Wegleitung zum Merkmalskatalog der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten

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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften INH Wegleitung zum Merkmalskatalog der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten Version WL4.4d, November 2015 (Schriftfarbe ROT: Änderungen gegenüber der Version WL4.3d) Impressum Herausgeber: Agroscope Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften Tänikon 1 CH-8356 Ettenhausen Verantwortlich für die Aktualisierung: Pierrick Jan und Dierk Schmid Bezug: Ablage: Die Wegleitung ist im Internet publiziert: unter Stichprobe Referenzbetriebe > Methodische Grundlagen AGROSCOPE_OS\2\5\2\1\1\1859\D_WL\Version\WL44\ZA_Wegleitung_V4.4

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3 Wegleitung zum Merkmalskatalog der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten Registerverzeichnis 1. Einleitung 2. Buchhalterischer Erfassungsbereich 3. Bilanz des Unternehmens 4. Bewertung und Abschreibung 5. Grundsätze zur Buchführung 6. Arbeitskräfte und Familie 7. Direktzahlungen 8. Direkt- und Strukturkosten 9. Pflanzenbau 10. Tierhaltung 11. Paralandwirtschaft 12. Privatverbrauch und Privater Ausgleich 13. Betriebsdaten 14. Anhang

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5 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Buchhalterischer Erfassungsbereich Abgrenzung des buchhalterischen Erfassungsbereiches Erfassungsbereich Einzelbetriebe Erfassungsbereich Betriebsgemeinschaften Privater Ausgleich Gliederung des buchhalterischen Erfassungsbereiches Gliederung des Unternehmens inklusive Haushalt Definition Paralandwirtschaft Definition nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Gliederung nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Deklaration der Vollständigkeit Bilanz des Unternehmens Abgrenzung betriebsnotwendiges Finanzumlaufvermögen Abgrenzung mobile und immobile Sachanlagen und Abgrenzung der festen Einrichtungen Mobile Sachanlagen Immobile Sachanlagen Nachweis der Bilanzveränderungen im Rechnungsjahr Gliederung der Aktiven Gliederung des Umlaufvermögens Betrieb Gliederung des Tiervermögens Betrieb Gliederung der Sach-, Finanz- und immateriellen Anlagen Betrieb Gliederung der Sachanlagen bei Betriebsübernahmen Gliederung des betriebsfremden Vermögens Die Passiven Allgemeines Tilgung der Investitionskredite Gliederung der Passiven Bewertung und Abschreibung Bewertung bei Betriebsübernahme Bewertung von zugekauften Objekten des Anlagevermögens Behandlung von Investitionsbeiträgen (Subventionen) Bewertung von Vorräten und Tieren Bewertung von Eigenleistungen bei Investitionen Bewertung von Maschinen, Geräten, Kleinmaterial und wertvermehrenden Aufwendungen Zukauf von Maschinen und Kleinmaterial Reparaturen, Unterhalt und wertvermehrende Aufwendungen Bewertung von Dauerkulturen und Wald Bewertung von Rechten Bewertung von Feldinventar Rückstellungen Abschreibungen Abschreibungsmethode Abschreibungsdauer Schätzung von Restnutzungsdauern Bewertung von Forderungen, Debitoren Grundsätze zur Buchführung 5-1 Agroscope: Version WL4.4d I

6 Inhalt 5.1 Bruttoverbuchungsprinzip Teilkostenrechnung Periodengerechte Abgrenzung Transitorische Aktiven und Passiven Debitoren und Kreditoren Akontozahlung Finanzbewegungen Lieferungen Interne Lieferungen Externe Lieferungen Bewertung der Lieferungen Datenqualität Arbeitskräfte und Familie Übersicht Abgrenzung entlohnte und nicht entlohnte Arbeitskräfte Allgemein Einkommensteilung, bezahlter Mutterschaftsurlaub Arbeitstage Personenkreis Erhebung Arbeitstage Leistungsfaktor Gruppenerfassung Allgemeine Personendaten Personenkreis Erhebung allgemeine Personendaten Verbrauchereinheiten (VbE) Personenkreis Erhebung Verbrauchereinheiten Ausbildung Personenkreis Ausbildungsstufe Verpflegungstage Direktzahlungen Grundsätze zur Aufteilung der Direktzahlungen Direktzahlungen vom Bund Direktzahlungen nicht vom Bund Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen Kürzungen von Direktzahlungen Gründe für Kürzungen Behandlung von Kürzungen Keine Kürzungen Direkt- und Strukturkosten Abgrenzung von Direktkosten und Strukturkosten Abgrenzung zuteilbarer Arbeitskosten Zuteilung Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete Abgrenzung entlohnte und nicht entlohnte Arbeitskräfte Strukturkosten Aufteilung Strukturkosten Pachtzinsen Wohngebäude und Kostenmiete Aufzählung der Strukturkosten Pflanzenbau 9-1 Agroscope: Version WL4.4d

7 9.1 Flächen Raufutter Definition Grundsätze Verkauf von Raufutter Naturalertrag Mengengerüst Unterscheidung Produkt Pflanzenbau Futtermittel Tierhaltung Leistungen des Pflanzenbaus Kosten des Pflanzenbaus Abgrenzung zuteilbarer Arbeitskosten Zuteilung Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete Verarbeitungskosten Hagelversicherung Aufzählung der Direktkosten des Pflanzenbaus Aufzählung der zuteilbaren Strukturkosten im Pflanzenbau Betriebszweige des Pflanzenbaus Allgemeines zum Futterbau Allgemeines zu Gemüse- und Gartenbau, Dauerkulturen Vollständige Aufzählung der Betriebszweige Tierhaltung Allgemeines Tierbestände und Tierbewegungen Allgemein, Ziele Finanzielle und technische Daten Erfassung der technischen Daten Berechnung mittlere Tierbestände Lieferumfang der technischen Daten Allgemeines zur Schweinezucht und zur AFP Abferkelbetrieb Allgemeines zur Geflügelhaltung Produzierte Milch Produzierte Milch im Betriebszweig Milchvieh und Aufzucht Produzierte Milch in anderen Betriebszweigen Milchlieferrechtehandel Leistungen der Tierhaltung Haltegelder Aufzählung der Leistungen der Tierhaltung Kosten der Tierhaltung Abgrenzung zuteilbarer Arbeitskosten Zuteilung Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete Aufzählung der Direktkosten der Tierhaltung Aufzählung der zuteilbaren Strukturkosten der Tierhaltung Vollständige Aufzählung der Betriebszweige Paralandwirtschaft Leistungen der Paralandwirtschaft Kosten der Paralandwirtschaft Abgrenzung zuteilbarer Arbeitskosten Zuteilung Arbeiten durch Dritte und Maschinenmiete Aufzählung der Direktkosten der Paralandwirtschaft Aufzählung der zuteilbaren Strukturkosten der Paralandwirtschaft Gliederung der Paralandwirtschaft Allgemeines zur Vermietung Allgemeines zur Gastwirtschaft Gliederung bzw. vollständige Aufzählung der Betriebszweige 11-3 Inhalt Agroscope: Version WL4.4d III

8 Inhalt 12. Privatverbrauch und Privater Ausgleich Allgemeines Berufliche Vorsorge Kostenanteil der Angestellten am Privatverbrauch Rückvergütungen Versicherungen Gliederung des Privatverbrauchs Gliederung des Privaten Ausgleichs Betriebsdaten Betriebsidentifikation Organisation Standort Produktionsmöglichkeiten und -einschränkungen Flächen Allgemeines Aufzählung der Biodiversitätsförderflächen Pachtbetriebe Eigentümerbetriebe Kostenmiete, Raumeinheiten Wohnrecht Weitere Kennzahlen Anhang Codeliste zum Kapitel Codeliste zum Kapitel Codeliste zum Kapitel Codeliste zum Kapitel Codeliste zum Kapitel Formulare zum Kapitel Literatur 15-1 Agroscope: Version WL4.4d

9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1. Abgrenzung Landwirtschaftliche Produktion im engeren Sinne, Paralandwirtschaft und nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten 2-3 Abbildung 2. Abgrenzung Paralandwirtschaft und nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten (Beispiel Gastwirtschaft) 2-4 Inhalt Tabellenverzeichnis Tabelle 1. Gliederung des Erfassungsbereichs 2-1 Tabelle 2. Deklaration der Vollständigkeit des Nebeneinkommens 2-6 Tabelle 3. Abschreibungsdauern bei Neuanlagen in Jahren (mobile Sachanlagen) 4-7 Tabelle 4. Abschreibungsdauern bei Neuanlagen in Jahren (immobile Sachanlagen und immaterielle Anlagen ) 4-8 Tabelle 5. Strukturkosten-Positionen und Kostenbereiche 8-3 Tabelle 6. Bewertung und Lieferung von Raufutter 9-2 Tabelle 7. Kulturspezifische Faktoren zur Verteilung der Ackerbau-Pauschale 9-9 Tabelle 8. Finanzielle und technische Daten der Tierbestände und Tierbewegungen 10-2 Tabelle 9. Vollständige Aufzählung der technischen Daten Tierbestände und Tierbewegungen 10-5 Agroscope: Version WL4.4d V

10 Inhalt Verzeichnis der Änderungen Änderungen WL3.2 (neue bzw. geänderte Seiten, Dezember 2003) Einleitung 1-1 Buchhalterischer Erfassungsbereich Erfassungsbereich Einzelbetriebe Privater Ausgleich Gliederung nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Deklaration der Vollständigkeit 2-6 Bilanz des Unternehmens Immobile Sachanlagen Nachweis der Bilanzveränderungen im Rechnungsjahr Gliederung des Tiervermögens Betrieb Gliederung der Passiven 3-12, 13 Bewertung und Abschreibung 4.1 Bewertung bei Betriebsübernahme Bewertung von zugekauften Objekten des Anlagevermögens Bewertung von Vorräten und Tieren Bewertung von Eigenleistungen bei Investitionen Rückstellungen Abschreibungsmethode 4-6 Grundsätze zur Buchführung 5.1 Bruttoverbuchungsprinzip Transitorische Aktiven und Passiven Bewertung der Lieferungen 5-3 Arbeitskräfte und Familie Gruppenerfassung Verbrauchereinheiten (VbE) Personenkreis 6-7 Direktzahlungen Direktzahlungen nicht vom Bund Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2, 3 Direkt- und Strukturkosten Wohngebäude und Kostenmiete Aufzählung der Strukturkosten 8-5, 7 Pflanzenbau Mengengerüst Unterscheidung Produkt Pflanzenbau Futtermittel Tierhaltung 9-5 Tierhaltung 10.2 Tierbestände und Tierbewegungen Allgemein, Ziele Finanzielle und technische Daten Erfassung der technischen Daten Berechnung mittlere Tierbestände Lieferumfang der technischen Daten 10-4 bis Aufzählung der Leistungen der Tierhaltung Paralandwirtschaft Gliederung bzw. vollständige Aufzählung der Betriebszweige 11-3, 4 Privatverbrauch und Privater Ausgleich Berufliche Vorsorge Unfall- und Krankenversicherung Gliederung des Privatverbrauchs Gliederung des Privaten Ausgleichs 12-3 Agroscope: Version WL4.4d

11 Betriebsdaten 13.2 Organisation Eigentümerbetriebe Anhang 14.1 Codeliste zum Kapitel Inhalt Änderungen WL3.3 (geänderte Seiten, Dezember 2004) Bilanz des Unternehmens Gliederung der Sach-, Finanz- und immateriellen Anlagen Betrieb 3-9 Direkt- und Strukturkosten Pachtzinsen 8-3 Pflanzenbau Mengengerüst 9-4 Tierhaltung Lieferumfang der technischen Daten Allgemeines zur Schweinezucht Aufzählung der Leistungen der Tierhaltung Aufzählung der Direktkosten der Tierhaltung Betriebsdaten Allgemeines Pachtbetriebe 13-9 Anhang 14.1 Codeliste zum Kapitel Änderungen WL3.4 (geänderte Seiten, November 2005) Bilanz des Unternehmens Gliederung des Umlaufvermögens Betrieb 3-5, Gliederung des betriebsfremden Vermögens Gliederung der Passiven 3-12, 13 Bewertung und Abschreibung 4.2 Bewertung von zugekauften Objekten des Anlagevermögens Bewertung von Vorräten und Tieren Rückstellungen Bewertung von Forderungen, Debitoren 4-9 Arbeitskräfte und Familie Allgemein Einkommensteilung, bezahlter Mutterschaftsurlaub 6-2 Direkt- und Strukturkosten 8.4 Abgrenzung entlohnte und nicht entlohnte Arbeitskräfte 8-2 Pflanzenbau Mengengerüst 9-4 Tierhaltung Lieferumfang der technischen Daten 10-4 Paralandwirtschaft Gliederung bzw. vollständige Aufzählung der Betriebszweige 11-4 Betriebsdaten 13.6 Pachtbetriebe 13-9 Änderungen WL3.5 (geänderte Seiten, Dezember 2006) Bilanz des Unternehmens Immobile Sachanlagen 3-2 Agroscope: Version WL4.4d VII

12 Inhalt Bewertung und Abschreibung Zukauf von Maschinen und Kleinmaterial Bewertung von Rechten Rückstellungen 4-5 Direkt- und Strukturkosten 8.1 Abgrenzung von Direktkosten und Strukturkosten 8-1 Pflanzenbau Verkauf von Raufutter 9-3 Tierhaltung Erfassung der technischen Daten 10-3, Lieferumfang der technischen Daten 10-4, 5, Allgemeines zur Schweinezucht und zur AFP Abferkelbetrieb Milchkontingentshandel Aufzählung der Direktkosten der Tierhaltung Aufzählung der zuteilbaren Strukturkosten der Tierhaltung Vollständige Aufzählung der Betriebszweige Paralandwirtschaft Allgemeines zur Vermietung Gliederung bzw. vollständige Aufzählung der Betriebszweige 11-3 Privatverbrauch und Privater Ausgleich Versicherungen 12-1, 2 Betriebsdaten 13.2 Organisation 13-2, 3 Anhang 14.1 Codeliste zum Kapitel Änderungen WL3.6 (geänderte Seiten, Dezember 2007) Bilanz des Unternehmens Gliederung der Passiven 3-13 Direktzahlungen 7.2 Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2 Pflanzenbau Allgemeines zu Gemüse- und Gartenbau, Dauerkulturen Vollständige Aufzählung der Betriebszweige 9-13 Tierhaltung Lieferumfang der technischen Daten Vollständige Aufzählung der Betriebszweige 10-16, 17 Anhang 14.2 Codeliste zum Kapitel Änderungen WL3.7 (geänderte Seiten, Dezember 2008) Bewertung und Abschreibung 4.4 Bewertung von Vorräten und Tieren 4-2 Arbeitskräfte und Familie Erhebung Arbeitstage 6-3 Direktzahlungen 7.2 Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2, Gründe für Kürzungen 7-4 Pflanzenbau Vollständige Aufzählung der Betriebszweige 9-13 Betriebsdaten 13.1 Betriebsidentifikation Aufzählung der ökologischen Ausgleichsflächen 13-7, Pachtbetriebe 13-9 Agroscope: Version WL4.4d

13 Anhang 14.1 Codeliste zum Kapitel Codeliste zum Kapitel Formulare zum Kapitel Inhalt Änderungen WL3.8 (geänderte Seiten, Dezember 2009) Bewertung und Abschreibung 4.4 Bewertung von Vorräten und Tieren 4-2 Arbeitskräfte und Familie Erhebung Arbeitstage 6-3 Direktzahlungen 7.2 Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2, 3 Anhang 14.6 Formulare zum Kapitel Literatur 15 Literatur 15-1 Änderungen WL3.9 (geänderte Seiten, Dezember 2010) Bilanz des Unternehmens Tilgung der Investitionskredite Gliederung der Passiven 3-12 Direktzahlungen 7.2 Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2, 3 Direkt- und Strukturkosten 8.1 Abgrenzung von Direktkosten und Strukturkosten 8-1 Betriebsdaten Allgemeines 13-6 Literatur 15 Literatur 15-1 Änderungen WL4.0 (geänderte Seiten, Dezember 2011) Bilanz des Unternehmens Gliederung der Sach-, Finanz- und immaterielle Anlagen Betrieb 3-9 Bewertung und Abschreibung 4.8 Bewertung von Rechten Rückstellungen Abschreibungen Abschreibungsdauer 4-8 Grundsätze zur Buchführung Transitorische Aktiven und Passiven 5-2 Direkt und Strukturkosten 8.1 Abgrenzung von Direktkosten und Strukturkosten 8-1 Tierhaltung 10.4 Milchlieferrechtehandel Kosten der Tierhaltung Aufzählung der zuteilbaren Strukturkosten der Tierhaltung Paralandwirtschaft Gliederung bzw. vollständige Aufzählung der Betriebszweige 11-3 Betriebsdaten 13.7 Eigentümerbetriebe Literatur 15 Literatur 15-1 Agroscope: Version WL4.4d IX

14 Inhalt Änderungen WL4.1 (geänderte Seiten, Dezember 2012) Direktzahlungen 7.2 Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2,3 Pflanzenbau 9.6 Betriebszweige des Pflanzenbaus Vollständige Aufzählung der Betriebszweige 9-14 Literatur 15 Literatur 15-1 Änderungen WL4.2 (geänderte Seiten, Dezember 2013) Bilanz des Unternehmens 3.5 Die Passiven Gliederung der Passiven 3-13 Direktzahlungen 7.1 Grundsätze zur Aufteilung der Direktzahlungen Direktzahlungen gemäss der AP14-17 (Agrarpolitik ) Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen 7-2 Literatur 15 Literatur 15-1 Änderungen WL4.3 (geänderte Seiten, Dezember 2014) Bewertung und Abschreibung 4.4 Bewertung von Vorräten und Tieren 4-2 Direktzahlungen 7.1 Grundsätze der Aufteilung der Direktzahlungen Direktzahlungen vom Bund Vollständige Aufzählung der Direktzahlungen Kürzungen von Direktzahlungen Gründe für Kürzungen 7-3 Pflanzenbau 9.4 Leistungen des Pflanzenbaus Betriebszweige des Pflanzenbaus Vollständige Aufzählung der Betriebszweige 9-12 Betriebsdaten 13.5 Flächen Aufzählung der Biodiversitätsförderflächen 13-7 Literatur 15 Literatur 15-1 Änderungen WL4.4 (geänderte Seiten, November 2015 Bewertung und Abschreibung 4.4 Bewertung von Vorräten und Tieren 4-2 Betriebsdaten 13.5 Flächen Aufzählung der Biodiversitätsförderflächen 13-7 Literatur 15 Literatur 15-1 Agroscope: Version WL4.4d

15 Einleitung 1. Einleitung Diese Wegleitung ist massgebend für die Ablieferung von Buchhaltungsdaten an die Zentrale Auswertung nach Merkmalskatalog. Ziel der Zentralen Auswertung ist die umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der bäuerlichen Familien. Dazu ist eine einheitliche Darstellung der Einkommensentstehung und -verwendung sowie der Vermögens- und Finanzierungssituation erforderlich. Dies erfordert die Abgrenzung und die Gliederung des buchhalterischen Erfassungsbereiches und Präzisierungen insbesondere im Bereich Bewertung und Abschreibungen. Der Aufbau des Merkmalskatalogs ist 2-teilig: - Merkmalsliste und Schnittstelle: Aufzählung aller lieferbaren Merkmale in tabellarischer Form. Diese technischen Dokumente bilden die Grundlage für die Extraktion und Datenlieferung an die Zentrale Auswertung. - Wegleitung: Die Wegleitung enthält verbindliche Anweisungen zur Erhebung und Lieferung der Daten gemäss Merkmalskatalog. Die quantitativ festgelegten Schwellen/Grenzwerte (z.b Franken Umsatz) oder Abschreibungsdauern werden periodisch geprüft (Aufgabe der Koordinationskonferenz). Hinweise zum Gebrauch der Wegleitung Der Merkmalskatalog und die vorliegende Wegleitung definieren den Datenbedarf unabhängig von einem bestimmten Buchhaltungssystem. Die für ein bestimmtes Buchhaltungssystem notwendigen Hinweise müssen vom jeweiligen Datenverarbeiter (z.b. Softwareanbieter) erstellt werden. Können, müssen nicht, fakultativ sind Synonyme, z.b.: - Kapitel Andere Strukturkosten können zugeteilt werden. - Kapitel Die RAUS-Beiträge müssen nicht dem entsprechenden Betriebszweig zugeteilt werden. - Kapitel Die Aufteilung in Passiven Betrieb und Passiven betriebsfremd ist fakultativ. In den Fussnoten sind nur technische Hinweise zur Extraktion oder zur Überarbeitung der Wegleitung enthalten. Für die Buchführung sind sie nicht relevant. Agroscope: Version WL4.4d 1-1

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17 Buchhalterischer Erfassungsbereich 2. Buchhalterischer Erfassungsbereich 2.1 Abgrenzung des buchhalterischen Erfassungsbereiches Erfassungsbereich Einzelbetriebe Es werden alle geschäftlichen und privaten wirtschaftlichen Aktivitäten der Betriebsleiterfamilie vollständig erfasst. Dazu gehören Einkommensquellen, Privatausgaben, geschäftliches und privates Vermögen (vgl. die Punkte 1-3 für Ausnahmen). 1. Wo eine vollständige Erfassung des Nebeneinkommens nicht machbar ist, - ist dies mit einer Deklaration anzugeben (vgl. Kapitel 2.2.5), - müssen Bezüge/Entnahmen als privater Ausgleich erscheinen (vgl. Kapitel und 12.3), - müssen zu den nicht erfassten Aktiven die zugehörigen Passiven abgegrenzt werden. 2. Die Einkommen der minderjährigen oder erwachsenen Kinder werden nur erfasst, wenn sie in die gemeinsame Kasse fliessen und der Privatverbrauch dieser Kinder zu einem wesentlichen Teil aus dieser gemeinsamen Kasse gedeckt wird. Für Kinder, die einen Teil des Verbrauchs aus eigenen Quellen decken, sind die Verbrauchereinheiten entsprechend anzupassen (vgl. Kapitel 6.5). 3. Vermögen der Kinder werden nur erfasst, wenn sie dem Familienunternehmen zur Verfügung stehen Erfassungsbereich Betriebsgemeinschaften 1. Erfasst werden alle geschäftlichen, wirtschaftlichen Aktivitäten der Betriebsgemeinschaft, d.h. in der Regel auf den landwirtschaftlichen Betrieb beschränkt. Auswertungen erfolgen nur bis zur Stufe des landwirtschaftlichen Einkommens. 2. Bezüge der Teilhaber dürfen nicht als Löhne erscheinen, sie sind als Privatverbrauch (regelmässige Privatbezüge) oder als Privater Ausgleich (ausserordentliche Bezüge oder Einlagen) zu erfassen. 3. Die Liegenschaftsrechnung ist so zu führen, dass die Betriebsgemeinschaft als Eigentümerin des Landguts (mit den entsprechenden Aktiven und Passiven) oder als Pächterin (mit den entsprechenden Pachtzinsen) erscheint. Die Liegenschaftsrechnung geht nicht an die Zentrale Auswertung Privater Ausgleich Wenn eine vollständige Erfassung im Sinne von Kapitel nicht möglich ist, müssen Zu- oder Abflüsse vom/nach dem nichterfassten Bereich als "privater Ausgleich" erscheinen. Es ist nicht zulässig, dass mit nichterfassten Mitteln die Erfolgsrechnung beeinflusst wird, indem beispielsweise Investitionen oder laufende Kosten finanziert werden (vgl. Kapitel 2.2.5). Der Private Ausgleich wird zudem verwendet für Einlagen in die berufliche Vorsorge (Ausnahme Risikoteil Säule 2b, vgl. Kapitel ), für Geschenke, Erbschaften oder vergleichbare Ereignisse (vgl. Kapitel 12.3). 2.2 Gliederung des buchhalterischen Erfassungsbereiches Gliederung des Unternehmens inklusive Haushalt Für Bilanz, Erfolgsrechnung und Mittelflussrechnung sowie weitere Aufzeichnungen ist das erfasste Unternehmen inkl. Haushalt folgendermassen zu gliedern: Tabelle 1. Gliederung des Erfassungsbereichs Agroscope: Version WL4.4d 2-1

18 Buchhalterischer Erfassungsbereich Hauptgliederung Nebengliederung Kennzahlen Landwirtschaftlicher Betrieb Nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Privatverbrauch Privater Ausgleich Landwirtschaftliche Produktion im engeren Sinne Direktzahlungen Paralandwirtschaft Nichtlandwirtschaftliches Geschäft (selbständig) Nichtlandwirtschaftliches Lohneinkommen (unselbständig) Andere nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten landwirtschaftliches Einkommen, Aktiven Betrieb Nebeneinkommen, betriebsfremde Aktiven Definition Paralandwirtschaft Die Paralandwirtschaft gehört zum landwirtschaftlichen Betrieb. Die Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Produktion im engeren Sinne und zu nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten wird folgendermassen geregelt (vgl. Tabelle 1). Abgrenzung von Paralandwirtschaft gegenüber der landw. Produktion im engeren Sinne: - Paralandwirtschaft (oder landwirtschaftliche Nebenaktivitäten) umfasst landwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit der landwirtschaftlichen Produktion oder ökologischen Leistungen zusammenhängen. - Strukturkosten des Betriebes müssen für die Paralandwirtschaft nicht abgegrenzt werden. - Abgrenzung von Handel und Verarbeitung, Direktvermarktung (Paralandwirtschaft) gegenüber der landwirtschaftlichen Produktion im engeren Sinne: Wenn der Gesamtumsatz aus direkt verkauften Produkten (eigene plus zugekaufte) die Schwelle von 5000 Franken pro Jahr 1 überschreitet, sind die eigenen Produkte von den Produktionsbetriebszweigen an den Bereich der Paralandwirtschaft "Handel und Verarbeitung, Direktvermarktung" zu liefern (interne Lieferung). Bei tieferen Umsätzen kann freiwillig eine Abgrenzung mit internen Lieferungen erfolgen. - Durch diese Regelung wird die Wertschöpfung ausserhalb der eigentlichen Produktion analysierbar. 1 Schwelle wird periodisch überprüft. 2-2 Agroscope: Version WL4.4d

19 Buchhalterischer Erfassungsbereich Abgrenzung von Paralandwirtschaft gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten: Paralandwirtschaft (oder landwirtschaftliche Nebenaktivitäten) umfasst Tätigkeiten, die normalerweise vom Vorhandensein eines landw. Betriebes abhängen. Konkret muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. Vorhandensein eines landw. Betriebes ist Voraussetzung. Beispiele: Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh, Schule auf dem Bauernhof, Reitschule, Maislabyrinth, saisonale oder gelegentliche Bewirtung, Handel und Verarbeitung vorwiegend eigener Produkte, Pflege und Betreuung von Dritten (Landwirtschaftsbetrieb steht im Zentrum). 2. Tätigkeit wird üblicherweise von Landwirten ausgeübt (ohne Lohnarbeiten mit Lohnausweis), 3. Tätigkeit wird üblicherweise mit landwirtschaftlichen Maschinen (nicht nur betriebsnotwendige) ausgeführt. Beispiele: (Landwirtschaftliche) Lohnarbeiten, Häckselservice, Landschaftspflege. 4. Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit umfasst weniger als 5000 Franken Umsatz pro Jahr 2. Beispiele: Gelegentliche Schreinerarbeiten, Kundenmaurer. 5. Vermietung von betrieblichen Wohnungen/Liegenschaften; zur Abgrenzung betrieblicher Wohnungen/Liegenschaften kann die steuerliche Betrachtung herangezogen werden. Die Zuteilung von Aktivitäten zu Betrieb oder betriebsfremd muss für Erfolgsrechnung und Bilanz (Aktiven) identisch sein. Die Passivseite muss nicht zugeteilt werden (vgl. Kapitel 3.4 und Abbildung 1. Abgrenzung Landwirtschaftliche Produktion im engeren Sinne, Paralandwirtschaft und nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten 2 Schwelle wird periodisch überprüft. Agroscope: Version WL4.4d 2-3

20 Buchhalterischer Erfassungsbereich Wenn eine Tätigkeit eine der oben aufgeführten Bedingungen für Paralandwirtschaft erfüllt, aber einen sehr grossen Umfang annimmt und die Bedeutung der landw. Produktion i.e.s. übersteigt, so ist die Tätigkeit als nichtlandwirtschaftliche Aktivität abzugrenzen. Konkret muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. Der Arbeitsaufwand entspricht mindestens einer vollen Arbeitskraft 3 2, Der Umsatz übersteigt Franken pro Jahr 4 (Art. 25 MWSTG, ). Wenn eine dieser Schwellen erreicht ist, ist eher von einem (landwirtschaftlichen) Lohnunternehmen, einem Landgasthof/-hotel, einem Landschaftspflegeunternehmen oder einem Handelsbetrieb usw. auszugehen. Wenn die landwirtschaftliche Produktion die Schwellen für die Grundgesamtheit der Zentralen Auswertung überschreitet, ist dieser Betrieb immer noch sehr interessant für die Auswertung, dem Charakter des Unternehmens sollte aber mit der Zuteilung der Hauptaktivität zur Nichtlandwirtschaft Rechnung getragen werden. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Abgrenzung am Beispiel der Gastwirtschaft. Dieses Beispiel kann auch auf andere Aktivitäten übertragen werden. Fall 1: Das Betriebskonzept des Landwirtschaftsbetriebes umfasst auch die Gastwirtschaft, d.h. sie sind von einander abhängig. Die Schwellen sind nicht erreicht. Fall 2: Das Betriebskonzept des Landwirtschaftsbetriebes umfasst auch die Gastwirtschaft, d.h. sie sind von einander abhängig. Die Schwellen sind erreicht. Die landwirtschaftliche Produktion i.e.s. hat aber die grössere Bedeutung. Fall 3: Das Betriebskonzept des Landwirtschaftsbetriebes umfasst auch die Gastwirtschaft, d.h. sie sind von einander abhängig. Die Schwellen sind erreicht. Die Gastwirtschaft hat aber die grössere Bedeutung. Fall 4: Der Landwirtschaftsbetrieb und die Gastwirtschaft sind zwei von einander ziemlich unabhängige Bereiche. Die Schwellen sind in diesem Falle nicht relevant. Abbildung 2. Abgrenzung Paralandwirtschaft und nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten (Beispiel Gastwirtschaft) 3 Schwelle wird periodisch überprüft. 4 Schwelle wird periodisch überprüft. 2-4 Agroscope: Version WL4.4d

21 2.2.3 Definition nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Buchhalterischer Erfassungsbereich Alle Aktivitäten, die weder zur landw. Produktion im engeren Sinne noch zur Paralandwirtschaft gehören und keine Direktzahlungen sind, sind als nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten zu erfassen. Lohneinkommen (AHV-pflichtig, meist mit Lohnausweis) sind immer als nichtlandwirtschaftliche Aktivität zu erfassen, auch wenn der Arbeitgeber aus der Landwirtschaft kommt (z.b. ÖLN- Kontrolle). Eine Einteilung zu nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten hat folgende Konsequenzen: Strukturkosten sind abzugrenzen Aktiven sind abzugrenzen Arbeitstage sind abzugrenzen Gliederung nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Nebeneinkommen aus unselbständiger Tätigkeit: Das Nebeneinkommen aus unselbständiger Tätigkeit muss folgendermassen aufgeteilt werden: Betriebsleiter/-in Partner/-in Andere Verschiedene Nebeneinkommen Nebeneinkommen aus betriebsfremden Liegenschaften (vgl. Kapitel ). Erträge betriebsfremdes Finanzvermögen, Kapitalanlagen (vgl. Kapitel 3.1) Familien- und Kinderzulagen AHV- und IV-Renten EO, Taggelder, Arbeitslosengeld: Auch Renten von privaten Versicherungen (Lebensversicherungen, 2./3. Säule). Kostgelder: Die Kostgelder von Personen der Betriebsleiterfamilie werden als Nebeneinkommen erfasst, damit die Analyse der Haushaltsgrösse möglich ist (vgl. Kapitel 6.5). Übriges Nebeneinkommen: z.b. Unterhaltsbeiträge (z.b. nach Trennung, Scheidung). Die Unterhaltsbeiträge werden als Nebeneinkommen erfasst, damit die Analyse der Haushaltsgrösse möglich ist (vgl. Kapitel 6.5 und 12.2): - Negatives Einkommen bei Zahlenden (kein Privatverbrauch, keine VbE) - Positives Einkommen bei Empfangenden Agroscope: Version WL4.4d 2-5

22 Buchhalterischer Erfassungsbereich Deklaration der Vollständigkeit Wenn eine vollständige Erfassung des Nebeneinkommens gemäss Kapitel nicht möglich ist, muss dies für die Zentrale Auswertung angegeben werden. Die folgende Deklaration ist von der Buch- und Treuhandstelle im Einverständnis mit dem Betriebsleiter auszufüllen. Sie muss jährlich aktualisiert und geliefert werden. Die Deklaration ist ein Bestandteil der Daten an die Zentrale Auswertung. Tabelle 2. Deklaration der Vollständigkeit des Nebeneinkommens Vollständig erfasst? ja nein Nebeneinkommen aus betriebsfremdem Geschäft (selbständig)?? Nebeneinkommen aus Löhnen (unselbständig)?? Familienzulagen, Renten, usw.?? Kapitalerträge aus betriebsfremdem Vermögen?? Übrige Nebeneinkommen?? Betriebsfremdes Vermögen (Immobilien, Mobiliar, Wertschriften, usw.)?? Dies soll mit dem folgenden Schema beispielhaft illustriert werden: Das Nebeneinkommen aus Löhnen (unselbständig) ist nicht vollständig. Die Deklaration der Vollständigkeit in diesem Bereich ist nein. Nichterfasste Mittel, die für den Landwirtschaftsbetrieb verwendet werden, müssen über den Privaten Ausgleich erfasst werden. Dazu gehören auch Zinserträge aus nichterfassten Vermögensteilen. Die Buchhaltung auf Stufe Landwirtschaftsbetrieb ist vollständig. Nichterfasste Mittel, die für den Privatverbrauch verwendet werden, müssen nicht über den Privaten Ausgleich erfasst werden. Die Verbrauchereinheiten werden nicht reduziert (vgl. Kapitel 6.5). Die Buchhaltung auf Stufe Unternehmen ist nicht vollständig. Auswertungen auf Stufe Privatverbrauch und auf Stufe Unternehmen sind verzerrt. 2-6 Agroscope: Version WL4.4d

23 Bilanz des Unternehmens 3. Bilanz des Unternehmens 3.1 Abgrenzung betriebsnotwendiges Finanzumlaufvermögen Die Aufteilung in betrieblich und betriebsfremd muss für die Erträge und das Vermögen gleich sein und liegt im Ermessen von Betriebsleiter/-in und Buchhalter/-in: - Erträge aus betriebsnotwendigem Finanzumlaufvermögen werden als Finanzertrag in den Strukturkosten erfasst; Finanzerfolg = Schuldzinsen + übriger Finanzaufwand Finanzertrag (vgl. Kapitel und 8.5.4). - Erträge aus betrieblichen Finanzanlagen, die innerhalb des Betriebes erfasst aber nicht unbedingt betriebsnotwendig sind, werden in der Paralandwirtschaft erfasst (Erfolg aus Finanzanlagen, vgl. Kapitel3.4.3 und ). - Alle übrigen Finanzanlagen sind betriebsfremdes Vermögen und geben betriebsfremden Erfolg (vgl. Kapitel und 3.4.5). Agroscope: Version WL4.4d 3-1

24 Bilanz des Unternehmens 3.2 Abgrenzung mobile und immobile Sachanlagen und Abgrenzung der festen Einrichtungen Mobile Sachanlagen Gehören zum Pächtervermögen, d.h. - werden in der Regel von einem abtretenden Pächter mitgenommen, - werden in der Regel von einem neuen Pächter mitgebracht, - sind nicht fest mit dem Boden oder Gebäude verbunden Immobile Sachanlagen Gehören zum Landgutvermögen, d.h. werden in der Regel von einem Pächter gepachtet. Wohngebäude - Das Wohngebäude muss separat erfasst werden und gehört in der Regel zum Betrieb. - Zum Wohngebäude gehören die Installationen (Küche, Sanitär, Heizung, Elektrizitätsinstallationen). Privates Mobiliar wird nicht aktiviert. Ökonomiegebäude Abgrenzung zu den festen Einrichtungen: Zu Ökonomiegebäuden gehören: - Gebäudehüllen, Elemente mit tragender Funktion, Unterbauten (Fundamente, Schwemmkanäle), befestigte (betonierte) Laufhöfe - Hofdünger- und Futterlager, - und Installationen (Wasser, Elektrisch usw.). Bei der Betriebsübernahme ist eher die Aktivierung der Ökonomiegebäude als ganzes anzustreben (Gesamtanlage, ohne feste Einrichtungen). Im Gegensatz dazu werden bei Neuinvestitionen eher die einzelnen Gebäudeteile (ohne feste Einrichtungen) getrennt aktiviert mit möglichen unterschiedlichen Abschreibungsdauern (vgl. Tabelle 4 in Kapitel ). In der Bilanz erscheinen die Ökonomiegebäude zusammengefasst (vgl. Kapitel 3.4.3). Feste Einrichtungen Abgrenzung zu den mobilen Sachanlagen: Feste Einrichtungen - gehören zum Landgutvermögen, d.h. werden in der Regel von einem Pächter gepachtet, - sind fest mit dem Gebäude oder mit dem Boden verbunden, - und das Gebäude ist häufig auf die festen Einrichtungen angepasst (und umgekehrt); z.b. Melkstand, Greifer, usw. Abgrenzung zum Ökonomiegebäude: Feste Einrichtungen - sind nicht Bestandteil der Gebäudehülle, - haben keine tragende Funktion, - haben in der Regel kürzere Nutzungsdauern als das Gebäude, - können Charakter von Maschinen haben (= feste Einrichtungen mit Antrieb); z.b. Greifer, Melkmaschine, usw., - können Charakter von Gebäudeteilen haben; z.b. Stalleinrichtungen, Trennwände, feste Laufhofabtrennungen, usw. Die separate Aktivierung und Abschreibung von festen Einrichtungen (Trennung von Ökonomiegebäuden und festen Einrichtungen) ist sehr wichtig, da feste Einrichtungen in der Regel kürzere Abschreibungsdauern haben (vgl. Kapitel ). 3.3 Nachweis der Bilanzveränderungen im Rechnungsjahr Für die Sach-, Finanz- und immateriellen Anlagen muss der Nachweis der Bilanzveränderung im Rechnungsjahr detailliert möglich sein, d.h. die folgenden Veränderungen sind für jede Bilanzposition (vgl. Kapitel 3.4.3) identifizierbar: 3-2 Agroscope: Version WL4.4d

25 Bilanz des Unternehmens Schlussbilanzwert = Anfangsbilanzwert + Zukauf Verkauf + Eigenleistungen Abschreibungen Rechnungsjahr + andere Differenzen Anfangsbilanzwert - Muss dem Schlussbilanzwert des Vorjahres entsprechen. - Enthält keine Investitionsbeiträge (Subventionen), weil diese nicht aktiviert werden (vgl. Kapitel 4.3) Zukauf - Investitionen nach Abzug der Investitionsbeiträge (Subventionen) (vgl. Kapital 4.3). - Keine Verrechnung mit Desinvestitionen (Ausnahme, vgl. Kapitel 4.2). - Enthält keine Eigenleistungen (Material, Maschinen, Arbeit) (vgl. Kapitel 4.5). Verkauf - Desinvestitionen ohne Verrechnung allfälliger Ersatzinvestitionen (Ausnahme, vgl. Kapitel 4.2). Eigenleistungen - vgl. Kapitel Wert der eigenen Materiallieferungen. - Wenn die eingesetzten eigenen Maschinen und die eigene (nicht entlohnte) Arbeit bewertet werden, sind sie ebenfalls darin enthalten. Wert geht als Leistung in die Erfolgsrechnung ein (vgl. Kapitel ). - Wert der eingesetzten Betriebsangestellten. Abschreibungen Rechnungsjahr - Wert der ordentlichen Abschreibung aufgrund der festgelegten Abschreibungsdauer (vgl. Kapitel 4.11). - Auch Abschreibungen für Bruchteile des Rechnungsjahres (pro rata temporis) bei Zukauf oder Verkauf der Anlagen während dem Rechnungsjahr. - Werte gehen als Kosten in die Erfolgsrechnung ein. Andere Differenzen - Ausserordentliche Abschreibung (vgl. Kapitel 4.2 und ) - Zuschreibungen oder Zuwertungen, z.b. bei einer Nutzungsänderung der Anlage. - Gewinne und Verluste bei Kauf oder Verkauf gegenüber dem aktivierten Buchwert (vgl. Kapitel 4.2). - Die Werte gehen als Leistung in die Erfolgsrechnung ein 1. - Ausschliesslich steuerlich begründete Sonderabschreibungen, z.b. für Energiespar-massnahmen, sind nicht erlaubt. 1 Extraktion: Zuwertungen und Gewinne haben positives Vorzeichen, Abschreibungen und Verluste haben negatives Vorzeichen. Agroscope: Version WL4.4d 3-3

26 Bilanz des Unternehmens Schlussbilanzwert - Wert in der Schlussbilanz des Rechnungsjahres. - Wird in die Anfangsbilanz des Folgejahres übertragen. - Enthält keine Investitionsbeiträge (Subventionen), weil diese nicht aktiviert werden (vgl. Kapitel 4.3) Zusätzlich müssen folgende Werte angegeben werden: Kumulierte historische Anschaffungswerte Kumulierte Abschreibungen Kumulierte Investitionsbeiträge (Subventionen) Investitionsbeiträge (Subventionen) im Rechnungsjahr 3-4 Agroscope: Version WL4.4d

27 Bilanz des Unternehmens 3.4 Gliederung der Aktiven Auf der Vermögensseite müssen die Aktiven Betrieb von den Aktiven betriebsfremd getrennt werden Gliederung des Umlaufvermögens Betrieb Das Umlaufvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes muss mindestens folgendermassen aufgeteilt werden: Finanzumlaufvermögen Kasse Kontokorrent: z.b. Postcheck, Bankkontokorrent, Landikonto Anderes Finanzumlaufvermögen: z.b. Sparhefte, kurzfristig realisierbare Wertschriften Forderungen, Debitoren Wertberichtigung auf Forderungen, Delkredere (vgl. Kapitel 4.12) Aktive Rechnungsabgrenzung, Transitorische Aktiven Feldinventar Saatgut zugekauft Saatgut selbstproduziert Dünger Pflanzenschutz Pflanzenschutz durch Dritte Arbeit durch Dritte Andere Vorräte Pflanzenbau (Produktionsmittel, Kosten) Saatgut zugekauft Saatgut selbstproduziert Dünger Pflanzenschutz Verpackung, Reinigung Andere Vorräte Pflanzenbau (Produkte, Leistungen) Total Vorräte Tierhaltung (Produktionsmittel, Kosten) Kraftfutter Milch und Molkereiabfälle Milchpulver Raufutter zugekauft Raufutter selbstproduziert Andere Agroscope: Version WL4.4d 3-5

28 Bilanz des Unternehmens Vorräte Tierhaltung (Produkte, Leistungen) Total Vorräte Paralandwirtschaft (Produktionsmittel, Kosten) Handel und Verarbeitung, Direktverkauf Andere paralandwirtschaftliche Aktivitäten Verschiedene nicht zuteilbare Direktkosten Vorräte Paralandwirtschaft (Produkte, Leistungen) Handel und Verarbeitung, Direktverkauf Andere paralandwirtschaftliche Aktivitäten Verschiedene nicht zuteilbare Leistungen Anderes Umlaufvermögen Treibstoffe Stroh zugekauft Andere Vorräte 3-6 Agroscope: Version WL4.4d

29 Bilanz des Unternehmens Gliederung des Tiervermögens Betrieb Erfasst werden müssen alle Tiere, die sich am Bilanzstichtag im Besitz des Bewirtschafters befinden (Tiere im Eigentum, inkl. abwesende). Dies entspricht dem Endbestand des vorangegangenen Buchhaltungsjahres (vgl. Tabelle 9, Kapitel ). Die Bewertung erfolgt Ende Jahr gemäss den aktuellen Richtzahlen (vgl. Kapitel 4.4). Das Tiervermögen (eigene Tiere) des landwirtschaftlichen Betriebes muss mindestens folgendermassen aufgeteilt werden, wobei für jede Tierkategorie die Zuordnung zum Betriebszweig zu beachten ist (für die Definition der Betriebszweige vgl. Kapitel 10.7): Milchvieh und Aufzucht (und gelegentliche Mast) Kühe Rinder, Stiere über 2-jährig Rinder, Stiere 1- bis 2-jährig Rinder, Stiere und Ochsen über 4 Monate alt (nur Masttiere) Jungvieh zur Zucht, 4 bis 12 Monate alt Aufzuchtkälber unter 4 Monate alt Kälber zur Grossviehmast unter 4 Monate alt (nur Masttiere) Mastkälber (nur Masttiere) Mutter- und Ammenkuhhaltung Kühe Rinder, Stiere über 2-jährig Rinder, Stiere 1- bis 2-jährig Kälber unter 1-jährig Grossviehmast inkl. Mastremonten Rinder, Stiere und Ochsen über 4 Monate alt Kälber zur Grossviehmast unter 4 Monate alt Kälbermast Mastkälber Pferdehaltung (und andere Einhufer) Total Schafhaltung Total Ziegenhaltung Total Schweine allgemein Säugende und nichtsäugende Zuchtsauen über 6 Monate alt Zuchteber Abgesetzte Ferkel, Remonten bis 6 Monate und Mastschweine Saugferkel Agroscope: Version WL4.4d 3-7

30 Bilanz des Unternehmens Schweinezucht Säugende und nichtsäugende Zuchtsauen über 6 Monate alt Zuchteber Abgesetzte Ferkel, Remonten bis 6 Monate (und Mastschweine) Saugferkel Schweinemast Total Arbeitsteilige Ferkelproduktion Deckbetrieb Total Arbeitsteilige Ferkelproduktion Abferkelbetrieb Total Hühner Total Junghennen, Junghähne und Küken Total Mastpoulets (jeden Alters) Total Truten (jeden Alters) Total Übriges Nutzgeflügel Total Andere Raufutterverzehrende Nutztiere Total Bienen (Völker, Honig) Total Andere Tiere Total 3-8 Agroscope: Version WL4.4d

31 Bilanz des Unternehmens Gliederung der Sach-, Finanz- und immateriellen Anlagen Betrieb Die Sach-, Finanz- und immateriellen Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes müssen mindestens folgendermassen aufgeteilt werden (für die Abgrenzung innerhalb der Sachanlagen vgl. Kapitel 3.2): Mobile Sachanlagen Auto (gemischte Nutzung) Maschinen, Zugkräfte, andere mobile Sachanlagen: Autos, die ausschliesslich auf dem Betrieb eingesetzt werden (Betriebsautos), zählen zu den Maschinen und Zugkräften. Maschinen und Zugkräfte müssen nicht getrennt werden. Immobile Sachanlagen Feste Einrichtungen Ökonomiegebäude Wohngebäude Dauerkulturen; - Reben - Streuobst ohne Fläche (oder Kleinanlagen) - Obstanlagen mit Fläche, inkl. Junganlagen - Mehrjährige Erdbeeren - Himbeeren - Andere mehrjährige Strauchbeeren - Mehrjährige Medizinal- und Gewürzpflanzen - Chinaschilf - Andere mehrjährige Nachwachsende Rohstoffe - Hopfen - Andere mehrjährige Spezialkulturen - Weihnachtsbäume (auf LN) - Gärtnerische Freilandkulturen (Baumschulen, Zierpflanzen) - Andere Dauerkulturen Meliorationen: Entwässerung, Wege, Strassen, Wasserbau, Terrassen, Stützmauern, Güterzusammenlegungen, Kalkung des Bodens zur Verbesserung des ph-wertes Gesamte Betriebsfläche ohne Wald und Reben Wald (Boden und Holz) Rebland Betriebliche Finanzanlagen und immaterielle Anlagen Finanzanlagen, Anteilscheine (vgl. Kapitel 3.1) Zugekaufte Milchlieferrechte (vgl. Kapitel 10.4) Alp- und Weiderechte Andere immaterielle Anlagen Agroscope: Version WL4.4d 3-9

32 Bilanz des Unternehmens Gliederung der Sachanlagen bei Betriebsübernahmen In der Anfangsbilanz nach der Betriebsübernahme muss mindestens folgende Aufteilung vorgenommen werden: Landgut Boden (zusammengefasst LN und Hofraum, ohne Wald, ohne Rebland) Wald (Boden und Holzbestand): In der Ertragswertschätzung macht man keinen Unterschied zwischen Boden und Holz. Rebland Alp- und Weiderechte Ökonomiegebäude Feste Einrichtungen Wohngebäude Obstanlagen (ohne Boden) Rebanlagen (ohne Boden) Andere langjährige Pflanzen (ohne Boden, grössere Flächen) Grosse Meliorationen Pächtervermögen Maschinen, Zugkräfte Tiervermögen (vgl. Kapitel 3.4.2) Vorräte Wenn Pächter auch Landgut übernehmen Ökonomiegebäude Feste Einrichtungen Wohngebäude Obstanlagen Rebanlagen Andere langjährige Pflanzen (grössere Flächen) 3-10 Agroscope: Version WL4.4d

33 Bilanz des Unternehmens Gliederung des betriebsfremden Vermögens Das betriebsfremde Vermögen muss mindestens folgendermassen aufgeteilt werden: Flüssige Mittel und Wertschriften Kurzfristige Forderungen Wertberichtigung auf Forderungen, Delkredere (vgl. Kapitel 4.12) Vorräte und angefangene Arbeiten Aktive Rechnungsabgrenzung Tiervermögen Mobile Sachanlagen Immobile Sachanlagen Finanzanlagen, immaterielle Anlagen, aktivierter Aufwand (vgl. Kapitel 3.1) Agroscope: Version WL4.4d 3-11

34 Bilanz des Unternehmens 3.5 Die Passiven Allgemeines Die Neuaufnahme und die Tilgung von Kapital müssen separat erfasst werden, d.h. sie sind identifizierbar. Die Passiven müssen, im Gegensatz zu den Aktiven, nicht in Betrieb und betriebsfremd aufgeteilt werden Tilgung der Investitionskredite Die Kreditaufnahme und Tilgung muss für die einzelnen Investitionskredite gemäss Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) und der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV, SR ) separat erfolgen. Für die Gruppierung der Angaben vgl. Kapitel Die Tilgungsrate ist bei der Vergabe des Kredites bekannt. Die einzelnen Kredite werden gemäss diesen Angaben zurückgezahlt Gliederung der Passiven Das Kapital wird für das gesamte Unternehmen zusammengefasst angegeben. Die Passiven des Unternehmens müssen mindestens folgendermassen aufgeteilt werden 2 : Kurzfristiges Fremdkapital Kontokorrent Kreditoren, kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung, Transitorische Passiven Kurzfristige Rückstellungen: (vgl. Kapitel 4.10) Übriges kurzfristiges Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital betriebsfremd, Total: - davon Rückstellungen betriebsfremd (vgl. Kapitel 4.10) Die Aufteilung in Passiven Betrieb und Passiven betriebsfremd ist mit Ausnahme der Rückstellungen fakultativ. Langfristiges Fremdkapital: Das langfristige Fremdkapital muss in verzinsliches und unverzinsliches Fremdkapital aufgeteilt werden. Hypotheken, grundpfandgesicherte Darlehen Investitionskredite: Die Investitionskredite müssen detailliert erfasst werden. - Investitionskredit Starthilfe (SVV) - Investitionskredit Wohnhaus (SVV) - Investitionskredit Ökonomiegebäude (SVV) - Investitionskredit Betriebshilfe, Umschulungsbeihilfen (SBMV) - Übrige Investitionskredite 2 Extraktion: Detailierung gemäss Merkmalsliste Agroscope: Version WL4.4d

35 Bilanz des Unternehmens Wohnrecht, Tischrecht, Nutzniessungsrecht: (vgl. Kap. 4.8). Lohngutschriften, verzinslich oder unverzinslich Darlehen Ehegatte Übriges langfristiges Fremdkapital, verzinslich Übriges langfristiges Fremdkapital, unverzinslich Langfristige Rückstellung (vgl. Kapitel 4.10): - Rückstellungen für Ersatzinvestitionen Langfristiges Fremdkapital betriebsfremd, Total: - davon Rückstellungen betriebsfremd (vgl. Kapitel 4.10) Die Aufteilung in Passiven Betrieb und Passiven betriebsfremd ist mit Ausnahme der Rückstellungen fakultativ. Wichtiger Hinweis: Unter dem Konto 2470 Schulden Betriebsübernahme (Eltern) dürfen nur verzinsliche Schulden erfasst werden. Unverzinsliche Schulden gegenüber den Eltern aus der Betriebsübernahme müssen unter dem Konto 2412 Andere unverzinsliche Darlehensschulden erfasst werden. Total Unternehmen Fremdkapital Unternehmen Eigenkapital Unternehmen Agroscope: Version WL4.4d 3-13

36

37 Bewertung und Abschreibung 4. Bewertung und Abschreibung 4.1 Bewertung bei Betriebsübernahme Bei der Betriebsübernahme gehen die Gestehungskosten in die Anfangsbilanz ein. Für das Pächtervermögen und das Landgutvermögen ist der effektive Kaufpreis massgebend. Beim Kauf vereinbarte und verrechnete Rechte (z.b. Wohnrecht als Teil der Finanzierung) oder durch den Verkäufer gewährte Darlehen sind als Passiven zur Finanzierung der Übernahme zu bilanzieren. Wenn bei Abtretung auf künftige Erbschaft oder Erbvorbezug kein Kaufpreis vereinbart wird, werden die massgeblichen Gestehungskosten (Anrechnungswert), welche im Erbvorbezugsvertrag stehen, übernommen. Wird die Buchhaltung für die Zentrale Auswertung erst nach der Betriebsübernahme aufgenommen, so sind die Kaufverträge heranzuziehen. Eine Übernahme der steuerlichen Buchwerte des Verkäufers ist nicht zulässig, wenn der effektive Kaufpreis davon abweicht. Geht aus den Kaufverträgen die Aufteilung des Kaufpreises nicht hervor, so gelten für die Aufteilung auf die oben genannten Positionen folgende Grundsätze: - Die Zusammensetzung kann mit Hilfe der aktuellsten Ertragswert- oder Katasterschätzung hergeleitet werden. - Sofern vorhanden, wird die Wertzusammensetzung in der Buchhaltung des Verkäufers oder andere Preisfestlegungen beim Verkauf herangezogen. - Sind keine Angaben über die Wertzusammensetzung des Kaufpreises vorhanden, muss eine Schätzung nach folgenden Schritten erfolgen: Boden (ohne Wald, ohne Rebland) Boden Wald Gebäude und feste Einrichtungen Dauerkulturen Rebland Wohngebäude Ökonomiegebäude Feste Einrichtungen Obstanlagen Rebanlagen Kaufpreis Meliorationen Alp- und Weiderecht andere Dauerkulturen Landgutvermögen Pächtervermögen Maschinen und Zugkräfte Tiervermögen Vorräte Agroscope: Version WL4.4d 4-1

38 Bewertung und Abschreibung 4.2 Bewertung von zugekauften Objekten des Anlagevermögens Bei Zukauf von Boden, Gebäuden, Maschinen usw. sind die Gestehungskosten zu aktivieren. Bei Liebhaberwerten oder Luxusobjekten muss der Wert, der über einem betriebswirtschaftlich begründbaren oder ortsüblichen Verkehrswert liegt, als betriebsfremdes Vermögen aktiviert werden. Zukäufe von Landgutvermögen, auch von ganzen Liegenschaften, sind wie normale Investitionen zu behandeln. Beim Verkauf eines Anlageobjektes ist der Verkaufswert (Wert der Desinvestition) vollständig (brutto) als Desinvestition auszuweisen, d.h. bei einem Gewinn werden die stillen Reserven ausgewiesen. Zudem können langfristige Rückstellungen für Ersatzinvestitionen gebildet werden, wo dies steuerlich zugelassen wird (vgl. Kapitel 4.10). Die Verrechnung mit einer Neuinvestition ist nicht zulässig. Ausnahme: Bei Maschinen ist die Übertragung des Eintauschwertes auf ein neues Objekt innerhalb des gleichen Geschäftsvorfalles und innerhalb der gleichen Anlageposition (Maschinen, Zugkräfte, andere mobile Sachanlagen, vgl. Kapitel 3.4.3) möglich; nicht realisierter Gewinn wird als stille Reserven weitergeführt. Einmalige Wertberichtigungen sind möglich, wo dies steuerlich zugelassen wird; d.h. Wertberichtigung auf den ortsüblichen Verkehrswert (ortsüblicher Verkehrswert: Durchschnittskaufpreis von vergleichbaren Objekten der letzten fünf Jahre). 4.3 Behandlung von Investitionsbeiträgen (Subventionen) Investitionsbeiträge (à fond perdu Beiträge; z.b. Beiträge gemäss Strukturverbesserungsverordnung, Beiträge der Berghilfe oder ähnliches) sind von den Kosten der Investition abzuziehen, d.h. aktiviert werden Gestehungskosten nach Abzug der Investitionsbeiträge (vgl. Kapitel 3.3). Erhaltene Investitionsbeiträge sind im Rechnungsjahr für die zutreffende Gruppe des Anlagevermögens separat auszuweisen (z.b. getrennt nach Ökonomiegebäude, Wohngebäude oder Meliorationen) (vgl. Kapitel 3.3). 4.4 Bewertung von Vorräten und Tieren Die Gliederung der Vorräte muss soweit vorgenommen werden, dass Bewertungseinflüsse auf die Erfolgsrechnung isoliert analysiert werden können. Z.B. selbstproduziertes Raufutter separat (vgl. Kapitel 3.4.1). Die Bewertung von Vorräten und Tieren (im Eigentum) Ende Jahr erfolgt gemäss den Richtzahlen. Diese werden von der Koordinationskonferenz der Zentralen Auswertung jährlich aktualisiert und sind sowohl für betriebswirtschaftliche Abschlüsse der Zentralen Auswertung als auch für Steuerbuchhaltungen massgebend. Wenn für die Steuerbuchhaltung der Spielraum, den die Richtzahlen ermöglichen, für die Bewertung so ausgenützt wird, dass die Aussagekraft des betriebswirtschaftlichen Abschlusses beeinträchtigt wird, kann von der steuerlichen Bewertung abgewichen werden. In der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung ist die Bildung einer pauschalen Wertberichtigung (Warenreserve, Warendrittel) nicht zulässig. Die Richtzahlen, die von treuland (Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz) herausgegeben werden, sind im Internet unter dem folgenden Link zu finden: > Infothek > Publikationen > Richtzahlen Agroscope: Version WL4.4d

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