Seminar. Der Webdesignvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminar. Der Webdesignvertrag"

Transkript

1 Seminar Der Webdesignvertrag Rechtsanwalt Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße Hannover Tel: Fax: Kurzprofil Kanzlei zwei Anwälte Beratung und Vertretung mittelständischer und kleiner Unternehmen sowie Privatpersonen IT-Recht, Urheber-, Lizenzrecht, Marken-, Wettbewerbsrecht Mietrecht (gewerblich/privat), Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht Vertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 1

2 Überblick 1. Vertragstyp Webdesignvertrag 2. AGB Grundzüge 3. Inhalte Webdesignvertrag Was sollte wie in einem Vertrag geregelt werden? 4. Beispielverträge / Beispielklauseln 3 1. Vertragstyp Webdesignvertrag 4 2

3 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Gesetz (BGB) kennt den Webdesignvertrag nicht BGH Entscheidung AZ: (III ZR 79/09) Webdesignvertrag = Werkvertrag ( 632 ff. BGB) Erstellung individueller Website für Kunden (geschuldet wird Erfolg!) Bedürfnisse des Kunden werden berücksichtigt Abstimmung mit Kunden Prüfung der Arbeitschritte und Endergebnis durch Kunden (Abnahme) Werkliefervertrag ( 651 BGB) nur ausnahmsweise wenn Keine individuelle Entwicklungsleistung durch Webdesigner Keine Abstimmung mit Kunden Kunde keine Prüfung (Abnahme) vornimmt 5 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Besonderheiten bei neben der eigentlichen Erstellung der Website vereinbarten Tätigkeiten z. B.: Ständige Betreuung der Website (Werkvertragvertrag) Webhosting (Werkvertrag) Domainbeschaffung (Werkvertrag) Suchmaschinenoptimierung (Dienstleistungsvertrag) Achtung: Werkvertrag, wenn z. B. bestimmte Platzierung zugesichert wird Schulungen (Dienstleistungsvertrag) Tipp: Bei Zusatztätigkeiten sind gesonderte Verträge zu empfehlen bzw. klar im Hauptvertrag einzelne Leistungen nach Vertragstypen abzugrenzen. 6 3

4 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Vorvertragliche Pflichten Aufklärungs- und Beratungspflichten Webdesigner hat i.d.r. größere Sachkunde hinsichtlich technischen Möglichkeiten, Schranken der Präsentation etc. Prüfung des Kundenauftrags auf Durchführbarkeit nach seinen Vorgaben und Vorstellungen Vertragliche Pflichten Gesetz regelt nur: Erstellung einer mangelfreien Webpräsenz nach Kundenwunsch gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung Somit weitere vertraglichen Regelungen zwecks Individualisierung des Auftrags unabdingbar 7 1. Vertragstyp Webdesignvertrag Vertragsschluss Angebot und Annahme (Auftrag und Auftragsbestätigung) Besonderheit: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (nur zwischen Unternehmern) Schriftform ( 126 BGB) oder Textform (z. B. , Fax) empfehlenswert Wegen Beweisfunktion ist von rein mündlichen Abreden oder Vertragsabschlüssen abzuraten Tipp: Sollte Kunde jede schriftliche Äußerung vermeiden, ist Vorsicht angebracht. Dann sollten z. B. keine Fremdkosten im eigenen Namen ausgelöst werden. 8 4

5 1. Vertragstyp Webdesignvertrag 3 Stufen einer Websiteerstellung 1. Stufe - Konzept: Entwurf: besonderer Wert wird auf die gestalterischen Fragen gelegt 2. Stufe - Realisation: Ausarbeitung / technische Umsetzung des Entwurfs 3. Stufe Fertigstellung, Übergabe der Website, Einspielung ins Netz, ggf. Testphase durch Kunden Problem: gewisse Gestaltungsfreiheit im Rahmen künstlerischer Leistung durch den Webdesigner. Erfolg daher nicht nur nach subj. Maßstäben zu bemessen Tipp: Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten nach jeder Stufe ausdrückliche Freigabe durch den Kunden verlangen (Abnahme von Teilleistungen) 9 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches

6 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches Was sind AGB? Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine von einer Partei verwendet werden (Vorformuliert nicht ausgehandelt!) Unterschied Formularvertrag Individualvertrag! Vorgesehen für eine Vielzahl von Fällen AGB müssen nicht unbedingt eigenständiges Dokument sein AGB unterliegen der Kontrolle ( 305 ff. BGB) Rechtsprechung sehr streng Überraschende und übermäßig benachteiligende Klauseln sind unwirksam Zweifel der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders Starke Unterschiede in der Verwendung gegenüber Unternehmern und Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grundsätzliches AGB müssen wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden, damit sie Vertragsbestandteil werden AGB werden nach 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich der Verwender dem Kunden vor oder während Vertragsabschluss durch deutlichen Hinweis die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft Gegenüber Unternehmen sind die AGB nicht unbedingt auf o.g. Weise einzubeziehen - es genügt eine Möglichkeit der Kenntnisnahme z.b. der Hinweis, dass AGB auf Wunsch zugesandt werden oder wenn AGB zuvor in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig einbezogen wurden 12 6

7 3. Was sollte in einem Webdesignvertrag geregelt werden? Vertragsinhalt Folgende Vertragsinhalte sollten in einem Webdesignvertrag geregelt werden: Gegenstand des Vertrages Mitwirkungspflichten des Kunden Abnahme Honorar / Zahlungsmodalitäten / Kündigung Änderungen der Leistungsbeschreibung (Change Request) Fertigstellung der Website Urheberrechte / Verwertungsrechte Gewährleistung Haftung Datenschutz Allgemeines (Schlussbestimmungen) 14 7

8 3. Vertragsinhalt Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages Genaue Beschreibung der Leistung liegt im Interesse des Webdesigners Über AGB schlecht zu regeln, da jeder Auftrag verschiedene Leistungen und individuelle Kundenwünsche zum Inhalt hat Vereinbarte Beschaffenheit (wichtig wegen 633 BGB / Mängelgewährleistung) Durch genaue Beschreibung lassen sich Korrekturen / Fehlerbeseitigungen von Änderungswünschen abgrenzen Somit kann möglichst genau auch zusätzliche Vergütung für Änderungswünsche bestimmt werden Bei umfangreichen Projekten empfiehlt sich, Leistungen im Pflichtenheft zu regeln Vertragsinhalt Mitwirkungspflichten des Kunden Mitwirkungspflicht des Kunden ( 642 BGB) Soweit der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, kommt er ggf. in Verzug Mitwirkung z. B. bei Lieferung von Texten, Bildern, Daten etc. vereinbaren Beschreibung im Vertrag erforderlich, was in welchem Format vom Kunden beizubringen ist Häufiger Streitpunkt: zusätzliche Arbeit des Webdesigners wegen nötiger Nachbearbeitung/Konvertierung des vom Kunden gelieferten Materials Klarstellung im Vertrag, dass Nachbearbeitung/Konvertierung etc. zusätzlich zu vergüten sind (Change Request dazu später) 16 8

9 3. Vertragsinhalt - Abnahme Abnahme Abnahme ist Voraussetzung für Fälligkeit der Vergütung ( 641 BGB) Abnahmeregelungen sollten vertraglich geregelt werden Ggf. Erstellung eines Abnahmeprotokolls (umfangreiche Projekte) Vereinbarung einer Abnahmefiktion Freigabe einzelner Projektphasen vereinbaren (Teilabnahme) Insbes. nach Entwurfsphase zu empfehlen (subj. Eindrücke spielen hier eine große Rolle) Vertragsinhalt - Honorar Honorar (Kostenvoranschlag) Kostenvoranschlag Verbindlich? Ja, aber tatsächlicher Rechnungsbetrag darf von Kostenvoranschlag abweichen ( Faustformel: 10 %) - Kalkulationsirrtum des Webdesigners (Geschäftsgrundlage kein Vertragsbestandteil) Bei Mehraufwand durch Kundenwünsche, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt wurden, besteht grds. keine Benachrichtungspflicht Extra Vergütung für Kostenvoranschlag kann nur verlangt werden, wenn vereinbart ( 632 BGB) nicht in AGB vereinbaren, da AGB erst bei Vertragsschluss gelten Achtung: 10 % Regelung gilt nicht für einen angegebenen pauschalen Festpreis dieser ist verbindlich (egal wie groß ein Mehraufwand ist) 18 9

10 3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (I) Honorar für Erstellung von Angeboten, Präsentationen, Visualisierungen etc. vor Vertragsabschluss ohne Vereinbarung Entwürfe für Kreationen sind dann Honorarpflichtig, wenn Entwicklungsleistung Gegenstand eines eigenen Auftrags war (unverbindliche Anfrage oder schon konkreter Auftrag?) Faustformel: In wessen Interesse wurde Arbeit ausgeführt? Wenn vorvertraglich Arbeiten ohne Vereinbarung durchgeführt werden, dann vergütungspflichtig, wenn umfangreiche Arbeiten in enger Kooperation mit vermeintlich zukünftigem Kunden erfolgen (konkludenter Vertragsschluss) Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (II) Kündigung durch Kunden ( 649 BGB) - keine Leistungsstörung durch Webdesigner Kunde kann jederzeit den Auftrag kündigen Webdesigner kann dann volle Vergütung verlangen Webdesigner muss sich dann lediglich anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart hat (Fremdkosten, Subunternehmer) oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt (z. B. Alternativauftrag durchführt)

11 3. Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (III) Kündigung / Rücktritt durch Kunden - Leistungsstörung durch Webdesigner Bei Überschreitung Kostenvoranschlag ( 650 BGB) Bei Mängeln (dazu später) Bei Verzug der Herstellung der Website Rechtsfolge: beide Vertragspartner sind von Verpflichtung zur weiteren Leistung frei. Vergütung beschränkt sich auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen Ist Website allerdings für den Kunden nicht brauchbar oder Nutzung unzumutbar, dann entfällt Vergütung vollständig! Vertragsinhalt - Honorar Honorar für nicht abgeschlossene Verträge (IV) Kündigung durch Webdesigner Kündigung bei unterlassener Mitwirkung des Kunden ( 643 BGB) Kündigung bei Nichtzahlung vereinbarter Teilzahlungen Vergütungsanspruch besteht hinsichtlich der Leistungen bis zur Kündigung Tipp: Unterlassene Mitwirkung anmahnen, in der Hoffnung, dass der Kunde seinerseits kündigt (erhöhtes Kostenrisiko liegt dann beim Kunden wegen 649 BGB volle Vergütungspflicht!) 22 11

12 3. Vertragsinhalt - Change Request Änderung der Leistungsbeschreibung (Change Request) Abgrenzung: Änderungswünsche / Fehlerbeseitigung, Nachbearbeitung Hier ist Vertragsgegenstand (Pflichtenheft) von großer Bedeutung Regelung hinsichtlich Fristen und Vergütung treffen Eng verbunden mit Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) Fehlerbeseitigung (Mängel) sind auf Kosten des Webdesigners durchzuführen Leistungen im Rahmen Change Request kann Kunden in Rechnung gestellt werden Vertragsinhalt - Fertigstellung / Termine Fertigstellung der Website Wurde fester Zeitplan / Fertigstellungstermin vereinbart? Wenn ja: verbindlich, da vertragliche Pflicht Wenn Geschäft mit Termin stehen und fallen soll, dann bedarf es keiner Nachfristsetzung (Mahnung) durch Kunden Auf ein besonderes Verschulden des Webdesigners bei der Nichteinhaltung des Termins kommt es nicht an (Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit) Verletzt Kunde Mitwirkungspflichten (keine Freigabeerklärung, Unterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt etc.) dann keine Pflichtverletzung des Webdesigners sollte im Vertrag festgehalten werden Rechtsfolgen Verzug: Rücktritt ( 323 BGB), Schadensersatz 24 12

13 3. Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheberrechte / Nutzungsrechte (I) Unterliegt Website Urheberrechtsschutz? Inhalte: Bilder, Texte etc. ja Design: Form und Darstellung (Layout) Messlatte für Urheberechtsschutz in Rechtsprechung sehr hoch (HTML-Datei kein Computerprogramm nach 69a ff UrhG) Grundsatz: Screendesign ist neue Form der Darstellung, aber keine neue Werkart (OLG Frankfurt Urt U 64/04: Website = Digitaler Datenhaufen ) Vermerk: Für Urheberrechtsschutz in EU nicht erforderlich Tipp: Über Art und Platzierung des Urheberrechtsnachweis (Credits) sollte Vereinbarung getroffen werden Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheberrechte / Nutzungsrechte (II) Nutzungsrecht Darf Website z. B. in eigenständigen Printmedien ohne Zustimmung des Webdesigners abgebildet werden? Dürfen Logos auch auf Briefpapier genutzt werden? Nutzungsrechte sollten im Vertrag in einzelnen bezeichnet werden Ansonsten Zweckübertragungstheorie: Rechte werden eingeräumt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für Zweck benötigt werden ( 31 Abs. 5 UrhG) Tipp: Vertraglich vereinbaren, dass Nutzungsrechte erst mit Zahlung der vollständigen Vergütung auf den Kunden übergehen 26 13

14 3. Vertragsinhalt - Urheberrechte Urheber- / Nutzungsrechte (III) Bearbeitungsrecht Bearbeitung bedürfen grds. der Zustimmung des Urhebers. Will Kunde ohne erneute Beauftragung des Webdesigners selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vornehmen, ist Einverständnis des Webdesigners erforderlich ( 23 UrhG) Vertragsinhalt - Schutz über Wettbewerbsrecht Schutz über Wettbewerbsrecht Schutz des Look & Feel über Wettbewerbsrecht? Schutz vor Immitationen und Nachahmung der Website Rechtsprechung sehr verhalten. Argument: Nachahmung ist Bestandteil des Wettbewerbs Unlautere Übernahme nur dann, wenn kopiert wird um Kosten zu sparen und Website nicht als Vorlage für eigene Kreation dient in der Praxis meist schwer nachzuweisen 28 14

15 3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (I) Webdesigner ist verpflichtet, Website frei von Mängeln zu erstellen ( 633 BGB). Für Mängel steht Webdesigner unabhängig vom Verschulden ein. Wann ist Website mangelfrei (Sachmangel)? 1. Stufe: wenn Website vereinbarte Beschaffenheit hat ( 633 Abs. 1 BGB) Deshalb auch Formulierung des Vertragsgegenstands wichtig! 2. Stufe: wenn Website sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ( 633 Abs. 2, Nr. 1 BGB) 3. Stufe: wenn Website sich für gewöhnliche Verwendung eignet, die bei Werken der gleichen Art üblich sind ( 633 Abs. 2, Nr. 2 BGB) Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (II) Rechtsmangel (z. B. Verletzung Urheberrechte Dritter, fehlerhaftes Impressum, falsche Datenschutzerklärung, Domain verstößt gegen Markenrechte) Problem: Rechtsberatung durch den Webdesigner (z.b. über Inhalt des Impressums oder Datenschutzerklärung) - Kunde erwartet oft Komplettpaket Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt Rechtsdienstleistung nur, wenn Nebenleistung zur beruflichen Tätigkeit vorliegt ( 5 RDG - wird sehr eng ausgelegt) Achtung: auch erlaubte Rechtsberatung ist oft nicht vom Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit umfasst! 30 15

16 3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (III) Tipp: vertraglich vereinbaren, dass für Material, das vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, keine Haftung übernommen wird und auch keine Prüfung auf etwaige Rechtsverstöße erfolgt! Gleiches gilt für die Anmeldung von Domainnamen (evtl. Verletzung von Marken/Namensrechten) Freistellungsanspruch vereinbaren: Kunde stellt Webdesigner von Ansprüchen Dritter frei, die Webdesigner in Anspruch nehmen, wegen Inhalten, die allein der Kunde zur Verfügung gestellt hat Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (IV) Rechte Kunde bei Sach- / Rechtsmängeln ( 634 BGB): Nacherfüllung (Webdesigner hat die Wahl der Art der Mangelbeseitigung) Grds. sind Webdesigner mindestens 2 Nacherfüllungsversuche einzuräumen Selbstvornahme durch Kunden auf Kosten Webdesigner (nur nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen gesetzten Frist zur Nacherfüllung) Rücktritt vom Vertrag (nur bei fehlgeschlagener Nacherfüllung und wenn Mangel erheblich ist) Minderung der Vergütung Schadensersatz (Verschulden des Webdesigners erforderlich) 32 16

17 3. Vertragsinhalt - Gewährleistung Gewährleistung (V) Verjährung Mängelansprüche: 2 Jahre nach Abnahme Tipp: Verjährungsfrist kann gegenüber Unternehmern auf ein Jahr verkürzt werden Beweislast Vorliegen eines Mangels Vor Abnahme hat Webdesigner mangelfreie Website zu beweisen Nach Abnahme trifft Kunden Beweislast Vertragsinhalt Haftung Schadensersatz Haftung (I) Gesetz: 276 BGB = Schuldner (Webdesigner) hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Also auch Haftung für leichte Fahrlässigkeit! Große Gefahr, weil zum Schadensersatz z. B. auch der entgangene Gewinn zählt ( 252 BGB) Beachte: 309 BGB (Klauselverbot hinsichtlich Haftungsausschlüssen in AGB) Haftungsausschlüsse /-beschränkungen in AGB sind nur in sehr engem Rahmen möglich Rechtsprechung sehr restriktiv Einfache Klausel: Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht wirksam! 34 17

18 3. Vertragsinhalt Haftung Schadensersatz Haftung (II) Prüfungs- und Hinweispflichten des Webdesigners Problem: Kunde verlässt sich auf die Fachkunde des Webdesigners und möchte Rund-um-Sorglospaket Sofern Kunde wegen Fehler der Website (z. B. Urheberrechtsverletzungen, Impressumsverstoß, Datenschutzverstoß etc.) von Dritten in Anspruch genommen wird, kann er ggf. beim Webdesigner Regress nehmen Tipp: umfangreiche Haftungsausschlüsse und beschränkungen sollten um wirksam zu sein nicht in AGB oder Standardklauseln sondern - wenn möglich individuell mit dem Kunden vereinbart werden Vertragsinhalt - Sonstiges Datenschutz Umgang mit Kundendaten (ggf. Geheimhaltungsvereinbarung) Schlussbestimmungen Deutsches Recht findet ausschließlich Anwendung Gerichtsstandsvereinbarung Schriftform Vertragsänderungen Salvatorische Klausel 36 18

19 (Kunde = Unternehmer / gewerblich tätig) 37 Geltungsbereich AGB Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit seiner Bestellung spätestens aber mit der Entgegennahme der Leistung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an. Anderen AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Sollte der Kunde Leistungen Dritter (z.b. Provider) oder Software über uns bestellt haben, so besteht ggf. ein getrenntes Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kooperationspartner einschließlich dessen AGB und Lizenzbestimmungen

20 Mitwirkungspflicht Kunde Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Leistung erforderlichen und notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Gegenstände rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, sofern Mitwirkungsleistungen des Kunden dieses erfordern. 39 Prüfung Unterlagen Kunde (Haftung) Wir sind nicht verpflichtet, die von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Gegenstände oder Daten auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Gegenstände oder Daten das Copyright sowie sonstige Rechte Dritter zu beachten und muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Unterlagen, Gegenstände oder Daten verfügen. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus von dem Kunden überlassenen Unterlagen, Daten oder Gegenständen resultieren, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und uns die Kosten zu ersetzen, die uns wegen dieser Rechtsverletzungen entstehen

21 Abnahme Die Abnahme erfolgt durch den Kunden, soweit ihm die Beendigung des Auftrages angezeigt ist und eine etwaige vertragliche Erprobung der Website stattgefunden hat. Wurden Teilabnahmen vereinbart, so sind die jeweiligen Teile nach Abschluss der Arbeiten abzunehmen. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, eine schriftliche (oder in Textform) Abnahmeerklärung abzugeben. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten. 41 Abnahmefiktion Wir können dem Kunden eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Website als abgenommen gilt. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmlich Abnahme verlangt, oder sofern ein Abnahmetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande kommt, gilt die Website mit Nutzung des Kunden als abgenommen

22 Kündigung Dieser Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wir sind zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn: der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen trotz angemessener Fristsetzung nachhaltig verletzt; der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen dieses Vertrags nicht nachkommt. Verweigert der Kunde zu Unrecht die Erfüllung des Vertrags oder kündigt er den Vertrag ohne wichtigen Grund, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, gemäß 649 BGB abzurechnen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. 43 Change Request Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich (oder in Textform) äußern. Wir prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennen wir, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Kunden mit. Sofern Änderungswünsche von uns nicht durchgeführt werden können, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Etwaige durch die Änderung eintretenden Stillstandszeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden

23 Fertigstellung Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für uns nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt X (Mitwirkungspflichten des Kunden) dieses Vertrags. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung ohne unser Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw. - haben wir auch bei verbindlich vereinbartem Fertigstellungstermin nicht zu vertreten. Vorstehende Gründe berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 45 Nutzungsrechte Dem Kunden wird mit Übergabe der erstellten Website das einfache nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Website auf Dauer (oder für die Vertragslaufzeit) zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam, sofern der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig gezahlt hat. Der Kunde darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung von uns entwickelte und erstellte Inhalte auf anderen Seiten oder Medien (z. B. Printmedien,TV etc.) verwenden. Wir sind berechtigt, auf den erstellten Seiten unseren Namen und / oder unser Logo zu erwähnen sowie einen Link zu unseren eigenen Seiten auf die des Kunden zu setzen

24 Gewährleistung (I) Im Falle einer Gewährleistung und berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung/Neuherstellung. Gelingt im Rahmen einer Nacherfüllung die Beseitigung eines Mangels nach jeweils angemessener Fristsetzung und wiederholtem Versuch nicht oder schlägt eine Ersatzlieferung/Neuherstellung fehl, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig oder unerheblich ist. Es gilt für die Gewährleistung eine Frist von einem Jahr. Dieses gilt nicht im Falle der Arglist oder der Übernahme einer Garantie. 47 Gewährleistung (II) Etwa auftretende Mängel sind von dem Kunden schriftlich (oder in Textform) und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Für Mängel, die vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag von Dritten gelieferten Inhalten beruhen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Schäden oder Fehlfunktionen die durch unsachgemäße Bedienung, Änderung oder Wartung der Website durch den Kunden oder nicht von uns beauftragten Dritten entstehen, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht, sind wir berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen

25 Haftung (I) Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben. 49 Haftung (II) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflicht). Dieses sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesen Fällen haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten oder ohne Verschulden haften wir nicht

26 Haftung Datensicherung Der Kunde ist für die Sicherung seiner zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. 51 Datenschutz Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages gespeichert und verarbeitet und ggf. an beteiligte Erfüllungsgehilfen und Dienstleister (z.b. Provider) im notwendigen Umfang weitergeleitet. Wir versichern, die Daten streng vertraulich zu behandeln und mit Ausnahme der o.g. Beispiele, nicht an Dritte (auch nicht zu Marketing- oder Werbezwecken) weiter zu geben. Vertraulichkeitsvereinbarung Wir werden alle Informationen und Unterlagen, der wir von dem Kunden zur Durchführung eines Auftrages erhalten und die ihrer Natur nach vertraulich sind oder die uns gegenüber als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung des Auftrages verwenden und streng vertraulich behandeln

27 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hannover. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der lückenhaften Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Web-Design-Vertrag (Muster)

Web-Design-Vertrag (Muster) Web-Design-Vertrag (Muster) zwischen... und -nachfolgend Auftragnehmer genannt -... - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice

AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen attractice ( im folgenden Auftragnehmer genannt) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer.

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für Beratungs- und Schulungstätigkeiten der Wassermann Unternehmensberatung AG (WAG) Stand 01.08.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Beratungs- und Schulungstätigkeiten der Wassermann Unternehmensberatung AG (WAG) Stand 01.08. Allgemeine Vertragsbedingungen für Beratungs- und Schulungstätigkeiten der Wassermann Unternehmensberatung AG (WAG) Stand 01.08.2011 1 Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hugo-Asbach-Str. 14A D-65385 Rüdesheim Telefon: +49 6722 494014 Mobil: +49 172 6845019 Allgemeine Geschäftsbedingungen hs@horst-schackmann.de www.horst-schackmann.de 1 Geltungsbereich und Anwendung Nachfolgende

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem ... auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet. Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Verwender und Anwendungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Verwender und Anwendungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Verwender und Anwendungsbereich Verwender dieser AGB ist die Firma NEXTFRAME Film + Media GmbH, Hannover, im folgenden Text kurz NEXTFRAME genannt. Diese AGB finden Anwendung

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines/Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und werden damit Bestandteil jedes Vertrages

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von "" (nachfolgend "MedienWeb" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund den folgenden Geschäftsbedingungen.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

7. Gewährleistung und Haftung sowie Urheber- und Nutzungsrechte

7. Gewährleistung und Haftung sowie Urheber- und Nutzungsrechte 4. Pflichten des Kunden (4.1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig beziehungsweise zum vereinbarten Termin sämtliche in die Website einzubindenden Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart.

Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden der BKA 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der BKA - nachfolgend BKA genannt

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Cosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung

Cosmos Consulting Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung Cosmos Consulting Group Allgemeine Geschäftsbedingungen Software-Entwicklung 1. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über individuelle Softwareentwicklungen,

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation Allgemeine Geschäftsbedingungen der 40 GmbH Labor für Innovation 1 Geltungsbereich Wir, die 40 GmbH Labor für Innovation (nachfolgend auch 40 genannt), erbringen unsere Angebote und Leistungen ausschließlich

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Franziska Neumann, Übersetzungen

Franziska Neumann, Übersetzungen 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen

Mehr

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen 17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen

Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Bedingungen der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen Für alle durch den Kunden ( Auftraggeber ) bei der DRS-DellenReparaturService Hagelschaden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting

Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting Stand 01. August 2014 1. Geltungsbereich (a) Die nachfolgenden Geschä3sbedingungen sind Bestandteil aller Geschä3e zwischen der ja.do GmbH, Schlosshof 7, 82229 Seefeld

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

(1) Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop www.fupa.net/spielerfrau/kalender neue Waren, insbesondere FuPa-Produkte, zum Kauf an.

(1) Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop www.fupa.net/spielerfrau/kalender neue Waren, insbesondere FuPa-Produkte, zum Kauf an. Verkaufsbedingungen für den FuPa-Onlineshop 1 Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen der FuPa GmbH, Postweg 4, 94538 Fürstenstein (nachstehend: Verkäuferin ),

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Die stadt wien marketing gmbh, FN 181636m, A-1090 Wien, Kolingasse 11/7, fungiert seit ihrer Gründung im Sommer 1999 als große organisatorische Klammer,

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 17.06.2008. 8. Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 17.06.2008. 8. Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 17.06.2008 8. Besprechungsfall Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=18783 Remonstrationen Sämtliche

Mehr

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas 76 1. Allgemeines Unmöglichkeit: wenn der geschuldeten Leistung ein dauerndes Hindernis entgegensteht Nachträgliche Unmöglichkeit: tritt erst zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit ein Unterscheide dazu:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Stand vom 15.05.2005 Erstellt von: WWW http://noon.at/ E-Mail office@noon.at Tel. +43-650-808 13 03 Alle Rechte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixlperinch UG (haftungsbeschränkt).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für fixlperinch UG (haftungsbeschränkt). fixlperinch UG (haftungsbeschränkt) webdesign & medien maximilian fixl ostpreußenstraße 15 27299 langwedel fon: +49 (0)152 27 56 29 30 mail: kontakt@fpi-webdesign.de web: fpi-webdesign.de Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr