Deckungsnote Private Unfallversicherung für Hobby-Motorsportler Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland

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1 Herr Deckungsnote Private Unfallversicherung für Hobby-Motorsportler Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland Persönliche Angaben Frau Vorname / Name Straße/Haus-Nr. LKZ / PLZ / Ort Tel priv. Tel mobil Geburtsdatum Beruf Hiermit beantrage ich Unfallversicherungsschutz (24-Stunden-Deckung) mit folgenden Leistungspunkten: Leistungsart Höchstsumme Gewählte Summe Prämie Beitrag o. U-R Invaliditätsgrundsumme (ohne Progression) m.u-r 2,00 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (225% Progression) m.u-r 2,58 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (300% Progression) m.u-r 2,99 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (350% Progression) m.u-r 3,20 pro o. U-R Todesfallleistung* m.u-r 2,80 pro Monatliche Unfall-Rente* (ab 50% Invalidität) ,00 pro 100 Sofortleistung b. Schwerverletzungen beitragsfrei! --- Bergungskosten beitragsfrei! --- Kosmetische Operationen beitragsfrei! --- Kurbeihilfe beitragsfrei! --- * Nur in Verbindung mit Invalidität (mind ) Nettoprämie + jeweils gültige Versicherungssteuer (z. Zt. 19%) Vertragslaufzeit 1 Jahr 5 Jahre mit 10% Rabatt Jahresbeitrag Versicherungsbeginn, Uhr Hobby-Motorsportler Abweichungen zu den AUB 2008: In Abänderung von Ziffer der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) sind Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, mitversichert. Nicht versichert ist die berufliche Ausübung des Motorrennsports. Abzugsfranchise bei motorsportlichen Unfällen: Führt ein Unfall im Sinne der Ziffern 1.3 bzw. 1.4 AUB 2008 nach den Ziffern und AUB 2008 zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 10 %, so wird zur Berechnung der Leistung nur der Teil des festgestellten Invaliditätsgrades herangezogen, der 10 % übersteigt. Bis zu einem Invaliditätsgrad in Höhe von 10 % wird keine Leistung erbracht. Auf Ziffer der AUB 2008 wird besonders hingewiesen. Bezahlung Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats Mandat für wiederkehrende Zahlungen Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt Gläubigeridentifikation wird separat mitgeteilt Ich/Wir ermächtige/n den Versicherer, Beiträge von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Versicherer auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem/unserem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Name des Kreditinstituts Ort Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in Bitte nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller nicht der o.g. Kontoinhaber ist. Name, Straße und Hausnummer, Land, Postleitzahl und Ort BIC Deckungsnote Hobby Motorsport SV

2 Seite 2 zum Antrag von Vereinbarungen Mit meiner Unterschrift erteile ich der Firma Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker, Claus Wunderlich * Große Heerstr. 63 * D Pfullingen * T * F * . office@sportinsurance.net * nachstehend Vermittler genannt die Vollmacht, in meinem Namen eine Versicherung an einen Produktanbieter bzw. einen Makler zu vermitteln, den Vertrag zu verwalten und zu betreuen bzw. umzudecken sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienste zu tätigen. Alle daraus resultierenden Dienste stellen eine Nebentätigkeit zur Vermittlung dar. Ich bestätige ferne ausdrücklich, dass ich bewusst auf eine Beratung und Dokumentation inklusive der damit verbundenen Konsequenzen gegenüber dem Vermittler verzichte. Ich kann somit keinerlei Schadenersatzansprüche mehr geltend machen. Datenschutzerklärung Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Vermittlungstätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich bin einverstanden, dass der Vermittler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Finanzierungen, Kapitalanlagen und Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, Assekuradeure und andere Vermittler technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertragsund Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art können dabei zwischen Vermittler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. Ich willige ein, dass die vom Vermittler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risikovertragsveränderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Vermittler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. An Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Ich willige ein, dass der Vermittler die Inhalte der Dokumentation der Beratung nebst aller Anträge und Schriftwechsel auch in elektronischer Form erheben, verarbeiten und speichern darf und die Originale vernichtet werden können. Die elektronische Kopie eines solchen Dokuments wird als Nachweis des Originaldokumentes von mir anerkannt. Soweit dies zu meiner weiteren Betreuung erforderlich ist, kann der Vermittler auf die Inhalte dieser Dokumentation zurückgreifen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten per durch den Vermittler in unverschlüsselter Form erfolgt. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Weitergabe der Daten an Dritte unter Beachtung der vorgenannten Regelungen und Verpflichtungen auch in elektronischer Form erfolgen darf, wobei die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie allgemeine Sicherheitsgrundsätze hierbei zu beachten sind. Kontaktaufnahme Ich willige ein, dass der Vermittler bzw. das Vermittlerunternehmen mit mir auf den zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen (Telefon, Fax, Post, , SMS, etc.) Kontakt aufnehmen kann. Diese Kontaktaufnahme kann zu dem Zwecke der Betreuung durch den Vermittler vermittelter Verträge und zur Betreuung durch Dritte vermittelter Verträge erfolgen. Ebenso ist dies zum Angebot neuer Versicherungsverträge sowie zum Angebot der Deckung ungedeckter Risiken, die durch Veränderung von Rahmenbedingungen entstanden sind, zulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten per durch den Vermittler in unverschlüsselter Form erfolgt. Wichtiger Hinweis Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich insbesondere nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die für Beschwerde zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend und auf Dauer fremder Hilfe bedürfen. Dies gilt insbesondere für schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der Stufen II und III der sozialen Pflegeversicherung. Widerrufsrecht Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsvorabinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker, Große Heerstr. 63, D Pfullingen, Fax , office@sportinsurance.net Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil des Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über Großrisiken im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz. Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein bereits bei der Firma Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrages, die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Produktinformationsblätter und Produktbeschreibungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln sowie die Kundeninformation Privatversicherung einschließlich der Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, das Beiblatt zum Antrag, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und eine Zweitschrift des Antrages erhalten habe. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. In die dem Versicherungsantrag beigefügte Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) willige ich ein. Bei Abschluss einer Unfallversicherung habe ich die für die Unfallversicherung gesondert geltende Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung eigenhändig unterschrieben und zur Kenntnis genommen. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und Kundeninformationen. Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008), der Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 350 %, der Besonderen Bedingungen für die Versicherung einer Kurbeihilfe in der Unfallversicherung, der Besondere Bedingungen für die Versicherung von Sofortleistungen bei Schwerverletzungen in der Unfallversicherung sowie die Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (Produktinformationsblatt sowie allgemeines Informationsblatt - AIB 2008) sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Sie sind damit Vertragsbestandteil. Ort / Datum Unterschrift Antragsteller Deckungsnote Hobby Motorsport SV

3 Deckungsnote Private Unfallversicherung für Hobby-Motorsportler Kinder/Jugendliche (Eintrittsalter bis 18 Jahre) mit Wohnsitz in Deutschland Herr Persönliche Angaben Frau Vorname / Name Straße/Haus-Nr. LKZ / PLZ / Ort Tel priv. Tel mobil Geburtsdatum. Beruf Versicherte Person: Vorname / Name Geburtsdatum Hiermit beantrage ich Unfallversicherungsschutz (24-Stunden-Deckung) mit folgenden Leistungspunkten: Leistungsart Höchstsumme Gewählte Summe Prämie Beitrag o. U-R Invaliditätsgrundsumme (ohne Progression) m.u-r 2,00 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (225% Progression) m.u-r 2,58 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (300% Progression) m.u-r 2,99 pro o. U-R Invaliditätsgrundsumme (350% Progression) m.u-r 3,20 pro o. U-R Todesfallleistung* m.u-r 2,80 pro Monatliche Unfall-Rente* (ab 50% Invalidität) ,00 pro 100 Sofortleistung b. Schwerverletzungen beitragsfrei! --- Bergungskosten beitragsfrei! --- Kosmetische Operationen beitragsfrei! --- Kurbeihilfe beitragsfrei! --- * Nur in Verbindung mit Invalidität (mind ) Nettoprämie + jeweils gültige Versicherungssteuer (z. Zt. 19%) Vertragslaufzeit 1 Jahr 5 Jahre mit 10% Rabatt Jahresbeitrag Versicherungsbeginn, Uhr Hobby-Motorsportler Abweichungen zu den AUB 2008: In Abänderung von Ziffer der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) sind Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, mitversichert. Nicht versichert ist die berufliche Ausübung des Motorrennsports. Abzugsfranchise bei motorsportlichen Unfällen: Führt ein Unfall im Sinne der Ziffern 1.3 bzw. 1.4 AUB 2008 nach den Ziffern und AUB 2008 zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 10 %, so wird zur Berechnung der Leistung nur der Teil des festgestellten Invaliditätsgrades herangezogen, der 10 % übersteigt. Bis zu einem Invaliditätsgrad in Höhe von 10 % wird keine Leistung erbracht. Auf Ziffer der AUB 2008 wird besonders hingewiesen. Bezahlung Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats Mandat für wiederkehrende Zahlungen Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt Gläubigeridentifikation wird separat mitgeteilt Ich/Wir ermächtige/n den Versicherer, Beiträge von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Versicherer auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem/unserem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Name des Kreditinstituts Ort Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in Bitte nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller nicht der o.g. Kontoinhaber ist. Name, Straße und Hausnummer, Land, Postleitzahl und Ort BIC Deckungsnote Hobby Motorsport SV

4 Seite 2 zum Antrag von Vereinbarungen Mit meiner Unterschrift erteile ich der Firma Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker, Claus Wunderlich * Große Heerstr. 63 * D Pfullingen * T * F * . office@sportinsurance.net * nachstehend Vermittler genannt die Vollmacht, in meinem Namen eine Versicherung an einen Produktanbieter bzw. einen Makler zu vermitteln, den Vertrag zu verwalten und zu betreuen bzw. umzudecken sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienste zu tätigen. Alle daraus resultierenden Dienste stellen eine Nebentätigkeit zur Vermittlung dar. Ich bestätige ferne ausdrücklich, dass ich bewusst auf eine Beratung und Dokumentation inklusive der damit verbundenen Konsequenzen gegenüber dem Vermittler verzichte. Ich kann somit keinerlei Schadenersatzansprüche mehr geltend machen. Datenschutzerklärung Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Vermittlungstätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich bin einverstanden, dass der Vermittler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Finanzierungen, Kapitalanlagen und Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, Assekuradeure und andere Vermittler technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertragsund Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art können dabei zwischen Vermittler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. Ich willige ein, dass die vom Vermittler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Risikovertragsveränderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Vermittler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. An Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Ich willige ein, dass der Vermittler die Inhalte der Dokumentation der Beratung nebst aller Anträge und Schriftwechsel auch in elektronischer Form erheben, verarbeiten und speichern darf und die Originale vernichtet werden können. Die elektronische Kopie eines solchen Dokuments wird als Nachweis des Originaldokumentes von mir anerkannt. Soweit dies zu meiner weiteren Betreuung erforderlich ist, kann der Vermittler auf die Inhalte dieser Dokumentation zurückgreifen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten per durch den Vermittler in unverschlüsselter Form erfolgt. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Weitergabe der Daten an Dritte unter Beachtung der vorgenannten Regelungen und Verpflichtungen auch in elektronischer Form erfolgen darf, wobei die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie allgemeine Sicherheitsgrundsätze hierbei zu beachten sind. Kontaktaufnahme Ich willige ein, dass der Vermittler bzw. das Vermittlerunternehmen mit mir auf den zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen (Telefon, Fax, Post, , SMS, etc.) Kontakt aufnehmen kann. Diese Kontaktaufnahme kann zu dem Zwecke der Betreuung durch den Vermittler vermittelter Verträge und zur Betreuung durch Dritte vermittelter Verträge erfolgen. Ebenso ist dies zum Angebot neuer Versicherungsverträge sowie zum Angebot der Deckung ungedeckter Risiken, die durch Veränderung von Rahmenbedingungen entstanden sind, zulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Daten per durch den Vermittler in unverschlüsselter Form erfolgt. Wichtiger Hinweis Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich insbesondere nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008). Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die für Beschwerde zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend und auf Dauer fremder Hilfe bedürfen. Dies gilt insbesondere für schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der Stufen II und III der sozialen Pflegeversicherung. Widerrufsrecht Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsvorabinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker, Große Heerstr. 63, D Pfullingen, Fax , office@sportinsurance.net Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil des Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen über Großrisiken im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz. Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein bereits bei der Firma Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrages, die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Produktinformationsblätter und Produktbeschreibungen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln sowie die Kundeninformation Privatversicherung einschließlich der Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, das Beiblatt zum Antrag, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und eine Zweitschrift des Antrages erhalten habe. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. In die dem Versicherungsantrag beigefügte Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) willige ich ein. Bei Abschluss einer Unfallversicherung habe ich die für die Unfallversicherung gesondert geltende Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung eigenhändig unterschrieben und zur Kenntnis genommen. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und Kundeninformationen. Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008), der Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 350 %, der Besonderen Bedingungen für die Versicherung einer Kurbeihilfe in der Unfallversicherung, der Besondere Bedingungen für die Versicherung von Sofortleistungen bei Schwerverletzungen in der Unfallversicherung sowie die Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (Produktinformationsblatt sowie allgemeines Informationsblatt - AIB 2008) sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Sie sind damit Vertragsbestandteil. Ort / Datum Unterschrift Antragsteller / Versicherte Person Deckungsnote Hobby Motorsport SV

5 Beratungsdokumentation Allgemein Versicherungsnehmer: Beratung durch: Die Sport Assekuranz Financial & Insurance Broker Große Heerstraße Pfullingen Tel.: Fax: Beratung am: von Uhr bis Uhr Ort: Anwesende: Anlass der Beratung - Kundenwunsch und Bedürfnisse Beratungsinhalt - Rat und Begründung - Kundenentscheidung o weitere Dokumentation auf Beiblatt Bitte beachten Sie unsere Basis- und Kundeninformation mit den gesetzlichen Pflichtangaben. Versicherungsschutz besteht erst nach Annahme des Vertrages (Policierung) durch den Versicherer und Zahlung der Erstprämie. (Datum, Unterschrift Versicherungsnehmer) (Datum, Unterschrift Versicherungsmakler) Seite 1 von 1

6 Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Unfallversicherung Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen ersten Überblick zu unserer SV Unfallversicherung geben. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sein können. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus den vollständigen Vertragsunterlagen (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2008, besondere Vereinbarungen und Klauseln). 1 Art des angebotenen Versicherungsvertrages? Bei der SV Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. 2 Was können Sie versichern? Mit der SV Unfallversicherung bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfälle gelten auch Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln. Ebenso erkennen wir Vergiftungen, Gesundheitsschäden, die bei der Verteidigung oder der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen auftreten, sowie tauchtypische Krankheiten als Unfälle an. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Ziffer 1 AUB Folgende Leistungsarten können im Einzelnen bei einem Unfall vereinbart werden (siehe dazu auch Ziffer 2 AUB 2008): Invaliditätsleistung: Voraussetzung ist, dass Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind (Invalidität); die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens nach 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns eingereicht werden. Die tatsächliche Invaliditätsleistung richtet sich nach der Gliedertaxe (siehe Ziffer AUB 2008). Unfall-Rente: Es muss eine Invalidität vorliegen und zwar mindestens in Höhe von 50% (Bsp. Verlust einer Hand oder eines Auges). Wir zahlen die vereinbarte Unfall-Rente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, bis die versicherte Person stirbt oder eine Neubemessung einen Invaliditätsgrad von unter 50% ergab. Übergangsleistung: Voraussetzung ist, dass die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt nach Ablauf von 6 Monaten ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50% beeinträchtigt ist. Tagegeld: Sofern die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist, bezahlen wir ein Tagegeld je nach Grad der festgestellten Beeinträchtigung für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr. Krankenhaustagegeld: Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. Genesungsgeld: Ist die versicherte Person aus dem Krankenhaus entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld, zahlen wir ein Genesungsgeld für dieselbe Zahl an Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 100 Tage. Todesfallleistung: Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt. Kosmetische Operationen: Hier geht es um eine ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben. Die Operation muss innerhalb 3 Jahren nach dem Unfall erfolgen, bei Minderjährigen spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Kurbeihilfe: Wir zahlen die Rehabilitationsleistung einmalig je Unfall. Voraussetzung ist, dass sich die versicherte Person einer Rehabilitationsmaßnahme (eine medizinisch notwendige Kur- oder Sanatoriumsbehandlung oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme) unterzieht. Die Rehabilitationsmaßnahme muss innerhalb von drei Jahren für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger durchgeführt werden. Bergungskosten: Wir ersetzen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, soweit hierfür Gebühren berechnet werden. Ebenso leisten wir für den ärztlich angeordneten Transport ins Krankenhaus und für zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringungskosten bei Unfällen im Ausland (für mitreisende Kinder und Lebenspartner). Sofortleistung bei Schwerverletzung: Wir zahlen bei schweren Verletzungen (Bsp. Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks oder Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche) eine einmalige Sofortleistung je Unfall. Der Anspruch erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet. 3 Beitrag Höhe und Fälligkeit Die Höhe und Fälligkeit des Beitrags für den von Ihnen gewählten Versicherungsschutz können Sie dem Antrag entnehmen. Sollten sich Änderungen zwischen Antrag und Versicherungsschein ergeben, ist der Versicherungsschein maßgebend. Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig von dem Bestehen des Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen, Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter Ziffer 11 AUB Bitte bezahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich, Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Wenn Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. 4 Welche Leistungs- und Risikoausschlüsse sind vereinbart? Leider können wir Sie nicht gegen alle Gefahren und Schäden versichern. Die nachfolgend aufgeführten Leistungs- und Risikoausschlüsse sind nicht abschließend; weitere Informationen finden Sie in Ziffer 5 AUB Ausschluss von Versicherungsschutz: Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit auf Trunkenheit beruhend, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder Krampfanfälle; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch einen Unfall verursacht wurden.

7 Seite 2 von 2 Produktinformationsblatt zu Ihrer SV Unfallversicherung Unfälle als Luftfahrzeugführer oder als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht. Schäden an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Gesundheitsschäden durch Strahlen. Infektionen: Kein Versicherungsschutz, wenn durch Insektenstiche / -bisse oder Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht; aber: Versicherungsschutz besteht bei Zeckenbissen mit nachfolgender FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis). Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Bauch- oder Unterleibsbrüche. Wenn die versicherte Person den Unfall vorsätzlich herbeiführt, besteht natürlich kein Versicherungsschutz. Wenn grob fahrlässig gehandelt wurde, können wir die Entschädigungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (Quotelung). 5 Obliegenheiten, die Sie bei Vertragsabschluss beachten müssen Alle Fragen in unserem Antragsformular sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unter anderem möchten wir über das Vorversicherungsverhältnis und andere bestehende Unfallversicherungen Bescheid wissen. Im Antragsformular werden Sie nochmals ausdrücklich auf Ihre Anzeigepflichten und die Rechtsfolgen hingewiesen. 6 Obliegenheiten, die Sie während der Vertragslaufzeit beachten müssen Während der Laufzeit des Vertrages können sich die Umstände gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verändern. In den AUB 2008 finden Sie insbesondere die Regelung bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung unter Ziffer 6.2 Eine Änderung müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. 7 Obliegenheiten, die Sie im Schadenfall berücksichtigen müssen Im Folgenden werden nur die wichtigsten Obliegenheiten angesprochen. Einzelheiten finden Sie unter Ziffer 7 der AUB Was ist nach einem Unfall zu beachten? Ziehen Sie unverzüglich einen Arzt hinzu und befolgen Sie dessen Anordnungen. Zeigen Sie uns den Unfall baldmöglichst, spätestens innerhalb einer Woche, an. Füllen Sie unsere an Sie versandte Schadenanzeige wahrheitsgemäß aus. Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die verletzte Person auch von diesen untersuchen lassen. Ermächtigen Sie alle behandelnden Ärzte, anderer Versicherer und Versicherungsträger sowie Behörden, alle erforderlichen Auskünfte an uns zu erteilen. Ein Unfalltod muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden. 8 Was passiert, wenn die genannten Verpflichtungen gem. Ziffer 5-7 nicht eingehalten werden? Bitte beachten Sie die genannten Verpflichtungen sorgfältig, da diese für die Durchführung des Versicherungsverhältnisses von großer Bedeutung sind. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Wir können zudem berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung zu lösen oder ihn nur zu geänderten Bedingungen fortzusetzen (bei Vorsatz auch rückwirkend ab Beginn). Die möglichen Rechtsfolgen finden Sie unter Ziffer 8 AUB Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Für Ihren Vertrag gilt zunächst die im Antragsformular vereinbarte Vertragsdauer. Beträgt diese mindestens ein Jahr, dann verlängert sich der Vertrag von Jahr zur Jahr, wenn der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauftermin zugehen. Weitere Einzelheiten hierzu können Sie Ziffer 10. AUB 2008 entnehmen. Nach Eintritt des Versicherungsfalles haben Sie und wir die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Auszahlung der Entschädigung bzw. deren Ablehnung erklärt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Ziffer 10.3 AUB

8 Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB 2008) 1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG Anschrift: Löwentorstraße 65, Stuttgart Sitz: Stuttgart, Deutschland Registergericht Stuttgart HRB UST ID Nr.: DE Vorstand: Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl, Vorsitzender Dr. Stefan Korbach Gerhard Müller Prof. Michael Scharr Dr. Michael Völter Dr. Klaus Zehner Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antragsformular entnehmen. 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständige Aufsichtsbehörde Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der Rückversicherung. Zuständige Aufsichtbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn. 3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrages Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterungen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss an diese Vertragsinformationen. Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers geregelt. 4. Gesamtpreis der Versicherung Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der gewünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Angebot oder dem Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versicherungsteuer enthalten. 5. Zusätzlich anfallende Kosten Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden keine weiteren Gebühren und Kosten erhoben. Im Fall des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe von 3 EUR verlangen. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forderungsbetrag. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Bei der Nutzung unserer Service-Rufnummern fallen folgende Kosten an: Telefon : 9 ct./min. Fax : 9 ct./min. Die genannten Minuten-Preise gelten für Verbindungen aus dem Festnetz der Deutschen Telekom einschl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten. 6. Zahlung und Erfüllung Der erste oder einmalige Beitrag ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. 7. Gültigkeitsdauer der Informationen Unsere Angebote sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 3 Monate gültig. Fällt in die Zeit zwischen Antragsaufnahme und Versicherungsbeginn eine Beitragsangleichung, so gilt der am Tage des Beginns gültige Beitrag. 8. Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zusendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Erklärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). 9. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG Löwentorstraße Stuttgart Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerruf per ist der Widerruf an folgende Adresse zu richten: service@sparkassenversicherung.de

9 Seite 2 von 2 Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB 2008) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein bereits bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. 10. Laufzeit Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest abgeschlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner eine Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z.b. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ablauf. Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlängerung muss beantragt werden. In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen muss (z.b. Mofa), mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 11. Beendigung des Vertrages Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens 1 Monat, vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag ( 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen ( 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall ( 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach Veräußerung der versicherten Sache ( 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Bedingungswerken entnehmen. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend, d.h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt beziehungsweise falls der Streitwert Euro übersteigt das Landgericht in Stuttgart zuständig. Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts- bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erhoben werden, wenn die Klage gem. 21 ZPO auf den Geschäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat. Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen. 13. Sprache Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in deutscher Sprache. 14. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Die SV SparkassenVersicherung ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann. Sie können sofern Sie Verbraucher sind das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Bis zu einem Beschwerdewert von Euro trifft der Ombudsmann eine Entscheidung, an die wir gebunden sind. Ihnen steht dagegen weiterhin der Weg zum Gericht offen. Bei Beschwerden mit einem Wert von über Euro spricht der Ombudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung aus. Ab einem Beschwerdewert von Euro ist ein Verfahren vor dem Ombudsmann nicht mehr möglich. Den Versicherungsombudsmann können Sie erreichen: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Telefon: (20 ct/anruf aus dem deutschen Festnetz), Telefax: (20 ct/anruf aus dem deutschen Festnetz), beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str.108, Bonn

10 Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder so weit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.u. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch die Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz - Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, bei jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur so weit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. B e i s p i e l e: Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung, - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung. Rechtsschutzversicherer - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten, - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten, - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen Schadenfällen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs), insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch. Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Haftpflichtversicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und verhütung. Krankenversicherer - Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht. Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällen. 5. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) müssen zum Teil aus Rechtsgründen durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben werden. Um den Kunden dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz in allen Bereichen anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie beispielsweise das Inkasso, der Kundenservice oder die Datenverarbeitung. So kann z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert werden, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, können in einer zentralen Datensammlung geführt werden. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Versicherungsgruppe, die von der SV SparkassenVersicherung Holding AG geführt wird, gehören neben der vorgenannten Holding zurzeit folgende Gesellschaften an: SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG, VersIT GmbH. An der GaVI Gesellschaft für angewandte Versicherungsinformatik mbh sind wir beteiligt, die Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere im Betrieb der IT- Infrastruktur für Versicherungsunternehmen, erbringt. Daneben sind wir als Landesdirektion für die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG in Düsseldorf und die UKV - Union Krankenversicherung AG / Bayerische Beamtenkrankenkasse AG sowie Union Reiseversicherung AG -URV- tätig. Darüber hinaus sind wir an der Badische Allgemeine Versicherung AG beteiligt, mit der wir einen Generalagenturvertrag abgeschlossen haben. In dem Bereich der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung kooperieren wir mit der Genworth Financial (Handelsname der Financial Insurance Company Ltd. und Financial Assurance Company Ltd.). 6. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Verbundpartner werden Sie durch Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler können neben Einzelpersonen und Vermittlungsgesellschaften auch Kreditinstitute (die Sparkassen in Baden- Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, die Landesbausparkassen Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz und die Landesbanken Baden-Württemberg/BW-Bank, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz) sein, soweit ein Agenturvertragsverhältnis mit ihnen besteht. Um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhalten diese Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Die Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet die Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert. 7. Datenverarbeitung bei unseren Verbundpartnern Als Versicherungsgruppe der Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz möchten wir unseren Kunden neben unseren Versicherungsprodukten auch eine breite Palette von Finanzdienstleistungsprodukten unserer Verbundpartner (z. B. Bank- und Bausparprodukte, Immobilien) anbieten. Hierfür ist es erforderlich, dass mit Ihrer Zustimmung auch unsere Verbundpartner und deren Außendienstmitarbeiter in einem begrenzten Umfang Daten aus Ihren Versicherungsverträgen erhalten. Zurzeit arbeiten wir mit folgenden Unternehmen zusammen: Landesbausparkassen Baden-Württemberg, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz Landesbanken Baden-Württemberg/BW-Bank, Hessen-Thüringen und Rheinland-Pfalz sowie Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland- Pfalz. 8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. SV SparkassenVersicherung Holding AG, Stuttgart Hausanschrift: Löwentorstraße 65, Stuttgart Telefon (9 ct/min.)* Telefax (9 ct/min.)* service@sparkassenversicherung.de *9 ct/min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten (091P Laser)

11 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Versicherungsumfang 1. Was ist versichert? 2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? 2.1 Invaliditätsleistung 2.2 Unfall-Rente 2.3 Übergangsleistung 2.4 Tagegeld 2.5 Krankenhaustagegeld 2.6 Genesungsgeld 2.7 Todesfallleistung 2.8 Kosten für kosmetische Operationen 2.9 Bergungskosten 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? 4. Welche Personen sind nicht versicherbar? 5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 6. Was müssen Sie - bei vereinbartem Tarif für Kinder und - bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? Leistungsfall 7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? 9. Wann sind die Leistungen fällig? Versicherungsdauer 10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen? Versicherungsbeitrag 11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Weitere Bestimmungen 12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? 13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 15. Welches Gericht ist zuständig? 16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 17. Welches Recht findet Anwendung? Versicherungsumfang 1. Was ist versichert? 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.4 Als Unfall gilt/gelten auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden; Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war; Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet; tauchtypische Krankheiten, wie z.b. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen, sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. 1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten. 2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben. Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. 2.1 lnvaliditätsleistung Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht erwartet werden kann. Die Invalidität ist - innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und - innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.

12 Seite 2 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) Kein Anspruch auf lnvaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt Art und Höhe der Leistung: Wir zahlen die Invaliditätsleistung als Kapitalbetrag Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden lnvaliditätsgrade (Gliedertaxe): Arm 70% Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65% Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60% Hand 55% Daumen 20% Zeigefinger 10% anderer Finger 5% Bein über der Mitte des Oberschenkels 70% Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60% Bein bis unterhalb des Knies 50% Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45% Fuß 40% große Zehe 5% andere Zehe 2% Auge 50% Gehör auf einem Ohr 30% Geruchssinn 10% Geschmackssinn 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer und Ziffer zu bemessen Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt Stirbt die versicherte Person - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf lnvaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem lnvaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. 2.2 Unfall-Rente Voraussetzungen für die Leistung: Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Ziffer gegeben Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. Die Höhe des Invaliditätsgrades ist nach Ziffer bis Ziffer und Ziffer 3 ermittelt. Vereinbarte besondere Gliedertaxen bleiben für die Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt Höhe der Leistung: Wir zahlen die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt Beginn und Dauer der Leistung Die Unfall-Rente zahlen wir unter Berücksichtigung von Ziffer rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat - monatlich im Voraus Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person stirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50% gesunken ist. 2.3 Übergangsleistung Voraussetzungen für die Leistung Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden Art und Höhe der Leistung 2.4 Tagegeld Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist unfallbedingt

13 Seite 3 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und - in ärztlicher Behandlung Höhe und Dauer der Leistung: Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet. 2.5 Krankenhaustagegeld Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Krankenhausheilbehandlung. Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger gelten nicht als Krankenhausheilbehandlung Höhe und Dauer der Leistung Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet Abweichend zu Ziffer und Ziffer zahlen wir bei ambulanten Operationen an Stelle von vollstationären Krankenhausaufenthalten das Krankenhaustagegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für drei Kalendertage. 2.6 Genesungsgeld Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist aus der vollstationären Krankenhausheilbehandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer Höhe und Dauer der Leistung Wir zahlen das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein unterbrochener Krankenhausaufenthalt. 2.7 Todesfallleistung Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin Höhe der Leistung: Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. 2.8 Kosmetische Operationen Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht Art und Höhe der Leistung: Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. 2.9 Bergungskosten Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten und ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht für die Kosten gemäß Ziffer Art der Leistung: Wir ersetzen - die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach konkreten Umständen zu vermuten war, - die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, - den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, - die zusätzlichen Heimfahrt- oder Unterbringungskosten bei einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person, - die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland, - die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland.

14 Seite 4 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) Höhe der Leistung: Wir zahlen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, wird nur einmal geleistet Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich - im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25%, unterbleibt jedoch die Minderung. 4. Welche Personen sind nicht versicherbar? 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend und auf Dauer fremder Hilfe bedürfen. Dies gilt insbesondere für schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der Stufen II und III der sozialen Pflegeversicherung. 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person nach Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Für diese endet gleichzeitig die Versicherung. 4.3 Den für nicht versicherbare Personen seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichteten Beitrag zahlen wir zurück. 5. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: Unfälle der versicherten Person durch Geistesoder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA Unfälle der versicherten Person - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; - bei einer mithilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. 5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: Schäden an Bandscheiben und deren Folgen sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen und deren Folgen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist Gesundheitsschäden durch Strahlen Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren Infektionen und deren Folgen Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie - durch Insektenstiche oder -bisse oder - durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangten Versicherungsschutz besteht jedoch für - Tollwut und Wundstarrkrampf, - Folgen, der durch Zeckenbisse übertragenen Frühsommer - Meningoencephalitis (FSME), sowie für

15 Seite 5 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) - Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verursacht sind, gilt Ziffer Satz 2 entsprechend Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden Bauch- oder Unterleibsbrüche und deren Folgen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind. 6. Was müssen Sie - bei vereinbartem Tarif für Kinder und - bei Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? 6.1 Umstellung des Tarifes für Kinder Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Tarif für Kinder versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: - Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. - Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. 6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist die Gefahrengruppenzuordnung oder Betriebsartenzuordnung nach den für diesen Vertrag gültigen Tarifbestimmungen. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person oder der Betriebsart des Versicherungsnehmers müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von einem Monat ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht. Leistungsfall 7. Welche Obliegenheiten müssen Sie nach einem Unfall beachten? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. 8. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

16 Seite 6 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben. 9. Wann sind die Leistungen fällig? 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Anspruch auf die Invaliditätsleistung und die Unfall- Rente innerhalb von drei Monaten in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Anspruch auf Invalidität und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei - Invalidität bis zu 1 der vereinbarten Versicherungssumme, - Unfall-Rente bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme, - Übergangsleistung bis zu 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, - Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, - Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine lnvaliditätsleistung sowie eine Unfall-Rente innerhalb eines Jahres nach dem Unfall insgesamt nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere lnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Versicherungsdauer 10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen? 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen Dauer und Ende des Vertrages Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform gekündigt werden; die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein Kündigung nach Versicherungsfall Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder - im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Versicherungsbeitrag 11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?

17 Seite 7 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster oder einmaliger Beitrag Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Rücktritt Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Verzug Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern und mit dem Fristablauf verbunden sind. Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen Kein Versicherungsschutz Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer Absatz 2 darauf hingewiesen wurden Kündigung Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer Absatz 2 darauf hingewiesen haben. Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Testform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrages erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und - Sie bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, - die Versicherung nicht gekündigt war und - Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt Folgendes: Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

18 Seite 8 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Weitere Bestimmungen 12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. 13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände 13.2 Rücktritt Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des S. 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich. Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn wir die nichtangezeigten gefahrerheblichen Umstände oder deren unrichtige Anzeige kannten. Dasselbe gilt, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben. Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestand-

19 Seite 9 von 9 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008) teil. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Schriftform kündigen Anfechtung Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 14. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. 15. Welches Gericht ist zuständig? 15.1 Klagen gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Klagen gegen den Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens. 17. Welches Recht findet Anwendung? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

20 Besondere Bedingungen für die Versicherung von Sofortleistung bei Schwerverletzungen in der Unfallversicherung (BB Sofortleistung bei Schwerverletzungen 2008) Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 2008) bieten wir entsprechend der nachfolgenden Regelung Versicherungsschutz für Sofortleistung bei Schwerverletzungen: 1. Voraussetzungen für die Leistung: 1.1 Die versicherte Person hat unfallbedingt eine der folgenden schweren Verletzungen erlitten: Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung, Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma: - Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten (Beispiele: Ellen- und Oberschenkelbruch oder Schienbein- und Oberarmbruch) oder - Gewebe zerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Bruch eines langen Röhrenknochens, Bruch des Beckens, Bruch der Wirbelsäule, Gewebe zerstörender Schaden eines inneren Organs, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20; Die Verletzung wird durch einen objektiven am Stand der medizinischen Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachgewiesen. 1.3 Anspruch und Höhe der Leistung Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet Wir zahlen die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leistung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 1.4 Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Kurbeihilfe in der Unfallversicherung (BB Kurbeihilfe) Ergänzend zu Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) bieten wir entsprechend der nachfolgenden Regelung Versicherungsschutz bei Kuraufenthalten: 1. Voraussetzungen für die Leistung: 1.1 Die versicherte Person hat wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an gerechnet für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehandlung oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger durchgeführt: Krankenhausheilbehandlungen gemäß Ziffer gelten nicht als Kur- oder Sanatoriumsbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaßnahme. 1.2 Art und Höhe der Leistung: Wir zahlen die Kurbeihilfe als Kapitalbetrag einmal je Unfall in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen, wird nur einmal geleistet. 1.3 Ausschluss der Dynamik Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil (U140A) - Seite 1 von 1

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