstverhinderungsgründen Das Argumentationsmodell Stufenbau der Rechtsordnung Mittels dieser Darstellung kann dem/r MitarbeiterIn erklärt werden, wie sich die Zusammenhänge darstellen. Die einzelnen Stufen in der Rechtsordnung unterliegen dem Günstigkeitsprinzip. Dies bedeutet, dass die jeweils folgende Stufe in der Rechtsordnung, keine Verschlechterungen nur Besserstellungen für ArbeitnehmerInnen beinhalten dürfen. Es wird auch dargestellt wer die einzelnen Rechtesbauteile erstellt oder aus verhandelt. Die Sterne zeigen die Besserstellungen aus dem Kollektivvertrag gegenüber den nationalen Gesetzen. Die hier gezeigte Abbildung ist ein Auszug aus einem PowerPoint-Vortrag, den du von unserer Homepage herunterladen kannst. 19

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21 5. Der Mitgliedsbeitrag Hier wollen wir dir Überlegungen und Argumente für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages aufzeigen. Eine Überlegung geht dahin, dass der Mitgliedsbeitrag 1% des Bruttogehaltes ist, die kollektivvertragliche Lohnerhöhung, die gut organisierte Fachgewerkschaften jährlich aus verhandeln, meistens zwischen 2% und 3% liegt. Dieses Beispiel ist leicht für jeden rechnerisch nachvollziehbar. Hier bleibt Bares in der Börse. Wenn dein Gegenüber dann mit der üblichen Floskel antwortet, dass er alles auch bekommt, auch wenn er nicht bei der Gewerkschaft ist, dann erinnere ihn an die kleine Geschichte mit dem Wein (Wasser) im Fass und erkläre ihm nochmals das Prinzip der Solidarität. Frage deinen Gesprächspartner auch, wenn es keine Gewerkschaft mehr gibt und damit keine kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen, wie viele freiwillige Lohnerhöhungen er sich in den nächsten Jahren von seinem Arbeitgeber erwartet! Ein Beispiel Ein Mitarbeiter verdient brutto 1700,-- Der Mitgliedsbeitrag ist 1% und somit 17,-- Die kollektivvertragliche Lohnerhöhung ist in diesem Beispiel 2,2%, was einen Betrag von 37,40 darstellt. Das bedeutet, dass jeden Monat brutto 20,40 mehr Verdienst zur Verfügung steht. Eine zweite Betrachtung ist die aufgewendete Zeit, die wir für den Mitgliedsbeitrag aufwenden Mitgliedsbeitrag: mit nur 1% - 100% betreut! Täglich 4 Minuten und 48 Sekunden bei einer 40-Stunden-Woche das ist dein Beitrag als Gewerkschaftsmitglied. Denn grundsätzlich beträgt der Mitgliedsbeitrag ein Prozent des Bruttoeinkommens (dzt. maximal Euro 23,45). Für Lehrlinge, Schüler, Studierende, Arbeitslose etc. gelten Sondervereinbarungen. Steuerabsetzbarkeit Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe steuerlich absetzbar. Zum Beispiel: Das Einkommen beträgt brutto Euro 1.500,- Mitgliedsbeitrag brutto Euro 15,- Netto aber nur Euro 9,93. 21

22 Gewerkschaften wozu? Du freust dich länger als fünf Minuten über dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Du genießt deine jährliche Lohnerhöhung länger als fünf Minuten? Dann bist du bei uns richtig und du hast gleichzeitig selbst beantwortet, warum es wichtig ist, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Tritt jeden Tag nicht einmal fünf Minuten von deiner Arbeitszeit ab, um dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie eine jährliche Einkommenserhöhung zu sichern - denn gesetzlichen Anspruch gibt es keinen dafür. Nur die Gewerkschaften sichern dir diese Vorteile. Und eines ist klar: Je stärker die Gewerkschaftsbewegung ist, desto besser kann sie deine Anliegen als Arbeitnehmer vertreten. Je mehr, desto stärker! Sicherlich hast du dich schon gefragt, warum es Branchen gibt, in denen Arbeitnehmer sehr gut verdienen und andere, in denen Arbeitnehmer ein geringeres Mindesteinkommen erhalten. Je mehr Arbeitnehmer einer Branche Mitglieder der Gewerkschaft sind, desto besser ist auch die Ausgangssituation für erfolgreiche Kollektivvertragsverhandlungen. Sollte eine Gewerkschaft nicht ausreichend Mitglieder hinter sich haben, kann sie auch keine Maßnahmen ergreifen, um gemeinsame Forderungen durchzusetzen. Streik ist dabei nur ein, und meist das letzte, Mittel, um die Unternehmensvertretungen wieder zurück an den Verhandlungstisch zu bringen. Je mehr wir sind, desto bessere Kollektivverträge können wir für uns verhandeln! 22

23 6. Betriebsratsarbeit 6.1. Unterschiede in der Betreuung von Arbeitern und Angestellten Aus Gesprächen mit Betriebsräten, Kollegen der Gewerkschaft und aus eigener Erfahrung haben wir festgestellt, dass ein Trend erkennbar ist. Je besser ein Arbeitnehmer kommunikativ entwickelt ist, desto kompetenter fühlt er sich, seine Anliegen gegenüber einem Konfliktpartner selbst zu vertreten. Da Angestellte meist durch ihre Aus- und Weiterbildung rhetorisch besser geschult sind, trifft dieser Umstand mehr auf sie als auf den klassischen Arbeiter zu. Dadurch kommt der Arbeiter im Allgemeinen früher mit einem Problem zum Betriebsrat um Unterstützung zu holen, als ein Angestellter. Dieser Trend verstärkt sich noch mehr bei Immigranten, welche die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen. Ein schlecht deutsch sprechender Mitarbeiter kann seine Anliegen noch weniger selbst einbringen und sucht früher die Hilfe des Betriebsrates. Kein Vorteil ohne Nachteil und umgekehrt. Da der Angestellte seine Probleme meist selbst zu lösen versucht, kommt er erst dann zum Betriebsrat, wenn die Situation schon sehr zerfahren ist. Hier ist es dann wesentlich schwerer, den Knoten noch im Guten zu lösen. Es ist oft um einiges leichter, einem Arbeiter mit seinem im Fortschritt noch kleinen Problem zu helfen. Aus dieser Erkenntnis leitet sich das nächste Thema ab Neue Herausforderungen für den Betriebsrat Die Betriebsratsarbeit war bislang eher eine Tätigkeit, die vor allem die Vertretung der Position und der Bedürfnisse des Mitarbeiters bei Problemen mit dem Arbeitgeber und den Vorgesetzen war. Die Vertretung der Mitarbeiter wird auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe bleiben, aber dies ist eher ein Reagieren als ein Agieren. Hier liegt nun die Herausforderung für die Zukunft. Als Betriebsrat der Zukunft ist es sehr wichtig, im Betrieb und im betrieblichen Umfeld, Probleme und Veränderungen frühzeitig zu erkennen und Strategien aus zu arbeiten. Die Unternehmenskultur, der Umgang zwischen ArbeitnehmerInnen und Vorgesetzten und auch der Umgang der ArbeitskollegInnen untereinander ist hier ein sehr wichtiger Aspekt. Hier ist zu beachten, dass Energien in 23

24 unnötigen Streitereien verpuffen oder eben bei einem guten Betriebsklima für die Erbringung guter Leistungen für den Betrieb zur Verfügung stehen. Dies ergibt eine win-win-situation, weil der Mitarbeiter sich wohl fühlt. Dieses gute Gefühl trägt er nicht nur am Arbeitsplatz mit sich, sondern nimmt es auch mit nach Hause, und damit steigt seine Lebensqualität. In diesem guten Betriebsklima macht es Spaß zu arbeiten und somit ist der Mitarbeiter motiviert und erbringt hohe Qualität und mehr Arbeitsleistung. Im Gegensatz dazu ist die extremste Form der psychischen Ausgrenzung und Verletzung eines Arbeitskollegen Bossing oder Mobbing. Dies sind Auswüchse, die im Vorfeld schon sehr gut aktiv bearbeitet werden können, wenn man sich in einem Betrieb zusammen setzt und eine positive Unternehmenskultur erarbeitet und laufend auch versucht, sie zu leben. Ein weiteres Thema ist die Überlastung in der täglichen Arbeit. Der Betriebsrat muss die Entwicklung der Aufgaben unserer Klienten sehen und spüren. So sind zum Beispiel der Zunahme der psychischen Belastung und damit der Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Mitarbeiter im seelischen Bereich, Rechnung zu tragen. Das Burn-out-Syndrom ist ein Zustand der inneren Leere, die der Betroffene dann erreicht, wenn durch Überlastung und durch zu hohen Druck, alle Energiereserven aus dem Körper verbraucht sind. Dieses und ähnliche Themen müssen in Zukunft von Betriebsräten in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten in den Betrieben aktiv angegangen werden und vor allem durch Aufklärung und Betreuung der Mitarbeiter verhindert werden. Besetze du als Betriebsrat im Betrieb solche und ähnliche Themen und zeige damit deine Kompetenz als Betriebsrat auf. Die neue Herausforderung wird sein, nicht zu warten bis ein Arbeitskollege mit einem Problem kommt, sondern mit offenen Augen durch den Betrieb zu gehen. Wir müssen mögliche Probleme erkennen und in Zusammenarbeit mit allen Betroffen, Lösungen suchen, bevor die Auswirkungen nicht mehr oder nur sehr schwer korrigierbar sind. 24

25 6.3. Gute Betriebsratsarbeit erleichtert die Mitgliederwerbung Besonders im Bereich der Angestellten ist es nicht mehr die typische Vertreterrolle, die wir als Betriebsrat innehaben, hier müssen wir neue Strategien und Überlegungen in unsere Arbeit einbringen. Die Arbeit gesund bis ins hohe Lebensalter ausführen zu können, ist eine Aufgabe, die der Betriebsrat im Betrieb aktivieren kann. Dadurch ist es möglich, auch Themen zu bearbeiten, die für den Angestellten wichtig sind. Somit steht der Betriebsrat als Ansprechpartner für seine Bedürfnisse zur Verfügung. Je enger der Betriebsrat mit den Mitarbeitern zusammenarbeitet und auf die menschlichen Bedürfnisse eingeht, desto leichter ist es, die Notwendigkeit des Betriebsrates und der damit eng verbundenen Gewerkschaft auf zu zeigen. Nur durch das Vertrauen zu uns Betriebsräten ist es möglich, die Mitgliederzahlen der Gewerkschaft zu erhöhen und die bestehenden und neuen Mitglieder langfristig an die Gewerkschaft zu binden. 25

26 6.4. Kontakt zu Mitarbeitern und Mitgliedern Neue Mitarbeiter Wichtig: Es ist darauf zu achten, dass der Mitarbeiter nicht überrumpelt wird oder der Meinung ist (vor allem bei neuen Mitarbeitern), dass er beitreten muss um dazu zu gehören. Auch sollte er nicht den Eindruck bekommen, dass ihm der Betriebsrat nur dann hilft, wenn er der Gewerkschaft beitritt. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass geklärt wird, wer welche Aufgaben hat (genaue Erklärung siehe oben). Es ist aber auch darauf hinzuweisen, wie wichtig die Gewerkschaft ist, um gute Betriebsratsarbeit leisten zu können. Das erste Gespräch Erster bzw. zweiter Arbeitstag Willkommen in der Firma, durch den freigestellten (falls vorhanden) Betriebsrat mit dem Betriebsrat der in der Nähe des neuen Mitarbeiters arbeitet. Übergabe des Folders des Betriebsrates mit einer kurzen Erklärung und dem Hinweis, wo der Betriebsrat zu finden ist (Büro bzw. Arbeitsplatz). Eventuell auch mit einem Plan der Firma, in dem die wichtigsten Stellen (Besprechungszimmer, Büro des BR, Kantine usw.) eingezeichnet sind. Das hilft dem neuen Mitarbeiter sich zu orientieren. Ankündigung eines zweiten Besuches bzw. Gespräches mit dem Hinweis, dass bei Fragen der BR natürlich auch vorher zur Verfügung steht. Vorschlag an die Firma: Der Betriebsrat führt den neuen Mitarbeiter durch die Firma und erklärt ihm alles. Er macht also die Einführung des Mitarbeiters in die Firma. Das zweite Gespräch Zweite bzw. dritte Woche Fragen wie es dem neuen Mitarbeiter geht und ob er Fragen hat. Nähere Erklärung des Prospekts des Betriebsrates. Erklärung der Arbeit des Betriebsrates, der Aktionen. Eventuell auch ein paar Beispiele geben für was sich der Betriebsrat einsetzt bzw. was für Schwerpunkte er setzt. Erklären der wichtigsten Punkte des Kollektivvertrags und der Betriebsvereinbarungen und dabei die Neugierde auf den Kollektivvertrag wecken. An dieser Stelle schon immer wieder ein paar Worte über die Gewerkschaft und die Wichtigkeit dieser Einrichtung anmerken. Im Zuge dieses Gesprächs dem/der MitarbeiterIn anbieten, genauere Hintergründe 26

27 über den Zusammenhang von Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeiterkammer usw. auf zu zeigen. Dieses Gespräch kann separat gemacht werden oder im Zuge des dritten Gesprächs erfolgen. Das dritte Gespräch im 2. Monat Wie hat sich der/die MitarbeiterIn eingelebt? Mitarbeiter, die schon länger im Betrieb sind Das erste Gespräch Über ein Einstiegsthema ist der Mitarbeiter anzusprechen. Am besten ist ein Thema zu wählen, das den Mitarbeiter interessiert bzw. das gerade im Tagesgespräch ist. z.b. Globalisierung, KV Verhandlung usw.. Als Einstieg können auch ein paar eher provokante Fragen gestellt werden. Durch diese Diskussion kann vielleicht ein Zugang zum/r MitarbeiterIn gefunden beziehungsweise hergestellt werden. Hast du schon gehört, dieses Jahr gibt es keine gesetzliche Lohnerhöhung? Weil es noch nie eine gesetzliche Lohnerhöhung gegeben hat. Diese Verhandlungen werden jedes Jahr von den Gewerkschaften (Arbeitnehmervertretung) mit der Arbeitgebervertretung geführt. Nur eine starke Gewerkschaft kann auch einen guten KV aushandeln. Leider treten immer weniger Leute einer Gewerkschaft bei, da sie sich über die Konsequenzen nicht im Klaren sind. Ich bin bei der Gewerkschaft und bin überzeugt, dass der Arbeitnehmer nur durch eine starke Organisation für uns Position beziehen kann. Denn auch die Arbeitgeber bilden Allianzen. Würdest du 1% deines Lohnes zur Verfügung stellen, falls du 2 3 % mehr dafür bekommst? Das ist ein guter Deal oder? Dies ist aber nur durch starke Gewerkschaften möglich. Denn diese handeln den KV aus. Die jährliche Lohnerhöhung ist keine gesetzliche Lohnerhöhung. Aber ich würde dir gerne einmal erklären, wie das alles funktioniert Hast du gehört, dass immer weniger Menschen der Gewerkschaft beitreten? Was, das ist dir egal nur durch viele Mitglieder ist eine Gewerkschaft stark. Stell dir vor, eine Person demonstriert für irgendetwas. Das kümmert 27

28 doch niemanden. Tun das aber sehr viele Menschen, schaut das ganz anders aus. Weißt du was ein KV ist? Da kannst du es ganz deutlich sehen. Starke Gewerkschaften haben starke Kollektivverträge. Ich bin gerne bereit, dir das einmal näher zu erklären Hast du schon das neue Kursprogramm der Gewerkschaft angeschaut? Was, du weißt nicht, dass die Gewerkschaft Kurse anbietet? Dann weißt du sicher auch nicht, dass es der Gewerkschaft zu verdanken ist, dass wir jedes Jahr eine Lohnerhöhung bekommen oder? Ich kann dir anbieten, dir das zu erklären. Machen wir einen Termin an einem Ort aus, an dem wir uns in Ruhe unterhalten können. 28

29 Das Werbergespräch Zuerst ein kurzer Ausflug in den Bereich der Kommunikation. Ein Gespräch läuft immer auf zwei Ebenen ab. Zum einen auf der inhaltlichen, zum anderen auf der gefühlsmäßigen Ebene. Im Werbergespräch werden im inhaltlichen Teil alle Argumente, wie wir sie oben angeführt haben, weiter gegeben. Der wichtigere Teil in einem Gespräch ist die Gefühlsebene. Nur wenn der Gesprächspartner sich wohl fühlt, Vertrauen aufgebaut hat und sich verstanden und akzeptiert fühlt, wird er uns richtig zu hören. Dann wird unser Gegenüber auch unsere Information aufnehmen und darüber nachdenken. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt im Verhalten von Gesprächspartnern ist, dass sowohl der Einstieg als auch der Schluss in der Unterhaltung die wesentlichen Eindrücke sind, die unserer Gegenüber in seiner Erinnerung behält. Achte auf ein gepflegtes, freundliches Erscheinungsbild in einem möglichst gefälligen Rahmen. Versuch den Einstieg in ein Gespräch mit einem Thema zu beginnen, das für deine Kollegin oder deinen Kollegen interessant sein könnte oder sprich, wenn es dir bekannt ist, direkt ein Bedürfnis deines Gegenübers an. Bereite auch das Ende des Gesprächs in deiner Gesprächsvorbereitung gedanklich vor. Das Ende der Unterhaltung soll nicht abrupt oder schwammig verlaufen. Suche für das Ende des Gesprächs einen positiven Abschluss. 29

30 7. Schlussbetrachtung Neue Mitglieder zu gewinnen und damit die Gewerkschaft zu stärken, ist die Voraussetzung, die Waage zwischen den Interessen der ArbeitnehmerInnen auf der einen Seite und des Kapitals auf der anderen Seite, ins Gleichgewicht zu bringen. Es liegt im Interesse von uns allen, unseren ArbeitskollegInnen die Notwendigkeit einer starken und modernen Gewerkschaft auf zu zeigen. Nur durch überzeugte und motivierte neue und bestehende Mitglieder ist es möglich, ArbeitnehmerInnen-Interessens-Vertretung auf breiter Basis zu leisten. Wir brauchen neben der Mitgliederstärke auch guten Nachwuchs. Wir benötigen neue Mitstreiter, sowohl als neue BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen, in den Betrieben und in den diversen gewerkschaftlichen Gremien, als auch engagierte Gewerkschaftsfunktionäre. Aus allen Gesprächen und Erfahrungen, die wir in der Werbung neuer Mitglieder gemacht haben, ist die folgende Betrachtung die Wichtigste: Je besser wir die Bedürfnisse unserer Kollegen kennen, umso leichter können wir sie vertreten, beraten, unterstützten und ihnen helfen. Somit wird gute Betriebsarbeit zum Kriterium für die gesamte Gewerkschaftsbewegung. Mitgliedergewinnung kann nur dann funktionieren, wenn wir es schaffen, ein Vertrauensverhältnis zwischen den MitarbeiterInnen und uns BetriebsrätInnen auf zu bauen. Dies bedeutet, dass der gute Kontakt als Betriebsrat oder Gewerkschaftsfunktionär zu unseren Mitarbeitern das wichtigste Instrument für eine langfristige Wirkung in der Mitgliedergewinnung ist. 30

31 Anmerkung zur Homepage Auf der Homepage, der 14. Gewerkschaftsschule, findest du alle Dokumente zum download. (Die Broschüre Mitgliedergewinnung für die Gewerkschaft, das Argumentationsmodell Stufenbau der Rechtsordnung, und alle Anhänge.) 8. Anhänge Hier haben wie einige Beispiel zusammengestellt, die in der täglichen Betriebsratsarbeit hilfreich sein können. Begrüßungsschreiben des Betriebsrates an neue MitarbeiterInnen Vorlage für einen Betriebsratsfolder Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit AK ÖGB BR Einige Anhänge sind nicht so ernst gemeint 31

32 Begrüßungsschreiben des Betriebsrates (Beispiel VKW) Sehr geehrte Frau/Herr, wir, der Betriebsrat der VKW, heißen Sie als neuen Mitarbeiter bei der VKW recht herzlich willkommen. Wir als Arbeitnehmervertretung vor Ort fühlen uns für Ihre Zufriedenheit an Ihrem neuen Arbeitsplatz verantwortlich und stehen Ihnen natürlich gerne jederzeit für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. So erreichen Sie uns: BR-Vorsitzenden Hr. Egidius Bischofberger Gebäude B, Erdgeschoss, Büro B018 Tel. DW 72090, Fax DW Betriebsratsbüro Fr. Helene Böhler Gebäude B, Erdgeschoss, Büro B017 Tel. DW 72091, Fax DW Die einzelnen Betriebsräte siehe BR-Folder (Beilage). Weitere Informationen über den Betriebsrat bzw. die VKW finden Sie im Intranet. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start und hoffen, dass Sie bei der VKW einen Arbeitsplatz vorfinden, an dem Sie sich wohl fühlen und das Umfeld passt. Wir erlauben uns, Sie in nächster Zeit persönlich an Ihrem Arbeitsplatz zu begrüßen. Im Anhang (Beilagen) stellen wir Ihnen ein paar Broschüren (Plan über das VKW- Gelände, Organigramm der VKW-Struktur, Aktuelle Mitarbeiterzeitschrift Power Play, Folder Betriebsrat, Folder GPA, Folder AK) zur Verfügung, mit denen Sie sich einen kleinen Überblick über Ihr neues berufliches Umfeld verschaffen können. Für den Betriebsrat (Egidius Bischofberger, BRV) 32

33 Der Betriebsratsfolder (Beispiel VKW) 33

34 34

35 Klare Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit AK ÖGB BR 35

36 KV-Verhandlung 36

37 Für alle ehrlichen und anständigen ArbeitnehmerInnen, die bei der GEWERKSCHAFT AUSTRETEN WOLLEN und trotzdem charakterlich einwandfrei bleiben möchten, indem sie es ablehnen, unberechtigte Vorteile in Empfang zu nehmen. E R K L Ä R U N G Ich bin gegen Gewerkschaften; deshalb bin ich auch gegen alle Verbesserungen, die von den Gewerkschaften während der vergangenen Jahre erreicht wurden, wie zum Beispiel: verlängerter, bezahlter Urlaub zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld Arbeitszeitverkürzung Lohn- und Gehaltserhöhungen Lohn- u. Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall Vergütung von Arbeitszeitversäumnissen aus wichtigem Grund Zuschläge bei Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Verlängerte Kündigungsfristen und Verhinderung von willkürlichen Entlassungen Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz Erschwerniszuschläge und Zahlung von Zulagen sowie alles andere, das durch Kollektivverträge, die die Gewerkschaften abgeschlossen haben, erreicht wurde Ich weigere mich ausdrücklich, sowohl die genannten als auch andere Verbesserungen irgendwelcher Art anzunehmen, die durch Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretern, oder durch Betriebsräte in Zukunft erreicht werden sollten. Gleichzeitig ermächtige ich meinen Arbeitgeber, den Gegenwert der durch die Gewerkschaften erreichten Verbesserungen bei der monatlichen Lohn- u. Gehaltszahlung einzubehalten und für wohltätige Zwecke zu verwenden. Ort, Datum Unterschrift 37

38 Mitgliedergewinnung für die Gewerkschaft Viele Mitglieder Starke Gewerkschaft Guter Kollektivvertrag 38 Copyright by 14. Gewerkschaftsschule Vorarlberg

08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr

08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr http://www.goed-ooe.at Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr Goethestraße 89 4020 Linz 050 554-60-21587 franz.madlmayr@gespag.at Wozu einen Betriebsrat? Der Betriebsrat, das sind gewählte

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